Programm
Die sozialpolitischen Forderungen der Piratenpartei auf Bundesebene (Grundsatzprogramm/Wahlprogramm) wurden auf Bundesparteitagen mit einer 2/3-Mehrheit beschlossen:
Bundesprogramm
»Recht auf sichere Existenz und gesellschaftliche Teilhabe«
Beschlossen auf dem 7. Bundesparteitag am 21. November 2010 in Chemnitz:
Jeder Mensch hat das Recht auf eine sichere Existenz und gesellschaftliche Teilhabe.
Die Würde des Menschen zu achten und zu schützen ist das wichtigste Gebot des Grundgesetzes. Ein Mensch kann nur in Würde leben, wenn für seine Grundbedürfnisse gesorgt und ihm gesellschaftliche Teilhabe möglich ist. In unserer Geldwirtschaft ist dazu ein Einkommen notwendig.
Wenn ein Einkommen nur durch Arbeit erzielt werden kann, muss zur Sicherung der Würde aller Menschen Vollbeschäftigung herrschen. Unter dieser Voraussetzung ist Vollbeschäftigung bislang ein großes Ziel der Wirtschaftspolitik. Sie wird auf zwei Wegen zu erreichen versucht: durch wirtschaftsfördernde Maßnahmen mit dem Ziel der Schaffung von Arbeitsplätzen oder durch staatlich finanzierte Arbeitsplätze mit dem vorrangigem Ziel der Existenzsicherung. Beide sind Umwege und verlangen umfangreiche öffentliche Mittel.
Wenn jedoch öffentliche Mittel eingesetzt werden, muss dies möglichst zielführend geschehen. Da das Ziel ein Einkommen zur Existenzsicherung für jeden ist, sollte dieses Einkommen jedem direkt garantiert werden. Nur dadurch ist die Würde jedes Menschen ausnahmslos gesichert. So wie heute bereits u.a. öffentliche Sicherheit, Verkehrswege und weite Teile des Bildungssystems ohne direkte Gegenleistung zur Verfügung gestellt werden, soll auch Existenzsicherung Teil der Infrastruktur werden.
Wir Piraten sind der Überzeugung, dass die überwältigende Mehrheit der Menschen eine sichere Existenz als Grundlage für die Entfaltung ihrer wirtschaftlichen und sozialen Potenziale nutzen wird. Sichere Existenz schafft einen Freiraum für selbstbestimmte Bildung und Forschung sowie wirtschaftliche Innovation. Sie erleichtert und ermöglicht ehrenamtliches Engagement, beispielsweise die Pflege von Angehörigen, die Fürsorge für Kinder, unabhängigen Journalismus, politische Aktivität oder die Schaffung von Kunst und Freier Software. Davon profitiert die ganze Gesellschaft.
Die Piratenpartei setzt sich daher für Lösungen ein, die eine sichere Existenz und gesellschaftliche Teilhabe individuell und bedingungslos garantieren und dabei auch wirtschaftliche Freiheit erhalten und ermöglichen. Wir wollen Armut verhindern, nicht Reichtum.
»Grundeinkommen und Mindestlohn«
Beschlossen für das Wahlprogramm zur Bundestagswahl 2013 auf dem 7. Bundesparteitag am 03. Dezember 2011 in Offenbach:
Wir Piraten setzen uns für die Einführung eines bedingungslosen Grundeinkommens ein, das die Ziele des “Rechts auf sichere Existenz und gesellschaftlicher Teilhabe” aus unserem Parteiprogramm erfüllt. Es soll:
die Existenz sichern und gesellschaftliche Teilhabe ermöglichen, einen individuellen Rechtsanspruch darstellen sowie ohne Bedürftigkeitsprüfung und ohne Zwang zu Arbeit oder anderen Gegenleistungen garantiert werden. Wir wissen, dass ein bedingungsloses Grundeinkommen die Paradigmen des Sozialstaats wesentlich verändern wird. Statt mit klassischer Parteipolitik muss dessen Einführung daher mit einer breiten Beteiligung der Bürger einhergehen.
Wir nehmen viele engagierte Menschen wahr, die sich seit Jahren in- und außerhalb von Parteien für ein bedingungsloses Grundeinkommen einsetzen. Wir wollen dieses Engagement auf die politische Bühne des Bundestages bringen und mit den dortigen Möglichkeiten eine breite und vor allem fundierte Diskussion in der Gesellschaft unterstützen.
Dazu wollen wir eine Enquete-Kommission im Deutschen Bundestag gründen, deren Ziel die konkrete Ausarbeitung und Berechnung neuer sowie die Bewertung bestehender Grundeinkommens-Modelle sein soll. Für jedes Konzept sollen die voraussichtlichen Konsequenzen sowie Vor- und Nachteile aufgezeigt und der Öffentlichkeit transparent gemacht werden.
Zeitgleich werden wir uns im Bundestag dafür einsetzen, dass noch vor Ende der Legislaturperiode die gesetzlichen Grundlagen für Volksabstimmungen auf Bundesebene geschaffen werden. Sie sollen den Bürgern ermöglichen, sowohl die in der Enquete-Kommission vorgestellten als auch andere Grundeinkommens-Modelle als Gesetzentwurf direkt zur Abstimmung zu stellen. Um dabei über eine Vielfalt an Konzepten gleichzeitig entscheiden zu können, sollen Volksabstimmungen auch mit Präferenzwahlverfahren durchgeführt werden können.
