Autor: Roland Hartung,
Kreisverband Rheinhessen Piratenpartei
Vorbemerkungen:
Bislang gab es lediglich Versuche, ein Grundeinkommen an ausgewählte Bedürftige auszuzahlen, die unter den vorhandenen gesetzlichen Bestimmungen ohnehin einen Anspruch auf die Auszahlung der Leistung geltend machen konnten. Auch die Forderung nach der Abschaffung von Sanktionen für ALG II Empfänger zielt in diese Richtung. Der Erkenntnisgewinn aus solchen punktuellen Veränderungen ist allerdings als eher gering einzuschätzen, lediglich der mögliche Abbau von Bürokratie im Rahmen der Armutsverwaltung und mögliche Einsparungen würden damit abschätzbar. Über Kosten und Nutzen einer flächendeckende Auszahlung einer existenzsichernden Leistung an alle, also nicht nur an Bedürftige, sondern auch an Bezieher von Einkommen, sei es aus Erwerbsarbeit, aus Einkünften aus Kapitalvermögen oder aus Altersrenten und Pensionen, erlauben solche Einzelmaßnahmen allerdings keinerlei Prognosen. Dabei wäre es für eine Akzeptanz eines BGE ausgesprochen wichtig, gerade die Menschen, die sich als Steuerzahler und „Leistungsträger“ in der Pflicht sehen müssten, ein BGE vorwiegend zu finanzieren, mit ins Boot zu holen.
Es scheint zwischenzeitlich unter uns ein Konsens erreicht zu sein, was „bedingungslos“ eigentlich bedeuten soll: Es geht um die Auszahlung eines existenzsichernden Geldbetrages, der nicht an eine Antragstellung und einen bürokratischen Hürdenlauf gebunden ist, sondern für alle berechtigten so selbstverständlich monatlich überwiesen wird, wie ein Arbeitgeber Steuern und Sozialabgaben für seine abhängig Beschäftigten von den Monatsbruttoeinkünften abzieht.
Es gilt also nicht, wie es Frau Merkel etwa in der Flüchtlingsfrage getan hat, die Menschen in Europa und in der Welt dazu einzuladen, sich in Deutschland ihr Bedingungsloses Grundeinkommen abzuholen. Schon deshalb nicht, weil das Existenzminimum sich in vielen Ländern der Welt in der Höhe völlig unterschiedlich darstellt. Wo man mit einem Euro pro Tag auskommen kann, würde ein BGE nach deutschem oder mitteleuropäischem Lebensstandard völlig falsche Anreize schaffen und zu wirklichen Völkerwanderungen führen. Mit unabsehbaren wirtschaftlichen Folgen für die entsprechenden Regionen.
Bedingungslos ist also lediglich die Auszahlung an die Anspruchsberechtigten, während dieser Kreis aber frei definierbar ist und entsprechend eingeschränkt werden kann und wohl auch muss.
Wenn ein allgemeines BGE als Modellversuch in einzelnen Gebieten eingeführt werden soll, wird man wohl kaum um eine Stichtagsregelung herumkommen, wenn man Ergebnisverfälschungen durch einen „BGE- Tourismus“ aus den umliegenden Regionen mit allen negativen Konsequenzen wie z.B. einer Mietpreisexplosion im „BGE-Gebiet“ verhindern möchte.
Der Modellversuch
Der Landesparteitag der Piratenpartei RLP hat sich im September 2015 mit überwältigender Mehrheit für die Einführung eines flächendeckenden BGE in Form eines wissenschaftlich begleiteten Modellversuchs für die Dauer von wenigstens fünf Jahren für die Städte Pirmasens und Wörth a. R. ausgesprochen. Dabei sollen belastbare Daten erhoben werden, welche wirtschaftlichen Wirkungen ein BGE auf die jeweilige Region ausübt, ob und welche Kosten dabei entstehen und inwiefern zusätzliche Kosten durch Bürokratieabbau kompensiert werden können. Solche Daten sind Voraussetzung für eine Machbarkeitsstudie zur Einführung eines BGE im gesamten Bundesgebiet.
