Diskussion Wahlprogramm

Johannes Israel: Flächendeckender, gesetzlicher Mindestlohn verbal oder als Betrag definiert?

Link vom Oktober 2011:

http://wiki.piratenpartei.de/BE:Mindestlohn

Ich zitiere:

Einleitung:

“Die Einführung eines Mindestlohnes ist ein sehr strittiges Thema und auch bei uns Piraten wird heftig diskutiert. Um dieser Diskussion noch mehr Struktur zu verleihen, möchte ich den Berliner Squad Mindestlohn gründen”.

Ziele

“Es soll in erster Linie um die Klärung gehen, ob die Einführung eines Mindestlohnes erstrebenswert und wirtschaftsfördernd ist. Sollte im Verlauf der Diskussionen festgestellt werden, dass dies nicht der Fall ist, ist das ebenfalls ein Ergebnis. Stellt sich heraus, dass die Einführung möglich ist, so kann in Betracht gezogen werden, mögliche Konzepte etc. zu erstellen und diese dann ggf. auch vorzustellen und zu verbreiten.”

Das Ganze ist/war eingeschlafen, leider.

Nun haben aber die Sozialpiraten eine neue richtige Initiative ins Leben gerufen zu der ich hier ein wenig, ein  wenig nur aus gesundheitlichen Gründen beitragen möchte.

Zunächst einige Fragen:

–          Ob für die Wahlen die Piraten mit einem Mindestlohn als Betrag oder Bandbreite ins Rennen gehen sollten oder nicht?

–          Ob darüber ein Positionspapier, oder ob er als Programmänderung beantragt werden soll oder nicht?

–          Darüber würde ich gern diskutieren und ein Meinungsbild erfahren.

Die Fragen der heutigen Zeit brauchen Antworten. Allgemein haben wir Antworten u.a.:

Abschaffung von Sanktionen bei Hass IV, auf den Weg dorthin BGE und Mindestlohn.

Ich denke der Mindestlohn ist am ehesten durchsetzbar und erforderlich um das Grundeinkommen später nicht als Hebel für Dumping missbraucht werden kann.

Beide sind unabhängig voneinander.

Mein Interesse auf Piraten war und sind die genannten Wahlkampfpunkte in Berlin und Bund, siehe verschiedene Flyer, Piratenwiki, Wahlprogramm 2013 und 8,50 € Mindestlohn?

8,50€/Stunde werden scheinbar von unserem politischen Geschäftsführer und auch von M.Ebener unterstützt, dagegen werde ich votieren. Es fehlen  dafür jegliche logischen Erkenntnisse zur dieser Höhe.

Auch ein Programmantrag vom 9.03.2012 von Dingo stützt sich auf 8,50€ und auf den DGB

Ein Mindestlohn von 8,50€/Stunde führt direkt unabänderlich in die Altersarmut, den Nachweis versuche ich nachstehend zu erbringen:

Ich habe mal ganz unverbindlich mit einem Rentenberechner folgende Eingaben gemacht:
Geboren 1945
45 Jahre eingezahlt, ledig, keine Kinder
Bruttoeinkünfte im Durchschnitt monatlich= 1.630,00€; 19.650€/Jahr,
entspricht 10,00 € Bruttostundenlohn.
Erworbene Rentenpunkte 33,45 West
Daraus ergäbe sich bis heute eine Bruttorente von 946,00 €/Monat,
davon müsste der Rentner/In 15,5% zur KV und 1,95%= 165,00 € aufwenden.
Verblieben 781,00 € Netto, ganz schön knapp, dafür 45 Jahre gearbeitet zu haben. Und liegt nur knapp über ALGII oder Sozialhilfe (Berlin= 374,00+378,00 €= 752,00€)
Nettobezug ALGII 1 Person 752,00 € mit 1 € Job 30 Stundenwoche + max. 200,00 = 952,00 € gesamt

Vergleich Mindestlohn 163 Stunden/Monat zu 8,50€/Stunde= Brutto 1.386,00€ bzw. bei 10,00€/Stunde= Brutto 1.630,00€, es verbleiben Netto:

