Diskussion

BGE und relative Armut

Als Kritik an dem Modell “Sozialstaat 3.0” wird oft das Argument hervorgebracht, dass der Betrag, den ein Alleinstehender nach diesem Modell erhalten würde unter der relativen Armutsgrenze von 820 € liegt, wie sie z.B. von der OECD definiert wird.

Das ist zwar so weit richtig, doch werden dabei, in meinen Augen Äpfel mit Birnen verglichen. Denn die relative Armutsgrenze richtet sich nach dem Nettoäquivalenzeinkommen und nicht nach dem realen Nettoeinkommen eines Menschen. Während ein Grundeinkommen ein reales Nettoeinkommen und nicht ein Nettoäquivalenzeinkommen (bzw. relativ Einkommen) garantiert.

Was ist das Nettoäquivalenzeinkommen?

Um das Nettoäquivalenzeinkommen eines Menschen zu ermitteln, werden alle Nettoeinkünfte des Haushaltes in dem der Mensch lebt addiert und dann durch einen Wichtungsfaktor geteilt. Wobei der Wichtungsfaktor wie folgt bestimmt wird: die erste Person im Haushalt geht  mit dem Faktor 1,0 in die Gewichtung ein, alle anderen Mitglieder des Haushaltes im Alter von 14 und mehr Jahren mit 0,5 und alle anderen mit 0,3.

Bsp.: Eine fünfköpfige Familie – mit zwei Erwachsene und drei Kindern im Alter von 6, 8 und 15 Jahren – hat ein Nettoeinkommen von 5000 €. Nach der OECD-Skala beträgt die Summe der Gewichtungsfaktoren der Haushaltsmitglieder 2,6 (1+0,5+0,5+0,3+0,3). Womit jedes Mitglied dieses Haushalts ein Nettoäquivalenzeinkommen von 5000 EUR / 2,6 = 1923 EUR hat.

Beispiele im “Sozialstaat 3.0”:

Familie mit zwei Erwachsenen und drei Kindern im Alter von 6, 8 und 15 Jahren, deren einziges Einkommen das Grundeinkommen und das Wohngeld ist:

Grundeinkommen: 5 x 438,70 € = 2193,50 €
Wohngeld:  325,00 € + 4 x 162,50 € = 975,00 € (Schätzung)

Nettoeinkommen: 3168,50 €
Wichtungsfaktor: 1+0,5+0,5+0,3+0,3 = 2,6

Nettoäquivalenzeinkommen: 3168,50 € / 2,6 = 1218,65 €

Familie mit zwei Erwachsenen und zwei Kindern im Alter von 8 und 15 Jahren, deren einziges Einkommen das Grundeinkommen und das Wohngeld ist:

Grundeinkommen: 4 x 438,70 € = 1754,8 €
Wohngeld:  325,00 € + 3 x 162,50 € = 812,50 € (Schätzung)

Nettoeinkommen: 2567,30 €
Wichtungsfaktor: 1+0,5+0,5+0,3 = 2,3

Nettoäquivalenzeinkommen: 2567,30 € / 2,3 =  1116,22 €

Familie mit zwei Erwachsenen und einem Kind im Alter von 8 Jahren, deren einziges Einkommen das Grundeinkommen und das Wohngeld ist.

Grundeinkommen: 3 x 438,70 € = 1316,10 €
Wohngeld:  325,00 € + 2 x 162,50 € = 650,00  € (Schätzung)

Nettoeinkommen: 1966,10 €
Wichtungsfaktor: 1+0,5+0,3 = 1,8

Nettoäquivalenzeinkommen:  1966,10 € / 1,8 =  1092,78 €

Alleinerziehender mit einem Kind im Alter von 8 [15] Jahren, deren einziges Einkommen das Grundeinkommen und das Wohngeld ist:

Grundeinkommen: 2 x 438,70 € = 877,40 €
Wohngeld: 325,00 € + 162,50 € = 487,50 € (Schätzung)

Nettoeinkommen: 1364,90 €
Wichtungsfaktor: 1+0,3 = 1,3 [1+0,5 = 1,5]

Nettoäquivalenzeinkommen: 1364,90 € / 1,3 = 1049,92 € [1364,90 € / 1,5 = 909,33 €]

Single dessen einziges Einkommen das Grundeinkommen und das Wohngeld ist:

