Gastbeiträge Grundeinkommensmodelle

Sozialstaat 3.0 (Versionsstand 1.4)

Autor: Michael Ebner

Ein Modell von Michael Ebner (unter Mitwirkung der Sozialpiraten Johannes Ponader und Olaf Wegner)

Wofür dieser Vorschlag

Die Piratenpartei Deutschland hat auf dem Bundesparteitag in Neumarkt Schritte hin zu einem bedingungslosen Grundeinkommen beschlossen. Insbesondere wird dort die Forderung erhoben, dass ein Grundeinkommen seriös zu finanzieren ist und lieber mit vorsichtigen Annahmen zu starten ist.

Ein solcher Start mit vorsichtigen Annahmen ist dieses Konzept “Sozialstaat 3.0”, das hier in einer akutalisierten Version vorgelegt wird. Bis zum Versionsstand 1.2 war dort 2009 das Referenzjahr, da einerseits aktuellere Zahlen damals nicht belastbar vorlagen, andererseits ein Grundeinkommensmodell, dass im wirtschaftlich schwierigen Jahr 2009 funktioniert, mit hoher Wahrscheinlichkeit auch in allen anderen Jahren funktioniert. Mit dem Versionsstand 1.3 wurde auf das Jahr 2012 aktualisiert.

Im nun vorliegenden Versionsstand 1.4 haben wir – sofern entsprechende Zahlen bereits vorliegen – das Jahr 2014 verwendet, ansonsten die aktuellsten Zahlen, die erhältlich waren. Da nicht alle Leser unsere vorherigen Versionsstände kennen, stellen wir zunächst mal nur das Konzept (mit den aktuellen Zahlen) vor. Diejenigen, die unser Modell schon länger verfolgen, verweisen wir insbesondere auf die letzten beiden Abschnitte.

==Einleitung==

Die Einführung eines bedingslosen Grundeinkommens würde das deutsche Steuer- und Sozialsystem grundlegend umgestalten. Da diese Veränderungen erhebliche Auswirkungen auf die volkswirtschaftlichen Ergebnisdaten und damit auf die Finanzierbarkeit eines solchen Grundeinkommens haben, soll die Umstellung auf mehrere Schritte aufgeteilt werden, die einzeln überschaubar bleiben. So können nach jedem Schritt die sich dadurch ergebenden Folgen beobachtet werden und in die Planung der folgenden Schritte einfließen.

Der hier vorgelegte Vorschlag ist als „Schritt 1“ zu verstehen. Mit ihm wollen wir ein Grundeinkommen (GE) einführen, auch wenn es sich noch nicht in einer Höhe bewegt, die wir für existenzsichernd halten. Es muss deshalb für Personen mit geringem Einkommen mit weiteren Sozialtransfers kombiniert werden.

Der hier vorgelegte Vorschlag beschränkt sich jedoch nicht darauf, ein GE einzuführen. Wir wollen zudem das Steuer- und Sozialsystem umfassend konsolidieren, damit wir eine solide Basis haben für die Veränderungen, die in den nächsten Jahrzehnten anstehen.

Der hier vorgelegte Vorschlag ist kein Konzept der Piratenpartei, sondern ein Vorschlag zur Diskussion innerhalb der Piratenpartei. Wir wollen damit nachweisen, dass dieser erste Schritt hin zu einem bedingungslosen Grundeinkommen seriös zu finanzieren ist. Noch nicht alle Details in diesem Vorschlag sind zu unserer eigenen Zufriedenheit gelöst, gegenüber dem Status quo werden jedoch erhebliche Fortschritte erreicht. In diesem Sinn betrachten wir unser Konzept als „besser, aber noch nicht gut“.

==Prämissen==

Das hier vorliegende Modell geht von den folgenden Prämissen aus:
– Das Grundeinkommen muss insgesamt eine ausreichende Höhe aufweisen und frei von Arbeitszwang, Sanktionen oder anderen Gegenleistungen sein, ansonsten aber nicht alle vier Kriterien für ein echtes bedingungsloses Grundeinkommen voll erfüllen (Individuelle Berechnung, Bedürftigkeitsprüfung).
– Das Modell ist auf Grundlage der Daten von 2014 und auf Basis des damals vorliegenden Preisniveaus entwickelt. Die Zahlen sind natürlich der Geldwertentwicklung anzupassen. Wir halten das derzeitige Steuer- und Sozialsystem für nicht mehr reformierbar (da zu kompliziert) und wollen baldmöglichst umstellen (also beispielsweise sobald der politische Wille dazu vorhanden ist zum nächsten Jahreswechsel).

