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Gernot Reipen: Koblenzer Modell einer Existenzsicherung für Kinder und Jugendliche, Erwerbslose und ältere Menschen

Liebe Piraten,

das Koblenzer Modell wurde von Piraten und Nichtpiraten der AG-Steuergerechtigkeit-RLP über viele Wochen ausgearbeitet und konzipiert. Es basiert auf Anregungen, Ideen und Wünsche einer Anzahl von engagierten Bürger und Bürgerinnen aus Koblenz und Umgebung. Die momentane Fassung wurde von Rainer Rechner, Hans-Joachim Schultz und meiner Person, Dr. Gernot Reipen, ausgearbeitet.
Wir liefern euch ein Grundkonzept, das noch nicht in allen Dingen ausgereift und durchdacht ist. Es ist quasi ein Rohbau, mit starken Mauern, einem tragfähigem Fundament und einem regendichten Dach. Wir bitten um eure Mithilfe. Wenn ihr der Meinung seid, dass diese Idee weiter ausgearbeitet und zu einem fertigen Haus ausgebaut werden soll, dann lasst uns gemeinsam ans Werk gehen. Wir hoffen auf eure Unterstützung.

 

EINLEITUNG:

Das “Koblenzer Modell einer Existenzsicherung für Kinder und Jugendliche, Erwerbslose und ältere Menschen” stellt eine Neuorientierung des Sozialstaats Deutschland dar. Es leitet sich aus Artikel 1 des Grundgesetzes ab und ist als eine wirksame Gegenmaßnahme zu der zunehmenden Verarmung und Verelendung bestimmter Gesellschaftsgruppen anzusehen. Ferner reformiert dieses Modell den Sozialstaat dahingehend, dass Sozialaufgaben und Pflichten des Staates zukünftig nicht mehr vorwiegend aus Umlagen (Sozialabgaben) finanziert werden, sondern aus Steuermitteln. Die Gesellschaft in ihrer Gesamtheit soll zukünftig ihren Beitrag zur Finanzierung eines funktionierenden Sozialstaats leisten. Eine Forderung, die längst überfällig ist, in einem Land, wo die Reichen immer reicher und die Armen immer ärmer werden.

In unserer neokapitalistischen Gesellschaftsordnung unterliegen die Kosten der Beschäftigten und der Arbeitskräfte eines Unternehmens nur noch den Gesetzen des freien Wettbewerbs und der Gewinnoptimierung. Eine soziale Mitverantwortung eines Unternehmens, wie sie die soziale Marktwirtschaft zur Gründerzeit unserer Republik einst forderte, ist völlig außer Kraft gesetzt worden und spielt höchstens noch beim Mittelstand und bei Familienbetrieben eine rudimentäre Rolle.

Drei Gesellschaftsgruppen sind durch diese Entwicklung der letzten Jahrzehnte stark gefährdet:

a) Kinder und Jugendliche
Da in Deutschland Kinderarbeit gesetzlich verboten ist und Jugendliche bis zur Vollendung ihrer Ausbildung für ein Unternehmen in der Regel uninteressant sind, verfügt diese Gesellschaftsgruppe über keine eigenen Existenzsicherheiten. Diese Gruppe wird in der Regel von der Familie bzw. von einem Erziehungsberechtigen, Mutter oder leiblicher Vater, unterhalten. Kinder und Jugendliche sind aber das Zukunftskapital einer Gesellschaft, ohne sie wäre ein Staat bzw. ein Volk nicht überlebensfähig. Es können und dürfen daher die finanziellen Kosten eines Kindes und eines Heranwachsenden nicht allein zu Lasten der nächsten Angehörigen fallen. Diese Kosten müssen zum Teil von der Gesellschaft getragen werden, da sie auch den größten Nutzen aus dieser Gruppe bezieht.

