Grundeinkommensmodelle

Sozialstaat 3.0 (Versionsstand 1.4)

Foto CC-BY Tobias M. Eckrich

Ein Modell von Michael Ebner (unter Mitwirkung der Sozialpiraten Johannes Ponader und Olaf Wegner)

Wofür dieser Vorschlag

Die Piratenpartei Deutschland hat auf dem Bundesparteitag in Neumarkt Schritte hin zu einem bedingungslosen Grundeinkommen beschlossen. Insbesondere wird dort die Forderung erhoben, dass ein Grundeinkommen seriös zu finanzieren ist und lieber mit vorsichtigen Annahmen zu starten ist.

Ein solcher Start mit vorsichtigen Annahmen ist dieses Konzept “Sozialstaat 3.0”, das hier in einer akutalisierten Version vorgelegt wird. Bis zum Versionsstand 1.2 war dort 2009 das Referenzjahr, da einerseits aktuellere Zahlen damals nicht belastbar vorlagen, andererseits ein Grundeinkommensmodell, dass im wirtschaftlich schwierigen Jahr 2009 funktioniert, mit hoher Wahrscheinlichkeit auch in allen anderen Jahren funktioniert. Mit dem Versionsstand 1.3 wurde auf das Jahr 2012 aktualisiert.

Im nun vorliegenden Versionsstand 1.4 haben wir – sofern entsprechende Zahlen bereits vorliegen – das Jahr 2014 verwendet, ansonsten die aktuellsten Zahlen, die erhältlich waren. Da nicht alle Leser unsere vorherigen Versionsstände kennen, stellen wir zunächst mal nur das Konzept (mit den aktuellen Zahlen) vor. Diejenigen, die unser Modell schon länger verfolgen, verweisen wir insbesondere auf die letzten beiden Abschnitte.

Einleitung

Die Einführung eines bedingslosen Grundeinkommens würde das deutsche Steuer- und Sozialsystem grundlegend umgestalten. Da diese Veränderungen erhebliche Auswirkungen auf die volkswirtschaftlichen Ergebnisdaten und damit auf die Finanzierbarkeit eines solchen Grundeinkommens haben, soll die Umstellung auf mehrere Schritte aufgeteilt werden, die einzeln überschaubar bleiben. So können nach jedem Schritt die sich dadurch ergebenden Folgen beobachtet werden und in die Planung der folgenden Schritte einfließen.

Der hier vorgelegte Vorschlag ist als „Schritt 1“ zu verstehen. Mit ihm wollen wir ein Grundeinkommen (GE) einführen, auch wenn es sich noch nicht in einer Höhe bewegt, die wir für existenzsichernd halten. Es muss deshalb für Personen mit geringem Einkommen mit weiteren Sozialtransfers kombiniert werden.

Der hier vorgelegte Vorschlag beschränkt sich jedoch nicht darauf, ein GE einzuführen. Wir wollen zudem das Steuer- und Sozialsystem umfassend konsolidieren, damit wir eine solide Basis haben für die Veränderungen, die in den nächsten Jahrzehnten anstehen.

Der hier vorgelegte Vorschlag ist kein Konzept der Piratenpartei, sondern ein Vorschlag zur Diskusson innerhalb der Piratenpartei. Wir wollen damit nachweisen, dass dieser erste Schritt hin zu einem bedingungslosen Grundeinkommen seriös zu finanzieren ist. Noch nicht alle Details in diesem Vorschlag sind zu unserer eigenen Zufriedenheit gelöst, gegenüber dem status quo werden jedoch erhebliche Fortschritte erreicht. In diesem Sinn betrachten wir unser Konzept als „besser, aber noch nicht gut“.

Prämissen

Das hier vorliegende Modell geht von den folgenden Prämissen aus:

  • Das Grundeinkommen muss insgesamt eine ausreichende Höhe aufweisen und frei von Arbeitszwang, Sanktionen oder anderen Gegenleistungen sein, ansonsten aber nicht alle vier Kriterien für ein echtes bedingungsloses Grundeinkommen voll erfüllen (Individuelle Berechnung, Bedürftigkeitsprüfung).
  • Das Modell ist auf Grundlage der Daten von 2012 und auf Basis des damals vorliegenden Preisniveaus entwickelt. Die Zahlen sind natürlich der Geldwertentwicklung anzupassen.

Wir halten das derzeitige Steuer- und Sozialsystem für nicht mehr reformierbar (da zu kompliziert) und wollen baldmöglichst umstellen (also beispielsweise sobald der politische Wille dazu vorhanden ist zum nächsten Jahreswechsel). Daraus folgt:

  • Das Modell muss ohne Übergangszeiträume auskommen und somit vollständig gegenfinanziert sein.
  • Es kann nicht darauf gewartet werden, bis europaweit die Steuersätze auf die gewünschten Werte hin harmonisiert werden. Die Wettbewerbsfähigkeit des Standortes Deutschland muss bei der Wahl der Steuersätze und der Besteuerungsgrundlagen berücksichtigt werden.
  • Die Auswirkungen auf die Volkswirtschaft kann nur dann halbwegs verlässlich abgeschätzt werden, wenn das Modell nahe am status quo bleibt. Nach einer schnellen Umstellung kann das Modell dann schrittweise und behutsam in die jeweils gewünschten Richtungen weiterentwickelt werden.

Kurzfassung

Die wesentlichen Parameter sind hier zusammengefasst und in den folgenden Abschnitten dann erläutert.

  • Ein Grundeinkommen, das an alle in Deutschland dauerhaft lebenden Menschen unabhängig von einer Bedürftigkeit ausgezahlt wird. Dieses Grundeinkommen soll für Erwachsene 75% der steuerlichen Existenzminimums betragen, für Kinder und Jugendliche 135% des steuerlichen Existenzminimums. (Auf Zahlen 2014 und 12 Auszahlungsmonaten wären das 522,13 Euro pro Monat und Person für Erwachsene und 509,60 Euro für Kinder und Jugendliche.)
  • Ergänzendes Wohngeld für geringe Einkommen.
  • Einkommenssteuer, Körperschaftssteuer und Gewerbesteuer werden ersetzt durch eine Flat Tax von 45%. Nicht sozialversicherungspflichtiges Einkommen wird darüber hinaus mit einem Solidarzuschlag von 5% des Einkommens besteuert.
  • Umstellung auf ein steuerfinanziertes Gesundheitssystem (ersetzt Kranken- und Pflegeversicherung).
  • Fortführung von Arbeitslosen- und Rentenversicherung als paritätisch finanzierte Sozialversicherung.
  • Erhöhung des normalen MWSt-Satzes auf „glatte“ 20%
    – Wegfall von Arbeitslosengeld 2, Kindergeld, Erziehungs- und Elterngeld (diese Leistungen werden durch das Grundeinkommen abgelöst).

Grundeinkommen und Wohngeld

Unser Konzept sieht ein Grundeinkommen vor, das an alle in Deutschland dauerhaft lebenden Menschen unabhängig von einer Bedürftigkeit ausgezahlt wird. Grundsätzlich wäre es wünschenswert, wenn dieses Grundeinkommen in tatsächlich existenzsichernder Höhe ausgezahlt werden könnte. Dies ist derzeit jedoch noch nicht realisierbar.

Wir haben uns dazu entschlossen, dass wir bei den Kindern und Jugendlichen das Grundeinkommen vollständig existenzsichernd gestalten. Kinder sind nicht in der Lage für ihren Lebensunterhalt selbst zu sorgen und durch das Verbot von Kinderarbeit davor gesetzlich geschützt.

