Ein Modell der Sozialpiraten von Michael Ebner und Johannes Ponader
Die Piratenpartei Deutschland hat auf ihrem Bundesparteitag in Offenbach die Forderung nach einem bedingungslosen Grundeinkommen (BGE) in das Wahlprogramm geschrieben. Wir Sozialpiraten sind mehrheitlich nicht glücklich darüber, dass dieser Beschluss schon zum jetzigen Zeitpunkt erfolgt ist. Wir hätten gerne zunächst die Idee eines Grundeinkommens anhand konkreter Modelle in der Partei erklärt und erst dann eine solche Forderung in’s Programm geschrieben. Für den BPT lagen jedoch entsprechende Anträge vor, PA284 hat die erforderliche 2/3-Mehrheit erhalten, dementsprechend ist das jetzt Beschlusslage.
In der aktuellen Diskussion wird mangels eines konkreten Modells immer mal wieder heftig aneinander vorbei argumentiert, da von völlig unterschiedlichen Annahmen ausgegangen wird. Aus diesem Grund haben sich die Sozialpiraten darauf geeinigt, ein paar konkrete Modelle vorzulegen. Diese Modelle sind aktuelle Arbeitsstände, die laufend weiter optimiert werden – Kritik ist somit willkommen. Wir rufen zudem alle Piraten dazu auf, eigene Modelle zu entwickeln und uns vorzustellen. Wir werden auch externe Modelle überprüfen und hier besprechen.
Prämissen
Das hier vorliegende Modell geht von den folgenden Prämissen aus:
- Das Modell ist auf Grundlage der Daten von 2009 und auf Basis des damals vorliegenden Preisniveaus entwickelt. Die Zahlen sind natürlich der Geldwertentwicklung anzupassen.
- Wir halten das derzeitige Steuer- und Sozialsystem für nicht mehr reformierbar (da zu kompliziert) und wollen baldmöglichst umstellen (also sobald der politische Wille dazu vorhanden ist zum nächsten Jahreswechsel). Daraus folgt:
- Das Modell muss ohne Übergangszeiträume auskommen und somit vollständig gegenfinanziert sein.
- Es kann nicht darauf gewartet werden, bis europaweit die Steuersätze auf die gewünschten Werte hin harmonisiert werden. Die Wettbewerbsfähigkeit des Standortes Deutschland muss bei der Wahl der Steuersätze berücksichtigt werden.
- Die Auswirkungen auf die Volkswirtschaft kann nur dann halbwegs verlässlich abgeschätzt werden, wenn das Modell nahe am status quo bleibt.
- Nach einer schnellen Umstellung kann das Modell dann schrittweise und behutsam in die jeweils gewünschten Richtungen weiterentwickelt werden.
Grundeinkommen und Wohngeld
Unser Konzept sieht ein Grundeinkommen von 70% des steuerlichen Existenzminimums pro Person und Monat vor, das an alle Einwohner auszuzahlen ist, auch an Kinder, und nicht zu versteuern ist (2009 wären das 438,70 Euro bei 12,5 Auszahlungsmonaten). Das Grundeinkommen soll nicht an die deutsche Staatsbürgerschaft gekoppelt sein, der Kreis der Berechtigten ist aber so abzugrenzen, dass kein „Grundeinkommenstourismus“ in signifikantem Umfang entsteht.
Dieses Grundeinkommen soll die folgenden Sozialleistungen ersetzen, die dann ersatzlos wegfallen:
- Kindergeld
- Grundsicherung für Arbeitssuchende (ALG2 und Sozialgeld)
- Ausbildungsförderung
- Erziehungs- und Elterngeld
Bei anderen Sozialleistungen wie z.B. Sozialhilfe sind zumindest Einsparungen möglich. Zudem soll im Bereich der Familienzuschläge und Beihilfen für Beamte um 14 Mrd Euro gekürzt werden, da solche Sozialleistungen nach Einführung eines Grundeinkommens entbehrlich werden.
Zusätzlich soll bei Nachweis einer entsprechenden Bedürftigkeit ein Zuschuss zu den Wohnkosten (Mieten, Nebenkosten, Heizkosten) gezahlt werden. Der Nachweis der Bedürftigkeit soll einfach und datensparsam erfolgen.
Die Höhe des Zuschusses soll sich am örtlichen Mietniveau orientieren, aber nicht an einen konkreten Mietvertrag gekoppelt sein, damit ein Anreiz entsteht, bescheiden zu wirtschaften (und damit auch den Wohnungsmarkt zu entlasten) und sich Energie sparend zu verhalten. Zudem vertreten wir den liberalen Ansatz, es der Entscheidung des einzelnen Leistungsempfängers zu überlassen, bescheidener zu wohnen und die gesparten Mittel anderweitig zu verwenden – Bevormundung der Leistungsempfänger bezüglich der Mittelverwendung ist nicht unser Ansatz.
Wir rechnen bezüglich des Wohngeldes mit einem Finanzierungsvolumen von etwa 30 Mrd Euro, das würde 9,8 Millionen Leistungsempfänger entsprechen (doppelte Zahl der ALG2- und Sozialgeld-Bezieher 2009), die mit durchschnittlich 250,- Euro im Monat bezuschusst werden, wobei Einpersonenhaushalte etwas stärker und Mehrpersonenhaushalte im Schnitt etwas geringer zu bezuschussen sind. Eigenes Erwerbseinkommen ist nur in dem Maße gegen zu rechnen, der beim Leistungsempfänger einen Arbeitsanreiz belässt.
Umstellung des Steuersystems auf eine Flat Tax
Wir wollen zur Finanzierung dieses Systems einen einheitlichen Steuersatz („Flat Tax“) auf alle Einkommen von nominell 45%. Diese Steuer ersetzt die bisherige Einkommenssteuer, die Körperschaftssteuer und die Gewerbesteuer.
Bei einer Besteuerung von real 43% (durch Effekte wie Steuerhinterziehung geringer als der nominelle Steuersatz) und einer Besteuerungsgrundlage von 1856 Mrd Euro (Volkseinkommen 2009 von 1792 Mrd Euro, durch den Wegfall der Arbeitgeberbeiträge Krankenversicherung erhöhen sich die Unternehmensgewinne um etwa 64 Mrd Euro) ist mit einem Steueraufkommen von 798 Mrd Euro zu rechnen, abzüglich des bisherigen Steueraufkommens aus Einkommens-, Körperschafts- und Gewerbesteuer ergeben sich Mehreinnahmen von 572 Mrd Euro.
Diese Mehreinnahmen resultieren vor allem daraus, dass das Steuersystem nun nominell keinen Grundfreibetrag und keine Progression mehr kennt. Diese werden durch das Grundeinkommen ersetzt, über das 449 Mrd Euro ausgeschüttet werden. In Kombination von Grundeinkommen und Flat Tax ergibt sich im Endeffekt ein progressiver Verlauf, auch wenn in den einzelnen Komponenten eine solche Progression nicht enthalten ist.
Der Verzicht auf eine Progression in der nominalen Besteuerung führt dazu, dass das Steuersystem massiv vereinfacht und entschlackt werden kann. Die Steuern können mehrheitlich direkt an der Quelle erhoben werden, die weit überwiegende Zahl der Einkommensempfänger braucht dann überhaupt nicht mehr veranlagt werden.
Im Rahmen dieser Umstellung soll auch die Gewerbesteuer entfallen, die Gewerbebetriebe zahlen dann eine Flat Tax, deren Steuersatz über der heutigen Körperschaftssteuer liegt. Die Gewerbesteuer ist ohnehin eine deutsche Besonderheit, die es in den meisten anderen Ländern so nicht gibt, ihre Abschaffung ist somit ein Beitrag zur Steuerharmonisierung. Die einzelnen Gemeinden – die bisherigen Empfänger der Gewerbesteuer – sind mittels Direktzuweisungen entsprechend der Einwohnerzahl aus dem Aufkommen der Flat Tax zu alimentieren. Damit würde die finanzielle Ausstattung der einzelnen Kommunen gleichmäßiger, zudem würde auch der unsägliche Subventionswettlauf zur Ansiedlung von Gewerbesteuerzahlern entfallen.
Unser Konzept sieht darüber hinaus vor, die Umsatzsteuer („Mehrwertsteuer“) auf glatte 20% anzuheben. Motivation ist hier weniger die Erzielung zusätzlicher Einnahmen, sondern ein glatter Steuersatz, der insbesondere Kleingewerbetreibende die Kalkulation erleichtert. Zudem kann darüber nachgedacht werden, die ermäßigten Steuersätze abzuschaffen und die Mehreinnahmen über ein höheres Grundeinkommen wieder an die Bürger aus zu schütten. Für den Fiskus und den durchschnittlichen Verbraucher wäre eine solche Maßnahme ein Nullsummenspiel, würde aber die Berechnung und Erhebung der Umsatzsteuer deutlich vereinfachen. Eine solche Maßnahme ist jedoch nicht Bestandteil dieses Konzeptes.
Die Zukunft der Sozialversicherungen
Die Rentenversicherung, die Arbeitslosenversicherung und die Unfallversicherung sollen wie gehabt weitergeführt werden, wobei die Beiträge zu Rentenversicherung und Arbeitslosenversicherung weiterhin paritätisch von Arbeitnehmer und Arbeitgeber finanziert werden sollen.
Die Weiterführung der Rentenversicherung wird bereits dadurch erzwungen, dass frühere Beitragszahler Leistungsansprüche erworben haben, die eigentlich nur durch eine Weiterführung des Systems bezahlt werden können. Durch das Grundeinkommen würden Bezieher geringer Renten finanziell besser gestellt, dies liegt durchaus auch in der Absicht dieses Konzeptes.
Die Weiterführung der Arbeitslosenversicherung halten wir grundsätzlich für sinnvoll, da insbesondere Instrumente wie Kurzarbeitergeld oder Konkursausfallgeld soziale Härten durch konjunkturelle Extremsituationen abfedern können. Die Leistungen der Bundesagentur für Arbeit sind jedoch daraufhin zu prüfen, ob dafür nach der Einführung eines Grundeinkommens noch ein Erfordernis besteht.
Die Krankenversicherung wollen wir auf ein steuerfinanziertes Gesundheitssystem umstellen. Wir sind nicht generell gegen wirtschaftlichen Wettbewerb, aber der Wettbewerb zwischen Krankenkassen, deren Ein- und Ausgaben näherungsweise vollständig durch das Gesetz vorgeschrieben sind, kann nicht sinnvoll funktionieren. Statt dessen entstand – erwartbar – ein Wettbewerb um die „guten Risiken“, und die Notwendigkeit, dies durch einen Risikostrukturausgleich zu kompensieren. Wir wollen dieses absurde Theater, das zunehmend auch auf dem Rücken der Patienten ausgetragen wird, baldmöglichst beenden. Medizinische Versorgung wird nicht dadurch besser, dass ihre Bezahlung komplizierter wird. Die bisherigen Einnahmen der gesetzlichen und privaten Krankenversicherungen (160 Mrd Euro und 31 Mrd Euro) sind somit über den Staatshaushalt zu finanzieren.
Finanzielle Gesamtrechnung
Die hier skizzierten Vorschläge führen zu folgenden finanziellen Veränderungen bei den öffentlichen Haushalten (interne Verschiebungen bleiben unberücksichtigt):
Einnahmen und Minderausgaben: 680 Mrd Euro
- Mehreinnahmen durch die Flat Tax: 572 Mrd Euro
- Mehreinnahmen durch MWSt-Satz 20%: 9 Mrd Euro
- Wegfall bisheriger Sozialleistungen (Kindergeld, ALG2…): 85 Mrd Euro
- Einsparung Familienzuschläge und Beihilfen: 14 Mrd Euro
Ausgaben: 670 Mrd Euro
- Grundeinkommen: 449 Mrd Euro
- Steuerfinanziertes Gesundheitssystem: 191 Mrd Euro
- Wohngeld neu: 30 Mrd Euro
Unter der Annahme, dass sich die wirtschaftlichen Rahmenparameter durch die Einführung dieses Grundeinkommens nicht wesentlich verschieben, ergibt sich ein Deckungsüberschuss von 10 Mrd Euro.
Durch die Einführung eines Grundeinkommens verringert sich der Druck auf bisherige Arbeitslose, einer Erwerbsarbeit nachzugehen, im Gegenzug nimmt der Arbeitsanreiz zu, da das Erwirtschaftete nicht mehr in erheblichem Maße auf den Leistungsbezug angerechnet wird. Wir gehen davon aus, dass sich diese Effekte näherungsweise kompensieren.
Zudem wird durch die Umstellung auf ein steuerfinanziertes Gesundheitssystem die menschliche Arbeitskraft deutlich von Sozialversicherungsbeiträgen entlastet. Dieser Effekt müsste zu Mehrbeschäftigung führen und darüber zu höheren Steuereinnahmen. Sollten sich solche Mehreinnahmen tatsächliche realisieren lassen, so sind sie jeweils hälftig für eine Erhöhung des Grundeinkommens und zum Abbau der Staatsverschuldung zu verwenden.
Sollten sich unsere Annahmen also zu optimistisch herausstellen, so kann durch eine Erhöhung der Mehrwertsteuer, einer moderaten Absenkung des Grundeinkommens und/oder einer leichten Erhöhung der Flat Tax auch eine größere Deckungslücke geschlossen werden.
Einsparungen im Bereich der Verwaltung sind in dieser Rechnung nicht berücksichtigt. Verwaltungskosten sind primär Personalkosten, diese lassen sich nicht kurzfristig senken. Langfristig ergeben sich da weitere (relativ zum Gesamtbetrag jedoch recht geringe) Spielräume zur Erhöhung des Grundeinkommens.
Brutto-Netto-Kurven
Werden nachgereicht
Irrtümer und Korrekturen
An dieser Stelle sollen alle Irrtümer und vorzunehmenden Korrekturen zusammengetragen werden. Die oben genannten Zahlen werden hier in diesem Beitrag nicht mehr geändert, da sie sonst nicht mit den Diskussionsbeiträgen zusammenpassen. Aus den hier aufgeführten Punkten wird zu gegebener Zeit ein neuer Entwurf erstellt.
- Die folgenden Aussage ist fehlerhaft: “Besteuerungsgrundlage von 1856 Mrd Euro (Volkseinkommen 2009 von 1792 Mrd Euro, durch den Wegfall der Arbeitgeberbeiträge Krankenversicherung erhöhen sich die Unternehmensgewinne um etwa 64 Mrd Euro)” Die Arbeitgeberbeiträge Krankenversicherung sind bereits im Volkseinkommen enthalten – vielen Dank an dieser Stelle an aloa5 für diesen Hinweis.
- Keine Korrektur sondern eine Klarstellung: Bei der Mehrwertsteueranhebung soll nur der normale Steuersatz (derzeit 19%) auf 20% angehoben werden. Der ermäßigte Steuersatz bleibt bei unverändert 7%. Wie im Text dargestellt, könnte auch dieser ermäßigte Steuersatz auf 20% angehoben werden und die Mehrbelastung bei den Nahrungsmittel über ein entsprechend erhöhtes BGE ausgeglichen werden.
- Im Bereich der Krankenversicherungsbeiträge wurde für die Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung noch die Zahlen von 2008 verwendet, da beim Erstellen des Konzeptes die Zahlen aus 2009 noch nicht vorlagen. Daraus resultiert eine Deckungslücke von etwa 12,3 Mrd Euro. Allerdings wurde – aus denselben Gründen – auch im Bereich der einsparbaren Sozialleistungen noch mit den Zahlen von 2008 gerechnet, so dass sich die Einsparungen um etwa 10 Mrd Euro erhöhen. Die resultierende Deckungslücke liegt somit bei etwa 2,3 Mrd Euro.
- Durch die Vereinfachung des Steuersystems und die Streichung von steuerlichen Ausnahmetatbeständen werden nahezu alle Steuersubventionen gestrichen. Diese müssen zumindest teilweise durch Direktsubventionen ersetzt werden – dafür sind noch keine Mittel eingeplant.

180 Kommentare
Entschuldigung, wo ist bei diesem Konzept das BGE geblieben? Flat-Tax? Seriously? Tut mir leid, mit diesem Vorschlag kann ich mich nicht im geringsten anfreunden.
Geht mir genauso. Das könnte ein CDU-Entwurf sein, mit dem sich der Staat mittels Pauschalbetrag aus seiner Verantwortung freikauft. 70% des Existenzminimums? Ernsthaft? Wo bleibt dann die Existenzsicherung? Wo bleibt die kultuerelle Teilahbe? Wo bleibt die Möglichkeit theoretische Freiheit in reale umzusetzen? Ein Grundeinkommen, dass den realen Grundbedarf des Menschen nicht deckt – gemessen an realen Preisen verdient diesen Namen nicht.
Dieser Vorschlag, soweit er vorliegt, ist eine Verschärfung des Hartz IV-Konzepts!
Sicher muss man dem Mietwucher einen Riegel vorschieben, wenn dieser nur dazu dient, staatliche Mittel in die Taschen von Immobilieneigentümern zu scheffeln. “Anreiz bescheiden zu wirtschaften” heisst doch in der Praxis nur: Bezieher des Gruneinkommens haben eben Pech, wenn der Wohnungsmarkt nur Schrottimmolien innerhalb des Budgets hergibt. Das sind dann in der Praxis schlecht isolierte Altbauten bei denen Man bei den Energiekosten dann wieder draufzahlt – was überdies dann zur Ghettobildung der Grundeinkommensbezieher führt, weil dies für Wohnraum auf dem Stand der Technik nicht ausreicht. So etwas setzt positive Marktmechanismen ausser Kraft und fördert die Profitgier!
1.) Zum Thema “70% des Existenzminimums”: Ja, als Grundeinkommen. Einkommensschwache bekommen zusätzlich Wohngeld. Niemand wird finanziell schlechter gestellt als ALG2 (wenn auch nicht alle deutlich besser). Für die 70% kein Antrag, keine Prüfung, keine Sanktionen – Dauerauftrag. Für das Wohngeld Prüfung der Bedürftigkeit, keine Sanktionen.
2.) Wer 100% des steuerlichen Existenzminimums auszahlen möchte, darf gerne ein Finanzierungskonzept dafür vorlegen, ich werde das dann prüfen. Alles, was ich bislang dazu gesehen habe, war schöngerechnet.
3.) Zum Thema Mietwucher: Wenn der Wohnungsmarkt derzeit nichts hergibt, dann haben auch derzeit ALG2-Empfänger schlicht Pech gehabt. Denen verbleibt noch nicht mal die Option “Wohnung halt teurer und dafür wo anders sparen” – das Amt übernimmt da nämlich schlicht gar nichts.
Schlechter als ALG II kann man auch niemanden stellen. Davon kann man nämlich nicht leben. ich habe das mit meiner Familie lang genug versucht. Man rutscht automatisch in die Schuldenfalle. Geht gar nicht anders, wenn Gas- und Stromnachzahlungen einfach nicht übernommen werden. Wenn man zusätzliche Ansprüche erst gerichtlich langwierig durchsetzen muss. Wenn Jobcenter nachweisslich illegal handeln, wenn sie trotz besseren Wissens Leistungen vorenthalten. Das nennt man dann ‘Vermeidungsquote. Da werden Anträge gar nicht erst geprüft, sondern per Anweisungen der Vorgesetzten erst einmal generell abgelehnt und abgewartet, ob sich der Betroffene überhaupt wehrt.
Auf Hartz IV-Niveau zu diskutieren hat überhaupt keinen Sinn. Wohnung halt teuerer… aber wonanders kann man nicht sparen. Soll man das Essen aufgeben? Bist Du einer von diesen CDUlern, die angeblich mit 1,25 Euro am Tag auskommen?
Was kann man tun?
Das bedeutet Staatseinnahmen erhöhen. Das bedeutet Eingangssteuersatz erhöhen. Spitzensteuersatz erhöhen und Kapitalertragssteuer wiedereinführen. Das bedeutet aber auch die Mehrwertsteuer auf 25% anheben und damit Maschinenarbeit in der Finanzierungsprozess stärker einbinden.
Dieser Staat hat kein Ausgabenproblem – er hat ein Einnahmenproblem! Wie viele andere neokonservativ geführte, europäische Staaten! Aber das lässt sich ändern!
1.) “Schlechter als ALG II kann man auch niemanden stellen.” Schlechter als ALG II sind viele mit Sozialhilfe gestellt.
2.) Meiner Meinung nach muss man bei der Beurteilung von ALG2 zwischen Singles und Familien unterscheiden.
Ein Single ist mit dem Regelsatz so schlecht dann auch wieder nicht gestellt. Klar, üppig ist das nicht. Aber als Nicht-Erwerbstätiger hat man ja auch Zeit, den Einkauf zu optimieren, zudem kann man 100,- Euro ohne Gegenrechnung aufstocken.
Für Familien mit Kindern ist ALG2 eine Zumutung. Ja, ich weiß, es gibt ein paar Milliarden Menschen auf dieser Welt, die würden selbst da noch gerne tauschen, aber das sollte ja nicht der Maßstab sein.
3.) CDUler bin ich nicht und war es auch noch nie. Und wenn ich meine Ausgaben in den Griff bekommen muss, kann ich extrem genügsam sein – da bin ich auch nicht unbedingt der richtige Maßstab…
4.) Maschinenarbeit bekommt man nicht mit höherer Mehrwertsteuer zur Finanzierung herangezogen.
5.) Das Einnahmenproblem des Staates liegt nicht in den Steuersätzen, sondern in den Besteuerungsgrundlagen – es gibt derzeit zu viele sogenannte Steuerschlupflöcher.
finds erstmal super hier so nen konkreten vorschlag zu lesen. macht die diskussion wesentlich einfacher. ich bin nicht so gut in zahlen – bin eher ein grafisch denkender mensch, daher wäre es hilfreich für mich den post um entsprechende grafiken zu erweitern.
zb frag ich mich warum man nur 45% flat-tax ansetzt. wie würde es sich auswirken wenn man 50% fordern würde (bin eher für mehr – so richtung 70%). genauso mehrwertsteuer, der wohl aktuell der größte einkommensbatzen ist. eine geringfügige erhöhung auf 25% – was hätte das für ne auswirkung?
In dem Maße, in dem man die Flat Tax hoch schraubt, wandert zunehmend wirtschaftliche Tätigkeit in andere Länder ab. Unter der Überschrift “solidarische Hilfe für unsere europäischen Nachbarn” kann man sicher auch 70% Flat Tax einführen. Allerdings braucht man dann nicht erwarten, dass nennenswert mehr BGE dabei heraus schaut.
70% Flat plus 10% Sozialversicherungsabgaben sind 80%, solche Abzüge haben wir derzeit bei den ALG2-Empfängern beim Hinzuverdienst – und dort agiert man nicht ohne Grund massiv mit Sanktionen.
In dem Maße, in dem man die Mehrwertsteuer hochschraubt, fließt Konsum in die anderen Länder des gemeinsamen europäischen Binnenmarktes ab. Ob man sein Notebook bei amazon.de oder amazon.fr oder amazon.uk bestellt, macht derzeit keinen allzugroßen Unterschied, wohl aber bei hohen Mehrwertsteuersätzen.
25% sind sicher noch nicht übermäßg problematisch. Allerdings steigen dann die Preise für die Endverbraucher, das ausgezahlte BGE ist entsprechend weniger Wert. Mit 25% könntest Du etwa 40,- Euro mehr pro Nase und Monat auszahlen, das bringt jetzt auch nicht so voran.
Hachja… das ‘flüchtige Kapital… wer an solche Ideologien glaubt, glaubt auch noch an Götter! Wer politisch Handeln will, muss handeln. Nicht glauben, was ihm Wirtschaftsideologen jahrzehntelang eingetrichtert haben!
Da gehts nicht um flüchtiges Kapital sondern um flüchtige Arbeitnehmer. Wenn meine Einkommensteuer von jetzt ~25% auf 45% oder wie da eben erwähnt gar 70% hochgeschraubt wird, dann gehe ich woanders arbeiten. Schon beim jetztigen System landen, wenn man direkte & indirekte Steuern sowie Sozialabgaben zusammenrechnet deutlich mehr als die Hälfte meines Einkommens beim Staat und somit ist soweit es mich betrifft das Maß voll. Ich arbeite nicht 70h die Woche und verbringe 5 von 7 nächten in Hotels, um am Ende den Löwenanteil meiner Einkünfte weggenommen zu bekommen.
Es gibt genau zwei Steuererhöhungen, die aus meiner Sicht in Frage kommen:
- Wegfall der Kapitalertragssteuer, Zinseinkünfte werden also wieder mit dem persönlichen Steuersatz versteuert
- Reduzierung der Anzahl an Produkten, die unter den verminderten Mehrwertsteuersatz fallen, da sich da über die Jahre einiges an Unsinn angesammelt hat
ganz wichtig, um das konzept irgendwie verkaufbar zu machen wäre es darzustellen, dass flat-tax in kombination mit nem grundeinkommen und negative-income-tax faktisch eine progressive besteuerung bewirkt. das wird hier nur in nem nebensatz angesprochen is aber essentiell um kritiker wie mich zu überzeugen.
Bei 45% Einkommensteuer flat + Sozialabgaben + 20% Umsatzsteuer fange ich am Tag der Beschlussfassung an, mir einen Job im Ausland zu suchen.
Weshalb?
Weil das meine Steuerlast mal eben um fast 80% steigern würde
Wenn du mit Steuerlast die Differenz zwischen Bruttoeinkommen und Nettoeinkommen meinst, musst du mir das mal vorrechnen. Ist kaum denkbar.
Die Größenordnung der Mehrbelastung hängt m.E. maßgeblich von der Einkommenssituation ab.
Bei einem Einkommen von 48000€ p.a. kommt man (durch das Absetzen von Fahrten zur Arbeit, Krankenversicherungsbeiträgen, privater Altersvorsorge) auf ein Steuerpflichtiges Einkommen von rund 40000€ p.a. und darauf sind als Single grob 9000€ p.a. Einkommensteuer zu entrichten, sprich aufs Gesamteinkommen gerechnet knapp 19%. Hinzu kommen rund 5000€ Rentenversicherung, 3700€ Krankenversicherung, 700€ Abreitslosenversicherung sowie 600€ Pflegeversicherung. Steuern & Abgaben belaufen sich also auf 19000€ oder rund 40%.
Bei dem hier vorgestellten Modell beliefe sich allein die Einkommensteuer auf rund 19000€, hinzu kämen dann konstante Beitragssätze vorausgesetzt wieder 5000€ Rentenversicherung, 700€ Arbeitslosenversicherung und 600€ Pflegeversicherung während die Krankenkasse entfiele. Die Gesamtbelastung beliefe sich also auf 25300€ oder 52%.
Die Gesamtbelastung würde in diesem Fall also um etwa ein Drittel steigen, hinzu käme dann noch die erhöhte Umsatzssteuer.
Andere Beispiele habe ich leider nicht zu Hand, da mir keine weiteren auf dem aktuellen Modell basierenden Steuererklärungen für andere Einkommen vorliegen
Es lassen sich sicher noch Bereiche finden, in denen die Mehrbelastung noch deutlicher ausfällt, wohingegen bei absoluten Großverdienern bezüglich des Arbeitseinkommens mit einem mittleren Einkommensteuersatz nah am aktuellen Spitzensteuersatz kaum zusätzliche Belastungen anfallen dürften.
@Daniel: Du hast hier genau das BGE vergessen einzuberechnen *lach*
Hätte ich das BGE nicht eingerechnet, so läge die faktische Steuerbelastung bei 21600 anstatt 19000.
Eine der Hauptfinanzierungsquellen eines BGE – welcher Bauweise auch immer – ist nunmal, dass Singles Familien und Kinder mitfinanzieren, stärker als heute. Deshalb wird sich in den meisten Modellen für Alleinverdiener eine Verschlechterung darstellen, für Kinder eine Verbesserung.