Daraus folgt:

– Das Modell muss ohne Übergangszeiträume auskommen und somit vollständig gegenfinanziert sein.

– Es kann nicht darauf gewartet werden, bis europaweit die Steuersätze auf die gewünschten Werte hin harmonisiert werden. Die Wettbewerbsfähigkeit des Standortes Deutschland muss bei der Wahl der Steuersätze und der Besteuerungsgrundlagen berücksichtigt werden.

– Die Auswirkungen auf die Volkswirtschaft kann nur dann halbwegs verlässlich abgeschätzt werden, wenn das Modell nahe am status quo bleibt. Nach einer schnellen Umstellung kann das Modell dann schrittweise und behutsam in die jeweils gewünschten Richtungen weiterentwickelt werden.

==Kurzfassung==

Die wesentlichen Parameter sind hier zusammengefasst und in den folgenden Abschnitten dann erläutert.
– Ein Grundeinkommen, das an alle in Deutschland dauerhaft lebenden Menschen unabhängig von einer Bedürftigkeit ausgezahlt wird. Dieses Grundeinkommen soll für Erwachsene 75% der steuerlichen Existenzminimums betragen, für Kinder und Jugendliche 140% des steuerlichen Existenzminimums. (Auf Zahlen 2014 und 12 Auszahlungsmonaten wären das 522,13 Euro pro Monat und Person für Erwachsene und 509,60 Euro für Kinder und Jugendliche.)

– Ergänzendes Wohngeld für geringe Einkommen.

– Einkommenssteuer, Körperschaftssteuer und Gewerbesteuer werden ersetzt durch eine Flat Tax von 45%. Nicht sozialversicherungspflichtiges Einkommen wird darüber hinaus mit einem Solidarzuschlag von 5% des Einkommens besteuert.

– Umstellung auf ein steuerfinanziertes Gesundheitssystem (ersetzt Kranken- und Pflegeversicherung).

– Fortführung von Arbeitslosen- und Rentenversicherung als paritätisch finanzierte Sozialversicherung.

– Erhöhung des normalen MWSt-Satzes auf „glatte“ 20%

– Wegfall von Arbeitslosengeld 2, Kindergeld, Erziehungs- und Elterngeld (diese Leistungen werden durch das Grundeinkommen abgelöst).

==Grundeinkommen und Wohngeld==

Unser Konzept sieht ein Grundeinkommen vor, das an alle in Deutschland dauerhaft lebenden Menschen unabhängig von einer Bedürftigkeit ausgezahlt wird. Grundsätzlich wäre es wünschenswert, wenn dieses Grundeinkommen in tatsächlich existenzsichernder Höhe ausgezahlt werden könnte. Dies ist derzeit jedoch noch nicht realisierbar.

Wir haben uns dazu entschlossen, dass wir bei den Kindern und Jugendlichen das Grundeinkommen vollständig existenzsichernd gestalten. Kinder sind nicht in der Lage für ihren Lebensunterhalt selbst zu sorgen und durch das Verbot von Kinderarbeit davor gesetzlich geschützt.

Wir haben jedoch bei Kindern und Jugendlichen die Situation, dass durch die Systematik der Berechnung der steuerlichen Existenzminimums (die  Benachteiligung der Familien führt dazu, dass im Bereich der Geringverdiener zu wenig Geld für Kinder und Jugendliche zur Verfügung steht) diese Zahl als Berechnungsgrundlage zu niedrig ist. Wir wollen daher 140% des derzeitigen steuerlichen Existenzminimums auszahlen und liegen damit bei etwa einem Wert, den die Sozialverbände als tatsächliches Existenzminimum für Kinder und Jugendliche ansehen. Für unser Berechnugnsjahr 2014 wären das 509,60 Euro im Monat, diese Zahl ist selbstverständlich der Inflation anzupassen.