Grundeinkommen: 1 x 438,70 € = 438,70 €
Wohngeld: 325,00 € (Schätzung)

Nettoeinkommen: 763,70 €
Wichtungsfaktor: 1

Nettoäquivalenzeinkommen: 763,70 € / 1 = 763,70 €

Diese Beispiele zeigen deutlich, dass in einem Steuer- und Sozialsystem welches ein Grundeinkommen beinhaltet das garantierte Nettoäquivalenzeinkommen höher ist, je mehr Menschen einem Haushalt angehören. (Die in den Beispielen angewandte Berechnung des Wohngelds, dämpft diesen Effekt ein wenig. Also ohne Wohngeld, wäre der Effekt des steigenden Nettoäquivalenzeinkommen im “Sozialstaat 3.0” noch stärker.)

Der Grund dafür ist, dass sich die relative Armutsgrenze am gewichteten Haushaltseinkommen und nicht am realen Einkommen pro Mensch orientiert, ein Grundeinkommen aber real pro Mensch ausgezahlt wird. Dies wird immer zur Folge heben, dass Menschen in größeren Haushalten ein höheres relativ Einkommen (bzw. ein höheres Nettoäquivalenzeinkommen) haben, als Menschen die in kleineren Haushalten leben; wenn das jeweilige Haushaltseinkommen ausschließlich aus den Grundeinkommen der Haushaltsmitglieder besteht.

Wenn man allen Menschen das gleiche relativ Einkommen (bzw. das gleiche Nettoäquivalenzeinkommen) garantieren möchte, ist dies mit einem Grundeinkommen pro Mensch nicht zu realisieren; dies wäre nur mit einem gewichteten Grundeinkommen pro Haushalt zu realisieren, was dann allerdings einer Überprüfung der Haushalte bedarf.

Ich kann beide Gedankenansätze völlig nachvollziehen, sowohl die Betrachtung pro Haushalt als auch die Betrachtung pro Mensch. Nur wenn ich mich für eine Betrachtungsweise entschieden habe, ist es meiner Meinung nach nicht mehr zulässig, die andere Betrachtungsweise als Kritikgrundlage heranzuziehen. Denn das dadurch entstehende Dilemma wäre nicht zu lösen; es bliebe einem einfach nichts anderes übrig, als bis in alle Ewigkeit zwischen beiden Betrachtungsweisen hin und her zu springen und folglich zu keinem konstanten Ergebnis zu kommen.

  • Ein Grundeinkommen pro Mensch bedeutet ein niedriges Nettoäquivalenzeinkommen für Singles; die Lösung wäre ein gewichtetes Grundeinkommen pro Haushalt.
  • Ein Grundeinkommen pro Haushalt bedarf der Überprüfung der Haushalte; die Lösung wäre ein festes Grundeinkommen pro Mensch.

Entweder man will für alle Menschen ein gleiches garantiertes Nettoeinkommen (Grundeinkommen) und nimmt dafür ein niedriges Nettoäquivalenzeinkommen für Singles in kauf. Oder man will für alle Menschen ein gleiches garantiertes Nettoäquivalenzeinkommen und nimmt dafür die Überprüfung der Haushalte in kauf. Für eins von beidem muss man sich entscheiden, denn beides zusammen ist nicht realisierbar, da es sich widerspricht.

 

13 Kommentare zu “BGE und relative Armut

  1. Sehr gute Analyse, das. Individuelles BGE – ich gehöre zu denen, die daran festhalten – begünstigt BewohnerInnen großer Haushalte und macht allein wohnen zum ersten Luxus, für den zu schuppern wäre. Aber es gibt ja noch eine Menge mehr Luxusdinge und für Geld geschuppert werden müßte ja eben auch noch ein bischen, sonst gäbs ja für Geld auch nichts mehr zu kaufen… Ein möglicher Ausgleich wäre eine Generationen-Umlage mit halbem BGE pro Kind (bis Auszug aus dem Elternhaus) und anderthalbfachem BGE für Alte Menschen, von denen viele alleine leben,

    • Da kann ich nur zustimmen. Ich warte seit 3 Monaten dauarf, dass mein Antrag endlich abschlie end bearbeitet wird. Stattdessen bekomme ich alle zwei Woche Post von der Wohngeldbeh rde, die immer neue Nachweise und Dokumente will. Langsam habe ich das Gef hl, man hofft dauarf, dass der Antragsteller die Geduld verliert und sich die Beh rde so Geld spart Mal sehen. Ich rechne zum Ende des Monats mit dem Wohngeld au er denen f llt wieder irgendwas ein, das ihnen noch von mir fehlt. Meine Schuhgr e vielleicht. ^^