Der Effekt wäre sogar dann schon da, wenn man lediglich ein Kindergrundeinkommenn von z.B. 500 Euro einführen würde.
@Johannes Ponader
Dann stellt sich die Preisfrage, welche Veranlassung familär ungebundene und gut ausgebildete Arbeitnehmer haben, das über sich ergehen zu lassen.
Eine stärkere Belastung von Single (d.h. In eurem Modell von Single und Familien ohne Kinder) zur Entlastung von Familien ist grundsätzlich ok. Allerdings bedenkt bitte die Umstellungseffekte. Die ganzen Eltern, die im “alten” System Kinder ohne angemessene staatliche Unterstützung “groß gezogen” haben und jetzt “wieder” Single sind, werden bei einer Systemumstellung jetzt nochmal Zahlen dürfen für die (eigentlich ja richtige) finanzielle Unterstützung der Familien, die jetzt Kinder haben. Das sehe ich nicht ganz unproblematisch, da diese “ehemaligen” Eltern z.B. Weniger Möglochkeiten hatten für ihre Altersversorgung vorzusorgen, da sie ja die Ausgaben für die Kindererziehung zum größten Teil selbst zahlen mussten. Das ist nicht ganz unproblematisch.
Ansonsten: Glückwunsch, auch wenn ich an mehreren Stellen noch Probleme sehe, ich finde es Super, dass hier endlich ein Ansatz für ein BGE vorliegt, der zumindest vom grundsätzlich Ansatz denkbar ist, versucht sich mit der Realität auseinanderzusetzen und auch Finanzierungsvorschläge enthält. Da kann man mit arbeiten und ich glaube auf der Basis lässt sich der BPT Beschluss auch für den Wahlkampf sinnvoll mit Leben füllen. Mehr ist sicherlich von einem Modell auch nicht zu erwarten.
jo, why not? freier arbeitsmarkt ist ja das ziel von bge.
Einer Steuermodell in dieser Form hätte zu Folge, dass die meisten derjenigen, die gegenwärtig zwar Einkommensteuer zahlen aber deren Effektivsteuersatz deutlich unterhalb des Spitzensteuersatzes liegt, massiv schlechter getellt werden. Mithin ist das die Masse der Arbeiter und Angestellten und wenn diese Gruppe, die für das Volkseinkommen maßgeblich verantwortlich ist, bei dieser Geschichte nicht mitspielt, dann erledigt sich das Modell in Windeseile von selbst.
Das stimmt nicht. FlatTax + BGE ergibt eine Progression. Wenn du nach FlatTax anfängst mit “Schreien” und davon läufst, bringt es nichts. Bitte durchdenke es bis zum Schluss bzw. geb’ uns die Zeit es zu erklären. Die Idee der Proression trotz FlatTax hatte ich mal gebloggt:
http://simon.antser.org/2011/07/03/piratensteuer-einfach-transparent-gerecht/
Grüße
Simon
Natürlich gibt es einen Progressionseffekt, das ändert aber nichts daran, dass der reale Einkommensteuersatz bei 45% flat und 450€ BGE gegenüber dem aktuellen Modell für große Gruppen deutlich ansteigt. Bei 3500€ / Monat liegen wir ja wenn man alle Effekte berücksichtigt bei einem Steuersatz von vielleicht 17%, mit dem BGE hingegen bei etwa 32%.
Ziehen wir von Deinen 48.000 Euro p.a. mal die Fahrtkosten ab, ich schätze mal “aus der Hüfte” auf 3.000 Euro, dann bleibt ein zu versteuerndes Einkommen von 45.000 Euro, das durch den http://www.brutto-netto-rechner.info/ geworfen bringt bei einem Arbeitnehmer ein Jahresnetto von 26.219,08 €, bei einem Freiberufler 31.040,13 € (private KK 240,- Euro – ich weiß ja nicht, was Du tatsächlich zahlst. Rentenversicherung ist das Spiel mit vor- oder nachgelagerter Besteuerung, das kann man ignorieren).
Beim hier vorliegenden Modell hast Du
1.) Als Arbeitnehmer 45.000 * 0,45 = 20.500 + 5483,75 Euro BGE = 25983,75, also einen Verlust von 235,33 Euro im Jahr
2.) als Freiebrufler 45.000 * 0,55 = 24750 + 5483,75 Euro BGE = 30233,75, also einen Verlust von 806,38 Euro im Jahr
Wenn Du glaubst, dass da sich Deine Umzugskosten amortisieren, dann wünsche ich gute Reise…
Am Rande: Gerade als Freiberufler sollte man nicht ganz aus den Augen lassen, was ein BGE bei der Altervorsorge mithilft, gerade dann, wenn kapitalgedeckte Geschichten nicht so gut laufen, wie einem mal versprochen wurden.
Die Zahlen für das aktuelle System im Arbeitnehmerfall kommen nicht hin, da das Steuerfplichtige einkommen deutlich zu hoch angesetzt ist. Neben der Pendlerpauschale sind auch Dinge wie Krankenversicherung und Beiträge zu privaten Rentenversicherungerungen (u.a. Riester) absetzbar, so dass die von Daniel genannten 40000€ deutlich näher an der Realität liegen dürften als die von dir verwendete Ausgangsbasis von 45000€.
Die Berechnungen für das Flat Tax Modell sind in der Form aus meiner Sicht zumindest nicht unumstritten, denn gemeinhin wird bei solchen Modellen vom weitestgehenden Entfall von Absetzsmöglichkeiten ausgegangen, so dass anstatt mit den verwendeten 45000€ hier meines Erachtens mit den vollen 48000€ gerechnet werden müsste.
So oder so, unter dem Strich wäre das Delta zwischen dem Status quo und dem Vorschlag hier eine ganze Ecke größer als dargestellt.
Stimmt diese Beispielrechnung?
Bruttogehalt 1600 €
Steuerfreibetrag in BGE-Höhe 438,70€
1600-438,70 = 1161,30 €
Hier 45% Flattax + ca. 20% Sozialversicherungsabgaben abziehen, also 65% von 1161,30
65% von 1161,30 = 754,85€
754,85 + 438,70 = 1193,55 € Nettogehalt inkl. aller sozialen Absicherungen (Rente, KV, etc..)
Stimmt die Rechung? Gibts hier noch Wohngeld dazu, wenn zur Miete gewohnt wird?
Für 1600,- im Monat laut http://www.brutto-netto-rechner.info/ (mit Standardeinstellungen) bleiben Dir 1.143,76 €
Nach diesem Modell: 1600 * 0,45 = 720 + 438,70€ = 1158,70 Euro, macht also einen “Gewinn” von 14,94. (Genaugenommen noch einen Tick mehr, da die 438,70€ für 2009 gelten und inzwischen höher liegen würden)
BGE ist kein Steuerfreibetrag sondern wird jedem ausgezahlt. Die 20% Sozialversicherungsbeiträge werden paritätisch gezahlt, also 10% Arbeitnehmer, somit hast Du Abgaben von 55% (45% Steuer + 10% Arbeitnehmeranteil), somit wird das Bruttoeinkommen mit 0,45 multipliziert.
Ok, dann habe ich das Modell jetzt verstanden. Ich habe die Stellung des BGE bei der Steuerberechnung falsch erfasst gehabt und ich habe gedacht, man müsste mit 20% Sozialversicherungsabgaben rechnen, da dies ja ca. die momentane gesetzliche Höhe ist (20% Arbeitnehmer, 20% Arbeitgeber). Das ja die KV rausfällt wegen Umstellung auf steuerfinanziertes System habe ich geflissentlich überlesen..
Das heisst, ich verdiene brutto 1600 €. Von diesen sind dann 55% (45% Steuern und 10% Sozialabgaben) herauszurechnen. Also 1600 x 0,45 = 720
Zu diesen 720 ist dann das steuerfreie BGE hinzuzurechnen, also 720 + 438,70 = 1158,70 €
Dann überzeugt das Modell
Ergänzend kann man ja noch andere Maßnahmen zur gerechteren Vermögensverteilung fordern und an Stellschrauben bei der Erbschaftssteuer drehen oder neue Steuerarten wie z.B. eine Finanztransaktionssteuer einführen, was ohnehin längst überfällig wäre.
Erstmal vorweg: Sehr gut geschriebener Artikel in dem das Konzept verständlich und gut gegliedert aufgelistet wird, danke.
Nur ist mir nicht ganz klar was folgender Satz bedeuten soll:
“Unser Konzept sieht darüber hinaus vor, die Umsatzsteuer („Mehrwertsteuer“) auf glatte 20% anzuheben. Motivation ist hier weniger die Erzielung zusätzlicher Einnahmen, sondern ein glatter Steuersatz, der insbesondere Kleingewerbetreibende die Kalkulation erleichtert.”
Heißt das ihr wollt die MwSt ohne erkennbaren Grund erhöhen, nur damit man leicher _rechnen_ kann? Oder übersehe ich da was? Denn auch “Kleingewerbetreibende” können sich einen Taschenrechner leisten (oder können Kopfrechnen)…
für “kleingewerbetreibende” ist weniger relevant wie hoch die mwst ist sonder dass ein einheitlicher steuersatz da ist. das aktuelle system mit 7%/19% is aus eigener erfahrung extrem intransparent und zum teil nicht mehr logisch nachvollziehbar sondern reine willür. ne vereinfachung wäre da auf jeden fall sinnvoll, solange gewährleistet werden kann dass geringverdiener nicht weniger kaufkraft haben als bisher, und der mehrbedarf im kaufkraftwarenkorb berücksichtigt wird. ein bge sollte aber eh über die minimalüberlebensbedürfnisse hinausgehen. aktuell wäre für mich bei gleichen warenpreisen 800€ ne sinnvolle größe. dieser vorschlag schlägt ca 700-750€ inklusive wohngeld vor. da geht noch mehr wenn man zb 50% flattax macht.
Ah jetzt versteh ich das. Ich dachte die Zweiteilung bliebe erhalten, aber ja, so ergibt das durchaus Sinn. Wobei man ja dann die Steuer sogar senken könnte, oder? Dann entfällt der Umweg über höheres BGE. KISS im Steuerrecht sozusagen
Habe mich verrechnet
65% von 1161,30 = 754,85€
Richtig muss gerechnet werden 1161,30 – 754,85 = 406,15€
406,15€ + 438,70 € = 844,85€
Da ist die Abgabenlast mit fast real ca. 45% bei einem Bruttolohn von 1600€ schon ziemlich heftig..
So etwas wie “reale Abgabenlast” gibt es hier nicht, da hier nichts verrechnet wird.
Für den Vergleich nimmt man am besten “netto vorher” gegen “netto nachher”, und da ändert sich für die überwiegende Mehrheit der Bevölkerung erst mal recht wenig.
Das Schöne ist das wir noch einige Jahr haben um ein BGE oder ein abgewandeltes Konzept zu entwickeln. Wenn wir dann ein Modell haben wo sich 80% der Piraten hinterstehen können. Werden wir wohl nicht auzuhalten sein. Euer Model enthält auch eine Idee zu den Sozialversicherungen.
Gruß Monomo
Ich halte eine Flat-Tax nicht für eine so gute Idee: Zugegeben, wenn man das Grundeinkommen an alle Menschen auszahlt, ergibt sich daraus effektiv eine Progression, die sich dem Grenzwert von 45% annähert, allerdings ist diese psychologisch gesehen nicht gegeben:
Schon der erste Euro den ich verdiene, wird dann mit 45% versteuert. Arbeitsanreiz sieht anders aus und es setzt auch einen Anreiz zur Schwarzarbeit gerade bei den unteren Einkommen.
Ich verstehe den Reiz, auf diese Art und Weise das System einfach handhabbar zu halten. Allerdings funktioniert die Besteuerung an der Quelle wieder nur für Arbeitseinkommen halbwegs, womit eine Hürde zwischen abhängiger Arbeit und Selbstständigkeit bzw. anderen Einkommen geschaffen wird.
Eine Alternative sehe ich darin, die Versteuerung beim Bürger zu automatisieren. Dies müsste mithilfe eines automatischen Einkommensverrechnungskontos bspw. als Teil eines Bürgerkontos ermöglicht werden. Zwecks Datensparsamkeit ggü. dem Staat könnte man dies auch bei den Banken ansiedeln. Eingehendes Einkommen wird automatisch mittels der entsprechenden Steuerformel versteuert, die Steuern an den Staat abgeführt und der Rest gutgeschrieben bzw. übertragen werden.
Dann wäre der einzige Schritt für jedes Einkommen, den man zur korrekten Versteuerung unternehmen müsste, die Überweisung auf das entsprechende Verrechnungskonto. Bareinkommen könnte man einzahlen oder fiktiv dazubuchen – wobei die Versteuerung von Bareinkommen ohnehin nicht sozialüblich ist
Eine solche Versteuerung wäre bürokratiearm und zwar unabhängig von der Art des Einkommens und davon, ob eine Flat-Tax oder ein komplizierteres progressives Verfahren verwendet wird, wobei letzteres in meinen Augen den oben angesprochenen psychologischen Vorteil hätte. Es ließe sich auch problemlos mit einer negativen Einkommenssteuer kombinieren. Außerdem bliebe zu hoffen, dass die Einfachheit der korrekten Versteuerung Steuerhinterziehung entgegenwirkt oder zumindest die Erkennbarkeit erleichtert.
Die Steuererklärung könnte man dann weitgehend abschaffen – je nachdem, wieviele Dinge steuerlich abesetzbar bleiben sollen.
PS: Ich bin in dieser Hinsicht Laie – also wenn ich mir hier Quatsch ausgedacht habe, schlagt mich und macht mit klügeren Dingen weiter
Nein, schlagen tun wir uns hier nicht.
Schon der erste Euro den ich verdiene, wird dann mit 45% versteuert. Arbeitsanreiz sieht anders aus und es setzt auch einen Anreiz zur Schwarzarbeit gerade bei den unteren Einkommen.
Derzeit wird dem ALG2-Empfänger 80% bzw. 90% seines Einkommens gegengerechnet. Wie würdest Du da den Arbeitsanzeiz bewerten?
Allerdings funktioniert die Besteuerung an der Quelle wieder nur für Arbeitseinkommen halbwegs,
Nein, auch bei Kapitaleinkommen. Richtig, Unternehmer und Freiberufler müssen weiter veranlagt werden, allerdings mit einem deutlich einfacheren Steuer- und Sozialsystem.
Das Abführen vom Konto funktioniert gerade bei dieser Gruppe nicht, da Du dann Umsatz und nicht Gewinn versteuern würdest.
Hallo,
also das ist eine MEnge TExt, die in Ruhe gelesen sein will. MIr ist klar, dass es hier nicht nur um das Bohren von ganz dicken Brettern geht, sondern um Mammutbäume. Aber so wollten wir das
Ich habe aber schon einmal Anmerkungen zu den ersten Punkten:
BGE soll nicht an Staatsbürgerschaft gekoppelt sein
Ich verstehe die Intention, aber ich denke, dass dies in der Tat zu Umfangreichen Sozialtourismus führen würde und damit schnell an seine Grenzen stoßen würde.
Dann:
Wegfall des Kindergeldes
Ich möchte an dieser Stelle daran erinnern, dass das Kindergeld keine Sozialleistung ist, sondern eine Kompensation für einkommensschwache Familien, die nicht in der Lage sind den Kinderfreibetrag geltend zu machen.
Das Kindergeld ist deswegen an das Steuerrecht gekoppelt. Würde dies wegfallen, würde die alte Ungleichbehandlung erneut eintreten.
Zumal eine Flat-Tax nicht machbar sein wird, weil diese schlicht und ergreifend sozial sehr ungerecht ist.
LG
1.) Staatsbürgerschaft: Wir haben hier Ausländer, die länger in Deutschland leben als ich (ich bin Jahrgang 1969…), die kann man ja wohl nicht ernsthaft ausschließen wollen. Das ist “das Grundeinkommen soll nicht an die deutsche Staatsbürgerschaft gekoppelt sein, der Kreis der Berechtigten ist aber so abzugrenzen, dass kein „Grundeinkommenstourismus“ in signifikantem Umfang entsteht.” halt so umzusetzen, wie es da steht.
2.) Wegfall Kindergeld: Kindergeld ist derzeit maximal 215 €, statt dessen gibt es (ja, auch für Kinder) ein Grundeinkommen von 438,70 Euro. Unterschiedslos für alle, dafür gibt es auch keine Kinderfreibeträge mehr.
Gerade Familien mit Kindern sind die großen Profiteure dieses Modells.
3.) Flat Tax alleine ist unsozial. Flat Tax in Kombination mit Grundeinkommen gibt im Endeffekt wieder einen progressiven Verlauf.
1. Wer solange hier lebt, sollte problemlos die deutsche Staatsbürgerschaft erlangen könen, damit ist das Problem erledigt. Die Hürden dazu müssen entsprechend gesenkt werden.
2. Es ist formal einfach so, dass das Kindergeld an das Steuerrecht genüpft ist. Deswegen kann es als Sozialleistung nicht wegfallen – weil es schlicht und ergreifend keine ist! Das hat etwas mit Verwaltungsrecht zu tun und nicht mit dem, was man sich so vorstellt.
3. Ein Flat-Tax wird die soziale Schieflage in diesem Land noch weiter verschärfen, wenn eine Putzfrau in einer Bank ihr Einkommen genauso wie der dortige Manager versteuern soll, dann wird es lächerlich und auch ein BGE würde an dieser sozialen Schieflage nichts, aber auch gar nichts ändern.
Sollte das BGE an einer Flat-Tax gekoppelt werden, werde ich gegen dieses Stimmen – obwohl ich eigentlich eine Befürworterin bin. Aber ich bin nicht bereit, eine solche soziale Schieflage in Kauf zu nehmen.
Wir können uns gerne darauf einigen, dass sämtliche steuerliche Abschreibungsmöglichkeiten komplett und ersatzlos gestrichen werden, aber es kann nicht sein, dass niedrige Einkommen genauso besteuert werden, wie hohe Einkommen.
Ich würde sagen, es wäre schon ein Fortschritt, wenn der von Dir genannte Bankmanager sein Einkommen genauso versteuern müsste wie die Putzfrau.
Zuspitzung hin oder her, Deine Annahme über die Wirksamkeit der heutigen Steuerprogression ist naiv und geht ziemlich an der Realität vorbei. Man sollte nicht der Propaganda der Steuerexperten-Kaste auf den Leim gehen…wirklich nicht.
Muss das Grundeinkommen denn wirklich “Bedingungslos” sein ?
Es wäre doch auch eine negative Einkommenssteuer denkbar welche wirklich nur an Arbeitslose Geringverdiener (Dann aber ohne Leistungsnachweis) gezahlt wird. Zumindest würde das doch günstiger kommen und man müsste nicht die Steuern erhöhen, also würde auch nicht die Gefahr der Steuerflucht bestehen. Für die welche darauf angewiesen sind würde sich jedoch nicht viel ändern. Man könnte dann sogar mehr an die welche es benötigen ausschütten.
Davon liese sich womöglich auch ein Koalitionspartner eher überzeugen da nicht das ganze Steuersystem und Staatsfinanzen umgebaut werden müssten.
Finanziell machen die Konzepte “negative Einkommenssteuer” und “BGE + Flat Tax” keinen Unterschied, Olaf hat das in Nürnberg auch mal mathematisch nachgewiesen.
Der massive Unterschied ist in der Verwaltung: Bei negativer Einkommenssteuer muss man jeden einzelnen Menschen steuerlich veranlagen. Bei “Flat + Sockel” muss man nur noch Unternehmer veranlagen, und bei diesen wird es auch dramatisch einfacher.
Wer für Datenschutz und Verwaltungsvereinfachung ist, der ist strikt gegen das Konzept der negativen Einkommenssteuer.
Erstmal finde ich es gut, das überhaupt ein Modell zur Diskussion gestellt wird.
Allerdings muss ich zugeben, dass mich das beschriebene Modell nicht gerade begeistert. Und das liegt nicht nur daran, dass ich (Mehrwertsteuererhöhung eingerechnet) ca. 200€ monatlich verlieren würde. Das würde ich sogar hinnehmen, wenn es denn gerecht wäre.
Leider wird nämlich die durch das Grundeinkommen erzeugte Progression durch die Sozialversicherung und den Wohngeldzuschuss wieder ausgehebelt. Ich habe das mal milchmädchenhaft in Opencalc durchgerechnet, jeweils ohne Einkommen, für eine geringfügige, nicht sv-pflichtige Beschäftigung (400€), eine Halbtagsbeschäftigung (800€) und eine Vollzeitstelle (1600€) bei einem Mindestlohn von 10€, sowie für 2900, 5.000 und 10.000 € Monatseinkommen. Das Ergebnis gefällt mir gar nicht:
Ohne Einkommen: 438,80 + 300,00 = 738,70 €
Ich habe für das Wohngeld 300€ angenommen, das reicht aber gerade mal für ein 30m²-Arbeiterschließfach im Plattenbau tief im Osten der Republik, für einen Single-Haushalt also eigentlich zu niedrig. Insgesamt entspricht das etwa der heutigen H4-Leistung, eher etwas weniger.
Geringfügig: 400 – 180 + 438,70 + 200 = 858,70 €
Vom Einkommen werden die 45% Steuern abgezogen, gleichzeitig wird das Wohngeld etwas verringert, da die Bedürftigkeit gesunken ist. Der 400-Euro-Jobber hat 120€ mehr als der nicht Arbeitende. IMHO ist das ein sehr schwacher Arbeitsanreiz.
Halbtags: 800 – 360 + 438,70 + 80 = 958,70 €
Der Halbtagsjobber bekommt von seinen 400€ mehr Gehalt gerade mal 100€ heraus, und dabei ist noch keine Sozialversicherung eingerechnet. Die würde genau 100€ betragen und den gesamten Netto-Gewinn wieder auffressen!
Ich habe den Wohngeldbeitrag hier auf 80€ gesenkt, da ich denke, da ich denke, dass der bei ca. 1000€ irgendwann verschwinden sollte, sonst wären zu viele Menschen von der Bedürftigkeitsprüfung abhängig, und gerade die wollen wir ja abbauen.
Insgesamt ist hier der niedrigste Netto-Anstieg zu spüren und der Anreiz, aus der geringfügigen Beschäftigung zu kommen, extrem gering, bei SV-Pflicht gar nicht vorhanden.
Ganztags: 1600 – 720 – 200 +438,70 = 1118,70€
Hier habe ich die SV mit ca. 200€ einbezogen, das Wohngeld sollte spätestens hier ganz entfallen.
Der Unterschied zur Halbtagsstelle liegt nur bei 160€, obwohl das Brutto 800€ höher ist. Der Unterschied zum Empfänger ohne Einkommen liegt bei ganzen 380€, das Einkommen wird also zu 76% von gesetzlichen Abgaben und entfallenden Sozialleistungen aufgefressen, der tatsächliche Nettogewinn liegt bei 24%. Der Arbeitsanreiz im Niedriglohnsektor ist damit IMHO zu gering.
mittleres Einkommen: 2900 – 1305 – 367,58 + 438,70 = 1666,12
Wer sich wundert, wie ich auf den Betrag komme: da habe ich auf eine eigene Gehaltsabrechnung von 2009 geschaut, das war einfacher. Damals lag das Netto bei 1823,66€.
Von der Brutto-Differenz von 1300€ zum Mindestlohnempfänger bleiben knapp 550€ übrig, das sind etwa 42%. Deutlich mehr als im niedrigen Lohnsektor.
höheres Einkommen: 5000 – 2250 – 618 + 438,70 = 2570,70 €
Von den 2100€ Mehrverdienst bleiben ca. 905€, das sind 43%.
hohes Einkommen: 1000 – 4500 – 675 + 438,70 = 5263,70
Von den 5000€ Mehrverdienst bleiben netto 2693€, das sind 53, 86%. Wow, wie ist das möglich? Der Grund ist, dass die SV-Abgaben praktisch nicht mehr steigen. Damit nähert sich die Abgabenlast auf das Mehr-Brutto dem Steuersatz von 45% an.
IMHO ist das extrem ungerecht gegenüber den Niedriglöhnern, die kaum etwas von ihrem Mehrverdienst behalten.
Fazit: Das hier beschriebene Modell ist in seinen Auswirkungen neoliberal, schafft dabei aber kaum Arbeitsanreize im Niedriglohnsektor. Hier die prozentualen Zugewinne gegenüber der nächstniedrigen Einkommensgruppe in einer Reihe von unten nach oben:
30%, 25%, 20%, 42%, 43%, 54%
Je nachdem, wie der Wohngeldzuschuss behandelt wird und welcher Job SV-pflichtig ist, lassen sich die ersten 3 Werte untereinander anpassen, sie bleiben aber in jedem Fall bei ca. 25% +/- 5. Für die anderen Einkommen spielt das keine Rolle.
Gemäß dem Motto, dass starke Schultern mehr tragen können, sollte hier nachgebessert werden, z.B. durch einen eine Grenze, bis zu der ein ermäßigter Steuersatz gilt. Bei einem Freibetrag liegt dieser ermäßigte Steuersatz bei 0%. Im Gegenzug sollte der Spitzensteuersatz auf mindestens 50% steigen.
wenn man den Effekt ganz abfangen wollte und eine gleichmäßige Belastung von Mehreinkommen erreichen möchte, wäre ein dreistufiges Modell nötig.
Mein unbedarfter Vorschlag, ohne durchgerechnete Volkswirtschaft:
0% für Jahrenseinkommen bis ca. 7.500€ (als Grundfreibetrag)
50% Flat Tax
5% zusätzlich für den Teil des Jahreseinkommens, der über 30.000€ liegt (als Ausgleich für die nicht mehr so stark ins Gewicht fallenden Sozialabgaben)
Der Grundfreibetrag hätte den Vorteil, dass man den Wohngeldzuschuss schneller senken kann und damit die Bürokratie und die Bedürftigkeitsprügungen abbaut.
Hier nochmal die gleiche Rechnung im Schnelldurchlauf mit dem Stufenmodell:
Ohne Einkommen: 738,70 unverändert
Geringfügig: 888,70€, ein Plus von 30€, obwohl das Wohngeld auf 50€ gesunken ist
Halbtags: 1051,20€, ein Plus von 92,50€, wobei die SV-Versicherung nun drin ist und kein Wohngeld mehr beantragt werden muss
Vollzeit-Mindestlohn: 1351,20€, ein Plus von 232,50€ und ein echter Arbeitsanreiz
mittleres Einkommen: 1833,62, ein Plus von 167,50€ und ziemlich genau das, was derzeit tatsächlich heraus kommt
höheres Einkommen: 2533,20€, ein Minus von 37,50€ und die niedrigste Reallohnsteigerung mit 33,3%
hohes Einkommen: 4726,20€, ein Minus von 537,50€, obwohl der Gutverdiener immer noch die höchste Reallohnsteigerung erreicht, 43,86% für jede Gehaltserhöhung
Der Spitzensteuersatz nähert sich für extrem hohe Einkommen 55% an, das bisherige Maximum in D. lag vor ein paar Jahren mal bei 54%, wenn ich mich recht entsinne. Ich halte es allerdings für wichtiger, dass jeder von einer 100€ Gehaltssteigerung ungefähr das Gleiche hat. In meinem Beispiel sind das zwischen 33 und 44€, im obigen Beispiel zwischen 20 und 55€!
Kleiner Fehler bei meinem Beispiel: Ich habe den 5%-Zuschlag ab 36.000€ gerechnet, nicht ab 30.000€. An der Tendenz ändert das nichts, wichtig ist, dass der Zuschlag drin ist. Für ein exaktes Modell fehlen mir eh die Daten über die Einkommensstruktur.
“Ohne Einkommen: 438,80 + 300,00 = 738,70 €
Ich habe für das Wohngeld 300€ angenommen, das reicht aber gerade mal für ein 30m²-Arbeiterschließfach im Plattenbau tief im Osten der Republik, für einen Single-Haushalt also eigentlich zu niedrig. Insgesamt entspricht das etwa der heutigen H4-Leistung, eher etwas weniger.”
