Schließlich hat das Bundesverfassungsgerichts schon Nov. 2019 einen Handlungsbedarf gesehen. Das bemängelte es seien nicht alle Sanktionsregelungen in der Grundsicherung verhältnismäßig. Insbesondere forderte das Gericht nicht nur eine gesetzliche Neuregelung sondern stellte Bedarf an einer Übergangslösung fest.
Die Bundesregierung hatte also kaum eine andere Möglichkeit als zu handeln. Das ab voraussichtlich 1. Mai 2022 gültige Gesetz setzt die geltenden Bestimmungen
zu den Sanktionen nach § 31a SGB II bis zum bis zum 31.12.2022 aus. Die “Meldeversäumnisse”, also die Sanktionen nach § 32 SGB II werden weiterhin
angewendet und auch mit Sanktionen belegt. Diese Meldeversäumnisse machen aber mindestens 70 % aller Sanktionen aus. Weil die sogenannten Pflichtverletzungen nach § 31a SGB II, die jetzt 7 Monate nicht sanktioniert werden dürfen, können aber nachträglich ab dem 1.1.2023 nach 31b _Abs.SGB II sanktioniert werden könnten. Das Gesetz – genauer §31b SGB II erlaubt den Jobcenter/Optionskommunen die entsprechenden Sanktionen bis zu einem halben Jahr rückwirkend aussprechen. Die Wahrscheinlichkeit einer nachträglichen Sanktionsumsetzung durch die Jobcenter und Optionskommunen ist durchaus gegeben, weil das die Erfahrung so lehrt.
Was sagt uns das?
Alles nur ein Nebelkerzen, weil eine grundlegende Überarbeitung des SGB II im Sinne der Betroffenen ist auch von dieser Regierung nicht zu erwarten.
Dazu passen auch die Beschlüsse zur Bekämpfung der allgemeinen Preissteigerungen durch den Krieg in der Ukraine. Eine signifikante
Erhöhung des Hartz IV Regelsatzes oder eine zeitnahe und ernsthafte Umsetzung des Urteils BVG 2014) des Bundesverfassungsgerichtes sollte niemand
erwarten. Insbesondere ist die Abschaffung der Sanktionen in der Neuregelung (Bürgergeld) nicht vorgesehenen. Mit mit einem Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) ist noch immer einer der Befürworter der Agenda 2010 an der Macht und daran wird sich solange Olaf Scholz (SPD) an der Macht nichts ändern. Schon
gar nicht unter Beteiligung von Christian Linder und dem Rest der FDP. Maximal der verbleibende Koalitionspartner kommt noch in Frage.
Immerhin hat Annalena Bearbock im Wahlkampf zur Bundestagswahl sich dahingehend geäußert, dass Sie die Kinderarmut bekämpfen will.
Aber hat sie daran gedacht, dass es eigentlich keine “Kinderarmut” gibt, sondern die Kinderarmut in diesem Land immer die Armut der Eltern ist?
Wer sich die aktuelle Politik ansieht, dem muss klar werden, dass an echte Innovationen für ein Sozialsystem des 21.Jahrhundert wie BGE
mit den jetzt im Landtag oder Bundestag sitzenden Parteien nicht zu denken ist.
0 Kommentare zu “Das sogenannte Sanktionsmarotorium – groß ankündigt von Annalena Baerbock(B90 / Die Grünen), Hubert Heil (SPD) und Christian Linder (FDP) ist verabschiedet. Alles nur ein Fake!”