Im Bereich der Erwachsenen wollen wir so viel auszahlen, wie wir seriös finanzieren können, das sind derzeit 75% des steuerlichen Existenzminimums, bezogen auf das Berechnungsjahr 2014 wären das 522,13 Euro im Monat, auch diese Zahl ist laufend der Inflation anzupassen.

Das Grundeinkommen soll nicht an die deutsche Staatsbürgerschaft gekoppelt sein, der Kreis der Berechtigten ist aber so abzugrenzen, dass kein „Grundeinkommenstourismus“ in signifikantem Umfang entsteht. Die genaue Ausgestaltung der Regelungen ist nicht Bestandteil dieses Finanzierungskonzeptes.

Dieses Grundeinkommen soll die folgenden Sozialleistungen ersetzen, die dann ersatzlos wegfallen:
– Kindergeld
– Grundsicherung für Arbeitssuchende (ALG2 und Sozialgeld)
– Ausbildungsförderung
– Erziehungs- und Elterngeld

Bei anderen Sozialleistungen wie z.B. Sozialhilfe sind zumindest Einsparungen möglich. Zudem soll im Bereich der Familienzuschläge und Beihilfen für Beamte um 14 Mrd Euro gekürzt werden, da solche Sozialleistungen nach Einführung eines Grundeinkommens entbehrlich werden.

Da das Grundeinkommen für Erwachsene in dieser Höhe nicht unserem Verständnis von „existenzsichernd“ entspricht, soll es für Personen ohne oder mit nur geringem Einkommen durch einen weiteren Sozialtransfer ergänzt werden. Diesen Sozialtransfer nennen wir Wohngeld, da wir die Höhe an das örtliche Mietniveau binden wollen. Dieses Wohngeld soll jedoch unabhängig von den tatsächlichen Kosten der Unterkunft bezahlt werden. Wir wollen es der Freiheit des Einzelnen überlassen, diese Mittel zum Wohnen oder für andere Zwecke zu verwenden.

Bei einem durchschnittlichem Mietniveau gehen wir von Wohngeldzahlungen von 330,- Eurp pro erwachsener, einkommensloser Person aus. (Kinder und Jugendliche sind hier nicht berücksichtigt, da deren Wohnkosten bereits über das Grundeinkommen gedeckt sind.)

In Städten mit einem überdurchschnittlichem Mietniveau wird höheres Wohngeld gezahlt, in Städten mit unterdurchschnittlichem Mietniveau ein geringeres.

Der Nachweis der Bedürftigkeit soll einfach und datensparsam erfolgen. Eigenes Einkommen wird zu einem Drittel (33,3%) des Nettoeinkommens (Einkommen nach Steuern und ggf. Sozialversicherungsbeiträge) auf den Wohngeldanspruch angerechnet, so dass beim Leistungsempfänger ein Arbeitsanreiz verbleibt. Eigenes Vermögen bleibt unberücksichtigt. Sanktionen sind nicht vorgesehen, jedoch ist zu unrecht erhaltenes Wohngeld zurückzuzahlen.

Unter der Adresse Haushaltsrechner ist ein Kalkulator zu finden, mit dem in Abhängigkeit von Haushaltsgröße und Bruttoeinkommen das Haushaltseinkommen berechnet werden kann.

==Umstellung des Steuersystems auf eine Flat Tax==

Wir wollen zur Finanzierung dieses Systems einen einheitlichen Steuersatz („Flat Tax“) auf alle Einkommen von nominell 45%. Diese Steuer ersetzt die bisherige Einkommenssteuer, die Körperschaftssteuer und die Gewerbesteuer. Für sich genommen halten wir die Flat Tax für nicht sozial. In Kombination mit dem Grundeinkommen entsteht jedoch de facto wieder ein progressiver Verlauf und damit die erwünschte höhere Belastung höherer Einkommen.

Vom Netto-Einkommen her ist dieses Modell äquivalent zu einer negativen Einkommenssteuer. Eine negative Einkommenssteuer muss jedoch in jedem Einzelfall veranlagt werden, während bei einer Kombination von Flat Tax und Grundeinkommen die weit überwiegende Mehrheit der Steuerpflichtigen nicht mehr veranlagt werden muss. Aus Gründen von Verwaltungsvereinfachung und Datensparsamkeit präferieren wir deshalb die Kombination aus Grundeinkommen und Flat Tax.