Ähm, ich wohne in einer 18qm² (Kosten 280 € warm) Wohnung und empfinde diese keineswegs als zu niedrig oder gar menschenunwürdig. 30m² für eine Einzelperson sind mehr als ausreichend.
“Geringfügig: 400 – 180 + 438,70 + 200 = 858,70 €
Vom Einkommen werden die 45% Steuern abgezogen, gleichzeitig wird das Wohngeld etwas verringert, da die Bedürftigkeit gesunken ist. Der 400-Euro-Jobber hat 120€ mehr als der nicht Arbeitende. IMHO ist das ein sehr schwacher Arbeitsanreiz.”
Ich habe den Begriff “Bedürftigkeit” nicht so aufgefasst, dass der Wohnzuschuss weniger wird, wenn man mehr verdient, sondern dass dieser nur dann gewährt wird, wenn man wirklich Wohnkosten hat (eine Person, die in einer beispielsweise geerbten Eigentumswohung lebt hat keine Mietkosten, sondern nur Wohnnebenkosten). Deswegen hätte ich auch bei diesem Beispiel mit den beispielhaften 300 Euro gerechnet.
Bei einem abhängig Beschäftigten hätte ich also so gerechnet:
400 x 0,45 = 180 | 180 + 438,70 + 300 = 918,70 €
Differenz zu 738,70 beträgt 180 Euro. Der Arbeitnehmer kann also 45% der Zuerwerbs behalten, das ist wesentlich mehr als die 10-20% des jetzigen Hartz IV Systems.
“Halbtags: 800 – 360 + 438,70 + 80 = 958,70 €
Der Halbtagsjobber bekommt von seinen 400€ mehr Gehalt gerade mal 100€ heraus, und dabei ist noch keine Sozialversicherung eingerechnet. Die würde genau 100€ betragen und den gesamten Netto-Gewinn wieder auffressen!
Ich habe den Wohngeldbeitrag hier auf 80€ gesenkt, da ich denke, da ich denke, dass der bei ca. 1000€ irgendwann verschwinden sollte, sonst wären zu viele Menschen von der Bedürftigkeitsprüfung abhängig, und gerade die wollen wir ja abbauen. Insgesamt ist hier der niedrigste Netto-Anstieg zu spüren und der Anreiz, aus der geringfügigen Beschäftigung zu kommen, extrem gering, bei SV-Pflicht gar nicht vorhanden.”
Hier ist wirklich die Frage, wie das mit dem Wohnzuschuss bei Bedürftigkeit gemeint sein soll, denn wenn es so ist, wie du es sagst, wäre es so, dass dann die Mehreinnahmen bei Arbeit beträchtlich sinken würden.
Jedoch verstehe ich deine Rechnung nicht ganz. Der (abhängig) Halbtagsjobber bekommt doch 800 €. Davon 55% Steuern und SV abziehen (800 x 0,45 = 360).
Zu den 360 € nun das BGE hinzurechnen (360 + 438,70 = 798,70€). Und dazu dann halt das Wohngeld, nehmen wir mal deine 80 € (798,70 +80 =878,70 €).
In diesem Fall würde der Mehrverdienst zur Nicht-Arbeit (878,70 – 738,70 = 140)
nur noch 140 Euro betragen, was dann ungefähr in die Hinzuverdienstgrenzen von Hartz IV (10-20% mehr) fallen würde.
“höheres Einkommen: 5000 – 2250 – 618 + 438,70 = 2570,70 €
Von den 2100€ Mehrverdienst bleiben ca. 905€, das sind 43%.”
Gutverdiener sollen ja auch explizit einen höheren Teil zu dem BGE beisteuern, deswegen gibt es ja auch heute schon die Progression.
Hier wieder die Beispielrechnung für abhängig Beschäftigte.
5000 x 0,45 = 2250 | 2250 + 438,70 + Wohnzuschuss (ungeklärte Streitfrage bisher) = 2250 +438,70 +80 (könnte auch 0 oder 300 sein, je nachdem wie das Bedürfniss gemeint ist) = 2768,70 € = ca. 45% Steuer- und Abgabenbelastung. Finde ich ok, da alle sozialen Absicherungen (KV, etc..) mit enthalten sind.
“Fazit: Das hier beschriebene Modell ist in seinen Auswirkungen neoliberal, schafft dabei aber kaum Arbeitsanreize im Niedriglohnsektor. Hier die prozentualen Zugewinne gegenüber der nächstniedrigen Einkommensgruppe in einer Reihe von unten nach oben:
30%, 25%, 20%, 42%, 43%, 54%”
Damit hast du nicht unrecht. Und ich bin sogar an sich ein Fan der Steuerprogression (die sogar im heutigen System ruhig höher sein dürfte). Aber man muss zwei Dinge bedenken.
In diesem Modell wird die KV steuerfinanziert, d.h. Gutverdiener subventionieren in diesem System in diesem Bereich die Geringverdiener weit mehr, da es hier keine Beitragsbemessungsgrenze mehr gibt und die Gegenleistung somit auch nicht mehr gekoppelt ist. Das bedeutet, dass bei der Standard KV JEDER Versicherte die gleiche Leistung bekommt, auch wenn derjenige mit 10.000 € Monatseinkommen viel mehr im Monat für die KV zahlt. Damit ist dieses Modell im Vergleich zum jetzigen sehr viel sozialer.
Zum anderen finde ich, dass wir mehr Vermögens- und Einkommensgerechtigkeit auf anderen Wegen als über die sehr leistungsbezogene Erwerbsarbeit realisieren sollten. Ich finde es deswegen aus sozialen Gründen sehr wichtig koplementär weniger leistungsbezogene Einkommensarten wie Erbschaft, Aktiengewinne, etc.. stärker zu besteuern (z.B. auch durch die Einführung einer Finanztransaktionssteuer). Den Hebel für soziale Gerechtigkeit nur beim Erwerbseinkommen anzusetzen halte ich daher für falsch, gerade auch, weil ich eine Steuervereinfachung sehr wichtig finde, um Menschen zu motivieren wirtschaftlich aktiv zu werden (viele Menschen werden von der Selbständigkeit durch den Papierkram abgehalten).
Deinen Vorschlag werde ich mir später nochmal genauer durchdenken und durchrechnen.
Sorry, wollte nur die Zitate fett setzen, nicht den gesamten Kommentar. Wäre nett, wenn ein Admin das fixen könnte, thx.
Wo soll man anfangen…
Vielleicht hier:
“einer Besteuerungsgrundlage von 1856 Mrd Euro (Volkseinkommen 2009 von 1792 Mrd Euro, durch den Wegfall der Arbeitgeberbeiträge Krankenversicherung erhöhen sich die Unternehmensgewinne um etwa 64 Mrd Euro)”
Unternehmensgewinne: ja, aber nicht das BIP. Man mindert effektiv die Löhne um den Betrag (Löhne = Bruttolöhne+Lohnnebenkosten). Arbeitgebern bleibt hinterher die Wahl zwischen Preissenkungen oder Gewinnsteigerung (also ob sie gesunkene Kosten weitergeben oder nicht). Wenn die Hälfte durch die Arbeitgeber an Senkung weitergegeben wird und eine Hälfte als Gewinnsteigerung verbleibt stehen
nicht
1792+64=1856Mrd Euro (Euer Ergebnis)
sondern
1792-32=1760Mrd Euro
zu Verfügung. Das sind 96Mrd weniger BIP, bei Euerem Steuersatz also etwa 40Mrd weniger Einnahmen. +2%ESt für Euer Modell.
Dann:
“Bei einer Besteuerung von real 43% (durch Effekte wie Steuerhinterziehung geringer als der nominelle Steuersatz) ”
Das ist kryptisch. BIP x Steuersatz soll sich durch “Steuerhinzerziehung” verändern so das rd. 36Mrd mehr in die Kasse kommen und das trotz am Ende 47%+x Steuern?
.
Das fällt wohl aus
1.) Zum Punkt “Unternehmensgewinne: ja, aber nicht das BIP.”: Berechnungsgrundlage ist nicht das BIP (das wäre ja auch deutlich höher), sondern das Volkseinkommen. Das steigt in dem Maße wie die Unternehmensgewinne.
Vereinzelt mag es sicher den Effekt geben, dass niedrigere Sozialversicherungsbeiträge der Unternehmen als geringere Preise an die Verbraucher weitergegeben werden, auf der anderen Seite steigt damit auch die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Wirtschaft, was wiederum BIP und darüber auch das Volkseinkommen hebt.
Ich gehe davon aus, dass beide Effekte nicht groß sind, und sie kompensieren sich ja auch zumindest teilweise. Sollten die Preise auf breiter Front sinken, wäre ja auch ein geringeres Grundeinkommen gerechtfertigt.
2.) Zum Thema “Besteuerung von real 43%”: Nominell ist der Steuersatz 45%, man könnte also rechnen Volkseinkommen (nicht BIP!) * 0,45. Tatsächlich kommt dieser Betrag nicht vollständig in die Staatskassen, da es Effekte wie Steuerhinterziehung gibt – und eine seriöse Finanzierungsrechnung muss das berücksichtigen. Von daher wird bei den Einnahmen VE * 0,43 gerechnet.
Für den Steuerpflichtigen gilt in allen Rechnungen jedoch Einkommen * 0,45, weil alle diese Rechnungen von einem Steuerehrlichen ausgehen.
Durch Steuerhinterziehung ändert sich also nicht der Steuersatz, sondern nur das, was tatsächlich reinkommt. Das muss in einer soliden Finanzierungsrechnung einfach berücksichtigt werden, alles andere wäre Blauäugigkeit.
Nein macht es nicht. Es ist wie ich dargestellt habe bei beibehalten des Preises lediglich ein Tausch Löhne gegen Gewinne und damit für die Höhe des Volkseinkommens neutral.
Grüße
ALOA
Danke Michael und Johannes für diesen Modellentwurf.
Es ist ein Schritt in die richtige Richtung, vieles deckt sich im Groben mit unserem Modell “Solidarisches Grundeinkommen”, welches wir in den nächsten Tagen hier veröffentlichen.
Meine Kritikpunkte wären:
- Das Wohngeld müsste klarer definiert sein. Da sind extrem viele Annahmen und keine sicheren Zahlen drin. Wie kommt ihr auf “im Schnitt 250 €”? Was passiert, wenn es 15 oder 20 Mio. Menschen beantragen? Was ist für euch ein Nachweis der “entsprechenden Bedürftigkeit”?
- Gesamtvolumen Grundeinkommen plus Wohngeld: Wird das das Kriterium “bedingungslos” wirklich erfüllen? Unter anderem heißt es ja auch in unserem Programm nun, dass kein Zwang zur Arbeit vorliegen muss. Kann man das ausschließen bei 438,70 € plus Wohngeld, dessen Höhe unklar ist?
- Die MWST auf 20% ist natürlich schon eine Erhöhung der Kosten. Laut unseren Berechnungen führt das zu Mehraufwand bei Geringverdienern, die etwa 200 € für Nahrungsmittel ausgegeben, von 24,30 €/Monat – kann man machen, muss man aber nicht.
- Wir haben den Entwurf, die Rentenversicherung langfristig umzubauen und die ALV abzuschaffen. Finde ich grundsätzlich sinnvoll – aber dazu später mehr.
Interessant finde ich die 12,5 Auszahlungen.
1.) Zum Thema Wohngeld: Ja, das muss noch verfeinert werden. Wie kommt man auf “im Schnitt 250,- Euro”? Man schaut in eine Stadt mit einem mittleren Mietniveau wie z.B. Berlin, was angemessenere Wohnraum kostet, Niveau ALG2. Für einen Single sind das mehr als 250,- Euro, für eine 4-köpfige Familie weniger als 1000,- Euro.
Es gibt Städte mit geringeren Mieten (gerade dort, wo die Arbeitslosigkeit hoch und damit die Bezieher häufig sind), es gibt Städte mit höheren Mieten. Und dadurch, dass von “Amt zahlt die tatsächliche Miete” auf “Mieter haben Wohngeld und können auch sparsamer wirtschaften” umgestellt werden soll, werden wir eine Entlastung beim Mietniveau haben.
2.) Bedingungslos: Grundeinkommen ist bedingungslos, Wohngeld nur bei Bedürfitgkeit, aber ohne Arbeitszwang. Finanziell gegenüber ALG2 für den Single ein kleiner Fortschritt, für die Familien ein größerer Fortschritt. Was die nicht-finanzielle Komponente anbelangt, meiner Meinung nach ein großer Fortschritt: Keine Sanktionen mehr. Wer kein Wohngeld bekommt, bekommt zumindest Grundeinkommen ohne jeden Antrag.
Sicher nicht das Ende aller Träume, aber ja auch explizit als Modell für den sofortigen Umstieg entworfen und als Basis zur Weiterentwicklung deklariert.
3.) Vorsicht: Der normale MWSt-Satz soll von 19% auf 20% angehoben werden, der ermäßigte ist davon nicht betroffen. Die Mehrkosten für den Nichtverdiener-Single liegen allenfalls bei etwa 2,- Euro.
4.) Langfristig kann das Modell in vielerlei Hinsicht weiterentwickelt werden. Wenn sich eine Mehrheit dafür findet, aus der Rente auszusteigen (was ich bei der derzeitigen demographischen Situation für hinreichend unwahrscheinlich halte), dann kann man das auch in dieser Hinsicht weiterentwickeln.
Noch mal: Das ist kein Konzept, wo wir erst langfristig hin kommen, sondern eines, das zum nächsten Jahreswechsel eingeführt werden kann. (Ok, wir haben gerade Dezember, da wäre es dann zum übernächsten Jahreswechsel…)
“2.) Bedingungslos: Grundeinkommen ist bedingungslos, Wohngeld nur bei Bedürfitgkeit, aber ohne Arbeitszwang. Finanziell gegenüber ALG2 für den Single ein kleiner Fortschritt, für die Familien ein größerer Fortschritt. Was die nicht-finanzielle Komponente anbelangt, meiner Meinung nach ein großer Fortschritt: Keine Sanktionen mehr. Wer kein Wohngeld bekommt, bekommt zumindest Grundeinkommen ohne jeden Antrag.”
Also das müsste irgendwie noch genauer austariert werden, da wie oben schon von @queue angemerkt ansonsten die Hinzuverdienstmöglichkeiten auf Hartz IV Niveau sinken (z.B. wenn jemand 800 Euro verdient).
ohne Arbeit bekommt jemand 438,70 BGE + z.B. 300 Euro Wohngeld = 738,70 €
Bei 800 Euro Verdienst, werden 55% Steuern und Sozialabgaben abgezogen, macht 360 €. Diese + 438, 70 BGE macht 798,70. Wenn man hier keins oder kaum Wohngeld zugesteht, das keine Bedürftigkeit mehr, dann wären die Zuverdienstmöglichkeiten nicht besser als bei Hartz IV (ca 10% vom Lohn bleiben übrig als ohne Arbeit). Hier müssten noch etwas bessere Stufen vorgenommen werden, 20-30% Hinzuverdienst sollten vorhanden bleiben.
Wurde vielleicht der folgende Satz überlesen: “Eigenes Erwerbseinkommen ist nur in dem Maße gegen zu rechnen, der beim Leistungsempfänger einen Arbeitsanreiz belässt.”
“Eigenes Erwerbseinkommen ist nur in dem Maße gegen zu rechnen, der beim Leistungsempfänger einen Arbeitsanreiz belässt.”
Bedeutet dies, dass die volle Höhe der Abgabenlast (45% FlatTax + 10% Sozialversicherung), erst bei höheren Einkommen greift? Wie wäre dann die korrekte Rechnung bei 800 € Einkommen?
Ahoi,
dieser Absatz enthält einen Widerspruch in sich:
“Die Weiterführung der Arbeitslosenversicherung halten wir grundsätzlich für sinnvoll, da insbesondere Instrumente wie Kurzarbeitergeld oder Konkursausfallgeld soziale Härten durch konjunkturelle Extremsituationen abfedern können. Die Leistungen der Bundesagentur für Arbeit sind jedoch daraufhin zu prüfen, ob dafür nach der Einführung eines Grundeinkommens noch ein Erfordernis besteht.”
Kurzarbeitergeld und Konkursausfallgeld sind Leistungen Bundesagentur für Arbeit.
Viele Grüße
Olaf
PS: Herzlichen Glückwunsch zum gelungenen Entwurf! Sehr gut: Eigentumsrechtlich geschützte Ansprüche auf Leistungen aus den Sozialversicherungen beachtet.
Vielleicht wird es so herum formuliert klarer: Alle Leistungen der Bundesagentur für Arbeit sollen einzeln darauf hin überprüft werden, ob noch ein Erfordernis dafür besteht.
Die Agentur zahlt ja auch dafür, dass Arbeitslose wiederholt in Bewerbungsschreibkursen geparkt werden. Da kann man sicher das eine oder andere ersatzlos streichen.
danke für die Stellungnahme und diesen Vorschlag , sicherlich gut gemeint, aber schon wieder zu kompliziert gedacht und schon wieder mit Sonderregelungen und Ausnahmen gepflastert. Der Vorschlag weicht meiner Meinung nach von den begrüßenswerten absolut richtigen und guten Ansätzen des Grundgedanken, eines machbaren “BGE” , der absoluten Vereinfachung des gesellschaftlichen Lebens und deren Teilhabe der Menschen auf Augenhöhe miteinander, der Abwendung des Bittstellertum’s zur sicheren und angstfreien Existenz jedes Einzelnen, der Vereinfachung des Steuersystem’s und weiterer wichtiger Punkte ab.
Frage : Kann man das” BGE ” missbrauchen ? Antwort : Ja , wenn man seine Höhe zu niedrig ansetzt ! Genau das passiert in o.g. Vorschlag!
Es gibt genügend und richtige Ansätze, auch zur Höhe des ” BGE ” , z.B. von Götz G. Werner – 1000,-€ für jeden…, wobei auch diese Summe schon nicht mehr den aktuellsten Stand der Machbarkeit darstellt, …er liegt inzwischen schon wieder höher und unterschreitet dennoch die Gesamtausgaben, die zur Zeit im Durchschnitt pro Kopf der Bevölkerung in Deutschland für Sozialleistungen ausgegeben werden !
Sorry- Fehlerteufel – richtig DerDemaxx
Zum Thema Götz-Werner-Modell: Würde ein europaweite Harmonisierung der MWSt-Sätze auf vorgeschlagenem Niveau erfordern, sonst funktioniert das nicht. (Ob es danach funktioniert, ist zumindest nur noch fraglich). Auf eine solche Harmonisierung kann man lange warten…
Zum Thema “durchschnittliche Sozialleistungen”: Das stimmt schon dann nicht, wenn man da Renten- und Krankenversicherung dazu zählt. Gesundheitskosten fallen ja auch in Zukunft an, das sollte man ehrlicherweise nicht in ein BGE rein rechnen.
Zum Thema Rente: Es gibt Modelle, welche die Rentenzahlungen einstellen und das eingesparte Geld dafür verwenden wollen, das BGE zu erhöhen. Das würde darauf hinauslaufen, dass der Rentenversicherte nur noch BGE bekommt, der privat Vorsorgende BGE und seine Kapitalerträge. Ich bin mir ziemlich sicher, dass das noch nicht mal politisch durchsetzbar ist (schon gar nicht bei der derzeitigen demographischen Situation), spätestens das BVerfG würde dann einen Verstoß gegen Artikel 3 feststellen.
Das, was man an Sozialleistungen einsparen kann (ALG2, Kindergeld, Wohngeld, Bafög…) sind roundabout 100 Mrd Euro, dafür könnte man jedem etwa 100,- Euro pro Monat auszahlen.
Am Rande: Ich kann nichts dafür, dass von Seiten der BGE-Befürworter viele unhaltbare Versprechungen gemacht worden sind. Bitte dieses Modell nur mit anderen vollständig seriös gegenfinanzierten Modellen vergleichen. Bei einem Vergleich mit “Luftschlössern” wird es immer recht unattraktiv aussehen – aber solche sozialutopistischen Träumereien werden nie Realität (zumindest nicht zu unseren Lebzeiten).
Sorry fürs Millimeterficken, aber die große verfassungsrechtliche Hürde ist wohl eher Art. 14 GG als Art. 3.
Allerdings ist sie sicher nicht unüberwindlich. Es fallen schonmal alle raus, die weniger Rentenansprüche erworben haben, als die Höhe des BGE, denn denen wird ja effektiv nichts weggenommen.
Dann stellt sich die Frage, ob man nicht mit einem freiwilligen Verzicht auf erworbenen Rentenansprüche den Art. 14 GG umschiffen kann, wobei man einen Anreiz zu diesem Verzicht zumindest bei den Noch-Nicht-Rentnern dadurch setzen könnte, dass dann im konkreten Arbeitsverhältnis die RV-Beiträge wegfielen, was sich in einem höheren Netto-Lohn niederschlagen würde.
Erforderlich dafür wäre natürlich, zweigleisig zu fahren und das bestehende Rentensystem quasi auslaufen zu lassen. Ob das finanzierbar ist und welche Probleme daraus entstünden, keine Ahnung. Könnte mir vorstellen, dass Arbeitgeber dann bevorzugt diejenigen einstellen, für die sie keine RV-Beiträge mehr abführen müssten. Könnte man natürlich verhindern, indem der AG-Anteil an der RV bestehen bleibt, bspw. auch zur Finanzierung der Übergangszeit und über einen längeren Zeitraum parallel zum Auslaufen des bisherigen Rentensystems schrittweise gesenkt wird.
Alles ökonomische Laiengedanken – ich wollte nur nen Hint geben, wie man Art. 14 GG umschiffen kann
Art 14 GG magst Du damit umschiffen, aber nicht Art 3 GG.
Nehmen wir einen Arbeitnehmer und einen Freiberufler, beide mit Rentenansprüchen utner BGE, der eine aus der gesetzlichen Rentenversicherung, der andere aus einer kapitalgedeckten.
Der Arbeitnehmer soll nun BGE bekommen, der Freiberufler BGE + seine Rentenzahlungen. Glaubst Du ernsthaft, dass da das BVerfG nicht mit Art 3 dazwischenhaut?
Ja schon. Soweit ich das überschaue ist die kapitalgedeckte Rente doch freiwillig die man sich aus seinem eigenen Einkommen finanziert.
An Art. 3 GG misst du aber das staatliche Handeln, d.h. eine Ungleiche Behandlung von Gleichem (Menschen sind gleich, kriegen ungleich viel Rente) zieht nicht.
Du könntest also höchstens anknüpfen an die gleiche Behandlung von Ungleichem; müsstest also sagen, Art. 3 GG gebiete es, Personen weniger Rente vom Staat zu zahlen, die mehr privat vorgesorgt haben. Das wäre aber sehr gewagt, weil du dann ja wieder ins Spannungsverhältnis von Art. 14 GG kommst.
Und damit bist du rechtstechnisch noch auf der Ebene zu fragen, ob hier überhaupt ein der Gleichheitsgrundsatz berührt ist. Über eine Rechtfertigung haben wir da noch gar nicht diskutiert.
Also nein, ich sehe Art. 3 GG hier wirklich nicht als relevante Hürde – oder ich hab deinen Punkt noch nicht gesehen
Siehe auch hier wie ich finde ganz gut erklärt wie das mit dem Gleichheitssatz läuft: http://www.jurawelt.com/studenten/skripten/oer/1835
Art. 3 GG greift ja schon deshalb nicht, weil die Ungleichheit hier ja daraus folgt, dass der eine privat vorsorgt und der andere nicht. Das kann man ja nur schwer dem Staat ankreiden.
Leider muss ich euch darauf hinweisen, dass dieser Vorschlag verfassungswidrig ist. Laut Urteil des BVerfG muss das Existenzminimum zu 100% steuerfrei sein. Da müsst ihr auf jeden Fall nachbessern.
Desweiteren bin ich gegen eine FlatTax. Ein Stufenmodell wäre sozialer und hätte einen höheren Anreiz Arbeit aufzunehmen.
Gut finde ich den einheitlichen Steuersatz für Unternehmen und die steuerfinanzierte Krankenversicherung.
Das steuerliche Existenzminimum lag im Jahr 2009 bei 7834 Euro (im Jahr), auf diese Summe würde man 3525,30 Euro Steuer zahlen, gleichzeitig aber 5483,75 Euro Grundeinkommen erhalten.
Zum Thema Stufenmodell: Sobald ein durchgerechneter Vorschlag vorliegt, werden wir den gerne als Alternative hier vorstellen.
Zum Thema Arbeitsanreiz: Derzeit gibt der ALG2-Bezieher 80% bzw. 90% eines hinzuverdienten Euros ab (und da sind bereits Sozialabgaben und ggv. Steuern runter). Bei diesem Modell hat er jetzt nur noch Abgaben von 55% (45% Steuern und 10% Sozialversicherungsbeiträge). Im Bereich Arbeitsanreiz haben wir also eine massive Verbesserung.
Man kann nicht einfach Steuern und Grundeinkommen gegenrechnen. Bei euren Modell müsste man auf 2350,25 € des Existenzminimums Steuern zahlen (7834-5483,75) und das ist verfassungswidrig. Die Höhe der Steuern ist dabei ebenso egal wie die Höhe des Freibetrags. Ihr müsst 100% des Existenzminimums steuerfrei stellen egal wie hoch das Grundeinkommen ist.
Weil?
Weil das BVerfG das so entschieden hat.
Wir zahlen heute schon auf den Freibetrag Sozialabgaben. Das ist dann nicht problematisch?
Gute Frage. Scheinbar macht das BVerfG einen Unterschied zwischen Steuern und Sozialabgaben. Frag mich nicht warum, ich bin kein Jurist.
Das BVerG macht deswegen einen Unterschied zwischen Steuern und Abgaben, weil Steuern keinen konkreten Gegenwert des Staates zur Folge haben bzw. keine individuellen Ansprüche begründen.
Mit Steuern werden Dinge der Allgemeinheit finanziert. Straßen, Schulen, etc.. was für den Steuerzahler keine direkte Gegenleistung darstellt (d.h. der Steuerzahler hat beispielsweise durch seine Steuerzahlung kein Anrecht auf Bau einer Schule in seiner Nähe, etc..).
Sozialabgaben begründen individuelle Rechtsansprüche. Die Rentenbeiträge begründen bei Renteneintritt eine individelle Rentenhöhe, die der Staat an den Rentenbeitragszahler auszahlen MUSS. Deswegen gibt es ja bei den Sozialabgaben die Beitragsbemessungsgrenze, weil sonst Einkommensmillionäre auch dementsprechend hohe staatliche Rentenzahlungen beziehen würden. Das die staatlichen prozentualen KV-Beiträge die gleichen KV-Leistungen zur Folge haben, ist das Maximum an Ungleichheit, die bei den heutigen Sozialabgaben gemacht werden dürfen.
Moin,
erstmal Danke Michael und Johannes für diesen recht konkreten Entwurf.
Ich habe eine Bitte, wenn ihr (dann irgendwann) die Kommentare und Kritik verarbeitet habt, bereitet das Ganze bitte grafisch auf, und zwar vergleichend. Wenn ihr die Zeit findet, vielleicht auch schon vorher mal Beispiele grafisch darstellen (Jetzt/Dann).
Dann eine Frage: Johannes, du sagst, dass dieses Modell Singles benachteiligt. Vielleicht habe ich da was falsch verstanden, aber benachteiligt das nicht Singles und kinderlose Paare? Und zwar massiv? Wie sieht’s da mit der Gleichbehandlung aus? Nähert sich das nicht schon wieder dem Bestrafen von Zeugungsunwilligen und vor allem -unfähigen? Passt das zu den Piraten?
