Diskussion

Reale Freiheit für alle, oder die große Sozialstaatsvereinfachung – oder beides?

Reale Freiheit für alle, oder die große Sozialstaatsvereinfachung – oder beides?

Ein Kommentar von Robert Ulmer zum „Sozialstaat 3.0“, dem BGE-Modell von Michael Ebner und Johannes Ponader.

„Freiheit statt Angst“ – seit dem Beschluss von Offenbach für die Einführung des bedingungslosen Grundeinkommens gilt für die Piraten diese Devise auch für den Arbeitsmarkt. Denn die größte Einschränkung realer Freiheit ist heute die Bedrohung durch Armut. Und die Arbeitsmarktreformen der letzten Jahre hatten erklärtermaßen und erfolgreich die Absicht, mittels Androhung von Armut immer mehr Leute in unattraktive Niedriglohnjobs zu nötigen. Zu dieser autoritären und freiheitsfeindlichen Politik gibt es Alternativen, insbesondere die Einführung eines bedingungslosen Grundeinkommens,
– auf das ein individueller Rechtsanspruch besteht,
– ohne Bedürftigkeitsprüfung
– ohne Zwang zur Arbeit oder einer anderen Gegenleistung.
– Dieses Grundeinkommen muss die Existenz sichern und gesellschaftliche Teilhabe ermöglichen, muss also ausreichend hoch sein.
So haben es die Piraten beschlossen (PA 284).
Ein solches Grundeinkommen stärkt die Freiheit vor allem der Schlechtergestellten; es ermöglicht allen, zu unattraktiven Jobs Nein zu sagen und bessere Arbeitsbedingungen auszuhandeln.

Nun geht es um die konkreten Einführungsschritte. Michael Ebner und Johannes Ponader (und andere) haben in einem Beitrag zur innerparteilichen Diskussion ein Modell  für ein Grundeinkommen vorgelegt. Eckpunkte dieses Modells sind ein bedingungsloses Grundeinkommen in Höhe von knapp 440 Euro für jeden Einwohner und die Umstellung der Einkommensteuer auf eine Flat Tax mit 45 Prozent Steuersatz. Bedürftige erhalten zusätzlich einen Zuschuss zu den Wohnkosten. Renten- und Arbeitslosenversicherung sollen in heutiger Form beibehalten werden. Bei der Krankenversicherung ist eine Umstellung auf Steuerfinanzierung vorgesehen.

Es ist verdienstvoll, unter Verwendung volkswirtschaftlicher Daten ein umfassendes Finanzierungsmodell auszurechnen. Es ist erfreulich, wenn bei den Piraten immer mehr ökonomische und sozialpolitische Fachkompetenz zusammenfindet. Das Modell von Ebner und Ponader hat auf jeden Fall heuristischen und didaktischen Wert und wurde von Ronald Blaschke in die Übersicht bisheriger BGE-Modelle aufgenommen. (Link, ist noch nicht auf der Website)

Gleichwohl sind einige Punkte kritisch anzumerken.

1. Es ist ein ambitionierter Plan, mit einem eleganten Modell den heutigen Steuer- und Sozialstaat zu ersetzen und mit einem BGE zu versehen. Das Motiv, angesichts einer unübersichtlichen und deshalb als unreformierbar empfundenen Regelungsvielfalt diesen gordischen Knoten zerschlagen zu wollen und die Umstellung auf das neue einfachere System in einem Schritt, also ohne Übergangszeiträume zu fordern, ist emotional nachvollziehbar. Dies wird jedoch so nicht gelingen – jede einzelne Regelung, etwa jede gesetzliche Möglichkeit einer Steuervergünstigung ist das Ergebnis harter Lobbyarbeit, wurde oft von höchstrichterlichen Urteilen bestätigt, und wird nicht aus der intellektuellen Freude an Einfachheit und Übersichtlichkeit fallengelassen werden. Zu sozialpolitischen Verbesserungen kam es in den letzten Jahrzehnten, wenn überhaupt, immer nur in Form relativ überschaubarer kleiner Schritte, neuer Module, die in einen ansonsten unveränderten Sozialstaat implementiert wurden. Eine gigantische Systemumstellung zu fordern, wissend, dass sie sich nicht durchsetzen lassen wird, bedeutet faktisch, diese große Umstellung – und damit das BGE – auf unbestimmte Zukunft zu vertagen!

