Dieser Beitrag stellt den Antrag PA051 zum Bundesparteitag 2012.2 aus der Reihe der von den Sozialpiraten erarbeiteten Anträge vor, dessen Zusammenfassung lautet:
Die nachträglich eingeführte volle Beitragspflicht zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung für Direktversicherungen aus betrieblicher Altersvorsorge (das betrifft vor 2004 abgeschlossene Altverträge) soll wieder geändert werden.
Die folgenden Ausführungen geben die persönliche Meinung des Verfassers wieder.
Betriebliche Altersvorsorge
Die betriebliche Altersvorsorge hat sich in Deutschland in den letzten 30 Jahren als eine zusätzliche Säule der Altersvorsorge neben der gesetzlichen Rente etabliert, nicht zuletzt weil Arbeitnehmer seit ein paar Jahren sogar einen Anspruch darauf haben und der Staat finanzielle Anreize geschaffen hat. Die Piratenpartei arbeitet derzeit an Ideen und Konzepten, wie die betriebliche Altersvorsorge in Zukunft ausgestaltet werden soll und kann. Im Antrag PA118 wird beispielsweise in Modul 3 eine obligatorische betriebliche Altersvorsorge gefordert. Gerade von der politischen Ausgestaltung der betrieblichen Altersvorsorge hängt es jedoch meines Erachtens ab, ob diese Form der zusätzlichen Altersvorsorge eine gesellschaftliche Berechtigung hat. Die Sinnhaftigkeit der bisher etablierten Modelle einer staatlich geförderten privaten Altersvorsorge darf bezweifelt werden, sind es doch vor allem die private Finanzwirtschaft, die Versicherungsunternehmen und Banken, die am meisten von den Subventionen und intransparenten Bedingungen profitieren (siehe auch Riesterrente).
Direktversicherung
Der Staat und die Versicherungsunternehmen haben mit der Direktversicherung einen für Arbeitgeber und Arbeitnehmer besonders einfach zu handhabende Durchführungsweg der betrieblichen Altersvorsorge eingeführt. Dabei schließt der Arbeitgeber als Versicherungsnehmer bei einer Versicherungsgesellschaft auf das Leben des Arbeitnehmers eine Kapitallebensversicherung ab. Weil der Arbeitgeber Versicherungsnehmer ist, fallen diese Verträge unter den Begriff “betriebliche Altersvorsorge”, egal wer die Beiträge zahlt.
Für die Einzahlung der Beiträge während der Ansparphase gibt es verschiedene Varianten, die im Laufe des Erwerbslebens teils sogar gemischt werden. So kann der Arbeitgeber einen Teil der Beiträge einzahlen oder die Versteuerung übernehmen. Am häufigsten ist es jedoch, dass Arbeitnehmer auf die Auszahlung von Lohnbestandsteilen verzichten und der Arbeitgeber dieses Geld stattdessen in die Direktversicherung einzahlt (Entgeltumwandlung). Bei der steuerlichen Behandlung der Ein- und Auszahlungen hat der Gesetzgeber mit Wirkung zum 01. Januar 2004 Änderungen vorgenommen. Von der pauschalen Versteuerung der Beiträge in der Ansparphase wurde zu einer nachgelagerten Versteuerung in der Auszahlphase gewechselt.
Bestandsschutz ausgehebelt
Der Gesetzgeber hat 2004 relativ unbemerkt eine weitere Änderung eingeführt, deren Wirkung jedoch sehr tiefgreifend ist. Und zwar wurde eine Beitragspflicht in die gesetzliche Sozialversicherung (Kranken- und Pflegeversicherung) auf die Auszahlung von Direktversicherungen eingeführt, wobei in der Auszahlphase der volle Beitragssatz von derzeit 17,45 – 17,70% vom “Betriebsrentner” auf das gesamte Kapital zu entrichten ist. Das große Problem ist nun, dass der Gesetzgeber diese Beitragspflicht leider rückwirkend und ohne Übergangsregelung auch auf Altverträge, die vor 2004 abgeschlossen wurden, vorgesehen hat bzw. billigend in Kauf nimmt, dass die gesetzlichen Krankenkassen das Gesetz so auslegen.
