Grundeinkommensmodelle Wahlprogramm

Als Vorschlag zur Diskussion – Sozialstaat 3.0 – Version 1.2

Foto CC-BY Tobias M. Eckrich

Ein Modell der Sozialpiraten Michael Ebner und Johannes Ponader

Wofür dieser Vorschlag

Die Piratenpartei hat sich für das Recht aus sichere Existenz und gesellschaftliche Teilhabe ausgesprochen. Dieses Recht soll mit einem sogenannten Bedingungslosen Grundeinkommen realisiert werden.

Eine Realisierung dieser Beschlüsse werden das deutsche Steuer- und Sozialsystem grundlegend umgestalten. Da diese Veränderungen erhebliche Auswirkungen auf die volkswirtschaftlichen Ergebnisdaten und damit auf die Finanzierbarkeit eines solchen Grundeinkommens, soll die Umstellung auf mehrere Schritte aufgeteilt werden, die einzeln überschaubar bleiben. So können nach jedem Schritt die sich dadurch ergebenden Folgen beobachtet werden und in die Planung der folgenden Schritte einfließen.

Der hier vorgelegte Vorschlag ist als “Schritt 1” zu verstehen. Mit ihm wollen wir ein Grundeinkommen (GE) einführen, auch wenn es sich noch nicht in einer Höhe bewegt, die wir für existenzsichernd halten. Es muss darum für Personen mit geringem Einkommen mit weiteren Sozialtransfers kombiniert werden.

Der hier vorgelegte Vorschlag beschränkt sich jedoch nicht darauf, ein GE einzuführen. Wir wollen zudem das Steuer- und Sozialsystem umfassend konsolidieren, damit wir eine solide Basis haben für die Veränderungen, die in den nächsten Jahrzehnten anstehen.

Der hier vorgelegte Vorschlag ist kein Konzept der Piratenpartei, sondern ein Vorschlag zur Diskusson innerhalb der Piratenpartei. Wir wollen damit nachweisen, dass dieser erste Schritt hin zu einem bedingungslosen Grundeinkommen seriös zu finanzieren ist. Noch nicht alle Details in diesem Vorschlag sind zu unserer eigenen Zufriedenheit gelöst, gegenüber dem status quo werden jedoch erhebliche Fortschritte erreicht. In diesem Sinn betrachten wir unser Konzept als “besser, aber noch nicht gut”.

Prämissen

Das hier vorliegende Modell geht von den folgenden Prämissen aus:

  • Das Grundeinkommen muss insgesamt eine ausreichende Höhe aufweisen und frei von Arbeitszwang, Sanktionen oder anderen Gegenleistungen sein, ansonsten aber nicht alle vier Kriterien für ein echtes bedingungsloses Grundeinkommen voll erfüllen (Individuelle Berechnung, Bedürftigkeitsprüfung).
  • Das Modell ist auf Grundlage der Daten von 2009 und auf Basis des damals vorliegenden Preisniveaus entwickelt. Die Zahlen sind natürlich der Geldwertentwicklung anzupassen.

Wir halten das derzeitige Steuer- und Sozialsystem für nicht mehr reformierbar (da zu kompliziert) und wollen baldmöglichst umstellen (also beispielsweise sobald der politische Wille dazu vorhanden ist zum nächsten Jahreswechsel). Daraus folgt:

  • Das Modell muss ohne Übergangszeiträume auskommen und somit vollständig gegenfinanziert sein.
  • Es kann nicht darauf gewartet werden, bis europaweit die Steuersätze auf die gewünschten Werte hin harmonisiert werden. Die Wettbewerbsfähigkeit des Standortes Deutschland muss bei der Wahl der Steuersätze und der Besteuerungsgrundlagen berücksichtigt werden.
  • Die Auswirkungen auf die Volkswirtschaft kann nur dann halbwegs verlässlich abgeschätzt werden, wenn das Modell nahe am status quo bleibt. Nach einer schnellen Umstellung kann das Modell dann schrittweise und behutsam in die jeweils gewünschten Richtungen weiterentwickelt werden.

Kurzfassung

Die wesentlichen Parameter sind hier zusammengefasst und in den folgenden Abschnitten dann erläutert.

  • Ein Grundeinkommen, das an alle in Deutschland dauerhaft lebenden Menschen unabhängig von einer Bedürftigkeit ausgezahlt wird. Dieses Grundeinkommen soll für Erwachsene 75% der steuerlichen Existenzminimums betragen, für Kinder und Jugendliche 150% des steuerlichen Existenzminimums. (Auf Zahlen 2009 und 12 Auszahlungsmonaten wären das 489,63 Euro pro Monat und Person für Erwachsene und 483,00 Euro für Kinder und Jugendliche.)
  • Ergänzendes Wohngeld für geringe Einkommen.
  • Einkommenssteuer, Körperschaftssteuer und Gewerbesteuer werden ersetzt durch eine Flat Tax von 45%. Nicht sozialversicherungspflichtiges Einkommen wird darüber hinaus mit einem Solidarzuschlag von 5% des Einkommens besteuert.
  • Umstellung auf ein steuerfinanziertes Gesundheitssystem (ersetzt Kranken- und Pflegeversicherung).
  • Fortführung von Arbeitslosen- und Rentenversicherung als paritätisch finanzierte Sozialversicherung.
  • Erhöhung des normalen MWSt-Satzes auf 20%
  • Wegfall von Arbeitslosengeld 2, Kindergeld, Erziehungs- und Elterngeld (diese Leistungen werden durch das Grundeinkommen abgelöst).

Grundeinkommen und Wohngeld

Unser Konzept sieht ein Grundeinkommen vor, das an alle in Deutschland dauerhaft lebenden Menschen unabhängig von einer Bedürftigkeit ausgezahlt wird. Grundsätzlich wäre es wünschenswert, wenn dieses Grundeinkommen in tatsächlich existenzsichernder Höhe ausgezahlt werden könnte. Dies ist derzeit jedoch noch nicht ganz realisierbar.

Wir haben uns dazu entschlossen, dass wir bei den Kindern und Jugendlichen das Grundeinkommen vollständig existenzsichernd gestalten. Kinder sind nicht in der Lage für ihren Lebensunterhalt selbst zu sorgen und durch das Verbot von Kinderarbeit davor gesetzlich geschützt.

Wir haben jedoch bei Kindern und Jugendlichen die Situation, dass durch die Systematik der Berechnung der steuerlichen Existenzminimums (die jahrzehntelange Benachteiligung der Familien führt dazu, dass im Bereich der Geringverdiener zu wenig Geld für Kinder und Jugendliche zur Verfügung steht) diese Zahl als Berechnungsgrundlage deutlich zu niedrig ist. Wir wollen daher 150% des derzeitigen steuerlichen Existenzminimums auszahlen und liegen damit bei etwa einem Wert, den die Sozialverbände als tatsächliches Existenzminimum für Kinder und Jugendliche ansehen. Für unser Berechnugnsjahr 2009 wären das 483,- Euro im Monat, diese Zahl ist selbstverständlich der Inflation anzupassen.

Im Bereich der Erwachsenen wollen wir so viel auszahlen, wie wir seriös finanzieren können, das sind derzeit 75% des steuerlichen Existenzminimums, bezogen auf das Berechnungsjahr 2009 wären das 489,63 Euro im Monat, auch diese Zahl ist laufend der Inflation anzupassen.

Das Grundeinkommen soll nicht an die deutsche Staatsbürgerschaft gekoppelt sein, der Kreis der Berechtigten ist aber so abzugrenzen, dass kein „Grundeinkommenstourismus“ in signifikantem Umfang entsteht. Die genaue Ausgestaltung der Regelungen ist nicht Bestandteil dieses Finanzierungskonzeptes.

Dieses Grundeinkommen soll die folgenden Sozialleistungen ersetzen, die dann ersatzlos wegfallen:

  • Kindergeld
  • Grundsicherung für Arbeitssuchende (ALG2 und Sozialgeld)
  • Ausbildungsförderung
  • Erziehungs- und Elterngeld

Bei anderen Sozialleistungen wie z.B. Sozialhilfe sind zumindest Einsparungen möglich. Zudem soll im Bereich der Familienzuschläge und Beihilfen für Beamte um 14 Mrd Euro gekürzt werden, da solche Sozialleistungen nach Einführung eines Grundeinkommens entbehrlich werden.

Da das Grundeinkommen für Erwachsene in dieser Höhe nicht unserem Verständnis von existenzsichernd entspricht, soll es für Personen ohne oder mit nur geringem Einkommen durch einen weiteren Sozialtransfer ergänzt werden. Diesen Sozialtransfer nennen wir Wohngeld, da wir die Höhe an das örtliche Mietniveau binden wollen. Dieses Wohngeld soll jedoch unabhängig von den tatsächlichen Kosten der Unterkunft bezahlt werden. Wir wollen es der Freiheit des Einzelnen überlassen, diese Mittel zum Wohnen oder für andere Zwecke zu verwenden.

Bei einem durchschnittlichem Mietniveau gehen wir von folgenden Wohngeldzahlungen für Einkommenslose aus:

  • 1-Personen-Haushalt 320,- Euro
  • 2-Personen-Haushalt 480,- Euro

(Für jede weitere erwachsene Person würden zusätzlich 160,- Euro gezahlt. Kinder und Jugendliche sind hier nicht berücksichtigt, da deren Wohnkosten bereits über das Grundeinkommen gedeckt sind.)

In Städten mit einem überdurchschnittlichem Mietniveau wird höheres Wohngeld gezahlt, in Städten mit unterdurchschnittlichem Mietniveau ein geringeres.

Der Nachweis der Bedürftigkeit soll einfach und datensparsam erfolgen. Eigenes Einkommen wird zu einem Drittel (33,3%) des Nettoeinkommens (Einkommen nach Steuern und ggf. Sozialversicherungsbeiträge) auf den Wohngeldanspruch angerechnet, so dass beim Leistungsempfänger ein Arbeitsanreiz verbleibt. Eigenes Vermögen bleibt unberücksichtigt. Sanktionen sind nicht vorgesehen, jedoch ist zu unrecht erhaltenes Wohngeld zurückzuzahlen.

Unter der Adresse http://computerdemokratie.de/michael/calc3/Project12.html ist ein Kalkulator zu finden, mit dem in Abhängigkeit von Haushaltsgröße und Bruttoeinkommen das Haushaltseinkommen berechnet werden kann.

Umstellung des Steuersystems auf eine Flat Tax

Wir wollen zur Finanzierung dieses Systems einen einheitlichen Steuersatz („Flat Tax“) auf alle Einkommen von nominell 45%. Diese Steuer ersetzt die bisherige Einkommenssteuer, die Körperschaftssteuer und die Gewerbesteuer. Für sich genommen halten wir die Flat Tax für nicht sozial. In Kombination mit dem Grundeinkommen entsteht jedoch de facto wieder ein progressiver Verlauf und damit die erwünschte höhere Belastung höherer Einkommen.

Vom Netto-Einkommen her ist dieses Modell äquivalent zu einer negativen Einkommenssteuer. Eine negative Einkommenssteuer muss jedoch in jedem Einzelfall veranlagt werden, während bei einer Kombination von Flat Tax und Grundeinkommen die weit überwiegende Mehrheit der Steuerpflichtigen nicht mehr veranlagt werden muss. Aus Gründen von Verwaltungsvereinfachung und Datensparsamkeit präferieren wir deshalb die Kombination aus Grundeinkommen und Flat Tax.

Zusätzlich soll es einen Solidarzuschlag von 5% des Einkommens für nicht sozialversicherungspflichtige Einkommen geben. Solche Einkommen sind Kapitalerträge und Unternehmensgewinne, aber auch Gehälter jenseits der Beitragsbemessungsgrenzen der Sozialversicherungen. Solche Einkommen werden dann faktisch mit einer Flat Tax von 50% (45% + 5%) besteuert. Damit gehen wir bis an die Grenze dessen, was das Bundesverfassungsgericht mit dem Halbteilungsgrundsatz skizziert hat.

Mit 50% werden auch Alterseinkünfte versteuert, gemäß dem Prinzip der nachgelagerten Besteuerung jedoch nur derjenige Teil, dessen Beitragszahlungen aus unversteuertem Einkommen stammt, im Jahr 2009 also 58% (das Prinzip ist unter http://de.wikipedia.org/wiki/Rentenbesteuerung erklärt). Da das Grundeinkommen selbstverständlich auch Rentnerinnen und Rentnern ausgezahlt wird, erfolgt insgesamt eine Besserstellung dieser Personengruppe, insbesondere dann, wenn sie derzeit eine geringe Rente beziehen.

Besteuerungsgrundlage ist das gesamte Volkseinkommen (1806 Mrd Euro im Jahr 2009), es sollen also umfänglich steuerliche Ausnahmetatbestände gestrichen werden (“Verbreiterung der Bemessensgrundlage”). Um Effekte wie Steuerhinterziehung und Zahlungsunfähigkeit von Steuerpflichtigen zu berücksichtigen, rechnen wir auf der Finanzierungsseite mit einem “Steuerschwund”. Dieser beträgt bei Arbeitnehmerentgelten 1%, bei Unternehmensgewinnen und Kapitalerträgen 6% (als Mittelwert von 2% bei Unternehmensgewinnen und 10% bei Kapitalerträgen). Insgesamt sind in unserer Finanzierungsrechnung Steuerausfälle von 46,8 Mrd Euro berücksichtigt. Abzüglich des bisherigen Steueraufkommens aus Einkommens-, Körperschafts- und Gewerbesteuer ergeben sich somit Mehreinnahmen von 656,3 Mrd Euro.

Diese Mehreinnahmen resultieren vor allem daraus, dass das Steuersystem nun nominell keinen Grundfreibetrag und keine Progression mehr kennt. Diese werden durch das Grundeinkommen ersetzt, über das 479,5 Mrd Euro ausgeschüttet werden. In Kombination von Grundeinkommen und Flat Tax ergibt sich im Endeffekt ein progressiver Verlauf, auch wenn in den einzelnen Komponenten eine solche Progression nicht enthalten ist.

Der Verzicht auf eine Progression in der nominalen Besteuerung führt dazu, dass das Steuersystem massiv vereinfacht und entschlackt werden kann. Die Steuern können mehrheitlich direkt an der Quelle erhoben werden, die weit überwiegende Zahl der Einkommensempfänger braucht dann überhaupt nicht mehr veranlagt werden.

Im Rahmen dieser Umstellung soll auch die Gewerbesteuer entfallen, die Gewerbebetriebe zahlen dann eine Flat Tax, deren Steuersatz über der heutigen Körperschaftssteuer liegt. Die Gewerbesteuer ist ohnehin eine deutsche Besonderheit, die es in den meisten anderen Ländern so nicht gibt, ihre Abschaffung ist somit ein Beitrag zur Steuerharmonisierung. Die einzelnen Gemeinden – die bisherigen Empfänger der Gewerbesteuer – sind mittels Direktzuweisungen entsprechend der Einwohnerzahl aus dem Aufkommen der Flat Tax zu alimentieren. Damit würde die finanzielle Ausstattung der einzelnen Kommunen gleichmäßiger, zudem würde auch der unsägliche Subventionswettlauf zur Ansiedlung von Gewerbesteuerzahlern entfallen.

Unternhemensgewinne werden derzeit mit Körperschaftssteuer, Gewerbesteuer und – bei der Ausschüttung der Gewinne – mit Einkommenssteuer des Gesellschafter besteuert. Je nach Steuerprogression des Ausschüttungsempfängers kommen von 100% Unternehmensgewinn vor Steuern derzeit etwa 51,5% nach Steuern beim Gesellschafter an. Durch unser Modell würden Unternehmensgewinne mit 50% (45% + 5%) besteuert, aber dann steuerfrei an den Gesellschafter ausgeschüttet. Wir heben damit die Besteuerung in diesem Segment an, tun dies aber sehr maßvoll, um nicht unnötig Gründe zur Unternehmensverlagerung zu schaffen – ein Grundeinkommen ist nur dann in nennenswerter Höhe zu finanzieren, wenn die Besteuerungsgrundlage nicht wegbricht.

Unser Konzept sieht darüber hinaus vor, den normalen Satz der Umsatzsteuer („Mehrwertsteuer“) auf glatte 20% anzuheben (der ermäßigte Satz würde hierbei gleich bleiben). Motivation ist hier weniger die Erzielung zusätzlicher Einnahmen, sondern ein glatter Steuersatz, der insbesondere Kleingewerbetreibende die Kalkulation erleichtert. Zudem kann darüber nachgedacht werden, die ermäßigten Steuersätze abzuschaffen und die Mehreinnahmen über ein höheres Grundeinkommen wieder an die Bürger aus zu schütten. Für den Fiskus und den durchschnittlichen Verbraucher wäre eine solche Maßnahme ein Nullsummenspiel, würde aber die Berechnung und Erhebung der Umsatzsteuer deutlich vereinfachen. Eine solche Maßnahme ist jedoch nicht Bestandteil dieses Konzeptes.

Einsparungen im Sozialetat

Das Grundeinkommen soll verschiedene bisherige Sozialleistungen ablösen und damit überflüssig machen, namentlich Arbeitslosengeld 2 und Sozialgeld, Kindergeld, Bafög, Wohngeld nach dem bisherigen Gesetz sowie Erziehungs- und Elterngeld. Zudem ist bei Personen, die bislang Sozialhilfe bekommen, das Grundeinkommen gegenzurechnen.

Im Bereich der Beamtenbesoldung gibt es bislang Familien- und Kinderzuschläge. Vor dem Hintergrund, dass durch unser Modell insbesondere die Familien und Kinder finanziell besergestellt werden und ein steuerfinanziertes Gesundheitssystem eingeführt wird, werden diese Zuschläge entbehrlich.

Insegsamt können Einsparungen in Höhe von 109,31 Mrd Euro realisiert werden.

Die Zukunft der Sozialversicherungen

Wir wollen die Renten- und Arbeitslosenversicherung als paritätisch finanzierte Sozialversicherung weiterführen und die Kranken- und Pflegeversicherung auf ein steuerfinanziertes Gesundheitssystem umstellen. Die Beiträge zur Renten- und Arbeitslosenversicherung sollen 20% betragen, wobei zunächst 17% in die Renten- und 3% in die Arbeitslosenversicherung fließen. In dem Maße, in dem durch das Grundeinkommen sich die Arbeitslosenversicherung als überdimensioniert herausstellt, soll von der Arbeitslosen- in die Rentenversicherung umgeschichtet werden.

Die paritätisch finanzierte Rentenversicherung hat sich seit über 100 Jahren als verlässliche Altersversorgung etabliert und zwei Weltkriege überstanden. Wir wollen diese sozialpolitische Errungenschaft nicht ohne Not aufgeben, sondern durch das Grundeinkommen ergänzen. Die Arbeitslosenversicherung federt die Erstfolgen einer Arbeitslosigkeit ab und stellt bewährte Instrumente zur Arbeitsmarktpolitik bereit (Schlechtwettergeld, Kurzarbeitergeld, Konkursausfallgeld). Wir wollen die Leistungen der Bundesagentur für Arbeit im Lichte eines Grundeinkommens auf den Prüfstand stellen und den geänderten Gegebenheiten anpassen. Dabei rechnen wir damit, dass sich ein Teil der Leistungen als entbehrlich erweist, so dass Beitragsanteile von den Arbeitslosen- in die Rentenversicherung umgeschichtet werden können, wo sie vor dem Hintergrund der demographsichen Entwicklung auch sinnvoll verwendet werden könenn.

Die Sozialversicherungen stehen derzeit nicht nur wegen der demographischen Entwicklung unter Druck: Mit dem Schwund sozialversicherungspflichtiger Beschäftigungsverhältnisse wird zusätzlich die Basis der Beitragszahler geschmälert. Deshalb sieht unser Modell vor, Einkommensanteile, die nicht der Sozialversicherungspflicht unterliegen (Unternehmensgewinne, Kapitalerträge, Arbeitnehmerentgelte oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze), mit einem sogenannten Solidarzuschlag zur Einkommenssteuer zu besteuern. Dadurch werden sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse im Vergleich zu nicht sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnissen wieder attraktiver und damit die Sozialversicherungen stabilisiert.

Durch die Umstellung der Kranken- und Pflegeversicherung auf ein steuerfinanziertes System sinken massiv die Arbeitgeberbeiträge zur Sozialversicherung und damit die Lohnnnebenkosten, was insbesondere bei lohnintensiven Betrieben zunächst eine deutliche Entlastung bringt. Dies ist letztlich aber kein “Geschenk an die Arbeitgeber”: Durch die Besserstellung von Geringverdienern und insbesondere Familien sind Arbeitnehmer weniger erpressbar, zudem haben wir durch den Wegfall der Sanktionen bei ALG 2 keinen äußeren Druck mehr, schlecht bezahlte Beschäftigungsverhältnisse einzugehen. Dies wird durch die geringere Anrechnung von Hinzuverdienst zwar zu einem erheblichen Teil kompensiert, vielleicht aber nicht vollständig, so dass zumindest in einigen Branchen etwas höhere Löhne gezahlt werden müssten. Um hier keine Lohn-Preis-Spirale in Gang zu setzen, wollen wir hier im Gegenzug eine gezielte Entlastung schaffen. Sollte diese Entlastung in einigen Branchen nicht zu höheren Löhnen, sondern zu weniger Rationalisierungdruck und somit zu insgesamt mehr Beschäftigung führen, würden wir das auch begrüßen.

Mängel

In diesem Konzept sind einige Sachverhalte noch nicht zu unserer eigenen Zufriedenheit gelöst. Es entspricht unserem Verständnis vom Transparenz, dass wir dieses offen ansprechen.

  • Das Grundeinkommen ist noch nicht in einer Höhe finanzierbar, die wir für vollständig existenzsichernd halten. Denkbar wäre, dass z.B. durch Vermögensbesteuerung, Ökosteuern, Bodenwertsteuer oder Finanztransaktionssteuern zusätzliche Spielräume entstehen. Auch hoffen wir darauf, dass eine prosperierende Wirtschaft oder in diesem Konzept zu vorsichtig angenommene Werte eine weitere Erhöhung des Grundeinkommens möglich machen. In dem Maße, in dem das Grundeinkommen höher ausfällt, kann dann auch das Wohngeld geringer ausfallen.
  • Beim Wohngeld kommen wir am Konzept der Bedarfsgemeinschaft noch nicht vorbei. Ein Konzept ohne Bedarfsgemeinschaften würde – sofern wir Geringverdiener nicht schlechter stellen wollen als unter Hartz IV – eine Deckungslücke in erheblicher Größe aufreißen. Wir konnten jedoch bereits die Kinder und Jugendlichen aus diesen Bedarfsgemeinschaften herausnehmen, da wir diesen ein Grundeinkommen in existenzsichernder Höhe zahlen können.