    • Die normale Wohngelderh hung habe ich schon bmmeekon. Die Einmalzahlung aber leider immer noch nicht. Auf Nachfragen bei unserem Wohnungsamt erhielt ich die Auskunft, dass noch kein Termin feststeht. Mann wollte es urspr nglich im April auszahlen, hatte dann Softwareprobleme und bis jetzt wei niemand, wann denn nun gezahlt wird. Soviel also zur Wohngeldeinmalzahlung in Bayreuth/Oberfranken!

  2. michael frey

    man koennte fuer den ” haertefall ” single ja niedrigere saetze zu den sozialversicherungen fest legen bzw eine zusartzliche pauschale auszahlen im fall der erwerbslosigkeit

    von der freiheit mal angesehen ist single – dasein schon benachteiligt genug .. 🙁

    • Hallo, habe eine etwas komplexere Frage zu siedem Thema,vielleicht hat jemand ne Antwort oder hinweise wo ich noch was finden kann Eine Bekannte von mir bezieht Hartz IV, wohnt mit ihren drei T chtern zusammen. Bekommt aber nur f r die j ngste Tochter Unterhalt vom Vater ( und keine weitere Zuwendung durch das DLZ) bekommt aber f r diese Kleine noch etwas Wohngeld Jetzt wurde ihr gem Hartz IV Bescheid, die Wohngelderh hung f r die kleine, die nicht vom DLZ bezuschu t wird abgezogen.Kann das so richtig sein?Wozu dann die erh hung wenn man sie dann doch nicht bekommt?Vielen Dank f r Hinweise

    • Also ich habe meine Eimalzahlung heute erhalten Ich hatte smnhocal im M rz eine Zahlung erhalten und dachte das w re die gewesen, das war aber wohl nur die Nachzahlung von Januar bis M rz, weil bei mir erst im M rz neu berechnet wurde Heute kam dann die Einmalzahlung von Oktober bis Dezember 2008, es steht auch extra bei mir 2008 dabei

  3. Also ich habe unseren Weiterbewilligungsantrag im Dezember leetslgt. Haben diesen Monat bescheid bekommen,doch denen ist ein Fehler passiert. Letztes Jahr haben wir ein Erh hungsantrag leetslgt gehabt und die haben gedacht,dass sie uns das Wohngeld zum 01.05 bewilligen k nnen,obwohl uns ab dem 01.02 Wohngeld zu steht. Haben sich bei uns Entschuldigt und gesagt,dass sie uns ein neues schreiben zu schicken (brauche dieses schreiben dringend f r die Kindergeldstelle,da ich ohne Wohngeldbescheid auch kein Kindergeldzuschlag bekomme),2 Wochen sp ter habe ich dort noch ein mal angerufen,da sagt er doch glatt: Habe ich noch nicht bei geguckt,werde es jetzt aber direkt tun (angeblich) und was ist,immer noch nix von denen geh rt !!!!!!!! Die sind ja anscheinend nicht auf das Geld angewiesen,doch wir schon. Sonst w rden wir sowas nicht beantragen. Jetzt warten wir schon seid 4 Monaten auf das Geld,wir bekommen es ja nachgezahlt,doch wir brauchen das geld jetzt und nicht in 3 Monaten. Habe den Antrag fr h genug los geschickt,am besten sollte man den Antrag ein halbes Jahr bevor es ausl uft beantragen k nnen und nicht 2 Monate fr her.

  4. ich wusste von eseidr einmalzahlung berhaupt nichts.als ich heute auf mein konto schaute bekam ich schon panik das mein wohngeld f r die kleine gek rzt wurde:(bekomme hartz iv und dementsprechend war das ein ordentlicher verlust gewesen.hab dann hier im b rgerb ro flensburg angerufen und die meinten dann das w re eine einmalzahlung zum wohngeld.hab aber weder ein schreiben oder sonstiges bekommen,aber denke das wird schon so stimmen.100 € hab ich bekommen