Diese grobe Ungerechtigkeit bei Altverträgen wird in Antrag PA051 thematisiert und näher betrachtet, wobei der Antrag relativ viel Spielraum für eine Verbesserung der gesetzlichen Lage vorsieht. Der Bestandsschutz geltender Verträge sollte ein hohes rechtsstaatliches Gut sein, zumal der Eingriff in diesen Bestandsschutz meines Erachtens auch zu tiefgreifend erfolgte.
Fragen und Einwände
Man könnte einwenden, dass der Bürger schließlich Sozialversicherungsbeiträge in der Ansparphase gespart hat. Nun, es kommt wie oben erwähnt ganz darauf an, aus welchen Mitteln die Sparbeiträge gezahlt wurden – sozialversicherungsfrei waren nämlich nur Beiträge aus Sonderzahlungen wie Weihnachts- und Urlaubsgeld. Es gibt genügend Fälle, bei denen der Arbeitnehmer Sparbeiträge bereits verbeitragt hat. Selbst bei komplett sozialversicherungsfreien Sparbeiträgen bleibt die Frage, warum am Ende der doppelte (weil volle) Beitrag zu entrichten ist, und das nicht nur auf den Ertragsanteil, sondern auf das komplette Kapital. Ist das verhältnismäßig? Hier sieht der Antrag PA051 alternativ eine Reduktion des Beitragssatzes auf den für die Erwerbsphase geltenden (etwa halben) Beitragssatz vor.
Auch stellt sich die Frage, wie PA051 mit den übrigen Plänen der Piratenpartei harmonisiert. Kollidiert PA051 mit bei den Sozialpiraten vorherrschenden (und zu befürwortenden) Ideen, das Sozialsystem insgesamt umzubauen? Wobei dann u.a. auch geplant ist, neben Lohn auch weitere Einkommensarten mit bei der Sozialversicherungspflicht zu erfassen (siehe z.B. PA436). Ich meine, dass PA051 wenig mit diesen Plänen kollidiert. Denn kurzfristig eine grobe Ungerechtigkeit (oder gar Unrecht) abzuschaffen und danach mittelfristig die Sozialsysteme auf breitere Füße zu stellen, sehe ich nicht als Gegensatz. Vielmehr würden wir mit PA051 Vertrauen bei den Menschen gewinnen, die dann zu größeren Umbauten bereit wären, wenn man “sie mitnimmt”.
Feedback von Bürgern
Bereits im Antrag PA051 werden viele Quellen genannt, aus denen man die Meinung und Erwartungshaltung betroffener Bürger ablesen kann. Feedback zum Antrag PA051 gibt es in den Kommentaren meines Blogs. Auf einen besonders engagierten Beitrag eines Bürgers in Form eines offenen Briefes an die Piraten bin ich kürzlich in meinem Blog eingegangen.
In diesem Zusammenhang möchte ich einen Beitrag in der Sendung Monitor erwähnen, der in dieser Woche am Donnerstag, den 15.11.2012 um 21:45 Uhr in der ARD gesendet wird (der Beitrag wurde leider kurzfristig verschoben). Dort wird das Thema der nachträglich eingeführten Sozialbeiträge bei Direktversicherungen behandelt. Vom Arbeitskreis “GMG-geschädigte DV-Versicherte”, der von betroffenen Bürgern gegründet wurde, gibt es explizit dazu eine Sammlung von Argumenten für die Medien.