Links

  • Der Kalkulator zur Berechnung des Haushaltseinkommens:
    http://computerdemokratie.de/michael/calc3/Project12.html
  • Das Calc-Sheet mit unserer Finanzierungsrechnung:
    http://computerdemokratie.de/michael/BGE-Modell_1_6.ods
  • Der Blog-Beitrag zur Version 1.0 mit der dazugehörenden Diskussion (Version 1.1 wurde nicht veröffentlicht):
    https://sozialpiraten.piratenpartei.de/2011/12/08/als-vorschlag-zur-diskussion-das-ebner-ponader-modell/

132 Kommentare zu “Als Vorschlag zur Diskussion – Sozialstaat 3.0 – Version 1.2

  1. Frank Mai

    Das wird doch langsam besser 🙂
    Die wichtigsten, bestehenden Unterschiede zum Solidarischen Grundeinkommen (SGE) sind demnach:
    – Höhe des Grundeinkommens. Beim Sozialstaat 3.0 489,63 €; bei SGE 540, – €
    – Ausgestaltung des Wohngeldes. Beim Sozialstaat 3.0 durchschnittliche Wohnkosten vor Ort, Bedarfsgemeinschaften; bei SGE einheitliche Wohnkostenpauschale bundesweit von 360 € pro Wohnung.
    – EKST-Satz. Bei Sozialstaat 3.0 45% auf soz.-vers.-pfl. Einkommen, 50% bei anderen Einkommen; bei SGE auf alle Einkommen 50% (Ausnahme Unternehmensertragssteuer 35% plus Gewerbesteuer)
    – Lohnnebenkosten. Bei Sozialstaat 3.0 20% paritätisch (10% Arbeitgeber, 10% Arbeitnehmer); bei SGE 20% Arbeitgeber.

    • Na ja, lieber Frank, langsam schon :-),
      aber was mir sofort ins Auge gefallen ist, ist unverändert die Erhöhung der normalen Mehrwertsteuer von 19 auf 20%.
      Das schmälert das Grundeinkommen zwar nur um real rund 9,00€/ Monat, es mag sein, dass dies Krümmelei von mir ist und aber die höhere Mehrwertsteuer mindert die Gewinne der Unternehmen um runde 9 Milliarden , weil sie vorsteuerabzugsberechtigt sind.Sie würden also rund 2-3 Milliarden sparen zu Lasten des Endverbrauchers.
      Ist das so gewollt?
      Und was ist mit der Steuerfinanzierten KV und PV, bislang wurde in diesem Modell nur die Einnahmen berücksichtigt und nicht die subventionierten höheren Kosten. Ich monierte das schon des öfteren und bekam die Antwort, das die bisher höheren, angefallenen Kosten im Bundeshaushalt enthalten seien. Das stimmt, aber Subventionen auch dieser Art werden abgebaut sein müssen, haushaltsneutral eben finanziert, ohne weitere Neuverschuldung. Mindestens probieren muss man es.
      Gruß Johannes

      • 1.) Zur MWSt: Diese wird vollständig vom Verbraucher getragen, die Unternehmen zahlen keine MWSt, sie führen diese nur ab.

        Das Unternehmen zu Lasten des Verbrauchers da bevorzugt werden, ist von daher gar nicht möglich.

        2.) Kranken- und Pflegeversicherung sollen ersetzt werden durch ein steuerfinanziertes Gesundheitssystem. Bei einem solchen hat der Staat alle Ausgaben zu tragen, der Begriff einer Subvention ist dann nicht mehr sachgerecht.

        Zusätzlich zu den bisherigen Subventionen sind aus dem Staatshaushalt dann auch das zu begleichen, was bislang über Versicherungsbeiträge getragen wurde, und eben diesen Betrag haben wir in die Finanzierungsrechnung eingestellt.

        • milton2011

          ad 1. Unternehmen zahlen weder Steuern noch Löhne, die zahlen die Kunden immer im Preis. Das ist eine Binsenweisheit. Aber 1 % mehr Mehrwertsteuer belastet die kleinen Einkommen stärker als die großen, ist also kontraproduktiv zum Sinn des bGE.

          ad 2. Ein staatliches Gesundheitswesen verstößt gegen die Liberalisierung des Gesundheitsmarktes in der EU, deshalb sollten Sie freie Kassenwahl durch steuerfinanzierte Beiträge sicherstellen. Die GKVn sind heute nicht staatlich, sondern im Eigentum der Versicherten.

          Beides hat mit bGE nichts zu tun, es ist aus NIFT immer finanzierbar.

    • milton2011

      Ich möchte hierzu nur auf das allen NIFT-Modellen zu Grunde liegendem Ursprungsmodell von Lady Juliet Rhys-Williams und Milton Friedman hinweisen :
      http://www.flickr.com/photos/miltonbge/7788770964/in/photostream

      bGE ist als GG-gebotener Familienausgleich nach der Formel
      NIFT = bGE * (FamilienEinkommen/ProKopfEinkommen – Familienköpfe)
      immer datenbasisfrei und damit markt- und haushaltsneutral finanzierbar, wenn der Transferpunkt Familienköpfe * ProKopfEinkommen ist. Dann ist nach C.F.Gauß die Summe aller Steuern immer 0, weil bei der Großfamilie Volk NIFT nach obiger Formel = 0 ist.

      Zudem sind nach David Cantor dabei die AG-Sozialabgaben die gemeinsame Schnittmenge zwischen bGE und den Einkommenstransfers bei Öffentlichem Dienst, Renten und ALG 1. Diese Empfänger bekommen bGE aus der wertschöpfenden Wirtschaft als halbes Einkommen, die Erwerbstätigen bekommen dadurch im bGE Mehrwertsteuer für den Öffentlichen Dienst und SV-Beiträge für RV und AV.
      Es gilt also : Einkommen -> NIFT -> bGE -> MwSt., RV/AV-Beiträge -> ÖD, RV, AV
      Bei SGE ist die Kette umgekehrt, erst Beiträge, dann NIFT.
      Es wird dringend Zeit, dass sich Sozialstaat 3 und SGE auf ein einfaches datenbasisfreies Modell einigen, man kann Finanzierungsrechnungen nicht erfolgreich auf jährlich neue Haushaltsberatungen aufbauen.
      Die NIFT-Formel ist markt- und haushaltsneutral, nur abhängig von realem ProKopfEinkommen und realem bGE, beides nach Marktpreisen.

  2. Ein partielles Grundeinkommen ist m. Erachtens abzulehen. Wer sich selbst unter Finanzierungszwang setzt, hat keinen Verhandlungsspielraum, das Ergebnis wird eher noch schlechter ausfallen, falls ein bGE überhaupt so diskutiert wird.

    Den Menschen sollte überlassen werden, wo sie ihre Akzente setzen, bei den Ausgaben für den Lebensunterhalt, ein Auto, wie auch für eine Wohnung.

    Ich plädiere daher für einen einheitlichen Satz für Erwachsene i. H. von 800 bis 850 Euro, dies wäre deutschlandweit das höchste ALG II, das heute auch nahezu ohne Berücksichtigung der Region bezahlt wird, daher müssen die Regionen auch mit einem bGE nicht berücksichtigt werden, und für Kinder in Stufen !!! bis 500 Euro, plus Ausbau der Infrastruktur, somit läge der tatsächliche Satz für Kinder bei Erreichung von 500 Euro sogar über dem von Erwachsenen.

    Sollte es in bestimmten Fällen zu Verwerfungen kommen, kann und sollte es auf Antrag und Bedarf noch zusätzliche Leistungen geben.

    Damit wird der Hartz IV Satz für Erwachsene nur geringfügig erhöht, der Satz für Kinder aber wesentlich (Kindergeld kann und sollte nicht gleich verdreifacht werden)

    Ich kann mir sogar vorstellen, dass die gleichen Sätze für Erwachsene und Babys/Kinder zu Klagen führen könnte, da Eltern mit Kinder zusätzlich eine kostenlose Infrastruktur zur Verfügung steht und Kinder viele Vergünstigungen erhalten:

    -keine Praxisgebühr
    -keine Zuzahlung für Arzneimittel
    -keine Ausgaben für Tabak und Alkohol
    -teilweise keine Ausgaben für ÖPNV
    -teilweise keine oder verringerte Eintrittspreise
    -preiswerte Kindergerichte in der Gastronomie, kein Verzehrzwang, sogar Mitgebrachtes kann verzehrt werden.
    -keine oder verringerte Beherbergungskosten
    -Babys haben u. U. noch keinen Wohnungsbedarf. Gerade Alleinerziehende haben meist keine größere Wohnung als wenn sie alleine lebten.
    -Kinder haben noch keine oder weniger Ausgaben für Nachrichtenübermittlung.
    Usw. usf.
    -teils kostenlose Unterbringung und Essen in Kitas
    -keine Bibliothekskosten

    Bei Hartz IV werden für Kinder und Jugendliche gestaffelt 60 bis 80 % der Bedarfe Erwachsener berechnet, das ist immer noch weit höher als das Kindergeld wenn man das auch beim bGE machen würde.

    Verbindet man die Forderung nach einem bedingungslosen Grundeinkommen mit einer Steuer-, Rentenreform, Reform der Krankenversicherung ist dies kontraproduktiv und verhindert eine Einführung

    Richtiger finde ich, zu fordern, das Kindergeld zu reformieren und in eine Kindergrunsicherung zu überführen plus Ausbau der Infrastruktur (Leistungen statt Geld, aber auch).

    Eine Grund- oder Garantierrente zu fordern.

    Das ALG II sanktionsfrei zu stellen und als negative Einkommensteuer über das Finanzamt an alle auszubezahlen.

    Es sollte nun wirklich allen klar sein, dass die Finanzierung eines bGE ein vorgeschobenes Argument ist, dem sollte man nicht noch Vorschub leisten indem man das zugibt und die Leistungen für Erwachsene in Hartz IV Gedanken splittet in Kosten des Lebensunterhaltes und Kosten für Wohnung und Heizung.

    Auch wer sich entscheidet “eng” zu wohnen und miteinander oder garnicht zu wohnen (Brücke) kann und sollte nicht dafür “bestraft” werden.

    • > Wer sich selbst unter Finanzierungszwang setzt,

      Ein Grundeinkommen braucht zunächst einmal einen politischen Willen, das anzugehen. Wenn da kein seriöses Finanzierungskonzept dahinter steht, wird es diesen politischen Willen nicht geben, weil nur ein paar “beinharte BGE-Fans” das unterstützen.

      > Den Menschen sollte überlassen werden, wo sie ihre Akzente setzen,
      > bei den Ausgaben für den Lebensunterhalt, ein Auto, wie auch für eine
      > Wohnung.

      > Auch wer sich entscheidet “eng” zu wohnen und miteinander oder
      > garnicht zu wohnen (Brücke) kann und sollte nicht dafür “bestraft”
      > werden.

      Exakt das ist unser Ansatz: Wohngeld wird in Abhängigkeit von Einkommen und örtiches Mietpreisniveau gezahlt, aber unabhängig von der konkreten Wohnsituation. Der Obdachlose unter der Brücke würde auf den Cent genau dasselbe bekommen wie eine Person gleichen Einkommens, die zur Miete wohnt, wie eine Person gleichen Einkommens, die in einere eigenen Immobilie wohnt.

      > Es sollte nun wirklich allen klar sein, dass die Finanzierung eines
      > bGE ein vorgeschobenes Argument ist,

      Warum sollte das klar sein?

      • Michael ganz einfach, weil es bei der Ablehnung eines bGE “nur” um die Macht der Parteien und Gewerkschaften geht. Finanzierung und Faulheit ist ein vorgeschobenes Argument wegen des Machtverlustes.

        Die sind viel klüger als die Finanzierungskünstler und lachen darüber auch angesichts der Mrd. die sie gerade verschieben.

        Hast du bei der Wiedervereinigung nur einmal die Parteien von Finanzierung reden hören, die Kosten wurden einfach dem Volk verschwiegen.

        Hast du einmal gehört, dass Regierungen das Volk fragen, ob sie Kriege finanzieren wollen.

        Sicher nicht, denn dabei ging es nicht um die Macht der Parteien, sondern darum was SIE wollen.

        Wenn du schreibst, dass jemand der unter der Brücke wohnt das gleiche Grundeinkommen bekommt wie jemand in einer Mietwohnung bedeutet das dann, dass der Mensch unter der Brücke auch Wohnungskosten erhält, weil er zwar auf Wohnung verzichtet aber dafür sonstige Ausgaben hat, auf die wiederum jemand verzichtet, der gerne komfortabel wohnt, aber nur geringe Wohnungkosten erhält oder jemand der in einer bezahlten Eigentumswohnung wohnt mit weit niedrigen Wohnungskosten hat als jemand in einer Mietwohnung aber das Gleiche bekommt?

        Wenn ja, warum dann die Trennung in Hartz IV Logik die Kosten für den Lebenshaltungskosten von den Wohnungskosten (selbstauferlegter Finanzierungszwang)?

        Meinst du es hält einer juristischen Überprüfung stand, dass Kinder ein sogar tatsächlich höheres Grundeinkommen erhalten sollen als Erwachsene durch die Vergünstigungen, wie geschildert?

        Gut, wenn ihr ein Konzept vorlegen wollt für eine ferne Zukunft und das noch dadurch erschwert wird, weil ihr eine Steuerreform damit verbindet, was weder Merz mit seiner Bierdeckelsteuer oder Kirchhoff schafften (ganz anderes Kaliber) und auch Götz Werner keinen Erfolg hat mit seinem schon lange vorgelegten Steuerkonzept (zu Trennen von seiner Grundeinkommensforderung) und dann in der Schublade verschwindet, ok.

        Wie du weißt, denke ich eher in Schritten satt noch einem Konzept, das dann von anderen zerrissen wird

        -Kindergrundsicherung statt Kindergeld

        -ALG II sanktionsfrei gestalten und erhöhen, wäre ein bedingtes Grundeinkommen, leider noch mit der Bedarfsgemeinschaft, das in eine negative Einkommensteuer münden sollte, das dann ein bedingungsloses Grundeinkommen für erwerbsfähige Erwachsene wäre

        -Grund- oder Garantierente, natürlich über dem Existenzminimum

        M. E. hätten solche Schritte eine größere Akzeptanz, wenn man sagen würde, ganz langfristig möchten wir ein bedingungsloses Grundeinkommen bis dahin nutzen wir die Brückentechnologie der Veränderungen und wir werdendann feststellen, dass man auf sämtliche Bürokratie verzichten kann und dass auch die Macht der Parteien und Gewerkschaften nicht wirklich geschmälert würden.

        Übrigens halte ich die Erhöhung der MWST in Schritten bis 25 % für sinnvoll, wenn man damit die Sozialabgaben bei der Erwerbstätigkeit verringtert wie es beim 3. MWST Satz geschah, also alle konsumierenden Menschen sich an den Sozialkosten beteiligen. Aber wie beschrieben Bürgerversicherungen und Steuerreformen haben mit dem Grundeinkommen vorrangig nichts zu tun.

      • milton2011

        Ganz einfach, weil sich bGE aus NIFT als Gauß-Methode der kleinsten Quadrate immer selbst finanziert. Der Transferpunkt ist das ProKopfEinkommen aus der Nettowertschöpfung, der Steuersatz der Quotient bGE zu ProKopfEinkommen. Die NIFT ist dann immer eine Nullsumme über alle Einkommen und Bürger.

        Ehe man rechnet, sollte man sich ein bischen mit den Grundlagen beschäftigen.

        Es ist einfach so, im Schnitt zahlen wir heute 12 % an diversen Einkommensteuern. Zahlen wir 50 % stattdessen, können 38 % als bGE zurückfließen, also ein reiner Geldwechsel, jedoch nach Familiengröße gemäß GG.

    • Hallo Guenter,

      grundsätzlich stimme ich mit dir in vielen Punkten überein, aber geringere Sätze von Kindern mit fehlenden Kosten für Wohnung (1), Alkohohl oder Zigaretten (2) zu begründen halte ich für absurd. (1) Nur weil viele Leute nicht umziehen, weil Sie ein Kind haben daraus abzuleiten, dass Kinder keinen Wohnungsbedarf haben ist menschenverachtend. Von der realen Wohnungsnutzung auf den Bedarf zu schließen würde auch bedeuten, dass Obdachlose keinen Wohnungsbedarf haben. Der Wohnungsbedarf für Kinder ist genauso subjektiv wie der für Erwachsene.
      (2) Auch bei den fehlenden Kosten für Alkohohl und Zigaretten schließt du von der realen Nutzung auf den Bedarf. Die reale Nutzung entfällt aber auch bei Nichtrauchern und Nichttrinkern, die diesen Bedarf somit nicht hätten. Grundsätzlich halte ich es für falsch einen Teil des Grundeinkommens explizit für legale Drogen an Erwachsene auszuzahlen, sonst müssten Piraten auch bei der Legalisierung von weiteren Drogen explizit für diese Drogen das Grundeinkommen erhöhen. Ich würde die Piraten zwar noch wählen mit Wahlplakaten wie “Koks und LSD für alle” aber das würde dann doch irgendwie die Seriösität der Partei in Frage stellen.
      Auch sind Kitas keineswegs kostenfrei, sondern erstens Ländersache, und zweitens in manchen Ländern mit Gebühren von bis zu 500 -600 Euro, trotz Gutschein, belegt. Ein Kitaplatz kostet bspw. in Hamburg aber auch um die 1200 Euro pro Monat. Das heißt man kann dieses Argument mit Zuschüssen für Kitaplätze ersetzen…welche dann aber auch für alle gelten müssten.

      Na ja, ansonsten…wie gesagt…viele Übereinstimmungspunkte…Lieben Gruß

  3. Hier ist bei den Wohnungskosten eine gewisse Fremdenfeindlichkeit zu erkennen bei den Wohnungskosten, auch das sollte euch zu denken geben

    http://offenegesellschaft.wordpress.com/2012/06/08/piraten-entern-grundeinkommen/

    • übrigens werden dort Kommentare nicht veröffentlicht, nicht gerade piratig 🙁

  4. Hallo,
    gehen wir mal davon aus, dass wir dieses Modell durchsetzen können, was ich grundsätzlich gut fände.
    Was passiert dann aber mit z.B. Steuerermäßigungen für Altbausanierung (§7h), oder Denkmalgeschützte Objekte (§12h). Man ist ja für die Finanzierung dafür Risiken eingegangen und rechnete dabei die entsprechenden Steuerermäßigung in die Finanzierung mit ein. Da muss es ja dann Übergangsfristen geben, oder?
    Ansonsten würde in so einem Fall das ganze Kartenhaus zusammenfallen und alles bisher mühsam erwirtschaftete ist u.U. weg.
    Gruß
    Ronnie

    • Solche bisherigen Steuersubventionen wollen wir durch Direktzuweisungen ersetzen, dafür haben wir auch 10 Mrd Euro in die Finanzierungsrechnung eingestellt.

      Über ein Übergangsszenario haben wir uns noch keine Gedanken gemacht, das ist meiner Ansicht auch Kleinkram, der dann in das Gesetzgebungsverfahren gehört. Grundsätzlich gilt da Vertrauensschutz, die Regelung einfach weiterlaufen zu lassen würde die Betroffenen gegenüber heute jedoch massiv besserstellen (da höhere Steuersätze und keine Progression), wozu dann auch kein Anlass besteht.

      Am fairsten dürfte sein, zu berechnen, was nach der jetzigen Steuersystem an Steuerersparnis angefallen wäre und dies dann von der Steuerschuld abzuziehen. Dazu müsste man aber das jetzige Steuersystem noch auf Jahre hinweg der aktuellen Entwicklung anpassen, was ich gerne vermeiden würde. Vielleicht wäre da eine pauschale Abschlagzahlung sinnvoller, da sich der Staat derzeit deutlich günstiger verschulden kann als der private Bauherr, könnte sich das für beide Seiten lohnen.

      • milton2011

        bGE-Berechnungen, die von der Nettowertschöpfung = Volkseinkommen ausgehen, enthalten immer den Vorrat an heutigen Abschreibungen in der VGR, also 2011 333 Mrd..
        Sie sollten es aber nicht von der Steuerschuld abziehen, sondern vom Einkommen, sonst finanzieren Sie dies doppelt.

  5. Ich verstehe den Passus mit der Beihilfe nicht. Beihilfe wird doch nur im Bedarfsfall ausgezahlt. Inwiefern kann man da eine feste belastbare Einsparung berechnen?

    • Bei einem steuerfinanzierten Gesundheitssystem wird es keine solche Bedarfsfälle mehr geben, da auch Beamte und ihre Angehörige dann einfach zum Arzt gehen können und behandelt werden.

      Es könnte jedoch sein, dass wir die dabei eingesparten Summen direkt in das Gesundheitssystem leiten müssen und somit dadurch kein Deckungsbeitrag entsteht – das muss ich mir noch mal ansehen.

      • milton2011

        Wozu legen Sie sich völlig unnötig mit den Beamten an ? Das ist schon ein ko-Kriterium. Im bGE sind für Beamte die KV-Beiträge schon steuerfinanziert, durch NIFT 50 sparen Sie 50 % an Beamtengehältern, durch NIFT 45 45 %, ohne sich mit Beamten anzulegen (Einkommensteuer eben).
        Sehen Sie es einfach umgekehrt, bGE finanziert die Beiträge auch für Beamte, Beihilfen kann man später streichen, Einbeziehen in die RV auch später. Da muss man keine Hürden für bGE aufbauen.

  6. Bei der Unternehmensbesteuerung gehen die Autoren fälschlicherweise davon aus, daß Gewinne überwiegend an Gesellschafter ausgeschüttet werden. Deshalb sei ein Unternehmenssteuersatz von 50% nicht höher als heute (ca. 30%), wenn die Gewinne dann steuerfrei ausgeschüttet werden können.

    Der Ansatz ist leider falsch. Gewinne werden in der Regel reinvestiert, also für die Expansion oder Modernisierung des Unternehmens benötigt. Nur ein geringer Teil wird ausgeschüttet. Bei einer Besteuerung von 50% fehlen aber die Mittel für Investitionen. Außerdem steigt der Anreiz, möglichst viele Gewinne steuerfrei auszuschütten und möglichst wenig zu investieren. Langfristig wird sich also die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Industrie verschlechtern.

    International tätige Unternehmen werden sowieso die Umsätze ins Ausland verlagern, damit dort die Gewinne anfallen und niedriger versteuert werden können. Die Steuereinnahmen dürften also dramatisch sinken.

    Das Konzept ist eine Milchmädchenrechnung. Auf dem Papier (bzw. in Excel) kann man sich den größten Mist schönrechnen, aber die Realität ist etwas komplexer.

    • Wie Unternehmensbesteuerung funktioniert, ist auf http://de.wikipedia.org/wiki/Abgeltungsteuer_(Deutschland) recht anschaulich dargestellt.

      Körperschaftssteuer und Gewerbesteuer fallen auch heute schon bei nicht ausgeschütteten Gewinnen an.

      Investitionen werden ja nicht deswegen getätigt, damit das viele Geld weg kommt, sondern um in der Zukunft wieder Gewinne zu machen, die dann auch irgendwann wieder ausgeschüttet werden. Zudem sind Investitionen beziehungsweise die Abschreibung derselben ja auch wieder steuerlicher Aufwand. (Beim derzeitigen Zinsniveau kann man wegen meiner gerne auch die Abschreibungsregeln lockern.)

      Unser Vorschlag würde natürlich die Unternehmen treffen, die hohe Gewinne sammeln, aber nie ausschütten, aber auch nicht investieren. Da aber sehe ich nicht ein, warum die nicht Steuern zahlen sollen.

      • @Michael, ich unterstelle Dir mal, daß Du weder selbständig noch Unternehmer bist. Nehmen wir mal das theoretische Beispiel, Du hast ein kleines Unternehmen und mußt 100.000 Euro investieren, z.B. für neue Maschinen, für Büros, etc. – woher kommt das Geld?

        Du könntest zur Bank gehen und es Dir leihen, aber leider vergibt kaum eine Bank noch Kredite an kleine Unternehmen, wenn der Betrag nicht zu 100% abgesichert ist. Also nützt Dir das niedrige Zinsniveau gar nichts.