Vergleich Erwerb Steuer I bei 8,50€/Stunde= Netto 1.026,00€

Vergleich Erwerb Steuer III bei 8,50€/Stunde= Netto 1.107,00€

Vergleich bei Erwerb Steuer I bei 10,00€/Stunde= Netto 1.130,00€= + 104,00€

Vergleich bei Erwerb Steuer III bei 10,00€/Stunde=Netto 1.266,00€= + 154,00€

ALG II-Regelsatz BE 2012:

  1. Person 374,00€
  2. Bedarfsgemeinschaft 2 Personen 337,00*2= 674,00€
  3. Richtwert Bruttowarmmiete Berlin 1Person 378,00€
  4.                                                          2 Personen 444,00€
  5.                                                          3 Personen 542,00€
  6.                                                          5 Personen 705,00€, jede weitere Person 50,00€.

Beispiel Berlin Regelsatz 1 Person 374,00€

Warmmiete                                     378,00€

KV und PV ca.                              140,00€

RV ca.                                              41,00€, Summe 933,00 €

Der Dienstleister erhält vom JobCenter ca.                450,00€,

Kosten des JOBCENTER                                         1.383,00 €, geteilt durch 163 Stunden = 8,48€/Stunde

Fazit:

Selbst bei 8,50€/Stunde I mit Netto = 1.026,00€,

bei ALGII mit 1 € Eurojob Netto    =   952,00€ einem Plus von 74,00€ lohnt Erwerb kaum, nicht attraktiv.

Bei 10,00€/Stunde 1.130,00 zu ALGII mit 1 Eurojob 952,00€ eher.

Nichts davon steht bisher im Wahlprogramm, lediglich zum BGE ( zu niedrig ) und Mindestlohn im allgemeinen. Abgesehen davon, dass das BGE des Sozialstaat 3.0 nicht bedingungslos ist.

 

Nun ist zu begrüßen,

das mit den Sozialpiraten ein neuer Ansatz gefunden worden ist programmatisch den Mindestlohn zu debattieren und zu einem Ergebnis kommen zu wollen.

Liebe Grüße Johannes Israel

 

3 Kommentare zu “Johannes Israel: Flächendeckender, gesetzlicher Mindestlohn verbal oder als Betrag definiert?

  1. Thomas Küppers

    Hallo Johannes,

    ich kann Dir nur zustimmen. 8,50 Euro ist definitiv zu niedrig. 10 Euro kann nur das untere Limit darstellen. Ich versuche den Verlauf der gestrigen Diskussion hier in Kurzfassung wiederzugeben (Die Ergebnisse/Antworten in Klammern).

    Wir haben gestern zu erst mit der Frage beschäftigt, macht ein Mindestlohn überhaupt Sinn (Ja). Welche Bevölkerungsgruppen betrifft es überhaupt (wir konnten keine zuverlässigen Quellen identifizieren). Was richten wir mit einem gesetzlichen Mindestlohn an (Arbeitsplatzabwanderung und Teuerung von Produkten, wie Lebensmittel, ist nicht ganz abwegig).

    Daher die wiederholte Frage: Macht ein Mindestlohn überhaupt Sinn (Ja). Ergo: Wir brauchen ein besseres und umsetzbareres Konzept. Daher haben wir uns die Hausaufgabe gegeben, neue Ideen zu suchen und zu evaluieren, wer überhaupt vom Mindestlohn betroffen wäre.

    Wir hatten gestern schon gute Ansätze für Alternativen, aber die Ideen sind noch zu unausgegoren, daher will ich sie hier nicht wiedergeben.

    Liebe Grüße

    Thomas

  2. Reinhard Beckmann

    1. Den sogenannten Eckrentner , der 45 Jahre eingezahlt hat , wird es nicht mehr geben,.
    2. Aus diesem Grunde brauchen wir entweder ein Grundeinkommen oder ein
    Bedarfsgerechtes Einkommen in Höhe von derzeit 1020,00 E .
    – Solange es denn Euro noch gibt-

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