Diskussion Wahlprogramm

Als Vorschlag zur Diskussion – Sozialstaat 3.0 – Version vom 18.12.2011, 15:37 Uhr

Foto CC-BY Tobias M. Eckrich

Ein Modell der Sozialpiraten von Michael Ebner und Johannes Ponader

Die Piratenpartei Deutschland hat auf ihrem Bundesparteitag in Offenbach die Forderung nach einem bedingungslosen Grundeinkommen (BGE) in das Wahlprogramm geschrieben. Wir Sozialpiraten sind mehrheitlich nicht glücklich darüber, dass dieser Beschluss schon zum jetzigen Zeitpunkt erfolgt ist. Wir hätten gerne zunächst die Idee eines Grundeinkommens anhand konkreter Modelle in der Partei erklärt und erst dann eine solche Forderung in’s Programm geschrieben. Für den BPT lagen jedoch entsprechende Anträge vor, PA284 hat die erforderliche 2/3-Mehrheit erhalten, dementsprechend ist das jetzt Beschlusslage.

In der aktuellen Diskussion wird mangels eines konkreten Modells immer mal wieder heftig aneinander vorbei argumentiert, da von völlig unterschiedlichen Annahmen ausgegangen wird. Aus diesem Grund haben sich die Sozialpiraten darauf geeinigt, ein paar konkrete Modelle vorzulegen. Diese Modelle sind aktuelle Arbeitsstände, die laufend weiter optimiert werden – Kritik ist somit willkommen. Wir rufen zudem alle Piraten dazu auf, eigene Modelle zu entwickeln und uns vorzustellen. Wir werden auch externe Modelle überprüfen und hier besprechen.

Prämissen

Das hier vorliegende Modell geht von den folgenden Prämissen aus:

  • Das Modell ist auf Grundlage der Daten von 2009 und auf Basis des damals vorliegenden Preisniveaus entwickelt. Die Zahlen sind natürlich der Geldwertentwicklung anzupassen.
  • Wir halten das derzeitige Steuer- und Sozialsystem für nicht mehr reformierbar (da zu kompliziert) und wollen baldmöglichst umstellen (also sobald der politische Wille dazu vorhanden ist zum nächsten Jahreswechsel). Daraus folgt:
  • Das Modell muss ohne Übergangszeiträume auskommen und somit vollständig gegenfinanziert sein.
  • Es kann nicht darauf gewartet werden, bis europaweit die Steuersätze auf die gewünschten Werte hin harmonisiert werden. Die Wettbewerbsfähigkeit des Standortes Deutschland muss bei der Wahl der Steuersätze berücksichtigt werden.
  • Die Auswirkungen auf die Volkswirtschaft kann nur dann halbwegs verlässlich abgeschätzt werden, wenn das Modell nahe am status quo bleibt.
  • Nach einer schnellen Umstellung kann das Modell dann schrittweise und behutsam in die jeweils gewünschten Richtungen weiterentwickelt werden.

Grundeinkommen und Wohngeld

Unser Konzept sieht ein Grundeinkommen von 70% des steuerlichen Existenzminimums pro Person und Monat vor, das an alle Einwohner auszuzahlen ist, auch an Kinder, und nicht zu versteuern ist (2009 wären das 438,70 Euro bei 12,5 Auszahlungsmonaten). Das Grundeinkommen soll nicht an die deutsche Staatsbürgerschaft gekoppelt sein, der Kreis der Berechtigten ist aber so abzugrenzen, dass kein „Grundeinkommenstourismus“ in signifikantem Umfang entsteht.

Dieses Grundeinkommen soll die folgenden Sozialleistungen ersetzen, die dann ersatzlos wegfallen:

  • Kindergeld
  • Grundsicherung für Arbeitssuchende (ALG2 und Sozialgeld)
  • Ausbildungsförderung
  • Erziehungs- und Elterngeld

Bei anderen Sozialleistungen wie z.B. Sozialhilfe sind zumindest Einsparungen möglich. Zudem soll im Bereich der Familienzuschläge und Beihilfen für Beamte um 14 Mrd Euro gekürzt werden, da solche Sozialleistungen nach Einführung eines Grundeinkommens entbehrlich werden.

