Diskussion Grundeinkommensmodelle Themenabend

BGE Modelle der Piraten: Vorstellung und was bezwecken wir damit?

Der zweite Themenabend der AG BGE fand am 11. Dezember 2013 statt zum Thema BGE-Modelle der Piraten statt. Hier wurden als Auswahl insgesamt drei Modelle nämlich der Sozialstaat 3.0, das Gemeinschaftliche Konsumsteuersystem GKS) und das Solidarische Grundeinkommen (SGE) betrachtet. Der Sozialstaat 3.0 und das SGE jeweils vorgestellt von Thomas Küppers basieren zur Finanzierung auf der Einkommensteuer, während das GKS vorgestellt durch Verena Nedden ein Konsumsteuermodell ist.

Das SGE und Sozialstaat 3.0 unterscheiden sich in der Behandlung der Wohnkosten. So dürften diese 3 Modelle zusammen einen guten Überblick zum Thema Modelle bieten (die Vorstellung weiterer Modelle in zukünftigen Themenabenden ist selbstverständlich möglich, Wünsche und Ideen hierzu nehmen die Organisatoren gerne entgegen). Der folgende Artikel fast den Themenabend so zusammen, dass die drei Modelle zusammen mit den ihnen eigenen Diskussion beschrieben sind. Dazu abschließend die Zusammenfassung der allgemeinen Diskussionsbeiträge zum Zweck der Modelle.


Sozialstaat 3.0

Das Modell Sozialstaat 3.0 wurde von Michael Ebner auf Grundlage von Ideen von Johannes Ponader und Olaf Wegner entwickelt.

Das Ziel dieses Modells ist es einen ersten Schritt in Richtung BGE zu machen und das bestehende Steuer- und Sozialsystem umfassend zu konsolidieren. Schließlich ist das aktuelle System sehr kompliziert (Stichwort Steuererklärung). Es erzeugt viel Bürokratie, aber kaum jemand kennt sich wirklich aus. Das gilt sowohl für das Steuersystem als auch für die soziale Sicherung. Hier will der Sozialstaat 3.0 ansetzen und eine unmittelbar umsetzbare Möglichkeit zu bieten die Existenz jedes einzelnen zu sichern und den sozialen Ausgleich in der Gesellschaft zu schaffen.
Insbesondere sind alle steuerlichen Maßnahmen von Deutschland alleine, d.h. im Rahmen der bestehenden EU Regelungen umsetzbar.

Das Modell ersetzt die bestehende Einkommensteuer, Körperschaftssteuer und Gewerbesteuer durch eine flat-tax von 45%. Zudem gibt es für nicht sozialversicherungspflichtiges Einkommen einen Solidarzuschlag von 5%. Der reguläre MWSt-Satz wird von 19 auf 20% erhöht. Außerdem fallen Arbeitslosengeld II, Kindergeld, Erziehungs- und Elterngeld weg. Die Rentenversicherung und Arbeitslosenversicherung werden weitergeführt wie bisher (Änderungen hierbei sind unabhängig vom Sozialstaat 3.0). Die Kranken- und Pflegeversicherung werden umgestellt auf ein steuerfinanziertes Gesundheitssystem.

Die Höhe des BGE liegt bei 483 Euro pro Monat auf Basis der Zahlen von 2009, für das ausreichend statistische Daten zur Verfügung stehen. Auf diese Weise werden die größten Probleme (Sanktionspraxis bei ALG II, Aufstocker, Altersarmut) bekämpft. Durch die flat-tax wird der Steuerjahresausgleich unnötig, da nicht mehr die Summe des zu versteuernden Einkommens gebildet werden muss, um den korrekten Steuersatz zu bestimmen. Somit führt das Modell zur Datensparsamkeit und zu massiv geringeren Bürokratiekosten im Sozial- und Steuersystem.

