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Bürgergeld und die Grundrente von der SPD ist zurzeit ein Etikettenschwindel

 

Das neue soziale Gewissen von Andrea Nahles (SPD) und Hubertus Heil (Bundesministerium für Arbeit und Soziales, SPD) ist nicht sonderlich ausgeprägt. Das wird deutlich bei der vollmundigen Ankündigungen der Abschaffung von Hartz IV. So bleiben notwendige und wünschenswerte Verbesserungen schon im Ansatz stecken , weil es nach Lage der Dinge keine wesentlichen Veränderungen geben wird. Vielmehr scheint es so, dass weder Frau Andrea Nahles noch Herr Hubertus Heil an einer wirklichen Abschaffung der Agenda 2010 Interesse haben. Die Ankündigung der Einführung eines Bürgergeldes hat zwar medial große Wellen und bei den Bürgern Erwartungen geschaffen, die sich aber bei genauer Betrachtung als Mogelpackung erweisen.

Es ist weder an einer signifikanten Erhöhung des Regelsatzes und an die komplette Abschaffung der Sanktionen im §31 des SGB II gedacht. Was sich nach wie vor in der politischen Forderung auf Recht auf Arbeit ausdrückt. Oder anders formuliert: die Forderung auf Zwang zur Erwerbsarbeit. Damit stehen wiedereinmal einzig und allein wirtschaftliche Interesse im Vordergrund einer Sozialpolitik innerhalb der SPD. Hier wäre ein Umdenken und eine Neudefinition von Arbeit im Zeitalter der Digitalisierung und der damit verbundenen Rationalisierung von Erwerbsarbeit dringend geboten.

Selbst bei den Kosten der Unterkunft ist keine Veränderung angedacht. Schon aus den genannten Punkten ist und bleibt das angedachte Bürgergeld eine Farce. An die Einführung eines wirklichen Bürgergeldes scheint die SPD-Führung kein Interesse zu haben, weil sie offensichtlich nicht über ihren Schatten der Agenda 2010 springen kann und will.

Ein wirkliches Bürgergeld muss einen „Regelsatz von derzeit 1.100,00 € und zwar frei von jeglichen Sanktionen. Nur mit diesem Betrag können Menschen in unserem Land entsprechend dem Grundgesetz Artikel 1in Würde leben. Wenn zusätzlich noch die 100% Übernahme der Kosten der Unterkunft hinzu käme, dann und nur dann könnte von einem Bürgergeld gesprochen werden.

Selbst das Konzept der Grundrente ist halbherzig und offensichtlich so bürokratisch gestaltet, dass fast niemand diese Grundrente bekommen wird. Der Erhalt der Grundrente ist an eine 35. jährige berufliche Tätigkeit im Niedriglohnsektor geknüpft und zwar ohne größere Arbeitsunterbrechungen, da Ersatzzeiten in ALG I + ALHI (Altfälle) nicht angerechnet werden. Es droht eher die Gefahr, dass mit der Einführung einer Grundrente der Niedriglohnsektor weiter zementiert und ausgebaut wird, ganz im Sinne der Unternehmen und der Wirtschaft. Langzeitarbeitslosen bleibt die Grundrente verwehrt, Altersarmut damit weiterhin vorprogrammiert.

Es gibt keine bessere Möglichkeit, um die Menschen in den Niedriglohnsektor zu treiben und dies ist der eigentliche Plan des Ministers Hubertus Heil für Arbeit und Soziales.

Dieses Prinzip der Leistungsverweigerung könnte sich Hubertus Heil durchaus von Alfred Krupp abgeschaut haben. Den Arbeitsplatz kurz vor dem Erreichen der Betriebsrente zu kündigen, war eine durchaus gängige Praxis, um die Betriebsrente bei Krupp nicht zu zahlen. Selbst Otto von Bismarck hat sich bei seiner “Sozialgesetzgebung” weitgehend am “Kruppschen Generalregulativ”  (1872) orientiert.

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