(von der Verringerung unserer Wahlchancen sprech ich hier noch gar nicht)
Noch ein Problem was ich sehe: wird das Kinder kriegen bzw. Kinder haben dann vielleicht zu attraktiv? Die Argumente, die gegen (unbegrenztes) Bevölkerungswachstum sprechen, spare ich mir jetzt, die kennt ihr. Vielleicht sehe ich das auch zu doom-and-gloom-negativ, aber wollen wir wirklich mehr Bevölkerungswachstum?
Obendrein (doom-and-gloom ist wieder da), liefern wir den Rechten/Sarrazinisten nicht gleich die Munition damit? Ich les schon die BILD-Schlagzeile “Piraten wollen noch mehr Ausländer, die noch mehr Kopftuchmädchen machen sollen!” (dass das ganz klar ist, Freunde, ich selbst denke nicht so, spart euch den shitstorm, ich bin allerhöchstens ein Pessimist, kein Rassist; und ja, ich übertreibe gerne)
Ich hab jetzt auch keine bessere Idee, ich will euch das nur mal als Gedanken mitgeben, da noch mal drüber nachzudenken.
Gruß,
André
Ich glaube die Frage nach der Benachteiligung führt in eine Sackgasse.
Ich denke mal es ist unstrittig, dass Modelle finanziert werden müssen.
Wir Sozialpiraten haben lange darum gerungen, Kindern nicht nur Kalorien (historische Berechnung der Nachkriegssozialhilfe für Kinder) sondern auch echte gesellschaftliche Teilhabe (und Bildung) garantieren zu wollen. Damit gehen wir konform mit dem deutschen Kinderschutzbund, den Kinderhilfswerken etc. die
500 € für ein Kind fordern.
Aber mal ganz lebenspraktisch zu Deinen Kritikpunkten. Ja, ich als kinderlose Krankenschwester und Doppelverdienerin würde nach Einführung des Modells weniger verdiene. Wie aber soll ich (kinderlos) sicherstellen, dass mein Job (Krankenschwester in der Altenpflege) auch dann noch bezahlt und geleistet wird, wenn ich selber Pflege brauche. Ich sehe keinen anderen Weg als die wenigen Kinder (mit und ohne Kopftuch) durch gute Startbedingungen zu befähigen, dereinst sowohl die Wirtschaft am Leben zu halten als auch mich.
Ich habe außerdem in den letzten Jahren in meiner überalterten Stadt (Wuppertal) eine Vorstellung davon bekommen, wie schnell der Wohlstand verschwindet, wenn die Einkommenbeziehenden Menschen immer weniger werden.
Da werden noch ganz andere Modelle entwickelt werden müssen um die wenigen Arbeitenden zu befähigen so viele Alte zu versorgen.
Ich habe jetzt wenig Lust nach Zahlen zu googeln aber schau mal nach, es ist eindeutig: Arme Leute bekommen nicht mehr Kinder (zu teuer). Es ist der Mittelstand der mehr als zwei Kinder hat. (Finde ich nicht unerfreulich)
Die Familien des Mittelstandes könnten bei Einführung des Modells ihr Mittelstandseinkommen etwas relaxter sichern.
Hallo Alle,
ich lese hier immer so viel zum Arbeitsanreiz. Warum? Wenn jemand damit zufrieden ist, nur ein Obdach zu haben und so gerade eben etwas zu essen, also wirklich am untersten Limit leben will, bitte – diese wenigen Leute, die das wollen, fallen doch wohl kaum ins Gewicht.
Jeder der mehr haben will, sei es der Rechner (um hier mitreden zu können), oder die Kinokarte, hippe Klamotten, der berühmte Flachbildschirm – was auch immer, der wird Arbeiten gehen müssen. Das gibt Arbeitsanreiz genug. Aber, was wirklich übel wäre, wäre das Besteuern eines Geringvrdieners mit der Tax-Flat, das wäre wirklich eine Arbeitsverhinderung.
In einem Beispiel oben wurden 55% bei einem monatlichen Einkommen von 800 Euro zugerunde gelegt. Hallo? Nee, da würde ich dann auch nicht mehr arbeiten gehen, vor allem, wenn der Manager, der 80.000 Euro und mehr im Monat verdient auch den 55% besteuert wird. Wie soll sowas gehen?
Diese utopisch hohe Steuern bei niedrigen Einkommen werden nur dazu führen, dass die Schwarzarbeit noch mehr blüht als sie es jetzt schon tut – und in diesem Fall sogar zu recht.
1.) Obdachlos und gerade so eben etwas zu essen: Da sind wir im Bereich der absoluten Armut, also unter 1,25 US-$ am Tag, bei derzeitigen Wechselkurs also weniger als 1 Euro am Tag.
Ja, damit könnte man auch bei den Preisen in Deutschland ein Verhungern vermeiden. Nein, das sind keine Größenordnungen, über die wir im Rahmen eines BGE ernsthaft diskutieren wollen.
2.) Zu diesen “utopisch hohen Steuern bei niedrigen Einkommen”: Derzeit haben wir die Situation, dass einem ALG2-Aufstocker (vom ohnehin schon versteuertem und mit Sozialabgaben belasteten Einkommen) 80% bis teilweise 90% gegengerechnet werden.
Rechnen wir’s doch mal kurz durch, 1000,- Euro Bruttoeinkommen, nach http://www.brutto-netto-rechner.info/ mit Standardeinstellungen 789,81 € netto, 100,- Euro davon unangetastet, der Rest mit 80 % gegengerechnet, verbleiben ihm 237,96 Euro (Plus ALG2). Mit diesem BGE-Modell 1000,- Euro brutto, 450,- Euro netto. Wenn davon 1/3 auf’s Wohngeld angerechnet werden (diese Größe ist noch unbelegt), dann verbleiben 300,- Eur0 (Plus Grundeinkommen und Rest Wohngeld).
Gerade im Bereich der ALG2-Aufstocker haben wir da schon eine Besserstellung.
Du verstehst offensichltich die Relationen nicht.
Wenn Du bei jedem den gleichen Steuersatz anwendest, ist das sozial ungerecht.
Was ist mit denen, die plötzlich erheblich mehr Steuern müssen und zwar soviel mehr, dass dies vom BGE gar nicht mehr aufgefangen wird, also unter dem Strich plötzlich Minus machen? Glaubst Du ernsthaft, diese Leute werden für das BGE stimmen?
Kurzes Beispiel:
Wer eine Steuerrückzahlung von 8000 Euro im Jahr bekommt (und längst keine 45% im Monat zahlen muss), der würde (Steuerrückzahlung fällt weg, weil Flat-Tax) und dann auch noch monatlich mehr Steuern abtreten muss als bisher – bei diesem Modell so gewaltig draufzahlen – das macht doch niemand, der klaren Verstandes ist. Und wir reden hier nicht über eine kleine Minderheit, sondern über die gesamte mittlere bis obere Mittelschicht.
Und Du kannst davon ausgehen, dass besonders in den untren Lohngruppen, die Schwarzarbeit bei diesem Steuersatz blühen wird. Ich würde nicht für 1000 Vollzeit Euro arbeiten gehen, wenn ich dann nur noch 450 Euro davon behalten dürfte – ich würde mir was nettes, unversteuertes nebenher suchen. Und das werden die Menschen ebenfalls machen, wenn sie rechnen können.
Da gehe ich doch lieber her und besorge mir einen unversteuerten Minijob (400Euro?) , da habe ich doch am Ende mehr als die lächerlichen 450 Euros, die mir bei diesem Steuermodell bei einem Vollzeitjob blieben.
Sollten die Minijobs ebenfalls voll versteuert werden – nun ja, dann wird es ganz schwierig…..
»Was ist mit denen, die plötzlich erheblich mehr Steuern müssen und zwar soviel mehr, dass dies vom BGE gar nicht mehr aufgefangen wird, also unter dem Strich plötzlich Minus machen? Glaubst Du ernsthaft, diese Leute werden für das BGE stimmen?«
Tja, zaubern können auch Piraten nicht. Und ein gegenfinanziertes Modell hat doch zwangsläufig zur folge, dass jemand drauf zahlt, wenn jemand anderes profitiert.
Wir müssen nur an alle Kinder denken, die in einem solchen Sozialstaat besser gestellt sind. Auch Haushalte, die heute unterhalb der Armutsgrenze leben usw.
Selbstverständlich müssen dann eben auch Besserverdiener draufzahlen.
Das ist aber nur die Folge von Jahrelanger Umverteilung von unten nach oben:
- Agenda 2010
- Senkung des Spitzensteuersatzes usw.
wenn nun mal wieder etwas soziale Gerechtigkeit hergestellt werden soll, kann es gut sein, dass es einigen nicht passt, die Profiteure der Sozialdemokratie waren!
Jm2c
Simon
Also erstamal: Bei der von-unten-nach-oben-Verteilung ist der Mittelstand weitgehend aussen vor, denn die jenigen, die wirklich davon profitiert haben, sind nciht im Mittelstand. Und wer ein Jahreseinkommen von mehreren Millionen hat, den schert auch Steuersatz von 45% nicht.
Und falls es Dir noch nicht aufgefallen sein sollte, guck doch, wer derzeit den Staat finanziert, das ist jetzt schon der Mittelstand. Da brauchst Du einfach nur mal Statistiken zu Steuererhebun ansehen. Aber ich will mit solchen Dingen nicht überfordern.
Wie daneben du liegst, zeigt schon die Erwähnung des Spietzensteuersatzes, den zahle ich z. B. gar nicht. Aber bei dem jetztigen Modell müsste ich gewaltig draufzahlen und dazu bin ich in diesem Umfang nicht bereit.
Dabei wäre ich durchaus einverstanden, auf die ganzen Sondervergütungen und Rückzahlungen zu verzichten, aber sehe überhaupt nicht ein außerm auch 45% Steuern zu zahlen.
Dieses Modell schröpft auschließlich den Mittelstand, der jetzt schon die größten Lasten trägt, die Ackermänner und Zumwinkels bleiben ungeschoren.
Hinzu kommt, wenn die Putze der Bank die selben Steuern entrichten muss wie der Top-Manger – das ist in der tat eine Umverteilung von unten nach oben – aber in soch aszialen Maßstäben wie sie bisher noch nie da waren – da kann ich auch gleich FDP wählen gehen!
@Drachenrose
Das kann ich nur so unterschreiben, denn nach für meinen Geschmack ist die Schmerzgrenze für die Mittelschicht bereits beim bisherigen Modell erreicht. Ich zahle den Spitzensteuersatz, das liegt allerdings nicht daran, dass ich als Angestellter jeden Monat Millionen nach Hause trage, sondern weil der Spitzensteuersatz dank stetiger Geldentwertung bei gleichzeitigem Stillstand der Steuerkurve inzwischen schon bei der gehobenen Angestellteneinkommen fällig wird. Hinzu kommen dann noch dann noch die Sozialabgaben, die man als Nicht-Großverdiener ja auf sein gesamtes oder zumindest den Großteil seines Einkommens zahlt.
Dank des gegenwärtigen progressiven Steuerverlaufs ist es aber immerhin so, dass selbst wenn man als Grenzsteuersatz den Spitzensteuersatz zahlen muss bei einem nicht zu großen Einkommen der mittlere zu entrichtende Steuersatz deutlich tiefer liegt, so dass zwar bei Gehaltseröhungen inkl. Sozialabgaben direkt ~60% an den Staat wandern, aber zumindest bei der Steuerbelastung deutlich weniger abzuführen ist, als das ein absoluter Großverdiener machen muss.
Bei dem hier vorgeschlagenen Modell ist das nicht mehr der Fall. Die Großverdiener werden in etwa so belastet wie bisher (bei denen wirkt sich die gegenwärtige Steuerprogession ohnehin nur auf einen Bruchteil ihres Einkommens aus), während die Mittelschicht deutlich schlechter Gestellt wird als jetzt, da ihre Belastung de facto dem Niveau der Einkommenslite angeglichen wird.
1) Auch nach der Senkung des Spitzensteuersatzes ist unser Steuersystem nach wie vor progressiv, d.h. auf der Einkommensteuerseite gibt es nach wie vor eine Umverteilung von oben nach unten, zumal in weiten Teilen der Bevölkerung diese Steuer gar nicht bezahlt wird.
2) Durch das hier vorgestellte Modell werden Mittelschicht und gehobene Mittelschicht, also die, die schon jetzt am meisten gestraft sind, noch mehr belastet, wohingegen sich für echte Großverdiener nahezu nichts ändert.
Der springende Punkt ist, dass man die Einkommensteuersatz in der Spitze nicht beliebig hoch drehen kann (bei der Hälfte ist m.E. definitiv Sense), so dass man den Finanzbedarf eines BGE notgedrungen durch das Ausquetschen von denjenigen decken muss, deren mittlerer Steuersatz unterhalb des Spitzensteuersatzes liegt.
Dabei ist noch anzumerken, dass das hier vorgestellte BGE eine sehr kleine Lösung darstellt. Wenn man an Auszahlungsbeträge um die 1000€ geht, wie das verschiedentlich schon gefordert wurde, dann kann im Prinzip jeder Arbeitnehmer den Großteil seiner Einkünfte direkt beim Staat abliefern.
“Dieses Modell schröpft auschließlich den Mittelstand, der jetzt schon die größten Lasten trägt, die Ackermänner und Zumwinkels bleiben ungeschoren.” Das Gegenteil ist der Fall.
Nehmen wir mal als Beispiel die 4-Personen-Familie mit einem Bruttoeinkommen von 50.000 Euro (dass das Mittelstand ist, siehe http://de.wikipedia.org/wiki/Mittelschicht#Beispiel), netto laut http://www.brutto-netto-rechner.info/ mit Standardeinstellungen 33.699,06 €.
Mit dem neuen Modell: Nettoeinkommen 22.500,- Euro, 4 * 12,5 * 438,70 = 21935,- Euro, zusammen also netto 44.435,- Euro. Die haben anschließend mehr als 10.000,- Euro netto, also so möchte ich auch mal geschröpft werden…
Nun rechnen wir mal den eben zitierten Herrn Ackermann, ich hoffe, die eben gegoogelte Zahl von 9,5 Mio pro Jahr stimmt. Der Brutto-Netto-Rechner wirft mir da 4.676.732,21 € raus, das stimmt aber nur, wenn keine Steuersparmodelle genutzt werden. Rechnen wir den mit vollen Sozialabgaben, also 55% Flat, dann bleiben 4.275.000,- Euro, dazu kommen meines Wissens zwei Grundeinkommen, inssgesamt sind wir also bei 4.285.967,50. (Rechnen wir es ohne Sozialversicherungsbeiträge, würden 4.240.066,00 jetzt 4.275.000,- dann gegenüberstehen, die Summen sind näherungsweise gleich, da es beidesmal 45% sind, bei der Flat Tax allerdings Steuerfreibetrag und Progression wegfällt).
Der deutlich größere Einschnitt dürfte jedoch sein, dass die ganzen Ausnahmetatbestände im Steuerrecht wegfallen, also tatsächlich die ganze Summe versteuert wird. Um das korrekt gegenüberstellen zu können, müsste man nun den Steuerbescheid des Herrn Ackermann kennen, und davor steht das Steuergeheimnis.
Kurz: Dieses Konzept ist eine Entlastung des Mittelstandes, insbesondere der Familien. Es finanziert sich maßgeblich durch die Abschaffung des Ausnahmetatbestände im Steuerrecht. Das trifft vor allem die Besserverdienenden, die bislang die Gestaltungsspielräume massiv ausgenutzt haben. Wer als Besserverdiener bislang schon “brav” seine Steuern bezahlt hat, der wird nur sehr geringfügig mehr belastet.
In Deinem Modell hast Du bei der ersten Rechner den Gehaltsrechner benutzt (also alle Sozialabgaben miteingerechnet), bei Deinem BGE-Modell hingegen hast Du keinerlei Sozialabgaben miteingerechnet.
Eine Familie mit 2 Kindern zahlt an reiner Lohnsteuer 6.162,00 Euro + 338,91 Euro für den Soli. Damit beträgt der Lohn nach Steuern: 43.499,09 Euro und keine 33.699,06 Euro, das ist nämlich die Summe nach _allen_ Abzügen, die Du bei Deinem Modell geflissentlich übersiehst!
Hinzu kommt, dass Dein Modell auch nicht sonstige Bezüge und Aufschläge (13.Monatsgehalt u.ä) sowie den Lohnsteuerjahresausgleich berücksichtigt.
Dass man Dinge versucht schön zu rechnen, kennen wir ja aus der etablierten Politik, aber dass jetzt schon bei den Piraten mit derart manipulierten Zahlen rechnet…. das macht meine Hoffnungen auf eine neue, ehrliche Politik mit einem Schlag zunichte.
Unser Programmansatz sieht – zurecht – vor, dass auch derjenige, der ausschließlich vom BGE leben möchte ein Anrecht auf kulturelle Teilhabe hat. Dazu gehört für mich auch ein Rechner, ein Internetanschluss, ein Fernseher und die Möglichkeit ins Kino zu gehen. Dager erfüllt dieses Rechenexempel in meinen Augen nicht diejenigen Forderungen, die wir in unserem Programm stellen. Da muss auf jeden Fall noch nachgebessert werden.
Das mit der ´kulturellen Teilhabe´ ist ja an sich schon ein extrem schwammiger Begriff und dürfte noch so manchen Diskussionsstoff liefern.
Die Frage was jemand zum ´überleben´ braucht, ist noch recht objektiv zu beantworten, aber was bedeutet wirklich ´kulturelle Teilhabe´.
Gehört Kino wirklich mit dazu? Braucht man wirklich einen Fernseher, wenn man einen Rechner mit Internetanschluß hat?
Für manch einen bedeutet kulturelle Teilhabe vielleicht: Mindestens zweimal im Jahr für 2 Wochen in Urlaub fliegen und jedes Jahr genug Geld für einen aktuellen High-End-Rechner.
Ich kenne Menschen die kommen nur mit ihrem Rechner und der Onlinewelt aus, andere fühlen sich wie gesellschaftlicher Bodensatz, wenn sie nicht mindestens einmal pro Woche im Restaurant essen gehen können.
Wie bei der Sicherung eines ´menschenwürdigen Lebens´ kann ein vernunftbewußtes BGE-Konzept im ersten Schritt auch hier nur einen gewissen Grundbedarf zusichern (oder sagen wir mal ermöglichen, denn wieviel der einzelne von seinem BGE für Essen, Wohnen, Kleidung oder kulturelle Teilhabe ausgiebt, das ist ja jedem selber überlassen).
Da schon vieles gesagt wurde mache ich es kurz und unterstreiche das für mich wichtigste:
Sollte das BGE an einer Flat-Tax gekoppelt werden, werde ich gegen dieses Stimmen – obwohl ich eigentlich eine Befürworterin bin. Aber ich bin nicht bereit, eine solche soziale Schieflage in Kauf zu nehmen.
Wir können uns gerne darauf einigen, dass sämtliche steuerliche Abschreibungsmöglichkeiten komplett und ersatzlos gestrichen werden, aber es kann nicht sein, dass niedrige Einkommen genauso besteuert werden, wie hohe Einkommen.
Die Abschaffung der progressiven Stufung der Einkommenssteuer wäre ein gewaltiger Rückschritt. Jetzt wäre es problemlos möglich den Spitzensteuersatz auf 90% hochzuschrauben, wie in der Blütezeit der Vereinigten Staaten der Fall. Bei einer Flat gibt es diese differenzierten gestuften Stellschrauben nicht mehr, denn 90% Spitzensteuersatz ist dann auch gleichzeitig 90% Eingangssteuersatz, so weit kann ich das Grundeinkommen gar nicht hochschrauben, dass es diese Stellschrauben ersetzt, da es ja in eurem Modell auch noch an alle ausgezahlt wird.
Eine Berechnung der Einkommenssteuer muss in Zeiten des Internets und automatischer Rechner auch nicht auf einen Bierdeckel passen, das ist eines der denkbar unwichtigsten Zielkriterien. Eine Erhöhung der Mehrwertsteuer topt es dann endgültig, ein einheitlicher Steuersatz erscheint sinnvoll, da die bisherige Einteilung von absoluter Willkür geprägt ist, aber dann bitte am unteren Satz orientieren, nicht am oberen Satz + x. Diese Steuererhöhung trifft auch jeden ohne Einkommen, was bei einer Einkommenssteuererhöhung nicht (zwangsläufig) der Fall ist.
Viele Grüße
LordSnow
Nun ja, die Steuererklärungen passen deswegen nicht auf einen Bierdeckel, weil es tausende von Absatz- und Abschreibungsmöglichkeiten gibt, Angefangen bei der Pendlerpauschale über das heimische Arbeitszimmer bis hin zum Kindermädchen. Fallen diese Dinge weg (eigentlich ist es gar nicht einzusehen, warum das die Allgemeinheit tragen soll), wird die Steuererklärung auch bei unterschiedlichen Besteuerungen der Einkommensklassen denkbar einfach. Selbst wenn man die Einkommensgruppen weiter ausdifferenzieren würde (wofür vieles spricht – gerade auch bei den höheren Einkommen), würde das Steuerrecht einfacher bleiben als es im Moment der Fall ist.
Außerdem würde ich für eine Staffelung der Mehrwertsteuer plädieren.
Einfache Grundnahrungsmittel (also Obst, Gemüse, Kartoffeln, Reis, Mehl – alles was unbehandelt ist), sollte auch weiterhin mit dem niedrigeren Steuersatz besteuert werden.
Alle verarbeiteten Nahrungsmittel (Fertigpizza, Hamburger, Käse aber auch Nudeln oder Brot), Kleidung, Dinge des täglichen Bedarfs sollten mit den 20% besteuert werden.
Lusxusartikel wie Autos, Fernseher, Boote etc. pp, können mit 45% versteuert werden. Diese sog. Luxussteuer gibt es bereits in vielen Ländern. Da gerade höhere Einkommen solche Artikel konsumieren, zahlen sie eben halt entsprechend mehr für das BGE. Das halte ich schon für wesentlich gerechter – starke Schultern zahlen mehr als schwache. Dieses Solidaritätsprinzip hat die Bonner Republik, die durch die soz. Marktwirtschaft groß und stark wurde, geprägt.
Das wäre ich auch bereit zu zahlen.
Eigentlich könnten diese Annahmen (wenn man sie entsprechend ausarbeitet) als Gegenmodell dienen – um mal einen konstruktiven Beitrag zu leisten.
1.) Zum Satz “Lusxusartikel wie Autos, Fernseher, Boote etc. pp, können mit 45% versteuert werden. Diese sog. Luxussteuer gibt es bereits in vielen Ländern.”
Nehmen wir als Beispiel einen Fernseher, ganz willkürlich gewählt Samsung UE46D5700RSXZG, kostet derzeit (ich habe eben nachgesehen) sowohl bei amazon.de als auch bei amazon.at 799,- Euro. Nehmen wir mal an, nach einer solchen MWSt-Anpassung in einem gemeinsamen europäischen Binnenmarkt kostet dieses Gerät bei amazon.at immer noch 799,- Euro, und bei amazon.de 973,57 Euro (das ist jetzt linear hochgerechnet, nächster Schwellenpreis wäre 969,- Euro). Lassen wir’s dann noch mal 10,- Euro mehr Versandkosten sein. Wie viele Verbraucher wären wohl bereit, für 160,- Euro Ersparnis einen Tag mehr Lieferzeit in Kauf zu nehmen?
Und ich rede jetzt noch gar nicht mal von Autos oder Booten, wo es dann richtig um Geld geht…
2.) “Eigentlich könnten diese Annahmen (wenn man sie entsprechend ausarbeitet) als Gegenmodell dienen – um mal einen konstruktiven Beitrag zu leisten.” Ja, bitte erstelle ein Gegenmodell. Bitte brücksichtige dabei so Effekte wie Konsumabwanderung – vielleicht kommt ja trotzdem etwas Wünschenswertes dabei heraus.
1.) “aber es kann nicht sein, dass niedrige Einkommen genauso besteuert werden, wie hohe Einkommen.”
Doch, in Kombination mit einem Grundeinkommen kann das sein, weil sich im Endeffekt eine progressive Belastung ergibt. Denselben Effekt könnte man auch mit dem Modell der negativen Einkommenssteuer haben, dort hätte man dann einen progressiven Verlauf, finanziell macht das keinen Unterschied (ok, für die auswendigere Verwaltung hätte dann jeder Bürger etwa 10,- bis 15,- Euro weniger pro Monat in der Tasche.)
Vielleicht sollte man das ja als Optionsmodell anbieten: Man kann für Flat plus BGE optieren, und man kann für negative Einkommenssteuer optieren – letztere verursachen die höheren Verwaltungskosten und bekommen dann entsprechend weniger (bzw. zahlen höhere Steuern), Verursacherprinzip und so, und fairerweise müsste man es den Arbeitgebern dann zugestehen, die dort anfallenden Verwaltungskosten vom Lohn abzuziehen, aber wenn jemand Freude daran hat, viel Papierkram mit dem Finanzamt zu haben, und bereit ist, entsprechend dafür zu zahlen – warum nicht?
2.) Zum Thema “90% Spitzensteuersatz”: Man könnte auch auf Steinplatten den Spruch “bitte versteuern Sie im Ausland” meiseln lassen, und diese Steinplatten den Besserverdienenden auf die Zehen stellen. Aber vermutlich kapieren sie es mit dem Spitzensteuersatz doch deutlich schneller…
Ich verweise auf den Satz “Es kann nicht darauf gewartet werden, bis europaweit die Steuersätze auf die gewünschten Werte hin harmonisiert werden. Die Wettbewerbsfähigkeit des Standortes Deutschland muss bei der Wahl der Steuersätze berücksichtigt werden” in den Prämissen.
Ich denke, wir kommen hier nicht mehr weiter, da alle Argumente ausgetauscht sind. Es ist auch ganz einfach, wird das BGE an eine Flat-Tax gekoppelt, werde ich bei dem entsprechenden Parteitag in der Piratenpartei dagegen stimmen und im Vorfeld mit der Leidenschaft mit der ich für das BGE argumentiert habe, Gegenrede leisten.
Sollte sich wider erwarten die Piratenpartei dazu entschließen, diese vollkommen unsoziale Politik zu beschließen und damit neoliberale FDP- Politik machen (wo liegt die FDP, bei derzeit 3%), muss das Ganze einem Volksentscheid vorgelegt werden – und spätestens dann ist das Thema erledigt.
Damit ist dann allerdings das auch BGE gestorben.
Würde ich ja zur Fraktion der Verschwörungstheoretiker gehören, würde ich glatt behaupten, dass das BGE nur deswegen ans eine Flat-Tax gekoppelt wird, damit das Ganze auch garantiert scheitert.
Ich bin an sich auch Befürworter einer progressiven Besteuerung, könnte mich aber mit diesem Flat-Tax System anfreunden, wenn gleichzeitig andere Maßnahmen ergriffen werden, die wirklich die HochVERMÖGENDEN zur Kasse bitten würde. Beispielsweise befürworte ich die Einführung einer Finanztransaktionssteuer, welche geschätzt 17-34 Mrd. Euro einbringen würde.
http://de.wikipedia.org/wiki/Finanztransaktionssteuer#Fiskalische_Wirkungen
Wenn man sich dann noch bei den eher leistungslosen “Einkommen” zu einer milden Vermögenssteuer
http://de.wikipedia.org/wiki/Verm%C3%B6genssteuer#Deutschland
welche ca. 15 Mrd. Euro einbringen würde und evt. zu einer höheren Erbschaftsteuer durchringen könnte, dann wäre nach diesem Modell ein Überschuss von mind. 40 Mrd. € zu erwarten.
Dies dürfte Freiräume für Progressionsstufen lassen (z.B. von 35-55% Abgabenlast). Hier würde ich dann aber auf Einfachheit achten. Ein Hinzuverdienst bis Summe xyz (z.B. 1000 €) wird mit 25% Steuer + 10% Sozialversicherung berechnet. Von 1001 – 2000 € mit 35% Steuer + 10% Sozialversicherung und von 2001-unendlich mit 45% Steuer + 10 Sozialversicherung.
