Zukunft der Arbeitslosenversicherung (betrifft Sitzung vom 24.02.2016)

Ein Beitrag von Miranda

Durch die Reformen im Rahmen der Agenda 2010 wurde die Arbeitslosenversicherung grundlegend verändert. Voraussetzung für den Bezug von Arbeitslosengeld I (ALG I) ist, dass die betroffene Person in den letzten zwei Jahren vor Eintreten der Erwerbslosigkeit mindestens 12 Monate lang einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung nachgegangen ist. Nur 30 % der derzeitig Erwerbslosen beziehen ALG I [1]. Die Mehrzahl Erwerbslosen ist direkt auf die Grundsicherung für Arbeitssuchende (ALGII) angewiesen. Insbesondere Zeitarbeitskräfte und Kulturschaffende fallen bei Erwerbslosigkeit aufgrund der immer wiederkehrenden Befristungen ihrer Verträge zumeist direkt in die Grundsicherung für Arbeitssuchende (ALGII) [2]

Nach einer hitzigen Debatte am 19.02.2016 im Bundestag über die Zukunft der Arbeitslosenversicherung [3] beschäftigt nun sich der Ausschuss für Arbeit und Soziales mit dieser Thematik. Die Linke fordert die Bundesregierung auf, einen Gesetzesentwurf zur Stärkung der Schutzfunktion der Arbeitslosenversicherung vorzulegen. [4]

Dazu will sie die Rahmenfrist für zum Erwerb der Anwartschaften von zwei auf drei Jahre erhöhen und die Länge des Leistungsbezuges entsprechend der erworbenen Anwartschaften in der Arbeitslosenversicherung staffeln.

So soll bereits nach 4 Monaten sozialversicherungspflichtiger Tätigkeit ein erster Anspruch auf Bezug von ALG I für 2 Monate bestehen. Der Gesamtbezugszeitraum soll entsprechend der Länge der Erwerbstätigkeit bis zu einer Gesamthöchstdauer von 36 Monaten gestaffelt werden. Darüber hinaus wird eine Privilegierung für ältere Menschen und die Einführung eines Mindestarbeitslosengeldes gefordert.

Eine Reform der Arbeitslosenversicherung ist meines Erachtens dringend notwendig.

CDU und SPD halten nach wie vor an dem System Agenda 2010 fest. Das jetzige System der Arbeitslosenversicherung berücksichtigt jedoch weder die Lebens- und Arbeitsumstände der Erwerbstätigen noch wird es den Erwerbslosen gerecht. Der Antrag der Linken ist in Teilen ein Weg in die richtige Richtung. So ist die Erhöhung der Rahmenfrist, die Staffelung der Länge des Leistungsbezuges und das Mindestarbeitslosengeld als eine kurzfristige Lösung zu begrüßen.

Der Veränderung der Arbeitswelt durch Automatisierung, Robotisierung und Digitalisierung vieler Arbeitsprozesse und der damit verbundenen Reduzierung von Arbeit ist langfristig jedoch nur mit der Einführung eines Bedingungslosen Grundeinkommens zu begegnen. Dadurch ist das soziokulturelle Existenzminimum unabhängig von einer Erwerbstätigkeit gesichert und die Menschen können sich ohne Existenzängste ihrer Zukunft widmen. Entsprechend hat die Piratenpartei Deutschland bei ihrem letzten Bundesparteitag in Lampertheim die politische Forderung zur Einführung eines Bedingungslosen Grundeinkommens in ihr Grundsatzprogramm aufgenommen [6].