Pirmasens:
Wer die Stadt Pirmasens in jüngerer Vergangenheit einmal besucht hat, wird ohne große Anstrengung erkannt haben, dass sich dort wenig „blühende Landschaften“ befinden, zumindest nicht im wirtschaftlichen Sinne. Die Erwerbslosenquote liegt dort ganz erheblich über dem Landesdurchschnitt, der Leerstand an Gewerbeimmobilien in der Stadt ist noch weniger zu übersehen als in anderen rheinland-pfälzischen Städten, die kommunale Verschuldung pro Einwohner schlägt sogar noch die von Mainz oder Kaiserslautern deutlich. Es liegt die Vermutung nahe, dass diejenigen Menschen, die dort noch über ein auskömmliches Einkommen verfügen, dieses vermutlich überall, aber eben eher nicht in der Stadt Pirmasens beziehen, die gesamte Region gilt nicht zu Unrecht als „strukturschwach“.
Was würde sich dort ändern, wenn dort künftig jedem der 47.000 Einwohner 1000€ monatlich zusätzlich an Bruttoeinkünften zur Verfügung stünden?
Zunächst einmal wäre ein Bedingungsloses Grundeinkommen ein Einkommen und steuerlich allen anderen Einkunftsarten gleichzustellen. In der Folge ändert sich also für „Bedürftige“, die kein anderes Einkommen erzielen als eben das sozialstaatlich garantierte Existenzminimum, steuerlich gar nichts.
Für alle anderen wird das zusätzlich gewährte BGE mit dem individuellen Steuersatz belegt, für einen Einkommensmillionär verbleiben also netto lediglich 520€ monatlich, für einen Durchschnittsverdiener um die 700€ an monatlich zusätzlich verfügbarem Einkommen. Rentner mit einem nicht auskömmlichen Altersruhegeld, die bislang die Grundsicherung im Alter in Anspruch nehmen müssen und denen im Gegensatz zu ALG II- Beziehern keinerlei Schonvermögen gewährt wird, müssten z.B. keine Sterbegeldversicherungen an die Sozialämter abtreten, sofern sie Wert auf ein „ordentliches Begräbnis“ legen, wir hatten über dieses Problem im Hinblick auf die Menschenwürde bereits einmal diskutiert.
Kinderreiche Familien würden zwar finanziell besser gestellt als bislang, aber bei weitem nicht so sehr, wie es auf den ersten Blick scheint. Ein Paar mit zwei Kindern erhielte durch ein BGE zwar ein Haushaltseinkommen von 4000€ brutto, das aber eben mit dem individuellem Steuersatz belegt würde. Da die Kinderfreibeträge aber weit unterhalb der 12000€/Jahr angesetzt sind und gleichzeitig das Kindergeld wegfallen würde, ergibt sich zwar unter dem Strich ein höheres verfügbares Einkommen, dass aber lediglich den formulierten familienpolitischen Zielen der etablierten Parteien gerecht wird und keinesfalls übermäßig ist.
Zusätzliche Kaufkraft wird also in erster Linie durch diejenigen in die Region gepumpt, die neben dem BGE über noch andere Einkünfte verfügen. In welchem Umfang diese dadurch einen wirtschaftlichen Aufschwung erfahren wird, wäre einer der Untersuchungsgegenstände. Da der Modellversuch vom Land zu finanzieren ist, wird die hochverschuldete Kommune finanziell entlastet. Grundsicherung im Alter, die KdU bei ALG II- Beziehern, Wohngeld usw. sind kommunale Aufgaben und Lasten, die mit einem BGE weitgehend entfallen werden. Gleichzeitig würden die Steuereinnahmen der Kommune aufgrund der höheren Einnahmen aus dem Einkommens- und Umsatzsteueranteil steigen. Ein BGE für Pirmasens ist also nichts anderes als ein Programm zur Strukturförderung. Und, im Gegensatz zum Nürburgringprojekt, relativ risikolos! Es profitieren ausnahmsweise einmal alle und nicht nur sehr wenige.
Wörth a.R.:
Als Gegenpol zu Pirmasens ist Wörth am Rhein ein Städtchen mit einer verhältnismäßig geringen Erwerbslosenquote. Das durchschnittliche, verfügbare Haushaltseinkommen ist relativ hoch, aufgrund der angesiedelten Industriebetriebe und der sprudelnden Gewerbesteuereinnahmen ist die Kommune praktisch schuldenfrei.