Eine Beispielrechnung: Verdienst 2500 Euro
Die ersten 1000 Euro werden mit 35% besteuert (25% Tax + 10% SV) = 350 €
Die 1001 -2000 € werden mit 45% besteuert (35% Tax + 10% SV) = 450 €
Die letzten 500 € werden mit 55% besteuert (45% Tax + 10% SV) = 275 €
Gesamtabgabenlast = 350 +450 +275 = 1075
Also die 1075 von den 2500 abziehen (2500 – 1075) = 1425 €
Hierzu das BGE hinzurechnen 1425 + 438,70 = 1863,70 €
Und dazu dann evt. Wohngeld, hier ist mir das System noch nicht ganz klar.
Nach dem hier vorgestellten System hätte jemand, der 2500 € verdient:
2500 x 0,45 = 1125 | 2500 – 1125 = 1375 1375 + 438,70 = 1813,70 €
Und hier dann auch evt. Wohngeld hinzu. So groß ist der Unterschied mit genau 50 € mehr monatlich gegenüber dem Progressionsmodell jetzt nicht.
Man könnte die Progression natürlich noch schärfer ausgestalten,z.B.
bis 1000 € werden mit 20% Tax + 10% SV belastet
von 1001 – 2000 € wird mit 30% Tax + 10% SV belastet
von 2001 – 3000 € wird mit 40% Tax + 10% SV belastet
von 3001 – 6001 € wird mit 45% Tax + 10% SV belastet
von 6001 – unendlich wird mit 50% Tax + 10% SV belastet
Beispiel 2500 Verdienst
erste 1000 € 30% Abzug = 300
zweite 1000 € 40% Abzug = 400
letzte 500 € 50% Abzug = 250
300 +400+250 = 950 € Abgaben
2500 – 950 = 1550 +438,70 = 1988,70 € (+ evt. Wohngeld)
Wie man sieht führt eine solche Progression bei Einkommen, die ungefähr im Medianbereich liegen (hab jetzt nur eine Quelle für Österreich gefunden, dürfte sich aber nicht gravierend von Deutschland unterscheiden)
http://www1.arbeiterkammer.at/taschenbuch/tbi2011/medianeinkommen_nach_bundeslaendern.html
schon zu Mindereinnahmen. Wäre gut, wenn man das mal durchrechnen könnte, vor allem wenn man den Mindereinnahmen durch die Progression die Mehreinnahmen durch Finanztransaktionssteuer, etc.. entgegenstellt.
“Wäre gut, wenn man das mal durchrechnen könnte, vor allem wenn man den Mindereinnahmen durch die Progression die Mehreinnahmen durch Finanztransaktionssteuer, etc.. entgegenstellt.”
1.) Du darfst gerne rechnen…
2.) Um Dich schon mal auf das Ergebnis einzustimmen: Die Flat Tax in diesem Modell hat 800 Mrd Euro zu bringen. Wie groß dürfen die Löcher da werden, um sie mit optimistisch angesetzten 34 Mrd Euro Finanztransaktionssteuern wieder stopfen zu können?
3.) Die hoch Vermögenden bittet man nicht mit einer Finanztransaktionssteuer zur Kasse, sondern mit dem Schließen von sog. Steuerschlupflöchern. Und gerade dort ist eine Flat Tax extrem wichtig:
Habe ich eine Flat Tax, kann ich die Steuern bereits an der Quelle (z.B. bei Zinseinkünften direkt bei der Bank) vollständig abführen, da ich den Steuersatz des Betreffenden schon kenne (ohne ihn selbst kennen zu müssen – die Bank könnte auch völlig anonym abführen).
Habe ich Progression, dann muss ich jeden einzelnen veranlagen und darauf vertrauen, dass er alle seine Einkünfte brav in der Steuererklärung angibt.
Zum Vorwurf, dieses Modell würde den Mittelstand schröpfen, verweise ich mal auf http://sozialpiraten.piratenpartei.de/2011/12/11/das-sozialstaat-3-0-modell-und-der-mittelstand/
Bin von dieser Textflut beeindruckt. Hab jetzt drei Stunden gebraucht um mich durchzuarbeiten – die Zahlenbeispiele sind sehr beeindruckend. Die Reformreichweite des Modells klingt realistisch, aber nicht emanzipatorisch. Es wäre ein Anfang, sogar gut gedacht, aber eben nicht weit genug. Ihr hebelt Euch selbst aus, wie man an der ganzen Diskussion gut sehen konnte.
Eine grundsätzliche Frage:
Seid ihr nicht etwas pessimistisch was die Summe angeht? In einem Land mit 8 Bio Euro Privatvermögen muss doch mehr möglich sein. Es gibt einen 350 Mrd Euro Schwarzmarkt und jährlich werden über 100 Mrd Euro Steuern hinterzogen. Das Sozialbudget greift auf über 750 Mrd Euro pro Jahr zurück. Was ist mit den derzeitigen Wohlstandsverlusten? Beamtenheere, Bürokratie, zweiter, dritter und vierter Arbeitsmarkt, das Heer von Lobbyisten und Steuerberatern.
Warum wollt ihr eigentlich unbedingt ein Modell ausarbeiten? Die Demokraten von 1789 und 1848 haben doch auch nicht mit der Verfassung angefangen.
1.) “nicht weit genug”. Dies hier ist explizit ein Modell für die schnelle Umstellung. Sobald umgestellt ist, kann man dann in die erwünschte Richtung weiterentwickeln. Oder so formuliert: Das ist Sozialstaat 3.0. Irgendwann kommt 3.1, 3.2… 4.0…
2.) “Sozialbudget 750 Mrd”, primär Rente und Krankenversicherung. Höheres BGE, und die Leute sollen ihre Klinikrechnung selbst zahlen? Oder Sozialhilfe streichen, und das Pflegeheim stellt die Leute am 8. jeden Monats auf die Straße?
3.) Verwaltungskosten sind primär Personalkosten, und die sind im öffentlichen Dienst nicht ganz so schnell rückführbar. Von daher wäre es unseriös, da jetzt schon Verwaltungseinsparungen anzusetzen. In dem Maße, in dem da Spielräume entstehen, kann man dann auch das Grundeinkommen erhöhen.
Hi,
es ist wirklich schön mal ein durch gerechnetes Modell zum BGE zu sehen.
Leider ist mir da mind. 1 formaler Fehler aufgefallen. Erstens die Berechnungsgrundlage ist (wahscheinlich) der Steuerfreibetrag aber nicht das steuerliche Existenzminimum, das lag 2009 bei 985 pro Monat. Das sächliche Exististenzminimum, ohne Wohnkosten, liegt lt. Existenzminimumsbericht 2006 bei 345€. Da ihr sowieso in eurem Modell noch ein Extrawohngeld ausschütten wollt, halte ich diesen Betrag als Ausgangspunkt für besser geeignet wie den Prozentsatz von mehr oder weniger willkürlich gewähltem Steuersatz.
Einige Kritikpunkte an der Berechnung hab ich ebenfalls.
Nach eurem Modell wird die Hauptfinanzierungslast von den Haushalten getragen, wo es mehr Verdiener als Nichtverdiener gibt und das schon ab einem sehr geringem Einkommen.
Bei einem Einkommen von 1000€ Brutto (in Worten Eintausend), zahlt man bisher 1,33€ Steuern. Nach eurem Modell aber 450€ und bekommt nur 438€ zurück, das heißt ab so einem niedrigen Durchschnittseinkommen pro Person im Haushalt hat man da eine Mehrbelastung.
Der Grund hierfür ist die effektive Absenkung des Steuerfreibetrages um 30% (100% Senkung und 70% Auszahlung als BGE). Damit werden die Geringverdiener massiv belastet, da bei ihnen der Steuerfreibetrag zum Gesamteinkommen relativ hoch ist.
Auch sehe ich ein Problem mit der Finanzierung durch die Anhebung der Gewerbesteuer. Die Gewerbesteuer ist eine Kommunalsteuer und steht fast ausschließlich der Kommune zu. Der Bundesanteil dieser Steuer betrug 2009 1,2 Mrd der 35 Mrd Euro (lt. Unterrichtung der Bundesregierung zum Haushaltsplan)
Der Gewerbesteuersatz beträgt 3,5% und wird mit einem Gemeindeabhängigen Hebesatz zwischen 200% und 490% multipliziert, d.h. der maximale Gewerbesteuersatz beträgt aktuell 17,15%. Eine Verdreifachung der Gewerbesteuer werden nicht viele Unternehmen klaglos mitmachen. Ich rechne da mit Entlassungen, flächendeckenden Preissteigerungen, was unsere internationale Wettbewerbsfähigkeit beeinträchtigt sowie mit großen Abwanderungsbewegungen der Unternehmen. Das über diesen Weg genügend Steuermittel zusammen kommen, um einen signifikanten Beitrag zu Finanzierung zu leisten bezweifle ich unter diesem Gesichtspunkt.
Gibt es eure Berechnungen auch in einer Tabelle zum rumspielen?
1.) Steuerliches Existenzminimum und Steuerfreibetrag sind dasselbe. Das Existenzminimum darf laut einem Urteil BVErfG nicht besteuert werden.
Die 985,- Euro sind augenscheinlich der Pfändungsfreibetrag, das ist etwas anderes.
2.) Was man als “Grundlage” nimmt, ist relativ egal, entscheidend ist, was für den Einzelnen dabei heraus kommt. Zu berücksichtigen ist auch, dass das Wohngeld nur bei Bedürftigkeit gezahlt werden soll.
3.) Der Vergleich der Steuerbelastung führt bei diesem System zu unsinnigen Ergebnissen, es sind stets Netto-Einkommen nach Steuern und Abgaben zu vergleichen.
Bei einem Einkommen von 1000,- Euro hast Du derzeit netto 789,92 €. Mit diesem Modell hättest Du 450,- netto plus 438,70 BGE, also zusammen 888,70, also mehr. (Und wer’s beantragt, bekommt bei 1000,- Euro derzeit noch aufstockendes ALG2 und nach diesem Modell noch Wohngeld)
Wir steigen bei diesem Modell von der Krankenversicherung auf ein steuerfinanziertes Gesundheitssystem um, das senkt die Sozialversicherungsbeiträge und hebt die Steuern. Von daher sieht das immer ungünstig aus, wenn man nur die Steuern vergleicht. Unbedingt immer netto-Einkommen vergleichen.
1.) Zur Gewerbesteuer: Unternehmen zahlen derzeit ja nicht nur Gewerbesteuer, sondern auch Körperschafts- oder Einkommenssteuer (je nach Rechtsform). Selbst wenn die keinen einzigen Mitarbeiter beschäftigen, steigt die steuerliche Belastung nur von etwa 40% (25 % Körperschaftssteuer plus 15 % Gewerbesteuer) auf 45%.
Bei Unternehmen, die Mitarbeiter beschäftigen, sinken durch den Wegfall der Arbeitgeberanteile Krankenkasse die Kosten, entsprechend steigen die Gewinne. Die Unternehmer zahlen dann zwar mehr Steuern, aber von einem höheren Gewinn.
Gerade bei personalintensiven Branchen könnte der Wegfall der Arbeitgeberbeiträge dazu führen, dass ein Unternehmen überhaupt erst Gewinn macht und nicht Verlust – da zahlt der Unternehmen dann sicher gerne einen leicht höheren Steuersatz.
Die Körperschaftssteuer beträgt 15%.
Es findet also eine Erhöhung von 30% auf 45% statt.
5.) “Gibt es eure Berechnungen auch in einer Tabelle zum rumspielen?”
http://computerdemokratie.de/michael/BGE-Modell_1_3.ods
Als Open-Office-Calcsheet ohne Erläuterungen und Nutzung auf eigene Gefahr.
Bitte berücksichtigen, dass dort etliche Zusammenhänge linear hinterlegt sind, die sich in der Wirklichkeit nicht linear verhalten. Wenn ich z.B. die Flat Tax von 45% auf 90% verdopple, dann rechnet das Calc-Sheet mit doppelt so hohen Steuereinnahmen – in der Realität hat man jedoch weniger als vorher.
“Zum Thema “90% Spitzensteuersatz”: Man könnte auch auf Steinplatten den Spruch “bitte versteuern Sie im Ausland” meiseln lassen”
Solche Gehälter wie in Deutschland gibt es aber in so gut wie keinem Ausland, und da wo es die gibt sind die entsprechenden Stellen besetzt und extrem begehrt. Der Spitzensteuersatz greift derzeit erst ab einem Einkommen von 250.000€ (in vielen anderen Ländern schon weit eher), bzw. für alles was darüber liegt, derzeit in Deutschland 45%, dann hört die Progression auf. Ich bezweifle dass irgendjemand bei 90% ab dem 1Mio und ersten Euro dann nach Polen auswandert und dort eine Arbeit anfängt, wo er viell. 20T Euro im Monat bekommt, aber ich hätte auch nix dagegen, dann mach ich halt den Job mit dem etwas geschröpfteren Millionengehalt.
Wegen den Luxussteuern: Wenn du den Fernsehr im Ausland kaufst musst du die Umsatzsteuerdifferenz beim Zoll entrichten, sparst also nix. Trotzdem bin ich auch kein Fan von hohen Umsatzsteuern, weshalb ich auch eure Erhöhung auf einheitlich 20% nicht gut finde.
Was ich noch vergessen habe, ich finde es nicht sinnvoll das BGE für Säuglinge und Kinder in gleicher Höhe anzusetzen, wie für einen Erwachsenen, hier fände ich eine Stufung schon fast notwendig.
Ich bin im übrigen auch gegen negative Einkommenssteuer, da dies auch so eine Mitnahmementalität erzeugt. Ich finde das Grundeinkommen sollte schon noch als Sozialleistung erkennbar sein und beantragt werden müssen, hatte da mal ein Formular für gebastelt: http://wiki.piratenpartei.de/wiki/images/5/57/BGE_Antragsformular.pdf
1.) Millionengehälter sind so selten in Deutschland, dass ihre Besteuerung fiskalisch betrachtet unerheblich sein dürfte – wir reden hier nicht von Arbeitnehmern, sondern von Unternehmen. Wenn die gehen, dann werden keine Arbeitsplätze für Dich frei, sondern dann nehmen die Arbeitsplätze mit.
Wenn (vor der Krise) sich schon die Deutsche Bank ernsthaft überlegt, ob sie nicht lieber ihren Sitz nach London verlegen soll, was glaubst Du, wie lange der Denkprozess dauern würde, wenn Du denen mit einem Steuersatz von 90% kommst?
2.) Einfuhrumsatzsteuer bei Importen aus sogenannten Drittländern ja. Wir haben aber einen gemeinsamen europäischen Binnenmarkt, den sowohl Deutschland als auch Österreich (also auch viele weitere Staaten) angehören.
3.) Zum BGE für Säuglinge und Kinder: Sollen die mehr oder weniger bekommen? Und mit welcher Begründung?
4.) Zu Deinem Formular: Die Fordernden bekommen mehr als die Bescheidenen, die Unehrlichen mehr als die Ehrlichen. Sage wir mal so: Mich hast Du damit noch nicht überzeugt…
Zunächst mal die harten Fakten:
1) Der Spitzensteuersatz wird bereits bei ~52000€ fällig
2) Ab den genannten 250000€ kommt dann noch die sog. “Reichensteuer” oben drauf
3) Zusätzlich zur normalen Einkommensteuer ist noch der Solidaritätszuschlag zu entrichten
Es gibt nun durchaus Menschen, mit sehr hohen Einkommen, nur ist es da so, dass die sich in Teilen bereits im Ausland aufhalten (s. unsere vielgerühmten F1-Fahrer) und / oder häufig beruflich bezüglich des Wohnorts flexibel sind. Bei Vorständen von Unternehmen spielt es beispielsweise keine Rolle, ob sie von Hamburg, von Paris oder von London aus zur Firmenzentrale oder ihren Terminen fliegen. Bei einem Steuersatz von 90% – den ich im übrigen auf als nicht Betroffener für eine absolute Frechheit hielte – würden sicher alle Optionen ausgeschöpft werden, dieser Geschichte durch Flucht ins EU-Ausland zu umgehen.
1.) Weißt du wie das derzeitige progressiv gestufte Steuermodell funktioniert und wo die Grenzen liegen? Hast du dich mal mit den Steuersätzen anderer Länder und den historischen Entwicklungen befasst sowohl in Europa als auch in Ländern wie eben den USA, wo keineswegs alle Spitzenverdiener oder gar Firmen abgewandert sind als die Spitzensteuersätze entsprechend hoch waren?
Mit dem Abwanderungsargument müssten im Übrigen alle Spitzenverdiener und Firmen bereits auf den Cayman Islands produzieren, komischerweise war Deutschland aber sehr lange Zeit Exportweltmeister, und das als die Steuersätze noch höher waren als jetzt. Infrastruktur, effektive Nachfrage, Local for Local sind in diesem Zusammenhang entscheidende Stichworte.
Wegen der Deutschen Bank, die wandern nach deiner Logik dann auch ab, wenn auf einmal alle den derzeitigen Spitzensteuersatz zahlen müssen, wie in deinem Flattax-Modell, wo auf einmal alle 45% zahlen müssten und das auf’s gesamte Einkommen ohne jegliche Stufung, das ist eine massive Steuererhöhung, insbesondere für Gering- und Mittelverdiener, von daher argumentierst du gerade gegen dich selbst.
2.) Im Endeffekt sollte eh jedem klar sein, dass egal welches BGE-Modell, das ganze nur europaweit funktioniert, wenn wir die EU nicht auflösen wollen. Und gegenüber allen anderen Staaten haben wir eben entsprechende Zollbestimmungen.
3.) Je nachdem wie der Bedarf ist, das sollen entsprechende Experten beurteilen. Wenn man was zum Rechnen braucht kann man sich ja erstmal am derzeitigen Kinder- und Elterngeld orientieren.
4.) Ich setze auf einen mündigen überwiegend ehrlichen und ausreichend intelligenten Bürger. Genauso wie wir es bei der Freigabe von Filesharing tun. Denn da hast du mit einem anderen Menschenbild das selbe Problem, dann musst du auch argumentieren, dass keiner mehr Geld für Kultur ausgibt bzw. du es entsprechend ungerecht findest, wenn ein Millionär sich alles kostenlos downloadet, während ein Geringverdiener einen Großteil des Einkommens in den Kulturgütermarkt stecken, obwohl der ja auch alles kostenlos saugen könnte.
Ich finde generell BGE eher ungünstig wenn es an alle ausgezahlt wird, dann kommt man einfach um exorbitante Steuerquoten für jeden Arbeitenden, wie eben auch in deinem Modell, kaum herum. Außerdem suggeriert das dann wirklich, es müsse kein Mensch mehr arbeiten gehen, weil nicht mehr klar kommuniziert wird, dass es Sozialleistungen sind, die andere erarbeiten müssen und nicht irgendetwas das für alle einfach so vom Himmel fällt.
Eine grundsätzliche Kritik: Ihr lehnt meines Erachtens alle Einwände rundheraus ab. Meint ihr, ihr seid die richtigen Ansprechpartner für diese Modelldiskussion oder sollte die Diskussion nicht vielleicht an anderer Stelle unter anderer “Vermittlung” stattinden? Aber nehmt das nicht persönlich
ich schätze eure Mühe.
Wie viele Vorteile für eine bestimmte Steuerart müsste ich hier aufzählen, damit ihr sie ernsthaft in Erwägung zieht?
Dann noch eine Frage: mit welchen Zahlen haben die Weltwirtschaftsinstitute gerechnet? Ich kann mich nirgends an einen so niedrigen Wert (plus Wohngeld) erinnern.
Für mich ist die Progression der interessanteste Aspekt, aber da ich für ein Grundeinkommen bin, um endlich diese unsäglichen Einkommenssteuern abzuschaffen, zählt auch dieser Punkt nicht. Außerdem bezweifle ich, dass dieser gewiefte Mechanismus wirklich allen Menschen verständlich gemacht werden kann. Das gelingt nichtmal hier im Forum.
Einfacher ist zu erklären: Du nimmst, also zahlst Du Steuern. Du hältst anderen etwas vor, also zahlst Du Steuern. Du verdienst ohne zu arbeiten, also zahlst Du Steuern.
Du leistest etwas für andere in einer Dienstleistungsgesellschaft und deshalb zahlst Du Steuern? Nicht wirklich nachvollziehbar, oder doch?
Wir lehnen nichts ab. Wir können aber auch nicht zaubern
Also schon die Kritik hier Posten und sie wird einfließen.
1) Indem wir selbst noch mal schauen, ob aus unserer Sicht was gepatcht werden sollte
2) Indem wir unseren Ansatz noch besser präsentieren und erläutern.
Ich z.b. sitze gerade an einem Text: »Von FlatTax und sozialer Gerechtigkeit…«
Aber ihr müsst auch Geduld haben
Herzlichst
Simon
Gute Antwort – keiner erwartet von Euch, dass Ihr zaubert. Ihr seit schließlich nicht die Bundesbeauftragten zur Einführung eines BGE, sondern die Vorschlagssammler. Dann hoffe ich mal wieder
Nochmal die andere Frage: Wieviele gute Gründe für eine Steuerart muss man hier aufzählen, damit ihr anfangt, sie ernsthaft in eure Debatten einfließen zu lassen. Verbunden mit der Frage nach der Begründetheit von Steuerarten. Wir könnten schließlich auch anfangen, über Gardinensteuer zu reden. Die gab es ja auch mal^^
Und die andere Frage: welche Rechnungen von Weltwirtschaftsinstituten habt ihr vorliegen?
Soweit erstmal
Grüßle
Wenn Wohnkosten nur nach Bedürftigkeitsprüfung erstattet werden, ist es nicht bedingungslos. Das tatsächliche BGE hier wäre also nur 438,70 Euro, und das sichert nicht einmal die Existenz, von Teilhabe gar nicht zu reden. Damit wird dem ReSET-Beschluss nicht Genüge getan.
Das ist völlig richtig. Wir haben uns allerdings für die Herangehensweise entschieden stets eine solide Gegenfinanzierung zu haben.
Das soziokulturelle Existenzminimum lag 2008 für einen Erwachsenen bei etwa 600€ für Kinder bei etwa 300€. Wie du siehst, liegt unser Arbeitsstand damit noch darunter, was Erwachsene angeht, was Kinder angeht, sogar darüber. Man könnte jetzt 1. darüber Nachdenken, ob Kinder ein anderes BGE bekommen sollten und 2. wie man den fehlenden Finanzierungsbedarf bis zu 600€ noch abdeckt.
All das wird die weitere Arbeit ergeben.
Beste Grüße
Simon
Tja, vielleicht durch Pauschalierung der Wohnkosten, also höheres BGE und dafür keine separate Wohnkostenerstattung außer in einzelnen Härtefällen. Damit spart man insgesamt Geld, denn man muss nicht für Millionen Menschen die Miethöhe bürokratisch feststellen.
Davon abgesehen ist jede Idee, ein BGE im Vorhinein “durchzurechnen” oder “gegenzufinanzieren” erstmal Zinnober. Ihr geht hier einfach davon aus, dass sich Anreizeffekte neutralisieren und das Arbeitsvolumen etwa gleich bleibt, das ist aber keineswegs “solide”. Ich verstehe auch nicht die Prämisse, Übergangszeiträume auszuschließen. Um herauszufinden, welche Höhe finanzierbar ist, sollte man das BGE eben gerade so einführen, dass man niedrig anfängt und dann schrittweise erhöht (und dabei das bestehende Sozialsystem noch jeweils soweit beibehält, dass niemand schlechter dasteht), bis man sieht, dass die Grenzen der Finanzierbarkeit erreicht sind. Wenn die Höhe dann immer noch nicht irgendein gewünschtes Niveau erreicht hat, dann kann man trotzdem nicht mehr wollen, und es ist allemal besser als heute.
BGE zusätzlich zum jetztigen Sozialsystem bläht doch alles nur noch weiter auf, der Vorteil soll ja gerade auch darin bestehen, das System zu verschlanken.
Aber ein erster Schritt, wenn man schrittweise vorgehen möchte, wäre es bspw. das BAföG abzuschaffen und dafür den Studenten einen Anspruch auf AlG2 zu geben.
Das BGE selbst hat ja keinen großen Verwaltungsaufwand, es wird also nicht schlimmer als es ist, und so wie das BGE steigt, gibt es für das Sozialsystem immer weniger zu tun. Die Bedingungslosigkeit wächst sozusagen in das bestehende System hinein.
1.) “Pauschalisierung von Wohnkosten”: Es ist ohnehin so, dass in diesem Modell die Wohnkosten pauschalisiert werden, der Betreffende bekommt bei Bedürftigkeit einen Betrag, der einem angemessenen Wohnraum zu ortsüblicher Miete entspricht.
Wenn wir die für das Wohngeld eingeplanten Mittel einfach auf’s BGE aufschlagen, dann liegt das BGE etwa 30 Euro im Monat höher, für Personen ohne weiteres Einkommen wird’s dann wirklich eng.
Die Sache mit dem Wohngeld machen wir ja nichts deswegen, weil wir sie toll finden, sondern weil die Option “kein Wohngeld, und 100% steuerliches Existenzminimum auszahlen” zu einer Deckungslücke von 150 Mrd Euro führt (und trotzdem müsste der Single in München dann von 652,83 Euro BGE auch noch seine Miete zahlen…)
2.) Solidität: Solange man mit den Zahlen nahe am status quo bleibt, kann man unterstellen, dass nicht plötzlich alles anders wird.
3.) Übergangszeiträume: Für eine schrittweise Einführung müsste man für jedem Schritt die Steuer- und Sozialsysteme anpassen. Kann man tut, macht die Sache aber noch komplizierter, als sie derzeit schon ist.
1. “Ortsüblich” is eben nicht pauschaliert. Es muss kein Recht darauf geben, an einem überdurchschnittlich teuren Ort allein vom BGE leben zu können.
Was die Finanzierung betrifft, wäre es völlig neutral. Wie Götz Werner sagen würde: es ist schon finanziert, denn die Leute wohnen ja heute auch. Die Steuern würden eben entsprechend höher, aber dafür bekäme man ein höheres BGE. Und der Lohnabstand ändert sich dadurch auch nicht, denn wenn man ohne Arbeitseinkommen extra Wohngeld bekommt, reduziert sich ja auch schon der reale Wert des Arbeitseinkommens.
2. Wenn man nahe am Status Quo bleibt, hat man auch nicht viel erreicht. Das Modell macht aber den Eindruck, es sei schon das Endziel und nicht ein Ausgangspunkt. Im übrigen kann auch schon 438 Euro + Wohngeld zu einer signifikanten Reduktion des Arbeitsvolumens führen, womit eure Berechnung Makulatur wäre. Es könnte theoretisch sogar sein, dass schon dieses Niveau überhaupt nicht finanzierbar ist. Es kann auch deutlich mehr möglich sein, aber man kann es im Voraus nicht wissen.
3. Das bloße Drehen an Stellschrauben sollte nicht kompliziert sein. Man muss nur einmal das BGE-Auszahlungssystem einführen, danach werden eben nur die Beträge verändert (BGE erhöht, bestehende Sozialleistungen abgesenkt, Steuern erhöht), wie es heute auch schon ständig geschieht.
Mir fehlen die ganzen Quellen, woher ihr welche Zahlen bezieht. Auch konkrete Rechnungen (also wirklich Rechnungen, Rechenwege) fehlen mir.
http://computerdemokratie.de/michael/BGE-Modell_1_3.ods
Die Quellen sind auf der Seite “Größen” angegeben, die Rechnungen anhand der hinterlegten Formeln nachvollziehbar.