Zusätzlich soll es einen Solidarzuschlag von 5% des Einkommens für nicht sozialversicherungspflichtige Einkommen geben. Solche Einkommen sind Kapitalerträge und Unternehmensgewinne, aber auch Gehälter jenseits der Beitragsbemessungsgrenzen der Sozialversicherungen. Solche Einkommen werden dann faktisch mit einer Flat Tax von 50% (45% + 5%) besteuert. Damit gehen wir bis an die Grenze dessen, was das Bundesverfassungsgericht mit dem Halbteilungsgrundsatz skizziert hat.

Mit 50% werden auch Alterseinkünfte versteuert, gemäß dem Prinzip der nachgelagerten Besteuerung jedoch nur derjenige Teil, dessen Beitragszahlungen aus unversteuertem Einkommen stammt, im Jahr 2014 also 68% (das Prinzip ist unter http://de.wikipedia.org/wiki/Rentenbesteuerung erklärt). Da das Grundeinkommen selbstverständlich auch Rentnerinnen und Rentnern ausgezahlt wird, erfolgt insgesamt eine Besserstellung dieser Personengruppe, insbesondere dann, wenn sie derzeit eine geringe Rente beziehen.

Besteuerungsgrundlage ist das gesamte Volkseinkommen (2181 Mrd Euro im Jahr 2014), es sollen also umfänglich steuerliche Ausnahmetatbestände gestrichen werden (“Verbreiterung der Bemessensgrundlage”). Um Effekte wie Steuerhinterziehung und Zahlungsunfähigkeit von Steuerpflichtigen zu berücksichtigen, rechnen wir auf der Finanzierungsseite mit einem “Steuerschwund”. Dieser beträgt bei Arbeitnehmerentgelten 1%, bei Unternehmensgewinnen und Kapitalerträgen 6% (als Mittelwert von 2% bei Unternehmensgewinnen und 10% bei Kapitalerträgen). Insgesamt sind in unserer Finanzierungsrechnung Steuerausfälle von 56,8 Mrd Euro berücksichtigt. Abzüglich des bisherigen Steueraufkommens aus Einkommens-, Körperschafts- und Gewerbesteuer ergeben sich somit Mehreinnahmen von 765,22 Mrd Euro.

Diese Mehreinnahmen resultieren vor allem daraus, dass das Steuersystem nun nominell keinen Grundfreibetrag und keine Progression mehr kennt. Diese werden durch das Grundeinkommen ersetzt, über das 505,08 Mrd Euro ausgeschüttet werden. In Kombination von Grundeinkommen und Flat Tax ergibt sich im Endeffekt ein progressiver Verlauf, auch wenn in den einzelnen Komponenten eine solche Progression nicht enthalten ist.

Der Verzicht auf eine Progression in der nominalen Besteuerung führt dazu, dass das Steuersystem massiv vereinfacht und entschlackt werden kann. Die Steuern können mehrheitlich direkt an der Quelle erhoben werden, die weit überwiegende Zahl der Einkommensempfänger braucht dann überhaupt nicht mehr veranlagt werden.

Im Rahmen dieser Umstellung soll auch die Gewerbesteuer entfallen, die Gewerbebetriebe zahlen dann eine Flat Tax, deren Steuersatz über der heutigen Körperschaftssteuer liegt. Die Gewerbesteuer ist ohnehin eine deutsche Besonderheit, die es in den meisten anderen Ländern so nicht gibt, ihre Abschaffung ist somit ein Beitrag zur Steuerharmonisierung. Die einzelnen Gemeinden – die bisherigen Empfänger der Gewerbesteuer – sind mittels Direktzuweisungen entsprechend der Einwohnerzahl aus dem Aufkommen der Flat Tax zu alimentieren. Damit würde die finanzielle Ausstattung der einzelnen Kommunen gleichmäßiger, zudem würde auch der unsägliche Subventionswettlauf zur Ansiedlung von Gewerbesteuerzahlern entfallen.