Bis zur Einführung eines bedingungslosen Grundeinkommens setzen sich die PIRATEN für einen bundesweiten gesetzlichen Mindestlohn ein.
»Abschaffung der Sanktionen bei Hartz IV«
Beschlossen für das Wahlprogramm zur Bundestagswahl 2013 auf dem 7. Bundesparteitag am 03. Dezember 2011 in Offenbach:
Die Piratenpartei Deutschland setzt sich für die Verbesserung der Situation der Erwerbslosen ein, insbesondere für die Abschaffung und sofortige Nichtanwendung (Moratorium) der Sanktionen bei Hartz IV (§§ 31, 32 SGB II, § 39 a SGB XII).
»Begrenzung der Leiharbeit«
Beschlossen für das Wahlprogramm zur Bundestagswahl 2013 auf dem 7. Bundesparteitag am 03. Dezember 2011 in Offenbach:
Leiharbeit stellt für die Wirtschaft ein sinnvolles und notwendiges Instrument dar, um Auftragsspitzen zu bewältigen. In den vergangenen Jahren hat sich jedoch gezeigt, dass dieses Instrument von immer mehr Unternehmen dazu missbraucht wird, den Kündigungsschutz und Tarif- bzw. Mindestlöhne zu umgehen.
In einzelnen Unternehmen stellen die Leiharbeitskräfte mittlerweile selbst betriebsintern eine Art Konkurrenz und Druckmittel gegen die Stammbelegschaft dar. Oftmals kosten die Leiharbeiter die Arbeitgeber sogar noch weniger als Mitarbeiter der Stammbelegschaft, da die Entleiher die Leiharbeiter zu Niedrig(st)-Löhnen beschäftigen. Dies führt langfristig in die Niedriglohnspirale.
Leiharbeit sollte aus diesem Grund – wie dies in der Vergangenheit auch schon einmal der Fall war – begrenzt werden. Wir werden dazu eine maximal erlaubte Überlassungsdauer von sechs Monaten für Leiharbeitnehmer festlegen. Die Piratenpartei wird das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) entsprechend anpassen.
Nach französischem Vorbild sollen Leiharbeiter nicht eine billige Verfügungsmasse sein, mit der reguläre Beschäftigte unter Druck gesetzt werden können, sondern für die ihnen abverlangte Flexibilität mit einem Lohnzuschlag entschädigt werden.
Zusätzlich werden wir eine Höchstquote von Leiharbeitern je Unternehmen bezogen auf die jeweilige Stammbelegschaft in Höhe von zehn Prozent einführen.
»Neugestaltung des Rentensystems«
Beschlossen für das Grundsatzprogramm auf dem 11. Bundesparteitag am 24./25 November 2012 in Bochum:
Präambel
Wir Piraten setzen uns für eine nachhaltige Bekämpfung der Altersarmut, die direkte Folge der über Jahrzehnte verfehlten Rentenpolitik ist, ein. Auch für das langfristige Ziel eines bedingungslosen Grundeinkommens wird das Rentensystem angepasst. Jeder Rentner soll im Alter eine Mindestrente erhalten, welche eine sichere Existenz und ge- sellschaftliche Teilhabe ermöglicht. Deshalb muss das bisherige Rentensystem so um- gestaltet werden, dass die zukünftigen Rentner wieder von einer sicheren Rente im Alter ausgehen können. Um diese Ziele zu erreichen, muss das Rentensystem so umgestaltet werden,dass die Einnahmebasis verbreitert und die Stärkeren sich angemessen mit Bei- trägen an der Rentenversicherung beteiligen.
Grundsätzliche Vorgehensweise zur Grundrente
Alle bestehenden Rentensysteme, berufsständischen Versorgungssysteme und Pensio- nen im öffentlichen Dienst werden zu einer Rentenkasse zusammengeführt.
Alle steuerpflichtigen Einkommen und Kapitalerträge werden zur Zahlung von Renten- beiträgen verpflichtet. Keine Berufsgruppe wird ausgenommen, die Bemessungsgrenze soll entfallen. In die Rentenkasse zahlen alle in Deutschland lebenden Menschen ein- kommensabhängig ein.
Die Beiträge von Selbstständigen werden sich an ihren jeweiligen Unternehmenszahlen orientieren, sodass diese in ihrer Existenz nicht gefährdet werden.
Die Rentenbezüge bewegen sich in einem Korridor von Mindest- bis Maximalrente.
Die Renten werden jährlich um einen Faktor, der die Inflationsrate berücksichtigt, ange- passt. Dieser Faktor berücksichtigt außerdem die Änderung weiterer Kosten, wie zum Beispiel Gesundheitskosten.
Die staatliche Rentenkasse verwaltet sich eigenverantwortlich, ohne direkten Zugriff durch den Staat. Der Staat schafft den gesetzlichen Rahmen. Die Rentenkasse ist für die Rente zweckgebunden.
»Grundsatzprogramm Wirtschaft, Finanzen und Soziales«
Beschlossen für das Grundsatzprogramm auf dem 11. Bundesparteitag am 24./25 November 2012 in Bochum:
Zusammenfassung
Der Grundsatzantrag Wirtschaft ist das Ergebnis umfassender Analysen und hunderter
Stunden engagierter und ins Detail gehender Diskussionen. Freiheit, Gerechtigkeit und
Nachhaltigkeit bilden dabei die Grundwerte für eine piratige Wirtschaftspolitik.