        Du mußt Dir das Geld also erst einmal verdienen. Die 100.000 Euro sind also versteuerte Gewinne aus den Vorjahren. Bei 50% Steuersatz mußt Du 200.000 Euro Gewinn machen, um dann 100.000 Euro wieder investieren zu können. Heute liegt der Steuersatz bei ca. 30% (Körperschafts- und Gewerbesteuer). Du mußt also nur 142.000 Euro Gewinn machen, damit am Ende 100.000 Euro übrig bleiben.

        Im Endeffekt wird es für Unternehmen also wesentlich erschwert, zu investieren und wettbewerbsfähig zu bleiben. Oder zu expandieren und neue Arbeitsplätze zu schaffen. Das kann aber nicht das Ziel sein.

        Unternehmen, die “hohe Gewinne sammeln” ohne zu investieren, die gibt es nicht bzw. würde das nicht lange gut gehen. Außerdem ist es aus steuerlicher Sicht doch egal, beide würden gleich besteuert. Ob ich die 100.000 Euro auf dem Konto lasse oder investiere, ich mußte die gleichen Steuern dafür bezahlen. Wo siehst Du da einen Unterschied?

        Und noch eine Frage: was hat die Abgeltungssteuer mit Unternehmensbesteuerung zu tun? Da sehe ich jetzt keinen Zusammenhang.

        • > @Michael, ich unterstelle Dir mal, daß Du
          > weder selbständig noch Unternehmer bist.

          Jetzt lege ich meine berufliche Situation schon mit Klarnamen im Wiki offen (http://wiki.piratenpartei.de/Benutzer:Michael_Ebner) und muss mir immer noch solche Unterstellungen gefallen lassen… 😉

          > Du mußt Dir das Geld also erst einmal verdienen…

          http://de.wikipedia.org/wiki/Investitionsabzugsbetrag

          > Also nützt Dir das niedrige Zinsniveau gar nichts.

          Mit dem niedrigen Zinsnievau habe ich aus Sicht des Staates argumentiert. Dieser bekommt (also, wenn der Staat Deutschland ist) derzeit problemlos Kredit und zahlt derzeit quasi gar keine Zinsen für neue Kredite. Der Staat könnte es sich also erlauben, in Sachen Abschreibungen (also auch in Sachen Investitionsabzugsbetrag) großzügiger zu sein.

          > Außerdem ist es aus steuerlicher Sicht doch egal,
          > beide würden gleich besteuert.

          Investitionen können abgeschrieben werden, das mindert erst mal die Steuern. (Später kommen dann hoffentlich entsprechend mehr Gewinne rein, die dann zu versteuern sind.)

          > Und noch eine Frage: was hat die
          > Abgeltungssteuer mit Unternehmensbesteuerung
          > zu tun? Da sehe ich jetzt keinen Zusammenhang.

          Jetzt unterstelle ich auch mal etwas: Du hast die verlinkte Seite nicht vollständig gelesen. Wie weit liege ich daneben?

          (Wenn man bis etwa zur Mitte scrollt, hat man eine schöne Aufschlüsselung der steuerlichen Belastung von Unternehmen…)

          • @Michael, der “Investitionsabzugsbetrag” ist ein untaugliches Instrument, um Rücklagen für Investitionen zu bilden – zumal es nur bis 40% möglich ist. Du bist doch selbst GF einer GmbH und solltest die Probleme einer kleinen Firma doch kennen. Du kannst keine 50% Steuern auf den Gewinn zahlen, da ist man als (kleines) Unternehmen schnell ruiniert. Zumal die Liquidität meist nicht auf dem Konto rumliegt, sondern in Ware oder in der Vorfinanzierung von neuen Kundenaufträgen steckt. Der steuerrechtliche Gewinn hat meist nichts mit dem Kontostand zu tun. In der Regel muß man Schulden machen, um die Steuern bezahlen zu können. Das ist die Realität in den meisten kleinen Unternehmen.

            Bei 50% Steuerlast werden kleine Firmen reihenweise pleite gehen! Und die Großunternehmen werden auch weiterhin keine Steuern zahlen müssen, die haben nunmal andere Möglichkeiten.

        • milton2011

          Hendrik,
          Sie vergessen dabei eines, dass neben den 30 % diversen Steuern außer der Mehrwertsteuer die Arbeitgeber im Schnitt noch zusätzlich 27,5 % AG-Sozialabgaben löhnen. Das stehen sie sich mit einer Pauschalierung auf 50 % besser.
          Das ist der ganze Straubhaar-Trick, 25 % Einkommensteuer nach Kirchhof plus 25 % Sozialabgaben sind 50 % für bGE, das auch an die Kapitaleigner zurückfließt.
          Das Prinzip ist ganz einfach :
          Bürger zahlen Steuern, Arbeitnehmer wie Unternehmer.
          Unternehmen arbeiten steuerfrei durch Abschreibungen und in Rechnungstellung der Einkommensteuer bei Löhnen und Dividenden.
          Die Wirtschaft wird nicht belastet, nur die Bürger mit Einkommensteuer (Konsumpotential) und Mehrwertsteuer (Konsum).
          Und nur die Bürger finanzieren bGE aus ihren Einkommen, die Wirtschaft teilt nur die Wertschöpfung auf in Löhne und Dividende, die sie dann für den Staaat versteuert.

  7. In einer anderen Diskussion zum Thema wurde gesagt, Abschreibungen sollen wie Einkommen gerechnet und versteuert werden. Leider konnte ich in diesem Text nichts darüber finden.

    Wenn Anschaffungen nicht mehr abgeschrieben werden können bzw. diese sogar noch versteuert werden sollen, dann muß mit einer erheblichen Abwanderung von Unternehmen gerechnet werden.

    Wie werden also Abschreibungen von Unternehmen im “Sozialstaat 3.0” behandelt?

    • Unsere Berechnungsgrundlage ist das Volkseinkommen und nicht das Bruttoinlandsprodukt.

      Unternehmerische Aufwendungen – dazu gehört auch die Abschreibung von Investitionsätigkeit – wird natürlich nicht besteuert. Nettoprinzip und so.

      (Ja, es gibt auch andere Modelle. Nein, die werden Karlsruhe nicht überstehen…)

  8. Typo: “Unternhemensgewinne”

  9. milton2011

    1. EkSt. = bGE * (Einkommen/ProKopfEinkommen – Familienköpfe)
    Über alle Einkommen ist das eine Nullsumme, finanziert aus allen existenten Einkommen.
    bGE-Steuersatz = bGE/ProKopfEinkommen
    50 % = alter Durchschnittssatz (12,5 %) + bGE-Steuersatz
    Heute zahlen alle im Schnitt 12,5 % Einkommensteuern für Sozialtransfers und Subventionen, bei bGE zahlt jeder 50 % und alle bekommen im Schnitt 37,5 % als bGE zurück, jeder aber nach Familiengröße als bedarfsbezogenes bGE.
    bGE ersetzt AG-Sozialabgaben, da es halbes Einkommen, also auch halbe Rente und halbes ALG 1 ersetzt, es ersetzt auch halbe Gehälter und Pensionen des Öffentlichen Dienstes. Das spart in RV/AV 140 Mrd., im ÖD 100 Mrd, zusammen also 240 Mrd. oder 24 % des heutigen Staats- und Sozialhaushaltes (1 Billion).
    Deshalb können alle Steuern außer Mehrwertsteuer und NIFT entfallen bzw. als Steuervorabzug von NIFT eingeführt werden (s. Punkt 4).
    bGE ist bei allen Bürgern KV + Grundsicherung, bei Arbeitnehmern SV + Aufstockung. Die Beiträge der beitragsfinanzierten SVn werden also durch bGE steuerfinanziert.
    Dadurch bleibt im Grundsatz bei der KV die freie Kassenwahl, der Gesundheitsfond wird durch die bGE-Umverteilung ersetzt.
    Bei der RV wird durch Steuerfinanzierung im 2. Schritt auch eine Einbeziehung von Beamten und Selbstständigen nach Schweizer Vorbild möglich, da die Beiträge ja steuerfinanziert werden bis zu den Bemessungsgrenzen. Beamtengehälter müssen also nicht um diese Beiträge erhöht werden.
    2. Vorbild ist die Rentenformel, da wird als Rentenpunkt der Quotient Lohn zu Durchschnittslohn angerechnet. Jährlich bestimmt der Bundestag über die Rentenformel den Beitragssatz und den Rentenpunktwert.
    Rentenpunkt = Lohn/Durchschnittslohn
    Rente = (Summe Lebens-Rentenpunkte) * Rentenpunktwert
    Rentenpunktwert = Summe Beiträge / Summe auszuzahlender Rentenpunkte
    Bei bGE halbiert sich der Rentenpunktwert durch formale Besteuerung, der Bund gibt einen Zuschuss in gleicher Höhe hinzu, den er gleich wieder als Einkommensteuer kassiert, genauso bei Beamtengehältern und bei Arbeitslosengeld 1.
    3, Bei bGE wird eben der Steuerpunkt als Quotient Einkommen zu ProKopfEinkommen abzüglich zu versorgender Familienköpfe angerechnet.
    Auch hier bestimmt jährlich der Bundestag das bGE und den Steuersatz als Quotient bGE zu ProKopfEinkommen.
    Was bei der Rente seit Jahrzehnten funktioniert, funktioniert noch besser beim bGE, weil man nicht nur die Löhne besteuert, sondern alle Einkommen, also die volle Wertschöpfung, unabhängig von Beschäftigungsquote und Demografie.
    Damit ist das Rentenproblem zur Hälfte gelöst, die zweite Hälfte kann nach Steuerfinanzierung der RV-Beiträge durch bGE nach Schweizer Vorbild eingeführt werden.
    4. Blicken wir doch einfach einmal auf die VGR 2011 von destatis

    http://www.destatis.de/jetspeed/portal/c…Print.psml

    2009 2010 2011
    2374 2477 2571 Mrd. Bruttoinlandsprodukt
    – 180 -180 – 180 Mrd. Mehrwertsteuer
    – _77 -_80 – _95 Mrd. sonst. Steuern minus Subventionen (47,5 % ÖD)
    2117 2217 2296 Mrd. Bruttowertschöpfung
    – 311 -319 – 333 Mrd. Abschreibungen
    1806 1898 1963 Mrd. Volkseinkommen

    Summe Steuereinnahmen 2011 = 527 Mrd.
    Sozialtransfers & Subventionen = 527 – 275 = 252 Mrd.
    Summe Personal ÖD = 200 Mrd.
    Einsparung Kernstaat = 100 Mrd., d.h. Zeile 3 in der VGR entfällt.
    5. Grundlagen
    5.1. Familienausgleich : http://lexetius.com/1992,419
    5.2. Sozialausgleich : http://www.bverfg.de/entscheidungen/ls20100209_1bvl000109.html
    5.3. Die Zusammenlegung beider als Gauß-Methode der kleinsten Quadrate :
    http://de.wikipedia.org/wiki/Datei:Negative_Einkommenssteuer.png
    Man drehe die Gerade Netto = Brutto soweit um den Mittelwert ProKopfEinkommen, bis Netto = bGE für Brutto = 0 ist.

    Fazit :
    1. Eine Reduzierung des Steuersatzes von 50 auf 45 % bedeutet einen Ausfall von 100 Mrd. sowie Mehrkosten von 10 Mrd. im Öffentlichen Dienst und 14 Mrd. bei RV/AV, also insgesamt 124 Mrd., die durch sonst. Steuern außer MwSt. und NIFT gegenfinanziert werden müssen.
    2. Bei NIFT 50 sind noch keine Haushaltseinsparungen vorausgesetzt, bGE von 800/600 € finanziert sich selbst aus NIFT 50. Der Staat behält seine volle Gestaltungsfreiheit im Resthaushalt.
    3. Die Implementation ist trivial, alle Steuern außer der Mehrwertsteuer werden vorabzugsfähig von der NIFT-Steuerschuld, bei allen Sozialleistungen im SGB außer den Sozialversicherungen gilt bGE als anrechenbares Netto.
    4. Die Sozialversicherungen müssen nicht angefasst werden, es sind einfach beitragsfinanzierte Versicherungen mit steuerfinanzierten Beiträgen.
    5. Ein Koalitionspartner kann seine Interessen bei einer Haushaltsberatung frei einbringen, das Modell ist frei von Präjudizierungen.
    6. Das Modell ist markt-, haushalts- und belastungsneutral.

    Seine Auswirkungen auf die Nettolöhne sind :

    1. Untere Einkommen bis zum doppelten Familien-bGE erhalten zusätzlich zum Brutto durch bGE ihre SV-Beiträge steuerfinanziert.
    2. Mittlere Einkommen bis zum 4fachen Familien-bGE zahlen keine Steuern, nur linear progressiv 0 bis 25 % Sozialabgaben statt heute fest 20 + %.
    3. Erst Obere Einkommen darüber hinaus bezahlen linear progressiv 25 bis 50 % Steuern für bGE, individuelle Sozialtransfers und Subventionen, damit steuerfinanzieren sie auch die Sozialabgaben der unteren Einkommen.

    bGE = Max.(KV + Grundsicherung, SV-Beiträge + ggfs. Aufstockung)

    So trivial ist bGE. Pi*Daumen-Rechnungen mit veralteten Haushaltsdaten sind völlig sachfremd.

  10. Moin,
    Warum eigentlich bedingungslos und nicht freiwillig?
    Ich denke jedem Menschen ist zuzumuten das Grundeinkommen zu beantragen.
    Es gibt genug Menschen die gut verdienen und damit auch zufrieden sind, ja, es als ungerecht empfinden das sie z.B. Kindergeld erhalten, es “Armen” aber als Einkommen angerechnet wird.
    Die werden bei eurem Konzept GEZWUNGEN Geld zu bekommen, das muss doch nicht sein?
    Natürlich sollen sie es bekommen wenn sie es beantragen, aber der Empfang des Grundeinkommens sollte freiwillig sein, auch wenn sich das blöd anhört…
    Gruss
    Stefan

    • Gezwungen soll bei uns keiner, das wird auch nirgends so formuliert. Wer keine gültige Kontoverbindung angibt, dem kann kein Geld überwiesen werden. Da kommt dann auch kein Gerichtsvollzieher vorbei und nimmt den betreffenden solange in Beugehaft, bis er das Geld annimmt.

      Aber ich behaupte mal: Solche Details spielen für eine Finanzierungsrechnung keine Rolle.

  11. warum habe ich den eindruck das diese nummer nicht fair ist? wenn ich das so lese gewinne ich immer mehr den eindruck das für mich als mittelständler bald noch mal 10-20% weniger netto vom brutto rauskommt. und das (ich dramatisiere) damit sich irgendwer nen lenz macht.
    es wird durch dieses konzept sicherlich für einige leute besser, aber was bitte sagt ihr den leuten die ehrlich und hart arbeiten sich einen gewissen standard “erarbeitet” haben? naja du arbeitest ohnehin schon 50 stunden die woche, häng einfach noch 10 bis 20 dran? bin ich zu kritisch wenn ich das mal vereinfacht wie folgt ausdrücke: ich muss mehr abreiten um gleichzeitig meinen lebensstandard zu halten, und dafür sorge zu tragen das andere eben nicht arbeiten *müssen*?

    wenn dann noch vermögenssteuer und möglicherweise fintransakt steuer kommen bin ich auch mit meiner rente im eimer??
    ich habe nichts gegen ein vernünftiges und sozialeres deutschland, aber wenn ihr von mir (und all den anderen) erwartet das wir das bezahlen (und darauf läuft es ja hinaus nicht wahr?) dann sollte das nicht wie eine entrechtung daherkommen. oder?

    • Ich kenne jetzt Deine persönliche Einkommenssituation nicht, das müsste man sich im Detail mal ansehen. Wenn Du deutlich schlechter gestellt wirst, ist das eher der Umverteilung der Singles hin zu den Familien geschuldet, als hin zu den Leuten, die sich “nen faulen Lenz” machen.

      Vermögenssteuer und Finanztransaktionssteuer sind nicht Bestandteil unseres Vorschlags.

      Aber ganz klar: Es gibt auch Personen, die mit unserem Modell schlechter gestellt werden. Anders geht’s halt mal nicht, und bei Modellen, die alle nur besser stellen, werde ich immer ganz skeptisch – die sind meist nicht seriös gerechnet.

  12. warum habt ihr euch nicht dazu entschieden, die Lohnsteuer schrittweise abzuschaffenund die Mehrwertsteuer im Gegenzug auf 50% anzuheben, wie es Götz Werner und andere vorschlagen? Die Lohnsteuer lähmt die Einstellung von Personal, führtb zu und ist in einer immer weiter automatisierten Arbritswelt kein sicheres Einkommen für den Staat. Die Lohnsteuer wird sowieso vom Arbeitgeber bezahlt und an den Endkunden weitergereicht.

    • In einem gemeinsamen europäischen Binnenmarkt funktionieren nur leicht, jedoch nicht massiv unterschiedliche Mehrwertsteuersätze. Schon bei 50% hätten wir eine massive Konsumabwanderung in’s Ausland (wobei ja Götz Werner deutlich mehr vorschlägt, was das Problem verschärft).

      Mehrwertsteuerbasiertes BGE funktioniert nur, wenn alle anderen europäischen Staaten mitziehen. Wollen wir so lange darauf warten?

      • milton2011

        NIFT 50 bzw. NIFT 45 sind im Grds. nach Prof. Kirchhof Mehrwertsteuern vom Mehrwert und nicht auf Mehrwert, die zur Entlastung der Unternehmen von diesen in Löhnen und Dividenden in Rechnung gestellt werden. Nur so bleibt das System preisneutral.

      • Mehrwertsteuerbasiertes BGE funktioniert nur, wenn alle anderen europäischen Staaten mitziehen. Wollen wir so lange darauf warten?

        Unsere heutigen Probleme sind nicht mehr auf nationaler Ebene lösbar . Mmh, kneif mich, aber gibt es die Piratenpartei etwa NUR in Deutschland?

        Ihr solltet sowas mit Pirate Party International absprechen. Dann könnt ihr sagen: “Die Piratenparteien in den anderen Ländern fordern dassselbe”

        • milton2011

          Doch, eine negative Einkommensteuer funktioniert auf lokaler Ebene. Das Verfahren ist zwar global einsetzbar, aber lokal sind bGE (Existenzminimum) und ProKopfEinkommen verschieden, der nötige Steuersatz ist aber der Quotient, also lokal verschieden.

    • Die Lohnsteuer kann vom Arbeitgeber nicht einfach so 1:1 “durchgereicht” werden. Um die “weiterzureichen” muss er nämlich seine Produkte und Dienstleistungen teurer machen, und was teurer ist, wird weniger gekauft.

      • Die Lohnsteuer ist nicht vom Arbeitgeber zu zahlen, sondern vom Beschäftigten. Sie wird vom Arbeitgeber nur abgeführt.

        In den Arbeits- und Tarifverträgen werden Brutto- und keine Netto-Löhne vereinbart.

        • Und weil das so ist, hat die Lohnsteuer keinen Einfluss auf die Preisgestaltung einer Dienstleistung oder auf ein Produkt. 🙂
          Ich muss mich doch immer wieder darüber wundern, wieviele noch an solche Mär glauben.;-)

          • Machen wir doch mal ein kleines Gedankenexperiment: mittelständisches Unternehmen Maschinenbau, 100 Angestellte, Einheitslohn 4000,- Euro im Monat, sind für den Betrieb inkl. Lohnnnebenkosten roundabout 480.000,- Euro pro Monat.

            Am Anfang dieses Gedankenexperimentes sind alle 100 Angestellte unverheiratete junge Männer und zahlen entsprechend viel Lohnsteuer.

            In Stufe zwei dieses Gedankenexperimentes heiraten die jetzt alle ein “Heimchen am Herd”, kommen in eine günstigere Steuerklasse und zahlen deswegen nun weniger Lohnsteuer. Die Kosten für den Betrieb inkl. Lohnnnebenkosten bleiben roundabout 480.000,- Euro pro Monat. Welchen Einfluss hat das nun auf die Preisgestaltung des Unternehmens?

            In Stufe drei des Gedankenexperimentes werden nun alle Mitarbeiter Familienväter. Da kommen nun die Steuerfreibeträge für die Kinder dazu, zahlen sie also noch weniger Steuern. Die Kosten für den Betrieb inkl. Lohnnnebenkosten bleiben roundabout 480.000,- Euro pro Monat. Welchen Einfluss hat das nun auf die Preisgestaltung des Unternehmens?

        • das ist doch Augenwischerei

      • genau das, die Erhöhung des Preises durch die Lohnzustatzkosten, meine ich mit “durchreichen”. Die Lohnsteuer bezahlt der Käufer des Endproduktes.

        • erstens sind lohnsteuern keine lohnzusatzkosten (üblicher ist das wort lohnnebenkosten). lohnnebenkosten sind nur jene kosten die der arbeitgeber zu zahlen hat.
          und zweitens wurd oben von michael ausführlich und und beispielhaft erläutert das eine veränderung der lohnsteuern erstmal keine auswirkung auf die lohnkosten des unternehmers oder der unternehmerin hat. ob in zukunft höhere löhne ausgehandelt werden hängt eventuell mit der höhe der lohnstuer aber auch mit anderen genannten faktoren wie der höhe des grundeinkommens und vielen weiteren faktoren zusammen.

          also bitte nicht einfach die argumente wiederholen wenn scheinbar noch nicht mal die erklärenden erläuterungen des autors verstanden wurden.

      • Die Lohnsteuer kann vom Arbeitgeber nicht einfach so 1:1 “durchgereicht” werden. Um die “weiterzureichen” muss er nämlich seine Produkte und Dienstleistungen teurer machen, und was teurer ist, wird weniger gekauft.

        der AG und seine Konkurrenten haben keine andere Wahl. Lohnsteuern sind Ausgaben des AG, und die muss er mit Einnahmen refinanzieren. Tut er das nicht macht er Verlust.

        • milton2011

          Unfug,
          der Unternehmer muss Löhne finanzieren, nicht Lohnsteuer. Er muss auch Dividende finanzieren, nicht Dividendensteuern.
          Die Wirtschaft arbeitet immer Brutto, nicht Netto.
          Das ist ja das Problem der Konsumsteuerfans, durch Abschaffung der Einkommensteuer reduziert sich kein Lohn, der AN hat dann Anspruch auf den vollen Bruttolohn. Und schwups hat Werner 50 % Inflation.
          Der Staat kann nur mit seinem Einkommensteuerprivileg die Bruttolöhne zu halben Nettolöhnen reduzieren, sonst gar nicht.
          Eine Negative Income Flat Tax ist eine Konsumsteuer von der Wertschöpfung, die als Einkommensteuer an Löhne und Dividende weitergereicht wird, damit sie preisneutral ist.

          • Lohnsteuer ist teil des Lohnes (aus Sicht des AG). Der AG zahlt sie. Mit der Kohle, die er vom Kunden bekommt. Ist doch gar nicht sooo schwer zu verstehen …

            der AN hat dann Anspruch auf den vollen Bruttolohn

            warum? das wär ja noch schöner

            Lohnsteuer hat keine Zukunft in einer Gesellschaft, der die Arbeit ausgeht

  13. Deutschland gibt derzeit 140 Milliarden pro Jahr für Wirtschaftssubventionen aus. Das sind 2000 Euro pro Jahr und Bürger. Hier wäre es sinnvoll die Subventionen abzuschaffen und als BGE auszuzahlen. So können die Leute am Markt selbst entscheiden für was sie das Geld ausgeben und so das Unternehmen ihrer Wahl durch ihren Konsum “Subventionieren”.