b) Erwerbslose
Gemäß Prof. Dr. Heinz-Josef Bontrup gibt es in Deutschland schon seit über fünfzig Jahren keine Vollbeschäftigung mehr. Vollbeschäftigung wird auch in Zukunft nicht mehr verwirklicht werden, es sei denn, unser Staat würde durch Katastrophen apokalyptischen Ausmaßes oder kriegerische Einflüsse so stark beschädigt und die Bevölkerung so sehr dezimiert, dass jede Arbeitskraft dann wieder benötigt würde. Aber dies wäre ein Szenario, das wir uns alle nicht wünschen sollten.
Der Wettbewerbskampf durch Globalisierung und die zunehmende Automatisierung und Rationalisierung führt zu einer Spirale der Niedriglöhne, Ausbeutung und moderner Versklavung. Arbeitskräfte sind Massenware, ein gesundes Gleichgewicht zwischen Angebot und Nachfrage existiert hier schon lange nicht mehr. Dies führt zu einem enormen Leistungsdruck für alle Beschäftigten und Arbeitnehmer in unserem Land. Die Angst den Job, die Anstellung, den Beruf zu verlieren, schwächt das Recht auf Selbstverwirklichung und freie Entfaltung eines jeden berufstätigen Menschen. Die Folgen sind moderne Zivilisationskrankheiten wie Depressionen und Burn-Out. Suizid durch Arbeitsplatzverlust und Tötung aller Familienmitglieder, aus purer Verzweiflung des Vaters oder der Mutter, sind unübersehbare Signale, die uns alarmieren sollten. Auch die Tendenz aus Unzufriedenheit heraus, gewaltbereit zu werden oder sich einer extremistischen Vereinigung anzuschließen, können aus berechtigten Zukunftsängsten erklärt werden.
Das Koblenzer Modell will jedem Erwerbslosen eine sichere Existenz gewährleisten. Ein Erwerbstätiger darf durch den plötzlichen Arbeitsplatzverlust nicht in den Strudel der Verarmung und Verelendung hineingezogen werden. Auch hier ist der Staat gemäß Artikel 1 des Grundgesetzes verpflichtet. Die Existenzsicherung eines Erwerbslosen ist so zu bemessen, dass er sein Leben und sein soziales Umfeld, wenn auch mit gewissen finanziellen Einschränkungen, weiterführen kann. Es darf nicht dazu führen, dass er einen sozialen Abstieg erleidet. Für alle Berufstätigen muss der Leitspruch gelten: “Von Arbeit muss man leben können. Ohne Arbeit auch!”

c) Alte Menschen
Nur leistungsfähige, gesunde Menschen, flexibel und am besten ungebunden sind für den Arbeitsmarkt interessant. Dies sind Menschen vorwiegend im Alter zwischen 20 und 35 Jahren. Wer mit 36 Jahren arbeitslos wird, hat noch eine Chance einen neuen Arbeitsplatz zu bekommen. Mit 45 Jahren wird dies schon deutlich schwieriger. Mit 50 Jahren und darüber gehen die Chancen auf eine Neuanstellung gegen Null. Ab 60 Jahren eine Arbeitsstelle zu finden ist faktisch nicht mehr realisierbar.
Unser jetziges Rentensystem bestraft nicht nur alle Erwerbstätigen, die bis zum Rentenalter eine Arbeit verrichten, da 42% des letzten Nettolohns deutlich zu niedrig angesetzt sind, um die gewohnte Lebensqualität fortführen zu können, es führt auch alle Menschen, die im Niedriglohnbereich tätig waren und alle, die vor dem Rentenalter erwerbslos wurden, in die Altersarmut. Allen politischen Parteien ist bewusst, dass unser derzeitiges Rentensystem nicht mehr zukunftsfähig ist und einer grundlegenden Neufinanzierung bedarf. Seit dreißig Jahren wird an diesem Problem herumgedoktert, ohne die wirklichen Ursachen zu beseitigen. Ein aus Umlagen finanziertes Rentensystem ist allein schon wegen der demographischen Entwicklung in unserem Land nicht mehr zeitgemäß.
Genau hier setzt das Koblenzer Modell an. Es gewährt jedem Menschen ab einem Alter von 62 Jahren eine Existenzsicherung. Das gesetzliche Rentensystem kann in der jetzigen Form beibehalten werden und soll lediglich zur Aufstockung des Lebensunterhalts dienen. Es wäre in dieser Hinsicht als ein Zubrot zu betrachten.