Wir haben jedoch bei Kindern und Jugendlichen die Situation, dass durch die Systematik der Berechnung der steuerlichen Existenzminimums (die jahrzehntelange Benachteiligung der Familien führt dazu, dass im Bereich der Geringverdiener zu wenig Geld für Kinder und Jugendliche zur Verfügung steht) diese Zahl als Berechnungsgrundlage zu niedrig ist. Wir wollen daher 135% des derzeitigen steuerlichen Existenzminimums auszahlen und liegen damit bei etwa einem Wert, den die Sozialverbände als tatsächliches Existenzminimum für Kinder und Jugendliche ansehen. Für unser Berechnugnsjahr 2012 wären das 491,40 Euro im Monat, diese Zahl ist selbstverständlich der Inflation anzupassen.

Im Bereich der Erwachsenen wollen wir so viel auszahlen, wie wir seriös finanzieren können, das sind derzeit 75% des steuerlichen Existenzminimums, bezogen auf das Berechnungsjahr 2012 wären das 500,25 Euro im Monat, auch diese Zahl ist laufend der Inflation anzupassen.

Das Grundeinkommen soll nicht an die deutsche Staatsbürgerschaft gekoppelt sein, der Kreis der Berechtigten ist aber so abzugrenzen, dass kein „Grundeinkommenstourismus“ in signifikantem Umfang entsteht. Die genaue Ausgestaltung der Regelungen ist nicht Bestandteil dieses Finanzierungskonzeptes.

Dieses Grundeinkommen soll die folgenden Sozialleistungen ersetzen, die dann ersatzlos wegfallen:

  • Kindergeld
  • Grundsicherung für Arbeitssuchende (ALG2 und Sozialgeld)
  • Ausbildungsförderung
  • Erziehungs- und Elterngeld

Bei anderen Sozialleistungen wie z.B. Sozialhilfe sind zumindest Einsparungen möglich. Zudem soll im Bereich der Familienzuschläge und Beihilfen für Beamte um 14 Mrd Euro gekürzt werden, da solche Sozialleistungen nach Einführung eines Grundeinkommens entbehrlich werden.

Da das Grundeinkommen für Erwachsene in dieser Höhe nicht unserem Verständnis von “existenzsichernd” entspricht, soll es für Personen ohne oder mit nur geringem Einkommen durch einen weiteren Sozialtransfer ergänzt werden. Diesen Sozialtransfer nennen wir Wohngeld, da wir die Höhe an das örtliche Mietniveau binden wollen. Dieses Wohngeld soll jedoch unabhängig von den tatsächlichen Kosten der Unterkunft bezahlt werden. Wir wollen es der Freiheit des Einzelnen überlassen, diese Mittel zum Wohnen oder für andere Zwecke zu verwenden.

Bei einem durchschnittlichem Mietniveau gehen wir von Wohngeldzahlungen von 300,- Eurp pro erwachsener, einkommensloser Person aus. (Kinder und Jugendliche sind hier nicht berücksichtigt, da deren Wohnkosten bereits über das Grundeinkommen gedeckt sind.)

In Städten mit einem überdurchschnittlichem Mietniveau wird höheres Wohngeld gezahlt, in Städten mit unterdurchschnittlichem Mietniveau ein geringeres.

Der Nachweis der Bedürftigkeit soll einfach und datensparsam erfolgen. Eigenes Einkommen wird zu einem Drittel (33,3%) des Nettoeinkommens (Einkommen nach Steuern und ggf. Sozialversicherungsbeiträge) auf den Wohngeldanspruch angerechnet, so dass beim Leistungsempfänger ein Arbeitsanreiz verbleibt. Eigenes Vermögen bleibt unberücksichtigt. Sanktionen sind nicht vorgesehen, jedoch ist zu unrecht erhaltenes Wohngeld zurückzuzahlen.

Unter der Adresse http://computerdemokratie.de/michael/calc4/Project1.html ist ein Kalkulator zu finden, mit dem in Abhängigkeit von Haushaltsgröße und Bruttoeinkommen das Haushaltseinkommen berechnet werden kann.

Umstellung des Steuersystems auf eine Flat Tax

Wir wollen zur Finanzierung dieses Systems einen einheitlichen Steuersatz („Flat Tax“) auf alle Einkommen von nominell 45%. Diese Steuer ersetzt die bisherige Einkommenssteuer, die Körperschaftssteuer und die Gewerbesteuer. Für sich genommen halten wir die Flat Tax für nicht sozial. In Kombination mit dem Grundeinkommen entsteht jedoch de facto wieder ein progressiver Verlauf und damit die erwünschte höhere Belastung höherer Einkommen.

Vom Netto-Einkommen her ist dieses Modell äquivalent zu einer negativen Einkommenssteuer. Eine negative Einkommenssteuer muss jedoch in jedem Einzelfall veranlagt werden, während bei einer Kombination von Flat Tax und Grundeinkommen die weit überwiegende Mehrheit der Steuerpflichtigen nicht mehr veranlagt werden muss. Aus Gründen von Verwaltungsvereinfachung und Datensparsamkeit präferieren wir deshalb die Kombination aus Grundeinkommen und Flat Tax.

Zusätzlich soll es einen Solidarzuschlag von 5% des Einkommens für nicht sozialversicherungspflichtige Einkommen geben. Solche Einkommen sind Kapitalerträge und Unternehmensgewinne, aber auch Gehälter jenseits der Beitragsbemessungsgrenzen der Sozialversicherungen. Solche Einkommen werden dann faktisch mit einer Flat Tax von 50% (45% + 5%) besteuert. Damit gehen wir bis an die Grenze dessen, was das Bundesverfassungsgericht mit dem Halbteilungsgrundsatz skizziert hat.

Mit 50% werden auch Alterseinkünfte versteuert, gemäß dem Prinzip der nachgelagerten Besteuerung jedoch nur derjenige Teil, dessen Beitragszahlungen aus unversteuertem Einkommen stammt, im Jahr 2012 also 64% (das Prinzip ist unter http://de.wikipedia.org/wiki/Rentenbesteuerung erklärt). Da das Grundeinkommen selbstverständlich auch Rentnerinnen und Rentnern ausgezahlt wird, erfolgt insgesamt eine Besserstellung dieser Personengruppe, insbesondere dann, wenn sie derzeit eine geringe Rente beziehen.

Besteuerungsgrundlage ist das gesamte Volkseinkommen (2035 Mrd Euro im Jahr 2012), es sollen also umfänglich steuerliche Ausnahmetatbestände gestrichen werden (“Verbreiterung der Bemessensgrundlage”). Um Effekte wie Steuerhinterziehung und Zahlungsunfähigkeit von Steuerpflichtigen zu berücksichtigen, rechnen wir auf der Finanzierungsseite mit einem “Steuerschwund”. Dieser beträgt bei Arbeitnehmerentgelten 1%, bei Unternehmensgewinnen und Kapitalerträgen 6% (als Mittelwert von 2% bei Unternehmensgewinnen und 10% bei Kapitalerträgen). Insgesamt sind in unserer Finanzierungsrechnung Steuerausfälle von 55,7 Mrd Euro berücksichtigt. Abzüglich des bisherigen Steueraufkommens aus Einkommens-, Körperschafts- und Gewerbesteuer ergeben sich somit Mehreinnahmen von 716,95 Mrd Euro.

Diese Mehreinnahmen resultieren vor allem daraus, dass das Steuersystem nun nominell keinen Grundfreibetrag und keine Progression mehr kennt. Diese werden durch das Grundeinkommen ersetzt, über das 481,26 Mrd Euro ausgeschüttet werden. In Kombination von Grundeinkommen und Flat Tax ergibt sich im Endeffekt ein progressiver Verlauf, auch wenn in den einzelnen Komponenten eine solche Progression nicht enthalten ist.