Bitte beachten, dass dieses CalcSheet auch dort linear rechnet, wo die Realität sich nicht linear Verhält. Wenn ich z.B. die Flat Tax von 45% auf 90% verdopple, dann habe ich nicht doppelt so viele Steuereinnahmen, sondern weniger als vorher.
“Bitte beachten, dass dieses CalcSheet auch dort linear rechnet, wo die Realität sich nicht linear Verhält. Wenn ich z.B. die Flat Tax von 45% auf 90% verdopple, dann habe ich nicht doppelt so viele Steuereinnahmen, sondern weniger als vorher.”
Das ist eben tatsächlich ein massives Problem der Flat-Tax. Man kann daran eigtl. überhaupt nicht mehr irgendwie drehen. Letztendlich habt ihr doch die 45% gesetzt und nicht geringer, damit die Leute die jetzt bereits 45% Spitzensteuersatz zahlen nicht durch euer Modell auf einmal besser gestellt werden und letztendlich die Gering- und Mittelverdiener das wieder ausgleichen müssten.
Sprich du hast weder Spielraum nach unten (Besserstellung der Spitzenverdiener), aber auch keinen Spielraum nach oben (Belastung der unteren Einkommen, obwohl da auch die 45% für viele Leute mit geringem und mittleren Einkommen eine deutliche Schlechterstellung bedeuten werden, egal ob da noch 400€ und paar zerquetschte BGE daraufkommen.
Ich Frage mich die ganze Zeit warum ihr überhaupt die progressive Stufung weghaben wollt, ich sehe nur (massive) Nachteile und keinen einzigen richtigen Vorteil. Steuern kommt ja von dem Wort “steuern/lenken”, durch Abschaffung der progressiven Stufen nehmt ihr das einzige durchgreifende Instrument dafür. Statt desen dreht ihr dann noch die Mehrwersteuer hoch, die dann tatsächlich dazu führen wird, dass ich mir dann meine Sachen in anderen EU-Staaten bestelle.
OK, mit dem Sheet um einiges Nachvollziehbarer.
Kleiner Tipp: Bastelt doch ein PDF in der Struktur wie die KAB: http://piratenpartei-sh.de/podiumsdiskussion-grundeinkommen-20.html
Das fand ich als Rechenweg etc. extrem verständlich
Was ich nicht kapiere: Warum fällt die Beamtenbesoldung weg? Gibt es keine Lehrer, Polizisten,… mehr? Oder sind das nur die Einsparungen der Zuschläge und Beihilfen?
“Bitte beachten, dass dieses CalcSheet auch dort linear rechnet, wo die Realität sich nicht linear Verhält. Wenn ich z.B. die Flat Tax von 45% auf 90% verdopple, dann habe ich nicht doppelt so viele Steuereinnahmen, sondern weniger als vorher.”
Hä? Warum? Ansonsten schließe ich mich LordSnow an: Warum die Stufen weglassen und Flat Tax?
“Ohne Einkommen: 438,80 + 300,00 = 738,70 €
Ich habe für das Wohngeld 300€ angenommen, das reicht aber gerade mal für ein 30m²-Arbeiterschließfach im Plattenbau tief im Osten der Republik, für einen Single-Haushalt also eigentlich zu niedrig. Insgesamt entspricht das etwa der heutigen H4-Leistung, eher etwas weniger.”
Also ich empfinde diese Rechnung als ein Desaster… insofern die aktuelle Wohngeldberechnung weiter gelten sollte. Denn bei 438,80 BGE gäbe es laut
http://www.wohngeldantrag.de/wog-abfrage.php
bei einer Wohnungsmiete von 405 EUR (für eine Singlewohnung in München eher bescheiden) lediglich 248 EUR Wohngeld. Also zusammengefasst:
BGE + max. Wohngeld München = 438,80 EUR + 248 EUR = 686,80 EUR
Status quo in München:
Hartz IV plus max. Kosten der Unterkunft sowie ebenfalls beantragbaren regulären Nebenkosten für Wasser, Müllabfuhr, Heizen etc. kommen in Summe auf ca. 900 EUR.
Ich empfinde eine Lösung bei der ein erwerbsloser Single in München um gut 200 EUR schlechter gestellt wird als der Status quo als nicht akzeptabel und in höchstem Maße unsozial und gegen die Würde des Menschen.
Denn so wie ich es verstanden habe sollen ja die “Kosten der Unterkunft” die bisher bei Hartz IV und Sozialhilfe statt Wohngeld bezahlt werden wegfallen und nur das Wohngeld weiter bleiben.
Schön mal einen Vorschlag von Leuten zu sehen die zumindest ansatzweise Rechnen können.
Wird nur nichts werden, denn der Fraktion der Sozialromantiker ist das alles viel zu wenig.
Selbst wenn es klappt wird Schwarzarbeit und Schattenwirtschaft das System zum Kippen bringen. Es sei denn man errichtet einen Polizeistaat, was aber nicht Ziel dieser Partei sein sollte
Auch der ein oder andere Sozialromantiker läßt sich durchaus vom Sinn eines solchen Vorgehens überzeugen *g*
Ich denke wir alle fänden es super, wenn es wirklich ein System geben würde, wo jeder 1500€ bekommen würde ohne wenn und aber. Und als laaaangfristiges Ziel sollte man so etwas auch nicht vergessen.
Aber wir brauchen ja nicht nur mathematische Maßnahmen für eine BGE-Umsetzung, sondern auch – und die sind viel schwerwiegender – gesellschaftliche.
Also laßt uns doch erst einmal den ersten Schritt ausarbeiten. Auch wenn der klein ausfällt, wenn wir dafür sorgen das diesem auch ein weiterer folgt, dann sind wir doch auf dem richtigen Weg.
Und zum Polizeistaat:
Das steht außer Frage das keiner dies will, aber da das ReSet Konzept ja auch einen deutlichen Abbau von Verwaltungsarbeit beinhaltet, kann man ja dann etliche Mitarbeitern des öD neue Aufgaben zuweisen, nämlich einer verstärkten Kontrolle das die Spielregeln, welche wir für unsere Gesellschaft aufstellen, auch eingehalten werden.
Zum Thema “wo jeder 1500€ bekommen würde ohne wenn und aber”.
Das ist auf Basis des heutigen Preisniveau nicht möglich. Selbst wenn Du die Steuern auf 100% anhebst (also: jeder gibt ALLES ab, was er verdient) und gleichzeitig das Volkseinkommen unverändert bleibt (also: KEINER bringt sein Geld in die Schweiz, KEINER arbeitet dann im Ausland, KEINER arbeitet weniger, KEIN Unternehmen wird verlegt…), hats Du immer noch eine Deckungslücke, wenn auch nur von wenigen Milliarden.
Wir hatten jedoch in Deutschland mal eine Zeit, in der selbst ein Brot mehrere Millionen gekostet hat – da wären dann auch 1500,- Grundeinkommen kein Problem.
Anmerkung: Unterstellt, dass 1500,- pro Monat ausgezahlt werden sollen. Sollen diese 1500,- Euro einmalig oder jährlich ausgezahlt werden, wäre das keine große Herausforderung. Aber wer 1500,- Euro pro Monat und derzeitiger Kaufkraft entspricht, ist in etwas so seriös wie ein Anlageberater, der risikolose Investments mit 10% Rendite verspricht…
Mal ganz ehrlich – 438,70 EURO? Und dafür habt ihr ein Konzept gemacht? Wenn man vom BGE nicht leben kann, dann ist es kein BGE. Das BGE soll alle Sozialzuwendungen ersetzen – da muß eine Existenzsicherheit gegeben sein, die unerpressbar macht. Und genau das sind nicht 438,70 EURO.
Das Gute an der BGE-Idee ist doch, daß niemand mehr dazu gezwungen werden kann, für einen Sklavenlohn die Drecksarbeit z.B. eines Putzmanns zu machen. Wenn dieser Status der Nicht-Erpressbarkeit erreicht ist, dann wird sich die Wertigkeit der Lohnarbeit den tatsächlichen Bedürfnissen anpassen. Und wir werden sehen, wie wichtig eine Krankenschwester und wie wichtig ein Unternehmensberater ist. Selbstregulierung. Diesmal in Echt.
Und diese Chance geben die Sozialpiraten auf, nur weil die Lobby (Reminder: das sind die, die sich von dem Gewinn, den der Putzmann erwirtschaftet, den Porsche kaufen) jammert, daß das alles doch nicht finanzierbar ist?
Klarmachen zum Ändern – nicht Klarmachen zum Nachplappern, Jungs!
>>Das Gute an der BGE-Idee ist doch, daß niemand mehr dazu gezwungen werden kann, für einen Sklavenlohn die Drecksarbeit z.B. eines Putzmanns zu machen.<<
Ich finde diese Aussage sehr, sehr bezeichnend und sie zeigt radikal auf, warum ein BGE bei dieser Einstellung nicht funktionieren kann:
Putzkräfte werden gebraucht, aber besondere Qualifikationen braucht es dazu nicht. Nehmen wir einmal an, niemand geht mehr für diesen "Dreckslohn" arbeiten. Gut, Dann werden die Löhne eben steigen. Auch gut. Die Bäckerei, die jetzt der Reinigungskraft mehr zahlen muss, wird diese Kosten auf ihre Produkte umlegen. Der Supermarkt, die Fitness-Bude etc. pp. werden dies auch machen. Damit steigen die Lebenshaltungskosten. Damit steigen auch die anderen Löhne und Gehälter. Das BGE wird dann nicht mehr ausreichen und muss auch ansteigen. Damit ist dann alte Status Quo erreicht und was passiert? Genau, niemand möchte mehr zu den "Dreckslöhnen" für Reinigungskräfte arbeiten gehen, was dazu führt….
Und damit sind wir in einer netten Lohnaufwärsspirale, die aber niemanden tatsächlich mehr Einkommen bescheren würde, weil alles was man zusätzlich verdienen würde, die gestiegenen Preise wieder auffressen würden. Die Inflationsrate dürfte damit sehr spannend werden und das BGE am Ende sprengen.
Auch mit einem BGE werden Reinigungskräfte immer am unteren Rand der Gehälter stehen – egal ob es gefällt oder nicht.
@Drachenrose
“Auch mit einem BGE werden Reinigungskräfte immer am unteren Rand der Gehälter stehen – egal ob es gefällt oder nicht.”
Dieser “untere Rand” ist im Kopf. Genau dieses menschenverachtende Denken behindert auch die Einführung eines Bedingungslosen Grundeinkommens.
A l l e tragen zum Geschäftserfolg bei, auch die am Rand in der Gruppe der Unternehmensbeschäftigten stehen. Früher hatte man in den Plantagen der USA Sklaven gehabt. Ist es das?
Der untere Rand ist trotzdem Teil des ganzen Bildes, um in dieser Sprache zu bleiben. Gehört dazu. Ein bGE ist der erste Schritt, dies deutlich zu machen. Später kann man auch über Gewinnbeteiligung sprechen, denn zu diesem haben alle Beschäftigten beigetragen. Es ist unsere Gemeinschaft, unsere Wirtschaft. Deshalb sollten wir die jährliche Wertschöpfung untereinander aufteilen. Und jede und jeder sollte mitreden wie wir das machen.
Wer anders denkt, will kein bGE.
438,70 € ist so nicht richtig, denn wer kein Erwerbs- oder Kapitaleinkommen hat, bekommt dem Konzept Sozialstaat 3.0 nach noch zusätzlich Wohngeld ausgezahlt. Das Wohngeld ist in dem Konzept mit durchschnittlich 250 € pro Person angegeben.
Es handelt sich hierbei um zwei Durchschnitte.
1. Die 250 € sind für die Regionen gedacht, in denen der Mietpreisspiegel dem durchschnittlichen Mietpreisspiegel in Deutschland entspricht. In Regionen, deren Mietpreisspiegel über dem durchschnittlichen Mietpreisspiegel in Deutschland liegt, soll entsprechend mehr Wohngeld ausgezahlt werden und in Regionen wo er darunter liegt entsprechend weniger.
2. Der zweite Durchschnitt ergibt sich daher, dass vorgesehen ist, pro Personen weniger Wohngeld auszuzahlen, je größer der Haushalt ist.
Einmal angenommen,
ein 1-Personenhaushalt ohne weitere Einkommen würde einen Betrag x € an Wohngeld ausgezahlt bekommen
ein 2-Personenhaushalt 1,5 * x €
ein 3-Personenhaushalt 2 * x Euro
ein 4-Personenhaushalt 2,5 * x Euro
u.s.w.
Wenn jetzt der pro Person durchschnittlich ausgezahlte Betrag 250 € betragen soll, läge der Betrag von x € grob überschlagen zwischen 300 € und 350 €.
Somit würde ein Single zu seinen 438,70 € Grundeinkommen noch ca. 325 € Wohngeld zusätzlich erhalten. Dies macht zusammen 763,70 €.
Zwei Personen in einem Haushalt würde zusammen 877,40 € Grundeinkommen erhalten plus 1,5 * 325 €, macht zusammen 1364,90 €.
Drei Personen in einem Haushalt würde zusammen 1316,10 € Grundeinkommen erhalten plus 2 * 325 €, macht zusammen 1966,10 €
Vier Personen in einem Haushalt würde zusammen 17554,80 € Grundeinkommen erhalten plus 2,5 * 325 €, macht zusammen 2567,30 €
u.s.w.
Dieser Teil des Konzepts ist den Umständen geschuldet, dass
1. die Lebenshaltungskosten pro Person sinken, je größer der Haushalt ist,
2. die Lebenshaltungskosten von Region zu Region sehr unterschiedlich sind.
Und der größte Faktor an beiden Umständen die Mietkosten sind.
Wer mehr als 438,70 € Grundeinkommen auszahlen möchte, darf gerne ein Finanzierungskonzept dafür vorlegen, es wird dann geprüft werden. Alles, was ich bislang dazu gesehen habe, war schön gerechnet.
Bevor er allerdings ein solches Konzept erarbeitet, sollte er sich überlegen, ob es gerechter wäre, wenn alle Menschen in allen Regionen die gleiche Summe ausgezahlt bekämen, obwohl ihre Lebenshaltungskosten sehr unterschiedlich sind und somit auch Ihr (reales) Existenzminimum.
Ich fasse mal wesentliche Kritikpunkte zusammen:
* keine Unterscheidung nach jeweiligen Lebenshaltungskosten vor Ort (wie jetzt bei AlG2) -> teilweise finanzielle Schlechterstellung von Sozialleistungsempfängern (in Regionen mit hohem Mietspiegel)
* keine Unterscheidung nach Säugling/ Kind/ Erwachsener -> unverhältnismäßige Umverteilung von Geld zu besonders kinderreichen Familien -> Schlechterstellung von Singles
* Flattax nimmt den wesentlichen Gestaltungsspielraum, da man weder nach unten noch nach oben kann und die 45% dadurch in Stein gemeiselt sind, außerdem stellt sie Gering- und Mittelverdiener schlechter
* Erhöhung der Mehrwertsteuer -> Schlechterstellung von Sozialleistungsempfängern, da sie diese Steuern auch zahlen (Einkommenssteuern nicht) mehr Bestellungen in anderen EU-Staaten, um Steuern zu umgehen -> evtl. geringere Steuereinnahmen als jetzt
* kein Stufenplan zur Umstellung, wie bspw. BAFöG abschaffen und Studenten Anspruch auf AlG2 zugestehen, keine genaue Aussage zum auslaufen lassen von Versicherungsleistungen (AlG1 und gesetzlichen Renten) bzw. deren Besteuerung.
Vielleicht habe ich noch Dinge übersehen, aber es sind ja erstmal genug Punkte, die in einer Version 2.0 eingearbeitet werden könnten.
Ich gehe mal auf diese Kritikpunkte ein:
1.) Zum Thema “keine Unterscheidung nach jeweiligen Lebenshaltungskosten vor Ort”: Für diejenigen, die kein Wohngeld bekommen, werden die regionalen Lebenshaltungskosten tatsächlich nicht berücksichtigt, so wie derzeit das steuerliche Existenzminimum diese auch unberücksichtigt lässt.
Wer bedürftig ist, hat jedoch Anspruch auf Wohngeld, und da verweise ich mal auf die Aussage “soll sich am örtlichen Mietniveau orientieren”.
2.) Zum Thema “keine Unterscheidung nach Säugling/ Kind/ Erwachsener”. Das ist korrekt und explizit so gewollt. An reinen Sachkosten mag ein Kind günstiger sein als ein Erwachsener (wer mal Kinder in den Wachstumsphasen zu finanzieren hatte, wird das erheblich differenzierter sehen…), Kinder benötigen jedoch erhebliche Zuwendung, das vorgeschlagene BGE kann noch nicht mal ansatzweise den dafür nötigen Zeitaufwand vergüten.
Und: Da eine nachwachsende Generation ein unverzichtbarer Bestandteil unseres Rentensystems, die von den Familien dabei erbrachten Leistungen werden derzeit quasi entschädigungslos enteignet. Das ist dringend abzustellen.
3.) Zum Thema “Flattax nimmt den Gestaltungsspielraum”: Das stimmt so nicht. Nimmt man als Untergrenze die effektive Nichtbesteuerung des Existenzminimums, dann kann man runter bis etwa auf die Kombination 250 Euro BGE/Monat und 35% Flat Tax, bei entsprechender Erhöhung des Wohngeldes (dabei würde eine Entlastung der hohen Einkommen rauskommen, zumindest derjenigen, die derzeit voll versteuert werden). Nach oben ist vielleicht noch “Luft” bis zu einem Steuersatz von 50%, wobei die Mehreinnahmen zu einem erheblichen Teil durch den Rückgang BIP und damit Volkseinkommen kompensiert werden – das wäre eher als gezielte Wettbewerbsbehinderung Deutschlands zugunsten unserer europäischen Nachbarn zu sehen (auch dafür würde es ja Gründe geben).
3.) Zum Thma ” außerdem stellt sie Gering- und Mittelverdiener schlechter” verweise ich auf http://sozialpiraten.piratenpartei.de/2011/12/11/das-sozialstaat-3-0-modell-und-der-mittelstand/
4.) Erhöhung der regulären MWSt-Satzes um einen Prozentpunkt (von 19% auf 20%) kosten den ALG2-Single ohne Hinzuverdienst roundabout 1,47 Euro pro Monat. Das wird durch seine Besserstellung mit BGE mehrfach überkompensiert.
5.) Zum Thema “kein Stufenplan”: Das ist korrekt. Ich halte das Steuer- und Sozialsystem für so “vergurkt”, dass ich es baldmöglichst ablösen möchte. Wenn jemand da Stufen drin haben möchte, dann macht er halt einen Fork und entwickelt ein System mit Stufen.
6.) Zum Thema “keine genaue Aussage zum auslaufen lassen von Versicherungsleistungen (AlG1 und gesetzlichen Renten) bzw. deren Besteuerung.”
Arbeitslosenversicherung und Rentenversicherung sollen nicht auslaufen, sondern paritätisch finanziert weiterlaufen. Das ist im Abschnitt “Die Zukunft der Sozialversicherungen” auch durchaus nachlesbar. Arbeitslosengeld und Renten sind Einkommen und unterliegen somit grundsätzliche der Flat Tax, wobei wir bei der Rente derzeit noch den Spaß einer Mischbelastung aus vor- und nachgelagerter Besteuerung haben – dazu gibt es dann tatsächlich keine genaue Aussage bzw. keine Berücksichtigung in der Berechnung. Auf Dauer betrachtet haben wir jedoch nachgelagerte Besteuerung.
Der wesentliche Kritikpunkt ist nicht aufgeführt: Durch den erwähnten Fehler bei der Höhe der Besteuerungsgrundlage haben wir einen Finanzierungslücke von roundabout 30 Mrd Euro. Entweder man kürzt das BGE um etwa 30 Euro (wodurch der Mittelstands-Single aus http://sozialpiraten.piratenpartei.de/2011/12/11/das-sozialstaat-3-0-modell-und-der-mittelstand/) statt einem Plus von 80,- Euro ein Minus von 280,- Euro im Jahr hätte, oder man geht ran an weitere Finanzierungsquellen.
1. Lebenunterhalt
“Wer bedürftig ist, hat jedoch Anspruch auf Wohngeld, und da verweise ich mal auf die Aussage “soll sich am örtlichen Mietniveau orientieren”. ”
Ein BGE kommt ohne Bedürftigkeitsprüfung aus, was du hier konstruierst ist alles mögliche, nur kein BGE-Modell.
2. Unterscheidung nach Alter
“An reinen Sachkosten mag ein Kind günstiger sein als ein Erwachsener (wer mal Kinder in den Wachstumsphasen zu finanzieren hatte, wird das erheblich differenzierter sehen…), Kinder benötigen jedoch erhebliche Zuwendung, das vorgeschlagene BGE kann noch nicht mal ansatzweise den dafür nötigen Zeitaufwand vergüten.”
Das BGE soll auch kein Gehalt sein, was Zeit- oder Arbeitsaufwand für Dinge vergütet. Wer vergütet denn dem Linux-Hilfeforum-Schreiber seinen Zeitaufwand, oder demjenigen, der seine Eltern pflegt, der ehrenamtlich in Tierheimen arbeitet, …
Du willst Geld nach Leistung verteilen, tust es aber nicht, du verteilst Geld danach wer es schafft die meisten Kinder in die Welt zu setzen. Und dann wunderst du dich wenn am Ende eine Finanzierungslücke auftritt, hier hast du u.a. den Grund dafür.
3. Für dich wäre es ernsthaft eine Option die Flattax auf 35% zu senken und damit Spitzenverdiener deutlich besser zu stellen und dafür nicht mal mehr das aktuelle Sozialsystem finanzieren zu können? Oder es sogar noch auf 50% hochzusetzen und Gering- und Mittelverdiener damit wirklich das gesamte Gehalt zu halbieren, und das dann durch 400€ + x zu ersetzen?
Dass deine Berechnungen nahezu eine Kampfansage an kinderlose Personen sind hat Drachenrose ja auch schon im anderen Artikel aufgezeigt. Und das auch noch vor dem Hintegrund der Überbevölkerung und immer knapper werdenden Ressourcen und dem gewaltigen Verbrauchs Deutschlands.
4. Mehrwertsteuer
Wir haben derzeit keinen einheitlichen Satz von 19%. Du erhöhst ihn also nicht nur von 19% auf 20%, sondern auch von 7% auf 20%, also fast eine Verdreifachung.
5. Stufenplan
Ich denke ich werde über Weihnachten nicht nur einen Fork machen, sondern einen kompletten Gegenentwurf, wenn ich die Zeit finde.
6. Hätte ja fast vergessen, dass du ja weiterhin gesetzliche Versicherungsleistungen willst. Das hat auch nichts mit BGE und einer Vereinheitlichungen von staatlichen Leistungen zu tun. Damit gibst du wieder aus dem Haushaltstopf denjenigen höhere staatliche Leistungen, die eh schon ein hohes Einkommen und hohe private Sparguthaben insbesondere auch in Form von Versicherungen besitzen.
Zu 1.) Ja, hier wird aufgespalten in einen Teil, der bedingungslos ausgezahlt wird, und in einen Teil, der nach Bedürftigkeit ausgezahlt wird.
Die Alternative wäre, jedem etwa 470,- Euro auszuzahlen, das stellt aber Geringverdiener-Singles deutlich schlechter als jetzt.
Zu 2.) Hier haben wir einen Dissens, lassen wir das einfach mal so stehen.
Zu 3.) Auch eine Flattax von 35% würde – sofern gleichzeitig massiv Ausnahmetatbestände abgebaut würden – die meisten Spitzenverdiener nicht schlechter stellen. Und das aktuelle Sozialsystem wird primär aus Sozialversicherungsbeiträgen finanziert, nicht aus Steuern.
Zum Thema “Kampfansage”: Ich empfehle mal die Überlegung, wer später mal Deine Rente bezahlen soll. Selbst bei Umstellung des Systems auf eine kapitalgedeckte Rente (angesichts der aktuellen Situation an den Finanzmärkten würde ich das als geradezu entzückende Idee empfinden…) braucht es Menschen, welche die Rendite erwirtschaften – Geld arbeitet nun mal nicht.
Zu 4.) Der ermäßigte Steuersatz soll nicht (!) angehoben werden, alternativ ist entsprechend das BGE anzuheben. In der Finanzierungsrechnung ist nur die Anhebung von 19% auf 20% enthalten.
Ich zitiere: “Zudem kann darüber nachgedacht werden, die ermäßigten Steuersätze abzuschaffen und die Mehreinnahmen über ein höheres Grundeinkommen wieder an die Bürger aus zu schütten. … Eine solche Maßnahme ist jedoch nicht Bestandteil dieses Konzeptes.”
Zu 5.) Ich bin gespannt.
Zu 6.) Versicherungsleistungen fließen eben nicht über den Haushaltstopf. Zudem ist es sachlich falsch, dass besonders hohe Einkommen davon profitieren, google mal nach Beitragsbemessungsgrenze. Private Sparguthaben sind bei dieser Angelegenheit völlig außen vor.
>>Ich empfehle mal die Überlegung, wer später mal Deine Rente bezahlen soll. <<
Ganz, ganz böse Gegenfrage: Welches von den vielen Kindern, die einzig und allein nur Gezeugt wurden, um Einkommen zu generieren und niemals ihre Eltern haben abeiten sehen, sollen das denn tun? Wenn diese Kinder nämlich nur gelernt ahben, dass Kinder zu bekommen reicht, um Einkommen zu erzielen, werden sie nichts anderes tun.
Konzepte, wie diese Kinder aufgefangen werden sollen, habe ich nämlich bisher nicht gesehen. Wer das für eine unvorstellbare Utopie hält, der sollte mal über folgenden Punkt nachdenken:
Warum soll eine junge Frau, die als Friseurin gerade einmal um die 800 Euro verdient und dafür Vollzeit arbeiten und davon nach dem vorliegenden Modell auch noch 45% abtreten muss, sich das antun? Würde sie zwei Kinder bekommen, würde sie 900 Euro ohne Verluste beziehen können! Ein weiteres Kind würde bereits für ein enormes Plus sorgen.
Warum überhaupt noch eine Ausbildung anfangen? Braucht man doch gar nicht mehr. Botschaft an die Kinder: Lernen in der Schule? Egal – kriegst einfach Kinder, fertig. Das Geld kommt dann von ganz alleine.
Entschuldigung, aber so ein Modell kann sich keine Gesellschaft auf Dauer leisten !
Allgemein, ja wir haben in Deutschland eine erheblich niedrigere Geburtenrate als z. B. Spanien, Portugal oder Grichenand. Wenn man sich aber die Statistiken zur derzeitigen Jugendarbeitslosigkeit anschaut, kommt Deutschland gut weg, im Gegensatz zu Spanien, Griechenland oder Portugal – na, woran das wohl liegen mag? Es gibt einfach immer weniger Erwerbsarbeit, logischerweise wird es auch weniger Arbeitnehmer geben – womit die Umlagefinanzierte Rente früher oder später eh an ihre Grenzen stoßen wird – ein Babyboom würde daran rein gar nichts ändern.
Die gebildete Mittelschicht wird nach wievor keinen größeren Babyboom verzeichnen, BGE hin oder her. Dort kann man anderweitig ein höheres Einkommen generieren.
Zu Punkt 5: Ich hätte generell Interesse, an so einem Entwurf mizuarbeiten.
“Zu Punkt 5: Ich hätte generell Interesse, an so einem Entwurf mizuarbeiten.”
Und ich würde mich freuen wenn du mitmachst.
Einen Anfang hatte ich voriges Jahr vor Chemnitz gemacht als es auch schon eine ziemlich heftige Debatte gab, könnten das ja als Grundlage nehmen, im wiki zusammen weiterentwickeln und daraus einen gemeinsamen Blogartikel ableiten:
http://wiki.piratenpartei.de/Benutzer:LordSnow/BGE
Könnten auch in einem Pad arbeiten, was dir lieber ist?