Antragstext
Präambel zum Wirtschaftsprogramm
Die Wirtschafts-, Finanz- und Sozialordnung soll allen Menschen und der Gemeinschaft
dienen. Traditionelle Kennzahlen, wie etwa das Bruttoinlandsprodukt (BIP) oder die
Wachstumsrate, die nur bedingt mit dem Wohlstand der Menschen und der Nachhaltig-
keit des Wirtschaftens verknüpft sind, sollen daher nicht mehr alleinige Orientierungs-
größen für die Wirtschaftspolitik sein.
Das Leitbild der Piraten ist eine Ordnung, die sowohl freiheitlich als auch gerecht als
auch nachhaltig gestaltet ist.
Da Freiheit, Gerechtigkeit und Nachhaltigkeit universelle Grundwerte sind, wollen wir
auch über den nationalen Rahmen hinaus auf die Berücksichtigung dieser Werte hin-
wirken.
Kurzfassung
Freiheitlich ist eine Gesellschaftsordnung, in der die individuelle Entfaltung des Men-
schen im Mittelpunkt steht. Sie wird durch das Gemeinwohl sowohl gestärkt als auch
beschränkt. Deshalb sind Freiheit und Verantwortung untrennbar miteinander verbun-
den.
Gerecht bedeutet, dass die Rahmenbedingungen in Wirtschaft und Gesellschaft so ge-
17 staltet sind, dass sowohl eine Teilhabe als auch ein angemessenes Leben grundsätzlich
gewährleistet werden.
Nachhaltig ist ist ein auf Dauer angelegter, verantwortungsvoller Umgang mit Ressour-
cen und der Umwelt. Die Haushalts- und Subventionspolitik, sowie das Finanzsystem,
müssen dem Menschen und der Realwirtschaft langfristig dienen.
Zudem existieren Positionspapiere, zu deren Beschlussfassung eine einfache Mehrheit nötig ist:
Positionspapiere
»Sofortmaßnahmen zur Humanisierung des SGB II und SGB XII«
Beschlossen als Positionspapier auf dem 7. Bundesparteitag am 03. Dezember 2011 in Offenbach:
Nach Artikel 1 des Grundgesetzes ist die Würde des Menschen unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt. Die derzeitige SGB-II-Gesetzgebung („Hartz IV“) sowie das Sozialhilferecht (SGB XII) verstoßen unserer Auffassung nach in mehreren Punkten in nicht hinnehmbarer Weise gegen den in den Grundrechten niedergelegten Verfassungsauftrag. Die Piratenpartei Deutschland fordert daher folgende Sofortmaßnahmen zur Humanisierung des SGB II:
1. Höhe des Regelsatzes
Die sozialen Sicherungssysteme sollen Armut verhindern und gesellschaftliche Teilhabe ermöglichen. Daher müssen sie stets sicherstellen, dass allen Bezugsberechtigten mindestens ein Einkommen in Höhe der Armutsrisikogrenze zur Verfügung steht. Diese Schwelle lag nach Definition der EU (60% des Netto-Äquivalenzeinkommens) im Jahr 2010 für Alleinstehende bei 826 Euro.
Der Regelsatz liegt derzeit (2010) bei 364 Euro. Im Jahr 2008 betrug der durchschnittlich hinzukommenden Bedarf für Unterkunft und Heizung für Alleinstehende im unteren Einkommensbereich nach der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe 345 Euro. Dies ergibt zusammen lediglich 709 Euro. Ein Bezieher von Sozialleistungen befindet sich daher im Normalfall mit seinem Einkommen unterhalb der Armutsrisikogrenze. Dies ist nicht hinnehmbar.
Der Regelsatz ist daher für alle bezugsberechtigten Personengruppen so festzulegen, dass er zusammen mit den durchschnittlich erstattungsfähigen Kosten für Unterkunft und Heizung mindestens die Höhe der Armutsrisikogrenze erreicht.
Statt einer Bemessung anhand der relativen Armutsgrenze wird derzeit für die Berechnung des Regelbedarfs jedoch auf die Daten der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe (EVS) zurückgegriffen. Dabei werden seit 2010 lediglich die unteren 15% (Alleinstehende) bzw. 20% (Familien) der nach ihrem Einkommen geschichteten Haushalte als Referenz herangezogen, wobei Bezieher von Sozialleistungen in der Stichprobe unberücksichtigt bleiben. Der so ermittelte Regelbedarf wird dann durch politisch bestimmte Abzüge (z. B. für Alkohol, Tabak, Blumen, Telekommunikations- und Mobilitätsausgaben) um etwa 150 Euro vermindert.
Wenn der Regelsatzes schon auf Grundlage der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe errechnet werden soll, so müssen für die Berechnung bei allen Personengruppen zumindest die unteren 20% der Referenzhaushalte herangezogen werden, so wie das vor 2010 der Fall war. Dabei müssen aus der Vergleichsgruppe nicht nur wie bisher Bezieher von Sozialleistungen vorab herausgenommen werden, sondern auch die sogenannten „verdeckt Armen“, also Haushalte mit einem Einkommen unterhalb des üblichen Sozialleistungsniveaus.