2. Aber selbst wenn die Piraten die absolute Mehrheit erreichen würden und auf keinen Koalitionspartner Rücksicht nehmen müssten, selbst dann gäbe es ein Missverhältnis zwischen dem hohem Systemumstellungsaufwand und den damit erzielten Verbesserungen. Die Hauptintention der BGE-Forderung ist die Realisierung individueller Freiheit für alle, insbesondere durch Verbesserung der materiellen Lebenssituation der Schlechtergestellten. Diese Intention wird durch das Ebner-Ponader-Modell nicht in den Vordergrund gestellt. Es legt das Grundeinkommen auf einem nicht-existenzsichernden Niveau fest und steht damit in einer Reihe von Modellen für ein partielles Grundeinkommen wie sie zum Beispiel von Poreski und Emmler (2006)  oder Althaus und Binkert (Althaus, Dieter/ Binkert, Hermann (2010): Solidarisches Bürgergeld – das weiterentwickelte Konzept, in: dieselben (Hrsg.): Solidarisches Bürgergeld. Den Menschen trauen – Freiheit nachhaltig und ganzheitlich sichern, Norderstedt, S. 37-87)
vorgelegt worden sind. Gerade die Ärmsten der Gesellschaft bleiben in diesen Modellen auf ergänzende Leistungen der Grundsicherung im heutigen Stil angewiesen. So müssen auch im Ebner-Ponader-Modell die Ärmsten zusätzliche Wohnkostenhilfe beantragen, um über die Runden zu kommen. Auch wenn es, anders als heute, keine Sanktionsdrohung mehr gäbe, ist trotzdem der Nachweis der eigenen Bedürftigkeit eine Hürde, an der bekanntlich gerade die Bedürftigsten, die schlecht Informierten, die im Umgang mit Behörden wenig Gewandten, am ehesten scheitern werden. Um sicherzustellen, dass auch wirklich alle die ihnen zustehende materielle Sicherung in Anspruch nehmen, wäre die Gießkanne eines ausreichend hohen allgemeinen BGE viel treffsicherer, als es stigmatisierende Sonderregelungen sind. Das Modell von Ebner und Ponader ist also nicht nur deshalb zu kritisieren, weil seine Umsetzung realpolitisch höchst unwahrscheinlich ist, sondern auch deshalb, weil es für die Armen vergleichsweise wenig an Verbesserungen bietet.

3. Die Forderung nach einem Grundeinkommen muss in schnell umsetzbare Verbesserungen konkretisiert werden können, wenn sie gesellschaftlich ernst genommen werden will. Dabei müssen sich schon die ersten Schritte zum Grundeinkommen  an dem entscheidenden Ziel dieser Forderung orientieren: mehr reale Freiheit, insbesondere für die von Armut betroffenen und bedrohten Menschen. Die Forderung nach Abschaffung der Sanktionen im SGB II  haben die Piraten in Offenbach beschlossen. Die Anhebung des Regelsatzes, (Link zu einem Piratenbeschluss bzw. -antrag finden) wäre ein weiterer Schritt in Richtung BGE, ebenso wie die Verbesserung der Einkommenssituation der Einwanderer und Flüchtlinge,  die Abschaffung der Kinderarmut durch die Einführung eines Kindergrundeinkommens  und die Einführung einer Sockel- bzw. Grundrente Eine ausführlichere Erläuterung von Schritten zum bedingungslosen Grundeinkommen bietet der Text von Ingmar Kumpmann
Diese Schritte sind kleiner und einfacher und kurzfristiger umsetzbar als der aufwändige Systemumbau, den Ebner und Ponader vorschlagen, zugleich aber konzentrieren sie sich auf das Kernanliegen der Grundeinkommensforderung: Mehr reale Freiheit durch Abschaffung der Armut.