Der Verzicht auf eine Progression in der nominalen Besteuerung führt dazu, dass das Steuersystem massiv vereinfacht und entschlackt werden kann. Die Steuern können mehrheitlich direkt an der Quelle erhoben werden, die weit überwiegende Zahl der Einkommensempfänger braucht dann überhaupt nicht mehr veranlagt werden.

Im Rahmen dieser Umstellung soll auch die Gewerbesteuer entfallen, die Gewerbebetriebe zahlen dann eine Flat Tax, deren Steuersatz über der heutigen Körperschaftssteuer liegt. Die Gewerbesteuer ist ohnehin eine deutsche Besonderheit, die es in den meisten anderen Ländern so nicht gibt, ihre Abschaffung ist somit ein Beitrag zur Steuerharmonisierung. Die einzelnen Gemeinden – die bisherigen Empfänger der Gewerbesteuer – sind mittels Direktzuweisungen entsprechend der Einwohnerzahl aus dem Aufkommen der Flat Tax zu alimentieren. Damit würde die finanzielle Ausstattung der einzelnen Kommunen gleichmäßiger, zudem würde auch der unsägliche Subventionswettlauf zur Ansiedlung von Gewerbesteuerzahlern entfallen.

Unternhemensgewinne werden derzeit mit Körperschaftssteuer, Gewerbesteuer und – bei der Ausschüttung der Gewinne – mit Einkommenssteuer des Gesellschafter besteuert. Je nach Steuerprogression des Ausschüttungsempfängers kommen von 100% Unternehmensgewinn vor Steuern derzeit etwa 51,5% nach Steuern beim Gesellschafter an. Durch unser Modell würden Unternehmensgewinne mit 50% (45% + 5%) besteuert, aber dann steuerfrei an den Gesellschafter ausgeschüttet. Wir heben damit die Besteuerung in diesem Segment an, tun dies aber sehr maßvoll, um nicht unnötig Gründe zur Unternehmensverlagerung zu schaffen – ein Grundeinkommen ist nur dann in nennenswerter Höhe zu finanzieren, wenn die Besteuerungsgrundlage nicht wegbricht.

Unser Konzept sieht darüber hinaus vor, den normalen Satz der Umsatzsteuer („Mehrwertsteuer“) auf glatte 20% anzuheben (der ermäßigte Satz würde hierbei gleich bleiben). Motivation ist hier weniger die Erzielung zusätzlicher Einnahmen, sondern ein glatter Steuersatz, der insbesondere Kleingewerbetreibende die Kalkulation erleichtert. Zudem kann darüber nachgedacht werden, die ermäßigten Steuersätze abzuschaffen und die Mehreinnahmen über ein höheres Grundeinkommen wieder an die Bürger aus zu schütten. Für den Fiskus und den durchschnittlichen Verbraucher wäre eine solche Maßnahme ein Nullsummenspiel, würde aber die Berechnung und Erhebung der Umsatzsteuer deutlich vereinfachen. Eine solche Maßnahme ist jedoch nicht Bestandteil dieses Konzeptes.

Einsparungen im Sozialetat

Das Grundeinkommen soll verschiedene bisherige Sozialleistungen ablösen und damit überflüssig machen, namentlich Arbeitslosengeld 2 und Sozialgeld, Kindergeld, Bafög, Wohngeld nach dem bisherigen Gesetz sowie Erziehungs- und Elterngeld. Zudem ist bei Personen, die bislang Sozialhilfe bekommen, das Grundeinkommen gegenzurechnen.

Im Bereich der Beamtenbesoldung gibt es bislang Familien- und Kinderzuschläge. Vor dem Hintergrund, dass durch unser Modell insbesondere die Familien und Kinder finanziell besergestellt werden und ein steuerfinanziertes Gesundheitssystem eingeführt wird, werden diese Zuschläge entbehrlich.

Insegsamt können Einsparungen in Höhe von 99,74 Mrd Euro realisiert werden.

Die Zukunft der Sozialversicherungen

Wir wollen die Renten- und Arbeitslosenversicherung als paritätisch finanzierte Sozialversicherung weiterführen und die Kranken- und Pflegeversicherung auf ein steuerfinanziertes Gesundheitssystem umstellen. Die Beiträge zur Renten- und Arbeitslosenversicherung sollen 20% betragen, wobei zunächst 17% in die Renten- und 3% in die Arbeitslosenversicherung fließen. In dem Maße, in dem durch das Grundeinkommen sich die Arbeitslosenversicherung als überdimensioniert herausstellt, soll von der Arbeitslosen- in die Rentenversicherung umgeschichtet werden.

Die paritätisch finanzierte Rentenversicherung hat sich seit über 100 Jahren als verlässliche Altersversorgung etabliert und zwei Weltkriege überstanden. Wir wollen diese sozialpolitische Errungenschaft nicht ohne Not aufgeben, sondern durch das Grundeinkommen ergänzen. Die Arbeitslosenversicherung federt die Erstfolgen einer Arbeitslosigkeit ab und stellt bewährte Instrumente zur Arbeitsmarktpolitik bereit (Schlechtwettergeld, Kurzarbeitergeld, Insolvenzgeld). Wir wollen die Leistungen der Bundesagentur für Arbeit im Lichte eines Grundeinkommens auf den Prüfstand stellen und den geänderten Gegebenheiten anpassen. Dabei rechnen wir damit, dass sich ein Teil der Leistungen als entbehrlich erweist, so dass Beitragsanteile von den Arbeitslosen- in die Rentenversicherung umgeschichtet werden können, wo sie vor dem Hintergrund der demographsichen Entwicklung auch sinnvoll verwendet werden können.

Die Sozialversicherungen stehen derzeit nicht nur wegen der demographischen Entwicklung unter Druck: Mit dem Schwund sozialversicherungspflichtiger Beschäftigungsverhältnisse wird zusätzlich die Basis der Beitragszahler geschmälert. Deshalb sieht unser Modell vor, Einkommensanteile, die nicht der Sozialversicherungspflicht unterliegen (Unternehmensgewinne, Kapitalerträge, Arbeitnehmerentgelte oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze), mit einem sogenannten Solidarzuschlag zur Einkommenssteuer zu besteuern. Dadurch werden sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse im Vergleich zu nicht sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnissen wieder attraktiver und damit die Sozialversicherungen stabilisiert.

Durch die Umstellung der Kranken- und Pflegeversicherung auf ein steuerfinanziertes System sinken massiv die Arbeitgeberbeiträge zur Sozialversicherung und damit die Lohnnnebenkosten, was insbesondere bei lohnintensiven Betrieben zunächst eine deutliche Entlastung bringt. Dies ist letztlich aber kein “Geschenk an die Arbeitgeber”: Durch die Besserstellung von Geringverdienern und insbesondere Familien sind Arbeitnehmer weniger erpressbar, zudem haben wir durch den Wegfall der Sanktionen bei ALG 2 keinen äußeren Druck mehr, schlecht bezahlte Beschäftigungsverhältnisse einzugehen. Dies wird durch die geringere Anrechnung von Hinzuverdienst zwar zu einem erheblichen Teil kompensiert, vielleicht aber nicht vollständig, so dass zumindest in einigen Branchen etwas höhere Löhne gezahlt werden müssten. Um hier keine Lohn-Preis-Spirale in Gang zu setzen, wollen wir hier im Gegenzug eine gezielte Entlastung schaffen. Sollte diese Entlastung in einigen Branchen nicht zu höheren Löhnen, sondern zu weniger Rationalisierungdruck und somit zu insgesamt mehr Beschäftigung führen, würden wir das auch begrüßen.