    • 1.) 140 Mrd im Jahr sind etwa 1700,- Euro pro Jahr und Bürger, sind etwa 140,- Euro im Monat. Immerhin.

      2.) Was steckt in diesen 140,- Mrd Euro genau drin? Was ist davon verzichtbar? Magst Du das mal genau aufdröseln?

      3.) Deutschland hat vor allem eine exportorientierte Investitionsgüterindustrie, eine Belebung der Binnennachfrage an Konsumgütern kommt nur sehr indirekt der deutschen Industrie zugute.

      Kurz: Das muss man sich alles im Einzelfall ansehen. Wenn Du da Zeit und Lust hast, bist Du gerne dazu eingeladen, Dich darum zu kümmern.

      • milton2011

        Na ja, Michael,
        einfach denken und haushaltsneutral bleiben,. Bei 2 Bio. Volkseinkommen und damit 1 Bio. NIFT 50 haben Sie 760 Mrd. für bGE 800/600 €, 100 Mrd. für individuelle Sozialtransfers und 140 Mrd. für Subventionen.
        Das sind 2 Schieberegler bzw. Puffer, über die Sie mit einem Koalitionspartner immer noch diskutieren können.

      • Hallo Michael,
        in der Tat ein schwieriges, komplexes Unterfangen, aber anfangen sollte man schon damit.
        Ein relevantes Hemmnis können dagegen vertragliche Regelungen sein, die gegebenenfalls weit in
        die Zukunft hineinreichen. Solche Regelungen können grundsätzlich nur mit Zustimmung der Vertragspartner
        geändert werden.

        Ein Hemmnis für Subventionskürzungen können ferner gesetzliche Regelungen sein, auf deren Basis
        Private – unter Umständen weitreichende – Entscheidungen getroffen haben und auf deren Bestand
        sie mit gutem Grund vertrauen durften (Vertrauensschutz). Nach Einschätzung des Sachverständigenrats
        zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung müssen Sparmaßnahmen darauf Rücksicht
        nehmen, „dass Haushalte und Unternehmen ihre Entscheidungen im Vertrauen auf die geltenden
        institutionellen Rahmenbedingungen getroffen haben.

        Weitere Hemmnisse können dann bestehen, wenn nur eine Ebene des Staates handeln will. Aus der
        Sicht des Bundes ist das grundgesetzlich fundierte Mitspracherecht der Länder bei der Änderung des
        Steuerrechts (und damit der Vorschriften zu den Steuervergünstigungen) ein Hemmnis. Auch kann der
        Bund bestimmte Finanzhilfen nur mit Zustimmung der Länder kürzen. In anderen Fällen ist die EU in
        die Entscheidungsprozesse einbezogen; es müssen also andere Länder zustimmen.

        11.3 Das Kürzungspotential
        Aus den bisherigen Überlegungen lässt sich ableiten, welches Finanzvolumen im Rahmen einer Strategie
        ohne weiteres zur Kürzung der Subventionen zur Verfügung steht. Es geht dabei um die
        Steuervergünstigungen sowie – bei enger Abgrenzung, also der Vernachlässigung der EU, der Bundesagentur
        für Arbeit sowie der Sondervermögen – um die Finanzhilfen des Bundes und die der Länder
        und ihrer Gemeinden.
        Das gesamte Kürzungspotential bei Bund, Ländern und Gemeinden beläuft sich auf rund 129 Mrd.
        Euro im Jahr 2009 (Tabelle 22). Es dürfte im Jahr 2010 ähnlich hoch sein. Selbst dann, wenn man den
        Hemmnissen für eine Politik der Subventionskürzung in hohem Maße Rechnung trägt, gibt es
        demnach einen beträchtlichen Spielraum, die Finanzhilfen und die Steuervergünstigungen zu reduzieren
        und so das Budget des Staates auszugleichen und beispielsweise die Einkommensteuersätze für
        alle Steuerpflichtigen zu verringern.

        Ich halte es damit wie:
        Die IfW-Finanzwissenschaftler um Dr. Alfred Boss haben nun ermittelt, dass ohne Weiteres rund 58 Milliarden Euro Subventionen eingespart werden könnten. Sie empfehlen eine pauschale jährliche Kürzung „mit dem Rasenmäher“. Dieses Geld stünde dann für die dringend benötigte Haushaltskonsolidierung oder auch für Steuerentlastungen zur Verfügung. Die Vorteile liegen für Dr. Alfred Boss auf der Hand: „Wenn man mit dem Rasenmäher kürzt, ist die Belastung gleichmäßig verteilt. Vom fairen Wettbewerb und neuen finanziellen Handlungsspielräumen werden alle profitieren.“ Dieses Szenario ließe sich in Schritten von drei, vier oder fünf Jahren realisieren. Lässt man die vom IfW ermittelten 58 Milliarden Euro unangetastet, müssen alle Steuerzahler bis 2016 weiterhin für 350 Milliarden Euro Subventionen aufkommen. Fährt man die Subventionen aber in fünf Jahren auf Null, hat man in der gleichen Zeit 175 Milliarden Euro neues Gestaltungspotential gewonnen.
        http://www.ifw-kiel.de/pub/kd/2010/kd479-480.pdf
        Gruß Johannes

  14. Hallo,
    Gibt es einen Diff zur alten Version? Also wo sind die Unterschiede?
    Ich habe bei der BGE Veranstalltung in Freiburg die Vorstellung des Modells von Michael Ebner gehört und fand das Modell sehr sympatisch.

  15. Streifenmank

    Ich habs nur kurz überflogen…aber sollte ein Grundeinkommen nicht die Teilhabe sichern ?
    Bei ca. 900 Euro mit Wohnkosten und einem MwSt Satz von 20% auf alles (bedeutet 13% mehr auf Lebensmittel) sehe ich diesen sinn in Gefahr….

    • Ich zitiere aus dem Text: Unser Konzept sieht darüber hinaus vor, den normalen Satz der Umsatzsteuer („Mehrwertsteuer“) auf glatte 20% anzuheben (der ermäßigte Satz würde hierbei gleich bleiben).

      Lebensmittel würden also weiterhin mit 7% versteuert.

  16. Murgpirat

    Grundsätzlich ist dieses Modell wesentlich besser, als die Mehrwertsteuerfinanzierte Alternative anderer Piraten. Ein paar Probleme lassen sich bis zur endgültigen Umsetzung sicher lösen. Folgende Problemfelder sehe ich noch:

    – Besteuerung flat tax auf Unternehmensgewinne
    Wir wissen doch, dass insbesondere große, börsennotierte Unternehmen, nur ungern Steuern zahlen, wenn überhaupt. Es ist davon auszugehen, dass diese Unternehmen eine Möglichkeit finden, um die flat tax rum zu kommen. Entweder durch Verlagerung oder durch andere Optionen. Eine Verlagerung ist natürlich die schlechteste Option.

    – Wohngeld
    Wurde ja schon angesprochen. Grundsätzlich ein guter Ansatz, muss aber optimiert werden. Wie von anderen angemerkt bekommt man auf dem Dorf sonst zuviel und in der Stadt zu wenig. Über den Mietspiegel lässt sich aber auch da sicher eine Lösung finden. Es ist aber auch zu bedenken, dass die Mieten auf dem Land zwar in der Regel günstiger als in der Stadt sind, demgegenüber entstehen aber oft höhere Fahrtkosten zum Arbeitsplatz. Durch den Entfall des Steuerfreibetrags können diese Kosten mit dem Wohngeld abgefedert werden. Ergo ist es wieder ausgeglichen.
    Wichtig ist hier aber unbedingt ein Datenabgleich mit den Einwohnermeldebehörden. Auch ich bin ein Freund von Datenschutz und das Datenaufkommen sollte klein gehalten werden. Allerdings gibt es viele schwarze Schafe, die einen eigenen Scheinwohnsitz angeben werden, um unberechtigte Gelder einzufordern. Daher ist ein Abgleich mit Meldeämtern leider unumgänglich. Dies muss zudem auf Wohneinheiten bezogen sein, da bei WGs ansonsten mehrfach ausgezahlt wird, was nicht im Sinne des Erfinders ist.

    – bGE Tourismus
    Hier einfach auf das Problem hinzuweisen, ohne Lösungsansätze zu nennen, ist problematisch. Zumindest ein paar Gedankenspiele sollten eingebracht werden. Primär sollte das bGE an alle Bundesbürger grundsätzlich ausgezahlt werden. Desweiteren auch an ausländische Mitbürger, die einen festen Wohnsitz und Arbeitsplatz nachweisen können und seit mindestens 3-6 Monate in Deutschland leben. Dies schließt die Ehefrauen und Kinder dieser Menschen ein (wobei es auch hier zu Sozialneid bei Großfamilien führen kann). Voraussetzung für Familieneinschluß: Gleicher Wohnsitz (Ausnahme für Schüler/Studenten).
    Problematisch wird es mit allen anderen Menschen anderer Nationen, die sich ohne Wohnsitz und Arbeit im Land aufhalten. Hier muss definitiv eine Lösung gefunden werden, da das ganze System ansonsten kippen wird.

    – Entfall der Gewerbesteuer
    Der Vorteil des Entfalls des Standort-Wettkampfes zwischen Gemeinden ist begrüßenswert. Allerdings muss für einen adequaten Ausgleich gesorgt werden. Eine Umlage des Gesamtaufkommens pro Einwohner ist hierbei nicht sinnvoll. Gerade bei kleineren Gemeinden ist die Gewerbesteuereinnahme das A und O. Kleinere Gemeinden haben zudem trotz geringerer Einwohnerzahl hohe Kosten zum Erhalt der Infrastruktur. Ein passender Umlageschlüssel muss also gefunden werden.

    – steuerfinanziertes Gesundheitswesen
    In klaren Worten: Scheiß auf die EU, wir verstaatlichen die Gesundheitsvorsorge. Mit Einführung des einheitlichen KV Satzes ist der Wettbewerb zwischen den einzelnen gesetzlichen Kassen so oder so aufgehoben worden. Die Grundleistungen der Kassen sind die selben, die zusätzlichen Leistungen unterscheiden sich nur rudimentär. Ergo: Bildung einer staatlichen, steuerfinanzierten Krankenversicherung. Während die “Indianer” der bisherigen Kassen auch weiterhin zur Mitgliederverwaltung und -betreuung sowie zum Geschäftsbetrieb benötigt werden, können insbesondere im oberen Management erhebliche Kosten eingespart werden, die wieder in die Finanzierung der Kasse einfliesen können. Somit ist nicht mit einem Personalabbau in zu großem Umfang zu rechnen. Weitere Synergieeffekte entstehen durch die größere Marktmacht und somit besseres Verhandlungspotential gegenüber der Pharmaindustrie.
    Um auch weiterhin einen Wettbewerb zu ermöglichen, können private Versicherungen für Zusatzleistungen abgeschlossen werden. Die Grundleistung sollte auf dem Durchschnittsniveau der heutigen Kassen bestehen bleiben.

    – Streichung von Steuern, vereinfachte Veranlagung
    Durch die Streichung von Steuern entfallen Aufgaben in den Finanzämtern. Die umfangreiche Prüfung von Lohnsteuererklärungen entfällt. Das freigesetzte Personal kann somit für Steuerfahndung und -prüfung eingesetzt werden. Derzeit entstehen Milliardenverluste, da die Unternehmen nicht zeitnah geprüft werden können. Dies kann durch erhöhtes Personal gelöst werden und führt somit zu Mehreinnahmen. Zudem reduziert es den Steuerschwund, wenn die Gefahr des “erwischt” werdens für Steuersünder größer wird.

    Alles in allem ist das Konzept aber wirklich ausgewogen und löst meine bisherigen Bedenken über die Finanzierbarkeit eines bGE langsam auf. Die Feinheiten kann man im Zeitablauf noch entwickeln. Fazit: Gut gemacht, Sozialpiraten!

    Ach ja… für die Leute, die meinen, man sollte das bGE nicht an der Finanzierbarkeit festnageln: Werdet wach und schaltet mal My Little Pony ab, um euch mit der echten Welt zu beschäftigen. Wenn nicht ein klar finanzierbares Modell vorgelegt wird, wird das bGE niemals zustande kommen. Die Piraten haben leider keine Mehrheit von >50% im Bundestag. Außerdem müssen auch wir in der Realpolitik ankommen und nicht Wunschträumen nachhängen. Ohne Moos nix los gilt auch fürs bGE.

    • > Wir wissen doch, dass insbesondere große, börsennotierte Unternehmen,
      > nur ungern Steuern zahlen, wenn überhaupt.

      Ich glaube, das trifft auch auf kleine Unternehmen und auf Privatpersonen zu…

      Auf der Seite http://de.wikipedia.org/wiki/Abgeltungsteuer_(Deutschland) ist schön dargelegt, dass von 100,- Euro Bruttogewinn derzeit 51,50 Euro Nettodividende ankommen. Nach unserem Modell wären es 50,- Euro. Ja, das ist weniger. Aber nicht so viel weniger, dass alle Unternehmen fluchtartig das Land verlassen würden.

      Zudem: Der Standort Deutschland ist derzeit so gut aufgestellt, dass wir zu einem echten Problem für andere Teilnehmer der Eurozone werden (Stichwort: fehlender Ausgleich über die Wechselkurse). Eine leicht höhere Belastung der Unternehmen halte ich in dieser Situation durchaus für verantwortbar.

      > Wohngeld … Dies muss zudem auf Wohneinheiten bezogen sein,

      Wir verfolgen ein ganz anderes Konzept, nämlich das Wohngeld nicht an ein konkretes Objekt zu koppeln, sondern rein in Abhängigkeit vom Einkommen (und vom örtlichen Mietpreisniveau) zu zahlen.

      In einer WG, in der alle ein geringes Einkommen haben, bekommen dann auch tatsächlich alle Wohngeld (wobei dann eine Regelung zu finden wäre, wer die “erste Person” ist, die ja den doppelten Betrag bekommt, aber das ist kein Problem für ein Finanzierungskonzept).

      Zu Ungerechtigkeiten kommen wir erst dann, wenn in einer WG ein Gutverdiener wohnt, weil dann ggf. das Prinzip der Bedarfsgemeinschaft greifen könnte. Nun ja, damit sollen sich dann die Fachpolitiker rumschlagen, wie das genau gelöst wird, ist mir egal, solange die Kosten im Rahmen bleiben.

      > Gerade bei kleineren Gemeinden ist die Gewerbesteuereinnahme
      > das A und O.

      Wenn sie Gewerbesteuerzahler haben. Ansonsten haben sie quasi nix. Ich gehe mal davon aus, dass unser Modell für die meisten Gemeinden nicht allzuviel verändern wird, ein paar sehr reiche Gemeinden weniger haben werden und etliche arme Gemeinden ein wenig besser gestellt werden.

      > Werdet wach und schaltet mal My Little Pony ab…

      Könntest Du das bitte ab und an wiederholen, gerne auch ein wenig lauter… 😉

    • Wäre ich der politische Gegner und würde mit einem Konzept der Piraten für ein bedingungslosen Grundeinkommen konfrontiert, das ich nicht will, das eine völlige Umstellung der Steuer hervorruft, eine Erhöhung der MWST, die Sozialversicherung verändert, würde ich mich freuen, denn dann hätte ich viele, viele Angriffsflächen dagegen zu argumentieren, bis hin zu verfassungsrechtlichen Bedenken wenn für Babys/Kinder die gleichen Bedarfe angesetzt werden, wie für Erwachsene.

      Trennt die Kindergrundsicherung und die Rente vom bedingungslosen Grundeinkommen ab, fordert die Streichung der Sanktionen für
      Erwerbslose und eine Auszahlung als negative Einkommensteuer und legt meinetwegen ein Konzept für die ferne Zukunft eines allgemeinen bGEs vor.

      Vorerst für die Schublade wie das Konzept von Dieter Althaus, CDU

    • @Murgpirat, so so, du willst also die Würde des Menschen unter Finanzierungsvorbehalt stellen. Wenn kein Geld da ist, wird das GG außer Kraft gesetzt und wir haben alle keine Würde, keine Existenzberechtigung mehr.

      Umgekehrt ist richtig, das Verfassungsgebot ist erstrangig und danach hat sich alles auszurichten.

  17. 45% Steuersatz? Das ist höher als der höchste Grenzsteuersatz für Spitzenverdiener Das zerstört massiv Arbeitsanreize. Auch wenn dann keine Sozialversicherung mehr fällig wird, sondern nur Lohnsteuer. Vorschlag meinerseits: Die Steuerfreiheit für Wochenendarbeit abschaffen und den ermäßigten Mehrwertsteuersatz, der oft für völlig abstruse Güter gilt.

    • > 45% Steuersatz? Das ist höher als der höchste Grenzsteuersatz
      > für Spitzenverdiener

      42% Spitzensteuersatz + 3% Reichensteuer + Solidaritätszuschlag?

      Aus dem Grund haben wir ja für Unternehmensgewinne, Kapitalerträge und Arbeitnehmerentgelte oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze 50% Steuersatz vorgesehen, weil wir sonst die Spitzenverdiener entlasten würden.

      > Das zerstört massiv Arbeitsanreize.

      Weniger wäre motivierender, keine Frage. Auf der anderen Seite: Ein ALG2-Aufstocker zahlt von 100,- Euro Mehrverdienst erst mal etwa 20% Arbeitnehmeranteil Sozialversicherung, ggf. noch ein wenig Steuern, und dann werden ihm vom Netto noch 80% (teilweise 90%) gegengerechnet.

      Dem bleiben von 100,- Euro Brutto rund 16,- Euro tatsächlich, nach unserem Modell immerhin 30,- Euro (bei Wohngeldbezug, ohne Wohngeldbezug 45,- Euro).

      > Vorschlag meinerseits…

      Und was soll das finanzieren? Kommen wir da schon auf 42,- Euro GE im Monat (wäre ja irgendwie eine “piratige Zahl”, aber halt doch keine 10% des Existenzminimums…)

      Sowohl ein steuerfinanziertes Gesundheitssystem als auch ein Grundeinkommen benötigen dreistellige Milliardenbeträge. Das ist nicht anders zu finanzieren, als dass man bei den lohnenden Steuern kräftig zulangt. (Also Einkommenssteuer, wenn alle anderen Staaten des europäischen Binnenmarktes mitziehen, wäre auch Mehrwertsteuer denkbar.)

  18. Flat Tax von 25% würde ausreichen, wenn es keine Spielräume zur Absetzbarkeit von der Steuer gibt, sondern die Steuer auf Grundlage des Einkommens voll und ganz gezahlt werden muss.

    • Würde ausreichen für was? Für die Staatsausgaben nach derzeitigen Niveau oder für die Einführung eines BGE und eines steuerfinanzierten Gesundheitssystems?

    • milton2011

      Bleiben wir bei den Fakten.
      1. Die durchschnittliche Steuerlast auf Einkommen beträgt heute nach VGR 12,5 %.
      2. Kirchhof hat 25 % veranschlagt, weil durch die Freibeträge die 25 % Einkommensteuer nur die Hälfte, also 12,5 % bringt.
      3. Straubhaar hat nur vorgeschlagen, addieren wir auf Kirchhof noch 25 % Sozialabgaben, dann nehmen wir 50 % ein und schütten 37,5 % gleich wieder als bGE bzw. Freibeträge aus, das sind dann auch nur die heutigen 12,5 %.
      4. Da bGE sowohl die AN-Sozialabgaben bei Arbeitnehmern steuerfinanziert als auch bGE die halben Leistungen der Kassen, bisher AG-Sozialabgaben, ersetzt, ist das finanzierungstechnisch eine Nullsumme ohne Leistungseinbuße.

  19. Thoralf Will

    Das Modell sieht die Abschaffung des Elterngelds vor. Nach oberflächlicher Abschätzung würde sich die Situation für junge Eltern mit mittleren Einkommen erheblich verschlechtern. Sehe ich das richtig? Ist das gewollt?

    • Elterngeld (http://de.wikipedia.org/wiki/Elterngeld) ist für eine kurze Zeit (bis zu 14 Monate) relativ viel (bis zu 1800,- pro Monat), damit können wir natürlich nicht mithalten. Kinder sind aber nicht nur in einem Zeitraum von bis zu 14 Monaten teuer, und Eltern werden nicht nur 14 Monate lang gebraucht.

      Unser Modell sieht dauerhaft eine deutliche Besserstellung der Familien vor. Wenn man beide Modelle über einen Zeitraum von 18 Jahren vergleicht, dann macht die Verbesserung bei unserem Modell ein Vielfaches des Familiengeldes aus. Vor diesem Hintergrund halten wir das Elterngeld für entbehrlich.

  20. Frank Mai

    Michael, du schreibst, dass in eurem Modell noch das Problem besteht, dass das Grundeinkommen noch nicht ganz ausreicht.

    Ich bitte dich, zu prüfen, ob es mit den folgenden Schritten nicht ganz einfach möglich wäre, sowohl das Grundeinkommen etwas anzuheben als auch eine bessere Brutto-Netto-Kurve im Vergleich zu heute hinzubekommen.

    1. Erhöhung der Flattax auf einheitlich 50%
    2. Mit eurem Konzept entlastet ihr die AG bei den Lohnnebenkosten von zur Zeit 22,7 % auf dann nur noch 10% Lohnnebenkosten. Durch die Sozialbeiträge (RV und ALV) in eurem Konzept zahlen die Lohnbezieher im Schnitt etwa 55% an Steuer plus Sozialabgaben. Das ist der Grund, warum der Brutto-Netto-Vergleich von Sozialstaat 3.0 im Vergleich zum SGE so verliert und das ganze Konzept an Sex-Appeal verliert.
    Wir können doch nicht in einen Wahlkampf ziehen mit einem BGE-Konzept, das allen ab einem Einkommen von 2.500 Euro zu Nettozahlern macht!

    Denk mal drüber nach, ob nicht einfach der AG die Rentenbeiträge komplett für den AN überweist! Das hilft jedem Beschäftigten zu plus 8%! Dadurch bekommt ihr die Brutto-Netto-Kurve verbessert und habt viel mehr Akzeptenz in der Bevölkerung.

    Ach: Und ruf mich mal an!

    • milton2011

      Frank,
      bei allen Euren Modellen stellt Ihr Euch nur selbst Beine mit völlig belanglosen Rahmenbedingungen, die unnötige Diskussionen auslösen.

      1. Der Transferpunkt ProKopfEinkommen ist vom Markt vorgegeben und als Mittelwert genau der Transferpunkt nach Gauß, wo eine Negative Income Flat Tax als Nullsumme arbeitet, bGE also volkswirtschaftlich nichts kostet.
      2. Im Transferbereich bietet 50 % die maximale Aufstockung, zudem ersetzen 50 % genau die AG-Sozialabgaben durch bGE.
      3. 50 % sind 25 % Einkommensteuern plus 25 % Sozialabgaben, ausgeschüttet als Sozialdividende bGE werden 38 %, 12 % sind die bisherige Einkommensteuer.
      4. Reicht ein bGE von 800 € als Grundsicherung nicht aus für Miete, dazu gibt es Wohngeld, das nach Leitsatz 4 des BVerfG auch bleiben muss. Es ist heute müßig, über die Höhe der Anrechenbarkeit des bGE bei Wohngeld zu diskutieren.

      800/600 €, und das entspricht ungefähr SGE, sind immer ohne Einschränkungen finanziert, dafür sorgt schon Gauß und die Mathematik.