4. Langfristig muss es um ein deutlich höheres, armutsfestes BGE gehen. Nun ließe sich argumentieren, dass für einen höheren BGE-Satz mehr Steuern nötig seien und der Zwang, Steuern zu zahlen, schließlich auch eine Freiheitseinschränkung ist. Stimmt. Nur ist der Freiheitsgewinn eines Armen, also z.B. der Einkommenszuwachs von 500 Euro auf 800 Euro pro Monat, deutlich höher zu bewerten als die Freiheitseinbuße eines Bessergestellten, also z.B. die Einkommensminderung von 3.500 Euro auf 3.200 Euro pro Monat. In einer Marktdynamik, in der naturwüchsig die Ungleichverteilung zunimmt, muss es Aufgabe des Staates – und Ziel der Piraten – sein, die Ungleichverteilung so zu korrigieren, dass ein Maximum an Freiheit für alle entsteht.

5 Kommentare zu “Reale Freiheit für alle, oder die große Sozialstaatsvereinfachung – oder beides?

  1. Zu diesem Kommentar, den ich für Robert Ulmer eingestellt habe (er hat selbst keinen Admin-Account) möchte ich folgendes anmerken:

    1.) In der Frage der Einschätzung der Umsetzbarkeit haben wir einen Dissens. Finanzpolitiker aller (relevanten) Parteien halten das deutsche Steuersystem und den deutschen Sozialstaat für zu kompliziert. Für eine deutliche Systemvereinfachung bekommt man meiner Einschätzung schneller einer Mehrheit als für ein Grundeinkommen.

    Meine Einschätzung ist jedoch genauso wenig beweis- oder belegbar wie die gegenteilige Behauptung.

    2.) Die in dem Modell vorgeschlagene BGE-Höhe ist in etwa das, was sich bei seriöser Berechnung aus der Einkommensbesteuerung heraus finanzieren lässt. Wir verstehen das nicht als “das Ende der Fahnenstange”, sondern eher als ersten Schritt, mit dem wir eine Systemumstellung machen.

    In dem Maße, in dem weitere Finanzierungsquellen hinzugezogen werden, kann das BGE erhöht und das ergänzende Wohngeld reduziert werden. Ein BGE in Höhe des steuerlichen Existenzminimums ist durchaus das mittelfristige Ziel, lässt sich aber bei seriöser Berechnung nicht aus einer reinen Einkommensbesteuerung heraus finanzieren. Johannes arbeitet gerade am Thema Bodenwertsteuer, denkbar wären auch diverse “Ökosteuern” (z.B. eine Primärenergiesteuer).

    In harten Fakten: Um 100% des steuerlichen Existenzminimums auszuzahlen (und kein Wohngeld), haben wir eine Deckungslücke von 137 Mrd Euro (und würden dann 626,72 Euro in 12,5 Monaten auszahlen – einkommenslose Singles wären bei durchschnittlichen Mieten also um 161,98 Euro schlechter gestellt als in unserem Konzept). Wollten wir die 788,70 Euro (BGE + Wohngeld Single) an alle auszahlen, dann hätten wir eine Deckungslücke von 302 Mrd Euro.

    Am Rande: Dass es nur “die Ärmsten” sind, die ergänzend Wohngeld bekommen, ist sachlich nicht richtig, durch die vergleichsweise geringe Anrechnung des Hinzuverdienstes entsteht ein Wohngeldanspruch bis weit in die untere Mittelschicht hinein.

    3.) Die in Offenbach beschlossenen “Detailverbesserung” sind zwar schön, aber in ihrer Gesamtheit derzeit nicht finanzierbar.

    4.) Im Ziel, dass es langfristig gesehen ein deutlich höheres, armutsfestes BGE geben soll, sind wir uns vollkommen einig.