Bisher habe ich nur in den Pads gearbeitet, ein Wiki habe ich biher noch nicht genutzt.
“Steuerfinanziertes Gesundheitssystem: 191 Mrd Euro”
Der Wert stimmt nicht. Die gesamten Gesundheitsausgaben lagen 2009 bei 278Mrd Euro. Davon ziehe ich einmal die privat geleisteten (Zu)Zahlungen ab, was 37Mrd ausmacht. Dann noch die 4,5Mrd der UV, sind zusammen eine Minderung von 42Mrd Euro.
278-42= 236Mrd Euro (davon 20Mrd der PV)
Ergibt eine Lücke von rd. 45Mrd zur Berechnung.
Grüße
ALOA
Durch die Umstellung der Krankenversicherung auf ein steuerfinanziertes Gesundheitssystem fallen die Krankenkassenbeiträge weg, nur diese sind durch Steuer zu ersetzen. Mittel, die bislang schon aus dem Staatshaushalt gezahlt werden, brauchen ja durch eine solche Umstellung nicht ein zweites Mal aus dem Staatshaushalt gezahlt werden.
Meine Quellen für die Krankenkassenbeiträge sind (wie im Calc-Sheet angegeben):
http://www.destatis.de/jetspeed/portal/cms/Sites/destatis/SharedContent/Oeffentlich/B3/Publikation/Jahrbuch/Sozialleistungen,property=file.pdf
und
http://www.pkv.de/zahlen/
Korrekt ist jedoch, dass ich im CalcSheet noch die Zahlen von 2008 drin hab, da damals bei der Erstellung die Zahlen für 2009 noch nicht vorlagen. Dadurch ergibt sich eine Lücke von etwa 12,3 Mrd Euro, die noch zu schließen ist.
Allerdings wurden auch im Bereich der einsparbaren Sozialausgaben noch mit den Zahlen von 2008 gerechnet, 2009 liegen die einsparbaren Sozialausgaben etwa 10 Mrd Euro höher, so dass eine resultierende Deckungslücke von etwa 2,3 Mrd Euro verbleibt.
Es sind 278Mrd Gesundheitsausgaben. Die teilen sich 2009 woe folgt auf:
Öff.Kassen: 14Mrd
GKV: 160 Mrd
PV 20 Mrd (wo sind die hier)
RV 4Mrd
UV 4,5 Mrd
PKV 26Mrd
Arbeitgeber 11,5 Mrd (fehlen hier imho)
priv. 37,5Mrd (das meiste Zuzahlungen u.ä. – bleiben?)
Es sollten mehr als 2 Mrd fehlen. UV bleibt ja offenbar und RV m.E. ebenfalls. Es bleiben imho Arbeitgeber 11,5Mrd zu klären sowie die 20Mrd PV und die 37,5Mrd welche private bisher zahlen.
Die Ausgaben in 2008 waren:
öffentliche Haushalte
Zwischensumme 217.075
Arbeitgeber (UV) 11.255
private Haushalte u. Org. 36.176
Gesamt 264.506 Mrd. €
Ihr aber habt offenbar mit 191 Mrd. € nur Einnahmen übernommen, das ist m.E. falsch.
Selbst wenn man nur die Ausgaben der öffentlichen Haushalte berücksichtigt entspricht das dann eine Unterdeckung von 26 Mrd. €
Für 2009 sogar 38 Mrd. €
Dieses Modell der Piratenpatei zum Bedingunglosen Grundeinkommen hat für mich nicht das geringste mit dem BGE, dass in weiten Teilen der Bevölkerung diskutiert wird, zu tun. Meines erachtens ist das Bürgergeld von der FDP noch besser, als dieses Modell der Piraten. Johannes Ponader der anscheinend dieses Modell mit entwickelt hat, sollte es eigentlich besser wissen.
Ich habe mich echt gefreut, dass die Piraten-Partei, als wählbare Partei und mit Aussicht auf den Einzug in die Parlamente, das Bedingungslose Grundeinkommen in ihr Parteiprogram geschrieben hat. Das was ich jedoch bisher als Entwurf/Modell lese ist enttäuschend.
Überarbeitet diese Modell und lasst auch Ideen aus dem BGE-Netzwerk, dem Modell von Prof. Götz Werner, der Initiative Freihheit statt Vollbeschäftigung mit Sascha Liebermann und nicht zu vergessen der Bürgerinitiative BGE/Berlin mit Ralph Boes, in dieses Modell miteinfließen.
Ich darf nur mal daran erinnern, dass das BGE vier Grundeigenschaften haben sollte, die da wären:
• die Existenz sichern und gesellschaftliche Teilhabe ermöglichen,
• einen individuellen Rechtsanspruch darstellen,
• ohne Bedürftigkeitsprüfung ausgezahlt werden,
• keinen Zwang zur Arbeit bedeuten.
Hallo,
dieses Modell ist ein gegenwärtiger Arbeitsstand. Die Anforderungen zur Eingrenzung eines “bedingungslosen Grundeinkommens” sind bereits in unserem Antrag GP284 aufgeführt.
Die Sozialpiraten haben es sich jedoch zur Aufgabe gemacht, ein finanzierbares und gut durchdachtes Modell zu entwickeln. Wir arbeiten dabei bottom-up.
Mir ist völlig klar, dass es noch kein tragfähiges abschließendes Konzept ist und wir lassen gerne Ideen von genanten Initiative einfließen, so sie denn zu einem Konzept zur Umsetzung von GP050 oder GP284 beitragen.
Uns ist dabei jedoch die solide volkswirtschaftliche Finanzierbarkeit und eine Abschätzung der Wirtschaftlichen Entwicklungen ein zentraler Punkt bei unserer Arbeit.
Beste Grüße
Simon Stützer
Hallo
@Simon Stützer
“Die Anforderungen zur Eingrenzung eines “bedingungslosen Grundeinkommens” sind bereits in unserem Antrag GP284 aufgeführt.”
Heißt das, dass ihr euch aus ideologischen Gründen erst gar nicht mit dem Finanzierungskonzept von Götz Werner beschäftigt habt?
Warum vertretet ihr diesen Ansatz nicht?
Mit Grüßen
Zitat:
“Ich darf nur mal daran erinnern, dass das BGE vier Grundeigenschaften haben sollte, die da wären:
• die Existenz sichern und gesellschaftliche Teilhabe ermöglichen,
• einen individuellen Rechtsanspruch darstellen,
• ohne Bedürftigkeitsprüfung ausgezahlt werden,
• keinen Zwang zur Arbeit bedeuten.”
Also ich finde diese Punkte in dem Entwurf auch durchaus wieder!
Mit diesem Konzept muss keiner verhungern, keiner unter einer Brücke schlafen, keiner sich beim Amt nackig machen um das Geld zu bekommen und es ist für jeden (Kinder, Studenten, Renter… etc…).
Und zum Thema ´gesellschaftliche Teilhabe´ habe ich oben schon mal was zu geschrieben. Aber einige Leute sollten sich wirklich mal überlegen, was sie im Grunde alles fordern, was ein BGE ihnen ermöglichen soll.
BGE= Begingungsloses GRUNDEINKOMMEN… und von einem Grundeinkommen kann man auch – vernünftig gedacht zum aktuellen Stand unserer gesellschaftlichen und finanziellen Situation – auch nur die Befriedigung von GRUNDBEDÜRFNISSEN erwarten.
Zumindest vorerst.
Greets…
Herzlichen Glückwunsch…. da habt ihr tolle Arbeit geleistet.
Ich finde es toll, dass damit auch eine gewisse Grenze des finanziell Machbaren in Sachen BGE aufgezeigt wird. Dies ist eine umsetzbare Lösung für den Moment der Umstellung. Interessant wird es dann, wenn sich der Markt an die neue Situation anpasst. Sprich Niedriglohn und Aushilfstätigkeit lohnt nicht mehr -> die Lohnpreise steigen in diesem Sektor und somit auch die Leistungspreise dieses Sektors. Vermutlich sind viele Stellen im sozialen Bereich davon betroffen.
Anmerkungen/Fragen:
1. Die jährliche Netto-Neuverschuldung ist abgedeckt und für die Zukunft nicht mehr notwendig oder geht diese zu Lasten des restlichen Haushaltsbudgets?
2. Die anderen Ziele der Piraten bzgl. Bildung usw. können dann nur durch Umschichtungen des verbleibenden Haushaltsgeldes erreicht werden?
Wenn dem so ist…. dann ist dem halt so
Grüße
Andreas
1.) Zur Lukrativität eines Hinzuverdienstes im Niedriglohnbereich: Einem ALG2-Empfänger werden derzeit 80% bzw. 90% gegengerechnet, ihm verbleiben also weniger als 20% seines Bruttolohnes. Mit unserem Modell verbleiben ihm immerhin 30% – das ist immer noch nicht toll, aber es ist schon mal besser als der status quo.
2.) Bei diesem Konzept streben wir insgesamt eine “schwarze Null” an: Die Umstellung soll die Neuverschuldung nicht erhöhen, sie wird sie aber auch nicht massiv abbauen.
3.) Mehr Geld für Bildung muss durch Haushaltsumschichtungen oder Steuererhöhungen beschafft werden. Es wäre jedoch denkbar, das GE für Kinder nicht vollständig auszuzahlen, sondern teilweise in Direktleistungen wie z.B. ein kostenloses Schulessen zu stecken.
ist es nicht schade, dass zur finanzierung die normal arbeitenden
personen so stark herangezogen werden?
waere es nicht sinnvoller wenn leistungslose einkommen staerker
belastet wuerden, z.b. kapitalertraege oder zinseinkommen?
habt ihr mal an eine wirtschaftswachstumssteuer gedacht, die ueber
die bundesbank und den leitzins die geldschoepfung direkt besteuert?
die allgemeinheit sollte auch an der fortschreitenden rationalisierung
der industrien partizipieren, also warum nicht maschinen besteuern,
bzw. abschreibungsmodelle optimieren.
auch mieteinnahmen koennen, abhaengig von der rentabilitaet
(zinstilgung, sanierung), hoeher besteuert werden. vorallem im sinne
einer ‘gentrifizierungssteuer’.
warum nicht weitere mehrwertsteuerstufen? die 7% auf lebensmittel
sind fuer BGE und alle anderen zu wenig? ein haus oder ein teueres
auto, eine industriemaschine oder eine schoenheitsoperation soll
den gleichen mehrwertsteuersatz haben, wie ein essgeschirr oder
ein fahrrad? kann man hier eine einfache klassifizierung finden,
die mehrere mehrwertsteuerstufen zulassen?
gibt es keine mischkalkulationen, die verschiedene einnahmequellen
zur finanzierung des BGE heranziehen? sollte das BGE nicht an
der pfaendungsfreigrenze liegen? sind weitere fragen sinnvoll?
Vielen Dank für Euren Vorschlag, denn es diskutiert sich am Konkreten einfach besser.
Ich mag den Vorschlag, denn er
- ist im Kern ohne große Umbauten in das bestehende System integrierbar
- tastet insbes. keine Sozialversicherungssysteme mit grundgesetzlicher Eigentumsgarantie an
- ist ein partielles BGE als Übergang zu einem vollen BGE
Er ist aber da problematisch, wo er das Steuersystem zu einer Flat Tax umzubauen versucht:
Eine Flat Tax verstößt gegen das Leistungsfähigkeitsprinzip in der Besteuerung, das in der aktuellen Rechtssprechung als durch Art.3 GG vorgegeben angesehen wird.
Ich nehme mal an, das Ihr diese eher aus praktischen Überlegungen gewählt habt, da die progressive Steuer natürlich wesentlich schwieriger zu berechnen ist.
Die Flat Tax erzeugt auch eine Reihe von Problemen, so müssen wegen der nachgelagerten Besteuerung der Rente z.B. mindestens Rentenbeiträge steuerfrei sein. Bis die nachgelagerte Besteuerung voll greift, sind auch keine großen Steuereinnahmen durch die Flat Tax von Rentnern mit gesetzlicher Rente zu erwarten, ist das in Euren Zahlen berücksichtigt ?
Verstoßen wird auch gegen das subjektive Nettoprinzip, aus dem für einige Lasten Steuerpflichtiger durch die Rechtssprechung eine direkte Absetzbarkeit bei der Steuer abgeleitet wird.
Dies sind insbesondere :
- Sozialversicherungsbeiträge
- Unterhaltszahlungen
- Kinderbetreungskosten
- Ausbildungskosten
- Freibeträge bei Schwerbehinderung
- Freibetrag für Alleinerziehende
etc.
Die meisten dieser Punkte sind durch BVG-Urteile aus dem GG heraus abgeleitet worden und damit kaum zu diskutieren. Oder hab ich Euch da falsch verstanden und dies alles sollte auch in Eurem Flat-Tax-Modell absetzbar sein ?
Einige haben ja auch hier ihre klare Ablehnung zu einem Flat-Tax-Modell genannt, ich sehe diese daher weder im rechtlichen oder gesellschaftlichen Sinn als durchsetzbar an.
Daher möchte ich für einen neuen Versuch werben, aus der bestehenden Besteuerungskurve heraus ein Modell zu entwickeln, dass verfassungs- und gesellschaftskonform ist. Wenn man sich die historischen Stände der Spitzensteuersätze anschaut, scheint mir da doch noch einiges an Raum, hier umzuverteilen.
Als Datenbasis könnten sowohl SOEP als auch EVS dienen, zwei statistische Panels, die Daten zu Einkommen in Deutschland liefern. Daraus müsste dann ein Tool zur Simulation der Effekte der Steuerkurve entstehen. Johannes hat ja bereits mit der Programmierung eines BGE-Rechners begonnen, vielleicht lässt sich das ja integrieren. Ich biete hier gerne meine Unterstützung an.
Weitere für mich offene Fragen aus dem Vorschlag:
Wegfall von Zuschlägen für Beamte: Wodurch ist das motiviert, stellt dies nicht eine deutliche Benachteiligung dieser Gruppe dar ?
Elterngeld: Ist es wirklich sinnvoll, diese einkommensbezogene Sozialleistung komplett abzuschaffen, nachdem man ja gerade von dem einkommensunabhängigen Erziehungsgeld weggekommen ist ?
Krankenkasse: Was passiert mit dem Krankengeld ?
Unterhaltsrecht: Wie soll das BGE angerechnet werden oder fällt die Unterhaltspflicht damit ?
Einige Gedanken zum Schluss:
- Ein gutes Modell sollte regional in einem Pilotprojekt untersuchbar sein. Dies spricht für mich gegen einen Eingriff in die Mehwert- und Gewerbesteuer.
- Es reicht nicht aus, einModell statisch durch zu rechnen, sondern es muss immer auch dynamisch betrachtet werden. Eigene Simulation entwickeln ?
- Wie wird sich der Arbeitsmarkt entwickeln ? Dazu müssen auch im Modell verschiedene Annahmen betrachtet werden. Hier lohnt es, wie von Johannes im Mumble ja auch schon mal angesprochen, mal in die Motivationspsychologie zu schaun. Beispiel: Die
- Völlig ungeklärt bleibt, wie so ein solches Modell tatsächlich die gesellschaftliche Teilhabe der Menschen verändert. Was muss passieren, damit ein BGE in dieser Form als Fortschritt rezipiert wird ? Auch hier kann Motivationspsychologie sicher mehr dazu sagen.
- Ein BGE kann auch ein sehr gutes Instrument zur Förderung von selbstständiger Arbeit sein. Dies scheint jedenfalls ein beobachtbarer Effekt im namibischen Pilotprojekt gewesen zu sein. Umso wichtiger ist es daher, den Arbeitsanreiz nicht durch zu starke Besteuerung geringer Einkommen zu gefährden.
- Eine Realisierung als negative Einkommenssteuer bringt immer das Problem mit sich, dass ich das Geld erst hinterher bekomme.
Ein HTML-Tag ist wohl falsch, ess sollte heissen Win-for-Life-Studie : http://www.compasss.org/files/WPfiles/MarxPeeters2004.pdf
1.) Zu “Eine Flat Tax verstößt gegen das Leistungsfähigkeitsprinzip…” Eine Flat Tax für sich genommen ja. Eine Flat Tax in Kombination mit einem Grundeinkommen nicht, diese ergibt die effektiv selbe Belastung wie ein Modell mit sog. negative Einkommenssteuer und progressivem Verlauf.
Also selbe Brutto-Netto-Kurve wie ein progressiver Verlauf, aber dramatisch weniger Verwaltungsaufwand.
2.) Zu den Renten und “vor- oder nachgelagerte Besteuerung”: Wurde bei der Rechnung nicht berücksichtigt. Wenn man auf vorgelagerte Besteuerung umstellt (was ja bei Flat Tax dieselbe steuerliche Belastung ergibt), dann gibt es auch keine Finanzierungslücke, sondern einen gewissen Mehrertrag, der dann dazu genutzt werden kann, den Peak im demographischen Verlauf abzufedern.
3.) Subjektives Nettoprinzip und so: Die derzeitige Judikatur des BVerfG basiert auf einem System ohne Grundeinkommen. Bei einem System mit Grundeinkommen sind diese Dinge neu zu bewerten – sowohl ob ihrer tatsächlichen Notwendigkeit als auch der verfassungsrechtlichen Beurteilung.
Schwerbehinderte z.B. sollten nicht über Freibeträge gefördert werden (die nutzen nur denjenigen mit Einkommen), sondern mit Direktzuweisungen.
4.) Wegfall der Zuschläge für Beamte: Wenn Kinder Grundeinkommen in voller Höhe erhalten, dann sind z.B. Kinderzuschläge für Beamte überflüssig. Sozialer Ausgleich bei Beamten dann auch über Grundeinkommen, das ja dann auch Beamten ausgezahlt wird.
5.) Elterngeld: Ist eine Förderung für die Zeit direkt nach der Geburt, hilft aber auf den gesamten Kostenzeitraum der Kindererziehung wenig. Im hier vorliegenden Modell werden Familien insgesamt besser gestellt und nicht nur für einen kurzen Zeitraum.
6.) Krankengeld: Keine Veränderung vorgesehen. Sollte dort etwas einsparbar sein, dann wird sich im Gesundheitsetat sicher sofort Verwendung dafür finden…
7.) Unterhalt: Die Düsseldorfer Tabelle und solche Regelungen sind im Lichte eines BGEs neu zu entwickeln. Bezieher geringer Einkommen werden dann wohl gar keinen Unterhalt mehr zahlen, Bezieher hoher Einkommen einen entsprechend geringeren Unterhalt. Insgesamt dürfte ein GE dazu geeignet sein, aus diesem Thema viel Schärfe herauszunehmen.
8.) Zum Thema Flat Tax: Motivation war nicht primär, dass es sich einfacher rechnen lässt, sondern dass ein progressiver Verlauf eine sinnvolle Quellenbesteuerung verhindert und somit das Steuerrecht unnötig kompliziert macht.
Hier erst mal ein Link zu einer Grafik der Progression in der Kombination BGE und Flat-Tax :
Das Excel dazu findet sich hier:
Es wäre schön, wenn das jemand mal gegen checkt.
Der Name (Überschrift) ist schon verräterisch. Das weist aus, die Autoren sind mit sozialpolitischen Themen wenig vertraut. Beim BGE wäre es ein Paradigmenwechsel und hätte mit “Sozialstaat” nichts, aber auch gar nichts zu tun.
Woran habt Ihr Euch orieniert? Habt Ihr “Das Rad neu erfunden?” Euer Vorschlag ist wenig fundiert und verdient den Namen BGE nicht. Da haben meine zahlreichen Vorredner (Schreiber) total Recht. Ihr habt soviel vergessen und Euer “Modell” ist genauso kompliziert wie HARTZ IV und geht in der Summe des Einkommens noch hinter dem zurück, was HARTZ IV gewährt. Lest doch mal zur Begründung bei Götz Wertner nach, da ist der Paradigmawechsel im Denken ganz genau dokumentiert oder sehr Euch den nochmal Film zum BGE an, oder wie wärs mit dem Zukunftsforschert Mathias Horx.
Dann habt Ihr eine Grundlage vonwo Ihr losdenken könnt. Auch gibt es mehrere seriöse Berechnungen (Rechenmodelle) von denen Ihr ausgehen könnt. Alles ist besser als das was Ihr hier “verzapft” habt. Ich beschäftige mich schon seit 2005 mit dem BGE, wenn auch nur oberflächlich. Werde das jetzt intensivieren. Das was Ihr hier vorliegt hat mit BGE nichts zu tun und ist meiner Meinung nach rundherum abzulehnen.
Bei meiner Recherche bin ich auf ein Positionspapier der Piraten gestoßen: Sofortmaßnahmen zur Humanisierung des SGB II und SGB XII
Euer “Vorschlag” widersprich diesem Papier in allen Punkten. Wie kommt das?
Ihr solltet Euch doch zumindest an die Vorgaben (Positionen)Eurer eigenen Partei halten und diese vertreten, wenn Ihr im Namen der Partei einen Vorschlag abgebt bzw. zur Diskussion stellt. Irre ich mich da?
Hallo Sylvia,
ich möchte Dir hiermit 100%ig beipflichten.
LG Johannes
Ich bin für ein “Solidarisches Grundeinkommen plus” , weil es menschlicher, ehrlicher, effizienter und Ressourcen schonender ist, als das heutige Sozialsystem.
Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist
Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.
Das deutsche Volk bekennt sich darum zu unverletzlichen und unveräußerlichen
Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der
Gerechtigkeit in der Welt.
Grundeinkommen jetzt! Das alle Menschen in Würde Leben können.
http://www.sge.iivs.de/
1.) Formal: Die ist ein Vorschlag zur Diskussion, dieser kann auch programmatischen Aussagen und erst recht Positionspapieren widersprechen. Sollte er eine Mehrheit erhalten, dann sind ggf. frühere Positionen hinfällig.
2.) Die Positionspapiere zu den “Sofortmaßnahmen” sind Vorschläge ohne jedes Finanzierungskonzept. Wenn man sich vergegenwärtigt, dass man damit die Mehrheit der arbeitsfähigen Bevölkerung zu ALG2-Aufstockern machen würde, dann kann man auch die Frage der Finanzierung nicht als trivial abtun.
3.) Dass wir mit diesem Modell hinter ALG2 zurückbleiben wird verschiedentlich behauptet, wurde aber bislang nie konkret belegt. Also, “Butter bei die Fische”: Welche sieht die Bedarfsgemeinschaft aus, die Deiner Ansicht nach schlechter gestellt wird.
4.) Wenn man nicht ein Modell entwerfen möchte, das in der Theorie schön aussieht, sondern eines, das in der Praxis auch tatsächlich funktioniert, dann sollte man davon Abstand nehmen, sich die Realität hemmungslos schönzurechnen oder Annahmen zu unterstellen, die auf absehbare Zeit nicht zutreffen.
Dazu reicht es nicht aus, sich oberflächlich mit dem BGE zu beschäftigen, sondern man muss sich gründlich mit Volkswirtschaft beschäftigen.
Ich zitiere “Steuerfinanziertes Gesundheitssystem: 191 Mrd Euro”
Wie kommt ihr auf diesen Wert?
Muss man nicht die Aufwendungen ansetzen? Die aber waren 2009:
Ausgaben in Millionen Euro 2009
229.249
Arbeitgeber (UV) 11.592
private Haushalte u. Org. 37.504
Gesamt 278.345
LG Johannes
> Wie kommt ihr auf diesen Wert?
Summe der Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung plus Summe der Beiträge zur privaten Krankenversicherung. Wobei wir im aktuell veröffentlichten Konzept noch die Zahlen aus 2008 drin haben, da bei der Erstellung die Zahlen aus 2009 noch nicht vorlagen.
In der nächsten Fassung wird das bereinigt sein.
> Muss man nicht die Aufwendungen ansetzen?
Nein.
Wenn Kosten im Gesundheitswesen bislang durch andere Quellen finanziert wurden, dann soll das erst mal so weitergeführt werden. Wenn es sich dabei z.B. um Direktzuweisungen aus dem Bundesetat handelt, dann stecken die ja schon im Etat und müssen kein zweites Mal finanziert werden.
Nun, ich denke da anders.
Kostet die Gesundsfürsorge mehr als die Einnahmen erbringen, so sind es Kosten, auch wenn sie im Bundeshaushalt erkannt und aufgenommen sind.
Gruß Johannes
Natürlich sind es Kosten – aber keine, die in eine solche Differenzbetrachtung einfließen müssten.
Zum Wohngeld, ich zitiere das hier vorliegende Konzept.
“Zusätzlich soll bei Nachweis einer entsprechenden Bedürftigkeit ein Zuschuss zu den Wohnkosten (Mieten, Nebenkosten, Heizkosten) gezahlt werden. Der Nachweis der Bedürftigkeit soll einfach und datensparsam erfolgen.
Die Höhe des Zuschusses soll sich am örtlichen Mietniveau orientieren, aber nicht an einen konkreten Mietvertrag gekoppelt sein, damit ein Anreiz entsteht, bescheiden zu wirtschaften (und damit auch den Wohnungsmarkt zu entlasten) und sich Energie sparend zu verhalten. Zudem vertreten wir den liberalen Ansatz, es der Entscheidung des einzelnen Leistungsempfängers zu überlassen, bescheidener zu wohnen und die gesparten Mittel anderweitig zu verwenden – Bevormundung der Leistungsempfänger bezüglich der Mittelverwendung ist nicht unser Ansatz.
Wir rechnen bezüglich des Wohngeldes mit einem Finanzierungsvolumen von etwa 30 Mrd Euro, das würde 9,8 Millionen Leistungsempfänger entsprechen (doppelte Zahl der ALG2- und Sozialgeld-Bezieher 2009), die mit durchschnittlich 250,- Euro im Monat bezuschusst werden, wobei Einpersonenhaushalte etwas stärker und Mehrpersonenhaushalte im Schnitt etwas geringer zu bezuschussen sind. Eigenes Erwerbseinkommen ist nur in dem Maße gegen zu rechnen, der beim Leistungsempfänger einen Arbeitsanreiz belässt.!” Zitatende.
Dieser Vorschlag widerspricht zumindest einem der vier Grundkriterien, die da wären:
• die Existenz sichern und gesellschaftliche Teilhabe ermöglichen,
• einen individuellen Rechtsanspruch darstellen,
• ohne Bedürftigkeitsprüfung ausgezahlt werden,
• keinen Zwang zur Arbeit bedeuten.
Und widerspricht unserem Wahlprogramm, nämlich ohne Bedürftigkeitsprüfung zu der auch ein Leben mit Wohnraum gehört.
Hier aber erfolgt diese Prüfung und gewährt sie nur Bedürftigen, die Schnüffelei wird wie unter Hass4 fortgesetzt.
Wie der durchschnittliche Satz von 250€ zu Stande kommt ist unzureichend hinterlegt. Eine Wohnung dafür, incl. deren Nebenkosten zu mieten, dürfte wohl in Deutschland, egal in welcher Region nicht möglich sein, will man nicht in einer Hundehütte leben.
Wer also überhaupt keine Einkünfte hat, ist genauso schlecht dran wie unter Hass4.
Ein indivitueller Rechtsanspruch ist das nicht.
Das wiederrum bedeutet ein versteckter Zwang zur Erwerbsarbeit, wohl aus der Sorge eines “Recht auf Faulheit” finanziell begegnen zu wollen.
Was ist für ausreichend empfinde sind die rund 439€ zum Leben, wenn z.B. Hauskosten- Wohnnebenkosten ( Strom, Wasser, Heizung, Instandhaltung) einer Wohnkostenpauschale hinzugerechnet wird, aber eben nur dann.
LG Johannes
http://www.sge.iivs.de/
Das dort erstellte Konzept wird in Kürze auch hier zu finden sein.
Was ist für ausreichend empfinde sind die rund 439€ zum Leben, wenn z.B. Hauskosten- Wohnnebenkosten ( Strom, Wasser, Heizung, Instandhaltung) einer Wohnkostenpauschale hinzugerechnet wird, aber eben nur dann.