Die Piratenpartei lehnt weiterhin Abschläge bei der Regelsatzberechnung strikt ab. Politisch bestimmte Abzüge vom Regelbedarf ersetzen die Freiheit des Einzelnen, über die Verwendung seiner Geldmittel selbst zu entscheiden, durch staatliche Bevormundung. Es ist nicht hinnehmbar, dass der Staat für seine Bürger bestimmen will, welche Ausgaben sie sich leisten dürfen und welche nicht – bloß weil sie unterhalb der Armutsgrenze leben und auf gesellschaftliche Solidarität angewiesen sind. Auch Alkohol, Tabak, Blumen, Telekommunikation und Mobilität gehören in freier Entscheidung des Individuums zu einem menschenwürdigen Leben.
Die Paragraphen § 20 SGB II („Regelbedarf zur Sicherung des Lebensunterhalts”), § 28 SGB XII („Ermittlung der Regelbedarfe“) sowie das „Gesetz zur Ermittlung der Regelbedarfe nach § 28 des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch (Regelbedarfs-Ermittlungsgesetz)“ sind dementsprechend zu ändern.
2. Sanktionen
Das Bundesverfassungsgericht hat am 9. Februar 2010 entschieden, dass der Anspruch auf Sozialleistungen so ausgestaltet sein muss, „dass er stets den gesamten existenznotwendigen Bedarf jedes individuellen Grundrechtsträgers deckt“. Dazu gehört nicht nur das physische Existenzminimum, sondern „auch die Sicherung der Möglichkeit zur Pflege zwischenmenschlicher Beziehungen und zu einem Mindestmaß an Teilhabe am gesellschaftlichen, kulturellen und politischen Leben.“ (BVerfG, 1 BvL 1/09 vom 9.2.2010, Absatz-Nr. 135 und 137)
Dieser Bedarf wird nach Ansicht des Gesetzgebers mit der Regelleistung gedeckt. Dennoch sind in Kapitel 3 des SGB II und des SGB XII jeweils „Sanktionen“, also Kürzungen von Sozialleistungen zum Zweck der Maßregelung von Leistungsempfängern vorgesehen. Dies ist aus unserer Sicht mit dem grundgesetzlichen Recht zur Achtung der Menschenwürde in Artikel 1 und dem Verbot von Zwangsarbeit in Artikel 12 des Grundgesetzes unvereinbar.
Daher sind Sanktionen nach SGB II Kapitel 3 Abschnitt 2 Unterabschnitt 5 (§31 – 32) sowie nach SGB XII Kapitel 3 Abschnitt 6 (§39a) abzuschaffen.
Analog müssen auch §42a Absatz 2 SGB II und §37 Absatz 4 SGB XII überarbeitet werden, die eine Kürzung des Regelbedarfes aufgrund eines zuvor gewährten Darlehens vorsehen.
3. Zuverdienstmöglichkeiten
Wer heute Leistungen nach dem SGB II bezieht und dazuverdient, behält von seinem Zuverdient kaum etwas in seinem Geldbeutel. Nach dem Ausschöpfen der Grundfreibeträge findet statt dessen ein Transferentzug zwischen 80 und 90% statt. Das bedeutet besipielsweise, dass Menschen, die für 9 Euro Stundenlohn arbeiten, effektive Stundenlöhne zwischen 90 Cent und 1,80 Euro verdienen. Im Extremfall führt dies in manchen Branchen dazu, dass Menschen, die einer regulären Erwerbsarbeit nachgehen, einen geringeren effektiven Stundenlohn erzielen als in einer sogenannten „Arbeitsgelegenheit mit Mehraufwandsentschädigung“ („Ein-Euro-Job“).
Das beschädigt die Motivation der Menschen, die sich durch Arbeitsaufnahme aus dem ALG-II-Bezug herausarbeiten wollen, in großem Maße.
Die in den Paragraphen 11, 11a und 11b SGB II geregelten Vorschriften zum zu berücksichtigenden Einkommen und zu den Absetzbeträgen sind zudem kompliziert und schwer verständlich. Auch aus diesem Grund ist eine Reform dieser Bestimmungen nötig.
Wer einer Erwerbsarbeit nachgeht, soll dafür in jedem Fall auch finanziell klar belohnt werden. Daher ist sicherzustellen, dass von jedem hinzuverdienten Euro mindestens 30% beim Sozialleistungsbezieher bleiben.
4. Bedarfsgemeinschaften / Fürsorgepflicht
Bei der Berechnung von Ansprüchen nach dem SGB II werden Menschen, die zusammenleben und füreinander einstehen, zu sogenannten „Bedarfsgemeinschaften“ zusammengefasst. Benötigt nur ein Partner einer solchen Bedarfsgemeinschaft staatliche Unterstützung, so haben zuerst die anderen Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft für ihn zu sorgen, bevor ein gesetzlicher Anspruch auf Hilfe entsteht.
