Aktuelles Allgemein BGE Bürgergeld

Hartz IV–light anstatt „Bürgergeld“ ab dem 01. Januar 2023 -Armut per Gesetz-

Bis zum 30. Juni 2023 gibt es noch teilweise Übergangsreglungen, aber am 1. Juli 2023 ist das komplette “Paket” in Kraft.

Am 31.Dezember 2022 ging das uns bekannte Hartz IV-System in den wohlverdienten Ruhestand und wird durch das noch in der Praxis unbekannte „Bürgergeld“ abgelöst. Wer aber der Auffassung ist, dass die uns bekannten Repressionen des Bundesgesetzgebers Geschichte sind, befindet sich in einem Irrtum. Noch bevor das Bürgergeld in den Bundestag gekommen ist, haben die CDU/CSU geführten Bundesländer mit Unterstützung der FDP, die ihren eigenen Koalitionspartnern in den Rücken gefallen ist, das geplante Gesetz in der angedachten Form im Bundesrat scheitern lassen. Es gibt zwar ein paar Verbesserungen, die von uns auch begrüßt werden, aber die Kernpunkte der Kritik sind weitgehend geblieben und die werden wahrscheinlich auch bleiben.

Ein paar Kernpunkte der Kritik sind:

  • Der Hartz IV-Regelsatz wird weiterhin künstlich klein gerechnet . Daran kann man erkennen, dass weder der Bundestag noch der Bundesrat ein Interesse an einer korrekten Erhebung und Berechnung der Regelsätze hat.
  • Sanktionen (Leistungsminderungen) sind weiterhin möglich. Diese können zwar zurückgenommen werden, wenn die Leistungsberechtigte Person erkennen lässt, dass man sich in Zukunft an alle gemachten Zielvereinbarungen hält. Wenn das Jobcenter aber der Meinung ist, dass die „Kooperationsbereitschaft“ nicht ausreicht, werden Leistungen auf Dauer gekürzt.
  • Kosten der Unterkunft (KdU): Die Kosten der Unterkunft werden ab 2023 für einen Zeitraum von einem Jahr in der tatsächlichen Höhe übernommen. Danach werden die Kosten nur noch in der angemessen Höhe, nach den örtlichen Angemessenheitskriterien , übernommen. Diese Angemessenheitskriterien werden überwiegend von der Firma Konzepte Analyse bundesweit für alle Jobcenter / Optionskommunen erstellt. Allerdings wurden/werden diese Konzepte teilweise von den Sozialgerichten infrage gestellt.
  • Im Prinzip ist jede legale Arbeit zumutbar.
    Es wird keine Rücksicht auf die bisherige Tätigkeit / Ausbildung oder Bezahlung genommen.
  • Die Zwangsverrentung für Personen , die Leistungen nach dem SGB II beziehen bleibt uns nach dem 31. Dezember 2026 erhalten.
    In der Zeit vom 01. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2026 werden die Zwangsverrentungen ausgesetzt. Danach geht die Zwangsverrentung in der uns bekannten Form weiter. Danach werden alle Personen, die Leistungen nach dem SGB II erhalten, in die Zwangsrente geschickt, wenn die zu erwartende Rente höher ist als die Leistungen nach dem SGB II und die gesetzlichen Rahmenbedingungen gegeben sind. Das bedeutet in der Regel eine lebenslange Kürzung der Altersrente um 0,3% pro Lebensjahr.

Ein paar kleine Lichtpunkte:

  • Erhöhung des Schonvermögen (Bargeld)
    Im SGB II wird das Schonvermögen auf 40.000,00 € plus 15.000,00 € für jede weitere Person in der Haushaltsgemeinschaft angehoben. Diese Beträge sind für die Dauer von einem Jahr geschützt. Dieser Freibetrag ist schon mal ein Sprung, den niemand erwartetet hätte. Bei aller positiven Bewertung wird aber darauf geachtet, dass die Menschen in dieser Situation nicht reich werden und ihr Schonvermögen verbrauchen müssen.
  • Erhöhung des Schonvermögens bei einer eigen genutzten Wohnung/ Haus
    Ein selbst genutztes Hausgrundstück mit einer Wohnfläche bis zu 140m² bzw. einer Eigentumswohnung bis zu 130m² sind von der Verwertung ausgenommen.
  • Bonus bei einer Teilnahme an einer Bildungsmaßnahme
    Wenn eine Leistungsberechtigte Person M/W/D an einer Weiterbildungsmaßnahme teilnimmt, bekommt diese einen Bonus von derzeit 75,00 € / Monat. Diese Regellegung tritt aber erst ab dem 1. Juli 2023 in Kraft.

Insgesamt gesehen ist das alles kein Bürgergeld, sondern nur ein paar Veränderungen, die den Namen Bürgergeld einfach nicht verdienen.

Vom Bundesgesetzgeber und den anderen im Bundestag vertretenen Parteien ist auch nicht zu erwarten, dass sich für den betreffenden Personenkreis irgend etwas ändert. Wer arm, ist soll auf jeden Fall arm bleiben. Wir brauchen einfach eine andere Politik, die sich an den Bedürfnissen der Menschen orientiert und nicht an die Bedürfnisse der Industrie und den Eliten in Deutschland. Aus diesem Grund fordern wir weiterhin die komplette Abschaffung der Sanktionen und der Verrechnung von Vermögen, dass teilweise über Jahrzehnte erwirtschaftet worden ist. Um das zu gewährleisten, werden wir als Piraten die schrittweise Einführung eines Bedingungslosen Grundeinkommen (BGE) betreiben, wenn wir die entsprechenden Stimmen bei den jeweiligen Wahlen erhalten. Das ganze SGB III, SGB II und SGB XII wollen und werden wir abschaffen und durch ein BGE ersetzen.

Alternative: Es gibt keine Alternative zum BGE.

 

 

1 Kommentar zu “Hartz IV–light anstatt „Bürgergeld“ ab dem 01. Januar 2023 -Armut per Gesetz-

  1. Jetzt wollen wir noch die glorreiche Grundrente analysieren und natürlich die alles schlagende Grundrente im Alter und bei Erwerbsunfähigkeit. Bis bald, Grüße Mia

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