      Keinen auf der Straße interessiert ein Blick in Zahlenfriedhöfe, mit jeder Streichung lockt Ihr nur Widerstände, versucht lieber ein Konsensmodell so einfach zu erklären mit Gauß, wie ich es z.B. versuche. Ein bGE hat nur dann eine realistische Chance, wenn es billiger als heute ist, und NIFT 50 ist ein Viertel billiger im Staats- und Sozialhaushalt, zudem völlig unblutig.

      • Frank Mai

        Ich kann Dir nur dazu raten, deine Gedanken als eigenes Konzept bei den Sozialpiraten einzustellen. Das wäre zumindest mal ein neuer Ansatz und ich glaube, ihn zu etwa 80% verstanden zu haben.
        Das, was viele Menschen aber wissen wollen, ist, wie es sich genau verhält, was das Grundeinkommen für genau meine oder deine Situation bedeutet. Da kann ein solch mathematisch-abstraktes Modell, wie du es propagierst, nicht viel sagen.
        Wie hoch wird Wohngeld sein?
        Welches Grundeinkommen bezieht ein Kind?
        Wie geht es mit der Rente weiter?
        Gibt es eine Arbeitslosenversicherung?

        Ich bin auch der Meinung, dass man mit deiner Methode im Grunde bestimmen kann, wie viel Geld in etwa zur Verfügung steht. Ob das aber taugt, Wähler zu überzeugen?

        • milton2011

          Frank,
          mein Konzept befindet sich in Euren Händen, einer aus der SGE-Gruppe hat es ja. Nur bin ich der Meinung, die Spaltung in 2 Konzeptgruppen bringt nichts, mein Vorschlag dient als Konsensbasis.

          1. bGE ist eine Bierdeckelsteuer
          Netto = Familienköpfe * bGE + 0,5 * Einkommen

          2. bGE ersetzt halbe Rente, halbes ALG 1 und halbe Gehälter des ÖD, d.h. die AG-Sozialabgaben sind umgewidmet für bGE.

          3. bGE enthält bei Erwerbstätigen die AN-Beiträge für die SVn, bei Erwerbslosen KV + Grundsicherung. Damit sind die Beiträge zu den SVn steuerfinanziert.

          4. Untere Einkommen bis zum doppelten Familien-bGE bekommen also die SV-Beiträge zusätzlich zum vollen Brutto steuerfinanziert.

          5. Mittlere Einkommen bis zum 4fachen Familien-bGE zahlen von ihrem Brutto linear progressiv 0 bis 25 % Sozialabgaben und keine Steuern.

          6. Nur Einkommen darüber hinaus zahlen linear progressiv 25 bis 50 % Steuern. Sie steuerfinanzieren bGE, individuelle Sozialtransfers und Subventionen.

          7. Renten und ALG 1 sind also gesichert, werden beide versteuert gegen bGE wie alle Einkommen. Ansonsten gilt im SGB bGE als anrechenbares Netto.

          8. Da Wohngeld bleiben muss, nach Leitsatz 4 des BVerfG ist individueller Mehrbedarf auch bei Pauschalierung zu gewähren, ist die Diskussion müßig.

          9. BGE aus NIFT 50 ist ein vorgeschalteter Prozess bei der Einkommensteuererhebung, d.h. 50 % führen die Unternehmen ab, 38 % erhalten die Bürger als bGE zurück, 12 % wie bisher fließen als Einkommensteuern in den Haushalt wie bisher.

          Ein bGE von 800/600 € mit 760 Mrd. Bedarf finanziert sich von selbst, die Kinder finanzieren faktisch 40 Mrd. für individuelle Sozialtransfers nach Leitsatz 4.

          ProKopfEinkommen und bGE bestimmt der Markt nach Marktpreisen, an den 50 % für den Sozialstaat kommt man nicht vorbei.
          Entscheidend ist nur die Umstellung von Lohnbezug heute (55 %) auf Wertschöpfung morgen (+ 45 % = 100 %), d.h. der Wegfall der Lohnquote durch Umwidmung der AG-Sozialabgaben für bGE aus NIFT.

          Sie müssen den Arbeitnehmern klar machen, dass das Gro nur noch Sozialabgaben zahlt, die unteren diese sogar steuerfinanziert bekommen.
          Sie müssen den Unternehmen nur klar machen, dass sie pauschal nur 50 % statt AG-Sozialabgaben und diversen Steuern zahlen. Und genaugenommen nicht die Unternehmen, sondern ihre Eigentümer in den Dividenden. Die Unternehmen stellen ihre Wertschöpfungssteuer Löhnen und Dividenden in Rechnung.

          • Martin Schön

            “mein Konzept befindet sich in Euren Händen, einer ….” – tolle Basis für eine Schnitzeljagd! – also für Interessenten heißt das: hier alle Milton-Stellen zusammensuchen und einen Text aus einem Guss machen? Merci!

  21. 50% Unternehmensbesteuerung. Nett, ist nur eine Erhöhung von zZt 30% auf die geforderten 50%.
    Ich kenne wenige Unternehmen, die so ein Spielchen mitspielen würden. Auch wir würden uns überlegen, ob der Wirtschaftsstandort Deutschland sich überhaupt noch lohnt.
    Steuern nehmen Unternehmen in erster Linie liquide Mittel. Diese liquiden Mittel dienen den Unternehmen als Bestandssicherung und Zukunftssicherung. Momentan ist es leider schon üblich Unternehmen mit Eigenkapitalquoten von 20% als finanziell solide hinzustellen. Mit einer solch drastischen Steuererhöhung fällt es Unternehmen noch schwerer liquide Mittel und die EKQ zur Zukunftssicherung des Unternehmens zu erwirtschaften.

    Mit solchen Vorschlägen gefährdet ihr fahrlässig den Wirtschaftsstandort Deutschland.

    Momentan liegt Deutschland mit der Unternehmensbesteuerung von ~30% im oberen Fünftel, bei 50% sind wir Spitzenreiter.

    • 1.) Unternehmensbesteuerung ist im Moment Körperschaftssteuer, Gewerbesteuer, und die ausgeschütteten Gewinne werden dann noch zu einem Teil mit dem persönlichen Steuersatz des Betreffenden… http://de.wikipedia.org/wiki/Abgeltungsteuer_(Deutschland) (etwa bis zur Mitte scrollen) stellt das für unser Referenzjahr 2009 sehr schön dar.

      Von 100,- Euro Unternehmensgewinn landen 51,50 Euro beim Gesellschafter/Aktionär.

      2.) Nach unserem Modell werden diese drei Steuern zusammengefasst. Das Unternehmen führt einmalig 50% ab, dafür müssen dann Ausschüttungen und Dividenden nicht mehr versteuert werden (“alles in einem Aufwasch”).

      Von 100,- Euro Unternehmensgewinn landen dann 50,- Euro beim Gesellschafter/Aktionär. Ja, das ist ein bisschen weniger als die 51,50 Euro heute. Aber dann doch nicht so viel weniger, als dass es den Standort Deutschland in eine tiefe Krise stürzen würde.

      • milton2011

        Michael,
        Sie können die Gewerbesteuer nicht abschaffen (Art. 28 (2) GG), aber steuervorabzugsfähig von der NIFT machen.
        Zudem zahlen die Unternehmen heute im Schnitt 27,5 % AG-Sozialabgaben bezogen auf ihr Einkommen, nicht Lohnsumme.

        Sie müssen schon versuchen, den Leuten klar zu machen, 50 % NIFT statt 25 % Einkommensteuern und 25 % Sozialabgaben sind keine höhere Belastung als heute.
        Bei NIFT 50 ist der Steuerfreibetrag doppelt so hoch wie das bGE, wenn Sie sich also auf 800/600 € entscheiden, dann sind bei Arbeitnehmern Steuerfreibetrag und steuerfreie SV zusammen berücksichtigt.
        Die unteren Einkommen bekommen zu ihrem Brutto die SV-Beiträge steuerfinanziert zusätzlich.
        Die mittleren Einkommen zahlen keine Steuern, nur linear progressiv 0 bis 25 % Sozialabgaben.
        Nur die oberen Einkommen zahlen 25 bis 50 % linear progressiv Steuern.

        • > Michael, Sie können die Gewerbesteuer
          > nicht abschaffen (Art. 28 (2) GG),

          Formal gesehen korrekt: Ich kann das nicht.

          Der Gesetzgeber ist aber auch stets der Verfassungsgesetzgeber…

          • milton2011

            Sie vergessen eines, bei Abschaffung der Gewerbesteuer stimmt der Bundesrat nicht zu. Also vergessen Sie eine 2/3-tel Mehrheit in Bundestag und Bundesrat.
            Sie sollten sich überlegen, wie Sie bGE aus NIFT als Einfaches Einkommensteuergesetz durch Bundestag und Bundesrat durch bekommen.
            Es ist auch nicht nötig, an den verfassungsmäßigen Regeln zu rütteln, machen Sie einfach die sonstigen Steuern außer NIFT und Mehrwertsteuer vorabzugsfähig für die NIFT-Steuerschuld. Und da von den 50 % ja 38 % als bGE unmittelbar als Freibeträge wieder ausgeschüttet wird, ändert sich auch nichts am Verteilungsschlüssel der Einkommensteuer zwischen Bund und Ländern.

            Es ist doch ganz einfach :
            Lassen Sie die Bundesbank über Nacht von den 50 % NIFT 38 % als bGE umverteilen und die verbleibenden 12 % dann an die Finanzämter überweisen als Einkommensteuer. Dann ändert sich nichts in unserem verfassungsmäßigen Systemen und Haushalten, Steuern und Sozialabgaben wie bisher, nur eine Zusammenlegung der direkten Steuern mit Steuer-Vorabzug der sonst. Steuern.
            Das bGE läuft noch nicht einmal über die Haushalte.

      • Michael, lesen Sie die Kommentare überhaupt richtig durch????
        Ich kenne kein Unternehmen, das Unternehmensgewinne regelmäßig zu 100% ausschüttet.
        Darum geht es und um nichts anderes.

        Unternehmen benötigen Gewinne um Liquidität aufzubauen, zu investieren und krisenfest zu werden.

        Wenn ihr die Unternehmenssteuer pauschal auf 50% anhebt auf Unternehmensgewinne die im Unternehmen verbleiben, so entspricht das einer Steuererhöhung von ~66% (~30% Unternehmensbesteuerung heute -> 50% Unternehmensbesterung von euch gefordert)

        • > Darum geht es und um nichts anderes.

          Es geht konkret um den Zeitpunkt der Besteuerung.

          Das Geld, das ein Unternehmen verdient, wird früher oder später ausgeschüttet und versteuert.

          (Und wie oben schon erwähnt: Bei den Zinsen, zu denen sich Deutschland derzeit verschulden kann, können wir gerne über großzügigere Abschreibungsregelungen oder Investitionsabzugsbeträge sprechen.

          Denkbar wäre auch die Trennung in Unternehmesbesteuerung und Ausschüttungsbesteuerung, wie wir sie jetzt bereits haben. Das ist eine Frage des politischen Willens. Dies verändert aber lediglich den Zeitpunkt der Besteuerung, nicht aber deren Höhe.)

          • >Denkbar wäre auch die Trennung in Unternehmesbesteuerung und Ausschüttungsbesteuerung, wie wir sie jetzt bereits haben. Das ist eine Frage des politischen Willens. Dies verändert aber lediglich den Zeitpunkt der Besteuerung, nicht aber deren Höhe.)<

            Dann macht es doch so! Davon ausgehen, dass 100% Unternehmensgewinne früher oder später ausgeschüttet werden ist schlichtweg eine Frechheit und spiegelt definitiv nicht die Wirklichkeit wider…

          • @Michael, solche Begründungen diskreditieren den ganzen Vorschlag. Welches Unternehmen kann 100% der Gewinne ausschütten? Was machst Du eigentlich als GF einer GmbH, da solltest Du es doch besser wissen! Diese Besteuerung ist völliger Blödsinn!

            Und was soll der Hinweis auf die “niedrigen Zinsen”? Das ist momentan so, aber doch nicht dauerhaft. Das kann man doch nicht als Grundlage für eine seriöse Kalkulation heranziehen. Wenn Deutschland das AAA-Rating verliert, dann haben wir auch schnell über 6% Zinsen zu zahlen.

            Diese ganzen Zahlenspiele sind reine Zeitverschwendung, wenn sie nicht auf real erreichbaren Zielen basieren. Bis die Piratenpartei eine 2/3 Mehrheit in Bundesrat und Bundestag hat, ist die Hölle schon längst zugefroren.

          • Michael Ebner

            > Davon ausgehen, dass 100%
            > Unternehmensgewinne früher oder
            > später ausgeschüttet werden ist
            > schlichtweg eine Frechheit und spiegelt
            > definitiv nicht die Wirklichkeit wider…

            Was passiert denn mit den Unternehmensgewinnen dann, wenn sie nicht ausgeschüttet werden?

            1.) Sie werden reinvestiert. Diese Investitionen werden abgeschrieben, mindern also den Bilanzgewinn in Folgejahren. Hätte ich als wieder etwas, was ich ausschütten könnte.

            2.) Gehen in die Rücklagen (nicht zu verwechseln mit den Rückstellungen). Diese werden spätestens dann aufgelöst, wenn das Unternehmen liquidiert wird.

            3.) Erhöhen das Eigenkapital. Auch das wird ausgeschüttet, wenn das Unternehmen liquidiert wird.

            4.) Alternativ: Das Unternehmen wird irgendwann verkauft, dann gehen die akkumulierten Gewinne an das aufkaufende Unternehmen und werden dort irgendwann ausgeschüttet.

            5.) Oder das Unternehmen macht irgendwann Verlust, der dann damit ausgeglichen wird. Letztlich haben wir dann – über einen längeren Zeitraum gemittelt – nur einen geringeren Gewinn.

            Vor dem Hintergrund der Annahme, dass Unternehmen nicht ewig leben (das können wir mal als empirisch gesichert betrachten) gibt es nur zwei Möglichkeiten: Die Gewinne werden irgendwann mal an die Anteilseigner ausgeschüttet, oder das Unternehmen wird eines Tages enteignet (dann ist die vorher etwas höhere Steuerlast wohl die kleinere Sorge der Anteilseigner…).

          • Ich lege den Piraten dringend mehr Sach- und Fachkenntnis in wirtschaftlichen Belangen ans Herz!

            Der angeführte Punkt 1) ist lächerlich. Unternehmen haben natürlich eine Gewinnerzielungsabsicht; dies maximiert man durch Investitionen, die sich im laufe der Zeit auszahlen.
            Abschreibungen der Investitionen dienen nicht der Gewinnmaximierung oder gat einer Ausschüttung, sie dienen der Kapitalrücklage, um nach Abschreibung neu investieren zu können.

            Punkt 2) ist nicht viel besser als der Punkt 1) Sie haben recht, dass jedes Unternehmen endlich ist. Sogar Adolf Würth hat dies vor kurzem so als Zitat gebracht, was mir sehr imponiert hat. Jedoch werden Sie mit dieser Form der Besteuerung den Lebenszyklus der Unternehmen in Deutschland drastisch schrumpfen!
            Rücklagen dienen dem Unternehmen dazu, die Betriebsfähigkeit für eine Zeit X aufrecht erhalten zu können, um Lösungswege aus einer Krise zu suchen. Je mehr Reserve, desto mehr Zeit…
            Nach einer Liquidierung wird nicht mehr viel zum Aussütten übrig sein, da diese Reserve in die Fixkosten geflossen ist, wie zB den Personalkosten.

            Zu Punkt 3)
            Eigenkapital ist die Finanzreserve des Unternehmens. Siehe also Punkt 2)…

            Punkt 4) Ja, so ist es… Ein kaufendes Unternehmen hat nichts besseres zu tun als nach einer teuren Investition Geld auszuschütten… In welcher Welt leben Sie???

            Punkt 5) Wenn das Unternehmen Verluste macht, gibt es den sogenannten Verlustvortrag, der zeitlich jedoch begrenzt ist. Faktisch verringert er zukünftige Unternehmensgewinne, das ist richtig. Dem Unternehmer jedoch zu unterstellen auch in Verlustperioden die Gewinne auszuschütten ist jedoch mehr als nur gewagt, der Unternehmer macht sich mit solchen Handlungen strafbar…

            Ich lege Ihnen dringend ans Herz sich mal Zahlen und Fakten zu besorgen, in welcher Höhe ein Unternehmen Gewinne ausschüttet. Dieser Ansatz und vorallem Ihr geschätztes Denken ist sachlich und fachlich jedenfalls weit von der Realität entfernt!
            Und das Problem an diesem Modell Sozialstaat 3.0 Version 1.2 ist, dass ein Großteil der Einnahmen auf dieser falschen Annahme beruhen!

  22. Amüsant zu lesen, wie hier einige wieder die einzelnen Bausteine der Konzepte ZERLEGEN und mir zeigen, dass Konzepte für soziale Gerechtigkeit HUMBUG sind.

    Die Würde des Menschen unter Finanzierungsvorbehalt stellen zu wollen ohnehin.

    Es braucht keine Konzepte und Finanzierungen, es bedarf der Einhaltung der Grund- und Menschenrechte, nicht umsonst landen alle Konzepte und auch Finanzierungen (wen man jemand etwas wegnimmt) vor dem BVerfG, leider sehr zeitverzögert für die Betroffenen.

    Da gefällt mir was ich von Max Löffler von den Grünen gerade lese auch Anfrage zum Gini Koeffizient in bezug auf das bGE mit dem er sich beschäftigt

    “Es gibt bei den Grünen auch weiterhin eine recht aktive
    Diskussion über das Grundeinkommen, mit Blick auf die Bundestagswahl
    2013 dreht sich die Diskussion aktuell vor allem um “Garantieelemente
    in den bestehenden Sicherungssystemen” als erster Schritt, also z.B.
    eine Garantierente, eine Art negative Einkommensteuer und solche
    Dinge.”

    Garantieelemente in den bestehenden Sicherungssystemen – eine Art negative Einkommensteuer!!!!

    Keine Weltrevolution um ein Grundeinkommen zu bekommen!

  23. [Isa]Ahoi,

    Anmerkungen zur Diskussion – Sozialstaat 3.0 – Version 1.2

    Estimada Isa,

    ich habe nun deine Links zu den Piraten gelesen und folgende Anmerkungen:

    1. die Mehrwertsteuer ist eine Umgangssprache; genau heißt diese Steuer
    Umsatzsteuer, denn es gibt auch nur ein Umsatzsteuergesetz; die Piraten
    sollten schon etwas genauer sein.

    Bei der Erhöhung des Umsatzsteuersates von 19 auf 20% werden grundsätzlich
    und immer die Geringverdiener benachteiligt, weil diese eine höhere
    Konsumquote als Sparquote haben (In jedem volkwirtschaflichen Grundsemianr
    wird dies so besprochen und ist auch kein Geheimnis). Die Forderung der
    Erhöhung der Umsatzsteuer, die die Piraten auch noch fälschlicherweise
    Mehrwersteuer nennen, kann aufzeigen, dass sie keine wirtschaftliche
    Kompetenz besitzen und/oder sehr nahe der FPD stehen, weil die Erhöhung
    der UST ein sehr liberales Thema ist.

    Ich schreibe dir als Piratin, damit du deine Partei etwas auf eine andere
    Sichtweise bringen kannst. Es wäre viel besser die direkte Steuer zu
    erhöhen bzw. die ganzen Steuervergünstigungen abzuschaffen und dann würden
    auch endlich mal die Reichen Steuern zahlen

    Köllsche Grüße – Bettina

    Mit piratigen Grüßen

    • 1.) Zur Begrifflichkeit verweise ich mal auf http://de.wikipedia.org/wiki/Mehrwertsteuer

      2.) Bitte immer das Gesamtkonzept betrachten und nicht einzelne Punkte isoliert. Wir haben in unserem Konzept (auch in der Betrachtung nach Kaufkraft) ganz klar die Besserstellung der Personen mit geringem oder keinem Einkommen.

      3.) Die Erhöhung der direkten Steuern und die Abschaffung der sog. Steuervergünstgungen ist zentraler Bestandteil unseres Konzeptes – schon deswegen, weil wir erhebliche Mehreinnahmen zur Finanzierung des GE und des Gesundheitssystems brauchen.

    • Volkswirtschaftliches Grundseminar, genau deshalb sollten Student_innen nicht lernen sonder selbst denken und STUDIEREN.

      Und auch noch rechnen. Die Erhöhung der MWST um einen Prozentpunkt bringt bei jemand der 100 Euro im Monat zum regulären MWST Satz konsumieren KANN, einen !!!Euro Mehrbelastung, er kann nichts sparen, weder vor der Erhöhung noch nach der Erhöhung.

      Wer 1000 Euro im Monat verkonsumieren kann bezahlt 10 Euro mehr, er kann daneben noch sparen. Wer ein Auto kauft für 50.000 Euro bezahlt?

      Wer wird denn nun eigentlich höher belastet bei einer MWST Erhöhung und es wäre ja ganz einfach den Ausgleich durch ein angehobenes bGE um einen ! Euro auszugleichen?

  24. Als engagierter Pirat und Verfechter eines BEDINGUNGSLOSEN Grundeinkommens muss ich meine Position immer wieder neue darstellen und mache es auch.

    Die Vertreter eines partiellen Grundeinkommens erstellen ihr Konzept nicht etwa weil sie das richtig finden, was sie immer wieder selbst betonen, sondern aus Finanzierungszwängen, denen sie sich ohne Not selbst aussetzen.

    Wenn zwei Personen erwerbstätig sind, sagt auch kein Arbeitgeber, ach sie wohnen zusammen, dann braucht ja der Zweite kein volles Gehalt, sie bezahlen ja nur einmal Miete.

    So ist es überall, aber NUR beim bedingungslosen Grundeinkommen, das sie sogar nicht mehr so nennen wollen, soll das nicht so sein.

    Hier werden Menschen unterteilt in Wohnungsinhaber_in oder Mitwohner_in.
    Das ist Bedarfsgemeinschaft und ganz schrecklich.

    Dann wollen sie einem Baby, einem Kleinkind genausoviel Geld zusprechen wie einem Erwachsenen und dies ohne die Bedarfe vorzulegen, zu belegen.

    Kinder bzw. deren Eltern erhalten im Gegensatz zu Erwachsenen noch zusätzliche geldwerten Leistungen, Kita, Essen usw. viele Vergünstigungen, ÖPNV, Eintrittsgelder, vollständige medizinische Versorgung ohne Arztgebühr und Zuzahlungen usw.

    Selbst bei Hartz IV erhalten Erwachsene selbstverständlich eine höhere Leistung und das wird natürlich auch belegt.

    Um das nicht misszuverstehen, Eltern soll ausreichend Geld für ihre Kinder zur Verfügung stehen, aber Eltern, Erwachsene sollten nicht wie Babys oder Kinder behandelt werden, sie haben höhere (Lebenshaltungs)Kosten.

    Eltern haben auch eine MIT!!! Verantwortung für ihren Kinderwunsch sollen aber großzügige Unterstützung der Gesellschaft erhalten.

    Menschen im Alter wiederum werden wie Babys und Kleinkinder abgespeist und auch dort erhalten zwei Rentner die zusammenwohnen nur einmal das Wohngeld, bei regulären Rentenansprüchen ist dies natürlich nicht der Fall.

    Und noch einmal, das wird NUR gemacht, um möglichst Zustimmung zu gewinnen, weil man die Kosten damit kleinrechnet.

    Ich nenne das verlogen und populistisch.

    • Ich wurde nicht durch Konzepte oder Finanzierung vom Grundeinkommen überzeugt, sondern in der Sache, wie ich ohne Konzepte und Finanzierung schon viele vom Grundeinkommen überzeugt habe!