Auch hier stellt sich die Frage nach den Auswirkungen nach der Einführung eines zusätzlichen BGE, um abschätzen zu können, wie die Kosten-Nutzen-Relation für vergleichbare Kommunen und somit auch im Bundesgebiet aussehen würde. Setzt die Gewährung einer bedingungslosen Existenzsicherung tatsächlich Anreize, einen gut dotierten Job aufzugeben, um das wirtschaftliche Geschehen zukünftig als Zaungast vom Sofa aus zu beobachten, wie es uns zahlreiche BGE-Gegner glauben machen wollen? Und falls nicht, was bewirkt dort die etwas höhere Kaufkraft durch ein BGE?
Sind die Einsparmöglichkeiten bei der Bürokratie in Regionen mit geringen „Fallzahlen“ von Bedürftigkeit größer oder geringer als im Durchschnitt?
Immerhin müssen bislang die entsprechenden Behörden unabhängig vom jeweiligen Bedarf überall vorgehalten werden!
Schlussbemerkung:
Es ist nicht Aufgabe der Politik und somit auch nicht die der Piratenpartei, Regierungshandeln vorwegzunehmen. Die konkrete Ausgestaltung eines Modellversuchs zum BGE obliegt den qualifizierten und hochbezahlten Experten in den Fachministerien sowie den einbezogenen Wissenschaftlern. Die Politik setzt vorab Rahmenbedingungen und trifft die abschließenden Entscheidungen, die Piratenpartei kommt ihrer gesetzlichen Aufgabe zur Mitwirkung bei der politischen Willensbildung nach.
So kann zunächst einmal offen bleiben, wie ein BGE auf die Kranken-und Pflegeversicherung wirken soll. Da eine Pflicht für beide Versicherungen besteht und BGE als Einkommen definiert ist, muss grundsätzlich davon ausgegangen werden, dass für dieses Einkommensplus jeweils ein Pflichtbeitrag in der entsprechenden Höhe an den Sozialversicherungsträger abzuführen ist. Da ein BGE niemanden besser oder schlechter stellen sollte als einen anderen, muss auch darüber nachgedacht werden, ob privat- und freiwillig Versicherte einen entsprechenden Solidarbeitrag an die gesetzlichen Kassen abführen müssen. Immerhin handelt es sich beim BGE um eine staatliche, zusätzlich zum Einkommen gewährte Leistung, so dass der Staat auch über das Recht verfügt, Mindestanforderungen an die persönliche Absicherung des einzelnen Bürgers bezüglich der Verwendung eines Teils dieser Leistung zu setzen. Dies würde grundsätzlich einen Schritt in eine „Kopfpauschale“ bedeuten, wie sie die Union fordert und gehört somit ebenso zur politischen Verhandlungsmasse wie die Abschaffung der kostenfreien Mitversicherung von Familienangehörigen.
Meine persönlichen Erwartungen an ein BGE in den beiden Versuchsgebieten mit etwa 70.000 Beziehern wäre, aufgrund der entsprechenden Rückflüsse, ein zusätzlicher Finanzierungsaufwand von maximal einem Drittel der nominalen Höhe, also weniger als 300 Mio. Euro pro Jahr. Ohne dass die möglichen positiven, langfristigen, strukturellen Entwicklungschancen der Regionen in irgendeiner Form berücksichtigt wären. Es geht um eine wissenschaftliche Prüfung, ob verschiedene Grundannahmen bezüglich der Motivation von Bürgern, einer Erwerbstätigkeit nachzugehen, durch die Einführung eines flächendeckenden BGE überhaupt nachhaltig beeinflusst werden und falls ja, in welcher Weise. Je nach Ergebnis eines solchen Modellversuchs wird sich herausstellen, ob eine Umstellung unseres Sozialstaates vom Versicherungs- und Umlagemodell auf ein datensparsames, unbürokratisches, steuerfinanziertes BGE möglich und finanzierbar ist.
Dieser Prüfauftrag entspricht 100%ig der gültigen Beschlusslage unserer Bundespartei, deshalb wäre es gerade für RLP richtungsweisend, hier einmal voranzugehen. Zumal gerade RLP in der Vergangenheit in manchem sinnfreien Großprojekt Steuergelder in den Sand gesetzt hat!
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