Von Christiane vom Schloß und Oliver Sippel
Stellt euch folgenden Alptraum vor: Eine hochschwangere Frau ruft in einer gynäkologischen Praxis an, weil sie einen Blasensprung mit Fruchtwasserverlust feststellt. Ihr behandelnder Arzt verweist sie in ein Krankenhaus mit dem Hinweis, der Gynäkologe würde gleich vorbeikommen. Dieser erscheint aber erst nach etwa einer Stunde und betreut die Frau trotz kurz bevorstehender Geburt ohne Hebamme, obwohl selbst bei Notfällen eine gesetzliche Hinzuziehungspflicht einer Hebamme besteht (Hebammengesetz §4).
Erst nachdem einige Zeit vergangen ist, wird die Verlegung der Schwangeren beschlossen und mit dem Rettungswagen durchgeführt, weil die örtliche Klinik das Risiko der Geburt nicht tragen möchte. Die Frau möchte daraufhin in ein spezialisiertes Krankenhaus in der Nähe, um wenigstens ihre Familie vor Ort zu wissen.
Das Grundrecht auf freie Wahl des Geburtsortes (Sozialgesetzbuch 5 § 24) wird ihr verweigert mit dem Hinweis, die Verträge ließen nur einen Transport in eine viel weiter entfernte Klinik zu. Zu dieser wird sie gegen ihren Willen transportiert [1].
Es ist schwer vorstellbar, aber diese extreme Situation hat sich in Deutschland vor einigen Wochen abgespielt, und es werden weitere ähnliche Fälle folgen. Das ist ganz sicher. In diesem Fall sind Mutter und Kind wohlauf. In anderen Fällen sind sogenannte Komplikationen vorprogrammiert, denn die medizinische Grundversorgung ist nicht mehr überall gesichert.
Wie kann in Deutschland überhaupt ein solcher Fall von mangelhafter medizinischer Versorgung auftreten?
Die Antwort bedarf einer längeren Ausführung. Unsere werdende Mutter befand sich auf Sylt. Dort gibt es eine Klinik und drei Hebammen, die seit Jahrzehnten vor Ort arbeiten. Im Zuge der verschärften Situation, in der sich die Hebammen befinden, kündigte ihnen die Klinik mit dem Hinweis, dass die Geburtshilfeabteilung nicht den Qualitätsstandards entspräche [2].
Nun steht den schwangeren Frauen auf Sylt ein noch höheres Geburtsrisiko bevor, weil sie nur noch eine Vertragsklinik in Flensburg besuchen dürfen. Dafür muss die Schwangerschaft glatt verlaufen, denn falls die Frauen nicht rechtzeitig auf das Festland gelangen, ist die Grundversorgung nicht gewährleistet [3].
Das im SGB verbriefte Recht auf „freie Wahl des Geburtsorts“ ist sogar ein europäisches Menschenrecht. Für Sylter Eltern ist es zur Illusion geworden. „Moment!“, wird man einwenden, „Wen interessiert Sylt? Da wird sich doch eine Lösung finden lassen?“
Das Kernproblem reicht weiter: In Deutschland gibt es 21.000 Hebammen. 3.500 Hebammen stehen vor dem beruflichen Aus, weil sie keine Haftpflichtversicherung mehr finden, die ihnen zu einem vernünftigen Preis die Ausübung ihrer Berufs ermöglicht [4].
Können Hebammen sich nicht versichern, dürfen sie natürlich nicht arbeiten. Seit Jahren hat sich die Lage stetig zugespitzt: Noch 2004 zahlten freiberuflich tätige Hebammen 1352 Euro für ihre Haftpflichtversicherung, nun sind es 5.091 Euro pro Jahr.