Eingewendet wurde, dass der Eingangssteuersatz mit 45% sehr hoch sei. Hierbei muss man bedenken, dass sich durch das Grundeinkommen ein erheblicher Unterschied zum jetzigen System ergibt. Das Grundeinkommen sorgt im flat-tax System für die Progression, wie man durch eine Vergleichsrechnung mit 1500 bzw. 3000 Euro zu versteuerndem Einkommen sieht. Es ergibt sich Netto: 1500-675+483=€1308 bzw. 3000-1350+483=€2133 also ein Steuersatz von 12,8% bzw. 28,9%. Der effektive Steuersatz steigt mit der Höhe des Einkommens, weil das Grundeinkommen im flat-tax System für die Progression sorgt.

Allerdings ist die Höhe des Grundeinkommens mit 75% des steuerlichen Existenzminimums offensichtlich zu niedrig, um alle existenznotwendigen Kosten zu bestreiten. Das Grundeinkommen in Sozialstaat 3.0 liegt zwar deutlich über dem ALG II Regelsatz, aber das bestehende System übernimmt bei Bedarf der Kosten der Unterkunft (KdU). Daher enthält der Sozialstaat 3.0 ein bedarfsabhängiges Wohngeld von durchschnittlich 320 Euro für Einpersonenhaushalte und jeweils 160 Euro mehr für jeden weiteren Erwachsenen im Haushalt. Die konkrete Höhe soll vom lokalen Mietniveau abhängig sein.

Der Sozialstaat 3.0 schafft damit zwar die Sicherung der Existenz, ist aber nicht gleichzeitig auskömmlich und individuell. Er erfüllt somit nicht gleichzeitig die 4 Bedingungen des BGE. Dieser Mangel stellt sich als zentraler Kritikpunkt des Sozialstaats 3.0 dar. Die Autoren des Modells sind sich dessen bewusst, sehen jedoch aktuell keine hinreichende Finanzierung. Daher ist der Sozialstaat 3.0 nicht als endgültiges BGE-Modell sondern als (großer?) Schritt in Richtung BGE zu betrachten.

Gemeinschaftliches Konsumsteuersystem

Das Modell von Verena Nedden geht einen anderen Weg. Es ist eine Weiterentwicklung des Modells von Götz Werner und Benediktus Hardorp basierend auf der Konsumsteuer. Die zur Zeit diskutierten BGE Modelle auf Basis der Einkommensteuer führen zu niedrigen Grundeinkommen, sind teilweise nicht bedingungslos oder gelten als nicht finanzierbar.

Die Ursachen werden nach der Autorin klar, wenn das bestehende Steuerrecht genau betrachtet wird. Heute gibt es das steuerliche Existenzminimum (Zahlen auf Monatsbasis von 2010: 667 Euro für Erwachense und 584 Euro für Kinder)für das keine Steuern entrichtet werden müssen. Zudem orientieren sich ebenso die bedarfsabhängigen Sozialleistungen an diesen Werten. Wegen dem verfassungsmäßigem Gebot der vertikalen Steuergerechtigkeit entspricht die einkommensteuerlich freigestellte Grundsicherung exakt der Höhe der im Bedarfsfall staatlicherseits gewährten Grundsicherung.

Die allgemeine Besteuerung in Deutschland orientiert sich an dem sogenannten Halbteilungssatz, d.h. die Gesamtsteuerlast des Einkommens soll 50% nicht übersteigen [Anmerkung: der Halbteilungsgrundsatz wurde vom Bundesverfassungsgericht 1995 im Zusammenhang mit der Vermögenssteuer im Urteil 2 BvL 37/91 angeführt, aber danach 2006 im Zusammenhang mit der Einkommen- und Gewerbesteuer (2 BvR 2194/99) zurückgewiesen]. Schon heute ist diese Grenze erreicht, da jedes Einkommen mit exakt 50% Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen allgemein belastet ist. Bei niedrigen Einkommen sind Grundfreibetrag und Sozialversicherungsbeiträge von der Einkommensteuererhebung freigestellt. Mit steigendem Einkommen sorgt die Progression der Einkommensteuer dafür, dass die allgemeine Belastung von 50% wieder erreicht wird. Deswegen kann ein gewerbetreibender Unternehmer (oder die Gesellschafter bei Personengesellschaften)
beispielsweise den allgemeinen Teil der Gewerbesteuer in seiner Einkommensteuererklärung wieder absetzen. So wird die 50% Regel eingehalten. Entsprechendes gilt für Aufwendungen des Arbeitsplatzes, die bei Arbeitgebern anfallen (Sozialversicherungsbeiträge, allgemeiner Beitrag zur Berufsgenossenschaft). Insgesamt existiert damit nach der Referentin schon eine Art negative
Einkommensteuer, die aber auf Grund der Bedarfsprüfung und des komplexen Steuersystems sehr kompliziert und bürokratisch ist.

