Im Wahlkampf wurde von der CDU und CSU gegen das Bürgergeld geschossen. Das hat sich bis jetzt nicht geändert, schließlich fordert Carsten Linnemann (CDU) weiterhin einen, wie er sagt „Paradigmenwechsel“.
Wer irgendeine zumutbare Arbeit wiederholt ablehnt, obwohl er offenkundig arbeiten kann, soll keine Leistungen mehr erhalten [1]. Dabei kann er sich auf den Koalitionsvertrag stützen. Die SPD (Bärbel Bas) hat der Demontage ihres Bürgergelds schließlich schon zugestimmt. Allerdings mit der Einschränkung auch bei 100% Leistungsentzug die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zu beachten sei. Dieser Verweis steht ausdrücklich im Koalitionsvertrag, obwohl das Einhalten der Verfassung eigentlich selbstverständlich sein sollte. Das Problem ist ein Urteil vom Bundesverfassungsgericht aus 2019, das eine 100% Sanktion eigentlich ausschließt. Wie die jetzt zuständige Ministerin Bärbel Bas (SPD) das Problem löst, ist noch nicht bekannt.
Offenkundig ist, dass die SPD ihr Konzept Bürgergeld völlig aufgegeben hat, wenn man die Ziele von 2022 [3] mit den geplanten Änderungen vergleicht. Dabei hatte damals eben das Urteil des Verfassungsgerichts eine Reform erforderlich gemacht und die SPD hat ihr Konzept „Bürgergeld“ vorgestellt. Es ist jetzt schon absehbar und im Prinzip schon beschlossen, dass der Hartz-IV Regelsatz 2026 nicht entsprechend der Preisentwicklung angepasst wird.Zudem ist die weitgehende Abschaffung des Schonvermögens im SGB II absehbar. Die Höhe eines möglichen neuen Schonvermögens soll sich an der Lebensleistung der
Leistungsempfänger orientieren.
Des Weiteren wird die von der letzten Bundesregierung eingeführte Karenzzeit bei den Kosten der Unterkunft in der von uns bekannten Weise zurückgefahren. Dies führt dann am Ende dazu, dass die Kosten der Unterkunft nicht mehr zu 100% übernommen werden. Der betreffende Personenkreis soll sich eine passende Bleibe suchen oder die Lücke von dem Regelsatz schließen, obwohl dieser keine Spielräume hierfür hat. Dies führt am Ende zu einer Unterdeckung des monatlichen Budgets.
Wir Sozialpiraten sehen in dieser „Reform“ schlicht und ergreifend Sozialabbau. Die SPD scheint mit einem 180°-Schwenk alles, was sie mit dem Bürgergeld erreichen wollte, aufzugeben. Wir sehen bei Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) eine einseitig angebotsgetriebene Wirtschaftspolitik. Eine Politik des Abbaus des Sozialstaats und der Absicht, die Löhne und Gehälter der Restarbeitnehmer/-innen unter Kontrolle zu halten und nach unten zu treiben. Wenn man die Löhne und Gehälter nach unten treibt, dann werden auch die Renten nach unten gehen.
Wir als Sozialpiraten stehen zum Grundgesetz und seinem Ziel der sicheren Existenz und der sozialen Teilhabe für alle. Solange dies nicht durch ein BGE geleistet wird, muss die bestehende Grundsicherung unter welchem Namen auch Immer dieses Leisten und mindestens entsprechend der Inflation steigen. Die gilt auch für die Steigerungen bei den Kosten der Unterkunft. Die Steigerung der Lebenshaltungskosten ist Wirklichkeit. Die daraus folgenden höheren Sozialausgaben des Bundes sind daher unvermeidlich und verschwinden nicht einfach durch härtere Sanktionen und Verschärfungen. Wenn die
entsprechenden Ausgaben im Bundeshalt sinken sollten, dann muss die Politik für sinkende Lebenshaltungskosten, also sinkende Mieten, sinkende Lebensmittelpreise, sinkende Energiepreise und so weiter sorgen!
1] https://www.tagesschau.de/inland/innenpolitik/buergergeld-reform-debatte-100.html
[2] https://www.tagesschau.de/inland/hartz-vier-urteil-105.html
[3] https://www.spd.de/aktuelles/detail/news/das-buergergeld-kommt/20/07/2022
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