Unternhemensgewinne werden derzeit mit Körperschaftssteuer, Gewerbesteuer und – bei der Ausschüttung der Gewinne – mit Einkommenssteuer des Gesellschafter besteuert. Je nach Steuerprogression des Ausschüttungsempfängers kommen von 100% Unternehmensgewinn vor Steuern derzeit etwa 51,5% nach Steuern beim Gesellschafter an. Durch unser Modell würden Unternehmensgewinne mit 50% (45% + 5%) besteuert, aber dann steuerfrei an den Gesellschafter ausgeschüttet. Wir heben damit die Besteuerung in diesem Segment an, tun dies aber sehr maßvoll, um nicht unnötig Gründe zur Unternehmensverlagerung zu schaffen – ein Grundeinkommen ist nur dann in nennenswerter Höhe zu finanzieren, wenn die Besteuerungsgrundlage nicht wegbricht.

Unser Konzept sieht darüber hinaus vor, den normalen Satz der Umsatzsteuer („Mehrwertsteuer“) auf glatte 20% anzuheben (der ermäßigte Satz würde hierbei gleich bleiben). Motivation ist hier weniger die Erzielung zusätzlicher Einnahmen, sondern ein glatter Steuersatz, der insbesondere Kleingewerbetreibende die Kalkulation erleichtert. Zudem kann darüber nachgedacht werden, die ermäßigten Steuersätze abzuschaffen und die Mehreinnahmen über ein höheres Grundeinkommen wieder an die Bürger aus zu schütten. Für den Fiskus und den durchschnittlichen Verbraucher wäre eine solche Maßnahme ein Nullsummenspiel, würde aber die Berechnung und Erhebung der Umsatzsteuer deutlich vereinfachen. Eine solche Maßnahme ist jedoch nicht Bestandteil dieses Konzeptes.

==Einsparungen im Sozialetat==

Das Grundeinkommen soll verschiedene bisherige Sozialleistungen ablösen und damit überflüssig machen, namentlich Arbeitslosengeld 2 und Sozialgeld, Kindergeld, Bafög, Wohngeld nach dem bisherigen Gesetz sowie Erziehungs- und Elterngeld. Zudem ist bei Personen, die bislang Sozialhilfe bekommen, das Grundeinkommen gegenzurechnen.

Im Bereich der Beamtenbesoldung gibt es bislang Familien- und Kinderzuschläge. Vor dem Hintergrund, dass durch unser Modell insbesondere die Familien und Kinder finanziell bessergestellt werden und ein steuerfinanziertes Gesundheitssystem eingeführt wird, werden diese Zuschläge entbehrlich.

Insgsamt können Einsparungen in Höhe von 99,81 Mrd Euro realisiert werden.

==Die Zukunft der Sozialversicherungen==

Wir wollen die Renten- und Arbeitslosenversicherung als paritätisch finanzierte Sozialversicherung weiterführen und die Kranken- und Pflegeversicherung auf ein steuerfinanziertes Gesundheitssystem umstellen. Die Beiträge zur Renten- und Arbeitslosenversicherung sollen 20% betragen, wobei zunächst 17% in die Renten- und 3% in die Arbeitslosenversicherung fließen. In dem Maße, in dem durch das Grundeinkommen sich die Arbeitslosenversicherung als überdimensioniert herausstellt, soll von der Arbeitslosen- in die Rentenversicherung umgeschichtet werden.

Die paritätisch finanzierte Rentenversicherung hat sich seit über 100 Jahren als verlässliche Altersversorgung etabliert und zwei Weltkriege überstanden. Wir wollen diese sozialpolitische Errungenschaft nicht ohne Not aufgeben, sondern durch das Grundeinkommen ergänzen. Die Arbeitslosenversicherung federt die Erstfolgen einer Arbeitslosigkeit ab und stellt bewährte Instrumente zur Arbeitsmarktpolitik bereit (Schlechtwettergeld, Kurzarbeitergeld, Insolvenzgeld). Wir wollen die Leistungen der Bundesagentur für Arbeit im Lichte eines Grundeinkommens auf den Prüfstand stellen und den geänderten Gegebenheiten anpassen. Dabei rechnen wir damit, dass sich ein Teil der Leistungen als entbehrlich erweist, so dass Beitragsanteile von den Arbeitslosen- in die Rentenversicherung umgeschichtet werden können, wo sie vor dem Hintergrund der demographsichen Entwicklung auch sinnvoll verwendet werden können.

