Rechtsvereinfachungen zum SGB II

Andrea Nahles will mehr Sozialabbau
Andrea Nahles BMAS am 1. Mai 2015 in Duisburg

Ein Beitrag von unserer Gastautorin „Miranda“

Bundeskabinett beschließt Referentenentwurf über die Rechtsvereinfachungen zum SGB  II

Am 03.02.2016 hat das Bundeskabinett den Referentenentwurf über die Rechtsvereinfachungen im SGB II beschlossen. Auf dieser Grundlage reichte die Bundesregierung ihren Gesetzesentwurf am 05.02.2016 im Bundestag ein [1]
In der Pressekonferenz führte Ministerin Nahles aus, dass die geplanten Änderungen das Leistungs- und Verfahrensrecht der Grundsicherung für Arbeitsuchende für alle Beteiligten vereinfachen würde. [2]

Bis auf die Verlängerung der Bewilligungszeit von 6 auf 12 Monate ist keine Vereinfachung für Grundsicherungsempfänger in dem Gesetzesentwurf ersichtlich.
Es wird weiterhin an der Möglichkeit der Sanktionierung des soziokulturellem Existenzminimums festgehalten. Die ursprünglich angedachte Abschaffung der verschärften Sanktionen für Menschen unter 25 Jahren ist auf Druck von Horst Seehofer (CSU) nicht erfolgt. Damit hat die Bundesregierung die Chance verpasst, die menschenunwürdige Sanktionspraxis abzuschaffen und überlässt die politische notwendige Entscheidung wie so oft dem Bundesverfassungsgericht.
Die in dem Gesetzesentwurf vorgesehene Erweiterung der Ersatzansprüche wegen sozialwidrigem Verhalten erhöht ebenfalls den Druck auf Erwerbslose. Sie birgt vor allem die Gefahr, dass sich Erwerbslose zukünftig nicht nur aus Angst vor Sanktionen, sondern auch vor Ersatzansprüchen vermehrt mit unzumutbare Arbeitsbedingungen zufrieden geben werden.
Auch die neue Beurteilung der Angemessenheit einer Wohnung nach der  Bruttowarmmiete wird sowohl die Jobcenter als auch die Betroffenen vor viele sachliche und rechtliche Probleme stellen. Diese Regelung kann bei hohen Nebenkosten im schlimmsten Fall zu einer Unangemessenheit  bis hin zum Verlust der Wohnung führen.

Grundsicherungsempfänger werden durch die geplanten Rechtsvereinfachungen von CDU und SPD weiterhin von der gesellschaftlichen Teilhabe ausgegrenzt und  in ihren Grundrechten erheblich beschnitten.

Die Piraten fordern schon seit 2011 die sofortige Abschaffung von Sanktionen der Grundsicherung für Arbeitssuchende [3]. Menschenunwürdige Sanktionen und Überwachung sind keine geeigneten Mittel zur Förderung von Erwerbslosen.
Die Piratenpartei sieht langfristig in der Einführung eines Bedingungslosen Grundeinkommens die Chance, nachhaltig das soziokulturelle Existenzminimum der Menschen zu sichern und damit jedem die gesellschaftlichen Teilhabe zu ermöglichen.

[1] http://dipbt.bundestag.de/dip21/brd/2016/0066-16.pdf
[2] https://www.bundesregierung.de/Content/DE/Artikel/2016/02/2016-02-03-sozialrecht-wird-einfacher.html?nn=434518
[3] https://wiki.piratenpartei.de/Bundestagswahl_2013/Wahlprogramm#Abschaffung_der_Sanktionen_bei_Hartz_IV_.28.C2.A7.C2.A7_31.2C_32_SGB_II.2C_.C2.A7_39_a_SGB_XII.29