      Frank Mai, Johannes Israel, Michael Ebner und viele andere meinen sie müssen oder könnten mit komplizierten Berechnungen die Menschen überzeugen. Ich glaube kaum, dass dies gelingt, wie die Diskussionen zeigen.

      Oder habt ihr das Gefühl, dass jemand durch die Darstellung eines/eueres Konzeptes gesagt hat, na dann….?

      Es sind immer lediglich die bGEler die sich die unterschiedlichen Vorstellungen um die Ohren hauen, verstehen dann Konzepte nicht, wollen mit dem bGE die Welt verändern usw., dabei sind sie grundsätzlich für ein bGE. Sie sind also meist schon überzeugt und suchen nach Wege.

      Die, die jedoch ein bGE nicht wollen oder nicht verstanden haben, überzeugt man m. E. nicht durch Konzepte, sondern sie haben grundsätzliche Bedenken oder verstehen es im Grunde nicht.

      Hier muss die Überzeugungsarbeit ansetzen

      • Frank Mai scheut sich nicht einmal davor die Leute zu verdummen, siehe hier:

        http://sozialpiraten.piratenpartei.de/2012/05/15/solidarisches-grundeinkommen-sge/#comment-712

        Er meint ist doch alles in Ordnung und “sein” Konzept entspricht meiner Forderung nach einem allgemeinen bedingungslosen Grundeinkommen, wenn er verschweigt, dass ein zweiter Erwachsener in einer Wohngemeinschaft wie ein Baby/Kleinkind behandelt wird mit seinen Bedarfen.

        Menschen im Rentenalter, also die zweite Personen in einer Gemeinschaft hat er keine Skrupel sie mit Bedarfen von Babys abzuspeisen..

        Ich argumentiere nicht für meine Bedarfe, habe keine Kinder und leben allein, hätte also mit einem bGE diese vorgeschlagenen 900 Euro, was sehr ausreichend für mich wäre. Bei Frank und einigen anderen habe ich andere Vermutungen, ihnen geht es um Persönliches.

        Mir geht es jedoch um die Sache, keine Bürokratie, kein Neid, keine Weltrevolution mit einem bGE, vorrangig keine Steuerreform, keine Reform der Sozialversicherung, Akzeptanz für Menschen, die mit einem bGE einen Vorteil haben, um Nachteile bei anderen zu verhindern.

        FREIHEIT auch vor Freibeutern, die sich unter den Piraten befinden

    • @Guenter, Du scheinst keine Kinder zu haben, sonst würdest Du nicht so einen grandiosen Unsinn schreiben:

      “Kinder bzw. deren Eltern erhalten im Gegensatz zu Erwachsenen noch zusätzliche geldwerten Leistungen, Kita, Essen usw. viele Vergünstigungen, ÖPNV, Eintrittsgelder, vollständige medizinische Versorgung ohne Arztgebühr und Zuzahlungen usw.”

      Ich bekomme doch kein Geld für den Kitabesuch! Die Kita kostet Geld, und zwar nicht zu knapp. Kita kostete 250 Euro, Essensgeld 60 Euro im Monat. ÖPNV war bis 6 Jahren kostenlos, jetzt muß voll bezahlt werden. Krankenkasse (privat) kostet 167 Euro im Monat. usw. Jetzt multipliziere das mal mit der Anzahl Kinder in einer Familie!


      “Um das nicht misszuverstehen, Eltern soll ausreichend Geld für ihre Kinder zur Verfügung stehen, aber Eltern, Erwachsene sollten nicht wie Babys oder Kinder behandelt werden, sie haben höhere (Lebenshaltungs)Kosten.”

      Kinder sind teurer als Erwachsene, umso mehr, wenn es das erste Kind ist und alles neu gekauft werden muß. Ständig neue Klamotten, etwa 200-300 Euro im Jahr für Schulsachen, etwa 500 Euro bei Schuleintritt, Spielsachen, Musikschule, Sportverein, usw. usw. – da kommt was zusammen!

  25. Schade, dass die gute Idee des BGE hier so zerpflückt wurde. Wenn die Bedingungslosigkeit nicht mehr gegeben ist, ist das meiner Meinung nach ein Missbrauch der Idee des GE, das sollte man lieber bleiben lassen.

    Aus dem allseits bekannten Dokufilm “Kulturimpuls Grundeinkommen” kennen wir ein Beispiel eines anderen Systems, was wesentlich weniger Verwaltungsaufwand nach sich ziehen und dadurch auch mehr Transparenz für den Bürger bieten würde:

    Die Einkommenssteuer würde in diesem Fall komplett abgeschafft werden. Stattdessen wird die Mehrwertsteuer auf 100% erhöht. Die Progression ist durch das BGE weiterhin gegeben, das Rechenbeispiel findet sich in dem genannten Film.

    Dadurch wäre auch weiterhin sichergestellt, dass genug Steuereinnahmen entstehen, denn Geld ausgeben tut schließlich jeder, egal aus welcher Quelle er das Geld erhalten hat. Wenn man also das Ausgeben anstatt das Einkommen besteuert dann muss jeder Bürger auch Steuern zahlen.

    Wenn es darum geht, bestimmte Dinge dadurch zu fördern, dass man sie steuerlich begünstigt (das wurde ja schon angesprochen), kann man dafür ja immer noch einen ermäßigten MwSt-Satz festlegen, das ist wesentlich einfacher als jede Einkommenssteuererklärung.

    Was spricht nach Meinung der Piraten gegen dieses einfachere System, so dass es nötig wäre stattdesen so eine komplizierte und missbräuchliche Variante anzustreben?

    • > Was spricht nach Meinung der Piraten

      1.) Zunächst einmal ist dies hier ein Modell zur Diskussion innerhalb der Piratenpartei, und was ich hier in den Kommentaren schreibe, ist meine private Meinung.

      2.) Zweitens erkenne ich nicht, was hier “missbräuchlich” sein soll – könnte das bitte verständlich dargelegt werden?

      3.) Zur eigentliche Frage: Was spricht meiner Ansicht nach gegen ein mehrwertsteuerbasiertes Grundeinkommen. Primär, dass es sich nicht kurzfristig einführen lässt:

      Wir haben innerhalb des europäischen Binnenmarktes MWSt-Sätze zwischen 15% und 25%, Deutschland liegt mit 19% etwa im Mittel. Solche leichten Unterschiede funktionieren, die Realität beweist es ja jeden Tag. Ob ein Produkt, das zu 100,- Euro netto verkauft wird, nun 115,- oder 125,- Euro kostet, macht nicht so den Unterschied, als dass man weite Wege in Kauf nehmen würde, nur um ein bisschen weniger zu zahlen, zumal andere Faktoren die Unterschiede noch ein Stück weit einebnen.

      Würde man nun den MWSt-Satz auf 100% erhöhen, dann würde dieses 100,-Euro-Netto-Produkt nun zu 200,- Euro in den Laden kommen. Das ist nun schon ein deutlicher Unterschied. Wenn ich hierzulande zu 2,50 Euro den Liter tanke, und im Nachbarland kostet es 1,50 Euro, dann lohnt sich schon die Fahrt über die Grenze (zumal man dann gleich noch den Wochenendeinkauf erledigen kann, das Preisgefälle ist dort dann vergleichbar). Wenn ein Notebook im deutschen Online-Shop 900,- Euro kostet und im österreichischen 500,- Euro, dann nehme ich doch gerne ein wenig höhere Versandkosten in Kauf.

      Diese Unterschiede würden sich in einem gemeinsamen Binnenmarkt auch nicht über geringere Lohnkosten (die auch erst mal entstehen müssten, ich bin da skeptisch) ausgleichen. Zumal Deutschland eine Investiotionsgüterindustrie hat und die Mehrwertsteuer auf Konsumgüter anfällt.

      Langer Rede kurzer Sinn: In einem gemeinsamen Binnenmarkt sind massiv unterschiedliche Mehrwertsteuern keine gute Idee.

      Und wenn alle anderen europäischen Staaten ebenfalls umstellen? Dann wäre das eine Option. Eine Option mit ihren spezifischen Vor- und Nachteilen. Die eben formulierte Bedingung ist aber so zu lesen, dass ALLE (in Worten: ALLE) anderen Ländern des europäischen Binnenmarktes umstellen müssen – und bis das passiert, wird noch viel Wasser die europäischen Fließgewässer herunterfließen.

      Wollen wir im nächsten Wahlkampf sagen “Wir haben da ein Konzept, wenn wir gewählt werden, werden wir daran arbeiten, kann sich nur um Jahrzehnte handeln”? Wollen wir das wirklich einem ALG2-Empfänger in’s Gesicht sagen?

      Oder nicht lieber “Wir haben da ein Konzept, wäre sofort einführbar, im ersten Schritt fallen die Sanktionen weg, es gibt auch etwa 100,- Euro mehr im Monat für einen Single, für Familie mehr, und bei Hinzuverdienst würde Dir auch nicht mehr so viel abgezogen. Und wenn diese Umstellung geklappt hat, dann schauen wir mal, wie hoch wir gehen können.”

  26. Natürlich ist ein volles Grundeinkommen zu finanzieren, so wir es wollen.
    Was begründet die Annahme das ginge nicht?
    Ich vermisse , da ihr ja rechnet,eine Stoffsammlung der zugrunde liegenden Zahlen.

    Ich finde Information und gesamtgesellschaftliche Diskussion wichtig. Es hat noch nicht mal jeder vom Grundeinkommen gehört und/oder darüber nachgedacht.
    Das Modell wirkt schon wieder wie eine Reduzierung unseres Zusammenlebens auf Rechnen.
    Ich plädiere dafür die Aufgaben in Worten zu formulieren.
    Wie soll das Grundeinkommen aussehen?
    Was soll das Grundeinkommen leisten?
    Was versprechen wir uns davon?
    Was können Schritte dahin sein?
    Bei welchen BGE-Betrag fühle ich mich persönlich abgesichert?
    Welches Steuersystem wollen wir?
    Wie befördern wir die gesamtgesellschaftliche Diskussion und Information zum Thema BGE?I

    Ich finde es wichtig dass das BGE zu unserer Lebenswirklichkeit passt.
    Das wesentliche bei einer Rechnung ist die klare Formulierung der Aufgabe würde ich sagen.
    Die Formulierung des gesamtgesellschaftlichen Willens.
    Diesen Weg zu einem Grundeinkommen finde ich interessant.
    Herzliche Grüße, Susanne

    • > Natürlich ist ein volles Grundeinkommen zu finanzieren, so wir
      > es wollen. Was begründet die Annahme das ginge nicht?

      Eine Deckungslücke im Calc-Sheet?

      Beziehungsweise, wenn man die Steuern entsprechend hoch schraubt, Steuersätze, die nicht mehr vermittelbar und weitab jeglicher wirtschaftlichen Vernunft liegen. Ganz abgesehen, dass wir dann den Linearitätsbereich des Modells verlassen.

      Einem Calc-Sheet ist die Höhe des Steuersatzes völlig egal. Wenn ich da 200% eingebe, dann kommen da erfreulich hohe Steuereinnahmen raus, das würde ein prima GE ergeben.

      200% Steuersatz heisst im Klartext, dass man von einem Euro Einkommen zwei Euro Steuern bezahlt. Mag sein, dass dann noch jemand arbeitet – aber der wird sehr genau darauf achten, dass aus dieser Arbeit kein Einkommen resultiert. Ebenso wie Unternehmen dann peinlichst darauf achten würden, ja keinen Gewinn zu machen. Kurz: Das, was man im Calc-Sheet mit 200% Steuersatz an Einkommenssteuer berechnet, hat nichts mit der Realität zu tun. (Und das ist natürlich ein Effekt, der nicht schlagartig einsetzt, sondern das Modell wird umso ungenauer, je weiter man sich vom status quo wegbewegt.)

      > Ich plädiere dafür die Aufgaben in Worten zu formulieren…

      Erfolgreiche Politik berücksichtigt sowohl das Wünschenswerte als auch das Machbare.

      Für die Vision haben wir GP050. Sozialstaat 3.0 ist ein Vorschlag für ein Finanzierungskonzept des ersten Schrittes.

      > Ich finde es wichtig dass das BGE zu unserer Lebenswirklichkeit passt.

      Was ist “unsere Lebenswirklichkeit”? Die des ALG2-Empfängers, der auch anständig leben will? Die des Arbeitnehmers, der nicht einsieht, warum er für andere buckeln soll? Die des Unternehmers, der schon jetzt in anderen Ländern weniger Steuern bezahlen würde? Die des Rentners, der etwas dafür haben möchte, dafür, dass er jahrzentelang eingezahlt hat?

      • das Calc Sheet kann ich nicht ernstnehmen als Berechnungsgrundlage.
        Nur ein Grund: Es ist statisch.

        • Was schlägst Du als Alternative vor?

          • Ich finde ja den “wir rechnen das aus” Ansatz nicht sinnvoll.
            Weil sehr schwierig, da sich ja mit dem BGE viele der heutigen Konstanten in eine Weise verändern, die nicht konkret vorhergesagt werden kann, so dass sie nicht mehr als Rechengrundlage taugen.
            Das ist ein dynamisches System.
            Ich verwende gerade meine Zeit in Gespräche “wie soll das BGE aussehen. Was wünsche ich /wir.?” was verändert sich in unserem Zusammenleben mit einem bedingungslosen Grundeinkommen,…”Das meinte ich mit “Lebenswirklichkeit”.

            Gute Nacht und liebe Grüße

          • Korrekt ist, dass die Realität sich ändern wird. Das ist auch der Grund, warum wir mit unserem Modell nahe an den derzeitigen Brutto-Netto-Kurven bleiben.

            Es gibt da grundsätzlich zwei Ansätze:

            1.) Man stellt sich auf den Standpunkt, dass man das ohnehin nicht rechnen kann, und probiert’s einfach aus. Wie würde Hase sagen: Das Experiment ist ein anerkanntes wissenschaftliches Verfahren zur Gewinnung von Erkenntnissen.

            Das Problem dabei ist: Es wird ein Menschenversuch sein. Und wenn dieser Versuch fehlschlägt, dann werden die gut Ausgebildeten und die Reichen das Land verlassen (beide Gruppen werden anderswo immer gerne aufgenommen), und die nicht so Gefragten, die Arbeitslosen und die Alten können dann sehen, wo sie bleiben.

            Unabhägig davon, ob man ein solches Experiment befürworten soll oder nicht: man wird dafür keine Mehrheit bekommen. Da haben zu viele Menschen hierzulande zu viel zu verlieren.

            2.) Man tastet sich langsam an die gewünschten Werte heran, und wenn man feststellt, dass es kritisch wird, macht man langsamer oder geht sogar ein Stück zurück.

            Dazu brauchen wir zunächst eine Systemumstellung hin zu einem System, das im Prinzip ein Grundeinkommen ist, und diese Umstellung darf nicht schief gehen.

        • milton2011

          Ihr 2 verwechselt dabei immer statisches Steuersystem und dynamische Gesellschaft und Markt.

          1. Das GG verlangt einen statischen Familien- und Sozialausgleich ohne Wenn und Aber. Das ist die bGE-Formel :
          EST = bGE * (Einkommen/ProKopfEinkommen – Familienköpfe)
          Diese Formel ist auch KEINE Systemumstellung, sondern nur eine punktuelle Einkommensteuerreform, alle Steuern außer EU-MwSt. und alle Sozialabgaben werden zu einer Steuer NIFT 50 für bGE zusammengefasst.
          Die Bundesbank verteilt nur die 50 % Wertschöpfungssteuer der Unternehmen auf 38 % bGE für Alle und 12 % Einkommensteuer an den Staat unbürokratisch jeden Monatswechsel über Nacht um.

          2. Es kann auch nichts schiefgehen, die Rentenbeiträge werden heute von der DRV auch über Nacht auf die Renten unbürokratisch umverteilt, die Bürokratie besteht da nur aus Kontenführung der individuellen Rentenpunkte und Feststellung der Renten.

          3. Bei den sonstigen individuellen Sozialtransfers gilt bGE einfach als anrechenbares Nettoeinkommen, es gibt sie nur noch als Aufschlag zum Nettoeinkommen.

          Fazit : Die bGE-Formel ist notwendig (GG) und hinreichend (C.F.Gauß), jede weitere Gesellschaftsdiskussion ist völlig überflüssig. In einer Freien Gesellschaft entscheidet jeder für sich, wie er sein Leben im Markt gestaltet, dazu braucht er keine Gesellschaftsklempner mit Visionen. Die zielen nur am Thema vorbei.

          Und diese Reform verbilligt den Staat um ein Viertel, statt 1 Billion nur noch 760 Mrd., die anderen 760 Mrd. für bGE sind reine Umverteilung der Familienfreibeträge und brauchen nicht über den Staat zu laufen, das kann die Bundesbank erledigen.

          NIFT 50 ist nur die Wernersche Konsumsteuer, an die Einkommen, also Löhne und Dividende, weitergereicht als Einkommensteuer, damit die Unternehmen kalkulationsneutral davon entlastet werden.

          Anders lässt sich inflationsneutral bGE nicht realisieren und stabil finanzieren.

    • milton2011

      Susanne,
      Sie vergessen die Realität. Es gibt nur ein ProKopfEinkommen nach Marktpreisen und ein bGE nach Marktpreisen. Und es gibt über 82 Mio. Bürger.

      bGE ist nur ein verfassungsmäßig gebotener Familien- und Sozialausgleichh, darüber muss man kein Gesülze verlieren. Der schlimmste Feind des bGE ist das ideologische Geschwafel “Oh wie schön ist Panama …”.

      Die bGE-Formel ist ganz einfach :

      Einkommensteuer = bGE * (Einkommen/ProKopfEinkommen – Familienköpfe)

      Ein Single mit 2,5 ProKopfEinkommen gibt 1,5 bGE an eine 4köpfige Familie mit gleichem Einkommen ab.

      Und diese Einkommensteuer ist eine Nullsumme über alle Einkommen, das liegt am Mittelwert ProKopfEinkommen. bGE kostet also volkswirtschaftlich gar nichts, nur sind 1500 € bGE bei 2000 € ProKopfEinkommen einfach illusorisch gesponnen.

      Auf die Dynamik kommt es nicht an, es wird monatlich einfach umverteilt. Milchmädchenrechnungen mit einem Konsumboom können Sie vergessen, der Mensch braucht höchstens 2 Handys, er hat nur 2 Ohren.

      Sozial ist die Einkommensteuer, wer viel am Konsum verdient, finanziert auch viel am bGE, Konsumsteuer ist asozial und kontraproduktiv zum Sinne des Familien- und Sozialausgleiches bGE.

      NIFT 50 ist also sozial gerecht :
      – Untere Einkommen bis zum doppelten Familien-bGE bekommen zusätzlich zum Brutto ihre Sozialabgaben steuerfinanziert, also zahlen keine Steuern.
      – Mittlere Einkommen bis zum 4fachen des Familien-bGE zahlen nur linear progressiv 0 bis 25 % Sozialabgaben, aber auch keine Steuer.
      – Erst obere Einkommen darüber hinaus zahlen linear progressiv 25 bis 50 % Steuern.

      Prof. Werner will sich nur vor der Einkommensteuer drücken, also mit Konsumsteuer einen Sozialtransfer für Top-Verdiener etablieren. Perverse Welt.

      • Bin für Finanzierung über die MwSt.
        Grundeinkommen ist dann der ausgezahlte Steuerfreibetrag der MwSt.

        • Bislang kennt die MWSt ja keinen Steuerfreibetrag. Von daher kann ich jetzt ohne weitere Infos mir nicht vorstellen, wie dieses Konzept gemein ist.

          • http://www.unternimm-die-zukunft.de/de/zum-grundeinkommen/steuern/ weiter lesenswert Gespräche über die Mehrwertsteuer in diesem Link.

          • Damit nicht jeder selbst nachschlagen muss, verlinke ich mal den zentralen Satz: «In unserem System ist das Grundeinkommen eine Mehrwertsteuer-Rückvergütung in Höhe des Existenzminimums. So kommt man zwangsläufig auf das Grundeinkommen.»

            So ist zumindest klar, was gemeint ist.

            Ein mehrwertsteuerfinanziertes BGE hat ja seine spezifischen Vor- und Nachteile, darüber kann man ja durchaus diskutieren.

            Der entscheidende Knackpunkt ist, dass man so etwas nicht kurzfristig einführen kann, weil wir dafür einen Konsens in Europa brauchen. (Ich habe das bereits verschiedentlich ausgeführt und verweise jetzt einfach mal auf meinen Beitrag vom 15. Juni 2012 um 22:05 ).

            Die Frage ist, was jetzt unser Ziel sein soll: Eine Perspektive, was nach HArtz IV kommt, oder eine Zukunftsvision für die nächste Generation?

          • milton2011

            Zumal die Mehrwertsteuer über eine EU-Richtlinie harmonisiert ist und keinen Freibetrag kennt.
            Zudem drücken sich die Autoren um die Auskunft, wie Sie die preisneutrale Nettolohnkürzung arbeitsvertraglich durchsetzen wollen.
            Die Initiative ist juristisch naiv.

        • milton2011

          Schmunzel, Susanne,
          aber bei Negativer Einkommensteuer NIFT 50 ist der Steuerfreibetrag für Erwerbstätige das doppelte bGE. Da sieht die MwSt. einfach alt aus.

          EST = 0,5 * Einkommen – Familienlöpfe * bGE
          = 0,5 * (Einkommen – 2 * Familienköpfe * bGE)

          d.h. Erwerbstärtge haben einen Grundfreibetrag von bGE + SV-Beiträge.

          Zudem besteht ein Rechtsanspruch auf steuerfreies Existenzminimum nur bei Einkommensteuer, bei 0 Einkommensteuer nicht mehr.

          Einkommensteuer besteuert das zukünftige Konsumpotential, Mehrwertsteuer nur den vergangenen Konsum.

          Es geht aber um einen Familien- und Sozialausgleich, wer viel am Konsum verdient, soll auch viel an bGE für den nächsten Konsum finanzieren.
          Wer viel konsumiert, kann damit nicht den nächsten Konsum finanzieren, die Hälfte seines Konsums verdienen ja andere steuerfrei, und Kapital ist flüchtig.

          Zudem haben Sie ein Problem nicht gelöst, ohne Einkommensteuer hat der Staat keine Handhabe, Einkommen gesetzlich zu halbieren, Sie schütten also mit MwST. nur Wasser in den Latte Macchiato, diese Inflation entwertet die Kaufkraft Ihres bGE.

  27. Insgesamt schon besser als die vorige Version. Aber nach wie vor gibt es absolut keinen Grund für ein bedarfsgeprüftes Wohngeld. Die Behauptung, die Einbeziehung ins BGE würde eine Deckungslücke verursachen, ist Unsinn. Man kann die Steuersätze soviel wie nötig erhöhen, es würde keinen negativen Anreizeffekt haben. Denn wenn man das Wohngeld im Zweifel ja doch bekommt, gibt es ohnehin keinen Anreiz, _dafür_ zu arbeiten, im Gegenteil, man hat einen Fehlanreiz, weil eine geringfügige Arbeitsaufnahme, die dann gerade zum Wegfall des Wohngeldes führen würde, sich nicht mehr lohnen würde. Nur mit konsequentem BGE gilt das Prinzip: wer arbeitet, hat mehr als der, der nicht arbeitet.

