Diskussion

Piraten wollen Hartz IV unterbieten? Eine Klarstellung

Heute erschien in der Printausgabe der taz ein Artikel von Ben Seel, der suggeriert, die Piraten wollten Sozialabbau betreiben und ein Grundeinkommensmodell vorschlagen, das das heutige Hartz IV-System noch unterbietet. Als einer der Autoren des Modells möchte ich ein paar Dinge klarstellen.

Zuerst einmal: Die „Sozialpiraten“ sind eine informelle Plattform innerhalb der Piratenpartei. Die dort geäußerten Meinungen stellen einen Diskussionsstand innerhalb der Plattform dar und sind keine offiziellen Positionen der Piratenpartei. Auch innerhalb der Sozialpiraten gibt es keinen Beschluss für oder gegen ein bestimmtes Modell. Das vorgestellte Konzept findet dort durchaus größeren Anklang und wird diskutiert. Was aber einmal herauskommt, falls die Piraten sich überhaupt entscheiden mit einem konkreten Modell in die Bundestagswahl zu gehen, muss sich zeigen.

Zum anderen muss festgestellt werden, dass in dem vorgeschlagenen Modell selbstverständlich kein Sozialabbau betrieben wird. Die Piratenpartei hat auf ihrem letzen Parteitag ein Positionspapier zum SGB II verabschiedet, das klarstellt, dass die heutigen Regelsätze in ihrer Höhe zu niedrig sind. Daran fühlen sich auch die Sozialpiraten gebunden. Die Aussage, das Modell bewege sich deutlich unter dem Niveau anderer Modelle oder liege sogar unter dem Niveau des heutigen Hartz-IV-Systems, ist schlichtweg falsch.

Die zum Vergleich herangezogenen Zahlen müssen genau angesehen werden: Da im vorgestellten Konzept eine Auszahlung in 12,5 Monatsbeträgen vorgesehen ist, liegt die Summe für eine monatliche Auszahlung bei 457 Euro – verglichen mit 374 Euro bei Hartz IV. Zudem kommen im Hartz-IV-System bei Menschen, die über kein eigenes Einkommen verfügen, die tatsächlichen Kosten für Unterkunft und Heizung bis zu einer von den Kommunen festgelegten Angemessenheitsgrenze hinzu. Im innerhalb der Sozialpiraten vorgestellten Konzept wird Menschen ohne eigenes Einkommen dieser Maximalbetrag komplett ausbezahlt – auch wenn die tatsächlichen Kosten niedriger liegen. Neben der größeren Entscheidungsfreiheit für den Einzelnen entfallen damit auch aufwendige bürokratische Prüfungen und staatliche Schnüffelei in den Wohnungen der Leistungsbezieher.

Der Betrag ist also durchwegs um mindestens 73 Euro höher als der heutige Hartz-IV-Satz, bei niedrigen Wohnkosten sogar noch höher. Die Aussage von Ronald Blaschke, der im Übrigen für die Fraktion der Linkspartei im Bundestag arbeitet, ist vor diesem Hintergrund nicht nachvollziehbar und klingt nach Wahlkampfparolen. Interessant, dass der Autor des Artikels selbst ein grünes Parteibuch besitzt, und sich gestern Abend trotz des Hinweises von mehreren Personen auf die Irrtümer am Ende einer mehrstündigen Debatte geweigert hat, eine Richtigstellung zu veranlassen – auch wenn sie vermutlich erst am nächsten Tag online gegangen wäre. Der Pressekodex fordert hier jedenfalls ein anderes Vorgehen.

Weiterhin behauptet der Artikel, das vorgestellte Modell „Sozialstaat 3.0“ wolle die Mehrwertsteuer einheitlich auf 20% anheben. Auch das ist falsch. Nicht, dass diese Idee nicht durchaus auch im Rahmen des Modells diskutiert werden kann, aber dann müsste auch die Grundeinkommenshöhe entsprechend angepasst werden.

Der Vergleich mit der Zahl von 600 Euro aus dem sogenannten „Althaus-Modell“ der CDU ist ebenfalls nicht korrekt: Das bei den Sozialpiraten diskutierte Modell fordert 457 Euro plus Kosten der Unterkunft. Im seinem ersten Modell forderte Althaus tatsächlich 600 Euro Grundeinkommen, allerdings waren darin die Wohnkosten bereits enthalten. Im neuen Modell will er die tatsächlichen Wohnkosten zwar obendrauf legen, allerdings müssen nun die Kosten für die Krankenversicherung in Höhe von 200 Euro selbst getragen werden – effektiv also wieder nur 400 Euro zum Leben.

Mit dem Finanzierungskonzept von Götz Werner schließlich hat das Piratenmodell ebenfalls nichts zu tun, auch wenn er beim Artikel abgebildet ist. Die Auswahl dieses Fotos oblag alleine der Redaktion.

92 Kommentare zu “Piraten wollen Hartz IV unterbieten? Eine Klarstellung

  1. Bei dem Artikel in der taz zeigt sich das grundsätzliche Problem bei der politischen Überzeugungsarbeit für die negative Einkommenssteuer. Hier kommen mal wieder die “Argumente” von der “ist alles viel zu niedrig und deshalb unsozial”-Seite, beim nächsten Artikel in eine rechts-konservativen Zeitung wieder die “ist nicht finanzierbar”-Argumente.

    Als piratige Argumentation für eine negative Einkommenssteuer, sollte deshalb und auch aus basisdemokratischen Grundüberlegungen, die Forderung vielleicht etwas anders ausgedrückt werden. Mathematisch bleibt alles wie in unserem Entwurf:

    Aufteilung der gesellschaftlichen Solidarität und des Staatshaushalt in zwei verschiedene Sachverhalte:
    1.: Steuersatz für den Staatshaushalt (, der dann ALG, Rentenzuschüsse etc. nicht mehr enthalten soll): Ein den aktuellen Staatsausgaben angepasster, einheitlicher Steuersatz entsprechend der Haushaltslage. Fix über alle Einkommen. Dieser wird durch den Bundestag festgelegt.
    2.: Der Solidaritäts-/Umverteilungswert: Wird jährlich durch Volksvotum festgelegt und sorgt für die Finanzierung der negativen Einkommensteuer. Lediglich der Bruttodurchschnittsverdiener bezahlt danach real genau die unter 1. festgelegte Steuerquote. Der durch die Volksbefragung ermittelte Umverteilungswert sorgt für die Anpassung der Steuergraden (Nettoeinkommen über Bruttoeinkommen), so dass bei einem Bruttoeinkommen von 0 bis durchschnittlich vielen € ein positves Nettoeinkommen entsteht und alle über dem Durchschnittseinkommen liegenden etwas zusätzlich abgeben.

    Als Initialwerte für Steuerquote und Umverteilungswert soll das statistische Bundesamt die den gegenwärtigen Verhältnissen entsprechenden Sätze ermitteln. Da wir mit einem progressivem Einkommensteuersystem, Steuerfreibeträgen und Hartz IV usw. eigentlich schon von den Auswirkungen ein ziemlich ähnliches System haben, sollte das recht gut funktionieren.

    Als Populismusbremse und zur Vermeidung von starken Schwankungen beim Umverteilungswert müssten noch geeignete Wahlmechanismen erarbeitet werden. Außerdem Bedarf das ganze Thema mal einer schönen grafischen Aufbereitung, die man dann der taz oder anderen um die Ohren hauen könnte…

    Ich hoffe wir machen was aus dem Thema der Sozialpiraten bis zur Bundestagswahl. Das ist ein riesig piratiges Thema in meinen Augen und hat richtig Potential in allen Bevölkerungsschichten… Tranzparenz und Solidarität für alle!

    • Schon vergessen, wer für Hartz 4 mitverantwortlich
      war : Die Grünen .
      Auch heute noch, trauern große Teile der Grünen den
      Ein Euro Jobs nach. Nachzulesen, in Artikeln von Kalja Kutter in der TAZ .
      Ein aufschlussreicher Artikel über die Grünen und Hartz 4 gibt es auch hier zu lesen :
      http://www.linkezeitung.de/cms/index.php?option=com_content&task=view&id=12694&Itemid=1
      Bei den Piraten ist es noch sehr unsicher, welche
      Politik sich in der Partei durchsetzt.
      Es ist zu befürchten, dass sich dort die neoliberale
      Yuppie Fraktion durchsetzt.Die einzige Partei,
      die sich z.Zt. noch deutlich gegen Hartz 4
      ausspricht ist Die Linke.

  2. Wie sollen denn die Sozialabgaben geregelt sein? Sinn des BGE war ja eigentlich, alle Grundkosten abzudecken. Mit der Einteilung in ein Zwei-Klassen-BGE wird aber trotzdem wieder ein Verwaltungswasserkopf entstehen.

    Und was zählt als Einkommen? Stimmte der Teil mit dem Freibetrag und alles darüber hinaus mit 45% ?

    • Soweit ich informiert bin, würde nach aktuellem Diskussionsstand jeglicher Freibetrag jenseits des BGE entfallen. Ergo: BGE steuerfrei, alles darüber nicht.

      Die 45% kommen (wenn ich mich recht entsinne) von dem Althaus-Modell…

      • Nein, mit Althaus hat das nichts zu tun, sondern mit derzeit 42% Spitzensteuersatz zuzüglich 3% “Reichensteuer”, also zusammen 45% Spitzensteuersatz für hohe Einkommen.

        Bei jeder Flat Tax, die darunter liegt, würden sehr hohe Einkommen steuerlich entlastet werden.

        In der nächsten Version werden wir wohl für hohe Einkommen auf 50% gehen und damit das, was das BVerfG mal als Halbteilungsgrundsatz “laut gedacht” hat, bis zum Anschlag ausreizen.

        • milton2011

          Michael,
          bitte mehr Professionalität. bGE-Finanzierung mit 50 % NES ist eine Übungsaufgabe für Mathematik Sekundarstufe 1.

          1. Schon Prof. Kirchhof zeigte 2001, dass man mit einer Einkommensteuer von 25 % alle Steuern außer der Mehrwertsteuer haushaltsneutral ersetzen kann.
          2. Prof Straubhaar bewies 2007, dass man 50 % durch Aufschlagen der Sozialabgaben auf die 25 % von Kirchhof erreicht und damit 800 Euro bGE finanziert.
          3. 50 % Einkommensteuer bedeuten bei 2 Billionen Volkseinkommen 800 Mrd. für Sozialtransfers und 200 Mrd. für Subventionen. 600 Mrd. für Regelsatz und KV lassen also 400 Mrd. für individuelle Sozialtransfers und Suventionen, hinzu kommen 180 Mrd. Mehrwertsteuer, also 580 Mrd. Einnahmen im Vergleich zu 2011 527 Mrd. plus 27 Mrd. Neuverschuldung, also 555 Mrd..
          Mindest-bGE ist also überhaushaltsneutral, der Staat hat den gleichen Haushalt, d.h. die Grundsicherung ist noch gar nicht herausgerechnet.
          4. bGE ersetzt die halbe Rente, das halbe ALG 1 sowie die volle KV als Kopfpauschale im bGE. RV und AV sind dann Versicherungsleistungen der Arbeitnehmer, sie haben mit Sozialtransfers NICHTS zu tun, die Arbeitnehmer führen sie allein weiter wie eben auch andere Versicherungen aus ihrem Netto.
          5. So weit so gut, das BVerfG hat aber am 9.2.2010 entschieden, dass Pauschalierung begründeten Mehrbedarf nicht ausschließen kann (Leitsatz 4).
          6. Was von Ihnen fehlt, ist also eine transparente Darstellung, wie sie im rein steuerfinanzierten Haushalt für Sozialtransfers neben der Grundsicherung noch welche Leistungen streichen können, ohne die bisherige Gesamtversorgung in Frage zu stellen. Nur dann ist Ihr Modell haushaltsneutral.

          600 € sind immer möglich, 800 € im Augenblick das Maximum.
          Da ist auch nicht viel zu rechnen, diese Zahlen müssten Sie eigentlich vom 45 % Modell schon aufbereitet haben.

          Merke : Es gibt keine Finanzierungsexperten, es gibt nur Sozialhaushaltsexperten für den Leitsatz 4, um die maximalen 800 € zu senken, z.B. durch nur 500 € für Kinder für 60 Mrd. Sozialleistungen nach Leitsatz 4.

    • Johannes

      Michael rechnet derzeit mit 55% einschließlich der Sozialabgaben (45% Flat-Tax und 10% Sozialabgaben). Ich hätte lieber alles in einer Summe. Allerdings ist das ein Punkt, an dem wir gerade noch arbeiten.

      Mein ursprünglicher Entwurf war etwas puristischer. Er ist in meinem Benutzerbereich im Piraten-Wiki zu finden.

      • Euch ist aber schon klar, dass das eine gewaltige Steuererhöhung wird?

        • Um genau zu sein, handelt es sich um eine Art Transfergrenzenmodell.
          Bis zu einer Grenze X erhält man zu seinem Einkommen etwas dazu, überschreitet man diese Grenze, bezahlt man je nach Einkommen etwas dazu.

          Ich würde es eher als solidarisch bezeichnen, letztlich leben wir in einer Fremdbestimmten Welt. Jemand kümmert sich darum, dass ich Nahrungsmittel (Grundbedarf) erhalte, Kultur genießen kann, bzw. sich jemand um uns im Alter oder bei Krankheit kümmert. Denen geben wir einen Teil dessen, was wir selbst erwirtschaften, aber auch wir erhalten etwas, sollten wir unseren Lebensweg ändern oder neues ausprobieren wollen.

          Gruß Thomas

  3. Danke für die eindeutige Klarstellung!

    Ich war schon etwas schockiert beim Lesen des TAZ-Beitrages und schon drauf und dran einen kritische Kommentar über den Twitter-Äther zu jagen.

    Bei der Grundeinkommensdebatte in Piratenkreisen war ich eh’ schon ein wenig verunsichert, ob das womöglich eines der Dumpingmodelle wird, daß Hartz IV noch unterbietet, also das BGE zu einer Farce macht.
    Aber jetzt ist es ja klargestellt, bleibt zu hoffen, daß die Positionen Parteilinie wird … SO seid ihr auf einem guten Weg! 🙂

    Gruß

  4. Mir fehlt neben der Erwähnung der Sozialabgabenregelung auch ein Statement zu einer “Bildungs- und Teilhabepacket”-Verrechnung, Kita- bzw. Hort- und Schulkostenabdeckungen und evtl. “Mehraufwand Mittagessen” (bei Kindern) und ähnlichen Belangen. Die “mindestens 73 mehr” dürften da wohl zur Abdeckung nicht reichen.
    Da ich auch sonst keinen Hinweis auf Familien finden konnte stellt sich mir auch die Frage, stehen von Geburt an jedem diese 457 Euro zu oder erst ab einer bestimmten Altersgrenze? Mit den bisherigen Angaben lässt sich die Rechnung auf Familien bezogen schlecht nachvollziehen.

    • Ab Geburt.

      Einfach Zahl der Personen hier eintragen: http://computerdemokratie.de/michael/calc/Project1.html

    • Schauen wir uns das Bildungs- und Teilhabepaket an:

      10,- Euro für Sport,
      8,33 Euro für Bücher /je Monat
      Zuschuss für Essen bei einem Euro selbsbehalt.
      Das Essen bei uns kostet 1,90 €
      Zuschuss für Nachhilfe. Hier habe ich 30,- Euro in Erinnerung.

