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“Sozialpolitisch radikal” sein, heißt die Leiharbeit abzuschaffen

Ein Gastbeitrag von Ute Behrens

“Sozialpolitisch radikaler” will sich die SPD im kommenden Wahljahr zeigen [1]. Diese Art Aufbruchstimmung versuchte Sigmar Gabriel zumindest den anwesenden Journalisten auf dem letzten SPD-Parteikonvent zu vermitteln. Ein erster Schritt in diese Richtung wäre gewesen, den Referentenentwurf des BMAS vom 16.10.2015 zur Änderung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes gar nicht mehr zu überdenken, sondern in die Endablage zu befördern und die bisher bestehende Gesetzgebung gleich mit.

Noch immer ist die Leiharbeit ein fester Bestandteil der “modernen Dienstleistungen am Arbeitsmarkt”, kurz Agenda 2010, obwohl die bislang von der Bundesagentur hochgelobte Zeitarbeitsbranche im internen Prüfgutachten des Bundesrechnungshofes (BRH) nicht besonders gut weggekommen ist. Wie die Süddeutsche Zeitung bereits im Herbst 2015 berichtete, haben diverse Zeitarbeitsfirmen Eingliederungszuschüsse für Langzeitarbeitslose kassiert [2]. Gemäß Bundesrechnungshof handelt es sich allein bei den untersuchten Fällen um eine Fördersumme von knapp zehn Millionen Euro in den Jahren 2013 und 2014.

Für die Zeitarbeit sind diese Zuwendungen des Steuerzahlers bereits zu einem festen Bestandteil ihrer Kalkulation und damit des betriebswirtschaftlichen Erfolges geworden. Nach dem Bericht des BRH hat die Bundesagentur für Arbeit nun am 20.05.2016 beflissentlich eine eher wachsweiche Geschäftsanweisung herausgebracht. Nun ist Verleihern nur dann ein Eingliederungszuschuss (EGZ) zu gewähren, wenn “Minderleistungen” oder ein “finanzieller Nachteil” ausgeglichen werden soll [3]. Diese “Minderleistungen” oder anders ausgedrückt, “die Ablieferung schlechterer Arbeit” sind im § 88 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch (SGB III) verankert und gelten als personenbezogenes Defizit eines Menschen [4]. Und so ist es für einen findigen Fallmanager kein Problem, einen hochqualifizierten 51-jährigen Arbeitslosen auf Anhieb mit zwei Vermittlungshemmnissen auszustatten, denn Ältere gelten nun mal als weniger pflegeleicht [5,6]. Mit diesen höchst fragwürdigen Methoden der Persönlichkeitsanalyse, bei denen die Menschenwürde oftmals auf der Strecke bleiben dürfte, kann sich ein Arbeitgeber zumindest bequem einen beträchtlichen Teil der Lohnkosten vom Steuerzahler subventionieren lassen und seinen bisherigen Nachteil zum Wettbewerbsvorteil ausgestalten.

Dass dieses Leiharbeits- und Lohndumpingsystem politisch gewollt ist, zeigt sich auch an der müden Haltung der Gewerkschaften. Nur noch wenige Betriebe sind tariflich gebunden. Bisher abgeschlossene Entgeltrahmentarifverträge zwischen den unterzeichnenden Mitgliedsgewerkschaften des DGB und den Interessenverbänden der Zeitarbeitsunternehmen (iGZ) schrecken eher ab, als dass sie zum Eintritt in eine Gewerkschaft nach altem Muster einladen würden. Hier wird beispielsweise ein kaufmännischer Angestellter mit einer dreijährigen Berufsausbildung, der in die Entgeltgruppe EG 4 fallen würde, mit einem Stundenlohn von € 11,88 (West) “eingekauft” und an das betreffende Unternehmen in etwa für den doppelten Stundensatz “verkauft”. Obwohl jedem klar ist, dass eine 40-Stunden-Woche abzuleisten ist, beinhaltet der Entgeltrahmentarifvertrag eine völlig unrealistische 35-Stunden-Woche. Wenn diese Mehrstunden später mit anfallenden Leerzeiten verrechnet werden, kommt der Beschäftigte faktisch auf einen Stundensatz von € 10,39 bei einer 40-Stunden-Woche.

Niemand scheint sich die Frage zu stellen, mit welchem Recht ein Arbeitnehmer gut 50 Prozent seines Lohnes an ein zwischengeschaltetes Leiharbeitsunternehmen abtreten soll, obwohl sein tatsächlicher “Marktpreis” bei gut 20,78 Euro pro Stunde liegt, ohne dass die Solidargemeinschaft, sprich Sozialversicherung, davon profitieren würde.

Dennoch scheinen die politisch Verantwortlichen nicht auf die bisherigen Arbeitsmarktreformen verzichten zu wollen. In Zeiten, in denen es immer mehr Arbeitslose als Stellenangebote für Einfachjobs geben wird, dienen die Personaldienstleister als dankbare Auffangbecken einer “ausgelagerten Massenbewerberhaltung”, die den Arbeitslosen zumindest ein Stück Hoffnung vermitteln. Hoffnung, vielleicht eines Tages doch noch in den tiefsten Abgründen der Bewerberdatenbanken wiedergefunden zu werden. Für die Unternehmen selbst beinhaltet diese Abschottung zumindest die Chance, sich vor den Fluten ungewollter Initiativbewerbungen auch weiterhin schützen zu können.

So zieht eine Fehlentwicklung die andere nach. Wollen wir die Kluft nicht vergrößern, müssen wir uns darauf besinnen, dass der volkswirtschaftliche Erfolg eines Landes auch davon bestimmt ist, wie wir miteinander umgehen. Dabei könnte auch wieder die Anreiz-Beitrags-Theorie einen wertvollen Ansatz liefern, die u. A. aussagt: «Eine Organisation ist nur so lange existenzfähig, wie die Beiträge in genügendem Maße ausreichen, den Teilnehmern (Humanpotential) Anreize zu bieten.»

Die Leiharbeit ist es ganz sicher nicht.

Quellenangabe:
[1] http://www.zeit.de/politik/deutschland/2016-06/spd-parteikonvent-afd-sigmar-gabriel-sozialpolitik-sozialdemokratie
[2] http://www.sueddeutsche.de/wirtschaft/leiharbeit-rechnungshof-geisselt-die-bundesagentur-1.2700353
[3] https://www.arbeitsagentur.de/web/wcm/idc/groups/public/documents/webdatei/mdaw/mtcz/~edisp/egov-content436479.pdf?_ba.sid=EGOV-CONTENT436489
[4] http://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbiii/88.html
[5] http://handelsberatung.de/arbeitvermitteln/GA-Eingliederungszuschuss.pdf
[6] http://www.spiegel.de/karriere/berufsleben/aeltere-arbeitslose-qualifikation-als-problem-a-952203.html

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