Mängel

In diesem Konzept sind einige Sachverhalte noch nicht zu unserer eigenen Zufriedenheit gelöst. Es entspricht unserem Verständnis vom Transparenz, dass wir dieses offen ansprechen.

  • Das Grundeinkommen ist noch nicht in einer Höhe finanzierbar, die wir für vollständig existenzsichernd halten. Denkbar wäre, dass z.B. durch Vermögensbesteuerung, Ökosteuern, Bodenwertsteuer oder Finanztransaktionssteuern zusätzliche Spielräume entstehen. Auch hoffen wir darauf, dass eine prosperierende Wirtschaft oder in diesem Konzept zu vorsichtig angenommene Werte eine weitere Erhöhung des Grundeinkommens möglich machen. In dem Maße, in dem das Grundeinkommen höher ausfällt, kann dann auch das Wohngeld geringer ausfallen.
  • Beim Wohngeld kommen wir am Konzept der Bedarfsgemeinschaft noch nicht vorbei. Ein Konzept ohne Bedarfsgemeinschaften würde – sofern wir Geringverdiener nicht schlechter stellen wollen als unter Hartz IV – eine Deckungslücke in erheblicher Größe aufreißen. Wir konnten jedoch bereits die Kinder und Jugendlichen aus diesen Bedarfsgemeinschaften herausnehmen, da wir diesen ein Grundeinkommen in existenzsichernder Höhe zahlen können.

Links
Der Kalkulator zur Berechnung des Haushaltseinkommens:
http://computerdemokratie.de/michael/calc4/Project1.html

Das Calc-Sheet mit unserer Finanzierungsrechnung:
http://computerdemokratie.de/michael/BGE-Modell_1_8.ods

Der Blog-Beitrag zur Version 1.0 mit der dazugehörenden Diskussion (Version 1.1 wurde nicht veröffentlicht):

Als Vorschlag zur Diskussion – Sozialstaat 3.0

Der Blog-Beitrag zur Version 1.2 mit der dazugehörenden Diskussion
https://sozialpiraten.piratenpartei.de/2012/06/08/als-vorschlag-zur-diskussion-sozialstaat-3-0-version-1-2/

Veränderungen gegenüber der Version 1.2

Bei den äußeren Daten haben wir insbesondere die folgenden Veränderungen:

    • 2035,1 Mrd Volkseinkommen (statt 1806,1 Mrd im Jahr 2009), dadurch entsprechend höhere Steuereinnahmen.
    • 80,4 Mio Einwohner (statt 81,8 Mio, die Änderung beruht primär auf im Rahmen der Volkszählung revidierter Zahlen), dadurch weniger Kosten für das Grundeinkommen.
    • Steuerliches Existenzminimu 8004,- Euro für Erwachsene und 4368,- Euro für Kinder (im Vergleich zu 7834,- und 3864,- Euro im Jahr 2009). Am Rande: In der Version 1.2 haben wir moniert, dass das steuerliche Existenzminimum (SE) für Kinder “deutlich zu niedrig” liegt, es betrug damals 49% des SE eines Erwachsenen. Inzwischen liegt das SE bei 55% eines Erwachsenen und wir haben die Formulierung von “deutlich zu niedrig” auf “zu niedrig” zurückgenommen. In der Version 1.2 wollten wir zudem 150% des SE als Grundeinkommen an Kinder auszahlen, diesen Wert konnten wir jetzt auf 135% des SE zurücknehmen.
    • Durch das höhere Volkseinkommen liegen die Steuermehreinnahmen nun bei 716,9 Mrd Euro (statt 649,2 Mrd Euro im Jahr 2009)

Bei Wohngeld verzichten wir nun darauf, zwischen der ersten Person in einem Haushalt und den weiteren Personen zu unterscheiden und wollen nun – in Gemeinden mit durchschnittlichem Mietpreisniveau – einheitlich 300,- Euro pro Monat bezahlen. Dadurch steigen die Kosten auf 38,4 Mrd Euro (statt 35,3 Mrd Euro nach Version 1.2).

Wenn darauf verzichtet wird, zwischen dem ersten und den weiteren Personen in einem Haushalt zu unterscheiden, entsteht ein massiver finanzieller Anreiz zum gemeinsamen Wohnen. Wir erwarten uns dadurch eine Entspannung auf dem Mietenmarkt und darüber dann sinkende Mieten. Derselbe Effekt dürfte dadurch entstehen, dass das Wohnggeld pauschal gezahlt werden und nicht an einen konkreten Mietvertrag gebunden werden soll. Wir legen wert auf die Feststellung, dass es sich dabei um finanzielle Anreize für freiwilliges Verhalten der Leistungsempfänger handelt.

Durch die Kombination von höheren Steuereinnahmen und weniger Grundeinkommensempfänger (Bereinigung der statistischen Daten) erhöht sich der Deckungsüberschuss auf 48,2 Mrd Euro (statt 15,2 Mrd Euro im Jahr 2009). Während 15 Mrd im Bereich der Rechenungenauigkeit liegen (und ein seriöses Finanzierungskonzept Reserven in etwa dieser Größenordnung aufweisen sollte), haben wir in der Version verteilbare Reserven von etwa 30 bis 35 Mrd Euro.

Was tun mit 30 Mrd Euro?

Es bestehen nun mehrere Möglichkeiten, diesen Deckungsüberschuss zu verwenden. Dabei ist jedoch zu berücksichtigen, dass dieser nur bei einer freundlichen konjunkturellen Lage entsteht. Die naheliegende Lösung, einfach das BGE zu erhöhen, muss daher nicht zwingend die sinnvollste Lösung sein: In Zeiten schwächerer Konjunktur sind diese Mittel nicht oder nicht in dieser Höhe vorhanden, folgerichtig müsste man dann entsprechend das Grundeinkommen kürzen (was sich so gut wie keine Regierung politisch leisten könnte).

Dennoch auch diese Möglichkeit kurz skizziert: Man könnte das Grundeinkommen für Erwachsene von 75% auf 82% des steuerlichen Existenzminimums anheben, das wären 546,94 Euro im Monat, bei gleichzeitiger Reduzierung des Wohngeldes von 300,- Euro auf 260,- Euro.

Eleganter wäre eine konjunkturabhängige Einmalzahlung, z.B. in Form eines Weihnachtsgeldes. Finanzierbar wären da z.B Einmalzahlungen von 400,- Euro pro Person.

Ein komplett anderer Ansatz wäre die Verwendung dieser Mittel zur Schuldentilgung. Einerseits sind die Staatsschulden auch in Deutschland auf einem hohen Stand, die Zinszahlen binden trotz eines sehr geringen Zinsniveaus erhebliche Steuermittel. Auf der anderen Seite könnten jedoch volkswirtschaftliche Verwerfungen auftreten, sollte durch den Abbau von Staatsschulden in größerem Umfang Liquidität in die Wirtschaft drängen und dort Anlagemöglichkeiten suchen. Ein denkbarer Kompromiss wäre hier, nur eine geringe Teilmenge des Deckungsüberschusses zur Schuldentilgung zu verwenden.

Eine weitere Möglichkeit wäre die finanzielle Besserstellung der Kommunen. In den letzten Jahren sind die Konsolidierungsbemühungen von Bund und Ländern häufig zulasten der Kommunen gegangen und haben die Finanzen insbesondere der Kommunen ohne nennenswerte Gewerbesteuereinnahmen nachhaltig ruiniert. Unser Konzept würde hier zwar durch Umstellung von Gewerbesteuer auf Direktalimentierung nach Einwohnerzahl die massiven Unterschiede einebnen, in der Summe jedoch keine Verbesserungen bringen, so dass hier zusätzliche Mittel sinnvoll eingesetzt werden könnten.

Eine weitere Möglichkeit wäre eine Investition in Bildung – wissenschaftliche Untersuchungen gehen davon aus, dass jeder (sinnvoll) in Bildung investierte Euro dem Staat künftige Kosten von etwa sieben Euro spart. Sinnvoller würde sich Geld nicht anlegen lassen.

Die vom Autor des Konzeptes bevorzugte Möglichkeit ist jedoch die Investition dieser Mittel in einen gesamteuropäischen Länderfinanzausgleich. Durch die Einführung des Euros können sich Unterschiede in der Wettbewerbsfähigkeit der Staaten nicht mehr über die Wechselkurse ausgleichen. Deutschland profitiert ohnehin von seiner zentralen Lage und verfolgte – gemessen an der Produktivität seiner industriellen Kerne – in den letzten Jahren eine Niedriglohnpolitik. Die Folge ist ein enormes wirtschaftliches Ungleichgewicht, das Europa an den Rand des Auseinanderbrechens der gemeinsamen Währung gebracht hat. Deutschland profitiert enorm vom Euro, da die Gemeinschaft mit wirtschaftlich deutlich schwächeren Staaten dafür sorgt, dass die Währung nicht zu “hart” wird und somit die traditionell exportorientierte deutsche Wirtschaft preislich enorm wettbewerbsfähig bleibt.

De facto besteht hier eine ungerechtfertigte Bereicherung zu Lasten unserer europäischen Nachbarn, insbesondere der wirtschaftlich schwachen Ländern der Euro-Zone. Dies könnte dadurch abgebaut werden, dass die Wettbewerbsfäigkeit Deutschlands gezielt reduziert wird. Ein solcher Schritt ist jedoch schwer zu steuern, zudem würde er hier zu mehr Arbeitslosigkeit führen, was politisch derzeit schwer vermittelbar sein dürfte (die Einführung eines Grundeinkommens könnte hier einen Mentalitätswandel befördern…). Die Alternative wäre die Einführung eines europäischen Länderfinanzausgleichs, für den von Deutschland eher mehr als 30 Mrd Euro zur Verfügung zu stellen wäre.

Geboten wäre auch, mehr Mittel in internationale Solidarität zu investieren. Wir leben immer noch in einer Welt, in der (statistisch gemittelt) jede Stunde rund 1000 Menschen verhungern. /ul/ul

19 Kommentare zu “Sozialstaat 3.0 (Versionsstand 1.4)

  1. Stefan Jöns

    Hallo Michael,
    beim Grundgedanken zum BGE bin ich voll dabei. Mir ist nur aus dem Text nicht ganz klar geworden, wie das mit dem Wohngeld funktioniert, wenn sich dieses nicht an den Kosten der Unterkunft orientiert. Werden die tatsächlichen Kosten übernommen bspw. bei einer Einzelperson eine 3 Zimmerwohnung mit 70 qm (angemessene Kosten)?

    Auch die Krankenversicherung ist mir nicht ganz klar geworden. Wird diese komplett steuerfinanziert?

    • Hallo Stefan,

      zum Wohngeld: Es werden eben nicht die tatsächlichen Kosten übernommen, sondern es wird ein pauschaler Betrag ausgezahlt, der sich am Niveau der Mieten in der jeweiligen Region orientiert. Dem Einzelnen steht es dann frei, auch deutlich bescheidener zu wohnen und das damit eingesparte Geld anderweitig zu verwenden,

      Zum Gesundheitswesen: das soll komplett steuerfinanziert werden. Ob das dann noch über Krankenkassen läuft oder nicht, ist nicht Gegenstand dieses Finanzierungskonzeptes.

  2. viel arbeit, viele ueberlegungen. vielen dank! 🙂
    ich muss mich noch weiter einarbeiten, um mehr beurteilen zu koennen.
    gruss, hanne

  3. Hallo,
    ich sympathisiere mit der Idee des BGE. Allerdings sind mir hier einige Punkte aufgefallen, die ich noch etwas genauer wissen wollte. In dem Text ist von den bisherigen Sozialleistungen ALG II hingewiesen worden. Was ist mit ALG I, was ist mit Halb/-Vollwaisenrenten und was ist mit der Berufsunfähigkeitsrente (Personen, die auf Grund einer Erkrankung keine berufliche Tätigkeit mehr ausüben können). Bleibt das alles erhalten oder nur zum Teil erhalten? Würde mich interessieren. Vielen Dank!

    • Hallo Marco,

      bitte entschuldige die späte Rückmeldung, ich habe erst heute die Benachrichtigungs-eMail bekommen.

      Zur Sache: Grundsätzlich gilt, das alles, was wir nicht erwähnen, erst mal unverändert so erhalten bleibt. Bezogen auf Deine Frage gilt das insbesondere für die Arbeitslosenversicherung (auch wenn die einzelnen Leistungen dann in aller Ruhe mal auf den Prüfstand gestellt werden können, ob sie wirklich noch erforderlich sind), die Rentenversicherung (damit auch die Witwen- und Waisen-Renten) sowie die gesetzliche Unfallversicherung (die auch schon deshalb weiterlaufen soll, weil sie eine wichtige Stütze des Arbeitsschutzsystems hier in Deutschland ist).

      Diese Systeme laufen weiter, erheben weiter ihre Beiträge und erbringen weiter ihre Leistungen. Und selbstverständlich sind die betreffenden Summen auch nicht für die Finanzierungsrechnung des Grundeinkommens “vereinnahmt”.

  4. Flat Tax würde ja bedeuten das Niedrigverdiener in % genauso viel zahlen müssen wie Reiche Leute. Ne danke, auf neoliberalismus hab ich keinen Bock.

    Also ich verdiene 1000 Euro, Zahle davon dann 450 (45%) Steuern. Verbleiben mit nach einem Monat harter Arbeit noch 550 Euro. + 500 Euro BGE hätt ich also 1050. Kein so großes Plus. Nun wäre ich dann aber von staatlichen Zahlungen abhängig (was ich vorher nicht war). Zudem hat dieses pseudo BGE keinen umverteilenden Effekt, d.h der Gesellschaftliche Reichtum wird sich weiterhin in den händen weniger akkumulieren.

    Statt das ganze Steuersystem kompliziert nach neoliberaler Agenda umbauen zu wollen (Dafür gibts ohnehin nie die notwendigen politischen Mehrheiten) könnte man da auch einfach beim bestehenden Hartz4 die Sanktionen abschaffen so wie es die Linkspartei fordert und die Hürden für Aufstocker senken. Dann könnte man das sofort umsetzen, von heute auf morgen.

    Also wieso wollen die Piraten in ihr BGE noch ne neoliberale Flat Tax verstecken ? Wo es doch anderst viel einfacher wäre ?

    • 1.) Zu Deiner Rechnung: Es gibt unter http://computerdemokratie.de/michael/calc4/Project1.html einen Kalkulator, der sicherstellt, dass so Dinge wie Sozialversicherungsbeiträge und Wohngeld nicht vergessen werden. Ergebnis bei Deinen 1000,- Euro Erwerbseinkommen: 1100.25 Euro Haushaltseinkommen.

      2.) Zum Thema Umverteilung: Bei Vergleich der Zahlen von Sozialstaat 3.0 und jetzt fallen zwei Umverteilungsrichtungen auf: Von den hohen Einkommen zu den geringen und von den Singles hin zu den Familien. Dass es keine umverteilenden Effekte gibt, ist so nicht richtig.

      3.) Zum Thema “neoliberale Flat Tax”: Für sich genommen lehne ich eine Flat Tax ja auch ab. Aber in Kombination mit einem Grundeinkommen entsteht de facto wieder ein progressiver Verlauf – allerdings mit deutlich weniger Verwaltungsaufwand.

      4.) Selbstverständlich gibt es auch Möglichkeiten, Hartz4 zu entschärfen, wir haben dazu auf dem BPT in Offenbach ja auch Beschlüsse gefasst. Werden jedoch die Hinzuverdienstmöglichkeiten verbessert, dann sind schnell die Mehrheit der Erwerbstätigen zumindest vom Rechtsanspruch her ALG2-Aufstocker (ob sie das dann auch beantragen, ist eine andere Frage).

      Zudem geht es ja nicht bloß um die ALG2-Empfänger, sondern um die gesamte Gesellschaft, die ein modernes, zukunftsfähiges Steuer- und Sozialsystem bekommen soll – und selbst ein reformiertes ALG2 ist das nicht.

      5.) Zu den Umsetzungsfristen: Das Modell “Sozialstaat 3.0” ist so konzipiert, dass es ohne Übergangszeiträume auskommt und sich auch im nationalen Alleingang umsetzen lässt. Das ist zwar nicht “von heute auf morgen” (ganz so schnell würde das auch mit dem Aussetzen der Sanktionen nicht gehen, da erst die Verwaltungsrichtlinien zu den Sachbearbeitern müssten), aber es geht zum nächsten 1. Januar (mit ein paar Monaten Vorlauf).

  5. Marcel Hanke

    Ich habe eine Frage zu dem Aspekt “Abschaffung der Gewerbesteuer”:
    Unter dem Punkt “Umstellung des Steuersystems auf eine Flat tax” steht
    “Die einzelnen Gemeinden – die bisherigen Empfänger der Gewerbesteuer – sind mittels Direktzuweisungen entsprechend der Einwohnerzahl aus dem Aufkommen der Flat Tax zu alimentieren. Damit würde die finanzielle Ausstattung der einzelnen Kommunen gleichmäßiger, zudem würde auch der unsägliche Subventionswettlauf zur Ansiedlung von Gewerbesteuerzahlern entfallen.”

    Die Gewerbesteuer ist nicht nur eine wichtige derzeitige Einnahmequelle der Gemeinden, sie ist auch die wichtigste Steuerart, die Gemeinden eigenverantwortlich – über den Hebesatz festlegen und so wesentlich selbst entscheiden, wie viel Geld sie zur Verfügung haben. Wenn in diesem Modell die Gewerbesteuer abgeschafft und in das bereits bestehende Allimentationsprinzip (wie z.B. bei der Einkommens-/Lohn- und Umsatzsteuer) integriert werden soll, frage ich mich, ob dieser Schritt nicht mit dem Grundgesetz, konkret Artikel 28 (2) kollidiert bzw. unvereinbar ist:

    “(2) Den Gemeinden muß das Recht gewährleistet sein, alle Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft im Rahmen der Gesetze in eigener Verantwortung zu regeln. Auch die Gemeindeverbände haben im Rahmen ihres gesetzlichen Aufgabenbereiches nach Maßgabe der Gesetze das Recht der Selbstverwaltung. Die Gewährleistung der Selbstverwaltung umfaßt auch die Grundlagen der finanziellen Eigenverantwortung; zu diesen Grundlagen gehört eine den Gemeinden mit Hebesatzrecht zustehende wirtschaftskraftbezogene Steuerquelle.[sic!] ”

    Mit freundlichen Grüßen,

    Marcel Hanke

    • Ja, das ist korrekt, Art 28 (2) müsste entsprechend angepasst werden.

      Im Gegensatz zu Eingriffen bei den Grundrechten habe ich da auch überhaupt kein Problem damit. Und ich gehe mal davon aus, dass da noch ein paar Artikel angepasst werden müssen, zum Beispiel die Aufgabenverteilung zwischen Bund und Ländern.

  6. “Auf der anderen Seite könnten jedoch volkswirtschaftliche Verwerfungen auftreten, sollte durch den Abbau von Staatsschulden in größerem Umfang Liquidität in die Wirtschaft drängen und dort Anlagemöglichkeiten suchen.”
    Das verstehe ich nicht, warum sollte durch Schuldentilgung mehr Liquidität entstehen? Die entsteht doch durch Kreditvergabe (=Schulden machen), oder?

    “wissenschaftliche Untersuchungen gehen davon aus, dass jeder (sinnvoll) in Bildung investierte Euro dem Staat künftige Kosten von etwa sieben Euro bringt.”
    klingt auch komisch. War vielleicht “künftige Kostenersparnis” gemeint?

    Beim “europäischen Länderfinanzausgleich” würde ich mir eine Aussage darüber wünschen, wie der ungefähr aussehen sollte. Das kann eine richtig gute Idee sein – oder eine richtig schlechte. Kommt nämlich drauf an, bei wem das Geld letztlich landet. Natürlich würde ich mir ein (sei es ein geringes) europäisches Sockeleinkommen wünschen – das liesse sich problemlos ins bereits beschlossene Programm einflechten – während ich eine Übertragung des mit massiven Fehlanreizen verbundenen bundesdeutschen Länderfinanzausgleiches auf die EU-Ebene überhaupt nicht unterstützenswert fände.

    • Der Staat is ja nicht ausschließlich bei geldschöpfenden Banken verschuldet. Angenommen, ein Investmentfond hält Staatsanleihen, Anleihe läuft aus, es wird keine neue aufgelegt, Fond hat nun viel Geld auf dem Konto und muss das nun anlegen. Staatspapiere fallen aus, bleibt also nur die Wirtschaft. (ja, alles ein wenig vereinfacht dargestellt…)

      Ja, der Hinweis mit den “Kosten bringen” ist richtig, ich hab’s umformuliert.

      Europäischer Länderfinanzausgleich: Ich sehe es jetzt nicht als Aufgabe eines Grundeinkommensmodells, auch noch dafür einen konkreten Vorschlag zu machen. Europäisches Grundeinkommen: 30 Mrd für 505,7 Mio Einwohner gibt knapp 5,- Euro im Monat, die Kosten für die Auszahlungs-Logistik noch nicht gegengerechnet. Diesen Gedanken sollten wir wohl wieder verwerfen.

      Natürlich kenne ich auch die Kritik am deutschen Länderfinanzausgleich und möchte dessen Fehler nicht wiederholen, insbesondere nicht die geringen Anreize für einen stringenten Steuervollzug in den Geberländern.

      • Fonds mit s schreiben, bitte!

        Staatsanleihen sind bei der Geldschöpfung v.a. auch als bei der Zentralbank hinterlegte bzw. hinterlegbare Sicherheiten relevant (ich habe gerade überlegt, ob ich “Sicherheiten” nicht in Anführungszeichen setzen sollte…). Durch den Abbau von Staatsverschuldung dürfte sich daher m.E. die umlaufende Geldmenge eher verknappen als erhöhen, ganz unabhängig davon, wer der Kreditgeber erster Hand ist.