    Und wenn man schon Wohngeld macht, dann geht doch zumindest das folgende gar nicht:
    “In Städten mit einem überdurchschnittlichem Mietniveau wird höheres Wohngeld gezahlt, in Städten mit unterdurchschnittlichem Mietniveau ein geringeres.” Ja warum sind denn die Mieten in der einen Stadt höher als in einer anderen? Weil sie eben attraktiver ist! Wer in einer teureren Stadt wohnt, soll den Preis dafür zahlen. Ansonsten würden ja alle Wohngeldbezieher in die attraktiven Städte drängen und die Mieten würden dort ins Unermessliche steigen – der Staat zahlt es ja. Und wenn die Mieten gedeckelt werden, schafft man einen ungerechtfertigten Vorteil für die Eingesessenen und verhindert praktisch jeden Zuzug. Bitte hier einen vernünftigen Markt aufrechterhalten.

    • > Man kann die Steuersätze soviel wie nötig erhöhen

      Formal gesehen kann man. Das BVerfG hat zwar mal (Stichwort “Halbteilungsgrundsatz”) mit dem Zaunpfahl gewunken, wo die sich in etwa eine Obergrenze vorstellen, aber das ist kein verbindliches Urteil. (Wenn Parteien wie SPD und Grüne bei ihren Vorschlägen zum Spitzensteuersatz knapp unter diesen 50% bleiben, dann mutmaßlich deswegen, weil sie diesen “Wink mit dem Zaunpfahl” ernst nehmen.)

      Formal gesehen könnte man durchaus mal versuchen, ob Karlsruhe 60% für Arbeitnehmer und 65% für Unternehmensgewinne, Kapitaleinkünfte und Arbeitnehmerentgelte oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze durchgehen lässt. Und wenn nicht, dann kürzt man halt das GE auf den dan finanzierbaren Wert.

      Die Gründe, warum man das de facto nicht kann, sind wirtschaftlicher Natur:

      1.) Je höher die steuerliche Belastung für Unternehmen, desto stärker der Druck zur Unternehmensverlagerung. Ohne eine leistungsstarke Wirtschaft kann man sich jedoch selbst die GE-Höhe abschminken, die wir vorschlagen.

      2.) Je höher das GE und die steuerliche Belastung, desto geringer die Arbeitsmotivation.

      > Und wenn man schon Wohngeld macht, dann

      Derzeit zahlt das Jobcenter die tatsächlichen Kosten der Unterkunft, in teuren Städten also entsprechend viel. Trotzdem ziehen nicht alle ALG2-Empfänger nach München. Das hat wohl damit zu tun, dass dort auch die Lebenshaltungskosten ein Stück höher sind.

      Wenn wir dieses Prinzip quasi fortführen, dan belassen wir es erst mal beim status quo. In dem Maße, wie wir das GE erhöhen und das Wohngeld dann abschmelzen können, schleicht sich dieser Ausgleich aus. Da reden wir über einen Prozess, der sich wohl über wenige Jahrzente hinzieht.

      Was unserer Meinung nicht geht, ist eine Systemumstellung, welche die bisherigen ALG2-Empfänger in teuren Städten auf einen Schlag schlechter stellt als jetzt. Die haben dort ihr soziales Umfeld, die bilden zusammen mit den anderen Einwohnern ein soziales Gefüge, da wollen wir nicht “mit der Brechstange” ran.

      • Das mit der Arbeitsmotivation habe ich ja schon erklärt. In deinem System hat jeder Einkommensteuerzahler für den Teil seines Arbeitseinkommens, der seine Wohnkosten deckt, eigentlich keine Motivation, da er die Wohnkosten ja auch ohne Einkommen bekommen würde. Da würde sich anreizmäßig nichts ändern, wenn die Wohnkosten von vornherein im BGE enthalten wären und dafür das Arbeitseinkommen niedriger. (Im übrigen bin ich ganz gegen Einkommensteuerfinanzierung, sondern für maximale Besteuerung des Faktors Land, was nicht zuletzt das entscheidende Gegenargument gegen das BGE – “warum sollen die hart Arbeitenden für die zahlen, die sich einen Lenz machen?” – ad absurdum führen würde, aber das wäre eine ganz eigene Diskussion.)

        Ich stimme zu, dass kein ALG2-Empfänger schlechter gestellt sein sollte als heute. Aber besondere Mietbedarfe sollten hier genauso wie sonstige Mehrbedarfe weiter unter ALG2-Bedingungen laufen. Der BGE-Betrag sollte für alle gleich sein. Auch den Unterschied zwischen Erwachsenen und Kindern kann man sich schon aufgrund der Geringfügigkeit (6,63?!) sparen, aber auch aus Prinzip, da es eben keine bedarfsorientierte Sozialleistung sein soll.

        • > schon aufgrund der Geringfügigkeit (6,63?!)…

          Damit das Modell einfach auf andere Jahre umgerechnet werden kann, nehmen wir als Referenzgröße das steuerliche Existenzminimum. Dies ist nun mal für Kinder und Erwachsene unterschiedlich. Wenn wir Kindern und Erwachsene dasselbe zahlen wollen, dann brauchen wir unterschiedliche Sätze relativ zum steuerlichen Existenzminimum.

        • Ich freue mich, dass ich endlich von jemanden lesen kann, der auch auf die Selbstbeschränkung der Finanzierung beim bGE aufmerksam macht und NUR deshalb die Wohnungskosten aus dem Grundeinkommen herausgerechnet werden sollen.
          Michael bestätigt dies.

          Es ist unsinnig immer auf die regionalen Unterschiede hinzuweisen. Es wäre ein enormer Bürokratiefaufwand in jedem Dorf, in jeder Gegend, in jeder Stadt, bei jedem Umzug, Trennung, Scheidung … die Wohnungskosten separat zu berechnen. Man sieht gerade in Berlin wohin das beim ALG II führt.
          Mit einem bGE den Wohnungsbau und auf die Miethöhen Einfluss nehmen zu wollen, halte ich ebenfalls für einen großen Unsinn.

          Man kann Dinge auch immer anders sehen, mit einem bGE in gleicher Höhe werden Menschen eher in ihrer Region bleiben und tätig werden.

          Es ist doch gerade der Charme des Grundeinkommens sich AUCH bescheiden zu können, weil das bGE eben NICHT angetastet, neu berechnet wird.

          Wenn man bei der Höhe der Einkommensteuer das BVerfG erwähnt, will man doch lediglich beharrlich sein Konzept verteidigen, Michael. Es gibt durchaus andere Steuerarten, die man erhöhen kann. Aber wer eine Finanzierung darstellen will, tappt eben in Fallen.

          Beim Beharren auf gleiche Sätze für Babys, Kinder und Erwachsenen stören einem die möglichen juristischen Streitigkeiten nicht.
          Dabei geht es nicht darum, dass die Bedarfe für Kinder geringer ausfallen sollen, sondern für Erwachsene höher. Dies ist auch bei Hartz IV zu Recht so der Fall.

          Kindergrundsicherung und Altersgarantierente sollte man ohnehin außerhalb des bGE betrachten, wie ich finde.

          Also Michael, nehme Kritik auch mal zur Kenntnis und beharre nicht nur auf deinem Standpunkt.

          • Bei den folgenden Aussagen verstehe ich nicht, was damit gemeint sein soll:

            1.) Es ist unsinnig immer auf die regionalen Unterschiede hinzuweisen. Es wäre ein enormer Bürokratiefaufwand in jedem Dorf, in jeder Gegend, in jeder Stadt, bei jedem Umzug, Trennung, Scheidung … die Wohnungskosten separat zu berechnen.

            2.) Man kann Dinge auch immer anders sehen, mit einem bGE in gleicher Höhe werden Menschen eher in ihrer Region bleiben und tätig werden.

            3.) Es ist doch gerade der Charme des Grundeinkommens sich AUCH bescheiden zu können, weil das bGE eben NICHT angetastet, neu berechnet wird.

            4.) Aber wer eine Finanzierung darstellen will, tappt eben in Fallen.

            Könnte das vielleicht noch mal etwas präziser formuliert werden?

          • Michael, ich kann nicht erkennen, was du nicht verstehst. Es macht keinen Sinn meinen Beitrag zu kopieren und keine konkrete Frage zu stellen?

  28. Michael, wie ich gerade feststelle, bist du Richter, richtig?

    Wenn ja, möchte ich dich fragen, ob es nicht rechtlich angreifbar wäre, wenn einem Erwachsenen im Gegensatz zu einem Baby/Kind nur 6 Euro mehr als Bedarf gewährt würde als Regelsatz.
    (Ich würde klagen)

    Fürchtest du nicht eine anhaltende ! Klageflut zu den Wohnungskosten, wenn diese, wie bei Hartz IV, extra festgelegt werden?
    (Ich würde klagen, wenn ich nur 360 Euro bekäme, wie ich schon erfolgreich vor vor dem LSG Berlin weit mehr erstritt, zur Info, mit Produkttheorie 502 Euro!!!)

    Da wir ja mit einem bGE auch Bürokratie abbauen und juristische Auseinandersetzungen möglichst vermeiden wollen, wäre es doch sinnvoller nur einen Satz als Kindergrundsicherung und bGE zu gewähren (ungeachtet einer Finanzierung), oder?

    Möchtest du Menschen im Rentenalter mit einer Garantierente (bGE im Alter) mit einem Existenzminimum abspeisen wie erwerbsfähige Menschen, die zuverdienen können? Meinst du auch das hätte Bestand vor den Gerichten?

    Ein/e Rentner/in lediglich 809 Euro, ein Renter_innenpaar 1459 Euro erhielte nach deinem/euerem Konzept

    Bedeuten diese Sätze für dich soziale Gerechtigkeit im Alter?

    • Hallo Günter,

      komisch, du hast stundenlang Kommentare geschrieben, aber anscheinend nicht die Zeit gefunden, den Beitrag zu lesen, der alle deine Einwände widerlegt.

      1. Würdest du auch klagen, dass du als Erwachsener kein Kindergeld bekommst? Im Konzept steht, dass die Berechnungsgrundlage eine andere ist, Kinder bekommen 150% des steuerlichen Existenzminimums ausgezahlt und damit sind das Wohngeld und heutige Sozialleistungen wie Kinder- und Elterngeld bereits enthalten.

      2. Anscheinend bist du ein klagefreudiger Mensch. Ja, möglich, dass es zu dieser Klagewelle wegen des Wohngelds kommt. Die Erfolgsaussichten wären aber sehr viel geringer, da die Grundlage kein bestehendes Mietverhältnis mehr ist, sondern der örtliche Mietspiegel. Als Mieter hättest du die gleichen Rechte auf das Wohngeld (und damit auch gleiche Klagerechte) wie jemand, der unter der Brücke lebt, bei seinen Eltern, im Wohnheim oder Eigenheim. Jedes Urteil wäre für die jeweilige Region richtungsweisend und könnte zur Abweisung von weiteren Klagen führen.

      3. Nein, und zwar genau, um deine Argumentation in Punkt 1 zu umgehen. Kinder und Erwachsene sind nicht gleich, haben unterschiedliche Bedürfnisse und unterschiedliche Förderungsbedarfe.

      4. Es gibt auch erwerbsunfähige Menschen, die noch nicht im Rentenalter sind. Und die meisten Rentner waren mal erwerbsfähig, hätten sich also höhere Renten zuverdienen können. Du projizierst hier den Fall von einem Rentnerpaar, die zusammen Zeit ihres Lebens keinen Euro in die Rentenkasse einbezahlt haben. Das halte ich für extrem unwahrscheinlich und speziell.
      Oder hast du gar nicht gelesen, dass die paritätische Rente beibehalten wird?
      1459 Euro im Monat für ein sparsames Rentnerpaar, dazu die Leistungen des steuerfinanzierten Gesundheits- und Pflegesystems… also für mich hört sich das nicht allzu schlecht an.

      Welche Vorstellungen von sozialer Gerechtigkeit hast du denn?

      • > bei seinen Eltern,

        Da würde eine Bedarfsgemeinschaft entstehen. Wenn die Eltern gut verdienen, würde keine Anspruch auf Wohngeld bestehen. Wenn nicht, dann wäre nur der halbe Satz anzusetzen.

    • > Michael, wie ich gerade feststelle, bist du Richter, richtig?

      Auch diese Feststellung ist nicht richtig…

      Und der Aufwand, meine berufliche Situation zu recherchieren, ist ja gewiss nicht besonders hoch: http://wiki.piratenpartei.de/Benutzer:Michael_Ebner

      > Wenn ja, möchte ich dich fragen,

      Ich bin mal so dreist, trotzdem zu antworten.

      > ob es nicht rechtlich angreifbar wäre,

      Angreifbar ist vieles, die Frage ist eher, ob der Angriff Aussicht auf Erfolg hat. Ich bin da in hohem Maße skeptisch.

      > als Regelsatz.

      Es wird keinen Regelsatz mehr geben, sondern ein Grundeinkommen. Ausgezahlt an alle. Und dieses Grundeinkommen wird auch einen immer größer werdenden Anteil der Wohnkosten beinhalten (bei Kindern schon von Anfang an vollständig).

      Ansonsten: Art 6(1) bietet eine hinreichende Begründung, Familien besonders zu fördern. Solange wir auch den erwachsenen Geringverdiener besser stellen als heute, sehe ich da keine Probleme.

      > wäre es doch sinnvoller … (ungeachtet einer Finanzierung), oder?

      Die Finanzerung außer Betracht zu lassen ist bei solchen Vorhaben niemals sinnvoll.

      > Möchtest du Menschen im Rentenalter …

      Der genannte Betrag würde zutreffen auf Menschen ohne Altersrente und diese im Vergleich zu heute deutlich besser stellen.

      Die erworbenen Rentenansprüche werden jedoch zusätzlich ausgezahlt. Zwar unterliegen diese dann einem höheren Steuersatz als heute, aber auch dann ist immer noch jeder Rentner (sofern er nicht noch hohe Einnahmen neben der gesetzlichen Altersrente hat) besser gestellt als heute.

      > Welche Vorstellungen von sozialer Gerechtigkeit hast du denn?

      Soziale Gerechtigkeit ist ein politischer Kampfbegriff und zur präzisen Beschreibung von Sachverhalten reichlich untauglich. Ich versuche, nicht mit diesem Begriff zu argumentieren.

      • sorry Michael, ich habe dich bei der Abstimmung beim Glockengeläut gefunden und mich nur auf den Richter des BSG konzentriert, also ein parteiinternes Amt, egal

        https://lqpp.de/be/member/show/43.html

        Man lernt sich also auch bei anderen Themen kennen oder trifft sich. Dein Beitrag dort kann ich nicht so recht verstehen. Wenn jemand beantragt, dass die Kirchen leiser und weniger läuten sollen ist es nicht logisch darauf zu verweisen, es gäbe eine Lärmschutzverordnung, ein bestehendes Regelwerk.

        Aber hier zum bGE und zu deinem Beitrag. Da du kein Jurist bist, verstehst du wohl meine Frage nicht so recht. Ich kann und mag verstückelte Beiträgen nicht. Mag meine nicht noch einmal lesen. Schreibe bitte eigene Beiträge und gehe damit auf meine ein, sonst lasse ich es.

        Meine Position ist klar und deine habe ich ja nun zur Kenntnis genommen, du willst ein partielles Grundeinkommen, ich nicht und engagiere mich für meine Vorstellung eines allgemeinen und bedingungslosen Grundeinkommens und wende mich entschieden gegen ein partielles Grundeinkommen, das auch NUR aus finanziellen Aspekten ein partielles ist, wie du bestätigst. Ich erkenne auch, dass Einwände gegen “dein” Konzept keinen Eingang finden.

        Auch wenn du kein Jurist, kein Richter bist, solltest du wissen, dass es viele Klagen wegen Wohnungskosten gibt und der Mietspiegel eben keine Grundlage darstellen kann, sonst würden die Wohnungskosten bei Hartz IV sich einfach auch daran orientieren können.

        Und meine Frage richtete sich danach, ob du meinst, dass Erwachsene sich mit dem gleichen Grundeinkommen wie Babys/Kinder abfinden werden, ob das nicht juristisch angreifbar wäre? Ob ich das nun Regelsatz oder Grundeinkommen nenne, ist ja wohl egal, oder willst du mich extra falsch verstehen, oder spitzfindig sein? Aber du bist ja kein Jurist.

        Meine Frage zu der Altersrente. Auch hier dürfte klar sein, dass ich eine Altersrente als Grundeinkommen meinte ohne eigene Rentenansprüche, das mußt du eigentlich nicht hervorheben. Es ist dabei unerheblich auf die heutige Grundsicherung zu verweisen. Ich meinte und ich glaube das wird auch ersichtlich, dass ich fragte, ob du Menschen im Rentenalter wie erwerbsfähige Menschen mit einem Grundeinkommen behandeln möchtest und wenn, ob du das richtig findest? Dein Hinweis auf eine Besserstellung zur heutigen Grundsicherung ist daher nicht relevant. Ein Vergleich zwischen Äpfeln und Birnen.

        Bei der Darstellung einer Finanzierung sind wir ebenfalls unterschiedlicher Meinung und ich muss leider erkennen, dass du starrsinnig bist, wenn ich dich darauf verweise oder auch fragen kann, ob es bei allen politischen Vorhaben immer um die Finanzierung geht. Also ein Kriegseinsatz von einer Finanzierung abhängt oder von einer Steuerreform.

        Ist es nicht eher so, dass das, was politischer Wille ist, eine politische Mehrheit hat, umgesetzt wird und die Finanzierung eher nachrangig ist?

      • milton2011

        “Ist es nicht eher so, dass das, was politischer Wille ist, eine politische Mehrheit hat, umgesetzt wird und die Finanzierung eher nachrangig ist?”

        Michael,
        Soziale Gerechtigkeit ist KEIN politischer Kampfbegriff, sondern Verfassungsgebot. Dazu gibt es 2 Urteile des BVerfG :

        1. Familienausgleich : http://lexetius.com/1992,419
        2. Sozialausgleich : http://www.bverfg.de/entscheidungen/ls20100209_1bvl000109.html

        Sie lässt sich auch präzise als bGE-Formel definieren :

        EST = bGE * (Einkommen/ProKopfEinkommen – Familienköpfe)

        Bei einem Steuersatz von 50 % (maximales bGE und damit maximale Steuersenkung für Alle) gilt die Formel :

        EST = 0,5 * Einkommen – Familienköpfe * bGE
        = 0,5 * (Einkommen – 2 * Familienköpfe * bGE)

        Der Steuerfreibetrag für Erwerbstätige ist also doppelt so hoch wie die Grundsicherung für Erwerbslose, d.h. Grundsicherung + SV-Beiträge bleiben steuerfrei.

        • > Soziale Gerechtigkeit ist KEIN politischer
          > Kampfbegriff, sondern Verfassungsgebot.
          > Dazu gibt es 2 Urteile des BVerfG :

          In den beiden verlinkten Texten finde ich den Begriff “soziale Gerechtigtkeit” nicht, und wenn ich nach

          “soziale Gerechtigkeit” site:bverfg.de

          google, dann finde ich das auch nur als Name eines Klägers.

          Natürlich gibt es das Sozialstaatsgebot nach Art 20(1). Man könnte sich jetzt auf den Standpunkt stellen, dass “soziale Gerechtigkeit” über das Sozialstaatsgebot nach 20(1) nicht hinausgeht. Die allermeisten Menschen, die mit “sozialer Gerechtigkeit” argumentieren, haben dann aber doch deutlich ambitioniertere Vorstellungen davon.

          • milton2011

            Michael,
            diese beiden Urteile definieren den Begriff “Soziale Gerechtigkeit” aus dem GG.

            Sozial ist, was das BVerfG in D allgemeinverbindlich definiert, sonst gar nichts.
            Und gerecht ist der Familien- und Sozialausgleich.

            Es gibt keine allgemeinverbindliche Norm neben oder über dem GG. Interpretationskompetenz hat nur das BVerfG.

            Und die Diskussionen über mehr Soziale Gerechtigkeit ist auch nur eine Diskussion über mehr bGE, sonst gar nichts.

  29. Martin Schön

    In der TK findet sich ein Posten Einsparungen Wohngeld alt in Höhe von 1.698.000.000 – der neue Posten macht unkommentiert nun 35.337.600.000 – mehr als das Zwanzigfache – Der Eintritt in eine nie dagewesene Konjunkturförderung im Wohnungsbau! Das sind ja interessante Facetten! Oder sehe ich da was verkehrt?

    • Michael Ebner

      1.) Gering- und Nichtverdiener bekommen derzeit ja eher über ALG2 die Kosten der Unterkunft und nicht Wohngeld. Der direkte Vergleich des Wohngeldes ist somit nicht sachgemäß.

      2.) Nach unserem Konzept muss Wohngeld nicht zum wohnen ausgegeben werden, es wird auch völlig unabhängig von der tatsächlichen Wohnsituation und den damit verbundenen Kosten gezahlt.

      3.) Ich teile die Auffassung nicht, dass wir das “unkommentiert” getan haben – wenn Du den Blogtext oben nach dem Stichwort “Wohngeld” durchsuchst, findest Du eine ganze Reihe Fundstellen.

      Das Wohngeld nach unserem Konzept ist eine Ergänzung des Grundeinkommens für Menschen ohne oder mit geringem Einkommen, weil wir anfangs nicht 100% des Existenzminimums finanziert bekommen. Diese ergänzende Leistung soll in Abhängigkeit vom örtlichen Mietpreisniveau gezahlt werden, um dadurch regionale Unterschiede auszugleichen.

  30. H.Wildermuth

    Die gesetlziche rentenversicherung muss ganz Weg wer will kann ja privat absichern oder geld ansparen. die arbeitslosengeldversicherung auch. Die arbeitsagenturen so wie sie jetzt sind aus der verstaatlichung herausnehmen. Durch das bge wenns ja mal da ist haste dein grundauskommen. ihr wisst doch selber das die verwaltung all dieser dinge alleine schon imense summen verschlingt. diese reformen kann man nicht auf einmal machen da ja ansprüche an die oben genannten ämter durch gezahlte beiträge ja noch da sind die müssen aber schrittweise dann angegangen werden daran wird kein weg vorbei führen glaub ich zumindest.

    ahoi

    • Zum Thema Rentenversicherung: Kurzfristig geht da wegen der Altansprüche nichts, aber langfristig sind mit unserem Modell beide Wege kombinierbar: Die Fortführung der Rentenversicherung und ihr Auslaufen.

      Eine umlagefinanzierte Rentenversicherung hat den Vorteil, dass es die Menschen unabhängig macht von den Kapitalmärkten und der Finanzindustrie.

      Die “immensen Summen”, welche die Verwaltung da angeblich verschlingt, sind in Wirklichkeit gar nicht so hoch, da geht bei privater Vorsorge mehr ab – die BfA und die LfAs müssen nun mal keine Provisionen an ihre Vertreter zahlen, keine Millionengehälter an ihre Vorstände und auch keine Dividenden an ihre Aktionäre ausschütten.

      Zum Thema Arbeitslosenversicherung: Diese soll für einen überschaubaren Zeitraum die Erstfolgen der Arbeitslosigkeit abfedern – also die Zeit bis zum nächsten Job überbrücken und/oder die Anpassung der Ausgabensituation (Größe Wohnung und so) ermöglichen. Das ist ja alles erst mal nicht grob unvernünftig.

      Zudem hat man über die Arbeitslosenversicherung ein bewährtes Instrumentarium der Arbeitsmarktpolitik (Schlechtwettergeld, Kurzarbeitergeld, Konkursausfallgeld…), das muss man ja nicht ohne Not aus der Hand geben. Natürlich müssen die Aufgaben der Arbeitslosenversicherung im Lichte eines Grundeinkommens neu sortiert werden, aber da muss man ja nicht gleich alles abschaffen.