  5. Warum nicht?

    Also ein prima Beitrag und ausgiebig dargestellt, aber die ganze Frage stellt sich doch eigentlich gar nicht, denn *ein bedingungsloses Grundeinkommen für JEDEN Menschen/Bürger* sagt es doch schon aus – für JEDEN, also pro Nase-Punkt.
    Wenn sich dann mehrere *Nasen* zusammen tun damit sie gemeinsam mehr Geld haben (gemeinsam sind wir stärker), dann ist das schön und doch auch wünschenswert in einer Gesellschaft die immer mehr ins Singeltum abdriftet.
    Allein der Gedanke daran, dass wenn 2 oder 3 Menschen gemeinsam stehen, dass sie dann ja mehr Geld zur freien Verfügung haben, ist doch schon wieder der Grundstein für die Neiddebatte die leider von den Parteien mit dem C und dem S im Namen in Deutschland geschürt werden.
    Auch bei dem so erfundenen *Nettoäquivalenzeinkommen* handelt es sich doch nur um einen statistischen Wert der von den Neidern erfunden wurde, weil man 2 Personen nicht gönnt, das sie sich, im Vergleich zum Single, morgens Brötchen leisten können und 3 oder 4 Personen, also zB die Familie mit Kindern ggf. sogar noch ein Ei dazu. Das gesamte H-IV und Gesundheits-/Sozialsystem -man kann es eigentlich nicht mehr so nennen *Asozialsystem* wäre treffender- beruht ja auf diesem *Neidfaktor*.

    Also ein BGE für JEDEN in angemessener Höhe und da sind die € 820,– keine überhöhten Forderungen, da ich zB aktuell H-IV bekomme in Höhe von € 798,– inkl. Miete und das ist in einer deutschen Großstadt bei den z.zT. herrschenden Preisentwicklungen, besonders im Energie Sektor (Strom insbesonders) nicht ausreichend!

    Nur ist das BGE ein ZIEL auf welches längerfristig hingearbeitet werden muss -es muss Schluß sein mit der Meinung, besonders in der Öffentlichkeit bei Medien, Regierungspolitikern, dass die Piraten sobald sie gewählt wurden das BGE einführen – das BGE ist ein ZIEL!! Der Weg dorthin ist steinig, aber machbar!!

  6. Meine Anregung ist, dass sich die Sozialpiraen über die evolutionsprozess-theoretisch/logische BGE-Variante informieren, die ich mit dem Namen KREATIV-lohn entwickelt habe.

    Er ist ein Zweiteinkommen für Jedermann und energie- und kapitalstock-steuerfinanziert, d.h. ökologisch finanziert, und dieser KREATIV-Lohn wird den Produktivitätsfortschritt an alle verteilen. Nur das ist gerecht. Er muss und wird an die Stelle von Flächentariflohnerhöhungen der Großgewerkschaften wie IGMetall und Ver.di treten.

    Der KREATIV-Lohn ist selbstdurchsetzend, weil er einen maximalen Umverteilungseffekt von Kapitalbesitzer- zu Leistungseink0mmen von über 200 Mrd. € p.a. in D realisiert, u.a. durch den Fall der Basiszinsen in den Promillebereich. Keine Großgewerkschaft wird noch e i n einzige Tariflohnrunde anfangen – weil alle auf den KREATIV-Lohnerhöhungen stehen werden.

  7. Dem kann ich nur zustimmen.

    440 Euro ist nicht viel für einen Single, der eine eigene Wohnung haben will und sie nicht schon als Eigentum hat.

    440 Euro ist dagegen überhaupt nicht wenig für eine Familie mit 4 Kindern, die ein eigenes Haus besitzen. Das sind dann 2640 Euro pro Monat.

    Wenn wir da jetzt 1000 Euro pro Person draus machen, für den Single ist das dann angenehm, aber für die Familie mit 4 Kindern und eigenem Haus, 6000 Euro pro Monat ist das extreme viel. Um das zu verdienen müsste ein Brutto von fast 10000 Euro pro Monat beim jetzigen Steuersystem reinkommen.

    Wie sehe ich da die Lösung?

    Ich betrachte die Single Wohnung als Luxusgut und nicht Grundbedarf. Wer 25 ist und Single und kein eigenes Einkommen hat, der soll entweder bei den Eltern wohnen oder in einer Wohngemeinschaft, oder z.B. als Haushälter und Kinderbetreuung für 4 Stunden Arbeit pro Tag ein Zimmer, Essen und ein Taschengeld von 100 Euro im Monat plus das Grundeinkommen erhalten.