Zusätzlich soll bei Nachweis einer entsprechenden Bedürftigkeit ein Zuschuss zu den Wohnkosten (Mieten, Nebenkosten, Heizkosten) gezahlt werden. Der Nachweis der Bedürftigkeit soll einfach und datensparsam erfolgen.

Die Höhe des Zuschusses soll sich am örtlichen Mietniveau orientieren, aber nicht an einen konkreten Mietvertrag gekoppelt sein, damit ein Anreiz entsteht, bescheiden zu wirtschaften (und damit auch den Wohnungsmarkt zu entlasten) und sich Energie sparend zu verhalten. Zudem vertreten wir den liberalen Ansatz, es der Entscheidung des einzelnen Leistungsempfängers zu überlassen, bescheidener zu wohnen und die gesparten Mittel anderweitig zu verwenden – Bevormundung der Leistungsempfänger bezüglich der Mittelverwendung ist nicht unser Ansatz.

Wir rechnen bezüglich des Wohngeldes mit einem Finanzierungsvolumen von etwa 30 Mrd Euro, das würde 9,8 Millionen Leistungsempfänger entsprechen (doppelte Zahl der ALG2- und Sozialgeld-Bezieher 2009), die mit durchschnittlich 250,- Euro im Monat bezuschusst werden, wobei Einpersonenhaushalte etwas stärker und Mehrpersonenhaushalte im Schnitt etwas geringer zu bezuschussen sind. Eigenes Erwerbseinkommen ist nur in dem Maße gegen zu rechnen, der beim Leistungsempfänger einen Arbeitsanreiz belässt.

Umstellung des Steuersystems auf eine Flat Tax

Wir wollen zur Finanzierung dieses Systems einen einheitlichen Steuersatz („Flat Tax“) auf alle Einkommen von nominell 45%. Diese Steuer ersetzt die bisherige Einkommenssteuer, die Körperschaftssteuer und die Gewerbesteuer.

Bei einer Besteuerung von real 43% (durch Effekte wie Steuerhinterziehung geringer als der nominelle Steuersatz) und einer Besteuerungsgrundlage von 1856 Mrd Euro (Volkseinkommen 2009 von 1792 Mrd Euro, durch den Wegfall der Arbeitgeberbeiträge Krankenversicherung erhöhen sich die Unternehmensgewinne um etwa 64 Mrd Euro) ist mit einem Steueraufkommen von 798 Mrd Euro zu rechnen, abzüglich des bisherigen Steueraufkommens aus Einkommens-, Körperschafts- und Gewerbesteuer ergeben sich Mehreinnahmen von 572 Mrd Euro.

Diese Mehreinnahmen resultieren vor allem daraus, dass das Steuersystem nun nominell keinen Grundfreibetrag und keine Progression mehr kennt. Diese werden durch das Grundeinkommen ersetzt, über das 449 Mrd Euro ausgeschüttet werden. In Kombination von Grundeinkommen und Flat Tax ergibt sich im Endeffekt ein progressiver Verlauf, auch wenn in den einzelnen Komponenten eine solche Progression nicht enthalten ist.

Der Verzicht auf eine Progression in der nominalen Besteuerung führt dazu, dass das Steuersystem massiv vereinfacht und entschlackt werden kann. Die Steuern können mehrheitlich direkt an der Quelle erhoben werden, die weit überwiegende Zahl der Einkommensempfänger braucht dann überhaupt nicht mehr veranlagt werden.

Im Rahmen dieser Umstellung soll auch die Gewerbesteuer entfallen, die Gewerbebetriebe zahlen dann eine Flat Tax, deren Steuersatz über der heutigen Körperschaftssteuer liegt. Die Gewerbesteuer ist ohnehin eine deutsche Besonderheit, die es in den meisten anderen Ländern so nicht gibt, ihre Abschaffung ist somit ein Beitrag zur Steuerharmonisierung. Die einzelnen Gemeinden – die bisherigen Empfänger der Gewerbesteuer – sind mittels Direktzuweisungen entsprechend der Einwohnerzahl aus dem Aufkommen der Flat Tax zu alimentieren. Damit würde die finanzielle Ausstattung der einzelnen Kommunen gleichmäßiger, zudem würde auch der unsägliche Subventionswettlauf zur Ansiedlung von Gewerbesteuerzahlern entfallen.