Schlusswort
Gerechtigkeit, Rechtsstaatlichkeit und Verlässlichkeit. Wenn wir Piraten diese Werte (vor)leben wollen, würde es sich anbieten, gemäß Antrag PA051 eine gesetzliche Änderung vorzunehmen. Denn sobald erhebliche Zweifel daran bestehen, dass Gesetze rechtmäßig sind oder korrekt angewandt werden, sollte die Politik handeln anstatt auf Gerichte zu warten, sonst führen wir nur das fort, was die Politik in den letzten 20 Jahren ausgezeichnet hat und mich u.a. zu den Piraten getrieben hat: Das Erlassen von rechtswidrigen Gesetzen und dem Festhalten daran wider besseren Wissens.
Quelle Bild: Wikimedia Commons – User:Waugsberg, Lizenz: CC-BY-SA 3.0
Eigentlich unverständlich, dass ” unsere Volksvertreter” solche Entscheidungen treffen.
Das GMG ist ein Zeichen dafür, dass sich unsere Abgeordneten weit vom Volk entfernt haben und nur ihren eigenen Vorteil im Auge haben. Einfach ein Skandal.
Es ist beschämend wir von den Volksvertretern, vor allem den Richtern, so erniedrigt und enteignet werden. Von der Politik werden wir für dumm und „unsozial“ gehalten und dazu auch noch fällig ignoriert. Auch ich kämpfe seit über einen Jahr für meinen RECHT in zwei Fällen der Dirketversicherungsfalle um dieser Unverfrorenheit der Amtsträger der uns unsere erspartes „Vorsorge“ aus der Tasche zu ziehen und werde nicht aufhören zu kämpfen bis allen Möglichkeiten ausgeschöpft sind.
An Herr Krudewagen meinen Dank für diesen Beitrag sowie seine Unterstützung unserer Angelegenheit dieser Ungerechtigkeit der GMG in November 2003 ein Ende zu machen!!
WEITER SO!!!!
Ich persönlich glaube, dass mind. 80-90% der Abgeordneten sich bei der Abstimmung nicht über die Auswirkungen dieses GMG im Klaren waren und aus Fraktionsgründen zugestimmt haben. Einen gemachten Fehler zuzugeben und zu korrigieren fällt diesen Abgeordneten nicht ein, zumal sie sich auf “höchstrichterliche Entscheidungen” von den sogenannten freien Verfassungsrichtern berufen und dahinter verstecken können. Ich wünsche uns und Ihnen – Herr Krüdewagen – und der Piraten Partei viel Erfolg.
Folgende Verweise zu diesem Antrag wurden von Vereinen und Fachverbänden erstellt:
Fachverband für Betriebsrentner e.V.
ADG – Aktion Demokratische Gemeinschaft e.V.
Das Thema bleibt aktuell, zumal noch keinerlei abschließende, für einen Rechtsstaat würdige Entscheidung/Urteil gefallen ist. Sozialrichter sind noch in einem Lernprozeß, welcher ganz dringlich und nötig ist. Ich rate jedem, gegen die Verbeitragung Widerspruch einzulegen und dann einen eigenen Weg der Klage vor dem Sozialgericht zu gehen. Ich habe demnächst einen Termin in der Berufung und empfehle allen Betroffenen vor den Gerichten den Richtern einfaches Recht beizubringen. Für Formulierungshilfen bin ich gern bereit.
Wolf-J. Schwerdtner
Diese Zwangsverbeitragung der “alten Direktversicherung” ist der absolute Witz. Klar spart man in der Ansparphase die Sozialversicherungsbeiträge, aber nur den Arbeitnehmeranteil. Bei der Zwangsverbeitragung darf man aber dann den AN- und AG-Anteil bezahlen. Außerdem sind diese Versicherungen vor 2004 ja unter ganz anderen Vorraussetzungen abgeschlossen worden! Jetzt kommt noch der neuste Gesetzentwurf bzgl. der stillen Reserven hinzu; man muss im Alter froh sein, wenn man überhaupt noch etwas ausbezahlt bekommt.
Blöd ist, wer überhaupt noch etwas für die Altersvorsorge macht, statt im Alter gleich zur Grundsicherung zu gehen. Geld vorher verstecken und dann von der Grundsicherung leben.