Diskussion

Zahl der erzwungenen Wohnumzüge in Berlin höher als bislang zugegeben

Die Zahl der erzwungenen Wohnumzüge von Hartz-IV-Bezieher/innen in Berlin wird statistisch kleingerechnet. Dies ergab eine Kleine Anfrage der Piratenfraktion im Berliner Landtag.

2011 gab es offiziell 1.313 solcher erzwungenen Umzüge. 2010 waren es 1.195 und 2009 428. Diese Zahlen bilden allerdings nur einen Teil der Umzüge ab. Denn der Senat zählt diejenigen Umzüge von Hartz-IV-Haushalten nicht dazu, die stattfinden, nachdem das Jobcenter ihnen nur noch den möglichen Höchstbetrag der Wohnkosten erstattet.

Dazu sagt Alexander Spies, sozialpolitischer Sprecher der Piratenfraktion im Abgeordnetenhaus:

„Seit der Einführung von Hartz IV gilt die Zahl der „Zwangsumzüge“ als der Indikator für die Verdrängungswirkung von zu niedriger Wohnkostenübernahme für Erwerbslosen. Der Berliner Senat hat immer behauptet, diese Zahl bewege sich in Berlin auf sehr niedrigem Niveau. In Wirklichkeit aber wird diese Zahl, wie sich durch die Kleine Anfrage der Piratenfraktion herausstellt, bewusst kleingerechnet; das ist ein Skandal!”

Zu der offiziellen Zahl des Senats muss eine bislang unbekannte Zahl an erzwungenen Umzügen hinzu gerechnet werden: 2011 gab es somit viel mehr erzwungene Umzüge als bisher vom Senat zugegeben. Niemand kann bislang sagen, wieviele der 22.348 von Mietfestsetzungen betroffenen Haushalte in der Folge umgezogen sind. Mit einer derartigen Verschleierungstaktik werden soziale Probleme zur Schönrechnung der eigenen Regierungsbilanz unter den Teppich gekehrt.

Die neuen Richtwerte, die Sozialsenator Mario Czaja zum 1. Mai 2012 mit der Wohnaufwendungenverordnung (WAV) erlassen hat, werden daran nichts ändern. Kritik an den Mietrichtwerten durch Sozialverbände, Gewerkschaften, Mieterorganisationen, Erwerbsloseninitiativen und der Opposition hielt der Senat bislang immer die vermeintlich niedrige Zahl erzwungener Umzüge entgegen. Wir fordern erstens eine sozialräumliche Differenzierung und adäquate Erhöhungder Mietrichtwerte für Erwerbslose und zweitens, dass der Senat nicht mit falschen Zahlen argumentiert, sondern die Auswirkungen seiner unsozialen Politik auch korrekt erfasst.”

Zum Hintergrund:

Bezieher/innen von HartzIV und Sozialhilfe oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten ihre Miete nur insoweit erstattet, als sie „angemessenen“ ist. Was als „angemessen“ gilt wird in Berlin im Rahmen der Wohnaufwendungenverordnung (WAV) festgelegt. Bis einschließlich April 2012 waren diese Wohnrichtwerte in den Ausführungsvorschriften Wohnen (AV Wohnen) festgelegt.

Liegen die Mieten von Hartz-IV-Bezieher/innen über den „angemessenen“ Wohnrichtwerten, werden die Betroffenen vom Jobcenter aufgefordert ihre Miete zu senken – durch Untervermietung, Verhandlungen mit dem Vermieter, Zuzahlung aus nichtanrechenbarem Einkommen und Vermögen oder durch Umzug. Gelingt ihnen das nach sechs Monaten nicht, nimmt das Jobcenter eine „Mietfestsetzung“ vor – das heißt, ihre Miete wird nur noch bis zum Richtwert übernommen und sie müssen die Differenz zwischen angemessener und tatsächlicher Miete aus dem Regelsatz der ihnen zustehenden Mittel zahlen. 2011 waren dies 22.348Hartz-IV-Haushalte. Ende 2011 zahlten rund 100.000 Hartz-IV-Haushalte eine Miete oberhalb der Richtwerte des Berliner Senats, 65.000 von ihnen wurden im vergangenen Jahr aufgefordert, ihre Miete zu senken. Alle Erwerbslosen, die nach einer solchen „Mietfestsetzung“ umziehen, weil sie sich die Miete nicht mehr leisten können, werden statistisch nicht mehr als Umzug erfasst. Statistische Daten zu den Kosten der Unterkunft im Rahmen des Controllings werden nur für den zahlenmäßig weit höheren Anteil der Hartz-IV-Beziehenenden erfasst – von Sozialhilfebeziehenden und
Asylsuchenden nicht.

Datenerfassungsbogen zum “Controlling AV-Wohnen”:
https://redmine.piratenfraktion-berlin.de/dmsf_files/2325?download=

Zielvereinbarung zwischen Bezirksämtern und Jobcenter über das
Controlling der Umsetzung der Kosten der Unterkunft (Controlling
AV-Wohnen):
https://redmine.piratenfraktion-berlin.de/dmsf_files/2320?download=

Antwort des Senats auf die Kleine Anfrage über das Controlling der
Umsetzung der Kosten der Unterkunft (KdU) (Drucksache 17/10524):
https://redmine.piratenfraktion-berlin.de/dmsf_files/2327?download=

Diese Pressemitteilung auf dem Blog der Piratenfraktion:
http://www.piratenfraktion-berlin.de/?p=2060011

0 Kommentare zu “Zahl der erzwungenen Wohnumzüge in Berlin höher als bislang zugegeben

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert