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Bundestag berät Sanktionspraxis zu Hartz IV – PIRATEN sagen »Weg damit!«

Der Deutsche Bundestag berät in seiner Plenarsitzung am Donnerstag, den 26. April, unter anderem zwei Anträge der Fraktion Die Linke und einen Antrag von Bündnis 90/Die Grünen [1]. Kernforderung dabei ist eine Streichung bzw. Aussetzung von Sanktionen und Leistungskürzungen bei Hartz-IV-Empfängern (SGB II und SGB IV). Die Piratenpartei unterstützt diese Forderung und spricht sich ebenfalls gegen diese Sanktionen und Leistungskürzungen aus.

Marina Weisband, politische Geschäftsführerin der Piratenpartei Deutschland, sagt dazu:
»Die heutige Sanktionspraxis verstößt unserer Auffassung nach gegen das oberste Gebot des Grundgesetzes auf ein menschenwürdiges Leben. Wir fordern daher ein umgehendes Moratorium für solche Regelungen. Für eine sichere Existenz und gesellschaftliche Teilhabe ist in unserer Geldwirtschaft schlicht ein Einkommen nötig.«
Ähnliche Argumente lieferte das Bundesverfassungsgericht in einer Urteilsbegründung vom 09.02.2010 [2].

Diese Ansicht teilen unter anderem der DGB, das Diakonische Werk der EKD oder der Sachverständige Prof. Dr. Stephan Lessenich [3]. So betont der Jenaer Soziologe Forschungsergebnisse, nach denen die gesetzlich verankerte Sanktionspraxis aus normativen, funktionalen und diskurspolitischen Gründen abzulehnen sei: »Beteiligung an Erwerbsarbeit und Gewährleistung der materiellen Existenz sind voneinander zu entkoppeln. Materielle Grundsicherung ist soziales Bürgerrecht – oder muss zu einem solchen werden.« [4]

Sven Sladek von den Sozialpiraten [5] unterstreicht diesen Ansatz: »Warum leisten wir uns Armut in einem der reichsten Länder der Welt? Es gilt nicht nur die aktuelle Sanktionspraxis zu beenden, sondern endlich über neue Lösungswege nachzudenken. Ein Paradigmenwechsel muss auch auf dem Arbeitsmarkt Einzug erhalten: weg vom aktivierenden Sozialstaat – der die Menschen in Arbeit ›zwingt‹ – hin zum Leitgedanken ›Freiheit statt Angst‹.«

Die Piratenpartei Deutschland schlägt dafür ein bedingungsloses Grundeinkommen vor, das die Existenz sichern und gesellschaftliche Teilhabe ermöglichen, einen individuellen Rechtsanspruch darstellen, sowie ohne Bedürftigkeitsprüfung und ohne Zwang zu Arbeit oder anderen Gegenleistungen garantiert werden soll. [6]

[1] Vorschau Plenarsitzungstag 25.-27. April 2012
[2] Urteil Bundesverfassungsgericht vom 09. Februar 2010
[3] Empfehlung des Ausschusses für Arbeit und Soziales
[4] Video: Prof. Dr. Stephan Lessenich zur Sanktionspraxis bei Hartz IV
[5] Blog: #Sozialpiraten
[6] Wahlprogramm: Bedingungsloses Grundeinkommen

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