      Bei der Betrachtung der Regelleistung für Kinder fällt übrigens auf, dass diese weit weniger erhalten, als Erwachsene.
      10 Jahre – 251,- Euro
      16 Jahre – 287,-Euro

      Kindergeld wird dabei verrechnet. (Einkommen nach § 11 Abs. 1 Satz 1 SGB II)

      Dabei lohnt ein Vergleich, der Zahlen, des Bundesamtes für Statistik:

      2003 lag der Bedarf, um ein Kind großzuziehen bei 550,- Euro
      2012 lag dieser bei 586,- Euro

      Diese werden keineswegs durch Transferleistung im SGB2 oder das Bildungs und Teilhabepaket gedeckt. Was zu Kürzungen im Teilhabepaket führt recherchiere ich die Tage noch.

  5. Mir fehlt neben der Erwähnung der Sozialabgabenregelung auch ein Statement zu einer “Bildungs- und Teilhabepaket”-Verrechnung, Kita- bzw. Hort- und Schulkostenabdeckungen und evtl. “Mehraufwand Mittagessen” (bei Kindern) und ähnlichen Belangen. Die “mindestens 73 mehr” dürften da wohl zur Abdeckung nicht reichen.
    Da ich auch sonst keinen Hinweis auf Familien finden konnte stellt sich mir auch die Frage, stehen von Geburt an jedem diese 457 Euro zu oder erst ab einer bestimmten Altersgrenze? Mit den bisherigen Angaben lässt sich die Rechnung auf Familien bezogen schlecht nachvollziehen.

    • Johannes

      Ich kenne da die aktuellen Durchschnittszahlen nicht, die das ausmacht. Allerdings ist der Regelsatz für Kinder heute ja bei unter 300 Euro (je nach Alter: 14- bis 17-jährige 287 Euro, 18- bis 24-jährige, Kinder ab 6 bis einschl. 13 Jahre 251 Euro, Kinder bis einschl. 5 Jahre 219 Euro). Dadurch entsteht ein gewisses Spiel bis zu 457 Euro in diesem Modell.

      • o.k., aus der Praxis mit Kids heraus betrachtet, unter Einbeziehung von z.B. gewünschter Vereinsbekleidung, Zoobesuch, Kino, Schulausflügen o.ä. käme unter Umständen knapp eine Nullsummen-Differenz zum bestehenden Sozialprinzip heraus. Würde bedeuten, keine gesteigerte gesellschaftliche Teilhabe für Kids, wohl aber, durch den Wegfall der Bürokratie und dem würdelosen Bevormundungs- und Sanktionierungsszenario, eine Erleichterung für die Erziehungsberechtigten. Ist ja auch schon mal was, ein erster Schritt in die richtige Richtung, nur Mut!

        • … und natürlich nicht nur für Erziehungsberechtigte.
          🙂

        • > käme unter Umständen knapp eine Nullsummen-Differenz
          > zum bestehenden Sozialprinzip heraus.

          Vielleicht in den Fällen, wo viel beantragt und von der Arbeitsagentur alles brav bewilligt wird. Der Normalfall dürfte das nicht sein.

          Und von Fällen, wo PIN Briefe nicht zustellt, deshalb Termine versäumt werden, deshalb Leistungen gekürzt werden, wollen wir gar nicht erst reden…

  6. Liane Strauß

    Ich möchte bitte Folgendes zu denken geben:

    Was ich mich bei einem BGE-Modell mit separat notwendig werdendem Antrag für Wohnkosten frage, ist, wie denn jemand ohne Einkommen überhaupt eine Wohnung finden soll. Er hat doch auf dem Wohnungsmarkt gar keine Chance, da Wohnkosten schließlich nur bei einem tatsächlich bestehenden Mietverhältnis übernommen werden.

    Menschen ohne eigenes Einkommen müßten also dem Vermieter einer Wohnung ihre persönlichen Verhältnisse offenbaren und um entsprechenden Aufschub für eine Beantragung des Wohngeldes mit eventueller Bewilligung bitten, um gegenüber dem Vermieter seine Zahlungsfähigkeit nachzuweisen. Das ist in der Realität demütigend und wenig erfolgversprechend.

    Außerdem würde das wie heute heilloses bürokratisches Durcheinander in Wohngemeinschaften oder Partnerschaften stiften, wo dann jeder einzeln – je nach Bedürftigkeit – Wohngeld beantragen oder die Wohnkosten für den bedürftigen Wohnpartner mitübernehmen müßte – also erneut “Bedarfsgemeinschaften” oder aber “Singlehaushalte” für Menschen ohne Einkommen, weil sich viele Menschen diese Offenlegung ihrer privatesten Verhältnisse, sofern sie selber nicht darauf angewiesen sind, oder die Übernahme der finanziellen Verantwortung für bedürftige Wohnpartner
    in weniger gefestigten Beziehungen oder Freundschaften nicht antun wollen.

    • Johannes

      Das erste kann ich gerade nicht nachvollziehen. Nachdem der Staat dafür garantiert, dass jeder seine Wohnkosten (bis zur Angemessenheitsgrenze) bezahlen kann, dürften Vermieter doch entspannt damit sein?

      Das zweite ist in der Tat teilweise ein Problem. Bisherige Überlegungen gehen dahin, unabhängig von den persönlichen Verhältnissen Wohnungen, in denen mehrere Menschen wohnen, niedriger zu subventionieren.

      Ich sehe darin allerdings einige Probleme. Aus diesem Grund wäre mir eine Übernahme der realen Kosten bis zu einem Maximalbetrag pro Person, der unabhängig davon ist, wie viele Menschen gemeinsam in einer Wohnung wohnen, lieber, Damit erkauft man sich aber wieder eine massive Verwaltung.

      Was definitiv nicht sein darf, ist dass Menschen die Einkommen haben, Menschen ohne Einkommen mitfinanzieren müssen. Dieses Prinzip der „Bedarfsgemeinschaft“ soll aufgelöst werden.

      • merapi22

        Leider ist durch die Beibehaltung der Trennung von Wohngeld und Regelsatz das BGE von Euch immer noch ein Almosen!

        Das soll doch genau das BGE überwinden, denn das BGE ist nichts weiter als das Ausbezahlen des Steeurfreibetrags der ohnehin jeden Bürger zusteht.

        Also ist das BGE ein Anspruch eines jeden Bürgers auf einen Anteil an: Land, Ressourcen und am technischen Fortschritt! Quasi als Erbrecht und somit bedingungs und leistungslos!

        Warum so viel Nonses um die Finanzierung? Hat irgendjemand im Weltkrieg 1 und 2 nach der Finanzierbarkeit gefragt?
        Jeder Bürger hat Anspruch auf die Grundbedürfnisse: Trinken, Essen, Wohnen, Währmen und Kleiden!!! Wenn Ihr Wohngeld von dem Regelsatz trennt, dann ist Euer BGE hier gar keins, sondern nur Harz5, oder Zwangsarbeit1!!!

        • Das Ausbezahlen des Steuerfreibetrags wäre bei einer Flat Tax von 50% ein Betrag von etwa 333,34 Euro im Monat, das liegt noch unter der derzeitigen ALG2-Regelsatz, von den Kosten der Unterkunft ganz zu schweigen. Das entspricht also weder unseren Vorstellungen von Sozialstaat, noch ist es auch nur ansatzweise mehrheitsfähig – weder in der Partei noch in der Bevölkerung.

          Würden wir auf die Sache mit dem Wohngeld verzichten, dann könnten wir jedem 500,- Euro im Monat auszahlen – für Menschen ohne Einkommen ist das deutlich weniger als ALG2.

          Zu der Sache mit den Weltkriegen: Hätte man da stärker auf die Finanzierung geachtet, dann wären die viel früher beendet worden, und vielen Menschen wäre viel Leiden erspart geblieben. Ich sehe das eher als Argument, hier genauestens auf die Finanzierbarkeit zu achten. Zumal: Wir wollen BGE nicht nur 4 oder 6 Jahre, sondern auf Dauer.

          • merapi22

            Bei gestaffelten Verbrauchssteuern nach gesund/schädlich für Umwelt und Mensch finanziert sich das BGE von selbst! Man befreit zudem die Arbeitnehmer von der Einkommenssteuer! Mit dieser Finanzierung ist ein BGE von 1000 bis 1500 Euro für alle sofort finanzierbar!
            f.1.) Über gestaffelte Verbrauchssteuern nach gesund – schädlich für Umwelt und Mensch!
            f.2.) Über Finanztransaktions-Gebühren: http://www.attac.de/aktuell/neuigkeiten/detailansicht/datum/2012/03/30/buendnis-steuer-gegen-armut-schaeuble-bringt-neue-dynamik-in-diskussion-um-finanztransaktionssteu
            f.3.) Über Dividenden, Miet- und Zinsabschlagsteuer, heutige Spekulationsteuer, Unternehmenssteuern!
            f.4.) Über Einsparungen bei Behörden, Subventionen, Abschreibungen ec.
            f.5.) Mehreinahmen durch Wegfall aller Steuervergünstigungen, Mogeleinen

            Bei einen BGE das diesen Namen wirklich verdient, muss Regelsatz und Wohngeld zusammenlegt werden, denn nur durch diese Trennung wird das Wohngeld tausenden Obdachlosen vorenthalten.

            Der Weltkrieg war unfinanzierbar, aber man hat einfach auf alle Ressourcen zurückgegriffen, was man leider nur im Kriegsfall macht! Natürlich hat man heute mehr als genug Güter um ein BGE von sogar über 1500 Euro zu finanzieren! Bei Euch Sozialpiraten ist doch auch Piratin Susanne Wiest und Sie fordert in Ihrer Pedition vor dem Bundestag doch 1500 Euro für alle und die Finanzierung über Verbrauchssteuern. Dieses BGE ist nach Susanne und Götz Werner erstellt: http://www.facebook.com/#!/notes/birgiene-uhl/vorstellungen-%C3%BCber-unser-zuk%C3%BCnftiges-aus-und-einkommen/418647261482777

    • Wohngeld “neu” soll ohne Kopplung an ein reales Mietverhältnis gezahlt werden, also auch z.B. an Obdachlose.

      Es heisst nur noch deshalb “Wohngeld”, da es in Abhängigkeit vom örtlichen Mietniveau berechnet wird.

      • …was komplett sinnig ist, denn Schlafsack, Zelt, Batterien, Gasbrenner und Lange Unterhose kosten auch Geld.

  7. Blaschke hat Grundeinkommensmodelle, die nicht der Linkspartei-Gesinnung nahe kommem, schon in der Vergangenheit immer wieder auch auf Kosten der Wahrheit überscharf kritisiert, bei Katja Kipping habe ich ähnliche, wenn auch nicht ganz so drastische, Erfahrungen gemacht. Damit wird man als Pirat wohl leben müssen, das Verhalten der TAZ steht auf einem anderen Blatt.

    Die obige Klarstellung finde ich angemessen und nachvollziehbar. Einen Punkt verstehe ich allerdings nicht, und das wird anderen ebenso gehen, daher lohnt sich sicherlich eine Modifikation. Im Konzeptentwurf steht folgender Satz:

    “Unser Konzept sieht darüber hinaus vor, die Umsatzsteuer („Mehrwertsteuer“) auf glatte 20% anzuheben.”

    Was soll vor diesem Hintergrund folgende obige Klarstellung besagen?

    “Weiterhin behauptet der Artikel, das vorgestellte Modell „Sozialstaat 3.0“ wolle die Mehrwertsteuer einheitlich auf 20% anheben. Auch das ist falsch.”

    • Johannes

      Der Text ist hier ungenau formuliert. Gemeint ist nur der normale Satz. Am Ende des Absatzes wird es klar, was gemeint ist. Dort heißt es nämlich: „Zudem kann darüber nachgedacht werden, die ermäßigten Steuersätze abzuschaffen und die Mehreinnahmen über ein höheres Grundeinkommen wieder an die Bürger aus zu schütten. Für den Fiskus und den durchschnittlichen Verbraucher wäre eine solche Maßnahme ein Nullsummenspiel, würde aber die Berechnung und Erhebung der Umsatzsteuer deutlich vereinfachen. Eine solche Maßnahme ist jedoch nicht Bestandteil dieses Konzeptes.“

      Ich habe die entsprechende Passage um eine deutliche Formulierung ergänzt.

  8. Frank Laubenburg

    Hallo,
    in dem Artikel von Johannes heißt es, in dem Modell sollen “die tatsächlichen Kosten für Unterkunft und Heizung bis zu einer von den Kommunen festgelegten Angemessenheitsgrenze” berücksichtigt werden. Selbst wer sich nur grob und oberflächlich mit dem derzeitigen SGB II beschäftigt hat, weiß doch, dass das genau ein großes Problem und Gegenstand zahlreicher Gerichtsverfahren ist. Die angemessenen Kosten werden immer anhand bestehender Mietverhältnisse ermittelt, in Städten wie Düsseldorf sind zu diesen Preisen keine Wohnungen zu bekommen (für Neuanmietungen), gleichzeitig sind tausende Menschen allein in Düsseldorf mit Umzugsaufforderungen bis hin zu Zwangsumzügen konfrontiert, weil ihre Mietkosten zu hoch seien. Dass diese Zustände nach diesem Vorschlag der Piraten nicht nur bestehen bleiben sondern zementiert werden sollen, sollte daher auch jederR wissen. Dass bei niedrigeren Kosten Geld übrig bleibt, ist da zwar theoretisch richtig, aber nur theoretisch: solche Fälle gibt es schon jetzt kaum, hinzu kommt, dass derzeit zumindest die Nachzahlungen auf Betriebskosten und Heizungskosten, die sich aus der Jahresrechnung ergeben, real übernommen werden. Mit dem vorgeschlagenen starren Modell (Festbetrag für JedeN) ist genau das dann abgeschafft, für die meisten Betroffenen wäre das dann ein finanzieller Rückfall unter die derzeitigen Regelungen des SGB II.

  9. merapi22

    Schon das Bild zum Artikel in der TAZ ist irreführend! Prof. G. W. Werner hat nichts mit den BGE-Modell der Sozial-Piraten zu tun.
    Wir haben ein eigenes BGE-Modell nach Herrn Werner und Susanne Wiest und das ist durch die gestaffelten Verbrauchssteeurn wesentlich sozialer, als das der Sozial-Piraten!
    Bitte überzeugt Euch und stimmt für das Beste BGE-Modell was es überhaupt hat, das nach Herrn Werner:
    https://news.piratenpartei.de/showthread.php?tid=129472&pid=612382#pid612382

  10. Hier mal ein Beispiel von Fachleuten wie man das System verändern kann.
    http://www.wissensmanufaktur.net/plan-b

  11. Unternehmensbesteuerung?

    Mich interessiert, wie Unternehmen, Kapital und hohe Einkommen in eurem Konzept in die Finanzierung des BGE einbezogen werden. Ihr plant die Umstellung der Gewerbesteuer auf ein Flat Tax, deren Steuersatz über der heutigen Körperschaftssteuer liegt. Okay.
    Aber was ist mit dem Wegfall des Arbeitgeberanteils an Sozialversicherungen/Krankenkasse etc.? Bei Götz Werner gibt es das Argument, die Unternehmen würden deshalb vom BGE profitieren. Die Frage ist, wollen wir das bzw. kann das BGE auf diese Einnahmequelle verzichten?

    Ehe die Mehrwertsteuer erhöht wird, oder eine Flat Fax niedrige Einkommen stärker belastet als hohe, sollten Unternehmen mindestens im gleichen Maße wie bisher zur Kasse geben werden. Das kann z.B. über eine Steuer geschehen, die unabhängig von der Beschäftigtenzahl ist, die muss dann aber deutlich über der Gewerbe- bzw. Körperschsftschtssteuer liegen.