  31. Mein Gegenvorschlag zu allen Konzepten (Man kannn Konzepte machen, um das bGE zu erklären, eine Finanzierung darzustellen. Eine Existenzsicherung, ein Menschenrecht kann man jedoch nicht unter Finanzierungsvorbehalt und stellen, gerade beim Konzept Ebner/Ponader wird dies gemacht, herauskommt ein partielles Grundeinkommen, das abzulehnen ist)

    Keine Verbindung des bGE mit:

    -einer Steuerreform
    -einer Bürgerversicherung
    -einer Rentenreform
    -(einer Weltrevolution)

    Dies sind alles große Baustellen, die ein bGE eher verhindern (können) bzw. die die Diskussion unnötig verkomplizieren.

    Stattdessen fordern:

    -Reform des Kindergeldes, Überführung in eine schrittweise erhöhte Kindergrundsicherung für alle, plus Ausbau der Infrastruktur für Kinder (vorrangig vor Geld, aber auch), zu versteuern mit dem sonstigen Einkommen mit einem Freibetrag (niedriger als das heutige Kindergeld) wegen des Grundgesetzes. Reiche brauchen eingentlich kein Kindergeld, keine Kindergrundsicherung.

    -Einführung einer Garantierrente statt heutiger Grundsicherung, oberhalb des soziokulturellen Existenzminimums (20 %), da u. U. keine Erwerbsarbeit mehr ausgeführt werden kann, keine Zuverdienste möglich sind, keine Ersparnisse vorhanden sind usw.
    Zu versteuern mit dem sonstigen Einkommen, Freibetrag Garantierente.
    Keine Bestrafung der Lebensbiografie

    Kindergrundsicherung und Altersrente kann man außerhalb des bGE sehen, da es dabei nicht um Erwerbsarbeit geht.

    -Alle Erwerbsfähigen erhalten ein einheitliches Existenzminimum als negative Einkommensteuer.
    Das Existenzminimum wächst in den Lohn hinein und wird mit diesem versteuer, Freibetrag Existenzminimum (eine Steuerreform ist dafür nicht notwendig)

    Sonderbedarfe wie z. B. für Behinderte auf Antrag und Bedarf

    Arbeitslosenversicherung wird vorübergehend beibehalten mit geringeren Versicherungsbeiträgen (dies verringert die Kosten bei Erwerbsarbeit), da das bGE damit und nur vorübergehend aufgestockt werden soll. Kann langfristig entfallen.

    Finanzierung wird vom Finanzministerium GEFORDERT!

    Dies ist m. E. eine klare und einfache Herangehensweise. Das bGE wird nicht mit großen Baustellen erschwert, an denen schon viele gescheitert sind. Steuerreform a la Merz (Bierdeckel), a la Kirchhoff, die Umstellung auf eine Konsumbesteuerung statt Einkommen hat mit einem Grundeinkommen nichts zu tun, man kann dies machen, mit und auch ohne Grundeinkommen usw., die Rente und die Krankenversicherung sind schwierige Themen, die kann man alle nach Einführung eines Existenzminimums (bGE) aufgreifen.

    Bei der Kindergrundsicherung und bei der Garantierrente sind die Gespräche in den Parteien schon weit vorangeschritten. Auch über die Streichung von Sanktionen bei Erwerbslosen mit schon diskutiert. Eine Streichung der Sanktionen würde ein Grundeinkommen nach Bedarf bedeuten.

    Beim bGE müssen die Menschenrechte im Vordergrund stehen, Zwang ist zu ächten -ES GIBT EIN RECHT AUF FAULHEIT, wenn es keine Sanktionen mehr gibt, das muss man nicht verschweigen, man muss es offensiv fordern. Es ist ein Recht auf freie Lebensgestaltung.

  32. die Formeln oben sind richtig: http://sozialpiraten.piratenpartei.de/2012/06/08/als-vorschlag-zur-diskussion-sozialstaat-3-0-version-1-2/#comment-1141
    und
    diese Rechnung laesst sich
    a) um eine Korrelation des BGE mit BNE/BIP (BruttoNationalEinkommen, BruttoInlandsProdukt) erweitern http://existenzgeld2.wordpress.com
    — um zu zeigen, dass BGE in JEDER Volkswirtschaft real ist und mit einem realen Steuersatz realisiert werden kann —
    b) und um einen Mechanismus erweitern, der OHNE Bedingungen und Beurteilungen funktioniert ABER die Kosten fuer ein BIP/3 BGE auf BIP/10 (!!) senkt
    — durch einfaches Genieren bzw. die Unmoeglichkeit, zugleich im hochbezahlten Job zu sein und sich BGE zu holen —
    und diese Rechnung ist ebenfalls nicht kompliziert. (Quellenangaben der Seite sind noch nicht eingefuegt, das sollte bis August 2012 erledigt sein)

  33. Muss doch den Verfassern hier eigenartig vorkommen, dass die SPD eine Solidarrente von 850 Euro (brutto oder netto) fordert, zwar unter Bedingungen, aber sich weder unter Finanzierungszwang setzt wie hier und dies nicht mit Wohnungskosten verbindet.

    Aber die Umfragewerte der Piraten sinken ja auf Bundesebene leider ständig – kein Wunder.

  34. herrbecker

    Hallo zusammen, ich hoffe, dass mein Beitrag nicht zu spät kommt, sollte er zu lang oder unausgegoren sein, bitte ich um Rückmeldungen.

    Folgende Überlegungen haben sich auf einem SPON-Forum konkretisiert, allerdings beschäftige ich mich mittlerweile über zehn Jahre auch beruflich/wissenschaftlich mit Gerechtigkeitstheorien.

    Also los:

    Becker und das BGE: Machbarkeitsstudie

    Einleitung

    Das bedingungslose Grundeinkommen soll die soziokulturelle Teilhabe aller Menschen am öffentlichen und privaten Leben unter Sicherstellung der Grundrechte des GG sicherstellen. Nicht mehr, aber auch nicht weniger!

    Das bedeutet im Besonderen:

    1. Das BGE wird komplett über die Steuerprogression bezahlt. Jede Umverteilung hat in diesem System zu erfolgen. So ist die Verantwortlichkeit für das System klar geregelt und nicht verwässert sowie seine Bezahlbarkeit und nicht eine wünschbare Maximierung der Höhe des BGE als Grundlage festgeschrieben.
    Inwieweit Unternehmensgewinne, die nicht als Gewinnbeteiligung an Einzelpersonen ausgeschüttet werden (damit also Teil des steuerpflichtigen Einkommens sind), für das BGE herangezogen werden sollten, ist eine andere Diskussion („Maschinensteuer“, „Bürgerdividende“).
    2. Wenn das BGE als Existenzsicherung aufzufassen sein soll, muss die kommunale Sozialhilfe und die Grundsicherung im Alter in dieses System überführt werden. Also darf die Steuerbelastung tendenziell auf der Einkommenssteuerseite etwas höher sein, wenn andere Belastungen wegfallen.
    3. Weitere Steuereinnahmen werden für die Kernaufgaben benötigt. Es kann nicht darum gehen, den gesamten Staatshaushalt für die Umverteilung auszugeben, da wichtige Kernaufgaben des Staates weiterhin Kernaufgaben des Staates bleiben. Sinn und Zweck des Steuersystems ist nicht die Umverteilung allein.

    I. Herleitung des Modells

    1. Grundlagen

    Milton Friedman hat bereits 1962 ein System vorgeschlagen, dass mit einer einzigen Institution die nötigen Mittel einsammelt und verteilt, die für ein BGE notwendig sind. Damit sind einige Nachteile, aber auch entscheidende Vorteile verbunden. Vor dem Hintergrund des derzeit gültigen deutschen Steuerrechts erscheint das System verblüffend übersichtlich. Friedman schlägt in seinem Werk „Kapitalismus und Freiheit“ eine negative Einkommenssteuer (nE) als Möglichkeit der Sicherstellung soziokulturellen Existenzminimums vor.
    Die einzigen beiden Regelungsmechanismen dieses Konzeptes sind ein einheitlicher, wenn auch recht hoher Einkommenssteuersatz sowie ein Freibetrag in der doppelten Höhe des soziokulturellen Existenzminimums.

    a) Grundfreibetrag nach Friedman:
    Der Grundfreibetrag legt fest, bis zu welcher Höhe Ausgleichszahlungen vorgenommen werden. Einkommen, das nicht den Grundfreibetrag erreicht, wird bis zu diesem mit einer negativen Einkommenssteuer aufgefüllt. Setzten wir also etwas willkürlich die Grenze auf 10.000 €. Die Hälfte davon ist unser Grundeinkommen, da ohne Einkommen über den Einkommenssteuersatz eine negative Einkommenssteuer berechnet wird, die den Freibetrag zur Bemessungsgrundlage hat.

    b) Einkommenssteuersatz nach Friedman:
    Der Einkommenssteuersatz beträgt nominell 50 % (flat tax). Zusammen mit dem Grundfreibetrag ergibt sich dennoch ein flexibler, nach einkommen gestaffelter tatsächlicher Steuersatz (Progression), der sich exponentiell an 50 % annähert, diese aber nicht erreicht.

    Beispiele für die Modellrechnung (p.a.):
    Einkommen 1: 50.000 €. Macht bei einem Freibetrag von 10.000 zu versteuerndes Einkommen in Höhe von 40.000 eine Steuerpflicht von 20.000. Nettoeinkommen: 30.000 €
    Einkommen 2: 0 €. Macht bei einem Freibetrag von 10.000 zu versteuerndes Einkommen in Höhe von -10.000 eine Steuerpflicht von -5.000. Nettoeinkommen: 5.000 €
    Einkommen 3: 5.000 €. Macht bei einem Freibetrag von 10.000 zuversteuerndes Einkommen von -5.000 eine Steuerpflicht von -2.500. Nettoeinkommen: 7.500 €
    Einkommen 4: 20.000 €. Macht bei einem Freibetrag von 10.000 zu versteuerndes Einkommen in Höhe von 10.000 eine Steuerpflicht von 5.000 (25 %). Nettoeinkommen: 15.000 €

    Die Berechnung von tatsächlichem Grundfreibetrag und tatsächlichem Steuersatz ist schwierig, weil nicht ad hoc Haushalte und Steuerpflichtige überschlagen werden können, ohne den Rahmen des Modells zu sprengen. Deswegen vorläufig nun folgende Vereinfachungen für die Übertragung des Beispiels auf die BRD:
    – Ich beziehe mich auf die Einzelpersonen in der BRD, nicht auf die Haushalte. Ich vereinfache den Einbezug der Rentner und der in Ausbildung befindlichen Personen (das kann eine Menge ausmachen!) und berücksichtige erst einmal nur die 42 Mio. Erwerbstätigen. Dadurch können wir für einen ersten Schritt näherungsweise Summen und Steuerraten überschlagen um die vorerst nicht berücksichtigten Bevölkerungsgruppen später einzubeziehen.
    – Kommunales Wohngeld MUSS leider für diesen ersten Schritt außen vor bleiben, auch wenn die Kosten für die Unterkunft natürlich zum soziokulturellen Existenzminimum dazugehören. Es findet später Berücksichtigung.

    Belege und Literatur:
    Friedman, Milton: Kapitalismus und Freiheit. München 2006 (1962)

  35. herrbecker

    2. Anwendung

    Also 42 mio. Erwerbfähige in Deutschland. Kommen wir zur Einkommensspreizung beziehungsweise zur Aufschlüsselung des BNE. Beziehen wir uns auf den Mikrozensus und weitere Angaben des Statistischen Bundesamtes – häufig mindestens ebenso interessant wie die Beiträge bei SPON ☺
    https://www.destatis.de/DE/Startseite.html.

    Teilen wir die Bevölkerung – hier vereinfachend also unsere 42 Mio. Erwerbstätigen – nach ihren Einkommen auf. Dazu verwenden wir die sogenannten Einkommensquantile:
    10 Teilbereiche der Bevölkerung, aufgeschlüsselt nach ihrem jährlichen Einkommen. Das unterste Quantil repräsentiert den Teil mit dem niedrigsten, das oberste den Teil mit dem höchsten Einkommen. Wichtig ist die mittlere Trennlinie dieser Quantile. Sie wird Median genannt und teilt die Bevölkerung in zwei Bereiche: 50 % der Bevölkerung haben mehr, 50 % haben weniger als diese Summe zur Verfügung.

    Diese Bereiche strukturieren unsere Überschlagsrechnung.

    Quantil Bruttojahreseinkommen
    2007 Anteil am Einkommensvolumen
    2005
    01 1.679 2.9
    02 7.557 4.8
    03 12.921 6.0
    04 17.145 7.0
    05 21.083 8.0
    06 25.210 9.3
    07 29.565 10.5
    08 34.816 12.1
    09 42.982 14.6
    10 88.948 24.9
    gesamt 28.191 100.0

    Daten: Dritter Armuts- und Reichtumsbericht der Bundesregierung 2008, S.16 und S.19

    Der Median ist die Trennlinie zwischen den Quantilen 05 und 06. Er liegt dabei grob bei 23.200 Euro.
    Die Aufschlüsselung macht deutlich, dass die unteren beiden Quantile 01 und 02 de facto Leistungsempfänger unserer Beispielrechnung werden, ebenso Teile von 03.
    01 würde unseren Leistungsbereich (5000 Euro / Jahr) ausschöpfen oder Leistungen bis zu 4200 Euro erhalten. 02 würde Unterstützung in Höhe von 4200 Euro bis zu etwa 1250 Euro / Jahr bekommen. 03 ist als einkommensteuerneutral anzusehen, da ein Teil Leistungen empfängt, ein Teil bereits minimal Steuern bezahlt.

    Die Charakterisierung als Leistungsempfänger trifft also auf 20 % der steuerpflichtigen Bevölkerung zu. Nehmen wir den Mittelwert der beiden ja gleich großen Gruppen, so komme ich überschlagsmäßig auf eine (Berechnungs-)Summe von etwa 4.000 Euro für 8,6 Mio. Menschen.
    Knapp also 32 Mrd. Euro.
    Das ist die Summe, die ich über die Einkommenssteuerumverteilung generieren muss, wenn ich in diesem System bleiben möchte.

    Ab 04 zahlen alle Angehörigen der weiteren Quantile netto in die Einkommenssteuer ein.

    Was bedeutet das nun konkret?
    Die Quantile 04 bis 10 müssen die 32 Mrd. Euro als Umverteilungsmasse aufbringen.

    Zwischenfazit
    Ein BGE im Rahmen einer negativen Einkommenssteuer ist so denkbar, dass es automatisch mit Erstellung und Abrechnung einer Einkommenserklärung abgegolten wird. Dieser Steueranteil kann monatlich ausgewiesen werden, indem die zu zahlende und erhaltene Steuer auf der Abrechnung ausgewiesen wird. Damit fällt das diskriminierende Element einer Antragsstellung o.ä. aus.

  36. herrbecker

    II. Vom Modell zur Anwendung

    Erweitert man nun den Blickwinkel, um nicht nur 42 Mio. Erwerbstätige, sondern 82 Mio. Einwohner zu berücksichtigen, stellen sich weitere Schwierigkeiten ein: Haushalte als Grundlage des gesellschaftlichen Wirtschaftens, zusätzlicher Bedarf und die Höhe des Steueraufkommens.

    1. Haushalte
    Deutschlands Bevölkerung setzt sich nicht nur aus Erwerbstätigen zusammen. Klingt banal, sorgt aber für Verwerfungen in der Modellrechnung. Weitere Schwierigkeiten belasten die Glaubwürdigkeit der Modellrechnung.

    a) Leistungsempfänger haben Partner, Kinder und weitere Angehörige, die von ihnen abhängig sind. Das angenommene BGE spiegelt nur steuerpflichtige Einzelpersonen wieder.
    b) Steuerpflichtige haben Partner, Kinder und weitere Angehörige, die von ihnen abhängig sind. Freibetrag und Steuerquote spiegeln dies nicht wieder.
    c) Rentner erwerben Ansprüche in anderen Versorgungssystemen. Diese verfälschen unsere Grundlagenrechnung.
    d) Diese Versorgungssysteme lassen den Steuersatz von 50 % hoch erscheinen. Eine Belastung über 50 % durch AV, KV und RV plus Steuer ist wohl nicht gesetzeskonform.

    Durch diese Annahmen sinkt das Steueraufkommen der Steuerpflichtigen und steigt das Leistungsaufkommen des BGE. Die Grundlage der Berechnung erscheint fraglich.
    Dennoch lässt sich eine Entkräftung oder ein Einbezug dieser Einwände denken:

    Zu a) Alle 20 Mio. Kinder und Jugendlichen und jungen Erwachsenen (KJjE)in Ausbildung fallen entweder in das System, weil sie bereits Einkommen haben, oder ergänzen den Freibetrag ihrer Eltern (Freibetrag als nE).
    Eine Diskriminierung nach Alter und einem damit geringer auszufallendem Bedarf erscheint nicht unbedingt einleuchtend, könnte aber notwendig sein. Ich halbiere den Betrag für Kinder und nähere mich damit dem Regelsatz nach SGB II an. JjE zählen voll.
    – 11 Mio. Kinder: 2.500 € p.a., also 27.5 Mrd.
    – 09 Mio. Jugendliche und junge Erwachsene: 4.000 € p.a., also 36 Mrd.
    Für die Partner extrapolieren wir die oben angenommenen Werte für die unteren Quantile auf die maximal erreichbare Anzahl: 20 % der Wohnbevölkerung. Damit müssen wir den errechneten Wert verdoppeln (2* 32 Mrd.).

    Zu b) Alle Ehegatten und Partner fallen ebenfalls ins System hinein: entweder sie arbeiten oder sie arbeiten nicht (Freibetrag als nE). Die Rechnungslücke sind also die Erwerbsfähigen, aber nicht arbeitslos gemeldet sind. Die Kinder werden von den Steuerpflichtigen selbst mitgetragen, da sie in der Berechnung unter zu a) enthalten sind.

    Zu c) Das Rentenproblem lassen wir erst einmal außen vor. Jedoch haben wir mit einem BGE eine wünschenswerte Grundsicherung im Alter innerhalb des Systems, die das Rentensystem als solches entlastet. Das würde ich aber gerne mit den Rentenversicherungsträgern aushandeln … . Rentner mit steuerpflichtigem Einkommen (Rente, Kapital) sind in unseren Statistiken enthalten.

    Zu d) So ist es eben. Hoffen wir, dass sich Freibetrag und Steuersatz noch im Laufe der Berechnung verschieben lassen. Ansonsten müssen wir Leistungsniveau und Leistungsberechtigung abändern.

    Daraus folgt also ein Umlagebedarf für das ausgezahltes BGE als nE an Geringverdiener, Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene in Höhe von 127 Mrd. € im Jahr. Damit werden mindestens 62 Millionen Menschen erreicht, also etwa der 75 % der Wohnbevölkerung.

    2. Bedarf
    Das soziokulturelle Existenzminimum beschreibt nicht nur den materiellen Bereich, der für die Sicherstellung des Lebensunterhaltes direkt nötig ist, sondern auch immaterielle Werte bzw. immaterielle Werte, die sich später in materielle Werte umwandeln lassen. Ich gehe nicht so weit zu sagen, dass jeder immaterielle Wert direkt als materieller Wert aufzufassen ist. Radikaler Materialismus wird hier also nicht vorausgesetzt.
    Beispiele für immaterielle Werte sind politische Teilhabe und Gleichheit, eine unabhängige Presse sowie Grundrechte und weitere Rechte, die in einer Gesellschaft verbürgt und durchgesetzt werden.

    Beispiele für immaterielle Werte, die sich später in materielle Werte umsetzen lassen, sind formale Bildungsabschlüsse und Zertifikate, bestimmte Rechte (Erbrecht) sowie geistiges Eigentum bzw. der Begriff des Eigentums an sich.
    Ich möchte mich zunächst an der in Deutschland üblichen Auffassung von der Rechtmäßigkeit der Höhe der sog. Grundsicherung orientieren. Vorausgesetzt, dass die entsprechende Höhe höchstrichterlich bestätigt wurde. Trotzdem liegt eine etwa 60 Euro höhere Rate für den Bezug des BGE als nE den Berechnungen zugrunde.
    Damit soll der Tatsache Rechnung geschuldet werden, dass bestimmte Aufwendungen mit immateriellem Wert dennoch nicht kostenfrei zu haben sind: GEZ, Tagespresse, Rechtsschutz, Museen und Bibliotheksausweise verursachen Kosten.

    Bleibt das Problem der angemessenen Wohnung mit Heizkosten und weiteren Nebenkosten. Da die Kosten für die Wohnung ausgesprochen unterschiedlich sind und viele Menschen auf Eigentum zurückgreifen können, erscheint eine pauschale Berücksichtigung ihm Rahmen des BGE als nE nicht sinnvoll.
    Möglich wäre eine kommunale Regelung, wie sie bisher im Rahmen der Übernahme der Kosten der Wohnung (KdU) zur Anwendung kommt. Will man hier die Antragsdiskriminierung vermeiden, wird man über eine öffentliche Wohnraumsubventionierung nicht herumkommen – mit allen negativen Effekten, die sich dabei einstellen können (z. B. Mietpreissteigerung, Belastung kommunaler Haushalte, Immobilienspekulation). Eine solche Wohnraumsubvention würde in der Höhe bisherigen Wohngeldes und bisheriger KdU-Zahlungen allgemein zur Verfügung gestellt. Der Bundesbeitrag dazu betrug 2010 etwa 5.6 Mrd. und machte knapp 30 % aus. Doch dazu an anderer Stelle mehr.

    3. Steueraufkommen
    Nimmt man Lohnsteuer, veranlagte Einkommenssteuer, Ertragssteuer und die Kapitalertragssteuer von ihrem Ertragswert her zusammen, ergibt sich für 2011 eine Steuersumme in Höhe von etwa 200 Mrd. Euro. Rechnet man die Kosten für Leistungen nach dem SGB II (2010: 44 Mrd.) und Kindergeld (38.8 Mrd.) zusammen, ergibt sich ad hoc ein Betrag von 82 Mrd. Euro, der nicht gegenfinanziert werden müsste.
    Trotzdem bleibt eine Restsumme von 45 Mrd. Euro, die im Rahmen eines Umlagesystems oder höherer Steuersätze aufgefangen werden müsste. Legt man das bisherige Steueraufkommen zugrunde, würde dies also eine Steigerung der Steuereinnahmen um 22 % bedeuten, will man auf der weiteren Ausgabenseite nicht kürzen.

    Habt ihr noch Interesse an Teil III?

  37. @ herrberger:

    ” Diese Versorgungssysteme lassen den Steuersatz von 50 % hoch erscheinen. Eine Belastung über 50 % durch AV, KV und RV plus Steuer ist wohl nicht gesetzeskonform.”

    Die Arbeitgeberbeiträge stammen aus der Wertschöpfung der Arbeitnehmer, um mal den merkwürdigen Sprachgebrauch der Einfachheit halber zu bedienen.

    Diese müssen Sie mit einrechnen. Das sind allein ca. 40 % vom Bruttolohn. Etwa 80 % dieses Gesamtbruttolohnes wird versteuert. Da sind wir heute schon bei ca. 60% und noch mehr Abgaben bei mittleren Einkommen.

    Die Hälfte des Rentenbeitrags als angeblichen Arbeitgeberbeitrag auszuweisen, Staat ensprechend der Wertschöpfungsquelle als Steuerfreier Arbeitnehmeranteil, ist politisch ein schwerer Fehler.

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