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Hartz-IV light statt Bürgergeld

Aus einer groß angekündigten Sozialreform wird in der Substanz ein Rohrkrepierer, weil der eigene Koalitionspartner (FDP) die eigentliche angedachte Reform torpediert und unterlaufen hat. Die bis jetzt uns bekannten Einzelheiten führen am Ende dazu, dass das Schonvermögen von ehemals 60.000,00 € / Person auf jetzt 40.000,00 €/ Antragsteller M/W/D + Zusatzbeträge von Angehörigen in einer Haushaltsgemeinschaft gesenkt worden ist. Insbesondere wird an den von uns bekannten Sanktionen vom Grundsatz her festgehalten. Des Weiteren ist die doch recht niedrig ausgefallene Erhöhung des Regelsatzes von derzeit 53,00 € weit unter den Erfordernissen eines Verfassungsmäßigen Regelsatzes geblieben. Selbst der Paritätische Wohlfahrtsverband sieht den Hartz IV-light Regelsatz derzeit bei 678,00 € + Kdu. Aus den bis jetzt genannten Gründen ist diese Reform aus unserer Sicht gescheitert und kann auf keinen Fall Bürgergeld genannt werden. Weil wer an den Sanktionen und den Berechnungsmethoden vom Hartz-IV Regelsatz festhält (danach sieht das im Moment aus) will kein Bürgergeld haben.

Bürgergeld bedeutet für uns Piraten:

  •  Keine Sanktionen
  •  100 % Übernahme der Kosten der Unterkunft für gesamte Bezugszeit.
  • Ein Regelsatz in der vom Paritätischen Wohlfahrtsverband geforderten Höhe von derzeit 678,00 €.

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