  12. Na das hört sich doch schonmal ganz gut an, wenn so ein Grundeinkommen wirklich mal kommen würde. Da ich als Hausbesitzer beim Jobcenter nur betteln muß.
    Ich habe ein 3 Familienhaus, bewohne selbst die größere Wohnung von 120 qm, die kleine von 46 qm bewohnt der ex Eigentümer (lebenslanges Wohnrecht) und die mittlere 73 qm steht leer. (Wer will schon aufs Land)

    Mein Mann geht arbeiten (Zeitarbeit), er hat ein netto von ca 800 Euro,wir sind 4 Personen und betteln für 385 Euro auf dem Amt, sorry ist nur betteln für mich, da die Ausgaben schon höher sind. Für die ganzen Hauskosten sind darin 160 Euro enthalten.
    Und von wegen ein Hauseigentümer bekommt wenigstens die Nebenkosten, lachhaft.
    Ist bei uns nicht mal die hälfte. In der leeren Wohnung sind die Heizungsrohre schon geplatzt, Pech gehabt, konnten wir ja nicht Heizen uns steht ja nur Öl für 80 qm zu. Also zusehen, haben schon für 1700 Euro nachgetankt, auf eigene Kosten. Das fehlt hinten und vorne.

    Den leiblichen Vater meines Sohnes sind die nicht mal in der Lage in Arbeit zu bringen, er darf lieber von Hartz 4 leben, als Unterhalt zu zahlen, dann wären wir da raus.
    Er bekommt bald Bescheid, hat nun eine Anzeige am Hals, wenn er Pech hat kann er in seinem Wunschberuf nicht mehr arbeiten, wegen ner Vorstrafe.

    Nein um raus zu kommen soll ich arbeiten gehen, ja klar ich bewerbe mich, nur wenn sie hören, was das Kind ist 100 % behindert, hat Pflegestufe 2, Sie sind nicht flexibel, in den Ferien können Sie aber nicht… Ha Ha Ha…
    Ehrlich gesagt so einen Arbeitgeber möchte ich gerne mal kennenlernen, der sagt, ja kannst arbeiten, wenn du die Zeit hast…

    Sorry, mußte ich jetzt echt mal los werden

  13. Hallo Johannes Ponader,

    du/ihr seid genauso beratungsresistent, wie Johannes Israel und seine Gruppe.

    Wie oft muss man euch denn noch sagen, dass man ein BEDINGUNGSLOSES Grundeinkommen nicht aufsplitten kann (das ist gedanktlich Hartz IV und das muss weg). Jeder Mensch entscheidet, wie er lebt, ob er sich lieber gut kleidet und viel unterwegs ist, ob er gerne komfortabel wohnt oder unter der Brücke lebt. Keine Ausgabe darf einen Einfluss auf das Existenzminimum haben.

    Ein partielles Grundeinkommen scheint auch populistisch, weil es sich scheinbar bei der Finanzierung besser vermitteln läßt.

    Ein Grundrecht kann man aber nicht unter Finanzierungsvorbehalt stellen, das macht man zum Glück nicht bei den derzeitigen Anstrengungen das Kindergeld zu reformieren und bei der Grund-/Garantie-/Zusatzrente.

    Hat man einen Beschluss für etwas, WIRD es finanziert, wer jedoch erst die Finanzierungsfrage stellt, erhält NIE oder nur schwer einen Beschluss.

    Da sind alle Parteien weiter als ihr mit euerem Finanzierungsgequatsche.

    • Michael Ebner

      > Jeder Mensch entscheidet, wie er lebt, ob er sich lieber gut kleidet
      > und viel unterwegs ist, ob er gerne komfortabel wohnt oder unter
      > der Brücke lebt.

      Ja, deshalb soll das Wohngeld auch nicht an einen konkreten Mietvertrag gekoppelt sein. Wer unter der Brücke wohnt, darf dieser Geld anderweitig verwenden. Das heisst nur deshalb noch “Wohngeld”, weil sich die Bemessung am örtlichen Mietniveau orientiert.

      > Ein Grundrecht kann man aber nicht unter Finanzierungsvorbehalt
      > stellen,

      Es gibt kein Grundrecht auf ein bedingungsloses Grundeinkommen, schon gar nicht auf eine bestimmte Höhe – sonst hätte das BVerfG das schon längst durchgesetzt.

      > Hat man einen Beschluss für etwas, WIRD es finanziert, wer jedoch
      > erst die Finanzierungsfrage stellt, erhält NIE oder nur schwer
      > einen Beschluss.

      Für einen Parteitagsbeschluss braucht man kein Finanzierungskonzept, er braucht auch nicht realiserbar sein. Wenn wir in Neumünster die Aufhebung der Schwerkraft beschließen, dann ist das so Beschluss.

      Wenn man das allerdings tatsächlich umsetzen möchte, dann muss es finanzierbar sein, unter den gegebenen realen Bedingungen wie europäischer Binnenmarkt und Schuldenbremse. Und unser Ziel ist nicht, der BGE in’s Parteiprogramm zu schreiben, sondern wir sind entschlossen, das Realität werden zu lassen. Dafür muss es finanzierbar sein.

      • merapi22

        Sawadee Michael,

        genau, jeder Bürger hat ein Recht auf Wohnen! Dies wird heute unzähligen vorenthalten: Harz4 ist total ungerecht und der H4 Regelsatz wird vielen einfach vorenthalten, die nicht bereit sind Gängelungen und Sanktionen zu akzeptieren! Die bettelnden Obdachlosen in den Fußgängerzonen werden immer mehr, obwohl jeden Bürger eine Bleibe zusteht, verwehren die Ämter eine warme Wohnung:

        „In Deutschland unterscheidet das Polizei- und Ordnungsrecht zwischen „freiwilliger“ und „unfreiwilliger“ Obdachlosigkeit. Ein „freiwillig Obdachloser“ (veralterte Bezeichnung: Nichtsesshafter) hat als Person, die ohne feste Unterkunft von Ort zu Ort zieht, keinen Anspruch auf Unterbringung seitens der Ordnungs- und Sicherheitsbehörden. Erst wenn er sich dauerhaft um eine Unterkunft bemüht, gilt er bei der staatlichen Exekutive als „unfreiwillig Obdachloser“ http://de.wikipedia.org/wiki/Obdachlosigkeit

        Mit BGE wären diese Missstände endlich Vergangenheit, „freiwillig ofw“, Tagessatz erbetteln, wie menschenverachtend die Bürokratie und die Beamten doch sind. Zudem wird nur im Modell von Herrn Werner der Regelsatz und das Wohngeld zusammengelegt, dadurch hat es keine Obdachlosen mehr! „ H4 ist Strafvollzug mit Freigang“ Prof. G. W. Werner hat Recht! Zudem fällt dadurch der Behördenaufwand für die Bedürftigkeitsprüfung weg. Die Ausgaben der heutigen Überwachungsbürokratie übersteigt den Missbrauch um ein vielfaches!

        Auch richtig, wir wollen nicht nur Lippenbekenntnisse zu sozial abgeben wie die anderen Parteien, sondern Deutschland verbessern, den Standort zukun´ftsfähig gestalten durch das BGE!

        Hier die Finanzierung nach Götz Werner:

        Es mag kühn klingen, aber: Finanziert ist das bedingungslose Grundeinkommen schon.

        Denn wir produzieren genügend Güter und Dienstleistungen. Von ihnen leben wir, nicht vom Geld. Geld ist ein rechtliches Äquivalent zu den käuflichen Gütern und Dienstleistungen. Es ist kein Wert an sich. Geld ist nicht Gold. Mit den Gütern und Dienstleitungen entsteht das Geld, mit dem sie gekauft werden können. Dafür ist das Geld da. Es gibt so viel Geld, wie es käufliche Werte gibt. Sonst könnte man sie nicht kaufen.
        http://www.unternimm-die-zukunft.de/de/z…z-gefasst/
        b) Es stellt sich eher die Frage: Wie soll das heutige bestehende System weiterfinanziert werden? Wie das Paradox-um lösen: Immer mehr Wirtschaftswachstum, immer höhere Produktivität durch Automation, bei gleichzeitigen Reallohnverlusten und steigender Arbeitslosigkeit? Dem Über-Angebot steht schon heute viel zu wenig Nachfrage, Kaufkraft gegenüber. Die regulierende Hand die für Balance zwischen Angebot und Nachfrage sorgt wird das BGE sein! Es hat schon heute genug für alle, es fehlt nur der Schlüssel für die gerechte Verteilung, das BGE ist der Schlüssel!

        c) Es hat eine wunder schöne Parallele zur BGE Einführung: 1990 warnte der damalige SPD Kanzlerkandidat Lafontaine vor den angeblich sehr hohen Kosten der Einheit, die genau wie heute das BGE unfinanzierbar sei! Nun hat man errechnet, dass die Einheit zwar etliches an Wiederaufbau und Sozialleistungen gekostet hat, aber die Deutschen Wirtschaft das Dreifache dieser Kosten durch höhere Nachfrage erwirtschaftet hat! Die Einheit war also auch ein wirtschaftlicher Erfolg – es hat viele Studien und Doktorarbeiten, zu diesem Thema

        d) Im Jahr 1889 wurde durch Bismark die umlagefinanzierte Rentenversicherung eingeführt. Jedem Rentner über 70 stand dies zu, bedingungslos und darum war dies ein Renten BGE! Diese zusätzliche Kaufkraft und Nachfrage hat die damalige ewige Wirtschaftskrise seit dem Gründerkrach von 1873 endlich überwunden. Die Grundsicherungsgegner hatten auch damals von den Folgen gewarnt und eine finanzielle Katastrophe befürchtet, stattdessen stieg Deutschland zur Weltwirtschaftsmacht auf!

        e) In Finnland beträgt der MwSt.-Anteil bei deutschen Edel-Limousinen 100%! Aber die PKWs bekommt man bis zu 25% niedriger als zum deutschen Listenpreis. Viele Deutsche nutzen das aus und bekommen in Finnland einen BMW so billiger! Dagegen hat die Schweiz die niedrigsten Steuersätze, aber dennoch ist die Marken Jeans global in der Schweiz am teuersten! Darum lässt sich nur Vermuten, dass die Preise sich wie in Finnland entwickeln, aber nicht hundertprozentig genau vorhersagen. „Wirtschaft ist zu einen hohen Prozentanteil Psychologie“ Andre Kostolani.

        f) Um das BGE von 1500 Euro sofort umzusetzen, erfolgt die Finanzierung:

        f.1.) Über gestaffelte Verbrauchssteuern nach gesund – schädlich für Umwelt und Mensch!
        f.2.) Über Finanztransaktions-Gebühren: http://de.wikipedia.org/wiki/Tobin-Steuer
        f.3.) Über Dividenden, Miet- und Zinsabschlagsteuer, heutige Spekulationsteuer, Unternehmenssteuern!
        f.4.) Über Einsparungen bei Behörden, Subventionen, Abschreibungen ec.
        f.5.) Mehreinahmen durch Wegfall aller Steuervergünstigungen, Mogeleinen

        Ich hoffe das BGE Modell nach Götz Werner kommt noch im Antragsportal zum BPT2012/1, bitte unterstützt das, die Bitte geht auch an die Ersteller von Sozialstaat 3, bitte lest das BGE Modell nach Götz Werner, DANKE!

        https://news.piratenpartei.de/showthread.php?tid=129472&pid=612382#pid612382

      • Michael Ebner, deine Rechtfertigung zeigt Hilflosigkeit und Überheblichkeit nach dem Motto, wir haben das richtige Konzept und wir haben Recht.

        Du verstehst noch nicht einmal, wenn ich davon rede, dass jeder Mensch selbst entscheidet, wie er leben will. Nach euerer Vorstellung bekommt nur der ein Wohngeld, wenn er auch einen Mietvertrag hat. Bekommt auch nur der Kleidergeld, der sich kleidet, nur der Geld für Genußmittel, der sie auch verzehrt?

        Wer sich entscheidet unter der Brücke zu leben, also keinen Mietvertrag hat, hat den Anspruch auf ein ungesplittetes Grundeinkommen, seine Bedürfnisse evtl. andere sind und er eben z. B. auch 850 Euro braucht, wie jemand der zwar einen Mietvertrag hat, aber sonst genügsam ist.

        Dann wer sagt, dass es ein Grundrecht auf ein bGE gibt? Es gibt ein Grundrecht auf ein würdevolles Leben!!!

        Dann wirst du auch noch ulkig in deiner Hilflosigkeit, Rechtfertigung und Überheblichkeit, wenn du von Aufhebung der Schwerkraft redest. Du vergleichst ein Naturgesetz, das du aufheben willst mit einem Grundrecht auf Leben, das du nicht gewähren willst, weil es nicht finanzierbar ist? Aua!

        Ich sage dir mal ein praktisches Beispiel aus der realen Politik , wo du vielleicht noch nicht angekommen bist.
        Als ich mich mal politisch um einen Fußgängerüberweg eingesetzt habe und selbst ansprach, dass die Einrichtung doch viel Geld kostet. Antwortete man mir, wenn es als notwendig erachtet, dass ein Fußgängerübergang gebaut werden MUSS, kann man das nicht unter Finanzierungsvorbehalt stellen.

        Denk’ einfach noch einmal nach. BGE heißt nämlich Freiheit!!!

        Ein Gutes hat es, dass euer Konzept es bis in die TAZ geschafft hat, so wird über das bGE gesprochen, allerdings haben dies auch andere Politiker schon geschafft, die sagten, nicht finanzierbar.

        • > Nach euerer Vorstellung bekommt nur der ein Wohngeld,
          > wenn er auch einen Mietvertrag hat.

          Pardon, das stimmt nicht.

          Ich zitiere noch mal den Beitrag, auf den Du antwortest: “Ja, deshalb soll das Wohngeld auch nicht an einen konkreten Mietvertrag gekoppelt sein. ”

          Die Voraussetzung für Wohngeld (nach unserem Modell, nicht nach status quo) ist ein geringes Einkommen. Die Höhe orientiert sich am örtlichen Mietspiegel.

          • Ich lese

            “Zusätzlich soll bei Nachweis einer entsprechenden Bedürftigkeit ein Zuschuss von bis zu 100% zu den Wohnkosten (Mieten, Nebenkosten, Heizkosten) gezahlt werden. ”

            Und wie stellt ihr euch das konkret vor ohne Mietvertrag? Kann also jede Person, die kein sonstiges Einkommen hat, den Wohnkostenzuschuss erhalten, also z. B. alle in einer Wohngemeinschaft und auch der, der unter der Brücke lebt?

          • dachte eigentlich, ich bekäme noch eine Antwort?

          • > dachte eigentlich, ich bekäme noch eine Antwort?

            Bekommst Du ja auch – Geduld ist auch eine Tugend, und ich leide wahrlich nicht unter Beschäftigungsmangel.

            Und wie stellt ihr euch das konkret vor ohne Mietvertrag? Kann also jede Person, die kein sonstiges Einkommen hat, den Wohnkostenzuschuss erhalten, also z. B. alle in einer Wohngemeinschaft und auch der, der unter der Brücke lebt?

            Dass einfach aus dem Einkommen ein Wohngeldanspruch berechnet und ausgezahlt wird. Da gibt es noch ein paar sher unschöne Detailschwierigkeiten in der Abgrenzung, von daher kann ich da kein beschlussreifes Gesetz präsentieren.

            Klar ist jedoch: Auch Wohngemeinschaft, auch Brücke.

          • Antwortfunktion ausgeschaltet?

            Also wenn WG und auch Brücke, warum dann ein partielles Grundeinkommen, das großen Protest auslöst?