Die Sozialversicherungen stehen derzeit nicht nur wegen der demographischen Entwicklung unter Druck: Mit dem Schwund sozialversicherungspflichtiger Beschäftigungsverhältnisse wird zusätzlich die Basis der Beitragszahler geschmälert. Deshalb sieht unser Modell vor, Einkommensanteile, die nicht der Sozialversicherungspflicht unterliegen (Unternehmensgewinne, Kapitalerträge, Arbeitnehmerentgelte oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze), mit einem sogenannten Solidarzuschlag zur Einkommenssteuer zu besteuern. Dadurch werden sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse im Vergleich zu nicht sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnissen wieder attraktiver und damit die Sozialversicherungen stabilisiert.

Durch die Umstellung der Kranken- und Pflegeversicherung auf ein steuerfinanziertes System sinken massiv die Arbeitgeberbeiträge zur Sozialversicherung und damit die Lohnnnebenkosten, was insbesondere bei lohnintensiven Betrieben zunächst eine deutliche Entlastung bringt. Dies ist letztlich aber kein “Geschenk an die Arbeitgeber”: Durch die Besserstellung von Geringverdienern und insbesondere Familien sind Arbeitnehmer weniger erpressbar, zudem haben wir durch den Wegfall der Sanktionen bei ALG 2 keinen äußeren Druck mehr, schlecht bezahlte Beschäftigungsverhältnisse einzugehen. Dies wird durch die geringere Anrechnung von Hinzuverdienst zwar zu einem erheblichen Teil kompensiert, vielleicht aber nicht vollständig, so dass zumindest in einigen Branchen etwas höhere Löhne gezahlt werden müssten. Um hier keine Lohn-Preis-Spirale in Gang zu setzen, wollen wir hier im Gegenzug eine gezielte Entlastung schaffen. Sollte diese Entlastung in einigen Branchen nicht zu höheren Löhnen, sondern zu weniger Rationalisierungdruck und somit zu insgesamt mehr Beschäftigung führen, würden wir das auch begrüßen.

==Mängel==

In diesem Konzept sind einige Sachverhalte noch nicht zu unserer eigenen Zufriedenheit gelöst. Es entspricht unserem Verständnis vom Transparenz, dass wir dieses offen ansprechen.
– Das Grundeinkommen ist noch nicht in einer Höhe finanzierbar, die wir für vollständig existenzsichernd halten. Denkbar wäre, dass z.B. durch Vermögensbesteuerung, Ökosteuern, Bodenwertsteuer oder Finanztransaktionssteuern zusätzliche Spielräume entstehen. Auch hoffen wir darauf, dass eine prosperierende Wirtschaft oder in diesem Konzept zu vorsichtig angenommene Werte eine weitere Erhöhung des Grundeinkommens möglich machen. In dem Maße, in dem das Grundeinkommen höher ausfällt, kann dann auch das Wohngeld geringer ausfallen.
– Beim Wohngeld kommen wir am Konzept der Bedarfsgemeinschaft noch nicht vorbei. Ein Konzept ohne Bedarfsgemeinschaften würde – sofern wir Geringverdiener nicht schlechter stellen wollen als unter Hartz IV – eine Deckungslücke in erheblicher Größe aufreißen. Wir konnten jedoch bereits die Kinder und Jugendlichen aus diesen Bedarfsgemeinschaften herausnehmen, da wir diesen ein Grundeinkommen in existenzsichernder Höhe zahlen können.

==Links==

Der Kalkulator zur Berechnung des Haushaltseinkommens:

Das Calc-Sheet mit unserer Finanzierungsrechnung:

Der Blog-Beitrag zur Version 1.0 mit der dazugehörenden Diskussion (Version 1.1 wurde nicht veröffentlicht):

Der Blog-Beitrag zur Version 1.2 mit der dazugehörenden Diskussion:
Der Blog-Beitrag zur Version 1.3 mit der dazugehörenden Diskussion:

==Veränderungen gegenüber der Version 1.3==

Bei den äußeren Daten haben wir insbesondere die folgenden Veränderungen:
– 2181,4 Mrd Volkseinkommen (statt 2035,1 Mrd im Jahr 2012), dadurch entsprechend höhere Steuereinnahmen.
– 80,9 Mio Einwohner (statt 80,4 Mio), dadurch etwas mehr Kosten für das Grundeinkommen.