    Wenn man das aber nicht als Lösung will, und darauf besteht daß Singles ohne Einkommen eine eigene Wohnung mit 50m2 etc. finanziert bekommen müssen und alles ohne Bedürftigkeitsprüfung und nur über ein individuelles Grundeinkommen, der verlangt ein nicht finanzierbares Grundeinkommen, welches für nicht Single Haushalte sehr hoch ausfallen würde. Zumindest müsste man dann doch wieder auf eine Prüfung der Haushaltsgröße zurückfallen und entsprechend jetzigem System die Ansprüche kürzen, wenn Kinder wieder bei Eltern einziehen etc…

  8. Und noch eine illustrative Rechnung zur Finanzierbarkeit, sehr vereinfacht:

    Deutschland hat etwa 80 Millionen Einwohner, 40 Millionen arbeiten. Macht einen der Lohn bezieht auf eine Person (Kind, Hausfrau, ALG Bezieher, Rentner etc.), die nicht arbeitet.

    BSP ist um die 24000 Euro pro Person. Die durchschnittliche arbeitende Person erwirtschaftet also etwa 48000 Euro im Jahr, oder 4000 Euro im Monat.

    Ich gehe davon aus, das etwa 25% des BSP für Staatsausgaben wie Bildung, Straßen, Forschung, Gesundheit etc. notwendig sind.

    Bei 1500 Euro Grundeinkommen hätte dann die nicht arbeitende Person 1500 Euro, die arbeitende Person müsste 1000 Euro (ein Viertel) an Steuern für Bildung etc… zahlen und 1500 Euro an Transferzahlungen, hat dann also auch 1500 Euro Nettoeinkommen.

    Was fällt auf? 1500 Euro Grundeinkommen = jeder verdient das Gleiche, effektiver Steuersatz 100%. Egal wie viel man arbeitet, das Gehalt ist immer das Gleiche.

    Was kommt der jetzigen Situation am nächsten?

    500 Euro Grundeinkommen

    Dann zahlt die arbeitende Person im Schnitt 1500 Euro Steuern und hat 2500 Euro übrig, ein guter Lohnabstand, und eine Besteuerung von fast 40% des Einkommens und als effektiver Steuersatz 50% (um 2000 Euro mehr Netto zu verdienen müssen 4000 Euro mehr Brutto verdient werden).

    Alles sehr vereinfacht, aber das Ergebnis ist ähnlich wie bei Eurer Rechnung.

    1500 Euro BGE ist bei jetzigem BSP pro Kopf ganz klar purer Sozialismus mit Arbeitsanreiz gleich Null. Es wäre sehr wahrscheinlich, dass dann sehr viel weniger erwirtschaftet würde und dementsprechend auch weniger zu verteilen wäre.

    Bei 1000 Euro BGE ist halt die Frage, in wie weit ein durchschnittlicher effektiver Steuersatz von 75% wirtschaftsschädigend wäre.

    Ich selber würde sogar noch etwas unter das heutige Niveau gehen, insbesondere für Singles. Mein Model ist eher 375 Euro BGE für jeden Erwachsenen, 300 Euro für jedes Kind und die ersten 10000 Euro Zuverdienst steuerfrei, die nächsten 10000 Euro 10%, die nächsten 20000 Euro 20%, die nächsten 40000 Euro 30%, die nächsten 80000 Euro zu 40%, die nächsten 160000 Euro 50%, und alles noch darüber mit 60%.

  9. Die Frage ist halt, was wollen wir eigentlich mit dem BGE erreichen?

    Für mich stehen hier drei Ziele im Vordergrund:

    1. Das System einfacher und transparenter machen,

    2. Klare Anreize zum Sparen und Arbeiten schaffen

    3. Ein sicheres Auffangnetz, ohne Bedürftigkeitsprüfungen, wer genügsam lebt, soll auch ohne bezahlte Arbeit leben können und dabei nicht vom Amtsschimmel gepiesakt werden

    Viele der Kommentare, die ich gelesen habe, (Zusammenfassung “Es ist zu wenig”), sind zum einen in der Individualleistung begründet und nehmen daher den Single als Referenzgröße, und zum zweiten werden die Anreizeffekte nicht als Kernziel gesehen, sondern höchstens als abzutunder Grund für Verweigerung menschenwürdiger Leistungen betrachtet.

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