    Solange da aber nicht auf europäische Ebene kohärent agiert wird (und bis das so weit ist, wird es mutmaßlich noch sehr lange dauern), haben wir nur sehr beschränkt Freiheitsgrade in so Fragen wir Einkommensbesteuerung (hier auch zusätzlich noch durch den Halbteilungsgrundsatz, auch wenn dieser (noch) nicht offiziell Judikatur des BVerfG ist), Konsumbesteuerung oder Geldsystem. Wo wir mehr Freiheitsgrade haben ist alles, was mit Immobilien zu tun hat: Ein Grundstück kann man nicht “mal eben in die Schweiz” bringen. Hier muss man dann “nur” beachten, dass eine entsprechende Besteuerung nicht voll auf die Mieten oder andere Konsumentenpreise durchschlägt oder durch Widerstand der Eigenheimbesitzer der demokratische Wille für ein solches Konzept entfällt.

  2. Wichtigster Punkt: Ein BGE von 440 Euro erfüllt die Ziele nicht. Das neue Steuermodell wird die Lebenshaltungskosten hochtreiben und damit wird es nicht möglich sein, seinen Lebensunterhalt alleine mit BGE zu bestreiten.

  3. In dieser Form wird daraus ein FDP-Ersatz, ein Lohnkostensenkungsmodell für Arbeitgeber und die Armen können bis ultimo warten, für die schon etwas besseren Einkommen ist das ein nettes Zubrot. Akzeptiert man erst mal die angegebenen knappen Ressourcen muß das stärkste Gewicht darauf gelegt werden, daß irgendwie nötigende Armut gvermieden wird. Mit Wohngeldzuschuß ist es nicht getan. Besser wäre folgende Überlegung: Welcher “Warenkorb” soll jemanden unabhängig von jeder Gegenleistung zur Verfügung stehen. Durch geplante Umverteilungen wird sich das Preisgefüge in den Geschäften sehrt schnell verändern, deshalb muß ständig zu einem Sockelbetrag für alle die nicht selber soviel verdienen, daß sie die Höhe dieses Warenkorbes in seinem jeweiligen aktuellen Geldwert bestreiten können ein ZUschuß in ausreichender Höhe bis zur Deckung des vorgesehenen Warenkorbes gezahlt werden. Leider läßt dieses Piratenmodell eine entschiedene Haltung zur realen Armutsbeseitigung nicht erkennen, aber genau darauf kommt es an und zwar von Beginn an.

  4. Betreff: Re: [AG-BGE] Taz-Online-Artikel zur Höhe des BGE
    Guten Tag Michael, ich schrieb an:

    Hallo Johannes Ponader,
    egal wie Du es hier vorrechnest, die Wohnkostenerstattung erfolgt nur mit Bedarfsprüfung und steht somit im Widerspruch zu einem bedingungslosen Grundeinkommen, welches auf dem Bundesparteitag zum Wahlprogramm 2013 beschlosssen worden ist. Und ich gehe auch weiterhin davon aus, dass dazu auch ein “Dach über den Kopf” gehören soll.
    Ferner widerspricht dieser Vorschlag Deinem Antrag für ein Positionspapier Q039 (
    Positionspapier zur Hartz IV Debatte – 2. Höhe des Regelbedarfs)
    wie hoch ein Regelsatz sein solle, ich zitiere:
    ” Die sozialen Sicherungssysteme sollen Armut verhindern und gesellschaftliche Teilhabe ermöglichen. Daher müssen sie stets sicherstellen, dass allen Bezugsberechtigten mindestens ein Einkommen in Höhe der Armutsrisikogrenze zur Verfügung steht. Diese Schwelle lag nach Definition der EU (60% des Netto-Äquivalenzeinkommens) im Jahr 2010 für Alleinstehende bei 826 Euro”
    Ich habe das voher schon kritisiert, bekam weder von Dir noch von Michael dazu eine Antwort.