Unser Konzept sieht darüber hinaus vor, die Umsatzsteuer („Mehrwertsteuer“) auf glatte 20% anzuheben. Motivation ist hier weniger die Erzielung zusätzlicher Einnahmen, sondern ein glatter Steuersatz, der insbesondere Kleingewerbetreibende die Kalkulation erleichtert. Zudem kann darüber nachgedacht werden, die ermäßigten Steuersätze abzuschaffen und die Mehreinnahmen über ein höheres Grundeinkommen wieder an die Bürger aus zu schütten. Für den Fiskus und den durchschnittlichen Verbraucher wäre eine solche Maßnahme ein Nullsummenspiel, würde aber die Berechnung und Erhebung der Umsatzsteuer deutlich vereinfachen. Eine solche Maßnahme ist jedoch nicht Bestandteil dieses Konzeptes.

Die Zukunft der Sozialversicherungen

Die Rentenversicherung, die Arbeitslosenversicherung und die Unfallversicherung sollen wie gehabt weitergeführt werden, wobei die Beiträge zu Rentenversicherung und Arbeitslosenversicherung weiterhin paritätisch von Arbeitnehmer und Arbeitgeber finanziert werden sollen.

Die Weiterführung der Rentenversicherung wird bereits dadurch erzwungen, dass frühere Beitragszahler Leistungsansprüche erworben haben, die eigentlich nur durch eine Weiterführung des Systems bezahlt werden können. Durch das Grundeinkommen würden Bezieher geringer Renten finanziell besser gestellt, dies liegt durchaus auch in der Absicht dieses Konzeptes.

Die Weiterführung der Arbeitslosenversicherung halten wir grundsätzlich für sinnvoll, da insbesondere Instrumente wie Kurzarbeitergeld oder Konkursausfallgeld soziale Härten durch konjunkturelle Extremsituationen abfedern können. Die Leistungen der Bundesagentur für Arbeit sind jedoch daraufhin zu prüfen, ob dafür nach der Einführung eines Grundeinkommens noch ein Erfordernis besteht.

Die Krankenversicherung wollen wir auf ein steuerfinanziertes Gesundheitssystem umstellen. Wir sind nicht generell gegen wirtschaftlichen Wettbewerb, aber der Wettbewerb zwischen Krankenkassen, deren Ein- und Ausgaben näherungsweise vollständig durch das Gesetz vorgeschrieben sind, kann nicht sinnvoll funktionieren. Statt dessen entstand – erwartbar – ein Wettbewerb um die „guten Risiken“, und die Notwendigkeit, dies durch einen Risikostrukturausgleich zu kompensieren. Wir wollen dieses absurde Theater, das zunehmend auch auf dem Rücken der Patienten ausgetragen wird, baldmöglichst beenden. Medizinische Versorgung wird nicht dadurch besser, dass ihre Bezahlung komplizierter wird. Die bisherigen Einnahmen der gesetzlichen und privaten Krankenversicherungen (160 Mrd Euro und 31 Mrd Euro) sind somit über den Staatshaushalt zu finanzieren.

Finanzielle Gesamtrechnung

Die hier skizzierten Vorschläge führen zu folgenden finanziellen Veränderungen bei den öffentlichen Haushalten (interne Verschiebungen bleiben unberücksichtigt):

Einnahmen und Minderausgaben: 680 Mrd Euro

  • Mehreinnahmen durch die Flat Tax: 572 Mrd Euro
  • Mehreinnahmen durch MWSt-Satz 20%: 9 Mrd Euro
  • Wegfall bisheriger Sozialleistungen (Kindergeld, ALG2…): 85 Mrd Euro
  • Einsparung Familienzuschläge und Beihilfen: 14 Mrd Euro

Ausgaben: 670 Mrd Euro

  • Grundeinkommen: 449 Mrd Euro
  • Steuerfinanziertes Gesundheitssystem: 191 Mrd Euro
  • Wohngeld neu: 30 Mrd Euro

Unter der Annahme, dass sich die wirtschaftlichen Rahmenparameter durch die Einführung dieses Grundeinkommens nicht wesentlich verschieben, ergibt sich ein Deckungsüberschuss von 10 Mrd Euro.