        Es wäre m.E. sinnvoll, zumindest in drei Sätzen in das Konzept zu schreiben, wie so ein europäischer Länderfinanzausgleich NICHT aussehen sollte, dann ist dem Rezipienten nämlich klar, dass Du die Probleme auf dem Schirm hast und eine Wiederholung ausdrücklich ausschliesst. Es kann ja niemand in Deinen Kopf sehen, sondern es gilt einfach nur, was im Text steht.
        Was das europäische Sockel- oder Grundeinkommen angeht, so brauchen wir es in jedem Fall sowieso schnellstmöglich, d.h. die Kosten für die Auszahlungslogistik werden wir auf jeden Fall sowieso haben. Ich bin jetzt unsicher, ob wir uns an dem Punkt festbeissen müssen, aber vielleicht steht dahinter die Frage, ob wir uns wirklich zu einer europäischen Wirtschafts- und Sozialgemeinschaft bekennen oder nicht. Ersteres würde heissen, dass wir sie auch relativ kurzfristig (die Idee steht ja schon lange genug im Raum) mal anfangen, praktisch umzusetzen.
        Für Menschen, die mit der Programmlage der Piratenpartei nicht vertraut sind, hier noch ein Link: https://www.piratenpartei.de/politik/wahl-und-grundsatzprogramme/wahlprogramm-btw13/arbeit-und-soziales/#wahlprogramm-arbeit-bgeschritte-sockeleinkommen-eu
        (Weil da wenig Begründung dabei ist, hier noch mein alter Antrag zum Thema: http://wiki.piratenpartei.de/Antrag:Bundesparteitag_2012.2/Antragsportal/PA416)
        Es gibt eine Reihe weiterer Steuern/Abgaben, die zur Mitfinanzierung eines EU-BGE diskutiert werden: u.a. Energie/Ressourcen, Umsatzsteuer, Vermögen
        Die Idee ist also alles andere undenkbar oder gar abwegig.

  7. Kaspar Heinrich

    Hallo Michael,

    warum werden die Beträge 500,25 bzw. 491,40 € nicht gerundet und warum sind sie nicht für alle Bürgerinnen u. Bürger, unabhängig vom Alter, gleich?

    Nachkommastellen sollten vermieden und Beträge immer auf 5 Euro gerundet werden, weil man sonst nicht ernst genommen wird und weil es sich einfacher rechnen lässt.
    Ein Grundeinkommen für alle, unabhängig vom Alter, wäre ebenfalls einfacher und gerechter.
    Daher sollte als erster Schritt ein GE von einheitlich 500,00 € für alle Bürgerinnen u. Bürger eingeführt werden.
    Außerdem muss es eine Wahlmöglichkeit zwischen Auszahlung oder Inanspruchnahme als Freibetrag (1.000,00 €) des Grundeinkommensbetrages geben.

    Warum wird nicht gleich eine Flat-Tax von 50% für alle Einkommen vorgeschlagen und im Gegenzug die SV-Beiträge der AN abgeschafft?
    Die Kranken- u. Pflegeversicherungen können über das Steuersystem, auch Beitragsbezogen, und die Renten- u. Arbeitslosenversicherungen mit den bisherigen Arbeitgeberbeiträgen (19,275%) finanziert werden.

    Die Reduzierung der sogenannten Lohnnebenkosten von derzeit 19,275% auf 10%-Punkte begünstigt vor allem die Multinationalen Konzerne, wie z. B. Amazon, Starbucks, Ikea usw.
    Es gibt überhaupt keinen Grund ausgerechnet diese Konzerne, die in den letzten 20 Jahren von den Bundesregierungen in erheblichem Umfang begünstigt wurden u. kaum Steuern zahlen noch mehr zu beschenken.
    Außerdem ist die Reduzierung der Lohnnebenkosten, die keine Lohnnebenkosten, sondern Bestandteil der Arbeitnehmerentgelte der Arbeitnehmer sind, eine Bruttolohnkürzung!

    Wenn das Wohngeld unabhängig von den tatsächlichen Kosten der Unterkunft und ohne Anrechnung von Vermögen ausgezahlt werden soll, muss es an alle Bürgerinnen u. Bürger ausgezahlt werden.
    Dies würde allerdings zu erheblichen Mehrkosten führen.
    Im ersten Schritt wäre es daher sinnvoller, das Wohngeld nicht Personenbezogen sondern Wohnungsbezogen und nur an Bedürftige auszuzahlen.

    Erste Schritte zur Einführung eines Grundeinkommens
    Grundeinkommen in Höhe von 500 € (bzw. 1.000 € Freibetrag) für alle Bürgerinnen u. Bürger, Einkommensteuersatz 50%, sowie Vereinfachung des Steuersystems (Kirchhof-Konzept – natürlich mit Änderungen u. Ergänzungen) u. Steuerfinanzierte Bürgerversicherung für alle Bürgerinnen u. Bürger!

    Siehe auch: http://www.sge.iivs.de/files/Praesentation.pptx

    Gruß
    Kaspar

    • – Warum Nachkommastellen? Das Konzept bemisst das GE relativ zum steuerlichen Existenzminimum (75% bzw 135% für Kinder), damit es einfach an andere Berechnungsjahre anzupassen ist. Dabei entstehen nun mal keine glatten Beträge sowie für Kinder und Erwachsene unterschiedliche Beträge.

      – Die Inanspruchnahme als Freibetrag würde das ganze Flat Tax-Konzept kippen und damit die Steuererhebung massiv aufwendiger machen, ohne dass ein tatsächlicher Nutzen daraus entsteht.

      – Warum keine Abschaffung der Arbeitnehmerbeiträge? Weil Steuern Lestungen ohne Gegenleistungen sind, für die Arbeitnehmerbeiträge es aber (und in ihrer Höhe an die Beitragshöhe gekoppelte) Gegenleistungen in Form von Arbeitslosengeld und Rente gibt.

      – Warum Reduzierung der Arbeitgeberbeiträge? Zunächst einmal: Es sind nicht die multinationalen Großunternehmen (es spielt für diese Betrachtung überhaupt keine Rolle, ob es Konzerne sind oder nicht), die eine besonders hohe Lohnquote haben. Wir werden durch das GE und den Wegfall jeglicher Sanktionen die Situation haben, dass die Arbeitnehmer in einer besseren Verhandlungsposition sind (was ja durchaus gewollt ist). Damit das nicht in einer Lohn-Preis-Spirale läuft, erfolgt hier bei den Arbeitgeberbeiträgen einer Entlastung.

      – Das Wohngeld soll zwar unabhängig von tatsächlichen Kosten der Unterkunft und Vermögen, jedoch abhängig vom Einkommen ausgezahlt werden – somit nicht an jeden. Ohnehin wäre ab einem gewissen Einkommen die Gegenrechnung des eigenen Einkommens höher als das Wohngeld selbst.

  8. Hallo Michael,

    Sehr gute Überlegungen. Allerdings ist mir nicht ganz verständlich, wie das mit dem Wohngeld funktionieren soll, wenn sich das Wohngeld nicht nach den örtlichen Begebenheiten orientiert. Ein Wohngeld, welches in Pottsdam angemessen ist, wäre in München nahezu lächerlich niedrig, oder habe ich da etwas übersehen?

    Grüße Bernd

  9. Hallo Michael,

    herzlichen Glückwunsch zur Wahl in den Vorstand.

    Ich selber sehe die Selbstbeschränkung bei der Gegenleistungslosigkeit als problematisch an, Macht man z.B. das Wohngeld abhängig von der Gegenleistung 40 Stunden Arbeit für den Staat pro Erwachsenem (bei 150 Stunden im Monat wären das im Schnitt 2 Euro die Stunde), wird es automatisch nur von Arbeitslosen und Bedürftigen in Anspruch genommen, und damit steigen die Arbeitsanreize enorm.

    Für einen Single sieht das bei Dir so aus: 0 Euro versteuerte Arbeit = 800,25 Euro Netto.