    Andererseits gehe ich auch von einer einseitigen Recherche- Attacke aus, die zu diesem Artikel geführt hat und parteischädigend ist.
    Wer steckt dahinter?
    Gruß Johannes I.

  5. Ergänzend und für mich abschließend möchte ich hiermit die Vorschläge für ein Grundeinkommen Sozialstaat 3.0 von Johannes Ponader und Michael Ebner und dem solidarischen Grundeinkommen ( SGE ) gegenüber stellen.
    Das SGE stellt sich einen Betrag in Höhe von 520,00€ für alle vor, ohne Anhebung von Mehrwertsteuer
    Sozialstaat 3.0 : 457,00 € bei Anhebung der Mehrwertsteuer auf 20%. Höhere Mehrwertsteuer führt aber zu Mehrbelastung der Verbraucher, nach unserer Einschätzung wären das 24,30 €, somit bliebe real ein Betrag von 432,70 € übrig.
    Das SGE schlägt eine Wohnkostenpauschale von 360,00 € für Mieter einer Wohnung vor, es nimmt damit rund 40 Millionen Bürger/Innen mit. Die Auszahlung erfolgt ohne Bedarfsprüfung, ohne staatliche Willkür. Kosten ca. 173 Mrd. €
    Das SGE u. die WKP kann direkt von den Finanzämtern an die Bürgerinnen u. Bürger ausgezahlt oder mit den Einkommen der Bürgerinnen und Bürger verrechnet werden.
    (Negative Einkommensteuer).
    Sozialstaat 3.0 stellt sich ein durchschnittliches Wohngeld von 250,00 € vor, die Auszahlung erfolgt nur gegen Antrag mit Bedürftigkeitsprüfung vor und schätzt damit ein, dass etwa 10 Millionen Bürger/Innen damit erreicht werden. Ein erheblicher Bürokratiemehraufwand. Kosten ca. 30 Mrd. €.
    Das SGE als auch Sozialstaat 3.0 will die steuerfinanzierte Kranken-und Pflegeversicherung.
    Das SGE sagt zu den Altersversorgungssysteme:

    Die gesetzliche Rentenversicherung und alle anderen Altersversorgungssysteme, bleiben zunächst so wie bisher, bestehen.
    Die Finanzierung Rentenversicherung erfolgt allerdings nur noch durch die Beitragszahlungen der Arbeitgeber.
    Die Höhe des Beitrages liegt, bis zur Höhe der Beitragsbemessungsgrenze, bei 16,47% vom Gesamtbruttoeinkommen und entspricht, den bisherigen Arbeitgeberanteil zu den Sozialversicherungen in Höhe von 19,73%.
    Nach Einführung des solidarischen Grundeinkommens werden die

     gesetzlichen Rentenversicherung;

     Beamtenversorgung;

     Alterssicherung der Landwirte;

     Alterssicherung der Politiker;

     Berufsständische Altersversorgungen;

     Künstlersozialkasse,

    in eine neue Zusatzrentenversorgung (ZRV) für alle Bürgerinnen u. Bürger, nach dem Modell
    der Schweizer Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV), umgewandelt.
    Die Zusatzrentenversicherung (ZRV) ist eine Pflichtversicherung.
    Die Beitragshöhe beträgt 3-6 % des Bruttogesamteinkommens.
    Die ZRV wird ab dem 65. Lebensjahr Steuerfrei ausgezahlt.
    Nach 40 Beitragsjahren beträgt der volle ZRV-Anspruch mindestens 300 Euro (Mindestrente) und höchstens 600 Euro (Höchstrente).
    Sozialstaat 3.0 beschreibt: Die Rentenversicherung, die Arbeitslosenversicherung und die Unfallversicherung sollen wie gehabt weitergeführt werden, wobei die Beiträge zu Rentenversicherung und Arbeitslosenversicherung weiterhin paritätisch von Arbeitnehmer und Arbeitgeber finanziert werden sollen.