 

Das Konzept:

In Anbetracht der zunehmenden sozialen Ungerechtigkeit und der Verarmung von Gesellschaftsschichten in Deutschland schlägt die AG-Steuergerechtigkeit-RLP als sofortige Gegenmaßnahme folgende Existenzsicherung bestimmter Volksgruppen vor.
Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung der beruflichen Ausbildung sollen monatlich eine Existenzsicherung von 1000 Euro erhalten, die aufgeteilt wird in einen Auszahlungsanteil von 500 Euro pro Monat und einen zweckgebundenen Anteil ebenfalls in Höhe von 500 Euro für Förderung der individuellen Entwicklung des Kindes bzw. des Jugendlichen. Der nichtausgezahlte Anteil von 500 Euro steht jedem Kind und jedem Jugendlichen zu und ist in Form einer persönlich ausgestellten Chip-Karte abrufbar. Dadurch soll die individuelle Förderung eines Heranwachsenden mit geringem bürokratischen Aufwand umgesetzt werden. Nicht in Anspruch genommenes Geld ist zweckgebunden und wird zur weiteren Finanzierung und Unterstützung von Kitas, Schulen, Universitäten, Stipendien und gemeinnützigen Vereinen, die sich im Kinder- bzw. Jugendbereich (z.B. Sportverbände, Jugendorganisationen etc.), verwendet. Ab 18 Jahren bzw. mit Erlangung der Volljährigkeit wird der Betrag für Auszubildende und Studierende in voller Höhe von 1000 Euro monatlich bis zur Vollendung des 25. Lebensjahr ausgezahlt.
Erwerbslosen soll eine Existenzsicherung in Höhe von 860 Euro monatlich gewährt werden. Der tatsächlich auszuzahlende Betrag wird aufgrund des Armutsbericht der UNO festgelegt und wird jedes Jahr neu angepasst. Diese Existenzsicherung steht jedem Erwerbslosen bedingungslos zu, d.h. Bedarfsprüfungen und sonstige Schikanen, wie sie zur Zeit bei der Bewilligung von ALG-II angewendet werden, sind nicht statthaft und widersprechen verschiedenen Artikeln des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland. Die Bedingungslosigkeit der Existenzsicherung beinhaltet auch, dass privates Vermögen (Sparguthaben, Immobilienbesitz etc.) des Erwerbslosen nicht zur Aussetzung der Existenzsicherung führen kann, wie es zur Zeit bei der Bewilligung von ALG-II der Fall ist. Ein Hinzuverdienst des Erwerbslosen ist zulässig und sozialversicherungspflichtig. Damit soll der Anreiz zur Erwerbstätigkeit und Eigeninitiative von Erwerbslosen gefördert werden.
Menschen ab einem Alter von 62 Jahren wird eine Existenzsicherung von 1000 Euro monatlich gewährt. Auch diese Existenzsicherung ist nicht an Bedingungen geknüpft und wird zusätzlich zur auszuzahlenden existierenden Rente und den Ansprüchen daraus ausgezahlt

Die Existenzsicherung in Höhe von 500 Euro bei Kindern und Jugendlichen bis 18 Jahren wird als zusätzliches Einkommen der Eltern bzw. des Erziehungsberichtigten addiert und ist somit steuerpflichtig. Erwerbslosen, die über zusätzliche Einkünfte verfügen (z.B. aus Pacht und Miete etc.) wird die Existenzsicherung als zusätzliche Einnahme angerechnet und ist somit ebenfalls steuerpflichtig. Die Existenzsicherung bei älteren Menschen ab 62 Jahren wird ebenfalls als zusätzliches Einkommen der betreffenden Person hinzugerechnet und ist ebenfalls steuerpflichtig. Dadurch wird gewährleistet, dass die Zuwendung nur Personen in voller Höhe zu Gute kommt, die sonst durch ihre finanzielle Lage vom gesellschaftlichen Leben ausgeschlossen wären.

Die Piraten der AG-Steuergerechtigkeit-RLP sind davon überzeugt, dass dieses Modell effektiv die soziale Ungerechtigkeit und das zunehmende Armutsrisiko von Kindern und alten Menschen in Deutschland wesentlich unterbinden hilft. Es trägt ferner dazu bei, die Kluft zwischen Arm und Reich zu schmälern. Gleichzeitig wird in erheblichem Maße die Binnenkonjunktur belebt, wodurch ein zweiter Grundpfeiler, neben dem Exportmarkt, errichtet wird. Das Koblenzer Modell wird den sozialen Frieden in unserem Land sichern, dem Extremismus den Boden entziehen, für mehr Lebensqualität sorgen, das Bildungsniveau insgesamt anheben – wodurch die Wettbewerbsfähigkeit in Deutschland für die Zukunft gestärkt wird – die Bürokratie entschlacken und mehr Gerechtigkeit bringen.

