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„Sanktionsmoratorium“ der Ampel-Regierung verabschiedet

Update zum Artikel der Sozialpiraten vom April 22 und zur Verabschiedung des Gesetzes!

Die derzeitige Ampel Regierung hat ein sogenanntes „Sanktionsmoratorium“ verabschiedetDies beinhaltet , dass ab Juli 2022 [1] fast keine Sanktionen mehr verhängt werden. Die genaue Reglung sieht vor , dass Sanktionen nach §§ 31, § 31a, § 31b SGB II – also die 30% Sanktionen – für bis Juli 2023 ausgesetzt sind. Dies bedeutet aber nicht, dass nun alle Sanktionen ausgesetzt sind, weil nach wiederholten Meldeversäumnissen weiterhin Sanktionen innerhalb eines Bemessungszeitraumes von einem Jahr werden verhängt. Des Weiteren wird „nur“ eine Minderung von max. 10% ( §84 Abs. 3, SGB II) des aktuellen Regelsatzes vorgenommen. Mit dieser Reglung wird nun endlich das Urteil des BVerfG aus dem 2019 für die Dauer eines Jahres umgesetzt. Während dieser Zeit will die Ampel Regierung Erfahrungen sammeln und dann im Laufe des nächsten Jahres eine Evaluierung zur Wirksamkeit dieses Moratoriums vornehmen. Ob dann Ende Juli 2023 die ab Juli 2022 geltende Reglung ausläuft und die alten“ Gesetze weiterhin gelten, müssen wir erst abwarten. Wenn die neue“ Reglung, die nur für ein Jahr gültig ist, gilt, ersatzlos gestrichen wird, dann können die Jobcenter/Optionskommunen die sogenannten Pflichtverletzungen nach § 31a SGB II nachträglich ab dem 1.8.2023 nach 31b Abs.SGB II sanktioniert werden könnten. Das Gesetz genauer §31b SGB II erlaubt den Jobcenter/Optionskommunen die entsprechenden Sanktionen bis zu einem halben Jahr rückwirkend auszusprechen. Die Wahrscheinlichkeit einer nachträglichen Sanktionsumsetzung durch die Jobcenter und Optionskommunen ist durchaus gegeben, weil das die Erfahrung so lehrt.

Was nutzen dem Menschen denn eine teilweise Aussetzung der Sanktionen, wenn die Förderung der Menschen im Leistungsbezug (SGB II) ausbleibt und z.b. die Anschaffung einer neuen Brille, die für eine Arbeitsaufnahme dringend benötigt wird, mit der Begründung, dass diese Kosten im Regelsatz enthalten sind, abgelehnt wird. Des Weiteren kommt der immer noch zu niedrige Regelsätze in Betracht, weil mit einer Stromsperre (Energiearmut) kann kein PC oder dergleichen betrieben werden und somit können dann keine Bewerbungen mehr erstellt werden. Dies führt dann wieder zu weiteren Sanktionen wegen fehlender Mitwirkung. Dies kann man endlos weiter führen.
Wir als PP würden den Hartz IV-Regelsatz bis zur endgültigen Umsetzung eines Grundeinkommens auf mindestens 670,00 € anheben.

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