Unter Mühen wurde eine Gruppenversicherung der Hebammenverbände bei der Nürnberger Versicherung ausgehandelt. Aber die Versicherung wird ab Juli 2015 aussteigen. Außerdem könnten Hebammen im Schadensfall gekündigt werden. Das heißt im Klartext, dass die Versicherung ein Berufsverbot verhängen kann, wenn sie wirklich zahlen muss. Man stelle sich eine vergleichbare Situation mit der eigenen KfZ-Haftpflichtversicherung vor! [5]
Freie, also selbstständig arbeitende Hebammen, könnten sich zwar bei der Allianz versichern, aber zu einem Beitragssatz von über 5.000 Euro. Bei einem durchschnittlichen Stundenlohn von 8,50 Euro ist das nicht machbar.
In einer Klinik fest angestellte Hebammen sind zwar über die Klinik versichert, das heißt ihr Arbeitgeber (das jeweilige Krankenhaus) bezahlt ihre Versicherung. Trotzdem tragen die angestellten Hebammen ein privates Restrisiko, wenn ihre private Zusatzhaftpflichtversicherung nicht ausreicht, um die Schadensumme zu begleichen. [6]
Man könnte meinen, dass hier die Versicherungen in die Pflicht genommen werden müssen, weil sie ihre Monopolstellung schamlos ausnutzen.
In Wirklichkeit mussten die Versicherungen erhebliche Verluste hinnehmen.
Denn obwohl die Hebammen seit Jahren immer besser ausgebildet werden und die Anzahl der Schadensersatzforderungen im Jahr mit etwa 50 Fällen konstant blieb, stiegen Kosten für schwere Geburtsschäden dramatisch an. Ein Schadensfall mit einer Klage kostet die Versicherung Millionen Euro.
Von 2003 bis 2012 sind die Kosten für schwere Geburtsschäden laut dem Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft (GdV) um fast 80 Prozent gestiegen .
Dies ist paradoxerweise eine Folge des medizinischen Fortschritts sowie der Gesetzgebung. Der medizinische Fortschritt ermöglicht immer wirkungsvollere, aber auch immer teurere medizinische Versorgung. Die Kinder mit Geburtsschäden werden länger behandelt und haben eine höhere Lebenserwartung. Außerdem sind die Kosten für medizinische Versorgung und die Pflegekosten gestiegen [7].
Im Fazit steht also das Recht auf freie Wahl des Geburtsorts einer Kostenexplosion gegenüber, die die Versicherungen im Schadensfall nicht stemmen wollen. Das kommt für die Hebammen in Deutschland einem Berufsverbot gleich. Seit 2010 kämpfen sie für eine politische Lösung [8].
Jüngst hat Gesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) versprochen, dass er etwas tun werde, aber was genau, weiß er noch nicht [9]. Auch die jüngsten Beratungen im Bundestag am 20.03.14 führten zu keinem Ergebnis.
Dabei ist die Konsequenz bitter: Selbst wenn Hebammen auf das Betreiben von Geburtshäusern und die Begleitung von Hausgeburten verzichten, können sie nicht arbeiten – ohne Versicherung dürfen sie nicht einmal Geburtsvorbereitungskurse anbieten und die Nachsorge übernehmen [10].
Die Konsequenz ist eine Verpflichtung der Politiker für die Rechte der Frauen zu sorgen. Wenn sie eine Hausgeburt wünschen, ein Geburtshaus bevorzugen oder eine Klinik wählen, muss ihnen dies ermöglicht werden.
Aus der fehlenden medizinischen Notfallversorgung haben die Sylter ihre Konsequenzen gezogen und verklagten mit Hilfe der Piratenpartei das Land Schleswig-Holstein [11]. Die Klage wurde mit der Begründung abgewiesen, dass im Fall Sylt die Versorgung zu kostenintensiv sei. Nun gibt es dazu eine Petition der engagierten Sylter [12]. Das ist ein Beispiel, das hoffentlich hilft, ausreichend Druck auf unsere Politiker aufzubauen.
Die Hebammen haben ihren eigenen Weg gefunden und eine sehr erfolgreiche Petition [13] verfasst, die bisher 379 570 Bürgerinnen und Bürger unterzeichneten.
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