          • Antwortfunktion nehme ich zurück, geht!!! 🙂

  14. Ihr habt es aber auch nicht einfach mit Harz IV als Maßstab bekommt Ihr schon zu hören wie unsozial Euer Modell für Singles ist, obschon meiner Ansicht nach es am Familie mit Kindern Ende schon so großzügig ist, dass die Finanzierbarkeit fraglich ist.

    Euer Rechner spuckt für eine Familie mit 4 Kindern (ich selber habe ab Juni 4) über 3800 Euro Netto aus, bei Null Brutto und 5000 Euro Netto bei 4000 Euro Brutto Einkommen.

    Da kann man doch echt fragen, wieso noch arbeiten?

    Und ist es richtig, dass Fahrkosten zur Arbeit nicht absetzbar sind bei Eurem Modell?

    Ihr habt doch schon einen effektiven Steuersatz von 70% (wegen Entzug von Wohngeld), so dass bei 4000 Euro mehr Brutto gerade mal 1200 Euro mehr Netto rausspringen.

    Wenn jemand dafür 330 km zur Arbeit pendeln muss und dann noch ein paar Nächte in einem billigen Hotel verbringt (hatte ich selber für 9 Monate), dann gehen da doch noch leicht 600 Euro an Kosten ab. Sprich, dafür dass man 40 Stunden in der Woche arbeitet, über 12 Stunden im Auto verbringt, tagelang nicht bei der Familie ist, kriegt man dann tolle 600 Euro Netto mehr auf dem Konto. Das ist zwar noch besser als der viel verschriene 1 Euro Job, aber sehr viel besser auch nicht mit tollen 3 Euro die Stunde.

    Und wenn das einen nicht dazu bringt gar nicht zu arbeiten, verführt das doch in die Schwarzarbeit, oder zumindest die legalen Varianten davon.

    • Michael Ebner

      > Da kann man doch echt fragen, wieso noch arbeiten?

      Wenn Du lieber Deine 4 Kinder ordentlich erziehst, dann lastet Dich das auch gut aus – und Dein Job macht dann halt ein anderer.

      > Und ist es richtig, dass Fahrkosten zur Arbeit nicht absetzbar
      > sind bei Eurem Modell?

      Grundsätzlich ist das absetzbarer Aufwand. Es ist aber einer der Detailfragen, an die wir noch ran müssen. Da wir den normalen Arbeitnehmer gar nicht mehr steuerlich veranlagen wollen, müssen wir da eine pragmatische Lösung finden. Die Übertragung dieser Aufgabe auf den Arbeitgeber könnte eine Lösung sein (der wird ja auf der anderen Seite massiv von Verwaltungskram entlastet).

      > Ihr habt doch schon einen effektiven Steuersatz von 70% (wegen
      > Entzug von Wohngeld), so dass bei 4000 Euro mehr Brutto gerade
      > mal 1200 Euro mehr Netto rausspringen.

      Für Wohngeldempfänger ist das so richtig. Damit sind wir schon mal besser als ALG 2, dort liegt dieser “effektive Steuersatz” über 80%. (Bitte dafür nicht nur die 80 oder 90% Gegenrechnung betrachten, sondern auch noch die Sozialversicherungsbeiträge…)

      Und für Nicht-Wohngeld-Empfänger liegt der “effektive Steuersatz” (genaugenommen Steuern und Sozialversicherungsbeiträge) schon bei 55% – ohne hohe Steuern lässt sich ein BGE nun mal nicht finanzieren (es sei denn, man findet in Deutschland Öl. Viel Öl…)

      • merapi22

        Sawadee Michael,

        die Piratenpartei hat als Kernthema neben den BGE auch den kostenfreien ÖPNV und darum sollte wer unbedingt mit den PKW zur Arbeit fährt dies nicht absetzen können!
        Für ländliche Regionen wird ein Taxiverkehr als Anbindung zum ÖPNV ermöglicht auch kostenfrei!

        Hier noch paar Überlegungen Einkommenssteuerfinanziertes BGE und Verbrauchssteuerfinanziertes bGE!

        1.) Einkommenssteuern benachteiligen die Arbeitnehmer, schmälern den eh mageren Lohn!
        2.) Die Einkommenssteuer wird mit zunehmender Automation immer weiter zurückgehen, weil es immer weniger AN hat. Wer soll in 10 Jahren diese Steuer bezahlen, wenn 80% aller heutigen AN wegrationalisiert wurden???
        3.) Konsumbesteuerung ist auch auf ein Land beschränkt möglich! Bestes Beispiel die kleine Schweiz, trotz das alles teuer ist als in den Nachbarländern kaufen alle weiterhin da die Waren!
        4.) Bim Kauf übers Internet kommt immer die nationale MwSt. drauf!

        Gruß aus Thailand merapi22 ab Mai ofw in Deutschland

      • Also erstmal Danke für die Antwort Michael.

        http://wiki.piratenpartei.de/Benutzer:Johannesponader/Skizze_ReSET#Aufschl.C3.BCsselung_der_Flattax_f.C3.BCr_abh.C3.A4ngig_Besch.C3.A4ftigte_analog_heutiger_Werte

        Habe auch noch den Wiki Eintrag von Johannes gut durch gelesen und sehe, dass da auch schon zu Werbungskosten ähnliches steht. Und im Prinzip sehe ich das mit dem PKW bezuschussen ja auch sehr kritisch (Kommentar von Merapi22) .

        Was ich aber doch gerne anmerken möchte. Du hast zwar recht (siehe Tabelle bei Johannes Wiki Eintrag), der effektive Steuersatz liegt heute teils bei 90%. Nur, das ist für einen sehr kleinen Teil der Steuerkurve. Bei den ersten 100 Euro ist der Satz glatt 0% und zwischen 1100 und 1300 Brutto liegt er bei etwa 30%.

        Das Wohngeld führt selbst bei Singles in Deinem Modell zu 70% bis zu 2333 Euro Brutto. Bei der vierköpfigen Familie sogar bis zu 5833 Euro Brutto. Dieser sehr hohe effektive Steuersatz trifft also die Mehrheit der Steuerzahler.

        Zum zweiten ist die Bedinungslosigkeit selber schon als Erhöhung zu werten. Warum arbeiten Leute lieber trotz hoher Grenzsteuersätze im Niedriglohnbereich? Weil Harz IV entwürdigend ist. Schafft man die Entwürdigung ab, nimmt auch der Anreiz versteuerte Arbeit anzunehmen ab.

        Euer Modell reduziert auf dreifache Weise die Arbeitsanreize und damit wahrscheinlich deutlich das BSP, zum ersten die eben erwähnte Abschaffung der Entwürdigung durch Harz IV, zum zweiten durch viel höhere Transferleistungen für fast alle bis auf mittellose und einkommenslose Singles, und zum dritten durch deutlich höhere effektive Steuersätze für die Mehrheit mit niedrigeren effektiven Steuersätzen für fast niemanden.

        Ich würde mich nicht wundern, wenn der BSP Effekt sehr hoch wäre, Größenordnung 20% Verlust oder höher, und damit wäre die Finanzierbarkeit hin.

        • Wenn man auf Sanktionen verzichtet, das Volkseinkommen aber näherungsweise konstant halten möchte, dann muss der Arbeitsanreiz über den Hinzuverdienst gehen. Von daher halten wir den Transferentzug bei 70% statt bei über 80% bei ALG2 (von den ersten 100,- Euro jetzt mal abgesehen).

          Das hat zwangsläufig zur Folge, dass ein Wohngeldanspruch bis weit hinein in die Mittelschicht entsteht, gerade bei Familien.

          Als flankierende Maßnahme werden die Arbeitgeber durch den Wegfall der Arbeitgeberanteile Krankenversicherung entlastet.

          Und dort wo jemand mit Sanktionen in ein Beschäftigungsverhältnis gepresst wird, bleibt ja meist jemand anders arbeitslos, der vielleicht gerne arbeiten würde.

          Wir glauben, dass sich diese Effekte näherungsweise kompensieren. Beweisen lässt sich das nur dadurch, dass man es macht.

          • Es stimmt natürlich, dass 70% Entzug statt 90% zu mehr Wohngeldberechtigten bei mittleren Einkommen führt. Das ist wohl auch der Hintergrund für die 80/90% bei ALG.

            Nur im jetzigen System gibt es Steuerfreibeträge und Progression und die ersten 100 Euro sind frei, und damit ist der Durchschnittssatz doch jetzt schon bei 70% oder besser für ganz viele. Z.B. 700 Euro Brutto gibt 220 Euro mehr Netto (Entzug 68,6%), 2100 Euro Brutto gibt 997 Euro mehr Netto (Entzug 52,5%, siehe Tabelle in Johannes ReSET Skizze)

            http://wiki.piratenpartei.de/Benutzer:Johannesponader/Skizze_ReSET

            Nein, der eigentliche Grund für den hohen effektiven Steuersatz bis zu recht hohen Einkommen, gerade bei Familien, ist Eure teils massive Erhöhung der Transferleistungen.

            Das jetzige Grundeinkommen für Kinder (Kindergeld) von etwa 200 Euro erhöht Ihr ja auf 450 Euro, und dazu gibt es noch ein Wohngeld (die HarzIV entsprechende Komponente von Eurem System, bis auf ein paar weniger Sonderfälle ist das Wohngeld höher als Harz IV).

            Zugleich legt Ihr 55% als Maximum für hohe Einkommen fest, und damit müsst Ihr bei niedrigen und mittleren Einkommen die 70% nehmen, um das Ganze finanziert zu bekommen.

          • Und ich möchte mich bei Euch für Eure Anstrengungen bedanken. Das was Ihr an Zahlen und Ideen gesammelt habt, finde ich sehr hilfreich.

            Es ist nur leider ein bißchen die Quadratur des Kreises.

            Arbeitsanreize zumindest etwa gleich lassen, Harz IV Leistungen menschlicher machen, niemand, der wenig oder gar nichts verdient, darf schlechter dastehen

            Das einzige potentiel konsensfähige, was mir da einfällt ist die Abschaffung des Elterngelds, bei gleichzeitiger Verwendung der Mittel zur Erhöhung des Kindergelds.

            Ein deutlich niedrigerer effektiver Steuersatz für niedrige Einkommen ist fast nicht zu machen, ohne die bedingungslos zu gewährenden Sätze unter jetziges Harz IV Niveau zu bringen, wie die TAZ es uns vorwirft. Sehr hohe Steuersätze auf mittlere und hohe Einkommen verwerft Ihr selber schon wegen der Anreizeffekte auf die Wirtschaftskraft.

            Ein bißchen Spielraum habt Ihr aber. Geht von dem einheitlichen Satz weg, sprich im Vergleich zum jetzigen System geht weg von der Kindergelderhöhung um mehr als das doppelte. Was Ihr da spart, könnt Ihr bei Erwachsenen dazulegen. Auch für die meisten “ist alles zu wenig” Kritiker wirds dann was akzeptabler. Und streicht die Flat Tax. Quellenbesteuerung gibts jetzt schon bei einfachen Arbeitnehmern und fürs Wohngeld braucht man eh Besteuerungszeiträume fürs Einkommen. Auch mit einem progressiven Steuersatz macht Ihr einige glücklicher.

  15. Und zur Klarstellung:

    ich bin der Meinung, dass eine reiche Gesellschaft es sich leisten kann, Freizeit oder gute Kinderbetreuung zu finanzieren, statt Leute auf Teufel komm raus in beinahe sinnfreie Tätigkeiten zu pressen.

    Und ich persönlich würde auch bei 70% effektive Steuer arbeiten, wenn auch der Anreiz kleiner wäre dafür unter der Woche von der Familie getrennt zu sein. Und ich finde auch durchaus, dass eine Besteuerung, die Familieninteressen schützt gut ist.

    Nur, eins muß klar sein, wenn die Anreize nicht stimmen, ist es doch sehr wahrscheinlich, dass die Wirtschaftsleistung runtergeht, sprich es wird weniger gearbeitet und kann weniger konsummiert werden.

    Da hilft es nicht zu sagen, es ginge um ein Grundrecht und das müsse halt finanziert werden. Wenn die versuchte Umsetzung des Grundrechts dazu führt, dass die Wirtschaft komplett zusammenbricht, dann ist es halt einfach erstmal nicht umzusetzen.

    1500 Euro Grundeinkommen geht einfach nicht jetzt. In 50 Jahren sieht das vielleicht ganz anders aus.

  16. also hartz IV ohne bürokratie? krankenkasse wird gezahlt? warum diese orientierung an den bekanntermassen längst von der preisentwicklung überholten regelsätzen und mietobergrenzen?

  17. Markus Jakovac

    So erfreulich eine leichte Erhöhung des faktischen Regelsatzes um ca 80 Euro auch ist, eine pauschale Ausbezahlung der Mietkosten nach den “Angemessenheitsgrenzen” der Kommunen ist höchstproblematisch: Preiswerter Wohnraum ist kaum vorhanden (vor allem in Städten und Ballungszentren) und entsprechend begehrt. Schon heute legen die Kommunen durch individuelle Einzelprüfung notgedrungen Geld drauf, weil entsprechend preiswerter Wohnraum nachweisebar für die Betroffenen nicht vorhanden ist. Bei einer Pauschalisierung dieser Kosten wird nur der Druck auf die Transferabhängigen nach noch billigerem Wohnraum verstärkt und entsprechend der Marktlogik genau dieser noch teuer durch die erhöhte Nachfrage.
    Die sog. “Angemessenheitsgrenzen” sind heute schon zu niedrig angesetzt (in gleicher Logik wie die Hartz 4-Sätze selbst) und orientieren sich idR. an den billigsten 20 % der Mietwohnungen in einem Stadtteil. Das diese Wohnungen nicht unbegrenzt zur Verfügung stehen wird leider aussser Acht gelassen und ist nicht zuletzt dem quasi eingestellten sozialen Wohnungsbau zu verdanken. Das von den Sozialpiraten diskutierte Modell würde also für verstärkte soziale Seggregation sorgen und/oder die Transferbezieher zwingen, einen nicht unerheblichen Teil ihres erhöhten Regelsatzes (oder Grundeinkommens) für die Miete auszugeben.

    Ebenfalls sehr Problematisch sehe ich , dass sie die Progression der EK-Steuer zugunsten einer Flattax aufheben wollen. Gerade eine (echte) Progrssion mit Freibeträgen hat den Sinn, geringe Einkommen ein stück weit zu entlasten, da diese überverhältnismäßig viele Sozialabgaben bezahlen müssen und sowieso finanziell eingeschränkter sind als Besserverdienende. Preise im Supermarkt oder für Miete sind ja leider absolut und nicht prozentual für alle gleich.

    • Michael Ebner

      Nach unserem Modell wird es keine Angemessenheitsgrenzen mehr geben. Das Wohngeld nach unserem Konzept ist “einfach nur” ein Zuschuss für Geringverdiener, der an den Mietspiegel der Gemeinde gekoppelt ist.

      Für den Mangel an preiswertem Wohnraum gibt es mehrere Gründe, einer davon ist, dass Hartz IV da die Nachfrage erhöht und dadurch – simple Marktlogik – erhöhen sich die Preise. Wenn nun Einkommensschwache (nach unserem Modell) dann, wenn sie bescheidener Wohnen, das Geld anderweitig verwenden können, wird die Nachfrage sinken, was die Mietniveau senkt. Das löst noch lange nicht alle Probleme, ist aber ein Beitrag dazu, das Problem in den Griff zu bekommen.