    S G E – S t a r t
    Da nicht alle Reformen sofort umgesetzt werden können, wird zunächst von einem SGE in Höhe von mindestens 500 € und einer WKP in Höhe 300 € ausgegangen.

    Die Bürgerversicherung wird in einem Übergangszeitraum, teilweise noch mit Beiträgen der Versicherten finanziert (Beitragssatz 10%, ab Einkommen über 800 €, max. 500 €).

    Je nach weiteren Finanzierungsmöglichkeiten können die veranschlagten Beträge für das SGE u. die WKP bzw. die Freibeträge erhöht und oder die Beiträge zur Bürgerversicherung verringert oder zu 100% über Steuereinnahmen finanziert werden.
    Bruttokosten für das solidarische Grundeinkommen, die Wohnkostenpauschale und die Bürgerversicherung (S G E – S t a r t)
    Bruttokosten für das solidarische Grundeinkommen, die Wohnkostenpauschale und die Bürgerversicherung (Eckdaten 2008)
    Soli. Grundeinkommen 68,25 Mio. Personen 520 € 425,9 Mrd. €
    SGE für Personen bis 17 Jahre 13,97 Mio. Personen 520 € 87,2 Mrd. €
    Wohnkostenpauschale 40,18 Mio. Wohnungen 360 € 173,6 Mrd. €
    Bürgerversicherung Steuerfinanzierter Anteil 100% 217,,1Mrd. €
    Bruttogesamtkosten bei SGE- Ziel 903,6 Mrd. €
    Start:
    Soli. Grundeinkommen* 68,25 Mio. Personen 500 € 409,5 Mrd. €
    SGE für Personen bis 17 Jahre* 13,97 Mio. Personen 500 € 83,8 Mrd. €
    Wohnkostenpauschale* 40,18 Mio. Wohnungen 300 € 144,6 Mrd. €
    Bürgerversicherung** Steuerfinanzierter Anteil 50% 108,5 Mrd. €
    Bruttogesamtkosten bei SGE- Start 746,5 Mrd. €
    Die Differenz zwischen SGE-Ziel und SGE-Start beträgt 157,1 Mrd. Euro.
    Sozialstaat 3.0:
    Ausgaben: 670 Mrd Euro
    • Grundeinkommen: 449 Mrd Euro
    • Steuerfinanziertes Gesundheitssystem: 191 Mrd Euro
    • Wohngeld neu: 30 Mrd Euro
    Allgemeine Anmerkungen von mir:
    Wer die Finanzierungsvorschläge beider Konzepte nachlesen will, geht bitte zu:
    http://sozialpiraten.piratenpartei.de/2011/12/08/als-vorschlag-zur-diskussion-das-ebner-ponader-modell/ für Sozialstaat 3.0
    http://www.sge.iivs.de/ für das SGE
    Das Grundeinkommen, ob mit „b“ oder ohne „b“ für bedingungslos oder mit „s“ oder nicht mit „s“ für solidarisch sollte nicht unter Finanzierungsvorbehalt stehen, insofern schließe ich mich den Gedanken von Günter Schwarz voll und ganz an. Der sich jedoch unverständlich vehement gegen ein partielles Grundeinkommen ausspricht.
    Die Autoren des SGE versuchen mit der WKP dem Rechnung zu tragen, einzige Einschränkung, man muss Mieter einer Wohnung sein und es nimmt damit über 40 Millionen Bürger/Innen mit in das Boot. Kosten ca. 173 Mrd.€
    Der Vorschlag Sozialstaat 3.0 ( Autoren Johannes Ponader, Michael Ebner ) ist ein Widerspruch des in das Wahlprogramm 2013 aufgenommenen bGE, Antragsteller war Johannes Ponader. Es liegt unter dem heutigen Regelsatz für ALGII und von daher für mich nicht akzeptabel.
    Auf dem BPT/2 wurde beschlossen:
    Wir Piraten setzen uns für die Einführung eines bedingungslosen Grundeinkommens ein, das die Ziele des “Rechts auf sichere Existenz und gesellschaftlicher Teilhabe” aus unserem Parteiprogramm erfüllt. Es soll:
    die Existenz sichern und gesellschaftliche Teilhabe ermöglichen, einen individuellen Rechtsanspruch darstellen sowie ohne Bedürftigkeitsprüfung und ohne Zwang zu Arbeit oder anderen Gegenleistungen garantiert werden. Wir wissen, dass ein bedingungsloses Grundeinkommen die Paradigmen des Sozialstaats wesentlich verändern wird. Statt mit klassischer Parteipolitik muss dessen Einführung daher mit einer breiten Beteiligung der Bürger einhergehen.
    Wir nehmen viele engagierte Menschen wahr, die sich seit Jahren in- und außerhalb von Parteien für ein bedingungsloses Grundeinkommen einsetzen. Wir wollen dieses Engagement auf die politische Bühne des Bundestages bringen und mit den dortigen Möglichkeiten eine breite und vor allem fundierte Diskussion in der Gesellschaft unterstützen.
    Dazu wollen wir eine Enquete-Kommission im Deutschen Bundestag gründen, deren Ziel die konkrete Ausarbeitung und Berechnung neuer sowie die Bewertung bestehender Grundeinkommens-Modelle sein soll. Für jedes Konzept sollen die voraussichtlichen Konsequenzen sowie Vor- und Nachteile aufgezeigt und der Öffentlichkeit transparent gemacht werden.
    Zeitgleich werden wir uns im Bundestag dafür einsetzen, dass noch vor Ende der Legislaturperiode die gesetzlichen Grundlagen für Volksabstimmungen auf Bundesebene geschaffen werden. Sie sollen den Bürgern ermöglichen, sowohl die in der Enquete-Kommission vorgestellten als auch andere Grundeinkommens-Modelle als Gesetzentwurf direkt zur Abstimmung zu stellen. Um dabei über eine Vielfalt an Konzepten gleichzeitig entscheiden zu können, sollen Volksabstimmungen auch mit Präferenzwahlverfahren durchgeführt werden können.
    Bis zur Einführung eines bedingungslosen Grundeinkommens setzen sich die PIRATEN für einen bundesweiten gesetzlichen Mindestlohn ein.
    Sozialstaat 3.0 gewährt Wohngeld ähnlich der heutigen Regelung nur nach Bedürftigkeit an ca. 10 Millionen Bürger/Innen gegen Antrag und weiß selbst es nicht weiter in seiner Begrenzung zu begründen.
    Darüber hinaus steht dieser Vorschlag im Widerspruch eines Positionspapiers Q039 Positionspapier zur Hartz IV Debatte – 2. Höhe des Regelbedarfs – Antragsteller Johannes Ponader
    „Die sozialen Sicherungssysteme sollen Armut verhindern und gesellschaftliche Teilhabe ermöglichen. Daher müssen sie stets sicherstellen, dass allen Bezugsberechtigten mindestens ein Einkommen in Höhe der Armutsrisikogrenze zur Verfügung steht. Diese Schwelle lag nach Definition der EU (60% des Netto-Äquivalenzeinkommens) im Jahr 2010 für Alleinstehende bei 826 Euro.“
    Das ist für mich sogar im doppelten Sinne zusätzlich ein Widerspruch, denn treten die Piraten für die Erhöhung des Regelsatzes bei HartzIV auf 826€ ein, dann hätten wir das Grundeinkommen, welches aber ungerecht gegenüber denen wäre die einer Erwerbsarbeit nach gehen. Also müssten alle mind. diese 826,00€ erhalten und nicht nur 432,70 € plus einem willkürlichen Wohngeld.

    Mit anderen Worten, ich bin enttäuscht von Sozialpiraten solch einen Vorschlag in der TAZ lesen zu müssen, der noch dazu von einigen als beschlossene Sache verstanden wird.
    Gruß Johannes

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