Durch die Einführung eines Grundeinkommens verringert sich der Druck auf bisherige Arbeitslose, einer Erwerbsarbeit nachzugehen, im Gegenzug nimmt der Arbeitsanreiz zu, da das Erwirtschaftete nicht mehr in erheblichem Maße auf den Leistungsbezug angerechnet wird. Wir gehen davon aus, dass sich diese Effekte näherungsweise kompensieren.

Zudem wird durch die Umstellung auf ein steuerfinanziertes Gesundheitssystem die menschliche Arbeitskraft deutlich von Sozialversicherungsbeiträgen entlastet. Dieser Effekt müsste zu Mehrbeschäftigung führen und darüber zu höheren Steuereinnahmen. Sollten sich solche Mehreinnahmen tatsächliche realisieren lassen, so sind sie jeweils hälftig für eine Erhöhung des Grundeinkommens und zum Abbau der Staatsverschuldung zu verwenden.

Sollten sich unsere Annahmen also zu optimistisch herausstellen, so kann durch eine Erhöhung der Mehrwertsteuer, einer moderaten Absenkung des Grundeinkommens und/oder einer leichten Erhöhung der Flat Tax auch eine größere Deckungslücke geschlossen werden.

Einsparungen im Bereich der Verwaltung sind in dieser Rechnung nicht berücksichtigt. Verwaltungskosten sind primär Personalkosten, diese lassen sich nicht kurzfristig senken. Langfristig ergeben sich da weitere (relativ zum Gesamtbetrag jedoch recht geringe) Spielräume zur Erhöhung des Grundeinkommens.

Brutto-Netto-Kurven

Werden nachgereicht

Irrtümer und Korrekturen

An dieser Stelle sollen alle Irrtümer und vorzunehmenden Korrekturen zusammengetragen werden. Die oben genannten Zahlen werden hier in diesem Beitrag nicht mehr geändert, da sie sonst nicht mit den Diskussionsbeiträgen zusammenpassen. Aus den hier aufgeführten Punkten wird zu gegebener Zeit ein neuer Entwurf erstellt.

  • Die folgenden Aussage ist fehlerhaft: “Besteuerungsgrundlage von 1856 Mrd Euro (Volkseinkommen 2009 von 1792 Mrd Euro, durch den Wegfall der Arbeitgeberbeiträge Krankenversicherung erhöhen sich die Unternehmensgewinne um etwa 64 Mrd Euro)” Die Arbeitgeberbeiträge Krankenversicherung sind bereits im Volkseinkommen enthalten – vielen Dank an dieser Stelle an aloa5 für diesen Hinweis.
  • Keine Korrektur sondern eine Klarstellung: Bei der Mehrwertsteueranhebung soll nur der normale Steuersatz (derzeit 19%) auf 20% angehoben werden. Der ermäßigte Steuersatz bleibt bei unverändert 7%. Wie im Text dargestellt, könnte auch dieser ermäßigte Steuersatz auf 20% angehoben werden und die Mehrbelastung bei den Nahrungsmittel über ein entsprechend erhöhtes BGE ausgeglichen werden.
  • Im Bereich der Krankenversicherungsbeiträge wurde für die Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung noch die Zahlen von 2008 verwendet, da beim Erstellen des Konzeptes die Zahlen aus 2009 noch nicht vorlagen. Daraus resultiert eine Deckungslücke von etwa 12,3 Mrd Euro. Allerdings wurde – aus denselben Gründen – auch im Bereich der einsparbaren Sozialleistungen noch mit den Zahlen von 2008 gerechnet, so dass sich die Einsparungen um etwa 10 Mrd Euro erhöhen. Die resultierende Deckungslücke liegt somit bei etwa 2,3 Mrd Euro.
  • Durch die Vereinfachung des Steuersystems und die Streichung von steuerlichen Ausnahmetatbeständen werden nahezu alle Steuersubventionen gestrichen. Diese müssen zumindest teilweise durch Direktsubventionen ersetzt werden – dafür sind noch keine Mittel eingeplant.

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