Hierbei unterstellt der Gesetzgeber im ALG-II-Recht regelmäßig dann eine Bedarfsgemeinschaft, sobald zwei oder mehr Menschen länger als ein Jahr eine gemeinsame Wohnung bewohnen. Im Sozialhilferecht gilt diese Vermutung sogar ohne die Ein-Jahres-Frist des SGB II sofort. Sehen die Betroffenen dies anders, so überprüfen die Behörden diese Angaben regelmäßig durch häusliche Kontrollen in der Wohnung des Antragsstellers. Dabei versuchen sie, anhand von Indizien innerhalb der Wohnung auf die persönliche Lebensführung der Bewohner zu schließen und hierdurch aus amtlicher Sicht festzustellen, ob eine Einstehensgemeinschaft vorliegt oder nicht. Im Rahmen von solchen sinnlosen häuslichen Kontrollen wird das Grundrecht auf Unverletzlichkeit regelmäßig in grober Weise unangemessen eingeschränkt.
Menschen, die im selben Bett schlafen, haben nicht automatisch den Wunsch, einander finanziell beizustehen. Andersherum können Menschen, die in getrennten Wohnungen wohnen, sehr wohl dazu bereit sein, sich in Notlagen gegenseitig zu unterstützen.
Die Piratenpartei achtet in besonderer Weise das Prinzip der freien Selbstbestimmung über Angelegenheiten des persönlichen Lebens. In diesem Sinne bekennen wir uns konsequent zum Pluralismus des Zusammenlebens. Politik muss der Vielfalt der Lebensstile gerecht werden und eine wirklich freie Entscheidung für die individuell gewünschte Form des Zusammenlebens ermöglichen.
Füreinander einzustehen ist eine persönliche Entscheidung, die in vielfältiger Weise gestaltet sein kann und sich jederzeit ändern kann. Wir vertrauen darauf, dass Menschen, die keinen Bedarf an Sozialleistungen haben, diese auch nicht beanspruchen. Es ist daher davon auszugehen, dass ein Antragsteller, der Sozialleitungen beantragt, diese auch benötigt, und dass eine Bedarfsgemeinschaft nur dann vorliegt, wenn Antragssteller sich demgemäß erklären.
Insofern ist ausgehend von §7 SGB II und §39 SGB XII das gesamte Sozialgesetzbuch entsprechend zu überarbeiten. Auf Kontrollen zur Überprüfung von Bedarfsgemeinschaften ist vollständig zu verzichten.
5. Feststellung der Erwerbsfähigkeit
Die Entscheidung, ob ein ALG-II-Antragsteller als erwerbsfähig eingestuft wird, trifft derzeit die Agentur für Arbeit. In § 44a SGB II wird den von dieser Entscheidung betroffenen Sozialleistungsträgern und Krankenkassen ein Widerspruchsrecht eingeräumt, das den grundsätzlichen Anspruch auf ALG II vorläufig bestehen lässt und gleichzeitig zu einem Gutachterverfahren beim zuständigen Rentenversicherungsträger führt. Dem Betroffenen selbst wird dieses erweiterte Widerspruchsrecht allerdings nicht gewährt.
In der Praxis führt dies dazu, dass Antragssteller, die von der Agentur für Arbeit als erwerbsunfähig eingestuft werden, erst einen weiteren Antrag auf Sozialhilfe oder Krankenversicherungsleistungen stellen müssen, woraufhin der Sozialleistungsträger oder die Krankenkasse den Widerspruch einlegen und den Antragssteller so an die Agentur für Arbeit zurückverweisen können.
Dieses umständliche Verfahren ließe sich auf Wunsch des Betroffenen abkürzen, wenn ihm das Widerspruchsrecht nach § 44a Satz 2 auch selbst zusteht. Weiterhin könnten im gegenteiligen Fall Betroffene auch dann selbst ein Gutachten einleiten, wenn sich die zuständigen Sozialleistungsträger über eine bestehende Erwerbsunfähigkeit einig sind, der Betroffene aber als erwerbsfähig eingestuft werden möchte. Ohne dieses Recht stünde dem Betroffenen sonst in diesem Fall nur das reguläre Widerspruchsrecht und ggf. der langwierige Gang über die Gerichte offen.
Wir fordern daher, in § 44a SGB II gegen die Entscheidung der Agentur für Arbeit auch dem Arbeitssuchenden selbst ein Widerspruchsrecht nach Satz 2 des Paragraphen einzuräumen.
6. Verbot von Zeitverträgen für Angestellte der Jobcenter
Oft werden Mitarbeiter in den Jobcentern nur zeitlich befristet eingestellt. Angeblich sollen hierüber saisonale Schwankungen ausgeglichen werden. Allerdings gibt es in weitaus größerem Maße zeitlich befristete Arbeitsverträge, als es die hierfür gegebene Begründung rechtfertigt. Zudem könnte ein saisonal verringerter Bedarf an Mitarbeitern, der durch eine Abnahme der Arbeitslosigkeit erzeugt wird, falls nötig auch durch betriebsbedingte Kündigungen von fest angestellten Mitarbeitern beantwortet werden.
Das Übermaß an befristeten Anstellungen in den Jobcentern führt zum einen dazu, dass in der Belegschaft eine stärkere Fluktuation herrscht als nötig, und hierunter die Qualität der Beratung und Vermittlung leidet. Zum anderen sind Mitarbeiter, die um die Verlängerung ihres Vertrags bangen müssen, leichter dazu zu bringen, auch unangemessene Vorgaben ihrer Vorgesetzten im Umgang mit den ihnen anvertrauten Leistungsbeziehern umzusetzen.