  18. Ich hatte gedacht das die Piraten eine Soziale Partei ist aber wenn ich mir das Bedingungslose Grundeinkommen (BGE) der Piraten ansehe kommt es dem was die FDP will sehr nahe.Ein BGE in Höhe von ca: 457 Euro alleine die Stromkosten (die ständig steigen) wenn man den Strom bezahlt hat bleibt nicht viel zum Essen übrig.Aber was genau so schlimm ist das die Kommunen festlegen wie hoch eine angemessenheitsgrenze für Wohnung und Heizung sein sollen wo doch jeder weiß das die Kommunen Total Pleite sind was die also für Angemessen halten kann sich jeder selbst vorstellen.Und so viele Billige Wohnungen gibt es in der ganzen EU nicht um für alle Hartz IV Empfänger eine Wohnung an zu bieten.Mit einen ECHTEN Bedingungslose Grundeinkommen (BGE) hat das der Piraten nichts zu tun keiner kann sich mehr Frei eine Wohnung suchen und müsste in einen LAGER wohnen wir hätten dann Ghettos wie in den USA.Wenn die Piraten das wollen werde Ich sie nicht wählen können und Ich wohne in NRW am 13.5.2013 ist hier die Wahl. Soziale Gerechtigkeit und Soziale Menschen Würde sieht anders aus.

    • Michael Ebner

      1.) Die Gemeinden werden – so unser Modell umgesetzt würde – nicht mehr die Kosten der Unterkunft zu tragen haben, das würde alles Bundesangelegenheit. Auch wird es dann den Begriff der Angemessenheit nicht mehr geben.

      2.) Es wäre zu klären, wie “billige Wohnung” zu definieren wäre. Wenn wir von 350,- Euro für einen Single ausgehen (Höhe Wohngeld nach unserem Modell für Gemeinden mit durchschnittlichem Mitniveau), dann würde man schon in Deutschland ausreichend Wohnraum finden.

      3.) Es handelt sich bei diesem Modell um ein Vorschlag in der innerparteilichen Diskussion – das dauert noch ein wenig, bis da etwas im Wahlprogramm steht.

      4.) Am Wettlauf der unseriösen Wahlversprechen wird sich die Piratenpartei nicht beteiligen. Wer eine Forderung nach z.B. 1500,- Euroim Monat im Wahlprogramm stehen haben möchte, kann entsprechende Parteien wählen. Es muss dann aber auch klar sein, dass sich das derzeit nicht verwirklichen lässt (zumindest nicht 1500,- Euro nach heutiger Kaufkraft – sollte der Laib Brot mal wieder mehrere Millionen kosten, wäre 1500,- BGE ja keine größere Herausforderung…). Da steht die Piratenpartei halt für Ehrlichkeit.

      • Hallo Michael Ebner

        Von 1 bis 3 bin ich Deiner Meinung darüber kann man reden.

        Bei dem 4.) die Höhe des Bedingungslose Grundeinkommen (BGE)
        darf nicht auf dem Hartz IV Regelsatz sein das lässt der Artikel 1 Grundgesetz
        Die Würde des Menschen ist unantastbar.Nicht zu wenn es ein Bedingungslose Grundeinkommen (BGE) gibt wird ja auch kein Kindergeld,Keine anderen Sozialleistungen mehr geben und ich würde dann auch auf die Rente verzichten (man kann dann eine Private Rente wie Riester usw machen) das Geld was dadurch an Sozialen Geld gespart wird alleine die Bürokratie kann man für ein ein Höheres Bedingungslose Grundeinkommen (BGE) nehmen.Die Bundesregierung sagt das die Armut beginnt in Deutschland bei 940 Euro im Monat also darf das Bedingungslose Grundeinkommen (BGE) nicht darunter liegen.Und das kann man zahlen alleine schon weil man diese Bürokratie nicht mehr braucht.

        • Michael Ebner

          1.) Rentenversicherung soll nach unserem Konzept (zumindesz zunächst) weitergeführt werden. Da hat man auch kaum Alternativen, weil die Altansprüche ja bedient werden müssen.

          2.) Nicht alle biherigen Sozialleistungen können auf 0 gekürzt werden, z.B. Aufwendungen für Pflegebedürftige.

          3.) Die Verwaltungskosten bestehen maßgeblich aus Personalkosten unkündbarer Beamten, die kann man zumindest kurzfristig nicht deutlich reduzieren. Zudem sind diese Verwaltungskosten nicht so hoch, dass sich durch ihren Wegfall das Grundeinkommen deutlich erhöhen würde.

          • Hallo Michael Ebner

            Das Renten System das wir Heute haben wird in ein paar Jahren nur zur Alters Armut führen und sollte schnell abgeschafft werden,das geht natürlich nicht von heute auf Morgen.

            Wenn man den Lobbyismus im Gesundheitswesen abschafft haben die Krankenkassen auch das Geld um sich für Pflegebedürftige zu kümmern.

            Und wenn man diese “unkündbarer Beamten” dafür einsetzen würde die Steuerhinterzieher zu jagen würde die der Gesellschaft mehr Geld einbringen als unsere Sozialkassen heute ausgeben :-))

        • Michael Ebner

          4.) Wenn ich mir meine Kommentare zum Grundgesetz ansehe (ich habe da so zwei bis drei Regalmeter davon rumstehen…), dann ist kein einziger darunter, der aus dem Art 1 ein Grundeinkommen in einer bestimmten Höhe ableitet.

          Ich bin selbst kein habilitierter Verfassungsrechtler und glaube jetzt einfach mal denen, die sich damit länger und gründlicher damit beschäftigt haben.

          5.) Wenn man sich die Judikatur des BVerfG ansieht, dann sprechen die ja auch davon, dass der Gesetzgeber bei der Bestimmung des Existenzminimums im Bereich der gesellschaftlichen Teilhabe einen größeren Ermessensspielraum hat.

          Kurz: Ich begegne Aussagen nach dem Motto “Betrag X, weniger ist verfassungswidrig” mit einer gewissen Skepsis. Insbesondere dann, wenn Betrag X deutlich über dem steuerlichen Existenzminimum liegen soll.

          6.) Das Spiel lautet ja nicht “150% fordern, um 50% zu bekommen”, sondern gerade die BGE-Gegner wollen ja möglichst hohe Sätze, um dann nachweisen zu können, dass die ganze Idee ja völlig unfinanzierbar ist und man ja vielleicht in 30 Jahren noch mal darüber nachdenken könne.

          Von daher bevorzuge ich den eher bescheidenen Einstieg, um dann alle Möglichkeiten zu nutzen, das nach und nach auszubauen.

          • Hallo Michael Ebner

            Wenn man sich das BVerfG ansieht,dann fällt einem sofort das Lohnabstandsgebot auf bei Löhnen von 3-5 Euro die hier in Deutschland gezahlt werden wird man niemals auf eine Menschenwürdiges Bedingungslose Grundeinkommen (BGE) kommen.Das ist auch so mit dem Hartz IV das wegen diesem Lohnabstandsgebot gegen Artikel 1 verstößt wer für so einen Lohn Arbeiten muss der bekommt in der Regel noch Hartz IV (Aufstocker Hartz IV) und muss nach der Arbeit zur Tafel (Armenküche) gehen um nach Lebensmittel zu Bettel solche Löhne haben mit der Menschen Würde nichts zu tun deswegen kann man nicht von einem Lohnabstandsgebot sprechen so lange es solche Löhne gibt.Die Bundesregierung hat bei der Berechnung von Hartz IV die ärmsten Fünftels der nach ihren Nettoeinkommen darunter waren auch Hartz IV Aufstocker,leider wird es noch 5 Jahre dauern bis Hartz IV wieder vor dem Bundesverfassungsgericht sein wird,weil die SPD und die Grünen den Antrag der Linken auf Hartz IV Überprüfung durch das Bundesverfassungsgericht abgelehnt haben.Warum haben wir den Artikel 1 des Grundgesetzes wenn sich selbst die Regierung nicht daran hält ??

  19. Jochen Jawohl

    Hallo Michael und Johannes
    Also zunächst einmal möchte ich sagen, dass Euer Modell wesentlich besser ist als Hartz4, weil es den Arbeitszwang aufhebt, denn beim Wohngeld erfolgt ja auschliesslich eine Bedürftigkeitsüberprüfung, das ist doch schon mal ein riesiger Fortschritt im Vergleich zum jetzigen System.
    Hätten Unternehmen nach Einführung Eures Modells eigentlich finanzielle Nachteile (bei unveränderten Bruttolöhnen) bzw. wäre die Steuerlast für die Unternehmen dann höher, denn dies wäre ja nicht sinnvoll, da dies dann nach unten weitergegeben würde und entweder höhere Preise oder niedrigere Löhne bedeuten würde !
    In der Abspaltung des Wohngeldes sehe ich persönlich aber leider noch einige Probleme, denn dann lohnt es sich doch finanziell gar nicht mehr, einen 400 Euro Job anzunehmen und das ist natürlich schade, denn es wäre doch grade gut, wenn sich zusätzliche Arbeit immer lohnen würde, auch wenn es nur ein 400 Euro Job ist. (man bekäme dann ja das Wohngeld nicht)
    Es wäre dann endlich auch das Gerechtigkeitsproblem beseitigt, dass jemand der arbeitet finanziell nicht besser dasteht als einer, der arbeitet.
    Mir würde eventuell noch eine zusätzliche Finanzierungsmöglichkeit zur Einkommensteuer einfallen- wäre es nicht möglich, alle Subventionen bei Privatunternhemen restlos zu streichen, da diese ungerecht sind und den Wettbewerb verzerren ! ?
    M.E. sollte man dann schon entweder alle Unternehmen subventionieren oder keins.
    Das Letzteres sinnvoller wäre, liegt gradezu auf der Hand, denn dadurch liesse sich letzen Endes der bGE Satz doch noch weiter erhöhen.
    Eine weitere Möglichkeit wäre vielleicht noch, den Satz für Kinder auf 300 Euro zu senken und im Gegenzug den von Erwachsenen anzuheben und den Spitzensteuersatz ab 1 Milionen Euro Jahreseinkommen noch mehr zu erhöhen (um ca. 5% ), denn da wäre doch auch noch Einiges für die Allgemeinheit zu holen, ohne bestimmten Leuten allzu weh zu tun. 🙂
    Zudem könnte man nochmal darüber nachdenken, die AV abzuschaffen, denn beim bGE ist dies m.E. nicht mehr unbedingt notwendig.
    Wie ist denn das eigentlich mit der RV ?
    Es ist klar, dass die bisher erworbenen Rentenansprüche weiterhin bedient werden müssen, aber wäre es langfristig gesehen nicht sinnvoller, unser aktuelles Rentensystem schrittweise in eine niedrige Einheitsrente sprich bGE zu überführen, wie es ja auch beim Schweizer Rentenmodell der Fall ist ?
    Wer mehr Rente haben möchte, kann dann ja vorher etwas dazusparen, vielleicht liesse sich dadurch auch letzten Endes das bGE noch etwas erhöhen, oder ?
    Na ja, wie auch immer, das waren nur Vorschläge und meine Gedanken, wenn es nicht klappen sollte, das Wohngeld mit dem anderen festen Satz zusammenzulegen und dabei gleichzeitig Hartz4 Niveau zu erreichen, wäre es auch kein Weltuntergang und wie schon anfangs erwähnt ein riesiger Fortschritt zu Hartz 4 !

    Mir ist klar, dass das bGE nur dann mehrheitsfähig bei einer eventuellen Volksbefragung wäre, wenn es mindestens Hartz4 – Niveau hat, also ca 750 Euro und wenn es einen finanziellen Vorteil für die Mehrheit der Bevölkerung im Vergleich zum jetzigen System bedeuten würde, was Euer Modell m.E. auch erfüllt, selbst wenn es für einige Singles und sehr gut verdienende Familien finanzielle Nachteile hätte, denn erstens sollten generell Familien mehr gefördert werden als Singles und zweitens leben mehr Menschen in Familien als allein.
    MfG Jochen

    • Schon mal etwas von Artikel 1 grundgesetz gehört ??
      Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.

      Bei deinem Model müssen Alle die ein Bedingungslose Grundeinkommen (BGE) bekommen,sollen einen 400 Euro job annehmen oder verhungern.
      Was hat das mit Bedingungslos zu tun und erst Recht mit der Menschen Würde ??

      • > Bei deinem Model müssen Alle die ein Bedingungslose
        > Grundeinkommen (BGE) bekommen,sollen einen 400 Euro job
        > annehmen oder verhungern.

        Das ist sachlich und logisch falsch.

        1.) Geringfügige Beschäftigungen (sog. 400-Euro-Jobs) sind ein Mittel zur Verwaltungsvereinfachung. Da in unserem Modell alle Beschäftigungsverhältnisse einfach in der Verwaltung sind, werden solche Sonderregelungen entbehrlich.

        2.) Es sollen nach unserem Modell alle ein Grundeinkommen bekommen. Also auch diejenigen, die ein hohes Einkommen oder Vermögen haben. Müssen die dann auch ein 400-Euro-Job annehmen “oder verhungern”?

        3.) Unser Modell sieht bei einem Erwerbslosen eine höher Zuweisung (in Form von Grundeinkommen und Wohngeld) vor als derzeit durch ALG2. ALG2 ist zwar jetzt nicht soooo viel, aber verhungert ist damit noch keiner. Dass höhere Zuweisungen nun ein solches Problem verursachen, halte ich für hinreichend unwahrscheinlich.

        4.) Um einen Menschen vor dem Verhungern zu bewahren (nicht gesund, nicht schmackhaft, einfach nur so, dass er nicht verhungert), braucht man – je nach Einkaufspreisen – zwischen 6,- (Weltmarkspreisen Großeinkauf) und 50,- (Bioladen) Euro pro Monat. Wenn jetzt bei einem Grundeinkommen, das um ein Vielfaches darüber liegt, noch mit “verhungern” argumentiert wird, halte ich das für hochgradig zynisch gegenüber denjenigen, die – in anderen Regionen der Welt – tatsächlich verhungern.

        Insgesamt: Es würde mich nicht stören, wenn die Diskussion von mehr Sachlichkeit geprägt wäre.

        Und was die Menschenwürde anbelangt, so empfehle ich einen Grundgesetzkommentar freier Wahl, danach sollte so einiges klarer sein…

  20. Jochen Jawohl

    Um die Finanzierungsmöglichkeiten noch etwas zu erweitern, hätte man neben meinen bisherigen Vorschlägen auch noch die Möglichkeit der Vermögens- und der Finanztranasktionssteuer, wenn sie denn beschlossen wird.
    Ich bin zwar kein Anhänger der Vermögenssteuer, da es ja auch viele Menschen gibt, die ihr Vermögen durch knallharteArbeit oder jahrelangen Verzicht aufgebaut haben, aber wenn es nicht anders ginge, könnte man diese dann noch dazu verwenden, um die restliche Fianzierungslücke zur Zusammenlegung mit dem Wohngeld noch zu schliessen.
    Ausserdem ist ja noch zu bedenken, dass man bei einer Zusammenlegung mit dem Wohngeld dann tatsächlich einen massiven Bürokratieabbau hätte, was dann noch zusätzliche finanzielle Mittel für das bGE bringen könnte !
    Das Wohngeld sollte dabei zu einer durchschnittlichen Pauschale zusammengefasst werden, und wer dann unbedingt in der Hamburger oder Münchner Innenstadt leben möchte, muss halt entweder von dem anderen Satz etwas wegnehmen oder sich halt eine Arbeit suchen.
    Esb ist schliesslich niemand dazu gezwungen, unbedingt in den teuersten Pflastern unserer Republik wohnen zu müssen!

