Eigentlich war die SPD unter Olaf Scholz bei der letzten mit dem Versprechen negative Auswirkungen der Agenda 2010 hinsichtlich der Grundsicherung zu
korrigieren. Deswegen wurde die „Grundsicherung für Arbeitsuchende“ oder „Arbeitslosengeld II“ oder umgangssprachlich „Hartz IV“ durch das Bürgergeld
ersetzt. Der neue Name war mehr ein Signal als eine wirkliche Korrektur. Immerhin wurde mit der Schonfrist von einem Jahr und einem höheren Schonvermögen tatsächlich
eine Verbesserung aus Sicht der Betroffenen erreicht. Zudem wurden die Sanktionen auf 30% begrenzt und der Regelbedarf um fast 12% auf 502,00 Euro und seit Januar 2024 auf 563,00 Euro angehoben.

Schon damals hat die konservativen und Rechten Teile der Opposition von CDU/CSU bis AfD das als eine Art Bedingungsloses Grundeinkommen dargestellt. Ja, 12% Anstieg erscheint ziemlich hoch, aber die Inflation betrifft alle. Insbesondere die unteren Einkommensbereiche inklusive der Bürgergeldempfänger sind stark betroffen. Ein Ausgleich der Inflation war im Sinne des Grundgesetzes (Urteil Bundesverfassuungsgericht)  geboten. Ein deutlicher Anstieg war somit unumgänglich.

Der andere Hauptkritikpunkt, das Ende der 100%-Sanktionen, geht auf ein Urteil des Bundesverfassungsgericht zurück. Wirklich über den Mindestreformbedarf hinaus gingen die enspannteren Regeln zum Schonvermögen. Damit ist das „Bürgergeld“ keine Abkehr von den neoliberalen Ideen der Agenda 2010 sondern vor allem Marketing gewesen und nicht mehr.

Bei der konservativen und rechten Opposition hat das scheinbar gewirkt, denn der CDU Vorsitzende Friedrich Merz und andere wollen es wieder abschaffen und durch eine andere Grundsicherung ersetzen. Anstatt sich wieder wirklich als „Soziale Partei“ zu zeigen, hat sich die Olaf Scholz und die SPD im Zuge der Wahlerfolge der AfD bei den Landtagswahlen und der Kritik innerhalb der Ampel durch Christian Linder bzw. die FDP anstecken lassen. Daher hat der zuständige Minister Hubertus Heil (SPD) folgende Leistungen, die er selber 2022 eingeführt hat, wieder rückgängig gemacht:

  • Ausweitung der Sanktionen von bis zu 30% bei Schwarzarbeit
  • Ein Meldeversäumnis inklusive Terminversäumnis kann jetzt ebenfalls mit bis
    zu 30% Kürzung belegt werden.
  • Die sogenannten 1,00 Euro Jobs kehren als Zwangsmaßnahme zurück.
  • Ein Anfahrtsweg zu einer Arbeitsstelle ist bis zu drei Stunden zumutbar.
  • Die Jobcenter dürfen eine Arbeitsstelle in bis zu 50 Kilometer Entfernung suchen.
  • 2025 wird es beim Regelsatz eine Nullrunde geben.

Immerhin plant die SPD im Gegensatz zu CDU/CSU, FDP und AfD keine Kürzung, weil nach deren Meinung der Abstand zwischen Grundsicherung und Mindestlohn zu gering ist.  Aus diesem Grund wird der Mindestlohn gering gehalten, um den Regelbedarf künstlich klein zu halten. Das an den Haaren herbeigezogene Argument des Lohnabstandesgebotes ist nur dafür da, um Löhne , Gehälter und den Regelsatz gering zu halten. Die Grundsicherung muss nicht nur die Existenz sichern sondern auch gesellschaftliche Teilhabe erlauben. Der Spielraum zu einer Verringerung ist nicht einfach nicht vorhanden, weil der Regelsatz sich an der Grenze (oder auch drunter) der Verfassungswidrigkeit bewegt.

Wenn also der Abstand dennoch zu niedrig erscheint, dann müssen der Mindestlohn, Löhne und Gehälter massiv steigen!
Wir Sozialpiraten sind sicher: eine Haushaltssanierung durch Senken der Grundsicherung ist nicht möglich ohne die Verfassung zu verletzen. Das dahingehende Gerede von FDP über AfD bis Union halten wir für das Anfachen von Sozialneid nach unten.

Wer nicht zu den Reichen oder Reichsten gehört, sollte sich gut überlegen, wen er in den Bundestag wählen möchte.

 

 

 

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