Wir lehnen es ab, dass Mitarbeiter in Jobcenter durch befristete Arbeitsverträge unter Druck gesetzt werden. Die Piratenpartei setzt sich daher für ein Verbot von zeitlich befristeten Arbeitsverträgen für Mitarbeiter der Jobcenter ein.
»Datenschutzfreundliche Regelungen für Empfänger von Sozialleistungen«
Beschlossen als Positionspapier auf dem 7. Bundesparteitag am 03. Dezember 2011 in Offenbach:
Zur Zeit muss ein Empfänger von Sozialleistungen wie z.B. ALGII (Hartz IV) oder Grundsicherung im Alter regelmäßig seine persönlichen Verhältnisse über Vermögen und Lebensweise detailliert offenlegen, um Leistungen nach den SGB zu erhalten. Die Piraten fordern, dass beim Umgang mit Sozialleistungsempfängern zukünftig Datensparsamkeit Einzug hält und die generelle Unterstellung eines Generalverdachtes an Bezieher von Sozialleistungen unterbleibt.
Position
Die Piratenpartei fordert, dass Sozialbehörden den gleichen Standards unterworfen werden, denen andere Exekutivbehörden Deutschlands unterliegen. Insbesondere dürfen keine Datenabgleiche und -anforderungen ohne richterlichen Beschluss und einen begründeten Verdacht durchgeführt werden. Ähnlich wie es einem Steuerprüfer gestattet ist, einen Datenzugriff lediglich für steuerlich relevante Daten vorzunehmen, sollten die für die Bearbeitung der sozialrechtlichen Ansprüche zuständigen Behörden nur Zugriff auf die sozialrechtlich relevanten Daten erhalten. Vergleichbar zum Finanzamt sollen hierbei nicht jeder Sachbearbeiter, sondern nur eigens dafür qualifizierte Prüfer, ähnlich dem Steuerprüfer, stichprobenartig die Anträge überprüfen und bei Verdacht eines Betruges entsprechende staatsanwaltschaftliche oder richterliche Überprüfungen veranlassen können. Sicherlich ist es notwendig, auch im Sozialrecht dem Staat eine Kontrollmöglichkeit zu eröffnen. Diese darf aber nicht so weit gehen, dass jeder Empfänger von vorneherein quasi unter “Betrugsverdacht” steht und in der Folge jeder Sachbearbeiter mit weitgehenden Befugnissen ausgestattet ist, die sonst nur Ermittlungsbehörden und die Staatsanwaltschaft innehaben. Ein genereller Zugriff auf alle relevanten Daten, die der Bürger beim Staat hinterlegt hat, ist im Sinne der Datensparsamkeit weder notwendig noch ratsam. Als Gegenbeispiel sei hier das Vorgehen der Finanzämter genannt: Hier werden im Abstand von bis zu 10 Jahren nur die steuerlich relevanten Daten überprüft und dies auch zumeist nur bei buchhaltungspflichtigen Betrieben, nicht bei jedem Bürger. Die automatische und routinemäßige Kontrolle aller zugänglichen Daten der Leistungsempfänger in Abständen von 6 Monaten halten wir für völlig überzogen. Kein anderer Beamter hat einen ebenso umfassenden Datenzugriff wie die Mitarbeiter in den Sozialbehörden. Von Zentralregister für KFZ-Anmeldungen bis zur Kapitalertragssteuer können alle Sachbearbeiter jederzeit Zugriff auf die Daten nehmen.
Zusammenfassung
Die Piratenpartei setzt sich dafür ein, dass auch die Leistungsempfänger nach dem SGB das Grundrecht der Unschuldsvermutung zurückerhalten und keine Daten willkürlich erhoben werden. Wir wollen, dass das SGB diesbezüglich angepasst wird und auch die entsprechenden Verordnungen nach datenschutzrechtlichen Standards gestaltet werden.
Appell
Jeder Bürger hat das Recht auf Privatsphäre und Unschuldsvermutung. Nur weil jemand Sozialleistungen empfängt, darf ihm dieses Grundrecht vom Staat nicht leichtfertig genommen werden.
»Inklusion«
Zusammenfassung
Der soziale Inklusionsgedanke ausgedehnt auf alle gesellschaftlichen Gruppen, die ganz
oder teilweise am gesellschaftlichen Leben ausgeschlossen sind oder diskriminiert wer-
den.
Inklusion
Inklusion in allen gesellschaftlichen Bereichen ist ein zentrales Ziel der PIRATEN.
Die PIRATEN setzen sich für eine Gesellschaft ein, die frei ist von Barrieren jeglicher Art.
Eine Gesellschaft, in der sich Menschen unabhängig von Alter, Geschlecht, Herkunft,
Nationalität sowie körperlichen, psychischen, geistigen und sonstigen Unterschieden,
frei von Diskriminierung und Stigmatisierung mit den gleichen Chancen entfalten kön-
nen. Unsere Grundrechte sind die obersten Gesetze unserer Gesellschaft und dürfen
nicht ausgehebelt werden, weder durch Gesetze noch durch gesellschaftliche Gepflo-
genheiten.
Die wirtschaftlichen Voraussetzungen für eine umfassende Inklusion jedes Mitgliedes
unserer Gesellschaft sind zu schaffen. Die persönliche Entfaltung jedes Menschen muss
unabhängig von wirtschaftlichen, sozialen oder kulturellen Voraussetzungen möglich
sein.