 

Begründung:

Zahlreiche wissenschaftliche Studien belegen, dass Kinder und Jugendliche aus sozial schwachem Umfeld in unserer Gesellschaft stark benachteiligt sind. Viele erreichen nicht einmal einen Hauptschulabschluss. Perspektivlosigkeit und Frust kennzeichnen eine ganze Generation, die von vornherein als zukünftige Hartz-IV-Empfänger abgestempelt und somit aus der Gesellschaft ausgeschlossen wird. Der Spruch: “Einmal Hartz-IV immer Hartz-IV!” gilt leider nach wie vor. Familiäre Geldnöte schlagen sich auf die Psyche der Kinder und Jugendliche nieder. So entsteht ein Teufelskreis, der kaum zu durchbrechen ist. Doch niemand kann verantwortlich gemacht werden, in welches soziale Umfeld er hineingeboren wird.
Für eine Partei, die Ungleichheit ablehnt und Chancengleichheit fordert, sollten Rahmenbedingungen angestrebt werden, die Benachteiligungen durch Herkunft und Abstammung beseitigen helfen. Unser Modell beabsichtigt, Kindern und Jugendlichen eine Existenzsicherung von 500 Euro monatlich zu gewähren. Bisherige staatliche Zuschüsse, wie Kindergeld, Elterngeld, Betreuungsgeld etc. sollen ersatzlos gestrichen werden, ausgenommen sind Zuschüsse in besonderen Härtefällen.
Die Höhe von 500 Euro monatlich ist so bemessen, dass zum einen ein altersgerechter Lebensstandard gesichert und eine finanzielle Entlastung von Eltern bzw. Erziehungsberechtigten gewährleistet wird, wodurch die oben beschriebenen Benachteiligungen weitgehend abgebaut bzw. stark gemildert werden können, zum anderen Kinder aber nicht als zusätzliche Einkommensquelle betrachtet werden können, da hierfür die Höhe der Existenzsicherung als nicht ausreichend angesehen werden kann.
Seit Jahren wird aufgrund von Sparmaßnahmen des Staates immer weniger für die Zukunft unserer Kinder und Jugendlichen investiert. Fehlende Kitaplätze, zu hohe Schülerzahlen pro Klasse, Mangel an Lehrern und Erziehern, schlecht ausgestattete Schulen und Kindergärten und immer weniger Freizeitangebote zeichnen das fehlende staatliche Investitionsprogramm aus. Um dieser Misere energisch entgegen zu wirken, sollen weitere 500 Euro monatlich zur individuellen Förderung eines Kindes bzw. eines Jugendlichen bereitgestellt werden. Um Missbrauch zu vermeiden, und um den Verwaltungsapparat möglichst klein zu halten, soll dieses Geld über eine für das Kind bzw. den Jugendlichen, persönlich ausgestellte Chipkarte, abgerufen werden können. Gefördert werden sollen nicht nur schulische Leistungen, sondern auch Interessensgebiete, musische und sportliche Tätigkeitsfelder und speziell für Kinder und Jugendliche abgestimmte Freizeitangebote. Nicht in Anspruch genommene Gelder sollen am Ende eines Jahres zum Ausbau und zur Unterstützung von Kitaplätzen, Schulen, Universitäten und Freizeitstätten dienen.