    1000 Euro Brutto geben 1100,25 Euro Netto (70% effektiver Satz für 300 Euro mehr Netto muss man 1000 Euro mehr Brutto haben)

    Mit meiner Modifikation, bekommt der Single immer noch 800,25 Euro Netto, aber nur gegen 40 Stunden Arbeit. Verzichtet er auf Arbeit, fällt er aufs Grundeinkommen zurück von 500,25 Euro, und mit 1000 Euro Brutto (etwa 31 Stunden Arbeit die Woche bei Mindestlohn von 8,50 Euro) kommt er auf 950,25 Euro Netto. Er erhält 450 Euro mehr Netto also ohne Arbeit, und damit ist der effektive Steuersatz bei 55%.

    Zum Vergleich die heutige Situation. Mit ALG II kommt man unter einer Reihe von Bedingungen (Wohnung darf nicht zu viel kosten, aber auch nicht zu wenig, man muss zu Terminen erscheinen und wird sanktioniert, wen man dies nicht tut, Schonvermögen muss aufgebraucht werden etc..)
    391 Euro Regelsatz
    50m2 mal 5 Euro Kaltmiete
    50m2 mal 2 Euro Heiz und Nebenkosten
    =741 Euro

    Bei 1000 Euro Bruttolohn hat man 788 Euro Nettolohn. Wenn man dann weiß, dass man aufstocken könnte, und wieder Bedingungen erfüllt (keine zu hohe oder zu niedrige Miete, Formulare noch und nöcher etc…), wird man aufgestockt um 213 Euro und hat also insgesamt 1001 Euro im Monat.

    Der Punkt, ab dem Du Singles stärker besteuerst als heute, liegt bei etwa 4000 Euro Brutto. Das ist schon ziemlich hoch.

    Ein Ehepaar mit 2 Kindern und 4000 Brutto hat ein Netto von 3783,30 Euro und zahlt damit fast gar nichts in die Staatskasse ein, es hat 600 Euro mehr als heute, und der Unterschied zu den 2583,30 Euro ganz ohne Arbeit ist (wieder 70% effektiver Steuer und Abgabensatz) ziemlich bescheiden.

    Heute ist das ALG II etwa 1861 Euro (einschließlich Kindergeld) und bei 4000 Brutto gibts keine Aufstockung, und man hat (wieder einschließlich Kindergeld) etwa über 3100 Euro Netto. Ohne Wohngeld komme ich auf etwa die heutigen Werte für ALG II, aber immer noch auf 600 Euro mehr Netto für den arbeitenden Familienvater.

    Du wirst leider dafür angegriffen, dass Sozialstaat 3.0 neoliberal sein soll, ich bin da allerdings eher besorgt, dass es deutlich zu großzügig ist, und daher zum einen sehr negative Arbeitsanreize setzt, und zum anderen frage ich mich, woher die extra Steuern kommen, wenn fast alle Arbeitnehmer besser gestellt werden als heute, bzw. um fast alle Arbeitnehmer besser stellen zu können. Irgendjemand muss dann doch um äquivalente Summen schlechter gestellt werden. Das wirst Du wahrscheinlich auch so einfach nicht beantworten können, da Du mit dem Volkseinkommen rechnest, und nicht runterbrichst auf eine repräsentative Gruppe von Individuen, die dann wieder auf die Gesamtbevölkerung hochgerechnet wird.

    Ich fände es schön, wenn Dein Modell ginge: Wir haben 5 Kinder, das wären fast 3500 Euro Grundeinkommen, und dann noch 600 Wohngeld dazu, so dass insgesamt über 4000 Euro rauskämen. Da muss ich heute Vollzeit zu 60000 Euro Jahresgehalt für arbeiten.

    Ich glaube es nur nicht, vor allem wegen der Arbeitsanreize. Da ist es viel zu attraktiv, nicht besteuerte Arbeit zu machen (Schwiegermutter durch die Gegend kutschieren, die dann kein Taxi nehmen muss, Auto selber reparieren, Haus selber streichen, alte Sachen verkaufen, statt sie einfach wegzuschmeißen etc….).

    Mir ist aber auch die top down Methode, wo Du mit dem Volkseinkommen anfängst suspekt. Da können für einzelne Menschen oder Aktivitäten enorme Steuererhöhungen sehr leicht verborgen bleiben.

    Ich fange da lieber mit dem Brutto Netto Rechner an, und ersetze den durch eine flat tax von 50% mit 300 Euro BGE, und komme da für Singles auf die gleichen Werte wie heute zwischen 1000 und 10000 Euro Bruttoeinkommen. Und dann sage ich mir, ok, 300 Euro geht, und die Differenz zu ALG II muss halt bedingt gemacht werden (nur gegen Arbeit als Gegenleistung), und wir haben etwas, das nah beim status quo bleibt und sicher die Arbeitsanreize zumindest so lässt, wie sie heute sind, wenn nicht etwas verbessert.

    • > Der Punkt, ab dem Du Singles stärker besteuerst als heute, liegt bei etwa 4000 Euro Brutto. Das ist schon ziemlich hoch.

      Das stimmt so nicht. Vergleiche http://computerdemokratie.de/michael/calc4/Project1.html und http://www.brutto-netto-rechner.info/ (Jahr 2012, keine Kirchensteuer) Das gleiche Haushaltseinkommen hat der Single bei ziemlich exakt 2500,- Euro.

      Ansonsten: Arbeitszwang ist nicht der Ansatz dieses Grundeinkommensmodells.

      • Mir war aufgefallen, dass bei 4000 Brutto der Unterschied sehr klein ist, und bei 2500 ist er auch sehr klein, liegt wohl daran, dass der marginale Satz beim status quo und bei Sozialstaat 3.0 in dem Bereich recht ähnlich ist.

        Bei 100000 Euro Brutto spuckt Dein Rechner 50220 Euro aus, und Brutto Netto gibt 49000 (mit 3000 Euro Kirchensteuer).

        Zur Kommunikation: Ohne substantiell etwas zu verändern, könntest Du das Modell viel großzügiger/progressiver erscheinen lassen, und Dir damit viel innerparteilichen Streit ersparen.

        Basis 2014
        KK Gutschein von 300 Euro
        Wohngeld wird als Begriff gestrichen und substitutiver Teil des BGE genannt

        Schon hättest Du ein BGE von 1150 Euro (1250 Euro im Monat in München), von dem nach KK 850 Euro bar übrig bleiben (950 Euro in München)

        Mit so einer Kommunikation würdest Du deutlich weniger unfaire und überflüssige Anschuldigungen vom progressiven Flügel unserer Partei kriegen.

        Ich akzeptiere, dass Modelle mit workfare Komponente innerparteilich keine Mehrheit finden werden.

  10. Noch zu den Arbeitsanreizen, da geht es ja auch, um z.B. die Entscheidung umzuziehen oder 1,5 Stunden für diesen Vollzeitjob zu pendeln, oder eine Zweitwohnung zu unterhalten. Das macht auch Kosten. Muss man z.B. ein Haus für 300000 Euro verkaufen und ein äquivalentes woanders kaufen, sind so 30000 Euro weg. Wenn die Alternativen ALG II oder Vollzeitjob mit 60000 Brutto sind, macht man das dann (nach ein, zwei Jahren pendeln). Aber um 5700 Euro zu verdienen statt 4300 (1000 Euro kriegt man auch ohne Umzug verdient, und davon werden bei Dir ja 70% wegbesteuert)??? Da muss man ja schonmal 2 Jahre arbeiten nur um den Umzug zu finanzieren.

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