Das Gemeinschaftliches Konsumsteuersystem vereinfacht das bestehende komplexe System massiv, indem die einzelnen heute bestehenden Einzelsteuern und Abgaben wie Lohn- und Einkommensteuer, Solidaritätszuschlag, Werbungskosten für den Arbeitnehmer, Sozialversicherungsbeiträge, Kapitalertragssteuer bzw. Abgeltungssteuer, Körperschaftssteuer, Gewerbesteuer bis zu einem Hebesatz von 200, Private Krankenversicherung komplett entfallen. Ebenso entfallen die Transferleistungen ALG II, Sozialgeld, Wohngeld, Erziehungsgeld, Kindergeld. Dafür wird 32% Umsatzkonsumsteuer und 68% Sozialkonsumsteuer – beides auf das Nettoprodukt erhoben. Zudem 50% Ertragssteuer auf Wertsteigerungen von Grundstücken und 68% Sozialkonsumsteuer auf den Verkauf eines Gebäudes.

Diese steuerliche Umstellung ändert nichts an der Nettokaufkraft.Dies wird damit begründet, dass im heutigen Verkaufspreis die oben genannten Einzelsteuern und Abgaben schon alle enthalten sind. So kalkuliert ein Unternehmer bei seiner Berechnung des Verkaufspreises neben den Lohnkosten ebenso Lohnnebenkosten und Steuern in seiner Kostenrechnung ein. Die Lohnsteuer eines Arbeitnehmers ist so ebenfalls indirekt enthalten. Die Berechnungsgrundlage für die Konsumsteuer ist daher der Nettoproduktpreis. Als Nettoproduktpreis wird der Preis gesehen, der sich durch Abzug der obigen Kosten in allen Stufen des Herstellungsprozesses (d.h. Unter Berücksichtigung aller Zulieferer, Dienstleister und Verwaltungsaufwände) ergibt. Sofern wirklich auf allen Ebenen die wegfallenden Kosten weitergegeben werden, d.h. der Preis der Zwischenprodukte u.ä. entsprechend sinkt, dann ergibt sich nach Aufschlag der Konsumsteuer derselbe Verbraucherendpreis wie heute. Solange dies der Fall ist, gibt es weder einen inflationären Schub noch ein verstärktes Preisgefälle zu unseren Nachbarländern. Hiermit lässt sich ein Grundeinkommen in Höhe von 667 Euro pro Erwachsenem und 584 pro Monat bedingungslos auszahlen (Zahlen von 2012).

Als Mangel wurde auch hier wieder die Höhe kritisiert, da sie insbesondere unter der Pfändungsgrenze von 1030 Euro liegt. Ebenso wurde noch die Wirkung der Konsumsteuer auf Exporte andiskutiert. Hier gibt es europarechtliche Hürde mit der EU-Mehrwertsteuer-Systemrichtlinie, die man ändern müsste. Bei der aktuellen Regelung würde man einen Teil des Produktionswerts dem verbrauchenden Staat schenken anstatt den vollen Produktionswert im Inland zu behalten.

Wem insbesondere die Analyse des bestehenden Steuersystems in Bezug auf die Steuerquoten zu kurz war oder insgesamt mehr über das Gemeinschaftliches Konsumsteuersystem wissen möchte findet mehr auf
dem Sozialpiratenblog oder direkt .

Das Solidarische Grundeinkommen

Dieses Modell wurde von Berliner Piraten wie Johannes Israel und Robert Ulmer entwickelt. Es ist grundsätzlich ähnlich zu Sozialstaat 3.0 und wurde wie dieser von Thomas Küppers vorgestellt.

