Deine Rechte beim Jobcenter

Eingangszone Jobcenter Duisburg - Mitte
Eingangszone Jobcenter Duisburg – Mitte

Wer sich nicht wehrt, lebt verkehrt!

Ein Besuch im Jobcenter ist für niemanden ein freudiges Ereignis. Er betrifft immer Menschen, die sich in existentieller Not befinden und darum ihren Anspruch auf Arbeitslosengeld II gegenüber dem Jobcenter geltend machen müssen. Es besteht ein Rechtsanspruch auf Sozialleistungen (§ 38 SGB I).

Wir möchten hier ein paar generelle Tipps zum Umgang mit dem Jobcenter geben. WICHTIG: Diese Tipps stellen keine Rechtsberatung dar, sondern sind allgemeine Hinweise für jeden Antragssteiler.

Jeder Betroffene hat einen Anspruch auf umfassende Beratung und Aufklärung. Ein Hinweis auf die Merkblätter des Jobcenter reicht besonders dann nicht aus, wenn es sich um Detailfragen handelt. (Beratungs- und Auskunftspflicht §§ 14 + 15 SGB I im Rechtskreis SGB II)

Geben Sie Anträge und Unterlagen persönlich ab oder faxen Sie die Unterlagen mit einer Sendebestätigung und dem Abdruck der ersten Seite. Kopieren Sie vorher alles, was Sie persönlich abgeben müssen, und bestehen Sie auf einem Eingangsstempel auf der Kopie der Unterlagen oder lassen Sie sich eine Empfangsbestätigung ausstellen. E-Mails haben keine Beweiskraft.

Sie haben das Recht, bei Terminen im Jobcenter einen Beistand mitzubringen. Das muss kein Anwalt sein. Dies ist vor allem auch deshalb wichtig, weil Sie dann Zeugen für mündlich gegebene Aussagen haben. Ihr Beistand kann das Treffen protokollieren. Sie haben das Recht auf Akteneinsicht, nicht nur Ihre Papierakte, sondern auch die digitale Akte betreffend. (§ 25 SGB X Akteneinsicht durch Beteiligte)

Lassen Sie sich alles schriftlich bestätigen. Sie haben das Recht zu jedem Ihrer Anträge eine schriftliche Entscheidung zu erhalten. Bestehen Sie darauf! (§ 33 II SGB X)

Sie müssen grundsätzlich nichts (z.B. eine Eingliederungsvereinbarung) sofort unterschreiben. Nehmen Sie sich die Schriftstücke mit nach Hause und lesen sie sich in Ruhe und ohne Druck durch. Lassen Sie sich diese eventuell von Ihrem Sachbearbeiter erklären und bitten Sie um zwei Wochen Bedenkzeit, um gegebenenfalls einen Anwalt aufsuchen zu können.

Sie haben das Recht, die Unterschrift auf der Eingliederungsvereinbarung zu verweigern. Dann wird diese als Verwaltungsakt erlassen, gegen den Sie innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen können. Eine Eingliederungsvereinbarung darf nur nach einem “qualifizierten Profiling” (einer Potenzialanalyse) durch das Jobcenter erfolgen.

Sie haben das Recht auf Wahrung des Datenschutzes, insbesondere auf Löschung zu Unrecht gespeicherter oder nicht mehr benötigter Daten.

Reichen Sie Widerspruch ein, wenn Sie mit einem Bescheid nicht einverstanden sind. Dieser muss spätestens einen Monat nach Zustellung bei der Behörde vorliegen. Die Begründung kann nachgereicht werden. Suchen Sie hierzu eine Beratungsstelle auf. Sie können bei ihrem zuständigen Amtsgericht einen Beratungshilfeschein (Zuständiges Amtsgericht) beantragen und damit zu einem Rechtsanwalt gehen.

Jeder Mensch hat das Recht auf eine sichere Existenz und gesellschaftliche Teilhabe. Die Würde des Menschen zu achten und zu schützen ist das wichtigste Gebot des Grundgesetzes. Ein Mensch kann nur in Würde leben, wenn für seine Grundbedürfnisse gesorgt und ihm gesellschaftliche Teilhabe möglich ist. (Grundsatzprogramm der Piratenpartei)

Die Piratenpartei Deutschland setzt sich für die Verbesserung der Situation der Erwerbslosen ein, insbesondere für die Abschaffung und sofortige Nichtanwendung der Sanktionen bei Hartz IV.

Daher fordern die Sozialpiraten die Abschaffung der Zwangsverrentung ab 63 und die massive, finanzielle Förderung aller von Erwerbslosigkeit betroffenen Altersgruppen. Insbesondere setzen die PIRATEN auf gezielte und vor allem sinnvolle Fortbildungs­und Qualifizierungsmaßnahmen.

Sie haben das Recht, die Unterschrift auf der Eingliederungsvereinbarung zu verweigern. Dann wird diese als Verwaltungsakt erlassen, gegen den Sie innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen können. Eine Eingliederungsvereinbarung darf nur nach einem “qualifizierten Profiling” (einer Potenzialanalyse) durch das Jobcenter erfolgen.

Sie haben das Recht auf Wahrung des Datenschutzes, insbesondere auf Löschung zu Unrecht gespeicherter oder nicht mehr benötigter Daten.

Reichen Sie Widerspruch ein, wenn Sie mit einem Bescheid nicht einverstanden sind. Dieser muss spätestens einen Monat nach Zustellung bei der Behörde vorliegen. Die Begründung kann nachgereicht werden. Suchen Sie hierzu eine Beratungsstelle auf. Sie können bei ihrem zuständigen Amtsgericht einen Beratungshilfeschein beantragen und damit zu einem Rechtsanwalt gehen.

Jeder Mensch hat das Recht auf eine sichere Existenz und gesellschaftliche Teilhabe. Die Würde des Menschen zu achten und zu schützen ist das wichtigste Gebot des Grundgesetzes. Ein Mensch kann nur in Würde leben, wenn für seine Grundbedürfnisse gesorgt und ihm gesellschaftliche Teilhabe möglich ist. (Grundsatzprogramm der Piratenpartei)

Die Piratenpartei Deutschland setzt sich für die Verbesserung der Situation der Erwerbslosen ein, insbesondere für die Abschaffung und sofortige Nichtanwendung der Sanktionen bei Hartz IV.

Daher fordern die Sozialpiraten die Abschaffung der Zwangsverrentung ab 63 und die massive, finanzielle Förderung aller von Erwerbslosigkeit betroffenen Altersgruppen. Insbesondere setzen die PIRATEN auf gezielte und vor allem sinnvolle Fortbildungs -­und Qualifizierungsmaßnahmen

Rechtsstand : 2017

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