Allgemein Jobcenter SGB II (Hartz-IV)

Das Sanktionsregime vor dem BVerfG

Das  Bundesverfassungsgericht  wird seine Entscheidung in der Angelegenheit am
05.11.2019 ab 10:00 Uhr  verkünden.

Die entsprechende mündliche Verhandlung ist in der Zwischenzeit abgeschlossen und ein Urteil wird
es dann mal geben.

  • Wir sind gespannt und bleiben dran und dieser Beitra auf TOP 1

Mündliche Verhandlung in Sachen 
„Sanktionen im SGB II“

Aktenzeichen: 1 BvL 7/16

Der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts verhandelt am:

Dienstag, 15. Januar 2019, um 10.00 Uhr,
im Sitzungssaal des Bundesverfassungsgerichts,
Schlossbezirk 3, 76131 Karlsruhe

Hintergrund :

Hier finden Sie die Stellungnahmen von zugelassenen Vereinen und Verbänden zu diesem Thema.

Wir gehen davon, dass die Sanktionen nach  § 31 SGB II nicht komplett gekippt werden. Es könnte aber sein, dass der § 31 SGB II  teilweise für verfassungswidrig erklärt wird. Dies ist mal wieder ein spannender Fall aus dem Hartz IV-System, der mal wieder vor dem  BVerfG gelandet ist.  Nach diesem Urteil werden wir sehen , ob Angela Merkel (CDU) und Andrea Nahles(SPD) dieses Urteil umsetzten, wenn der
§ 31 SGB II teilweise für rechtswidrig erklärt wird.–

Wir bleiben bleiben bis zum Ende dran……………..

Das Vorlageverfahren zur Überprüfung zum § 31 SGB II ist seit August 2018 anhängig. Dieses Verfahren liegt aber  schon seit 2016 vor, aber es tut sich bis dato  fast nichts. In einem Schreiben vom 08.08.2018  erklärt das  BVerfG folgendes :  „Seien Sie versichert, dass der 1. Senat des BVerfG eine Entscheidung in dem Verfahren … als vordringlich ansieht …. Der außerordentlich umfangreiche Gesamtkomplex und die hohe Arbeitsbelastung des BVerfG lässt jedoch eine schnellere Bearbeitung nicht zu … Das BVerfG strebt an, das Verfahren in diesem Jahr zu entscheiden“.

Der Vorgang steht zurzeit (August 2018)  auf Platz 22  der ToDo List vom (BVerfG) . Wir bleiben dran….

Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat den Vorlagebeschluss des SG-Gotha zu den Sanktionen im SGB II § 31 angenommen.

Das Bundesverfassungsgericht hat die Endscheidung zum Sanktionspragraphen (BVerfG)  § 31 SGB II auf unbestimmte Zeit vertagt.Somit können und werden die Jobcenter und Optionskommunen weiter den Menschen , die im Leistungsbezug sind , das Geld sperren , wenn sie nicht willig sind.

Dieser Beitrag bleibt so lange TOP 1 auf dem Blog bis das dann irgendwann mal geklärt ist..

Der DGB hat am 20. August 2018 eine Stellungnahme zum § 31 SGB II abgegeben.

In der Zwischenzeit gibt es eine deutliiche Stellungnahme vom DGB 2017

Ein Beitrag zum Thema „Neues Deutschland“ 2017

Bundesverfassungsgericht (BVerfG)

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