Auf Grund der Ähnlichkeiten zu Sozialstaat 3.0 kann die Vorstellung verkürzt werden, indem man sich auf die Unterschiede zu diesem konzentriert. Die flat-tax auf Einkommen liegt hier bei 50% für Personen und 35% für Unternehmen. Die Höhe des Grundeinkommens ist hier 540 Euro (410
Lebenshaltungskosten, 130 Wohnzusatzkosten) für Erwachsene und Kinder gleichermaßen. Der echte Unterschied zu Sozialstaat 3.0 liegt in den Wohnkosten. Das bedarfsabhängige Wohngeld gilt als zentraler Mangel beim Sozialstaat 3.0. Dem wird hier mit einer Wohnkostenpauschale Rechnung getragen. Die Wohnkostenpauschale beträgt 360 Euro. Sie muss zwar beantragt werden, aber wird bedingungslos in Bezug auf Vermögen usw. gewährt. Allerdings steigt für Bezieher der Wohnkostenpauschale der Steuersatz um 15%. Jeder kann die Pauschale für maximal eine Wohnung in Anspruch nehmen. In der Diskussion wurde festgestellt, dass im Vergleich zum jetzigen ALG II System bei Wohngemeinschaften eine Verschlechterung eintritt, da die Pauschale nur einmal pro Wohnung gezahlt werden kann. Im Normalfall ergibt sich eine Besserstellung gerade von Erwerbslosen sowohl im Vergleich zu jetzt als auch zum Sozialstaat 3.0.

Daneben tritt das SGE für eine Reform des Rentensystems nach schweizer Vorbild ein. Diese Zusatz-Rentenversorgung (ZRV) ist eine Pflichtversicherung für alle inklusive Künstler, Beamte (außer Selbständige). Die Beitragshöhe beträgt 3-6% des Bruttogesamteinkommens. Die Auszahlung erfolgt steuerfrei ab 65. Lebensjahr, wobei mit mindestens 40 Beitragsjahren zwischen 300 (Mindestrente) und 600 Euro (Höchstrente) gezahlt werden. Alle bisher erworbenen Ansprüche bleiben im vollen Umfang erhalten. Die Arbeitslosenversicherung entfällt und die Krankenversicherung wird zur steuerfinanzierten Bürgerversicherung umgebaut.

Allgemeine Diskussion

Nach Vorstellung des letzten Modells ging die Diskussion schnell von den vorgestellten Modellen zu allgemeineren Aspekten über. Insbesondere wurde geäußert, dass keines der drei Modelle wirklich überzeugt. Jedenfalls sei keines der Modelle dazu geeignet dem Bürger die Idee des BGE zu vermitteln. Somit bleibe die Frage, was der Zweck der Modelle ist.

Als Antwort dazu wurde auf die zwei typischen Gruppen zum BGE verwiesen. Die einen wollen die Vorteile wissen, weil bei ihnen die gesellschaftliche Weiterentwicklung und der emanzipatorische Gedanke im Vordergrund steht. Also Wegfall der Gängelei, Datensparsamkeit und Freiheit in der Lebensgestaltung. Für diese Sichtweise sind die Modelle nicht interessant. Die zweite Gruppe fragt sofort nach Finanzierung und was kommt raus (in Euro). Für diese Gruppe sind Modelle wichtig. Dergleichen sind die Modelle Ansätze, die durch die geforderte Enquete-Kommission geprüft werden können. Diese hätte zudem genaueres Zahlenmaterial zur Verfügung. Die vorhandenen Daten begrenzen die Modellentwicklung. Immerhin können Modelle Probleme aufzeigen so wie den Konflikt zwischen moderater Besteuerung und wünschenswerter Höhe.

Außerdem sind Modelle nötig, um wirklich etwas umzusetzen und nicht nur davon zu labern. In Bezug auf die Umsetzung wurde verwiesen, dass es meist drei Gruppen gäbe: Stürmer, Zauderer und realistische Praktiker. Auch wenn die vorgestellten Modelle nicht die gewünschte Höhe erreichen, so gehe es nicht um das ob sondern das wie. Daher ist die eigentliche Frage, wie bringt man das BGE weiter in die Gesellschaft?

1 Kommentar zu “BGE Modelle der Piraten: Vorstellung und was bezwecken wir damit?

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