    • Dann sollen wir also Ghettos einführen ein Ghetto für die Reichen und ein Ghetto für die Armen.
      Das würde zu Sozialen unruhe und Instabilität führen soll das die zukunft sein ??

      Wir brauchen ein ECHTES Bedingungslose Grundeinkommen (BGE) weil es einfach nicht für jeden Arbeit gibt und in der zukunft werden es noch weniger Arbeitsplätze geben.Und die die keine Arbeit bekommen müssen auch eine Menschen Würdiges Leben führen können.basta

  21. Michael Ebner

    Zu Heiko weiter oben:

    > Ein bißchen Spielraum habt Ihr aber. Geht von dem einheitlichen
    > Satz weg, sprich im Vergleich zum jetzigen System geht weg von
    > der Kindergelderhöhung um mehr als das doppelte. Was Ihr da
    > spart, könnt Ihr bei Erwachsenen dazulegen. Auch für die
    > meisten “ist alles zu wenig” Kritiker wirds dann was akzeptabler.

    1.) Nur weil die Familien im derzeitigen System besonders beanchteiligt werden, ist das noch lange kein Grund, das auch noch fortzusetzen.

    Es ist ja auch keinesfalls so, dass Kinder günstiger leben als Erwachsene – wenn ich da z.B. meine Ausgaben für Kleidung mit dem Vergleiche, was mein Söhnchen braucht. Es ist nur derzeit so, dass bei ALG2 die Kinder besonders knapp gehalten werden, mit bekannten Folgen für Bildung, daraus folgend Lebenschancen…

    2.) Wenn wir die Kinder knapper halten, wird_s für Erwachsene allenfalls 50,- Euro mehr, dann sind wir in der Größenordnung 500,- Euro. Die “alles zu wenig”-Kritiker gehen aber von mindestens 1000,- Euro aus.

    Wollen wir dieser Gruppe entgegen kommen, dann müssten wir

    – Die Kosten für die Gesundheitsversorgung auszahlen und über eine Kassenpflicht gleich wieder einsammeln (würde das GE auf etwa 650,- Euro erhöhen)
    – Das Grundeinkommen (das ist ja auch “Einkommen”) besteuern, dann kämen wir auf rund 1200,- Euro.

    Netto hätte dann keiner mehr in der Tasche als nach unserem Modell, aber es sieht nach viel mehr aus. Allerdings: Wir würden Erwartungen bei den Bürgern wecken, die wir dann anschließend nicht bedienen können – und das ist exakt die Art von Politik, von der wir Piraten eigentlich weg wollen.

    > Und streicht die Flat Tax.

    In der nächsten Version unseres Modells gehen wir mit der Flat Tax an die Grenze von dem, was noch mit dem Halbteilungsgrundsatz vereinbar ist: 50%. Würden wir da noch eine Progression einbauen, müssten wir mit dem Eingangssteuersatz runter, und das würde Miliarenlöcher reissen – das Grundeinkommen müsste also niedriger werden.

    • Du vergisst hierbei das Wohngeld. Ihr seid schon bei 800 Euro für Singles, 450 Euro Grundeinkommen plus 350 Euro durchschnittliches Wohngeld.

      Das Wohngeld zahlt Ihr auch an Kinder. Ihr kommt also schon ein gutes Stück näher an die 1000 Euro, wenn Ihr bei Kindern nicht so viel gebt. Wenn das Wohngeld für Singles auf 400 Euro steigt und das Grundeinkommen auf 500 seid Ihr bei 900 Euro.

      Aber Du hast natürlich recht, die “ist alles zu wenig” Kritiker kriegst Du damit nur ein wenig besänftigt, und im Spiegel steht dann wahrscheinlich immer noch, dass das Grundeinkommen der Piraten Utopistenwerk ist.
      http://www.spiegel.de/politik/deutschland/0,1518,824358,00.html
      (“Und wenn, dann mit utopischen Forderungen nach kostenlosem Nahverkehr und bedingungslosem Grundeinkommen”)

      Mein eigenes Modell sieht wohl eher so aus:
      Brutto Netto (in Euro pro Monat, Kindergeld 300 Euro pro Monat)
      0 375
      1000 ~1375
      2000 ~2100
      3000 ~2900
      5000 ~4100
      10000 ~6600
      50000 ~24000

      Und obwohl ich hier Euren Halbteilungsgrundsatz verletze und in der Spitze gegen 60% gehe, muss ich nicht nur das Grundeinkommen kürzen sondern auch bei anderen Staatsausgaben sparen. Dafür kriege ich, was mir besonders wichtig ist, 0% effektive Steuern für Geringverdiener. Bei 1000 Euro Bruttoeinkommen hat man auch wirklich 1000 Euro mehr Netto im Monat.

      http://heikoheiko.blogspot.de/2012/03/unconditional-basic-income-contentious.html

    • http://papers.ssrn.com/sol3/papers.cfm?abstract_id=1566330
      (progressiv vs flat tax, sehr interessante Publikation)

      http://library.fes.de/pdf-files/wiso/06194.pdf

      „Entweder es hat negative Konsequenzen
      auf Wachstum und Beschäftigung, weil die gesamtwirtschaftliche
      Abgabenlast und insbesondere
      die Grenzbelastung der Einkommen deutlich
      steigt, oder aber es ist so niedrig bemessen, dass
      ein sozio-kulturelles Existenzminimum nicht mehr
      erreicht wird“

      Ich bin hier gerade etwas am Verzweifeln, aber wenigstens habe ich als Pirat doch zwei Konsensstrategien ausgemacht, wir wollen, dass die wissenschaftlichen Publikationen zum Thema frei verfügbar sind, und dass die Bevölkerung beim Entscheidungsprozess maximal eingebunden wird.

      Wir wollen Transparenz, ein besseres Urheberrecht und ich denke, bei vielen Fragen vor allem, dass basisdemokratisch von allen zusammen entschieden wird, auch weil es sonst bei einigen Fragen erhebliches Spaltungspotential gäbe. Deswegen finde ich auch den Vorschlag von Daniel (1. Kommentar ganz oben) so charmant.

  22. Free_Speech

    2.) Es wäre zu klären, wie “billige Wohnung” zu definieren wäre. Wenn wir von 350,- Euro für einen Single ausgehen (Höhe Wohngeld nach unserem Modell für Gemeinden mit durchschnittlichem Mitniveau), dann würde man schon in Deutschland ausreichend Wohnraum finden.

    Eher nein. Hier in einer fränkischen Stadt an die 400 Euro.
    350 sind vielleicht noch auf dem Land oder im Ruhrpott möglich, allerdings dann mit der einhergehenden “Abkapselung” von Einkaufsmöglichkeiten. D. h. dass der “gemeine Hartzer” auf dem Land keinesfalls die Vielfalt oder auch (billige) Auswahlmöglichkeiten hat, wie ein Städter.
    Wenn man nun z.B. die Münchner Sätze nimmt, wird´s kriminell, denn die besagen lt. KDU-Verordnung 450 Euro netto – d. h. ohne Nebenkosten und Heizung! Also gesamt ca. 570 Euro.
    Würde man nun selbst – oder sogar 400 Euro zur Verfügung stellen, würden in vielen Städten Deutschlands bestimmte Stadtteile sicher “ausgedünnt” bzw. sogar ghettoisiert werden… von den angedrohten und vollstreckten Umzugsaufforderungen Berlins, teilweise wegen weniger Euro und auch bei alten Menschen, ganz zu schweigen…

  23. Thanks for the information. Important.

  24. Allgemeine Anmerkungen von mir:
    Wer die Finanzierungsvorschläge beider Konzepte nachlesen will, geht bitte zu:
    http://sozialpiraten.piratenpartei.de/2011/12/08/als-vorschlag-zur-diskussion-das-ebner-ponader-modell/ für Sozialstaat 3.0
    und
    http://www.sge.iivs.de/ für das SGE
    Das Grundeinkommen, ob mit „b“ oder ohne „b“ für bedingungslos oder mit „s“ oder nicht mit „s“ für solidarisch sollte nicht unter Finanzierungsvorbehalt stehen, insofern schließe ich mich den Gedanken von Günter Schwarz voll und ganz an. Der sich jedoch unverständlich vehement gegen ein partielles Grundeinkommen ausspricht.
    Die Autoren des SGE versuchen mit der WKP dem Rechnung zu tragen, einzige Einschränkung, man muss Mieter einer Wohnung sein und es nimmt damit über 40 Millionen Bürger/Innen mit in das Boot. Kosten ca. 173 Mrd.€

    Der Vorschlag Sozialstaat 3.0 ( Autoren Johannes Ponader, Michael Ebner ) ist ein Widerspruch des in das Wahlprogramm 2013 aufgenommenen bGE, Antragsteller war Johannes Ponader. Es liegt unter dem heutigen Regelsatz für ALGII, incl. Wohngeld und von daher für mich nicht akzeptabel.

    Auf dem BPT/2 wurde beschlossen:
    Wir Piraten setzen uns für die Einführung eines bedingungslosen Grundeinkommens ein, das die Ziele des “Rechts auf sichere Existenz und gesellschaftlicher Teilhabe” aus unserem Parteiprogramm erfüllt. Es soll:
    die Existenz sichern und gesellschaftliche Teilhabe ermöglichen, einen individuellen Rechtsanspruch darstellen sowie ohne Bedürftigkeitsprüfung und ohne Zwang zu Arbeit oder anderen Gegenleistungen garantiert werden. Wir wissen, dass ein bedingungsloses Grundeinkommen die Paradigmen des Sozialstaats wesentlich verändern wird. Statt mit klassischer Parteipolitik muss dessen Einführung daher mit einer breiten Beteiligung der Bürger einhergehen.
    Wir nehmen viele engagierte Menschen wahr, die sich seit Jahren in- und außerhalb von Parteien für ein bedingungsloses Grundeinkommen einsetzen. Wir wollen dieses Engagement auf die politische Bühne des Bundestages bringen und mit den dortigen Möglichkeiten eine breite und vor allem fundierte Diskussion in der Gesellschaft unterstützen.
    Dazu wollen wir eine Enquete-Kommission im Deutschen Bundestag gründen, deren Ziel die konkrete Ausarbeitung und Berechnung neuer sowie die Bewertung bestehender Grundeinkommens-Modelle sein soll. Für jedes Konzept sollen die voraussichtlichen Konsequenzen sowie Vor- und Nachteile aufgezeigt und der Öffentlichkeit transparent gemacht werden.
    Zeitgleich werden wir uns im Bundestag dafür einsetzen, dass noch vor Ende der Legislaturperiode die gesetzlichen Grundlagen für Volksabstimmungen auf Bundesebene geschaffen werden. Sie sollen den Bürgern ermöglichen, sowohl die in der Enquete-Kommission vorgestellten als auch andere Grundeinkommens-Modelle als Gesetzentwurf direkt zur Abstimmung zu stellen. Um dabei über eine Vielfalt an Konzepten gleichzeitig entscheiden zu können, sollen Volksabstimmungen auch mit Präferenzwahlverfahren durchgeführt werden können.
    Bis zur Einführung eines bedingungslosen Grundeinkommens setzen sich die PIRATEN für einen bundesweiten gesetzlichen Mindestlohn ein.

    Sozialstaat 3.0 gewährt Wohngeld ähnlich der heutigen Regelung nur nach Bedürftigkeit an ca. 10 Millionen Bürger/Innen gegen Antrag und weiß selbst es nicht weiter in seiner Begrenzung zu belegen.
    Darüber hinaus steht dieser Vorschlag im Widerspruch eines Positionspapiers Q039 Positionspapier zur Hartz IV Debatte – 2. Höhe des Regelbedarfs – Antragsteller Johannes Ponader
    „Die sozialen Sicherungssysteme sollen Armut verhindern und gesellschaftliche Teilhabe ermöglichen. Daher müssen sie stets sicherstellen, dass allen Bezugsberechtigten mindestens ein Einkommen in Höhe der Armutsrisikogrenze zur Verfügung steht. Diese Schwelle lag nach Definition der EU (60% des Netto-Äquivalenzeinkommens) im Jahr 2010 für Alleinstehende bei 826 Euro.“
    Das ist für mich sogar im doppelten Sinne zusätzlich ein Widerspruch, denn treten die Piraten für die Erhöhung des Regelsatzes bei HartzIV auf 826€ ein, dann hätten wir das Grundeinkommen, welches aber ungerecht gegenüber denen wäre die einer Erwerbsarbeit nach gehen. Also müssten alle mind. diese 826,00€ erhalten und nicht nur 432,70 € plus einem willkürlichen Wohngeld.

    Gruß Johannes Israel ( Mitautor des SGE)

    • Das Konzept um die Gruppe von Johannes Israel ist abzulehnen, weil es in Hartz IV denkt und in Finanzierungszwängen verhaftet ist, wie auch das von Ponnader/Ebner

      Wir brauchen keine Vorschriften wie wir leben sollen, kein partielles Grundeinkommen, sondern ein einheitliches bGE für alle zur freien Entscheidung

      • Jochen Jawohl

        Das ist einfacher gesagt als getan, Guenter, denn es muss doch schliesslich Alles auch finanzierbar sein !
        Die Idee von Herrn Israel, das Wohngeld nur auszuzahlen, wenn ein Mietvertrag vorliegt, ist doch gut, denn wir sollten schliesslich anderseits darauf achten, dass die Einkommensteuer nicht allzuhoch wird, damit sich Arbeit auch lohnt.
        Würde man jedem das Wohngeld auszahlen, dann müsste die Einkommensteuer noch viel mehr erhöht werden und das wäre doch auch wiederum nicht gut.

    • Jochen Jawohl

      Bravo Herr Israel, bravo.
      Das Wohngeld nur an diejenigen auszuzahlen, die einen Mietvertrag vorweisen können, würde ich als einen wohlgelungenen Geniestreich bezeichnen und dies ist im Endeffekt auch nicht viel teurer als die Bedürftigkeitsüberprüfung im Ebner – Ponader Modell.
      Damit wäre auch das Problem aus der Welt, dass sich dann ein Mini- bzw. 400 € Job dann nicht mehr lohnen würde. (denn bei Ebner – Ponader bekäme man dann kein Wohngeld!)
      Herr Israel, Ihr Modell ist mit Abstand das Beste – ich bin begeistert und es spart mal eben auf einen Schlag 200 Milliarden €, die stattdessen aufgrund einer niedrigeren Einkommensteuer höhere Nettolöhne für AN bedeuten würden, denn es ist ja in der Tat überhaupt nicht nötig, dass Alle das Wohngeld erhalten und das Allerwichtigste, Arbeit lohnt sich im Gegensatz zu Hartz4 bzw. manch anderen bGE- oder NES Modellen immer !

  25. Oberländer, H.-Ulric

    Zunächst höchsterfreulich, dass bei den PIRATEN über ein BGE-Modell nachgedacht wird. Empfehlenswert ist, sich nicht mit einem genannten Geldbetrag “angreifbar zu machen, wie ja jetzt geschehen. Man sollte zunächst argumentieren, ein BGE so auszustatten, dass hiermit die Grundbedürfnisse auf “soziokulturellem Niveau” als Voraussetzung für ein menschenwürdiges Dasein garantiert werden. Klug ist die Überlegung einer Linearsteuer auf Einkünfte (45%) mit Solidareffekt (Leistungsstarke bringen absolut größere Beiträge ein). Das könnte auf jegliche Einkünfte erfolgen, also auch Erbschaft, Kapital, Pacht… Weniger klug ist m.E. eine einheitliche Konsumsteuer, (20%), statt hochdifferenziert (10…15% Grundbedürfnisse, 30…50% normale Bed., 80…100% Luxus-Bed.). Außerdem ließe sich eine Ressourcenschutzabgabe (auch) für die Finanzierung des BGE nutzen.
    Übrigens tauft das Althaus-Modell wenig, da es niedrige Einkünfte mit negativer E.-Steuer “bestraft”. Richtig ist: BGE abgabenfrei für jeden “von der Wiege bis zur Bahre”, jegliche Einkünfte linaer besteuern. Bei Interesse: In der Akademie Solidarische Ökonomie wurde das BGE-Modell “Soziokultureller Existenzsockel” entworfen, welches in “der Schublade vor sich hin schmort”.