– Steuerliches Existenzminimu 8354,- Euro für Erwachsene und 4368,- Euro für Kinder (im Vergleich zu 8004,- und 4368,- Euro im Jahr 2012). Am Rande: In der Version 1.2 haben wir moniert, dass das steuerliche Existenzminimum (SE) für Kinder „deutlich zu niedrig“ liegt, es betrug damals 49% des SE eines Erwachsenen. 2012 lag das SE bei 55% eines Erwachsenen und wir haben die Formulierung von „deutlich zu niedrig“ auf „zu niedrig“ zurückgenommen und den Anteil am SE des Kindes von 150% auf 135% verringert. Inzwischen liegt das SE eines Kindes bei nur noch 52% des SE eines Erwachsenen, so dass wir den Anteil auf 140% hinaufgesetzt haben. Die Formulierung wurde nicht verändert, aber ganz ehrlich, liebe Bundesregierung: familienfreundlich geht anders!

– Durch das höhere Volkseinkommen liegen die Steuermehreinnahmen nun bei 765,2 Mrd Euro (statt 716,9 Mrd Euro im Jahr 2012)

Bei Wohngeld verzichten wir wie schon im Versionsstand 1.3 darauf, zwischen der ersten Person in einem Haushalt und den weiteren Personen zu unterscheiden und wollen nun – in Gemeinden mit durchschnittlichem Mietpreisniveau – einheitlich 330,- Euro (statt wie bisher 300,- Euro) pro Monat bezahlen. Durch diese Anpassung berücksichtigen wir die stark gestiegenen Mieten insbesondere in Ballungsräumen und steigern die Kosten auf 41,7 Mrd Euro (statt 38,4 Mrd Euro nach Version 1.3).

Wenn darauf verzichtet wird, zwischen dem ersten und den weiteren Personen in einem Haushalt zu unterscheiden, entsteht ein massiver finanzieller Anreiz zum gemeinsamen Wohnen. Wir erwarten uns dadurch eine Entspannung auf dem Mietenmarkt und darüber dann sinkende Mieten. Derselbe Effekt dürfte dadurch entstehen, dass das Wohnggeld pauschal gezahlt werden und nicht an einen konkreten Mietvertrag gebunden werden soll. Wir legen wert auf die Feststellung, dass es sich dabei um finanzielle Anreize für freiwilliges Verhalten der Leistungsempfänger handelt.

Bislang wurde ein Betrag von 10 Mrd Euro für den Ausgleich von wegfallenden Steuersubventionen angesetzt. Dieser Ausgleichsbetrag wurde nun auf 12 Mrd Euro angehoben.

Zudem wurde festgestellt, dass ein vorsichtshalber angesetztes Abschlag von 20% bei der Berechnung der Arbeitsnehmerentgelte oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze sich wegen der Rentenbesteuerung positiv auf den Deckungsüberschuss auswirkt und für diesen Abschlag deshalb -20% angesetzt. Die Auswirkungen halten sich jedoch in Grenzen.

Durch höhere Steuereinnahmen erhöht sich der Deckungsüberschuss auf 58,0 Mrd Euro (statt 15,2 Mrd Euro im Jahr 2009 und 48,2 Mrd Euro im Jahr 2012). Während 15 Mrd im Bereich der Rechenungenauigkeit liegen (und ein seriöses Finanzierungskonzept Reserven in etwa dieser Größenordnung aufweisen sollte), haben wir in der Version 1.4 verteilbare Reserven von etwa 40 bis 45 Mrd Euro.

==Was tun mit 40 Mrd Euro?==

Es bestehen nun mehrere Möglichkeiten, diesen Deckungsüberschuss zu verwenden. Dabei ist jedoch zu berücksichtigen, dass dieser nur bei einer freundlichen konjunkturellen Lage entsteht. Die naheliegende Lösung, einfach das BGE zu erhöhen, muss daher nicht zwingend die sinnvollste Lösung sein: In Zeiten schwächerer Konjunktur sind diese Mittel nicht oder nicht in dieser Höhe vorhanden, folgerichtig müsste man dann entsprechend das Grundeinkommen kürzen (was sich so gut wie keine Regierung politisch leisten könnte).