Vollbeschäftigung und Arbeitsplatzgarantien wird es in Zukunft in Deutschland nicht mehr geben. Immer mehr Menschen, darunter auch zunehmend gut ausgebildetes Fachpersonal und Akademiker, droht der soziale Abstieg durch Arbeitslosigkeit. Erwerbstätige, die im mittleren Lebensalter (40 bis 50 Jahre und darüber) unverhofft arbeitslos werden, haben, trotz gegenteiliger Behauptungen der Regierung, kaum eine reelle Chance ins Arbeitsleben zurückzukehren. Da von diesen Menschen zunächst einmal ihr privates Vermögen herangezogen wird, bevor sie staatliche Hilfe in Anspruch nehmen können, ist der soziale Abstieg ohne Möglichkeit zur Rückkehr in die soziale Ausgangsposition vorprogrammiert.
Auch dieser menschenunwürdigen Praxis möchten wir mit unserem Modell entgegenwirken. Daher gewähren wir Erwerblosen eine Existenzsicherung, die in ihrer Höhe sich an dem Armutsbericht der UNO orientiert und jedes Jahr neu festgesetzt wird. Zur Zeit würde die Höhe der Existenzsicherung 860 Euro pro Monat betragen. Gleichzeitig soll jedem Arbeitslosen die Möglichkeit gewährt werden, durch Nebenverdienste seine finanzielle Situation aufbessern zu dürfen. Weitere staatliche Zuschüsse und Unterstützungen in besonderen Härtefällen sollen auch weiterhin gewährt werden und werden von unserem Modell nicht berührt.

Altersarmut ist in Deutschland ein ernst zu nehmendes Problem, das sich in naher Zukunft, ohne entsprechende Gegenmaßnahmen, zu einem sozialen Flächenbrand ausweiten wird. Alle staatlichen Bemühungen der letzten Jahrzehnte konnten dieser Entwicklung nicht das Geringste entgegensetzen. Auch die neuesten Vorschläge der Regierung (Zuschussrente, Riester-Rente, private Vorsorge etc.) lösen nicht das Problem. Schon im Jahre 2020 wird der Generationenvertrag kaum noch umsetzbar sein. Während heute 3,25 Erwerbstätige für die Rente einer Person aufkommen, wird das Verhältnis im Jahre 2020 bei 2,87:1 und im Jahre 2030 bei 2,20:1 betragen (Quelle Rürup Bericht), vorausgesetzt wir haben auch in Zukunft noch eine hohe Beschäftigungsrate.
Das Koblenzer Modell würde mit einer Existenzsicherung von 1000 Euro pro Monat allen älteren Menschen ab 62 Jahren eine solide Lebensgrundlage gewährleisten. Etwaige Renten- und Pensionsansprüche sowie sonstige Einnahmen sind additiv zu betrachten und werden die Lebensqualität sowie die finanzielle Sicherheit im Alter wesentlich verbessern. Beiträge zur gesetzlichen Pflegeversicherung könnten somit angeglichen und gegebenenfalls gesenkt werden.

 

Berechnungen:

http://wiki.piratenpartei.de/Datei:Koblenzer-Modell-Existenzsicherung-2012-09-24.pdf

 

Finanzierung:

Schon seit Jahren beklagen sowohl der Bund der Steuerzahler, als auch der Bundesrechnungshof die Verschwendung von Steuergeldern jährlich in Milliardenhöhe. Zwei Gründe für diese Art der Geldverschwendung können benannt werden: a) Eine hohe Intransparenz bei der Vergabe und bei der Verteilung von Steuermitteln und b) keine ausreichende Rechenschafts- und Haftungspflicht von Behörden.
Das Koblenzer Modell sieht zur Finanzierung seiner Mehrkosten von rund 65 Mrd. pro Jahr eine Neuorientierung der Verteilung und Zuwendung von Steuermitteln vor. Die Maxime sollte lauten: Steuerzuschüsse und Steuermittel sollten primär an die Bevölkerung zurückfließen und nicht als Subventionen für Unternehmen und private Institutionen. Als Beispiele können die Abwrackprämie, die Steuervorteile im Bereich der privaten Stromerzeugung (Photovoltaik) und bei der Wärmedämmung im Hausbau und Altbausanierung genannt werden. Die letzten beiden Beispiele zeigen, wie durch diese transparente Art des Steuergeldrückflusses gerade der Mittelstand und die Handwerksbetriebe profitieren. Beide Wirtschaftszweige leisten den höchsten Steuerbeitrag in Deutschland.

