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Schulbedarf im Hartz IV-System (SGB II)

Weil im derzeitigen Regelbedarf keine bedarfgerechten Ausgaben für Schulbedarfe eingerechnet sind, besteht eine planwidrige Unterdeckung,
die von der derzeitigen Bundesregierung und Führung von Angela Merkel (CDU) und  Hubertus Heil (SPD) im Regelsatz einfach ignoriert wird.
Selbst ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Anpassung der Regelsätze hat zu keiner Veränderung  geführt.

Auf der Seite von  Tacheles finden Sie weitere Erläuterungen und passende Anträge zu diesem Thema.

 

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