Nur eine auf Inklusion zielende Politik verwirklicht das Recht auf die freie Entfaltung der
Persönlichkeit. Jede Art von Ausgrenzung ist Unfreiheit. Andersartigkeit ist als Indivi-
dualität zu sehen, und eine Bereicherung unserer gesellschaftlichen Vielfalt und damit
unseres gesamtgesellschaftlichen Potentials.
Die gesellschaftliche Inklusion ist hierbei als generelles und dauerhaftes Angebot an je-
den zu verstehen.
Abkehr von der Integration hin zur Inklusion
Dies bedeutet, dass Individualität gewollt ist, und mögliche Hilfestellungen zur Entfal-
tung des eigenen Potenzials angeboten werden. Eine Integration gegen den freien Wil-
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len der Betroffenen ist keine Inklusion, sie ist als Zwangsvereinheitlichung abzulehnen.
Nicht natürlich gewachsene Gruppenstrukturen und künstliche Abgrenzungen müssen
aufgelöst werden. Vielfalt und die Einbindung unterschiedlichster Sichtweisen und Er-
fahrungen sind eine Bereicherung für unsere Gesellschaft. Freiwillige Gruppenbildun-
gen entsprechen der Versammlungsfreiheit und der Vereinigungsfreiheit.
Inklusion muss in unserer Gesellschaft eine Selbstverständlichkeit werden. Dies ist ein
dauerhafter Prozess, der jetzt begonnen werden muss.
Begründung
Die PIRATEN wollen eine Gesellschaft in der Vielfalt als Normalität gilt und Unterschied-
lichkeit als Stärke.
Ein besonderer Schwerpunkt des Inklusionsgedankens der PIRATEN liegt in der freien
Entfaltung der Persönlichkeit und Chancengleichheit trotz Unterschieden gemäß Art.
1-4 GG.
Inklusion bedeutet für die PIRATEN, dass politische, soziale, wirtschaftliche und alle an-
deren gesellschaftlichen Systeme und Prozesse so gestaltet werden, dass möglichst alle
Menschen ungeachtet ihrer Eigenschaften und vielleicht entgegengebrachter Vor-Ur-
teile in möglichst großem Umfang teilhaben können. Systeme sind für Menschen da,
nicht Menschen für Systeme.
Für die PIRATEN ist der Mensch und sein Leben ein Wert für sich, was sich auch in den
Bestrebungen zu einem Bedingungslosen Grundeinkommen zeigt, eine Möglichkeit der
wirtschaftlichen Inklusion von Menschen. Das Recht auf Existenz ist ein Naturrecht.
Es gibt eine schier unendliche Anzahl von Arten für einen Menschen, anders zu sein und
nicht einer Norm zu entsprechen. Ziel ist es, diese Norm zu hinterfragen und so mehr
Vielfalt und Unterschiedlichkeit anzuerkennen und davon zu partizipieren.
Einige Eigenschaften und Zuschreibungen, wie Behinderungen (körperliche, geistige
und psychische), Herkunft, finanzielle Ausstattung, Bildungsniveau, Erkrankungen,
Glaube oder moralische Werte führen besonders dazu, dass Menschen nicht oder nur
schwerlich am gesellschaftlichen Leben teilhaben können. Auch Menschen mit Vorstra-
fen sollen, wenn sie ihre Strafe verbüßt haben, nicht ausgeschlossen werden. Diesen
Menschen soll Unterstützung und Hilfe angeboten werden, dass sie mit gleichen Chan-
cen teilhaben können.
Die PIRATEN tragen Sorge, dass eingrenzende Eigenschaften und Zuschreibungen nicht
zu einem Ausgrenzungsprozess führen, sondern als Teil der Normalität anerkannt wer-
den. Im Bedarfsfall soll besonderer Aufwand betrieben werden, um eine selbstständi-
ge, selbstbestimmte und unabhängige Teilhabe anzustreben. Unterschiede und Vielfalt
dürfen nicht zur Benachteiligung in den Teilhabemöglichkeiten führen.
Kategorien schaffen Schubladen, und Schubladendenken führt zu Vorurteilen und wei-
ter zu Ausgrenzung. Der Inklusionsgedanke soll darauf hinweisen, Vorurteile zu hinter-
fragen und sich offen zu halten für neue Impulse und Perspektiven. Den äußeren Rah-
men für Inklusion gibt das Grundgesetz vor. Unser Verständnis von Inklusion umfasst
anderem auch freie Berufswahl und Freizügigkeit (Art. 11 und 12 GG). Menschen dürfen
nicht in Strukturen oder Gruppen gezwungen werden, sich aber durchaus freiwillig zu-
sammenschließen (Versammlungsfreiheit Art. 8 GG und Vereinigungsfreiheit Art.9 GG).
Da Globalisierung immer mehr an Bedeutung gewinnt – denn nur gemeinsam sind wir
stark – sollte der Gedanke der Inklusion als weltweites Gut verankert werden. Die kul-
turellen und sprachlichen Eigenheiten jedes Menschens jeglicher Nationalität sollen ge-
pflegt und gefördert werden. Vielfalt macht unser Leben bunt.
Autoren: Stefan Kottas, Thomas Küppers, Ulrike Mös, Friedhelm Tropberger, Tobias
Schwarz, Kai Gödde, lawdance, nordpirat, Felix S., Irmgard Schrammen, Davide Grade
und andere.