438,70.
Die 250,- Euro sind ein Durchschnittswert für die Kalkulation. Von einem mittleren Mietpreisniveau wie z.B. Berlin ausgehend: 250,- für eine Person sind sicher zu wenig, 1000,- Euro für eine 4-Personen-Familie müssen nicht sein.
Wobei nicht die tatsächlichen Kosten übernommen werden sollen, sondern eine Pauschale gezahlt werden soll, die in einer Höhe liegt, dass im betreffenden Ort die Bezahlung von Wohnung und Nebenkosten erlaubt. Ob die Wohnung dann etwas teurer und die Nebenkosten (da z.B. gut isoliert) etwas geringer sind, oder ob es umgekehrt ist, spielt dann hier keine Rolle.
Zudem würde es dem Wohngeldempfänger überlassen, sowohl a) günstiger zu wohnen und das Geld für etwas anderes auszugeben, als auch b) teurer zu wohnen und ein Teil seines BGEs oder seines Hinzuverdienstes auch noch in die Miete zu stecken.
Es müssen doch dann aber auch Bemessungsgrundlagen/grenzen vorliegen.
- Wie setzt Ihr die an?
- Wie seid Ihr auf den Durchschnittswert 250€ gekommen?
In Berlin zum Beispiel erhält ein Rentnerehepaar, eine anrechenbare Rente in Höhe von Netto 1.131,87 € und eine zu berücksichtigende Miete von 435, 47 € kein Wohngeld. Und das obwohl für den Warenkorb pro Person nur 348€ zur Verfügung stehen.
Gruß Johannes
Bleiben wir doch bei diesem Rentnerehepaar, brutto wird in die Größenordnung ziemlich nahe bei netto liegen. Also:
Rente 1131,87 Euro, abzüglich 45% Steuern, sind 622,53 Euro
BGE 438,70 * 2 gleich 877,40
(Rente und BGE wären damit schon mehr als Rente netto heute)
Wohngeldanspruch ohne Einkommen bei 487,50. Davon wird Rente netto so weit gegengerechnet, dass 30% beim Empfänger bleiben. Abgezogen wird also 622,53 * 0,7 = 435,77 Euro, also verbleiben vom Wohngeldanspruch noch 51,73 Eur0.
Insgesamt erhalten die also 622,53 plus 877,40 plus 51,73 gleich 1551,66 Euro.
Anspruch auf Wohngeld besteht dann, wenn das rechnerisch ermittelte Wohngeld positiv ist, also größer null.
Nach unserer Planung SGE ergäbe sich folgende Rechnung:
Bruttorente 1303,93, abzüglich
50 % Steuern – 651,97, abzüglich unsere momentane Planung, Beteiligung des Bürgers an der KV und PV:
10 % – 130,39
Verbleiben= 521,57, zuzüglich 2 Personen SGE
2 * 520 = 1.040,00, zuzüglich
Wohnkostenpauschale 360,00
Summe= 1.921, 57 EUR
Euer Vorschlag 1.551, 66 EUR
Differenz zum BGE= + 369,91 EUR für das SGE
Gruß Johannes Israel
Wie schon gesagt, Sozialstaat 3.0 widerspricht dem Positionspapier Q 039 nicht nur der eigenen Partei (Piraten), sogar des eigenen Vorschlages ( Johannes Ponader ). Das ist äußerst unverständlich und wie zu erklären?
Ich bin entschieden gegen ein partielles Grundeinkommen, also separate Wohnungskosten.
Auch halte ich ein bGE für Kinder (Babys) in Höhe eines Erwachsenen für unangebracht und für zu teuer. (Fordert keine Kinder-/Familienorganisation)
Die Forderung zur Einführung eines bGE sollte auch nicht überfrachtet werden z. B. mit einer Steuerreform, denn dann wird das Vorhaben immer komplexer und undurchführbarer (was auch Mehrheiten anbelangt)
Bereits diskutiert wird eine Kindergrundsicherung statt eines Kindergeldes, das läßt sich am einfachsten umsetzen, da (Erwerbs)arbeit dabei keine Rolle spielt.
Dafür muss “nur” das bestehende Kindergeld erhöht werden, das jedoch mit den sonstigen Einkünften mit einem geringen Freibetrag (um dem Grundgesetz Rechnung zu tragen) versteuert werden sollte. Somit erhalten die Bedürftigsten den höchsten Betrag, die Menschen mit hohem Einkommen das geringste (Freibetrag) im Gegensatz zu heute. Finanziert werden könnte dies teils durch den Wegfall des Ehegattensplittings. (Hierbei entstehen große Mehrheiten mit der SPD, den Grünen und den Linken)
Also Herausnahme der Kindergrundsicherung bei einer Forderung nach einem allgemeinen bGE
Dies könnte auch übergangsweise bei der Rente erfolgen, Stichwort Garantierente, auch hierbei bereits Mehrheiten mit der SPD, den Grünen und den Linken.
Bei der Rente sollte man den Schweizer Weg gehen, also aus dem allgemeinen Steueraufkommen finanzieren.
Das ALG II sollte sofort sanktionsfrei gestellt werden, im Grundsatz die Hauptforderung für ein bGE und auf die Bedarfsprüfung (Bedarfsgemeinschaften/Wohnungkosten) verzichtet werden.
(Mehrheiten mit den Grünen, Linken und Teile der SPD möglich)
Bis hierher ist alles recht einfach, finde ich.
Die Haupthürde stellen die Erwerbstätigen dar, hier müßte gefordert werden, dass technisch/theoretisch ein ALG II/bGE in den Lohn hineinwächst. Bei entsprechender Besteuerung würden Menschen mit hohem Einkommen sogar zu Nettozahler_innen.
(Nur) Hierbei entstünde ein echtes sogen. Lohnabstandsgebot (ein Mindestlohn reicht hier nicht), Leistung würde sich lohnen.
Wenn hierbei dargestellt wird, dass gerade bei niedrigen Einkommen der Zuverdienst in den Konsum fließt, verringern sich die Kosten für dies bGE, weil über die MWST die Ausgaben für ein bGE wieder zurückfließen (ein Vorteil in die Länder) und das bGE durch die Versteuerung mit dem Gesamteinkünften netto geringer ausfällt.
Beispiel:
Einkommen 100.000 Euro, 50 % Steuern, 50.000 Euro netto
Einkommen 110.000 Euro mit bGE, 55 % Steuern, 49.500 Euro netto
Dann noch folgende Ergänzungen, Sozialhilfe gibt es heute nicht mehr, da heißt heute Sozialgeld für nicht erwerbsfähige Menschen. Dies kann mit dem bestehenden ALG II/bGE zusammengefaßt werden, wenn es keine Sanktionen mehr gibt.
Ich halte die Beibehaltung der Erwerbslosen(Arbeitslosen)versicherung nicht mehr für nötig, zumindest könnte sie wesentlich geringer ausfallen, da sie das ALG II (oder bGE) nur vorübergehend aufstocken muß.
Würde die Arbeitskosten entlasten.
Man könnte dies vorerst beibehalten, wenn sich jedoch ein allgemeines bGE durchgesetzt hat, weiß jeder, dass er mit einem bGE zusätzlich vorsorgen muss, für jede Lebenslage, wenn man z. B. einen Kredit aufgenommen hat.
Wenn es ein bGE (ALG II) ohne Unterscheidung von Wohnungskosten gibt, braucht es auch keinen Wohnungszuschuß mehr. Wenn das Gesamt bGE über dem höchsten aktuellen ALG II Satz liegt, wäre die Leistung ungeachtet der Geografie höher als heute. Zuschuss muß es m. E. nur für besondere Lebenslagen geben, wie z. B. bei Behinderung, auf Antrag und nach Bedarf.
Soweit meine Gedanken und Vorschläge.
Günter Schwarz, Pirat, Berlin 22.01.2012
> Ich bin entschieden gegen ein partielles Grundeinkommen, also separate Wohnungskosten.
So wirklich ein Fan bin ich davon auch nicht. Jedoch: Was sind die Alternativen?
- Grundeinkommen nicht existenzsichernd (*) und Problem der Betreffenden. (Faktischer Arbeitszwang)
- Grundeinkommen nicht existenzsichernd (*) und Staat garantiert Recht auf Arbeit auf Höhe eines Einkommens, dass BGE und Erwerbseinkommen existenzsichernd werden (wiederum faktischer Arbeitszzwang)
- Grundeinkommen in existenzsichernder Höhe (*), Deckungslücke von etwa 170 Mrd Euro, mit Steuererhöhungen vielleicht 120 bis 150 Mrd Euro.
(*) Mit dem Begriff existenzsichernd ist in diesem Zusammenhang das soziokulturelle Existenzminimum gemeint, wie es derzeit in Deutschland verstanden wird, vereinfacht das steuerliche Existenzminimum.
Michael, deine Aussage ist willkürlich. Wie kommst du auf deine Deckungslücke und hast du keine Fantasie, wie sie zu schließen wäre?
Meinen Beitrag hast du scheinbar nicht in Gänze verinnerlicht/verstanden. Wenn also nur das in den Lohn hineinwachsende bGE finanziert werden muss, da die anderen es ja bedingt schon erhalten, sagen wir bis zu einem Bruttoeinkommen von 10.000 Euro, darüberhinaus die Leute zu Nettozahler_innen werden, denke ich, dass die Finanzierungslücke im Niedriglohnbereich durch verschiedene Maßnahmen finanzierbar ist, Stichwort Finanztransaktionssteuer, Erhöhung bzw. Änderung einer MWST, Stichwort Luxus MWST, Erhöhung des Spitzensteuersatzes, der Erbschäfts-, der Vermögenssteuer.
Bei deiner Finanzierungslücke fehlt mir die Gegenfinanzierung durch den Bürokratieabbau und Einnahmen beim zunehmenden Konsum durch die MWST. Was ebenso fehlt ist die Fantasie, was eigentlich ein Grundeinkommen bewirkt, dass Menschen selbst tätig werden können, dadurch weniger Nettoempfänger entstünden.
Bemerkst du, worauf ich hinauswill, die Beschäftigung mit der Finanzierung, mit Konzepten ist wenig zielführend, da die Sache viel zu komplex ist.
Fordern wir einfach nur unsere Menschenrechte ein, dürfen die unter Finanzierungsvorbehalt gestellt werden?
Voll gut.
Die Sache mit dem Wohngeld ist mir zu kompliziert, aber sonst: voll gut!
Johannes Ponader hat heute Euren Vorschlag bei den Sozialpiraten in Berlin vorgestellt.
Leider konnte ich krankheitsbedingt nicht anwesend sein.
Daher stelle ich meine Frage hier:
Dazu im Vergleich:
Das Positionspapier Q039 von Johannes Ponader
http://wiki.piratenpartei.de/Bundesparteitag_2011.2/Antragsportal/Q039
Zu nachstehenden Auszug aus diesem Papier hier nur drei Fragen an Euch beide:
- Ist das Positionspapier nicht ein Widerspruch zu Eurem Modell Sozialstaat 3.0?
- Soll nach Einführung Eures Vorschlages der Regelsatz wieder gesenkt werden?
- Oder wie erklärt sich das ?
„Der Bundesparteitag möge beschließen, folgenden Abschnitt in fortlaufender Nummerierung in das Positionspapier mit dem Titel „Sofortmaßnahmen zur Humanisierung des SGB II“ aufzunehmen: Höhe des Regelsatzes
Die sozialen Sicherungssysteme sollen Armut verhindern und gesellschaftliche Teilhabe ermöglichen. Daher müssen sie stets sicherstellen, dass allen Bezugsberechtigten mindestens ein Einkommen in Höhe der Armutsrisikogrenze zur Verfügung steht. Diese Schwelle lag nach Definition der EU (60% des Netto-Äquivalenzeinkommens) im Jahr 2010 für Alleinstehende bei 826 Euro. „
Und:
„Der Hartz-IV-Regelsatz liegt derzeit (2010) bei 364 Euro. Im Jahr 2008 betrug der durchschnittlich hinzukommende Bedarf für Unterkunft und Heizung für Alleinstehende im unteren Einkommensbereich nach der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe 345 Euro. Dies ergibt zusammen lediglich 709 Euro. Ein Bezieher von Hartz-IV-Leistungen befindet sich daher im Normalfall mit seinem Einkommen unterhalb der Armutsrisikogrenze. Dies ist nicht hinnehmbar.“
„Der Hartz-IV-Regelsatz ist daher für alle Bezugsberechtigten Personengruppen so festzulegen, dass er zusammen mit den durchschnittlich erstattungsfähigen Kosten für Unterkunft und Heizung mindestens die Höhe der Armutsrisikogrenze erreicht.“
Die AG “Solidarisches Grundeinkommen plus BV” schlägt einen Regelsatz von 880 € für die Einzelperson mit Wohnung vor, derzeitiger Planungsstand ist, siehe dazu:
http://www.sge.iivs.de/
Liebe Piraten und Piratinnen,
bei aller Sympathie – bedingungsloses Grundeinkommen sogar für Arbeitsunwillige? Kommt mir komisch vor mit dem Blick auf die Würde der Menschen. Aber etwas anderes regt mich richtig auf:
Was bedeutet das Modell z.B. für Vermittlungscoaches und Dozenten in DaZ, SGB-Maßnahmen usw.?
45% Einkommensteuer ohne Möglichkeit, Kosten davon abzusetzen. Dazu mglw. USt. in Höhe von 20% (bei Coaching). Bei einem Stundensatz von 18€ brutto für “Deutsch als Zweitsprache” oder “Jobcoaching” hieße das: 18,-€ – 3,80€ (USt.) – 8,-(ESt.) = 6,20€/USt. Für eine USt. kann man rechnen 0,5h – 1,5h Vor-u. Nachbereitung incl. Konferenzen. Also im Schnitt ein USt. Mithin kämen wir dann auf einen Stundensatz von 3,10 € von dem dann sämtliche Betriebskosten ohne Steuerminderung selbst zu tragen wären. Bei einer Arbeitswoche von 50 Std. (= max. bezahlte 25 USt.) kommen wir OHNE Möglichkeit der Absetzung der Kosten also auf monatlich maximal erzielbare 620 € von denen auch die MWSt. z.B. auf Sprit, den wir auf Dienstfahrten verfahren, Kosten für Büromieten, Internet usw., zahlen müssten. Was, liebe Freunde, bleibt da noch übrig? Was macht da ein zusätzliches Grundeinkommen von ganzen 438,70€ noch aus? Das geht dann für die Betriebskosten drauf, oder wie? Wer soll davon leben? Oder hab ich hier was falsch gerechnet?
MfG
Christoph Schlüter
Anregung: http://www.mindesthonorar.de/index.html
Zunächst einmal: Natürlich wird die Flat Tax den Gewinn bzw. Überschuss besteuern und nicht den Umsatz. Aufwendungen wie Büromiete werden vorher abgezogen. Was nicht abgezogen wird, sind Aufwendungen für Steuersparmodelle wie Windkraftanlagen oder Filmfonds.
Was in unserem Brutto-Netto-Rechner (http://computerdemokratie.de/michael/calc/Project1.html) “Erwerbseinkommen brutto” genannt wird, ist bei Unternehmern der Überschuss bzw. Gewinn – nach notwendigen Aufwendungen wie Büro oder Computer, aber vor Sozialversicherungen wie Rentenversicherung, Arbeitslosenversicherung, Kranken- und Pflegeversicherung und vor Steuern.
Am Rande: Wenn Du Deine Brötchen mit “Jobcoaching” bei SGB-Maßnahmen verdienst, könnten solche Tätigkeiten wegfallen. “Deutsch als Zweitsprache” dürfte eher bleiben.
Na das sind dann ja nette Perspektiven für jemanden, der bisher fpr verdammt wenig Geld mit harter Arbeit (unter anderem den Steuerzahlern) vielen Gutes getan hat… Fragt sich, ob meine Kollegen und ich Euch da wählen sollten…
Für mich ist bGE das, womit sich seit ein paar Jahren einige Leute mit auseinandergesetzt haben. Götz Werner, Häni, Schmidt, Liebermann. Was ihr da macht, Bedingungsloses Grundeinkommen nennt, ist irgendein Scheiß, hat aber nichts mehr mit der Ursprungsintention zu tun. Ist mithin typischer Parteienkram, wenn Parteien anfangen sich mit einem Thema zu beschäftigen, dann kommt sowas raus, was ihr da ausgearbeitet hat. Wahrscheinlich ein Konsenspapier, welches 5 weitere Modelle aus eurem Arbeitskreis irgendwie mitberücksichtigen musste, damit der eigene Vorschlag überhaupt in der Partei eine gewisse Mehrheit hatte. – Neee, ich bleibe lieber bei den Vorbildern, den ersten Konzepten, weil sie die besten sind. Auf der Basis werde ich euch garantiert nicht wählen. Aber trotzdem Danke für euer Bemühen.
Kar Manlis,
Götz Werner, Häni, Schmidt, Liebermann kannst du nicht wählen, aber eine Partei, die ernsthaft ein bGE diskutiert.
Bislang gibt es auch kein einheitliches Konzept, aber die Konzepte richten sich aus an den Richtlinien des Netzwerkes Grundeinkommen, sollten es zumindest und daran arbeiten IN der Partei der Piraten viele.
Ein Grundeinkommen ist ein Einkommen, das eine politische Gemeinschaft bedingungslos jedem ihrer Mitglieder gewährt. Es soll
die Existenz sichern und gesellschaftliche Teilhabe ermöglichen,
einen individuellen Rechtsanspruch darstellen sowie
ohne Bedürftigkeitsprüfung und
ohne Zwang zu Arbeit oder anderen Gegenleistungen garantiert werden.
https://www.grundeinkommen.de/die-idee
Mach mit, damit es zu einem bGE überhaupt kommt über Steuern kann man dann immer noch reden, denn Götz Werner fordert auch beides eine Steuerreform, was noch kein bGE bedeutet aber AUCH ein bGE.
Ein bGE kann man ohne Steuerreform einführen, man kann aber auch eine Steuerreform machen ohne bGE.
Was Johannes Ponader vorstellt und auch Johannes Israel sind nur Vorschläge von Mitgliedern der Piraten, es sind keine Konzepte der Partei.
Ich finde diesen ersten Vorschlag ganz gut. Denn so wie wir BGE-Befürworter es ja wissen, wird sich die Situation jahresfristig ändern. Das heißt: Die positiven Effekte auf die Wirtschaft wird massiv Investoren anlocken. Das wird zur Erhöhung des Grundeinkommens und zum Abbau der Schulden führen. Ich finde das Modell ist zwar etwas ängstlich berechnet, aber es entspricht in etwa dem Minimum von heute mit dem entscheidenden Unterschied, das die Sanktionen wegfallen und die Aussicht auf eine Verbesserung des gesamtgesellschaftlichen Klimas.
Warum massiv Investoren herkommen sollen, erschließt sich mir auch bei längerem Nachdenken nicht – Die Lohnnebenkosten sinken ein Stück weit, die steuerliche Belastung für Unternehmen wird ein Stück weit steigen (zumindest in der nächsten Version dieses Modells, mit dem wir die oben angesprochene Deckungslücke schließen.)
Aber klar, wenn die Steuereinnahmen sich freundlicher entwickeln sollten, als hier angenommen, kann man auch das Grundeinkommen erhöhen.
Das hat mit dem Grundeinkommen nichts mehr tu tun … Dieter Althaus lässt grüßen …
Ich wollte mich mal zu dem Teil Wohnkostenzuschuss oder auch KDU zu Wort melden, denn der Wert von 250€ incl. Nebenkosten scheint mir an der Realität vorbei kalkuliert zu sein.
Im Hartz4-System berechnet sich die KDU in den meisten Fällen aus max. Quadratmeterzahl, Mietspiegel der jeweiligen Stadt und Personenanzahl.
Begriffserklärung:
Bruttokaltmiete : Kaltmiete incl. aller Nebenkosten außer Heizkosten und Strom
Bruttowarmmiete : Miete incl. aller Nebenkosten außer Strom
Nettomietzins :
Beispiel A: Kassel
Personen / Bruttokaltmiete / Heizkosten
1 339,00 € 45,38 € – 75,00 €
2 408,00 € 60,50 € – 100,00 €
3 471,00 € 72,60 € – 120,00 €
4 528,00 € 84,70 € – 140,00 €
5 617,00 € 96,80 € – 160,00 €
Quelle: http://www.stadt-kassel.de/cms05/dienstleistungen/031180/index.html
Beispiel B: Berlin
Personen / Bruttowarmmiete
1-Personen-Haushalt 378,00 Euro
2-Personen-Haushalt 444,00 Euro
3-Personen-Haushalt 542,00 Euro
4-Personen-Haushalt 619,00 Euro
5-Personen-Haushalt 705,00 Euro
Quelle: http://www.berlin.de/jobcenter/tempelhof-schoeneberg/leistungsservice/kosten_der_unterkunft.html
Beispiel C: München
Personen / angemessene KDU (sehr wahrscheinlich Bruttowarmmiete)
1 449€
2 562€
3 667€
4 789€
5 882€
Quelle: http://www.muenchen.de/rathaus/dms/Home/Stadtverwaltung/Sozialreferat/sozialamt/kosten_der_unerkunft/SGB_II_22_1_1_pdf.pdf
Eine Liste der verschiedenen Regelungen in den verschiedenen Städten findet sich hier: http://www.harald-thome.de/oertliche-richtlinien.html
Davon ausgehend und von der Annahme das die Piraten das so einfach und mit so wenig Datenerhebung wie möglich realisieren wollen würde ich folgendes vorschlagen.
Man nimmt die max-Quadratmeter aus dem SGB und multipliziert diese mit dem Mietspiegel der jeweiligen Stadt. Dies setzt voraus das eine gültiger, realistischer und aktueller Mietspiegel der Stadt vorliegt.
Max Quadratmeter:
1 Person 50 qm
2 Personen 65 qm
3 Personen 75 qm
4 Personen 90 qm
5 Personen 105 qm
Nehmen wir mal einen Nettomietzins der Stadt Berlin
6,60 EUR/m² (Ø Mietpreis Friedrichshain (Friedrichshain) )
Quelle: http://is.gd/YzYmcc und ergänzen die obige Tabelle mit den max Quadratmetern.
1 Person 50 qm 330€
2 Personen 65 qm 429€
3 Personen 75 qm 495€
4 Personen 90 qm 594€
5 Personen 105 qm 693€
Wohlgemerkt ist das der Wert des Nettomietzins. Hinzu kommen Betriebskosten, Heizkosten und Strom. Dafür gibt es bei den Städten auch Tabellen. bzw. man müsste das mal raussuchen. Die Heizkosten liegen im Durchschnitt bei einem 1-Personen Haushalt zwischen 45-60€. Die Stromkosten liegen bei einem 1-Personen-Haushalt zwischen 25-35€. Die Betriebskosten liegen zwischen 25-60€. Ergibt neue Werte für einen 1-Personen Haushalt
Personen qm Nettokalt Brutto
1 Person 50 qm 330€ 425€-485€
Daher halte ich den von euch eingeschätzten Wohnkostenzuschuss für viel zu gering bemessen und falsch kalkuliert. Durch einen solchen nierdirgen Zuschuss würden Ghettos entstehen in denen die Menschen leben die keine Arbeit mehr haben. Realistischere Werte würden diese Menschen im ganzen Stadtgebiet verteilen.
Daher würde ich vorschlagen das ihr euch diesen Punkt noch einmal vornehmen und genauer definieren solltet. Das Existenzminimum zum Leben von 438,70 halte ich zwar auch für sehr knapp bemessen, würde aber immerhin noch eine Verbesserung der jetzigen Verhältnisse darstellen.
Daher würde ich mich freuen wenn ihr das mit dem Wohnkostenzuschuss noch einmal überdenkt und ggf. genauer definiert und berichtigt.
Best regards
Micxs
Nehmen wir einen 4-Personen-Haushalt, 4 x 250,- Euro sind 1000,- Euro, nach Deinen Berechnungen oben geht’s deutlich günstiger, folglich können wir ordentlich kürzen…
Also, jetzt bitte noch mal überdenke, was mit dem “durchschnittlich” vor dem “250,- Euro” gemeint sein könnte.
Ergänzend:
1.) Deine angeführten Berechnungen gehen von einer Maximalfläche aus. Im Durchschnitt sind auch das weniger.
2.) Im Moment tendieren der Nettomietzins zu dem Wert hin, den das Arbeitsamt noch übernimmt, hier haben wir eine Marktverzerrung zu höheren Preisen hin. Zudem tendieren die Bezieher von ALG2, die erlaubte Fläche maximal auszuschöpfen – wenn sie hier sparen, haben sie ja nichts davon. Sobald diese beiden Effekte wegfallen, werden die Mieten zumindest ein Stück weit nachgeben.
Ja das mit dem Durchschnitt hatte ich gelesen. Habt ihr das Zahlen und eine Quelle zu?
Ein kleiner Tipp noch zusätzlich. Die Mietspiegel die die Argen verwenden sind _nicht_ realitätsnah. d.h. das es zu dem €/m² meist keine Wohnungen auf dem Markt gibt.
Das der Antragswahnsinn beim Regelsatz durch euer Konzept verschwindet ist schon mal gut, aber ich denke er verschiebt sich dann nur in Richtung Wohngeldzuschuss.
Es würde mich freuen, wenn du/ihr mal das Antragsverfahren bzw. die Bedingungen für den Wohnkostenzuschuss für folgende Beispiele darlegen würdet bzw.definieren würdet:
Beispiel A: Single Haushalt
Fragen: Maximaler Höchstsatz und wie wird er berechnet?
Beispiel B: erwerbslose alleinerziehende Frau/Mann mit Kind.
Fragen: Wie stellt ihr euch den Wohngeldzuschuss in diesem Fall vor. Welche Rahmenregelung habt ihr vorgesehen? Auch hier: Gibt es einen Höchstsatz?
Beispiel C: Ehepaar. Einer beruftätig (z.b 1000€ Netto) und einer erwerbslos.
Fragen: Kann der/die Erwerbslose Wohnkostenzuschuss beantragen und wenn ja wie sind die Rahmenbedingungen und Höchstsatz?
Vielen Dank im voraus für deine Antworten.
Der “Antragswahnsinn” verlagert sich nicht nur, er wird auch weniger. Die Betreffenden müssen nicht mehr nachweisen, dass sie sich um Arbeit bemühen, es entfallen auch die ganzen Sanktionen. Zudem soll das Vermögen unberücksichtigt bleiben (das wird zwar zu ein paar Einzelfällen führen, in denen die Zahlung von Wohngeld unangemessen ist (Konstellation hohes Vermögen, geringes Einkommen), aber das ist im Vergleich zum Verwaltungsaufwand der Vermögensprüfung wohl das kleinere Übel).
Den Begriff des Höchstsatzes wird es dann nicht mehr geben, weil die tatsächlichen Kosten der Wohnung keine Rolle mehr spielen. Auch der Obdachlose, der gar keine Kosten für die Wohnung hat, würde Wohngeld bekommen. “Wohngeld” heisst das auch nur deshalb noch, weil wir da eine regionale Ungleichverteilung haben, die sich am Mietspiegel orientiert.
Der Wohngeldanspruch lässt sich mit dem folgenden Tool berechnen:
http://computerdemokratie.de/michael/calc/Project1.html
Allerdings haben wir anderes zu tun, als für jede Stadt den Mietspiegel zu erfassen – es wird nur ein Durchschnittswert für ein mittleres Mietpreisniveau angegeben.
Ansonsten: Es ist bei mehreren Personen in der Wohnung egal, wie das Einkommen verteilt ist, ob da einer erwerbslos ist oder sich das Einkommen gleichverteilt. Es zählt die Summe der Erwerbseinkommen aller beteiligten Personen.
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