    Ulli

  26. Herbert Mühberg

    Hier wird bald wieder alles Totgeredet ! Führt endlich das BGE ein, und legt es alle 3 Monate auf den Prüftisch zur Feinjustierung !
    Das sollte auch mit allen anderen Politischen Entscheidungen geschehen.
    ( Soli Ost ! ) zB.
    Meine Stimme habt ihr !

  27. merapi22

    1.) “Die Gemeinden werden – so unser Modell umgesetzt würde – nicht mehr die Kosten der Unterkunft zu tragen haben, das würde alles Bundesangelegenheit. Auch wird es dann den Begriff der Angemessenheit nicht mehr geben.”

    Ahoi Michael Ebner,

    ein Grund für die Verweigerungshaltung ist die Kostenübernehme beim Wohngeld, aber auch den Regelsatz verweigern heute viele Gemeinden, obwohl dieser vom Bund erstattet wird!
    Da es hier um die Abwehr von Polemik aus dem linken Lager geht, sollten wir die Realitäten in Deutschland aufzeigen: Vor allen in SPD und besonders mit Linkspartei regierten Gemeinden, wird Harz4 viel härter umgesetzt, als es das Gesetz eigentlich vorsieht und selbst der Tagessatz den Obdachlosen vorenthalten! Das hat Hintergründe, zum Umgang mit Obdachlosigkeit in der DDR empfehle ich als Lektüre die Obdachlosendiskriminierung bei Wikipedia!

    2.) “Es wäre zu klären, wie “billige Wohnung” zu definieren wäre. Wenn wir von 350,- Euro für einen Single ausgehen (Höhe Wohngeld nach unserem Modell für Gemeinden mit durchschnittlichem Mitniveau), dann würde man schon in Deutschland ausreichend Wohnraum finden.”

    Super Idee und durch H4 wurden kleine Wohnungen nachweislich arg verteuert.
    Paare stellten um Kürzungen zu umgehen Einzelanträge und warum sollen sich nicht Harz4-er aus Kostengründen zusammentun und eine WG gründen!
    Nochmal: Jedem, wirklich jeden steht eine Wohnung zu, darum muss Regelsatz und Wohngeld zusammengelegt werden und zudem, die Familie nicht gegen Singles benachteiligt werden!

    3.)” Es handelt sich bei diesem Modell um ein Vorschlag in der innerparteilichen Diskussion – das dauert noch ein wenig, bis da etwas im Wahlprogramm steht.”

    Darum ist es eine Sauerrei, was die taz gemacht hat! Das Programm der Sozialpiraten war noch nicht von einem BPT abgesegnet und konkurriert mit vielen anderen BGE Modellen!
    Wir sollten das zum Bumerang machen und uns entschieden von Links abgrenzen, denn wir sind eine Partei der Mitte: http://wiki.piratenpartei.de/H%C3%A4ufig_gestellte_Fragen Piratenpartei Fragen und Antworten
    Die Linken tun so als ob die sozial wären, aber wenn die SED-Diktatur und das heutige China als links gilt, dann hat Links und sozial nichts miteinander gemeinsam!
    Wir die Piratenpartei sind ein soziale Partei der Mitte. Pirat steht für Robin Hood: Nehmts den Reichen und gebts den Armen!!!

    4.) “Am Wettlauf der unseriösen Wahlversprechen wird sich die Piratenpartei nicht beteiligen. Wer eine Forderung nach z.B. 1500,- Euro im Monat im Wahlprogramm stehen haben möchte, kann entsprechende Parteien wählen. Es muss dann aber auch klar sein, dass sich das derzeit nicht verwirklichen lässt (zumindest nicht 1500,- Euro nach heutiger Kaufkraft – sollte der Laib Brot mal wieder mehrere Millionen kosten, wäre 1500,- BGE ja keine größere Herausforderung…). Da steht die Piratenpartei halt für Ehrlichkeit.”

    Ich denke Du meinst jetzt das BESTE BGE Modell der Piratenpartei, das von globales bGE!?
    Du bist Dir bewusst, das Piratin Susanne Wiest in Ihrer Petition 1500 gefordert hat und dafür 53.000 Unterschriften erhalten hat! Du bist Dir bewusst, dass Susanne bei den Sozialpiraten mitmacht. Du bist Dir auch bewusst, dass Zahlen für die Zukunft etwas mit Glaskugel zu tun haben, als wenn Du Börsenkurse vom nächsten Jahr vorhersagen willst!!!
    Du bist Dir auch bewusst, dass es bei gestaffelten MwSt., wo die Steuern und Abgaben für alles, was gesund ist, für Mensch und Umwelt NULL sind, dass dadurch gerade für die ärmeren die Kaufkraft gegenüber heute ansteigt. Dagegen werden die Reichen zur Kasse gebeten !!!
    Dir ist bewusst, dass es heute an nichts einen Mangel hat, die Überproduktion nicht mehr abgesetzt werden kann, dass man dies als Nachfragekrise bezeichnet. Dadurch sind die Güter und Dienstleistungen für ein BGE in Höhe von 1500 Euro für jede und jeden heute vorhanden und umsetzbar!
    Dir ist wirklich bewusst, was Ehrlichkeit ist?
    Globales bGE hat etwas gegen meine Zukunftsvisionen, weil diese dem heutigen Zeitgeist (Gejammer, wie schlecht es uns geht) total widersprechen. Darum ist in den BGE Modell der Visionär J. Fresco nur kurz erwähnt, ohne beigefügten Link, aber für das Begreifen, dass 1500 Euro nicht mal zu viel, sondern moderat sind. Hier sind Fresco´s richtige Schlussfolgerungen für eine ressourcenbasierende Wirtschaft:
    [quote]”Eines der Hauptthemen Frescos ist das Konzept einer auf Ressourcen basierenden Ökonomie, welche die derzeitige, auf Knappheit und Monetarismus beruhende, Geldpolitik ablösen soll. Fresco argumentiert, dass die Welt reich an natürlichen Ressourcen und Energie sei und dass mit moderner Technologie, vernünftiger Effizienz und gleichzeitiger Aufhebung der Beschränkungen der ökonomischen Entwicklungsfähigkeit sämtliche Bedürfnisse der globalen Bevölkerung im Überfluss befriedigt werden könnten.

    Um seine Idee besser verstehen zu können, gibt er folgendes Beispiel an:

    Zu Beginn des Zweiten Weltkrieges hatten die Vereinigten Staaten knapp 600 first-class Kampfflugzeuge. Dieser Mangel wurde rapide ausgeglichen, indem man 90.000 Flugzeuge pro Jahr produzierte.[7] Die Frage zu Beginn des zweiten Weltkrieges: Hatten wir genug Geld, um das benötigte Kriegsmaterial herzustellen? Die Antwort war Nein, wir hatten nicht genug Geld, noch hatten wir genug Gold, aber wir hatten genug Ressourcen. Es waren die verfügbaren Ressourcen, die den Vereinigten Staaten eine höhere Produktion und Effizienz erlaubten, was wiederum nötig war, um den Krieg zu gewinnen. Unglücklicherweise passiert so was nur in Zeiten des Krieges.”
    http://de.wikipedia.org/wiki/Jacque_Fresco%5B/quote%5D

    Steht die Piratenpartei für Transparenz, oder wollen wir die Wähler wie alle Parteien weiterhin verschaukeln und in den Chor einstimmen: Wir müssen den Gürtel enger schnallen!

    Es ist Dir bewusst, dass es jährlich immer mehr Wirtschaftswachstum und Produktivität hat, der DAX von 30 Punkten 1950 auf jetzt 7000 gestiegen ist, und wir müssen sparen??? Wir müssen uns mit einem alten Kanten Brot zufrieden geben, obwohl für jeden mehr als eine Portion reich gefüllter Teller zur Verfügung steht. Der dann weggeworfen wird!?

    Seid Ihr Sozialpiraten??? Wenn ja, dann fordert 1500 wie Susanne Wiest!

    Gruß globales bGE und merapi22 aus Thailand

    PS Hier kann das auch weiterdiskutiert werden: https://news.piratenpartei.de/showthread.php?tid=129472&pid=629927#pid629927

  28. Eure Vorschläge sind ja immerhin erst mal als ein Nachdenken und ein Anfang zu begreifen. Es ist doch die Schwarmintelligenz des Internets welche sich hier Bahn bricht. Wie wäre vor 20 Jahren so eine Diskussion in einer breiten Masse möglich gewesen? Gar nicht – oder zumindest äußerst langwierig.
    Ich persönlich tendiere auch eher zu Götz Werners Modell mit den 1000,00 € Konsumsteuer finanziert. Aber brachial wichtig ist es doch die Diskussion schneller auszuweiten und breite Bevölkerungsschichten überhaupt mal davon in Kenntnis zu setzen. Ich beschäftige mich schon lange mit diesem Thema, denke deshalb – Mensch das muss doch eigentlich jeden Menschen, ob Unternehmer oder Arbeitnehmer entzücken. Die Arbeitgeber in dem Sinne, eventuell weniger Lohn bezahlen zu müssen (Nicht unbedingt überall). Abeitnehmer und Hartzer sowieso.
    Allerdings fürchten schlechte Arbeitnehmer die Auflösung ihrer Macht als Sklavenhalter und den Verlust der Unterwürfigkeit der für sie Tätigen. Sie- die schlechten Arbeitgeber verstehen nicht die Kreativität welche in einem “arbeiten wollenden” Arbeitnehmer steckt. Wenn ich Leute nur beschäftigen kann die es müssen und die den ganzen Tag ne Fresse ziehen, werden immer schlechte Arbeitnehmer sein und sich nicht in das Unternehmen so einbringen wie es ihnen ein BGE ermöglicht.
    Also macht weiter, diskutiert, denkt nach und schafft dieses dem 21.Jahrhundert nicht mehr entsprechenden Hartz 4 System schnellstens ab.
    Ob ich mal wieder wählen gehe und dann meine Stimme den Piraten gebe hängt von der Umsetzung bzw. der Herangehensweise an dieses Thema ab.
    Das ist für mich in diesem Land für die Meisten das Thema Nummer 1. Sogar für die, welche noch nichts davon gehört haben.
    Gruß aus Dresden

  29. Michael Ebner

    Zum Thema “konsumsteuerfinanziertes BGE”:

    1.) Wir haben in Europa einen gemeinsamen Binnenmarkt. Innerhalb dieses Binnenmarktes gibt es keine Zollgrenzen.

    2.) Wie die Realität zeigt, funktionieren in diesem Binnenmarkt leicht unterschiedliche Steuersätze. Was aber erkennbar nicht funktionieren wird, sind extrem unterschiedliche Steuersätze.

    Hätte man z.B. die Situation, dass dasselbe Produkt (nehmen wir mal als Beispiel einen Fernseher oder ein Notebook) auf amazon.at 500,- Euro und auf amazon.de 900,- Euro kostet, dann wird die weit überwiegende Mehrheit bei amazon.at bestellen – da gäbe es noch nicht mal eine Sprachbarriere.

    Nicht viel anders, wenn im benachbarten Ausland der Liter Sprit 1,50 Euro und in Deutschland 2,50 Euro kosten würde.

    Kurz: Ein konsumsteuerfinanziertes BGE in Deutschland im nationalen Alleingang einführen zu wollen, fährt die Staatsfinanzen nachhaltig an die Wand.

    3.) Die Wahrscheinlichkeit, dass wir in absehbarer Zeit in Europa einen Konsens (=alle Länder müssen mitmachen) für die gemeinsame Umstellung auf Konsumsteuerfinanzierung bekommen, tendiert gegen null.

    Wenn man bereit ist, auf die Einführung noch mehr als 20 Jahre zu warten, darf man gerne solche Konzepte propagieren. Sie haben Vorteile, sie haben Nachteile, das ganze ist eher eine akademische Diskussion.

    Wir wollen jedoch Politik machen und Hartz IV durch ein Grundeinkommensmodell ersetzen. Und zwar nicht irgendwann, sondern baldmöglichst. Von daher haben wir da ein paar “Freiheitsgrade” weniger bei der Ausgestaltung des Modells.

    • Wie kommst du eigentlich darauf, dass ein Steuerkonzept ein bGE Konzept wäre?
      Meinst du nicht, man könnte eine Steuerreform, bei der nur noch die MWST erhoben wird, eine Steuer nach Merz-Bierdeckel, oder Kirchhof ohne oder mit Grundeinkommen, bGE, einführen könnte, dass das eine mit dem anderen überhaupt nichts zu tun hat?
      Ihr vergesst bei der Diskussion immer, dass Götz Werner BEIDES möchte, die Steuer nur beim Konsum erheben, wo sie auch anfällt UND ein Grundeinkommen. Er könnte auch nur das eine oder andere fordern.

      • Jochen Jawohl

        Nein, das kann Herr Werner eben nicht, denn Herr Werner sagt ja ausdrücklich, dass es nur noch die Mehrwertsteuer geben soll, daher muss logischerweise das bGE auch durch die MWST. finanziert werden.

  30. Frage - wieviel...

    Als Hartz-IV-Akademiker nochmal die Frage wieviel ist es denn nun?

    In Berlin liegen die maximalen Mietzuschüsse bei 394€ – was zur Folge hat, dass etwa 100.000 ALG-2-empfänger in den nächsten 2 Jahren verdrängt werden.

    Ich verstehe nicht, warum man nicht einfach einen vernünftigen Betrag nennen kann, die Frage der Finanzierung stellt sich bei 10 Billionen Euro Volksvermögen, das eben aufgrund der Konzentration bei 1% der Bevölkerung nicht zirkuliert, nicht.

    Eine klare Aussage, wie mehr als 1.500€ währe hier hilfreich.

    Nochmal, was bekommt ein Hartz-IV-Empfänger:

    Krankenkasse 374+394+30€ (Bewerbungskostenzuschuss)

    Ich sehe damit keine Chance jemals wieder eine vernünftige Bettdecke zu haben, 3 Paar vernünftige Schuhe oder die Wohnung renovierung zu können, geschweige denn ein Sofa oder einen Kühlschrank.

    Ich kann merapi22 nur zustimmen

    • > Wie viel ist es denn nun:

      http://computerdemokratie.de/michael/calc2/Project2.html

      > die Frage der Finanzierung stellt sich bei 10 Billionen Euro
      > Volksvermögen, das eben aufgrund der Konzentration bei 1%
      > der Bevölkerung nicht zirkuliert, nicht.

      1.) Wollte man ein GE in der Größenordnung 1500,- Euro pro Monat über das Volksvermögen finanzieren, dann wäre das Volksvermögen innerhalb von 10 Jahren rechnerisch weg. So richtig nachhaltig ist das nicht.

      2.) Das Volksvermögen steckt vor allem in a) Produktivvermögen und b) privaten Immobilien. Beiden eignet sich “so richtig gut” dazu, als BGE verteilt zu werden…

      3.) Dass das Volksvermögen zum überwiegenden Teil bei 1% der Bevölkerung konzentriert ist, ist sachlich falsch.

