Bundeskindergrundsicherungsgesetz – BKG oder
Kindergrundsicherung.
Kinder armer Eltern sollen und werden arm bleiben.
Rechtsstand Sommer 2024
Ist das eine Mogelpackung?
Spätestens seit Beginn dieses Jahrtausends wird immer die Kinderarmut im reichen Deutschland beklagt, immer wieder zeigen Studien und Statistiken eine steigende relative Kinderarmut für Deutschland. Immer wieder fordern Organisationen wie das Deutsche Kinderhilfswerk Gegenmaßnahmen im Allgemeinen und eine Kindergrundsicherung im Speziellen.
Im Koalitionsvertrag von 2021 ist es endlich so weit, die Ampelkoalition verabredet ihre Einführung, aber ohne Details. Nun soll sie zum 01.01.2025 allen Familien zugute kommen, die durch niedrige Löhne / Gehälter ihren Kindern keine angemessenen Geldleistungen zur Verfügung stellen können. Dadurch soll gewährleistet sein, dass diese Kinder durch eine quartäre Schulausbildung zu mindestens eine theoretische Chance auf eine relativ qualitative Berufsausbildung haben, weil nur eine qualitative Berufsausbildung einer Armut im Alter vorbeugt.
Im einzelnem besteht die Kindergrundsicherung aus folgendem Komponenten:
- dem einkommensunabhängigen Kindergarantiebetrag für alle Kinder und Jugendlichen, der das Kindergeld ablöst,
- dem einkommensabhängigen und altersgestaffelten Kinderzusatzbetrag, der insbesondere den Kinderzusschlag
- sowie den Leistungen für Bildung und Teilhabe
Alle Kinder deren Eltern Leistungen nach dem SGB II/ SGB XII bekommen diese Kindergrundsicherung . Allerdings wird dann ein Abschlag bei den Geldleistungen der Eltern vorgenommen. Wie hoch der Abschlag genau ist steht noch nicht fest, aber wir gehen davon aus, dass die vollen 636,00 Euro auf keinen Fall bei diesen Kindern ankommen werden Einzig beim Kindergarantiebetrag wird die Verrechnung mit anderen Sozialleistungen ausgeschlossen. Ein echter politischer Wille zur Sicherung des soziokulturrellen Existenzminimum für jedes Kind – also eine echte Kindergrundsicherung lässt sich für uns nicht erkennen.
Auch mit diesem neuen Gesetz werden Kinder, die wir als Gesellschaft brauchen, insbesondere für Alleinerziehende, ein Armutsrisiko bleiben. So werden Kinder deren Eltern Transferleistungen erhalten weiterhin Arm bleiben und hinsichtlich einer qualifizierten Bildung (Schule / Beruf) benachteiligt bleiben.
Selbst Familien, die kurz vor dem Bezug von Transferleistungen stehen werden auf keinen Fall von diesem Gesetz einen wesentlichen finanziellen Vorteil haben. Eigentlich ist dieses ganze dara_uf ausgelegt, dass durch die Zusammenführung verschiedener Sozialleistungen Geld eingespart wird.
Im Ergebnis wird wohl für den benannten Personenkreis eher eine Kürzung dabei rauskommen.
Wir fragen uns, ob es gewollt ist, dass arme Kinder weiterhin arm bleiben sollen.
Wir von den Sozialpiraten unterstützen die Einführung eine “echten” Kindergrundsicherung, die im Wortsinne allen Kindern eine sichere Existenz und gesellschaftliche Teilhabe erlaubt.
Dies könnte mit der Methode des Bedingungslosen Grundeinkommens erreicht werden, was ungefähr auch der jüngeren Position eines Teils der Ampelkoalition nämlich Bündnis 90/Die Grünen entspricht. Davon erkennen wir wenig. Statt Dopplungen aufzulösen, wird mit der Kindergrundsicherungsstelle (Prognose: 5000 Stellen) eine neue Stellen geschaffen. Wie so das Versprechen einer Grundsicherung für alle Kinder eingelöst wird, sehen wir nicht.Es sieht viel mehr nach Etikettenschwindel und nach einer Mogelpackung aus. Schließlich will die FDP keine weiteren Mittel für Sozialpolitik ausgeben.
[1] https://de.wikipedia.org/wiki/Kinderarmut_in_den_Industriel%C3%A4ndern#Deutschland
https://www.tagesschau.de/inland/kindergrundsicherung-ueberarbeiteter-entwurf-100.html
https://www.tagesschau.de/inland/innenpolitik/kindergrundsicherung-132.html
https://www.tagesschau.de/kommentar/kindergrundsicherung-134.html
https://www.deutschlandfunkkultur.de/kindergrundsicherung-100.html
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