Dennoch auch diese Möglichkeit kurz skizziert: Man könnte das Grundeinkommen für Erwachsene von 75% auf 83% des steuerlichen Existenzminimums anheben, das wären 577,82 Euro im Monat, bei gleichzeitiger Reduzierung des Wohngeldes von 300,- Euro auf 290,- Euro.

Eleganter wäre eine konjunkturabhängige Einmalzahlung, z.B. in Form eines Weihnachtsgeldes. Finanzierbar wären da z.B Einmalzahlungen von 650,- Euro pro Person.

Ein komplett anderer Ansatz wäre die Verwendung dieser Mittel zur Schuldentilgung. Einerseits sind die Staatsschulden auch in Deutschland auf einem hohen Stand, die Zinszahlen binden trotz eines sehr geringen Zinsniveaus erhebliche Steuermittel. Auf der anderen Seite könnten jedoch volkswirtschaftliche Verwerfungen auftreten, sollte durch den Abbau von Staatsschulden in größerem Umfang Liquidität in die Wirtschaft drängen und dort Anlagemöglichkeiten suchen. Ein denkbarer Kompromiss wäre hier, nur eine geringe Teilmenge des Deckungsüberschusses zur Schuldentilgung zu verwenden.

Eine weitere Möglichkeit wäre die finanzielle Besserstellung der Kommunen. In den letzten Jahren sind die Konsolidierungsbemühungen von Bund und Ländern häufig zulasten der Kommunen gegangen und haben die Finanzen insbesondere der Kommunen ohne nennenswerte Gewerbesteuereinnahmen nachhaltig ruiniert. Unser Konzept würde hier zwar durch Umstellung von Gewerbesteuer auf Direktalimentierung nach Einwohnerzahl die massiven Unterschiede einebnen, in der Summe jedoch keine Verbesserungen bringen, so dass hier zusätzliche Mittel sinnvoll eingesetzt werden könnten.

Eine weitere Möglichkeit wäre eine Investition in Bildung – wissenschaftliche Untersuchungen gehen davon aus, dass jeder (sinnvoll) in Bildung investierte Euro dem Staat künftige Kosten von etwa sieben Euro spart. Sinnvoller würde sich Geld nicht anlegen lassen.

Die vom Autor des Konzeptes bevorzugte Möglichkeit ist jedoch die Investition dieser Mittel in einen gesamteuropäischen Länderfinanzausgleich. Durch die Einführung des Euros können sich Unterschiede in der Wettbewerbsfähigkeit der Staaten nicht mehr über die Wechselkurse ausgleichen. Deutschland profitiert ohnehin von seiner zentralen Lage und verfolgte – gemessen an der Produktivität seiner industriellen Kerne – in den letzten Jahren eine Niedriglohnpolitik. Die Folge ist ein enormes wirtschaftliches Ungleichgewicht, das Europa an den Rand des Auseinanderbrechens der gemeinsamen Währung gebracht hat. Deutschland profitiert enorm vom Euro, da die Gemeinschaft mit wirtschaftlich deutlich schwächeren Staaten dafür sorgt, dass die Währung nicht zu „hart“ wird und somit die traditionell exportorientierte deutsche Wirtschaft preislich enorm wettbewerbsfähig bleibt.

De facto besteht hier eine ungerechtfertigte Bereicherung zu Lasten unserer europäischen Nachbarn, insbesondere der wirtschaftlich schwachen Ländern der Euro-Zone. Dies könnte dadurch abgebaut werden, dass die Wettbewerbsfäigkeit Deutschlands gezielt reduziert wird. Ein solcher Schritt ist jedoch schwer zu steuern, zudem würde er hier zu mehr Arbeitslosigkeit führen, was politisch derzeit schwer vermittelbar sein dürfte (die Einführung eines Grundeinkommens könnte hier einen Mentalitätswandel befördern…). Die Alternative wäre die Einführung eines europäischen Länderfinanzausgleichs, für den von Deutschland eher mehr als 40 Mrd Euro zur Verfügung zu stellen wäre.

Geboten wäre auch, mehr Mittel in internationale Solidarität zu investieren. Wir leben immer noch in einer Welt, in der (statistisch gemittelt) jede Stunde über 1000 Menschen verhungern.

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