      • Gerhard Roloff

        Zu 3.) Verteilung des “Volksvermögens…”
        Woher stammen diese Zahlenvermutungen???
        Ich halte mich da i. d. R. an das DIW, hier per se an:
        ————————————————————————————-
        Die Einkommens- und Vermögensverteilung
        in Deutschland
        Dr. Markus M. Grabka
        (DIW Berlin / SOEP)
        Kapitalmarktforum 2011
        Heinz Nixdorf Museums-Forum Paderborn, 8. November 2011
        ————————————————————————————-
        http://www.diw.de/documents/vortragsdokumente/220/diw_01.c.388794.de/v_2011_grabka_einkommensverteilung_paderborn.pdf
        ————————————————————————————-

        Die Statisitk auf Seite 37 sagt aus, das die “obersten 10 %” über 57,6 % des “Nettovermögens” (also verfügbar, nicht angelegt) verfügen!
        Gehen wir davon aus, das die Angabe des Nettogesamtvermögens (Seite 35) mit 6.638 Billionen Euro Stand 2007 real bewertet ist, beim DIW darf das angenommen werden, können wir für die berühmten 10 % der wirklich Vermögenden von einem Realwert von 3,8 Billionen Euro ausgehen (Stand 2007), einschlägige Wirtschaftwissenschaftler sprechen von einem jährlichen Wachstum von 10 % p. a., wären wir defacto heute bei einem Betrag von 5,5 Billionen Euro (kummulativ, wenn mich Excel nicht besch…)!

        Nun, diesen Betrag mit 10 % Lastenausgleichsabgabe als inflationsgesicherte “Zwangseinlage” für 5 Jahre gebunden
        (550 Milliarden), am internationen Kapitalmarkt, na sagen wir zu 5 % angelegt, ergäbe, so ich richtig rechne, einen Jahresdurchschnitt von 27,5 Mia Euro!
        Verzinsen wir die 550 Mia Euro “Zwangseinlage” na sagen wir mit 1,5 % Inflationsausgleich ( 8,25 Mia), bleiben uns für die Gestaltung des BGE locker 19,25 Mia Euro übrig, was bei 2 Mio Betroffenen einen Jahresbetrag von 9625 Euro (mtl. 802) ausmacht!
        Das Ganze somit schulden- und steuerneutral finanziert, würde unmittelbar im Konsum einschlagen, also der Binnenkonjunktur zugute kommen, also auch dem Fiskus dienlich sein!!!

        Na, wie wärs, noch ‘n Mandatsträgerposten frei bei Euch, habe der SPD gerade vor 3 Jahren die rote Karte gezeigt dank der genialen Dienste eines Peer Steinnbrück und Jörg Asmussen!!!

        • Bei einem BGE haben wir keine 2 Mio Betroffenen, sondern etwa 82 Mio.

          Monatlich könnte man also etwa 20,- Euro auszahlen.

          Immer unter der Voraussetzung, dass die 19,25 Mia tatsächlich reinkommen. Also keine Vermögensabwanderung außerhalb des Geltungsbereiches deutscher Steuergesetze, tatsächlich 5% Zinsen, aber keine Forderungsausfälle (derzeit ziemlich unrealistisch – für “sichere” Anlagen bekommt man derzeit deutlich weniger, etc.)

  31. > Also wenn WG und auch Brücke, warum dann ein partielles Grundeinkommen,
    > das großen Protest auslöst?

    Weil es sich anders nicht finanzieren lässt.

    Würden wir 100% des steuerlichen Existenzminimums auszahlen und kein Wohngeld, würde das eine Deckungslücke von etwa 100Mrd Euro reissen (und den erwerbslosen Single um etwa 150,- Euro schlechter stellen als nach unserem Modell, also etwa 650,- Euro im Monat).

    Wollen wir, dass der erwerbslose Single nicht schlechter gestellt wird als mit ALG2 (anders wäre das wohl kaum vermittelbar…), aber alles über ein für alle (Erwachsene) einheitliches GE regeln, würde die Deckungslücke auf etwas über 200 Mrd Euro ansteigen.

    • Wie steht Ihr zu folgender Idee:

      Aufstockung von niedrigem Grundeinkommen durch Jobgarantie für Arbeitswillige, z.B. 375 Euro Grundeinkommen und bei 37,5 Wochenstunden 625 Euro Gehalt.

      Damit haben wir die 1000 Euro für arbeitswillige Singles, und einen deutlich besseren Satz als jetzt, aber gleichzeitig keine (absolute) Arbeitspflicht. Wer bereit ist, wie ein Mönch zu leben, oder halt Reserven hat, muss nicht arbeiten. Wer doch 1000 Euro haben will, muss Schulen putzen oder öffentliche Grünflächen unterhalten, oder Straßenlöcher stopfen, und kriegt dafür Netto = Brutto 4 Euro die Stunde. Wer 16 Stunden die Woche arbeiten will, kriegt eben entsprechend weniger.

      Da heute schon Putzfraufen schwarz leicht 9 Euro die Stunde bekommen, werden die Kosten für das staatliche Beschäftigungsprogramm vielleicht gar nicht so hoch sein. Ebenso dürfte die Verdrängung privatwirtschaftlicher Arbeit klein sein.

    • Guenter

      Uff, deine Antwort mußte ich ja erst suchen, aber schön, dass du darauf geantwortet hast und du bestätigst mich, dass ihr euch unter Finanzierungszwängen setzt.

      Du kannst doch nicht ernsthaft argumentieren, dass ihr im Umkehrschuss deiner Argumentation KEIN 100 %iges Grundeinkommen ausbezahlen wollt, weil ihr keine Finanzierung dafür findet oder im Gegensatz Erwerbslose ein Grundeinkommen unterhalb eines verfassungsgemäßen Existenzminimums ansetzen müßtet.

      IHR müßt es einfach finanzieren, wenn ihr schon Konzepte schreibt oder euch über Finanzierungen Gedanken macht!!!!!!

  32. Gerhard Roloff

    Debatte um Hartz-IV-Regelsatz:
    Nun, neben der nominalen Höhe des Regelsatzes wäre es für die Piraten sicherlich auch einmal schicklich, sich mit dem Inhalt dieses “Regelsatz-Portfolios” konkret und en detail – hier in Gestalt der Regelsatzverordnung (RSV) und des Regelbedarfs-Ermittlungsgesetz (RBEG) – dazu unter
    http://www.verwaltungmodern.de/wp-content/uploads/2011/02/Synopse.Regelsatzermittlung.pdf
    auseinanderzusetzen.
    Denn, das was da so über den “Regelbedarfskorb” an statistischen Modellen zusammengekrallt wird, hat mit tatsächlicher Lebensrealität wenig bis gar nichts zu tun, wird doch nur der reine “konsum” erfasst, nicht jedoch die Aufwendungen, die z. B. jedem Bürger auf Grund eines Gesetzes auferlegt sind! Beispiel gefällig???
    Gern doch:
    – Alle Aufwendungen nach dem SGB V oder dem Gesundheitsreformgesetz
    (GRG), die z. B. zum Teil ins SGB XII für Sozialgeldbezieher ausgelagert sind,
    für Leistungsgezieher nach dem SGB II – die ja immer auch ihre Erwerbsfähigkeit
    durch Aufwendungen erhalten müssen und sollen!
    Also, etwas mehr detailierter Tiefgang bei der täglichen politischen KLienarbeit muß da von den Piraten schon geboten werden, wollen sie denn mehr als nur eine temporäre Protestwählererscheinung sein!

  33. thorstenschulte

    Meine Beobachtung des jetzigen sozialen Zustandes in Deutschland: Die, die wenig haben werden gegen die gehetzt die gar nichts haben -und- es bleibt alles irgendwie gleich, nur noch schlechter und noch komplizierter.
    Hier setzt das bedingungslose Grundeinkommen an:

    (1) Artikel 1 Grundgesetz kann endlich real umgesetzt werden. Menschenwürde muss man sich nicht erst “erarbeiten”.
    (2) Wegfall der langsam explodierenden Bürokratieatombombe im Sozialen Bereich. “Einzelfallgerechtigkeit” bekommt endlich die korrekte, unbürokratische Bedeutung.
    (3) Vorteil des Begriffs “Bedingungsloses Grundeinkommen”: Es lässt sich nicht als Phrase abschwächen oder umdeuten. Bedingungslos bleibt Bedingungslos. “Verhaltensunabhängig” wäre auch ein denkbarer Begriff.
    (4) Abbau der Steuerbürokratie durch Modell Konsumsteuer. Grundsatz: Steuern müssen nicht erhöht werden, Steuern müssen gezahlt werden. Wegfall von Steuerausnahmen und Subventionen.
    (5) Wegfall der Hartz IV Problematik (immer mehr Arbeitslose durch immer mehr Maschinenarbeit). Keine Unterschwellige Diskriminierung von “Arbeitslosen” mehr (besserer Begriff: “Freigestellte”).
    (6) BGE ist lebenslanges Bafög. Endlich ist Lebenslanges Lernen nicht nur ein politisches Motto, sondern auch praktisch durchführbar.
    (7) Wirtschaften ist ein Für-Andere-Arbeiten. Niemand hat jemals für sich selbst gearbeitet. Kein Friseur, Kein Bäcker, Kein Banker, Kein Lehrer. Alle leisten und arbeiten für andere. Nur das Einkommen bekommen Sie selbst.
    (8) Beginn der gedanklichen Trennung von Arbeit und Einkommen: Menschen streiken nicht für Arbeitsplätze, Menschen streiken für Einkommensplätze.
    (9) Betreungsgeld/Herdprämiendisku­­ssionen haben ein unbürokratisches Ende. Eine Partnerin kann sich vom tyrannischen Partner ohne Existenzangst trennen.
    (10) Menschen können endlich “Nein” sagen (können, nicht müssen).
    (11) Entwicklungshilfe als BGE zahlen hilft den Menschen direkt, nicht über den Umweg: Deutschland -> afrikanischer Diktator -> Nix mehr da.
    (12) Nicht die Verelendung ist in Deutschland das Problem sondern die Angst vor der Verelendung (!) Ein entscheidener, oft nicht beachteter psychologischer Unterschied.
    (13) BGE ist wie Streikgeld – Jeden Monat neu – Dein ganzes Leben lang.

    Provozierende Menschenbildfrage: Gönnst du auch dem bösen/faulen Nachbarn ein bedingungsloses Grundeinkommen?

    Übrigens: Die 100 ersten EinkommensEuro haben eine ganz andere existenzielle Wertigkeit als die 100 Euro sagen wir ab 10.100 Euro. Das wird selten beachtet.
    100 Euro sind eben nur mathematisch gleich 100 Euro. Aber je nachdem ob es als unterste Basis oder beim Millionär obendrauf kommt hat es eine andere relative Wertigkeit.

  34. Guenter

    Meine Ansätze für eine mittel- und langfristige Einführung eines allg. bedingungslosen Grundeinkommens.

    Wir haben bereits Grundeinkommen, das Kindergeld (grundgesetzlich garantiert), ALG I eine Versicherungsleistung, ALG II, dabei ein physisches Grundeinkommen (grundgesetzlich garantiert) und ein soziokulturelles. Auf das physische Grundeinkommen kann man durch die Sanktionen im SGB II zurückfallen. Wir haben einen Steuerfreibetrag für Beschäftigte (im Niedriglohnbereich fallen keine Steuern an) und eine Rente (Grundsicherung ähnlich ALG II allerdings mit niedrigerem Schonvermögen) und die eigene Rente als Versicherungsleistung. Daneben gibt es noch Bafög und versch. Leistungen für Familien, Sozialgeld für Menschen, die nicht erwerbsfähig sind und sonstige Sozialleistungen, Kinderinfrastruktur (Kita/Schule), Pflegeleistungen usw..

    Diese Grundeinkommen sind alle irgendwie an Bedingungen geknüpft und beim ALG II sogar mit Sanktionen verbunden.

    Für all diese Leistungen gibt der Staat bereits ca. 750 Mrd. Euro im Jahr aus (Sozialbudget Deutschlands – nicht mit dem Steueraufkommen zu verwechseln, denn neben den Steuern erhebt der Staat auch noch Sozialabgaben)

    Daher ist es wichtiger als alle Konzepte und Finanzierungsspielereien sich auf die Bedingungen zu konzentrieren und auf die Sanktionen.

    Selbst die Höhe von Grundeinkommen spielt eine untergeordnete Rolle, natürlich müssen diese existenzsichernd sein, was zu definieren ist, bzw. im Großen und Ganzen bereits definiert ist.

    Wenn also “alle” bereits ein Grundeinkommen haben, sollten wir die Beschäftigten gerade im Niedriglohnbereich im Blick haben, die haben das schlechteste Grundeinkommen, denn vom Steuerfreibetrag haben sie tatsächlich nichts, sie müßten es als negative Einkommensteuer ausbezahlt bzw. mit dem Einkommen verrechnet bekommen.

    Von der Einführung eines bedingungslosen Grundeinkommens profitieren am meisten die Menschen im Niedriglohnbereich und einige wenige, die Schwächsten in unserer Gesellschaft, durch den Wegfall der Sanktionen.

    Selbst wenn man das Kindergeld in der Höhe läßt und es ebenfalls als negative Einkommensteuer ausbezahlt bzw. mit dem sonstigen Einkommen verrechnet (mit einem Steuerfreibetrag wegen des Grundgesetzes, Schutz der Familie) würde sich die Situation für die Menschen mit Kindern ohne und mit niedrigem Einkommen etwas verbessern. Man kann es dann auch schrittweise erhöhen. Aber die Umstellung ist wichtig.

    Leider wird der Fokus nicht darauf gerichtet, sondern werden teils komplizierte Konzepte erstellt mit einer völligen Umgestaltung unseres Steuersystems, der Rente und unseres Krankenversicherungssystems verbunden. Das verhindert m. E. sogar ein Grundeinkommen, weil alle Konzepte und Finanzierungsgedanken regelrecht Gegenargumente provozieren, produzieren.

    Wenn dann die stufenweise Verbesserungen unserer bestenenden Grundeinkommen vorgenommen werden, muss auch über eine Finanzierung nicht geredet werden, man finanziert sie einfach, dafür gibt es vielfältige Möglichkeiten, wie Erhöhung des Spitzensteuersatzen, Reichen-/Millionär-/Vermögensteuer, Erhöhung der MWST usw..

    Und Grundeinkommen im Niedriglohnbereich finanzieren sich teils selbst durch höheren Konsum und Bezahlung der MWST dadurch.

    • Guenter

      Ich halte die Ausarbeiten von Konzepten, die überfrachtet sind mit einer Änderung unseres Steuersystems, der Rente, der Krankenversicherung für kontraproduktiv, denn sie bieten und provozieren regelrecht Angriffsmöglichkeiten, wie deine Fragen zeigen.

      Sinnvoller wäre aus meiner Sicht, wir als Piraten würden uns auf die Verbesserungen der bestehenden Grundeinkommen, wie Kindergeld, ALG II (hierbei die Streichung der Sanktionen UND die Bedarfsgemeinschaften – partielles ALG II) und die Grundsicherung im Alter konzentrieren.

      Für Beschäftigte sollten wir eine negative Einkommensteuer fordern

      Abschaffung der Bundesagentur für Arbeit, den auch das ALG II könnte als negative Einkommensteuer vom Finanzamt ausbezahlt und berechnet werden.

      Die Arbeitsvermittlung können Private viel besser und zielgerichtet.

      Soziale Einrichtungen können und sollten sich um das Fördern von Menschen mit Problemen kümmern, Hilfen anbieten, auf freiwilliger Basis natürlich.

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