Den Mehraufwand zur Finanzierung des Koblenzer Modells wollen wir aus unterschiedlichen Steuereinnahmen schöpfen. So würden wir die Steuereinnahmen aus dem Solidaritätszuschlag von rund 11 Mrd. Euro (2009) vollständig zur Finanzierung dieses Modells heranziehen, mit der Begründung, dass unsere derzeitige „Baustelle“ in Deutschland nicht mehr die Neuen Bundesländer darstellt, sondern die Kinder- und Altersarmut, sowie die Existenznöte vieler Menschen vor einem Arbeitsplatzverlust. Ferner würden wir viele Subventionen (rund 44 Mrd. Euro pro Jahr) überprüfen wollen (Quelle: Bund der Steuerzahler und des Bundesrechnungshofes) und die daraus freigesetzten Steuereinnahmen ebenfalls zur Finanzierung heranziehen. Ein dritter „Geldhahn“ wären die Forschungsgelder (rund 5,5 Mrd.), die vom Staat an Großunternehmen ausgezahlt werden, um Forschung zu fördern. Andere Steuereinnahmen ließen sich ebenfalls dahingehend überprüfen, ob Teilbeträge zur Finanzierung herangezogen werden könnten.

Zwei Links, wie Steuergelder verschwendet werden:
http://www.steuerzahler.de/Subventionen/8690c9970i1p524/index.html
http://www.rbb-online.de/kontraste/archiv/kontraste_vom_06_09/steuermillionen_fuer.html

7 Kommentare zu “Gernot Reipen: Koblenzer Modell einer Existenzsicherung für Kinder und Jugendliche, Erwerbslose und ältere Menschen

  1. Frank Thile

    “Von Arbeit muss man leben können. Ohne Arbeit auch!”

    Den Spruch finde ich sehr gut. Vielleicht sollte man den zweiten Satz um ein Wort ergänzen: “Ohne eigene Arbeit auch!”.

    Schließlich arbeiten dann andere für einen.

  2. Arbeit ist, wie Geld, sehr ungerecht verteilt. Manche Menschen arbeiten bis zu 80 Stunden in der Woche und andere haben keine Arbeit. Wenn jeder nur noch 20 Stunden in der Woche arbeiten würde, wäre das genug um unser gutes Leben aufrecht zu erhalten. Warum immer mehr und immer weiter wachsen? Wir sind auf einem Level, das sehr gut ist. Jetzt nehmen wir uns mal Zeit, um zu leben, zu lachen und zu lieben. Wahrscheinlich wird das der ganzen Menschheit gut tun.

  3. Es ist genug Arbeit da, dank der Sparpolitik werden aber viele Ürojekte nicht angefasst. Arbeit ist auch vorhanden für 40 Stunden woche aller. Ausserdem müssen soziale Arbeitsplätze gleichwertig geschaffen werden. Hier hat der Staat verantwortung zu übernehmen. Auch das sind wichtige Aufgaben. Ich fordere das Ende der Sparpolitk, diese ist Maßgeblich für die Arbeitslosigkeit verantwortlich. Auch hat die Sparpolitik nicht zur entlastung des Staates geführt. Genau das Gegenteil ist eingetreten. Dieses läßt sich auch statistich seit den siebziger Jahren nachweisen.

    Gruß Peter

  4. Die Reichen ” ab fünf Milionen Euro” könten das Zweckgebunden Finanzieren.

  5. Hallo Gernot,

    habe die verschiedenen Modelle verglichen. Den Solidaritätsbeitrag für Kinder, Jugendliche, Erwerbslose und ältere Menschen zu verwenden, halte ich für eine sehr gute Idee.

    Schritt 1 auf dem Weg zusammen mit Sockeleinkommen und Mindestlohn.

    Viele Grüße
    Wika

  6. hallo Wika,

    in der AG-BGE werden wir das Thema BGE nach der Bundestagswahl verstärkt wieder in die Öffentlichkeit tragen. Bin gerade dabei eine BGE-Referentenliste zu erstellen, damit wir gute Informationsveranstaltungen organisieren können. Das Koblenzer-Modell wird sicherlich als eine mögliche Übergangslösung zum vollständigen BGE diskutiert werden.

  7. “Genau hier setzt das Koblenzer Modell an. Es gewährt jedem Menschen ab einem Alter von 62 Jahren eine Existenzsicherung.”

    Ich musste mit 58 Jahren ErwerbsUnfähigkeits-Rente einreichen und bekomme jetzt noch weniger als mein Altersruhegeld. Diese Altersgrenze 62 müsste für Frührentner auf deren Renteneintrittsalter angepasst werden.

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