[...] erschlossen ist, ein neues “Betriebssystem” aufspielen. Zuvor muss man noch ein wenig format:c mit den Sozialsystemen machen und das parlamentarische System neu partitionieren, bevor die ganze Welt neu gebootet werden [...]
Gemeinnützig orientierte Arbeit wird im Hartz4System nicht als Arbeit anerkannt! Bürger, die gemeinnützig und respektiert arbeiten, können das Hartz4Ghetto durch Arbeitsleistungen gar nicht verlassen, sie müssen nicht nur in Armut, sondern weitgehend ohne Bürgerrechte und in tagtäglicher Angst vor Schikanen leben und arbeiten… Es zählt nicht Leistung, nur Geld.
Kulturnation Deutschland – Kulturhauptstadt Berlin – Künstler/Kreative im Hartz4Knast. Ein bedingtes Bürgergeld, das gemeinnützige Arbeitsleistungen mit einer Grundsicherung respektiert, könnte sofort realisiert werden.
Ich empfinde es als unerträglich, wie weit diese Positionen von der Realität entfernt sind. Fakt ist, dass sich hier ein Teil der Bürger die Freiheit nimmt, für sich Erwerbsarbeit abzulehnen und eine Art Naturrecht auf Alimentation reklamiert! Und zwar auch von den Bürgern, die trotz Vollzeitarbeit nicht in der Lage sind, Vermögen oder auch nur eine angemessene Altersversorgung zu bilden.
Die beiden Hauptgründe hierfür sind Sozialversorgungsmissbrauch und Steuerhinterziehung im großen Stil!
Du beschreibst deine persönliche Meinung als Realität.
Ein bGE für alle ist keine Sozialleistung mehr, insofern kann es keinen Sozialbetrug oder eine Erschleichung von Leistungen geben. Es ist ein Gesellschaftsvertrag. — Ähnlich dem Generationenvertrag. —
Wir, Volk, gestehem jedem von uns das unveräusserliche Recht zu, sein Leben nach freien, auch alternativen, Vorstellungen zu gestallten. Wir, das Volk sichern uns gegenseitig zu, daß jeder Essen, Kleidung, Wohnung und einen Platz in unserer Mitte (Teilhabe) hat.
Erwerbsarbeit macht nur etwa 30% der geleisteten Arbeit in unserere Gesellschaft aus.
Man muss die Erwerbsarbeit ja nicht ablehen. Jeder der zusätzlich zum bGE arbeitet, wird sich besser stellen, als der, der lieber seine Oma pflegt.
Aber der, der die Oma pflegt, wird diese nicht ins Heim geben müssen, damit sie weiter vegetiert. Nein, er kann ohne Not seine Würde und die seiner Oma erhalten.
Angestellte im Öffentlichen Dienst weigerten sich in Frankreich, Teil eines Repressionsapprates zu sein, mit dessen Hilfe Bürger, die Mitbestimmungsrechte über Arbeitsinhalte und Arbeitsbedingungen einfordern, mit dem Entzug des Existenzminimums bedroht werden können. In Deutschland nicht – ???
Erklärung der Gewerkschaft der Mitarbeiter der L’Agence nationale pour l’emploi :
“Unsere Aufgabe ist es vor allem, den Arbeitsuchenden zu helfen, eine Beschäftigung zu finden und das erwarten die Arbeitsuchenden von uns. Aber es gibt einfach keine Arbeit für alle. Die Zunahme von Gesprächen, die ständigen Aufforderungen zum Besuch der Agentur werden keine Arbeit schaffen, sondern erhöhen nur das Risiko für die Arbeitsuchenden, gezwungen, schikaniert und abgestraft zu werden. Wir, die Beschäftigten der ANPE, erklären, dass wir auf keine Weise Menschen schaden wollen, die schon durch den Verlust der Beschäftigung und des Einkommens verletzt sind.
Wir verweigern uns, sie auszugrenzen und wir werden keine Streichungen mehr durchführen, ohne vorher die moralischen und menschlichen Folgen mit zu beachten. Wir schlagen Angebote vor, wir zwingen aber Angebote nicht auf. Wir werden die Arbeitsuchenden nicht zwangsweise in kleine Kästen stecken. Wir erpressen sie auch nicht mit Streichung.
Wir verweigern uns auch, der Wut der Arbeitsuchenden ausgesetzt zu werden. Wir verweigern uns, eine soziale Polizei zu sein, angewiesen zur Unterdrückung, anstatt als öffentlicher Ratgeber für Beschäftigung agieren zu können. Weder Arbeitsuchende noch Beschäftigte der ANPE sind verantwortlich für den Zustand des Arbeitsmarktes und für die wachsende Prekarisierung. Wir sind mit den Arbeitsuchenden solidarisch. Wir weigern uns, falsche Zahlen, unlautere Angebote und leere Unterhaltungen zu produzieren und wir werden unsere beruflichen Praktiken dazu einsetzen, den Nutzern unserer Dienste zu helfen, im vollen Respekt ihrer bürgerlichen Rechte.” (sb)
Die obigen Zeilen gehören eigentlich jeden Morgen in A2 an jede Arbeitsamt-/ARGE-Tür plakatiert!!!